Archiv für den Monat: Oktober 2015

DKOU 2015: Lauftreff am 22.10.2015 im Tiergarten

Laufen/Walken für den guten Zweck

Der Erlös kommt komplett in Form einer Spende der Babeluga e.V. zu Gute! Sie unterstützen damit die von Adipositas betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Familien, denen mit Ihrem Einsatz wieder etwas geholfen wird.

Carsten Schlangen übernimmt die Patenschaft für den Lauftreff des DKOU 2015 und gibt als Pacemaker das Tempo vor. Er ist einer der erfolgreichsten deutschen Mittelstreckenläufer. Über 1.500m gewann er 2010 sensationell Silber bei den Europameisterschaften in Barcelona. Er wurde vielfacher Deutscher Meister auf unterschiedlichen Strecken und erreichte bei zwei Olympischen Spielen das Halbfinale. Der gebürtige Emsländer, der 2014 seine Karriere im Leistungssport beendete, wohnt in Berlin und arbeitet als Architekt im Bereich Projektsteuerung.

Laufen Sie mit Carsten Schlangen – bis zum und hinter den Horizont…

Um den Gedanken ”TOGETHER WE RUN AND WALK FOR CHARITY” zu visualisieren, bitten wir Sie, das erworbene DKOU-Shirt (im Startpreis enthalten) während des Laufs zu tragen.

DKOU-Eröffnung und Preisverleihung JOU 2015

Die feierliche Eröffnung des DKOU 2015 fand gestern Abend im Festsaal der Messe Berlin statt. Während der Veranstaltung wurde unter anderem auch der Journalistenpreis für Orthopädie und Unfallchirurgie 2015 verliehen. Der Eröffnungsempfang fand anschließend im Marshall-Haus statt.

DKOU-Präsidenten begrüßen Implantatpass für jeden operierten Patienten

BERLIN – Seit dem 1. Oktober ist eine Gesetzesänderung für Implantate in Kraft. Gemäß der neuen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Kliniken ab sofort jedem Betroffenen nach der Operation einen Implantatpass aushändigen. Somit soll die Patientensicherheit weiter verbessert werden. Die Qualität des künstlichen Gelenkersatzes wird hierzulande durch das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) erfasst und hat sich durch das Zertifizierungsverfahren für behandelnde Kliniken, EndoCert, bereits deutlich verbessert. Welche weiteren Pflichten und Vorteile für Kliniken und Patienten das neue Gesetz mit sich bringt, berichteten Experten auf einer Pressekonferenz am 21. Oktober auf dem DKOU.

Mehr als 150.000 Gelenkersatz-Operationen sind inzwischen im EPRD dokumentiert. Der größte Teil bezieht sich mit rund 88.000 Eingriffen auf Hüftprothesen, weitere rund 67.000 auf Operationen des Knies. „Mit mehr als 630 angemeldeten Kliniken ist nun etwa die Hälfte aller infrage kommenden Krankenhäuser zur Teilnahme registriert“, sagt Prof. Dr. med. Rüdiger Krauspe, Kongresspräsident des DKOU 2015. Dank EndoCert konnten Orthopäden und Unfallchirurgen bereits in den letzten Jahren die Infektionsraten senken und die Haltbarkeit der Implantate deutlich steigern. Dieser hohe Qualitätsstandard und die detaillierte Erfassung der Implantate im EPRD seien weltweit einzigartig. „Mehrere Nationen und Fachgesellschaften haben bereits Kontakt mit uns aufgenommen, um mit dem EPRD zu kooperieren“, berichtet der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und Direktor der Orthopädischen Klinik und Poliklinik, Universitätsklinikum der Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf.

Um die Patientensicherheit weiter zu verbessern hat sich die DGOOC in den letzten Jahren auch für die Änderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung eingesetzt – mit Erfolg: Der jetzt verpflichtende Implantatpass enthält neben dem Patientennamen und dem Datum der Implantation Details des implantierten Medizinprodukts wie etwa den genauen Typ und die Seriennummer. Das betrifft Knie- oder Hüftendoprothesen, aber auch Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. „Zwar haben durch EndoCert zertifizierte Kliniken Implantatpässe für Endoprothesen schon zuvor ausgestellt“, so Dr. med. Holger Haas, Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC. Dennoch sei es wichtig, dass dies nun auch gesetzlich verankert sei.

