Archiv für den Monat: November 2015

Aktionstag beugt Erkrankungen an den Füßen vor

Dr. Daniel Mesbah am  24. November 2015 in der Lina-Morgenstern Schule in Altenbochum

Schon länger gibt es in Deutschland den Aktionstag „Zeigt her Eure Füße“. Um Eltern und Kindern zu zeigen, wie wichtig kontinuierliche Bewegung und Vorsorge ist, damit es gar nicht erst zu bleibenden Schäden und Erkrankungen kommt, hat der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie diese bundesweite Aufklärungskampagne „Aktion Orthofit“ in den ersten Klassen der Grundschulen ins Leben gerufen. Erstmals findet er nun in Bochum statt.

Daniel Mesbah, Oberarzt am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus, engagiert sich für gesunde Kinderfüße und wird sich am Dienstag, 24. November, die Füße der Kinder der Lina-Morgenstern-Schule in Altenbochum ansehen.

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AWMF diskutiert Antikorruptionsgesetz

AWMF: Mehr Transparenz gegen Korruption im Gesundheitswesen – Neues Gesetz drängt Ärzte in die Grauzone

Berlin – In den nächsten Wochen will der Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschließen. Die Fraktionen berieten den Entwurf am vergangenen Freitag. Zur selben Zeit diskutierten Experten des „Arbeitskreises Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) Chancen und Schwächen des Gesetzes bei einer Sitzung in Düsseldorf. Die AWMF begrüßt, dass ein sensibles Gesundheitssystem sich dessen annimmt. Doch der gesetzliche Rahmen dürfe Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen. Zwar rechnet der Gesetzgeber selbst nur mit wenigen hundert Verdachtsfällen jährlich. Das Problem bestehe jedoch darin, dass der Gesetzesentwurf Ärzte nicht ausreichend vor unbegründeten Verdachtsmomenten schütze. Dies betreffe vor allem sozialrechtlich, medizinisch und wissenschaftlich erwünschte Kooperationen, die der Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Die AWMF plädiert daher für eine Nachbesserung des Gesetzestexts.

Die Paragraphen § 299a (Bestechlichkeit) und § 299b (Bestechung im Gesundheitswesen) des Entwurfes sollen bestehende Lücken im Strafrecht schließen. Ein Arzt macht sich nach dem neuen Gesetz strafbar, wenn er beispielsweise Zuweisungsprämien von Krankenhäusern oder Boni von Pharmafirmen für die Verordnung bestimmter Präparate annimmt. „Das Antikorruptionsgesetz umfasst jegliche, die wirtschaftliche Lage des Täters verbessernde Zuwendungen“, erläutert Professor Dr. iur. Michael Lindemann, Strafrechtler und Kriminologe an der Universität Bielefeld. In Verdacht stehen auch Anwendungsstudien für Medikamente, in die Ärzte ihre Patienten einbeziehen und dies dokumentieren. Für diesen Aufwand bekommen sie von Pharmafirmen ein – idealerweise angemessenes – Entgelt; strafbar können sie sich zukünftig machen, wenn die gezahlte Entschädigung den geleisteten Aufwand deutlich übersteigt. Der Jurist warnt: „Das Gesetz ist scharf und streng, Ärzte sollten es ernst nehmen.“

Bei Verstoß drohen Ärzten, Apothekern, Pflegekräften und Therapeuten Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft, in besonders schweren Fällen sogar fünf Jahre. Denn der Gesetzgeber schließt hier alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. „Dieser breit gefasste Täterkreis ist jedoch nicht zwingend notwendig, denn die bisher bekannten Beispiele stammen vor allem aus der Ärzteschaft“, wendet Lindemann ein. Kritisch sieht es der Jurist auch, dass die Konkretisierung der Berufsausübungspflichten, an die die Strafnorm anknüpft, durch die Landesärztekammern erfolgt. „Das führt zu unnötiger Rechtszersplitterung“, so Lindemann. So habe etwa Niedersachsen eine Regelung der Musterberufsordnung, nach der die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe nicht als berufswidrig gilt, wenn sie ausschließlich für berufsbezogene Fortbildungen verwendet werden, nicht übernommen. „Bekommen wir dadurch ein Strafbarkeitsrisiko bei passiver Teilnahme niedersächsischer Ärzte an Fortbildungsveranstaltungen?“, fragt Lindemann. Vermeiden ließe sich dies, wenn sich das Gesetz auf bundesweit geltende heilberufliche Pflichten beschränken würde.

