Archiv für den Monat: Oktober 2015

Interview: Eine koordinierte Versorgung von Kreuzschmerzpatienten sicherstellen

Kreuzschmerzen sind heute in zahlreichen Industriestaaten eine der häufigsten Volkskrankheiten. Die Symptome und das Krankheitsbild vieler Kreuzschmerz-Patienten sind dabei teils sehr komplex und eine eindeutige Diagnose und zielgerichtete Behandlung schwierig und langwierig. Um die Versorgung von Patienten mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen zu verbessern, wurde im Jahr 2010 durch die Bundesärztekammer und zahlreiche Fachgesellschaften die Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz verabschiedet. Wie die Leitlinie in den letzten Jahren implementiert werden konnte und an welchen Stellen die Versorgung von Kreuzschmerz-Patienten noch verbessert werden muss, erklärte Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und einer der Verantwortlichen für die Leitlinie, im Gespräch mit BVOU.net.

BVOU.net: Prof. Dr. Kladny, ein Großteil der Kreuzschmerz-Patienten leidet unter nicht-spezifischen Kreuzschmerzen. Welche Behandlungsmöglichkeiten bieten sich dem Mediziner hier und wie kann der Patient zu einer erfolgreichen Therapie beitragen?
Prof. Dr. Bernd Kladny: Wie Sie schon richtig sagen, unterscheiden wir zwischen dem spezifischen und dem nicht-spezifischen Rücken- oder Kreuzschmerz. Beim nicht-spezifischen Kreuzschmerz finden wir keine morphologisch zuordenbare Ursache und damit ist es eigentlich ein Symptom und keine Diagnose. Dies muss man immer im Hinterkopf behalten und natürlich alle potenziell möglichen, spezifischen Ursachen ausgeschlossen haben.
Wenn es sich nun um den sogenannten nicht-spezifischen Kreuzschmerz handelt, dann unterscheidet man zwischen dem akuten Kreuzschmerz und dem chronischen Kreuzschmerz. Der akute Kreuzschmerz hat eigentlich eine relativ gute Prognose. Will man ihn behandeln, so muss man zunächst alle ernsthaften Krankheiten ausschließen, was durch Untersuchung und Anamnese sehr gut möglich ist. Man muss dem Patienten zudem das Verständnis geben, dass man ihm seinen Schmerz durchaus glaubt. Der akute nicht-spezifische Kreuzschmerz kann dann symptomatisch behandelt werden, das heißt mit Hilfe von Schmerzmitteln und entzündungshemmende Medikamenten. Der Patient sollte außerdem so gut es geht in Bewegung bleiben. Es muss jedoch nicht spezifisch Krankengymnastik verordnet werden. Wenn jemand die Möglichkeiten der manuellen Medizin hat, so ist es durchaus auch sinnvoll solche Patienten manual-therapeutisch zu behandeln, auch das sieht die nationale VersorgungsLeitlinie für den nicht-spezifischen Kreuzschmerz vor.
Problematisch sind die Patienten, bei denen die Beschwerden eben nicht vier oder sechs Wochen andauern, sondern länger – also mindestens drei Monate. In diesem Fall sprechen wir vom chronischen, nicht-spezifischen Kreuzschmerz. Diese Kreuzschmerzform ist häufig nur durch das sogenannte multimodale, interdisziplinäre Behandlungsprogramm in den Griff zu bekommen. Bei solchen Behandlungsmodellen ist neben dem Arzt auch ein Physio- bzw. Bewegungstherapeut sowie ein Verhaltenspsychologe beteiligt. Hierbei werden dann meist relativ hohe Therapieintensitäten benötigt, um dem Patienten zu helfen und ihm zudem den Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit zu ermöglichen – denn häufig ist Arbeitsunfähigkeit die Folge von chronischen Kreuzschmerzen. Auch hier ist eine der wichtigsten Aufgaben zu Beginn, organische Ursachen und sonstige Erkrankungen auszuschließen, damit der Patient nur die Behandlung erhält, die er auch benötigt.