Denn der Pass und die Dokumentation der Implantate böten entscheidende Vorteile für die Patientensicherheit, so Haas, Chefarzt am Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn. „Neu ist etwa, dass die Kliniken verpflichtet sind, die Daten digital aufzubewahren und diese auf Anfrage innerhalb von drei Tagen zu ermitteln.“ So können sie etwa bei Rückrufaktionen von Herstellern oder einer notwendigen Korrektur schneller als bisher allein anhand der Chargen- oder Seriennummer oder des Implantat-Typs betroffene Patienten ausfindig machen.

Welche Fortschritte EndoCert und das EPRD in den letzten Jahren erzielen konnten und was die neue Implantatpass-Pflicht Patienten bringt, diskutieren Orthopäden und Unfallchirurgen anlässlich des DKOU 2015 in Berlin, der von DGOOC, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), sowie dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ausgerichtet wird.

Interview: „Die ASV bietet für die niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen eine große Chance“

Dr. Helmut Weinhart ist Schatzmeister des BVOU und als niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zudem verantwortlich für das Referat Niedergelassene Operateure im Berufsverband. In diesem Kontext bringt er sich vor allem auch für die stetige Verbesserung und Vereinheitlichung der Regelungen zur Vergütung und Abrechnung für die Fachärzte aus Orthopädie und Unfallchirurgie ein und wird sich dazu auch auf dem diesjährigen DKOU in Berlin äußern. Im Interview berichtet er von aktuellen Problematiken der Sachkostenabrechnung für ambulante Operationen, dem Potenzial, das die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für Orthopäden und Unfallchirurgen bietet und welche Rolle der BVOU dabei als Interessenvertretung seiner Mitglieder spielt.

BVOU.net: Dr. Weinhart, innerhalb des BVOU leiten Sie gemeinsam mit Dr. Peter Heppt das Referat Niedergelassene Operateure. Für diese ist immer auch die Sachkostenabrechnung bei ambulanten Operationen ein zentrales Thema. Wie ist dieser Bereich aktuell geregelt und welche Schwierigkeiten gibt es dabei?
Dr. Helmut Weinhart: Die Problematik ist hierbei insbesondere, dass die Abrechnung der Sachkosten, die für den niedergelassenen Operateur besonders wichtig sind – also die Abrechnung von Implantaten – nicht einheitlich auf Bundesebene, sondern auf Landesebene geregelt ist. Hierbei gibt es von Land zu Land erhebliche Unterschiede in der Regelung, bis hin zu letztlich gar nicht geregelten Situationen, was tatsächlich erstattet wird und was nicht. In Bayern bin ich Vorsitzender der Kommission, die die Sachkosten-Vereinbarungen mit den Kassen verhandelt und versuche mich dementsprechend einzubringen, um einheitliche Regelungen durchzusetzen. Denn im Grunde gibt es nur drei Länder, wo das Ganze strukturiert und vernünftig läuft, und das sind Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. In den anderen Ländern ist es demgegenüber eher schwierig, was klare Sachkosten-Vereinbarungen betrifft.

Woran liegt es, dass hier häufig konkrete Vereinbarungen fehlen und welche Regelungen wurden in den drei von Ihnen genannten Bundesländern getroffen, um für Einheitlichkeit und Rechtssicherheit zu sorgen?
Die Ursache dafür ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Landesebene jeweils ganz unterschiedliche Richtlinien haben, wie sie das mit den Kassen vereinbaren. Bei uns in Bayern ist es zum Beispiel so, dass ein dreiseitiger Vertrag zwischen der verhandelnden Ärztegruppe, also den niedergelassenen Ärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen geschlossen wird. Darin wird festgelegt, dass beispielsweise Implantate für die Befestigung eines vorderen Kreuzbandes oder Implantate für die Befestigung von Sehnen bei der Rotatorenmanschettenruptur an der Schulter in einem bestimmten Umfang vergütet werden. Die Vergütung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung und diese holt sich das Geld dann von den Kassen. Auf Basis dieses Sachkostenkatalogs habe ich dann Rechtssicherheit, was vergütet wird und was nicht. In Baden-Württemberg ist es wiederum anders. Dort gibt es zwar auch einen Katalog, den die KV mit den Kassen verhandelt, dieser ist allerdings nicht vertraglich geregelt. Der entsprechende Katalog ist für die Ärzte einsehbar und diese haben auf Basis dessen dann trotzdem auch eine relativ gute Rechtssicherheit darüber, was sie vergütet bekommen. Ähnlich ist es auch in Nordrhein-Westfahlen geregelt.
In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, wo es keine klaren Regelungen von Seiten der KVen und auch keine konkreten Vereinbarungen mit den Kassen gibt, kann dies zu erheblichen Problemen führen. Möchten Sie als niedergelassener Operateur dann beispielsweise einen abgerissenen Meniskus wieder befestigen, so kann es passieren, dass Sie drei Befestigungssysteme benötigen und verwenden, hinterher jedoch nur zwei vergütet bekommen. Hier fehlt dann oftmals einfach die Rechtssicherheit und so bleiben Sie unter Umständen auf erheblichen Kosten sitzen und je weniger das Ganze geregelt ist, umso stärker sind Sie dieser Willkür bei der Erstattung durch die Kassen ausgeliefert. Gerade deshalb versuche ich mich dafür einzubringen, ähnlich klare Regelungen, wie in den drei vorgenannten Bundesländern, auch in die anderen Bundesländer zu transportieren.