Das deutet auch an, welche Grauzone sich hier auftut, meint Professor Dr. med. Ina Kopp, Leiterin des Instituts für Wissenschaftliches Informationsmanagement der AWMF in Marburg: „Der Arzt kann in vielen Situationen kaum erkennen, wann er die Grenze zur Korruption überschreitet, sprich: wann er sich strafbar macht.“ Daher sei eine Nachbesserung des Gesetzestexts erforderlich. Sinnvoll wäre die Aufnahme eines ergänzenden Absatzes zur Klärung der Nichtanwendbarkeit des Gesetzes unter Berücksichtigung medizinisch und wissenschaftlich sinnvoller und auch sozialrechtlich im Sinne der bestmöglichen Versorgung von Patienten und der Forschungsförderung erwünschter Kooperationen. Da diese nicht statisch sondern bedarfsgerecht veränderlich sind, sei eine auf die nur schon jetzt durch das SGB V formulierten Umstände beschränkte Ausnahmeformulierung unzureichend, so Kopp. Zusätzlich sollte ein Absatz zur Klärung von Bereichen von zu nicht-schuldhaftem Verhalten aufgenommen werden, der Ärzte vom Korruptionsverdacht befreit, die im Rahmen der von der Selbstverwaltung formulierten Regelungen kooperieren. Den Gesetzgeber fordert Kopp auf, sich stärker in anderen, regelungsbedürftigen Bereichen zur Verbesserung von Transparenz und Unabhängigkeit zu engagieren – nämlich der Unterstützung industrie-unabhängiger klinischer Forschung und in der konsequenten Durchsetzung der öffentlich zugänglichen Registrierung aller klinischen Studien und ihrer Ergebnisse.

Die Experten des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF sind sich einig, dass der neue Entwurf des Antikorruptionsgesetzes zwar differenzierter ist als der erste Referentenentwurf. Jedoch wird ohne die vorgeschlagenen Ergänzungen erheblicher Beratungsbedarf erzeugt, der zu erfüllen sein wird. Die These des Gesetzgebers, dass das neue Gesetz mit keinerlei Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger einhergeht, ist damit mehr als fraglich.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 168 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

 

Ehrungen und Preise im BVOU – Hubert Waldmann Plakette

Hubert-Waldmann-Plakette

Diese Auszeichnung ist dem Mitbegründer und langjährigen ersten Vorsitzenden gewidmet, der sich in den 50er und 60er Jahren die berufspolitische Organisation der Orthopäden in Deutschland und Europa maßgeblich mitbegründet hat.

Für die herausragende Leistung auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie wird dieser Preis jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben.

 

Schöne Grüße an die Füße

Aktion Orthofit 2015 am 23. November in der Käthe-Kollwitz-Grundschule

Im Rahmen einer bundesweiten Aktionswoche (23. bis 27. November) unter Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe erhalten Erstklässler in ganz Deutschland eine Übungsstunde der besonderen Art für ihre kleinen Füße. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr findet die Initiative des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) auch in diesem Jahr in Greifswald statt. „Zeigt her Eure Füße!“ heißt es in der kommenden Woche am Montag, dem 23. November, bei 30 Schülern der ersten Klassen der Käthe-Kollwitz-Grundschule (www.kollwitz-gs.de; Knopfstraße 25/26). Der Greifswalder Oberarzt Dr. Axel Sckell, selbst BVOU-Vorstandsmitglied, von der Abteilung für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie wird mit Unterstützung der Gesundheitszentrum Greifswald GmbH die Aktion durchführen. Die Vertreter der Medien sind recht herzlich zur „Fuß-Unterrichtsstunde“ eingeladen (9.45-11.00 Uhr).

