Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ebenso wie von vielen Vertretern der Selbstverwaltung als wesentlicher Baustein und Basis für die Digitalisierung des Gesundheitssystems angesehen. Dabei geht das Verständnis, was eine solche elektronische Akte überhaupt ist und welche Informationen darin vorgehalten werden sollen, weit auseinander. Ganz zu schweigen von den Anwendungsfällen, Nutzern und Zugriffsrechten auf eine solche Akte. Das Dilemma liegt irgendwo zwischen informationellem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem fraglichen Wert einer womöglich unvollständigen ePA für den Arzt.
Der BVOU erhebt ein Stimmungsbild zur ePA, um in künftigen Diskussionen die Interessen seiner Mitglieder zu formulieren und sich aktiv einbringen zu können. Dafür haben wir eine Umfrage mit nur sechs Fragen erstellt, die Sie in einer Minute beantwortet haben.
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Vielen Dank,
Ihr BVOU-Team.