Dies ist sicherlich kein einfaches Anliegen. Welche Möglichkeiten haben Sie hierbei, gerade auch innerhalb des BVOU?
Sie haben völlig Recht, es ist extrem schwierig, mühsam und auch langwierig sich hier für eine Homogenisierung einzubringen. Allein schon die Informationsgewinnung ist dabei eines der zentralen Probleme: Wie ist zum Beispiel die klare Rechtsregelung in Thüringen oder Brandenburg? Gibt es vereinbarte Regelungen oder nicht? Das hängt natürlich auch damit zusammen, wie groß die Gruppe der ambulant operativ tätigen Ärzte, die auf derartige Kostenerstattungsprinzipien der Sachkosten dringend angewiesen sind, in einem Bundesland ist. Natürlich ist die Zahl von solchen ambulanten OP-Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfahlen deutlich höher als zum Beispiel in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist es eine eher kleine Gruppe, für die es dann bisher jeweils Einzelfallentscheidungen gibt.
Obwohl dies also ein recht mühsames Betätigungsfeld ist, ist es trotzdem eines der Dinge, die wir im Berufsverband versuchen, mit zu beeinflussen. Das können wir jedoch nicht allein, hier müssen sich vor allem die Personen in den entsprechenden Kommissionen einbringen und in der KV präsent sein, um einheitliche Regelungen durchzusetzen. Wir als Berufsverband können hier vor allem als Informationsplattform fungieren, können kommunizieren, wo welche Regelungen vereinbart werden, und den Orthopäden und Unfallchirurgen eine Möglichkeit zum Austausch bieten. Dies geschieht vor allem auch mit regelmäßigen Veranstaltungen des Referats Niedergelassene Operateure, wo wir genau diese Sachthemen für unsere Kollegen abhandeln. Solche Veranstaltungen finden immer zweimal im Jahr immer im Rahmen des VSOU in Baden-Baden und im Rahmen des DKOU in Berlin statt und sind in der Regel auch sehr gut besucht.