Wir Deutschen sitzen viel zu lange. Erwachsene bis zu neun Stunden täglich und auch Kinder sitzen wochentags neben der Schule bis zu vier Stunden zusätzlich. Sei es vor dem Fernseher, der Spiel-Konsole oder dem Computer. Sportliche Aktivitäten werden immer mehr vernachlässigt. Nicht einmal die Hälfte der Kinder bewegen sich mindestens eine Stunde lang, wie von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen. Mangelnde Bewegung wirkt sich negativ auf den Fett- und Blutzuckerstoffwechsel aus und sorgt insbesondere bei Kindern für zahlreiche Probleme des Bewegungsapparates.
Hier setzt der Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen an, dem 7.000 Klinik- und Praxis-Fachärzte angehören. „In der Aktionswoche besuchen rund 200 Orthopäden vom 23. bis 27. November bundesweit Grundschulen. Ziel der Aktion, die bereits zum sechsten Mal stattfindet und jedes Jahr mehr teilnehmende Schulen hat, ist es für ausreichend Bewegung und optimale Fußgesundheit bei den kleinsten unsere Gesellschaft zu werben“, sagte Oberarzt Dr. Axel Sckell. „Wir möchten mit einem altersgerechten und auch unterhaltsamen Programm aufzeigen, wie wichtig kontinuierliche Bewegung und Vorsorge ist, damit die Kinder auch weiterhin gesund durchs Leben laufen können“, so der Mediziner. „Erfreulich ist, dass uns das Gesundheitszentrum wieder Schaumstoff zur Verfügung stellt, mit dem Fußgipsabdrücke hergestellt werden können. Das hatte im letzten Jahr für große Begeisterung bei den Kids gesorgt“, so Dr. Axel Sckell, der sich auf seinen zweiten Einsatz freut.

 

Weitere Informationen unter www.aktion-orthofit.de oder www.bvou.net

Ärzte erhalten ZiPP-Praxisbericht

Neue Online-Option möglich

19.11.2015 – Die rund 5.500 Teilnehmer des Zi-Praxis-Panels erhalten dieser Tage ihren persönlichen Praxisbericht mit Benchmark-Kennzahlen. Ärzte und Psychotherapeuten können damit ihre wirtschaftliche Situation mit dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe vergleichen. Erstmals wird eine Online-Variante mit zusätzlichen Analysefunktionen offeriert.

KBV Praxisnachrichten

Dokumentationsprüfungen für Akupunktur werden ausgesetzt

Prüfung nicht mehr Pflicht

19.11.2015 – Die Dokumentationsprüfungen für die Akupunkturbehandlungen chronisch schmerzkranker Patienten sind für die nächsten zwei Jahre nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen verständigt. Für die Ärzte verringert sich damit der bürokratische Aufwand, der mit der Überprüfung verbunden ist.

KBV PRAXISNACHRICHTEN

Referat Leitende Ärzte und Oberärzte in O und U

Ziele

Bereits jetzt sind eine Vielzahl der leitenden Ärzte Mitglied im BVOU. Der BVOU muss auch diesen Kollegen klar machen, dass er der Berufsverband, nicht nur für Niedergelassene, sondern auch für klinisch tätige Orthopäden und Unfallchirurgen zuständig ist, damit diese Berufsgruppen mit einer Stimme sprechen.

Das Referat engagiert sich im Jahr 2015 und 2016 stark bei der Novellierung der GOÄ und vertritte dort aktiv die Interessen der leitenden Orthopäden und Unfallchirurgen.

Das Referat arbeitet eng mit dem Verband der leitenden Orthopäden und Unfallchirurgen (VLOU) zusammen.