Archiv für den Monat: November 2015

Cyberdyne Care Robotics – Intrinsische Feedbacktherapie mit dem Exoskelett-System HAL

Mit dem Exoskelett-System HAL (Hybrid Assistive Limb) des Unternehmens Cyberdyne eröffnen sich für die Therapie von querschnittsgelähmten oder Schlaganfall-Patienten gänzlich neue Möglichkeiten. Der neurologisch gesteuerte Roboteranzug, der in Japan entwickelt und über die Tochtergesellschaft Cyberdyne Care Robotics auch in Deutschland erhältlich ist, gibt dem Patienten im Laufe eines dreimonatigen Trainings Schritt für Schritt seine Beweglichkeit zurück. Dank der intrinsischen Feedbacktherapie können Patienten mit neuromuskulärer Restfunktion ihre Beinmuskulatur wieder aufbauen und so schließlich, mit Unterstützung oder sogar eigenständig, erneut gehen. Im Video spricht Theodor Bülhoff, Chief Operating Officer von Cyberdyne Care Robotics, über die Funktionsweise und die therapeutischen Einsatzmöglichkeiten von HAL.

Weitere Informationen zu Cyberdyne Care Robotics finden Sie hier.

 

Anerkennung von Praxisnetzen – Netzagentur erwägt Klage gegen säumige KVen

Einige Kassenärztliche Vereinigungen verharren in Blockadehaltung“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze an die Adresse der letzten KVen ohne Förderrichtlinie für Praxisnetze. „Obwohl der Gesetzgeber klare und mittlerweile verbindliche Vorgaben zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen gemacht hat, wird in einigen KVen nach wie vor gemauert“, konstatiert Dr. Veit Wambach. Komme es nicht schnell zum Umdenken in den untätigen Körperschaften, müsse über Klagen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nachgedacht werden.

Es sei weder nachvollziehbar noch gerecht, dass beispielsweise in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe und eine ganze Reihe von Netzen anerkannt und gefördert werden, in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Bremen oder Brandenburg dagegen kein Beschluss der Vertreterversammlung zustande komme, ärgert sich Vorstand Dr. Wambach. Eine im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gesetzte Frist habe z.B. die KV Mecklenburg-Vorpommern vor wenigen Wochen verstreichen lassen. Gleiches gelte für das Saarland und Brandenburg. Dort agiere man beim Thema Netzförderung trotz zahlreicher Gespräche und vielfältiger Kontakte mit den Netzen äußerst zögerlich. „Wo der Unwille einiger Verantwortlicher in den KVen wichtige neue Möglichkeiten für die Vernetzung der Gesundheitsversorgung blockiert, muss in Betracht gezogen werden, den gesetzlichen Vorgaben über die Rechtsaufsicht Geltung zu verschaffen“, so Dr. Wambach. Dies sei die Ultima Ratio gegen die Betonpolitik einiger Standesvertretungen.

Auf der roten Liste der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne eine Richtlinie gemäß KBV-Rahmenvorgabe stehen neben Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland die KVen in Brandenburg und Bremen. Regional höchst unterschiedlich stellt sich auch die Förderung der anerkannten Netze dar. Die Schuld daran liege jedoch nicht allein bei den KVen. Bereits die Formulierung im Gesetzestext berge enormes Konfliktpotenzial, erklärt Dr. Wambach. „Im Gesetz steht, dass anerkannte Netze aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) gefördert werden müssen. Das hätten wir als Agentur deutscher Arztnetze gern anders geregelt gehabt, weil damit neue Konfliktlinien beim Honorar entstehen könnten. Besser wären zusätzliche Mittel außerhalb der MGV gewesen“, so Dr. Wambach.

Gemäß einer Änderung von Paragraph 87b SGB V mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 können Praxisnetze von den Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Region anerkannt und gefördert werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Qualität, Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit gesteigert werden. Die Rahmenvorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, an der sich die KVen beim Erlass regionaler Richtlinien orientieren sollen, trat im Mai 2013 in Kraft. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz verschärfte die Koalition die Förderregelungen. Seit Juli 2015 sind Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen verbindlich vorgeschrieben. Trotz des erhöhten Drucks seitens des Gesetzgebers haben bis heute nicht alle KVen entsprechende Richtlinien erlassen. Die Netze in den betroffenen Regionen sind damit von Förderungen und einer Verbesserung ihres Standes zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen, ausgeschlossen.