Auf dem DKOU äußern sie sich außerdem zum Thema ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Wie ist hier der aktuelle Stand im Hinblick auf die Beteiligung von Orthopäden und Unfallchirurgen?
Das ist momentan für uns noch ein ziemlicher Graubereich. Noch wissen wir nicht, inwiefern und in welchem Umfang wir letztlich an dieser sogenannten ASV teilnehmen können. Das Thema, welches für die Orthopäden und Unfallchirurgen hier vor allem interessant ist, sind die rheumatischen Erkrankungen. In dem Rahmen ist derzeit allerdings noch nicht ganz sicher, inwieweit die Orthopäden in das sogenannte Kernteam aufgenommen werden. Die ASV ist praktisch als Versorgung durch ein Team angelegt und dieses besteht aus der Leitung, dem Kernteam und den Hinzugezogenen. Im Hinblick darauf bleibt gegenwärtig noch zu klären, ob wir wirklich in der Leitung bzw. im Kernteam verankert sind oder eben nur in diesem erweiterten Kreis. Wenn wir in dem Kernteam, in welches wir definitiv hineingehören, mit verankert werden, ist das mit Sicherheit etwas, das für die Orthopäden und Unfallchirurgen sehr wichtig wird.
Damit die Gestaltung dieser ASV für die Orthopäden und Unfallchirurgen so sinnvoll wie möglich funktioniert, müssen wir als Berufsverband uns dabei einbringen, so gut wir können. Wir müssen also vor allen Dingen versuchen, unsere Position geltend zu machen und darauf Einfluss zu nehmen, in das Kernteam aufgenommen zu werden. Sollte dieses Bestreben erfolgreich verlaufen, so ist es dann unsere Aufgabe als Berufsverband, den Ärzten deutlich zu machen, welche Vorteile es hat, sich an der ASV zu beteiligen, und sie dabei zu unterstützen, daran teilzunehmen durch entsprechende Informationen über das Anzeigeverfahren. Hierbei muss das ASV-Team seine Tätigkeit beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und vor einem solchen Verfahren muss man den Ärzten zum Teil erst einmal die Angst nehmen und das Potenzial aufzeigen, das dahintersteckt. Denn die ASV bietet für die niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen eine große Chance. Diese steht im Kontext der gesamten Überlegung: wie kriegen wir in die ambulante Versorgung unserer Patienten mehr Geld? In der EBM-assoziierten Behandlung der Patienten wird es immer das Grundproblem geben, dass nur geringfügige Verbesserungen möglich sind, da es insgesamt eine gedeckelte Gesamtvergütung ist. Genau deshalb bietet die ASV hier eine Chance, da sie von dieser gedeckelten Gesamtvergütung ausgenommen ist und es somit ermöglichen könnte, dass man eine vernünftige Behandlung des Patienten auch vernünftig vergütet bekommt.

Vielen Dank für das Gespräch.

Dr. Weinhart hält seinen Vortrag „Die Zukunft von Sachkostenabrechnung und ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (ASV), Neue Leistungen in Anhang 2 EBM“ auf dem diesjährigen DKOU im Rahmen des Forums „Öffentliche Sitzung BVOU AK für niedergelassene Operateure“ (Donnerstag, 22.10., 16.30 – 18.00 Uhr, Paris 1).

Das Interview führte Anne Faulmann.

Bild: Dr. Helmut Weinhart (Quelle: Anne Faulmann)

DKOU 2015: Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie würdigt Beiträge von Focus und rbb

Berlin, 20.10.2015: Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) haben heute zwei herausragende Medienbeiträge von Focus und rbb mit dem Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2015 (JOU) ausgezeichnet. Die Gewinnerbeiträge berichten vom Wunderwerk Hüfte und dem rätselhaften Aufbau der Bandscheibe. Die Verleihung fand auf der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) statt.

Katrin Ewert erhielt den JOU 2015 mit einem Preisgeld von 2.500 Euro für ihre Reportage „Aus der Bandscheiben-Werkstatt“. Sie erschien am 18. November 2014 im Focus-Magazin-Gesundheit. In ihrem Beitrag beschreibt sie die Anstrengungen von Forschern und Medizinern, den Bauplan einer Bandscheibe zu entschlüsseln und den Wunsch, lädierte Bandscheiben durch Metall-Prothesen oder Biomaterial ersetzen zu können. Für die Jury hat die Preisträgerin damit ein aktuelles Forschungsthema originell, verständlich und informativ aufbereitet: Durch ihre bildhafte und spannende Sprache ist es ihr gelungen, den Leser in ein Medizin-Labor mitzunehmen und ihm Einblicke in die Möglichkeiten und Grenzen der Wissenschaft zu geben.

Cornelia Fischer-Börold erhielt den JOU 2015 mit einem Preisgeld von 2.500 Euro für ihre Buch- und Regiearbeit bei der Reportage „Praxis-Check Hüfte – Aus Alt mach Neu“, die am 17.06.2015 beim Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) ausgestrahlt wurde. Der Beitrag zeigt vier Menschen, die ihr Hüftleiden behandeln lassen. Die Jury lobte die langfristige Begleitung der Patienten: von der Diagnose und der Entscheidung für oder gegen eine Hüft-OP über die Therapie bis hin zur Rehabilitation. Außerdem gewährt der Beitrag einen mitunter intimen Einblick in den Alltag. Das ermöglicht dem Zuschauer, mit den Protagonisten mitzufühlen und deren Hoffnungen, Ängste, Sorgen und Erfolge intensiv mitzuerleben.