Im Jahr 2010 wurde die von Ihnen bereits kurz erwähnte, Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz verabschiedet mit dem Ziel, Ärzten fundierte Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben und die Qualität der Kreuzschmerztherapie in Deutschland zu optimieren. Welche zentralen Eckpunkte haben die beteiligten Fachgesellschaften und die Bundesärztekammer in der Leitlinie festgehalten?
Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass sich die Leitlinie auf den nicht-spezifischen Kreuzschmerz bezieht und dabei zwischen dem akuten und dem chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerz differenziert. Die Leitlinie betont, dass insbesondere der Befragung und Untersuchung des Patienten eine ganz zentrale Bedeutung zukommt. Zudem definiert sie bestimmte Zeitabläufe, die Auskunft darüber geben, wann welche Behandlung in Frage kommt. Zusammenfassend wird dabei zunehmend Wert auf das Aktiv-Sein des Patienten und auf aktivierende, bewegungstherapeutische Elemente gelegt, die der Patient dann auch selbstständig weiterführen soll. Von passiv-reaktiven Maßnahmen wird demgegenüber eher abgeraten.
Insgesamt soll die Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz vor allem eine koordinierte Versorgung von Kreuzschmerzpatienten sicherstellen. Dazu gibt sie einen klaren Behandlungsalgorithmus vor und definiert, was wie und wann behandelt werden muss. Denn leider zeigt sich in der Versorgungsrealität, dass Kreuzschmerz-Patienten meist nicht sehr koordiniert betreut werden. Das kann allerdings auch am Patienten selbst liegen, da dieser natürlich Wahlfreiheit hat, und wenn ihm ein Arzt nicht das bietet, was er sich vorstellt, dann hat er immer noch die Möglichkeit einen anderen Arzt aufzusuchen.

Wie wurde die Leitlinie in den letzten fünf Jahren durch Ärzte und Kliniken angenommen? Konnten ihre Empfehlungen erfolgreich implementiert werden und wo besteht heute noch Optimierungsbedarf in der Versorgung von Patienten mit nichtspezifischem Kreuzschmerz?
Ich denke, es ist ein gutes Zeichen, dass sich so viele Fachgesellschaften und Gruppierungen auf eine gemeinsame Nationale VersorgungsLeitlinie einigen konnten. Inzwischen ist diese Leitlinie auch relativ bekannt. Allerdings sind die Akteure unverändert pessimistisch, was die konkrete Umsetzung im Alltag angeht, da es nach wie einige vor Hürden gibt. Dies betrifft gerade die Umsetzung des multimodalen, interdisziplinären Behandlungsprogramms. Hier sieht man doch sehr viele Patienten, die wesentlich länger als drei oder vier Monate im System unterwegs sind, bis sie die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

Die Leitlinie wurde kürzlich erneut durch Experten geprüft und soll nun bis zum kommenden Jahr überarbeitet werden. Was muss darin insbesondere nachgebessert bzw. aktualisiert werden?
Wenn eine Leitlinie fünf Jahre alt ist, dann ist es klar, dass einige Dinge aktualisiert und überarbeitet werden müssen. Sie sehen das am Beispiel der medikamentösen Empfehlung für Paracetamol. Paracetamol galt noch vor einiger Zeit in der Schmerzbehandlung praktisch als Mittel der Wahl für nicht so starke Schmerzen. Das hat sich inzwischen geändert, da es mittlerweile Meta-Analysen gibt, die den Sinn des Einsatzes von Paracetamol als Schmerzmittel durchaus in Frage stellen. Solche neuen Aspekte müssen berücksichtigt werden. Die Grundvoraussetzung dafür ist eine Recherche der Literatur. Es gibt immer wieder Arbeiten, die neue Hinweise geben und diese müssen hinsichtlich ihrer Wertigkeit durchleuchtet werden. Dementsprechend werden die einzelnen Behandlungsverfahren dann stets neu bewertet, gerade passive Verfahren wie die Akupunktur oder die physikalische Therapie. Abschließend stimmt das Expertengremium darüber ab, ob an den getroffenen Leitlinienaussagen festgehalten wird oder ob diese einer Änderung bedürfen. Aber an der grundsätzlichen Lage und Beurteilung wird sich denke ich nichts ändern.

