Stuttgart – Ein Sozialgericht in Stuttgart hatte die Verwendung von Fastfix Systemen zur Naht eines Außenmeniskuskorbhenkelrisses als unwirtschaftlich erklärt. Die klagende Sportklinik war unterlegen. Einige Krankenkassen haben auf Grund dieses Urteils ambulanten Operateuren und Krankenhäusern die Kostenerstattung der Sachkosten verweigert.
Als BVOU haben wir uns schon im Februar mit der Thematik befasst und haben versucht eine Lösung zu finden. Eine Vielzahl von Gesprächen war notwendig, aber die Bemühungen haben sich gelohnt. In Baden-Württemberg konnte der BVOU durch entsprechende Intervention bei der KV und der AOK eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen. Letztlich stimmten dann alle Kassen der leitliniengerechten Verwendung der Materialen zu.
Das macht bei der Vielzahl der Themen auch mal Freude, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass manchenorts derartige transparente Lösungen bisher fehlen. Diese Regelung kann als Vorlage für Verhandlungen auf lokaler Ebene dienen.
In Bayern, anders als in den meisten anderen Bundesländern, werden die zu erstattenden Sachkosten durch Verhandlungen zwischen KV und Kassen geregelt. Hier besteht ein entsprechendes Forum zur Klärung solcher Dinge. Hier konnte durch die Intervention des Kollegen Dr. Weinhart eine frühzeitige Einigung auch bei diesem Punkt erzielt werden.
Eine transparente und nachvollziehbare Erstattung von Sachkosten ist für eine ehrliche und ordentliche Patientenversorgung unverzichtbar. Die Notwendigkeit eines entsprechenden Forums nach dem Muster der Bayerischen KV sollten die Landesvorsitzenden in allen KVen einfordern.
Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident BVOU