Der JOU würdigt jährlich seit 2010 herausragende Medienbeiträge über orthopädisch-unfallchirurgische Themen aus den Bereichen Print, Hörfunk, Fernsehen und Internet. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert und wurde dieses Jahr zweigeteilt. Der siebenköpfigen Jury lagen insgesamt 15 Bewerbungen vor. Davon kamen fünf aus dem Bereich Print, acht aus dem Bereich Fernsehen und jeweils einer aus dem Hörfunk- bzw. Onlinebereich.

Der JOU-Jury 2015 gehörten an:

  • Ingo Bach, Chefredakteur der Tagesspiegel-Gesundheitsprojekte und Preisträger JOU 2014
  • Susanne Herda, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DGOU
  • Gerda Kneifel, freie Medizinjournalistin
  • Ines Landschek, freie Medizinjournalistin, Redakteurin der Mitteilungen und Nachrichten Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Dr. med. Kay Schmidt-Horlohé, Oberarzt, Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie, BG-Unfallklinik Frankfurt
  • Dr. Harold Woetzel, freier Autor und Regisseur und Preisträger JOU 2012
  • Juryvorsitzender: Univ.- Prof. Dr. med. Karsten Dreinhöfer, Vizepräsident Berufsverband (BVOU) sowie  Chefarzt Orthopädie, Medical Park Berlin Humboldtmühle,  und Professor  für muskuloskeletale Rehabilitation, Prävention und Versorgungsforschung am Centrum für Sportwissenschaften und Sportmedizin (CSSB) und am Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie (CMSC) der Charité – Universitätsmedizin Berlin

 

Der Bewerbungsschluss für den Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie endet jedes Jahr am 30. August. Eingereicht werden können Beiträge, die im davor laufenden Jahr zwischen dem 01. September und 30. August in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind. Die Jury bewertet alle Beiträge in einem eintägigen, aufwendigen Sichtungsverfahren.

Veranstaltungshinweise:
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) statt:
am 20. Oktober 2015
von 18.15 bis 20.15 Uhr
Festsaal
Messe Berlin (Südgelände)
Jafféstraße
14055 Berlin

Akkreditierung für Journalisten zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU)  unter:
http://dkou.org/2015/kontakt/pressestelle/akkreditierung.html#c5690

Weitere Informationen:
www.dgou.de
www.bvou.net

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Sabine Franzke-Helmts
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 79744455
Telefax: +49 (0)30 79744445
E-Mail: presse@bvou.net

 

DKOU 2015: Hohe Dunkelziffer bei Gehirnerschütterungen

BERLIN – Beim Sport kann schon ein vermeintlich harmloser Sturz auf den Kopf oder ein Zusammenprall eine Gehirnerschütterung zur Folge haben. Diese Vorfälle werden jedoch häufig nicht ernst genommen, warnen Orthopäden und Unfallchirurgen sowie Neurologen und Neurochirurgen. Dabei können dadurch verursachte Kopfschmerzen, Vergesslichkeit oder depressive Verstimmungen noch Jahre danach anhalten. Wie Lehrer, Eltern und Kinder Hinweise auf eine Gehirnerschütterung erkennen und was im Akutfall zu tun ist, berichteten Experten auf einer Pressekonferenz im Rahmen des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin am 20. Oktober.

In Deutschland werden pro Jahr mehr als 40.000 Gehirnerschütterungen diagnostiziert, die Dunkelziffer liegt deutlich höher. „Denn Sportler, vor allem im Schul- und Breitensport, unterschätzen diese Unfälle häufig“, warnt Dr. med. Axel Gänsslen, Arzt am Klinikum Wolfsburg. Diese Erfahrung musste der Unfallchirurg und Orthopäde bei seinem Sohn Paul selbst erleben. Paul zog sich im Alter von zehn Jahren im Schulsport zweimal binnen weniger Wochen eine Gehirnerschütterung zu, ohne dass dies bemerkt wurde. Erst sein Vater deutete die Symptome richtig.