Neben der bereits bestehenden Leitlinie für den nicht-spezifischen Kreuzschmerz befassen sich verschiedene Fachgesellschaften – unter anderem auch die DGOU – aktuell mit der Erstellung einer Leitlinie für den spezifischen Kreuzschmerz. Was steht hierbei insbesondere im Vordergrund?
Wichtig ist hierbei vor allem, zunächst einmal klar zu definieren, was spezifischer Kreuzschmerz ist und wie er sich vom nicht-spezifischem Kreuzschmerz unterscheidet. Denn natürlich kann man das Eine nicht ohne das Andere sehen und die Auffassungen darüber sind häufig sehr unterschiedlich. Der spezifische Kreuzschmerz ist an sich definiert als Schmerz, der eine eindeutige organische Ursache hat. Haben Sie allerdings beispielsweise einen Schmerz, der von den Gelenken zwischen den Wirbelkörpern ausgeht, gibt es durchaus Kollegen, die in Frage stellen, ob dies ein spezifischer Schmerz ist. Für mich ist es ein spezifischer Schmerz, da er unmittelbar durch das Gelenk hervorgerufen wird.
Am Anfang wird ein spezifischer Kreuzschmerz zudem unter Umständen genauso behandelt wie ein nicht-spezifischer Kreuzschmerz. Auch hier geben Sie vielleicht zunächst Schmerzmittel und entzündungshemmende Mittel und auch hier ist Bewegung eine sinnvolle Maßnahme. Des Weiteren gibt es häufig auch Patienten, die Bandscheibenvorfälle oder sonstige Veränderungen an der Wirbelsäule, aber gar keine Beschwerden haben. Es ist nur schwer zu sagen, wann ein Bandscheibenvorfall tatsächlich verantwortlich für Schmerz ist. Auch bei einem im Kernspin nachgewiesenen Bandscheibenvorfall kann ein Patient trotzdem unter nicht-spezifischen Kreuzschmerzen leiden. Welche Schmerzform tatsächlich vorliegt, kriegen Sie nur durch eine sorgfältige Befragung und Untersuchung heraus und gegebenenfalls durch die Bewertung der Bilder, die Sie unter Umständen außerdem haben. Trotzdem fällt die Diagnose dann manchmal schwer, da die Krankheitsbilder und die Symptome häufig sehr komplex sind.

Vielen Dank für das Gespräch.

Prof. Dr. Kladny thematisiert die Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz auf dem diesjährigen DKOU in verschiedenen Vorträgen. In der Sitzung „Pro und Contra von Leitlinien in der Therapie von Wirbelsäulenerkrankungen“ spricht er über die „Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz aus konservativer Sicht“ (20.10., 11.00 bis 12.30 Uhr, Großer Saal). Im Rahmen der Sitzung „Choosing wisely – Gemeinsam klug entscheiden in O&U“ äußert er sich zu „Sinn und Unsinn von Leitlinien am Beispiel der Rückenschmerz-LL.“ (21.10., 9.00 bis 10.30 Uhr, London 1) und im Forum „Round Table Rückenschmerz – Operieren wir zu viel?“ ist er mit dem Thema „Die nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz – Entscheidungshilfe für Arzt und Patient?“ vertreten (22.10., 11.00 bis 12.30, London 3).

Das Interview führte Anne Faulmann.

Bild: Prof. Dr. Bernd Kladny (Quelle: DGOU)

DKOU-Highlights am Mittwoch, 21.10.2015

Tag der Studierenden

Unsere besondere Empfehlung

  • 11:00 – 12:30 Offizieller Start des Kurses „Interpersonal Competence by DGOU and Lufthansa Flight Training. (Paris 1)
  • 12.45 – 14.15 Mitgliederversammlung DGU (Großer Saal)
  • 18.15 – Posterbegehung
  • ab 21.00 Rooky Night (40seconds Club)

ADO-Veranstaltungen

Empfehlungen im wissenschaftlichen Programm

DKOU-Highlights am Donnerstag, 22.10.2015

Tag der Technischen Orthopädie

Unsere besondere Empfehlung

  • 07.15 – 08.30 DKOU Charity-Lauftreff,
  • 19.30 – 23.30 Kongressparty „Hinterm Horizont“ (Westhafen)
  • 12.45 – 15.15 Mitgliederversammlung DGOOC (Großer Saal)
  • 14.30 – 16.00 Pauwels-Gedächtnisvorlesung (Festsaal)
  • 18.00 – 20.30 Patiententag „Arthrose“ (Großer Saal)
  • 19.30 – 23.30 Kongressparty „Hinterm Horizont“ (Westhafen)

ADO-Veranstaltungen

Empfehlungen im wissenschaftlichen Programm

Neue Leitlinie zur Reanimation –

Für die Versorgung von Patienten mit Kreislaufstillstand stehen ab sofort allen beteiligten medizinischen Fachkräften die neuen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation zur Verfügung. Sie wurden vom European Resuscitation Council (ERC) erstellt und sind auch in deutscher Sprache erhältlich. Während zentrale Aussagen zur Durchführung einer Reanimation im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 2010 viele Bewertungen und Details geändert. Der entscheidende Weg zu größerem Erfolg und zu mehr Überleben führt über mehr ausgebildete Ersthelfer, intelligente Alarmierungssysteme und eine deutliche Zunahme der Laienreanimation. Großer Wert wird auf die Telefonreanimation, also die Möglichkeiten des Leitstellendisponenten für Diagnose und Ersthelferreanimation, gelegt. Ein besonderes Projekt ist auch die Schülerausbildung, für die der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) ein Konzept erstellt hat.

 

 

 

Implantat-Pass wird Pflicht

Ab sofort müssen Kliniken jedem Betroffenen nach der Operation einen Implantat-Pass aushändigen. Das besagt eine Gesetzesänderung für Implantate. Sie ist seit dem 1. Oktober in Kraft getreten. Der verpflichtende Implantat-Pass enthält neben dem Patientennamen und dem Datum der Implantation Details des implantierten Medizinprodukts wie etwa den genauen Typ und die Seriennummer.

Das betrifft Knie- oder Hüftendoprothesen, aber auch Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. “Neu ist etwa, dass die Kliniken verpflichtet sind, die Daten digital aufzubewahren und diese auf Anfrage innerhalb von drei Tagen zu ermitteln”, erklärt Dr. Holger Haas, Chefarzt am Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn im Vorfeld des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. So können bei Rückrufaktionen von Herstellern oder einer notwendigen Korrektur schneller als bisher allein anhand der Chargen- oder Seriennummer oder des Implantat-Typs betroffene Patienten ausfindig gemacht werden.

http://umwelt-panorama.de/news.php?newsid=310901

Neuer Zeitplan: Überarbeiteter EBM kommt Mitte 2017

15.10.2015 – Die Weiterentwicklung des EBM soll bis Ende März 2017 beendet sein. Drei Monate später können dann alle Vertragsärzte und -psychoptherapeuten nach dem angepassten Regelwerk abrechnen. Das sieht der neue Zeitplan vor, auf den sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt haben.

Ziele der EBM-Weiterentwicklung

Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen.