„Eine Gehirnerschütterung ist eine ernst zu nehmende Verletzung“, so Gänsslen. Wird sie nicht richtig behandelt, können Spätschäden wie etwa Migräne oder Bewegungsstörungen folgen. Die häufigsten Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Nackenschmerz, Schwäche, Müdigkeit oder verschwommenes Sehen. Nur zehn bis dreißig Prozent der Betroffenen leiden an einem akuten Erinnerungsverlust. Ein Hinweis könne aber auch sein, wenn sich der Betroffene häufig an den Kopf fasst, diesen abstützt oder einen leeren Blick hat.

Alle Anzeichen einer Gehirnerschütterung sind auf der PocketCard des Fußballweltverbandes FIFA zusammengefasst. Darauf basierend, gibt es zudem eine neue App „Schütz Deinen Kopf“. „Diese sollte ab sofort auch als Schnelltest am Spielfeldrand eingesetzt werden“, fordert Professor Dr. med. Michael Nerlich, Kongresspräsident des DKOU 2015 und Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Regensburg. Hier sind unter anderem fünf Fragen aufgelistet, die Trainer oder Teamkollegen dem Betroffenen stellen sollten; beispielsweise, wer das letzte Spiel gewonnen hat. „Sobald nur eine der Fragen nicht richtig beantwortet wird, bestätigt das den Verdacht einer Gehirnerschütterung und der Spieler muss umgehend aus dem Spiel genommen werden“, so Gänsslen, der auch Mannschaftsarzt des Eishockeyteams Grizzly Adams Wolfsburg ist.

Ist die Diagnose Gehirnerschütterung durch einen Arzt gesichert, dauert es mindestens sechs bis zehn Tage, bis sich die Nervenzellen erholt haben. In dieser Zeit sollten äußere Reize wie etwa Musik, Computer oder Lernen ausgeschaltet werden. Zeit und Ruhe sind die wichtigsten Therapiebestandteile. Eine medikamentöse Behandlung gibt es nicht. „Da die Betroffenen den Schmerz oder die Schwellung nicht wie bei einer Verletzung am Gelenk wahrnehmen, bedarf es häufig viel Überzeugungskraft, um Sportler davon abzuhalten, zu früh wieder aktiv zu werden“, sagt Gänsslen. Die Prognose sei aber meist gut: 85 Prozent erholen sich vollständig innerhalb einer Woche. Bleiben die Symptome länger als drei bis vier Wochen bestehen, sollte eine neurologische Untersuchung erfolgen, rät der Experte.

Wie man die Symptome einer Gehirnerschütterung richtig erkennt und das Risiko dafür beim Sport reduziert, diskutieren Orthopäden und Unfallchirurgen anlässlich des DKOU 2015 in Berlin, der von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädischen Chirurgie (DGOOC) sowie dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ausgerichtet wird.

Im Rahmen der Kampagne „Schütz Deinen Kopf“ wurden Informationsmaterial sowie eine kostenlose App für Athleten, Trainer, Physiotherapeuten, Betreuer, Lehrer und auch Eltern erstellt. Alle Unterlagen und der Link zur App stehen unter www.schuetzdeinenkopf.de zur Verfügung.

Interview: „Es ist zwingend erforderlich, die GOÄ-Reform noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen“

Nach jahrelangen Bemühungen der Ärzteschaft um eine Reform der mehr als 30 Jahre alten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) scheint diese nun langsam aber sicher in die heiße Phase zu gehen – betrachtet man den aktuellen Zeitplan der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV). Laut diesem soll die neue GOÄ im Herbst 2016 in Kraft treten. Nichtsdestotrotz herrscht in der Ärzteschaft noch viel Unklarheit über den aktuellen Stand der Verhandlungen von BÄK und PKV und die tatsächlichen Inhalte der neuen GOÄ. Im Vorfeld des diesjährigen DKOU sprach BVOU.net mit Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, Chefarzt der Orthopädischen Klinik Herzogin Elisabeth Hospital in Braunschweig und Vizepräsident des BVOU, über dieses Thema.

BVOU.net: Prof. Dr. Heller, Sie sind als 1. Vorsitzender des VLOU und Vizepräsident des BVOU maßgeblich an der Neufassung des orthopädischen Teiles der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mitbeteiligt. Wie kommt die Reform aus Ihrer Sicht aktuell voran?
Prof. Dr. Karl-Dieter Heller: Das ist schwierig zu sagen. Es ist jetzt offensichtlich so, dass die Bundesärztekammer die einzelnen Themen abarbeitet. Jedoch hat man als Beteiligter, ich zum Beispiel im Speziellen für die Orthopädie und Unfallchirurgie, immer nur einen Einblick in gewisse Themen. Hier gibt es dann jeweils Kollegen, die sich zum Beispiel um den Bereich Arthroskopie gekümmert haben, oder Kollegen wie mich, die sich mit der kompletten Endoprothetik befasst haben. Allerdings sind wir natürlich alle zur Verschwiegenheit verpflichtet. Man hat dementsprechend keinen kompletten Überblick und das halte ich für extrem problematisch, da es so zu keinem Abgleich zwischen den einzelnen Kapiteln kommen kann.