Ein weiteres Anliegen ist es, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Dazu werden die Parameter des STABS überprüft und gegebenenfalls angepasst, unter anderem die Praxiskosten und der leistungsbezogene Zeitbedarf.

Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend an die Tarifentwicklung in den Krankenhäusern angepasst und somit erhöht werden muss.

Vorschläge von Berufsverbänden

Insbesondere zum Anpassungsbedarf in der Struktur der Gebührenordnungspositionen befragt die KBV zurzeit Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen. Viele Vorschläge liegen bereits vor, auch zur Aufnahme neuer Gebührenordnungspositionen beziehungsweise Leistungen. Klarstellungen und Anpassungen in den Präambeln des EBM sowie zu Gebührenordnungspositionen werden ebenso gefordert wie mehr Einzelleistungen statt Pauschalen.

http://www.kbv.de/html/1150_17781.php

Stadtbaumkampagne geht weiter – Start der Herbstpflanzungen

12.10.15, Pressemitteilung
Am Dienstag, den 13. Oktober 2015 beginnen im Regierungsviertel die Pflanzungen der Stadtbaumkampagne in diesem Herbst. Zusammen mit den Spendern wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und das Bezirksamt Mitte sogenannte Spree-Eichen in der Paul-Löbe-Allee im Regierungsviertel pflanzen.

Die erste von zwei Baumpflanzungen an diesem Tag kommt von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und dem Bundesinnungsverband für Orthopädie Technik (BIV-OT); sie unterstützen die Stadtbaumkampagne des Berliner Senats seit 2013.

Bäume erhöhen unsere Lebensqualität. Sie machen Berlin zu einer lebens- und liebenswerten Stadt, indem sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, das Stadtbild verschönern und als Biotope fungieren. Um den Verlust an Straßenbäumen der vergangenen Jahre entgegenzuwirken und entstandene Lücken wieder zu schließen, hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit den Bezirken im Jahr 2012 die Spendenkampagne “Stadtbäume für Berlin” ins Leben gerufen. Das Ziel ist es, bis 2017 bis zu 10.000 zusätzliche Bäume an Berlins Straßen zu pflanzen.

Bislang wurden seit Herbst 2012 im Rahmen Kampagne rund 4.200 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt, mit Abschluss der Herbstpflanzung 2015 werden es nahezu 5.000 Pflanzungen sein. Wie viele Bäume aber letztendlich gepflanzt werden können, hängt auch von der Spendenbereitschaft der Berliner Bevölkerung und der Unternehmen ab.

Für die Pflanzung eines Baumes sind rd. 1.200 Euro erforderlich. Wenn 500 Euro als Spende eingehen, wird der Rest aus Mitteln des Landeshaushaltes dazugegeben. Die Bäume, für die gespendet werden kann, werden von den Bezirksämtern benannt. Wer 500 Euro spendet, kann sich den Standort unter www.berlin.de/stadtbaum anhand einer Liste oder der Karte aussuchen. Kleinere Spenden werden mit anderen Spenden zusammengefasst.

Die Pflanzungen finden im Frühjahr und Herbst jeweils in vier Bezirken statt. Die beiden Pflanzungen am 13. Oktober 2015 bilden den Start für insgesamt 750 Pflanzungen im Rahmen der Kampagne in diesem Herbst.

Neben vielen Verbänden, Initiativen und Unternehmen unterstützen auch viele Bürgerinnen und Bürger die Stadtbaumkampagne. Bislang wurden schon weit über 500.000 Euro an Spendengeldern eingenommen.

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel dankt allen, die mit ihren Spenden die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen ermöglicht haben und noch werden: “Die Baumspenden sind gelebtes bürgerschaftliches Engagement für unsere Stadt. Gemeinsam haben wir es in der Hand, Berlin auch weiterhin als eine der grünsten Hauptstädte Europas zu gestalten. Die breite Unterstützung der Stadtbaumkampagne zeigt, dass dies vielen Menschen am Herzen liegt.”