Welche Probleme bringt dies für den Novellierungsprozess der GOÄ aus Sicht der Orthopädie und Unfallchirurgie mit sich?
Zum einen erachte ich in diesem Kontext die Festlegung der zeitbezogenen Gebührenpositionen, welche die neue GOÄ enthalten soll, als schwierig. Hierbei kommt anstelle des Zielleistungs-, ein Zeitleistungsprinzip zur Anwendung und es wird dementsprechend versucht, anhand der OP-Zeiten Preise zu generieren. Es ist jedoch natürlich sehr individuell, wie man diese Zeiten angibt und woran man sie bemisst. All das in den verschiedenen Bereichen abzugleichen, halte ich für extrem schwierig, insbesondere dann, wenn man nicht alle Kapitel einmal zusammen auf den Tisch legt. Hier fehlt mir im Moment vor allem die Transparenz sowie klare Aussagen von Seiten der Bundesärztekammer. Zwar wird man als Vertreter der Orthopädie und Unfallchirurgie in Teilen in den Reformprozess einbezogen und trägt seinen Teil dazu bei, allerdings weiß man nicht, was am Ende insgesamt dabei herauskommen wird.
Zudem gibt es aus meiner Sicht das generelle Problem, dass bei dieser Gebührenordnung versucht wird, sich mit den Kostenträgern darüber zu einigen, also insbesondere den privaten Krankenversicherern und den Beihilfestellen. Dies ist absolut nicht die übliche Vorgehensweise. Denn so werden wir nicht etwa 30 Prozent mehr erhalten, wie man es allein schon im Rahmen einer Inflationsbereinigung erwarten dürfte, sondern wahrscheinlich deutlich weniger und dass, obwohl es seit mehr als 30 Jahren trotz diverser Anträge keine Anpassung der GOÄ gegeben hat.

Geplant ist, dass bis zum Jahresende zunächst ein Referentenentwurf vorliegt und die neuen GOÄ dann schließlich zum 1. Oktober 2016 in Kraft tritt. Ist dies aus Ihrer Sicht ein realistischer Zeitplan?
Ich denke, dass es zwingend erforderlich ist, die GOÄ-Reform noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen – auch wenn ich wiederholt befürchte, dass es sinnvoller sein könnte, die alte GOÄ zu erhalten. Sonst droht das Problem, dass mit einer neuen Regierung oder Regierungskonstellation auch das Interesse an einer neuen Gebührenordnung schwindet und alternative Modelle favorisiert werden. Auch deshalb wäre es wichtig, baldmöglichst zu wissen, was die neue Gebührenordnung bringen wird.

Vielen Dank für das Gespräch.

Prof. Dr. Heller hält auf dem diesjährigen DKOU einen Vortrag zum Thema „Aktueller Stand der GOÄ-Reform“ im Rahmen des Forums „Öffentliche Sitzung BVOU AK für niedergelassene Operateure“ (Donnerstag, 22.10., 16.30 – 18.00 Uhr, Paris 1).

Das Interview führte Anne Faulmann.

Bilder: links: Prof. Dr. Karl-Dieter Heller (privat), rechts: GOÄ (fovito/Fotolia)

 

Präsidentendinner am 19.10.2015

Reha Verordnungen werden einfacher

Die Verordnung einer Rehabilitation wird deutlich einfacher: Das Formular 60 fällt ab 1. April 2016 weg – eine spürbare Entlastung für Ärzte. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen.

Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die entsprechende Änderung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen und damit den Weg frei gemacht für eine Vereinfachung der Reha-Verordnung.

Das Formular 60 fällt ab 1. April 2016 weg. Damit sei kein “Antrag auf den Antrag” mehr erforderlich, betont die KBV in einer Mitteilung.

Ärtzezeitung 19.10.2015