Agentur deutscher Arztnetze e.V.
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon (0 30) 28 87 74-0
Fax (0 30) 28 87 74-11 5
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Deutsche Ärztenetze

Kein Schiedsverfahren für Ergotherapeuten

Nicht-körperschaftlichen Heilmittel-Verbänden steht kein Schiedsverfahren zu, so das Bundessozialgericht.

KASSEL. Heilmittelerbringer können auch einzeln oder in kleinen Gruppen Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen. Scheitern die Verhandlungen, haben sie aber keinen Anspruch auf ein Schiedsverfahren, wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 3 KR 2/15 R).

Ärztezeitung vom 12.11.2015

Albert-Hoffa-Preis 2016

 

Ausschreibung des Albert-Hoffa-Preises

Die Norddeutsche Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung e.V.

verleiht im Jahr 2016 wieder den

Albert-Hoffa-Preis

Als Preis wird eine Prämie von € 2.500,00 ausgesetzt.

Der Preis wird verliehen für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. ihrer Grenzgebiete, die in den letzten beiden Jahren vor Erteilung des Preises im Druck erschienen ist. Es kann auch ein nachweislich zum Druck angenommenes Manuskript eingereicht werden. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Bewerbungsschreiben muss eine Erklärung enthalten, ob für dieselbe Arbeit bereits ein Preis verliehen wurde und ob und ggf. wo dieselbe Arbeit zuvor oder gleichzeitig zu einem anderen Preis eingereicht worden ist.

Die Prüfung der Arbeit erfolgt durch die Albert-Hoffa-Preiskommission.

Die Arbeit muss in 4 Exemplaren eingereicht werden und bis spätestens 31.03.2016 bei dem Vorsitzenden der Albert-Hoffa-Preiskommission, Herrn Prof. Dr. A. Karbowski (Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Spezielle Orthopädische Chirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen, Jakobstr. 27-31, 50678 Köln) eingegangen sein.

Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Preisverleihung erfolgen in der Eröffnungsveranstaltung der 64. Jahrestagung der Norddeutschen Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung vom 16.06 – 18.06.2016 in Hamburg

Als Preis wird eine Prämie von € 2.500,00 ausgesetzt.

Der Preis wird verliehen für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. ihrer Grenzgebiete, die in den letzten beiden Jahren vor Erteilung des Preises im Druck erschienen ist. Es kann auch ein nachweislich zum Druck angenommenes Manuskript eingereicht werden. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Bewerbungsschreiben muss eine Erklärung enthalten, ob für dieselbe Arbeit bereits ein Preis verliehen wurde und ob und ggf. wo dieselbe Arbeit zuvor oder gleichzeitig zu einem anderen Preis eingereicht worden ist.

Die Prüfung der Arbeit erfolgt durch die Albert-Hoffa-Preiskommission.

Die Arbeit muss in 4 Exemplaren eingereicht werden und bis spätestens 31.03.2016 bei dem Vorsitzenden der Albert-Hoffa-Preiskommission, Herrn Prof. Dr. A. Karbowski (Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Spezielle Orthopädische Chirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen, Jakobstr. 27-31, 50678 Köln) eingegangen sein.

Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Preisverleihung erfolgen in der Eröffnungsveranstaltung der 64. Jahrestagung der Norddeutschen Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung vom 16.06 – 18.06.2016 in Hamburg.

Referat Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie

Unsere Ziele und Vorhaben in den kommenden zwei Jahren:

  1. Ausweitung der Kurse Technische Orthopädie
  2. Kurs Sozialmedizin im 1. Halbjahr 2016
  3. Kurs Physikalische Medizin
  4. Erprobung eines Weiterbildungskonzeptes “konservative Orthopädie” wie im Januar nächsten Jahres in Stuttgart und ggf. bundesweite Ausbreitung
  5. Weiterführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit IG konservative Orthopädie der DGOU
  6. Entwicklung Curriculum Stosswellentherapie mit der Fachgesellschaft DIGOST
  7. Entwicklung eines Zertifizierungsprogramm mit der DGR

Honorar-Reform: SpiFa unterstützt Forderungen des BDI angemessene Transparenz herzustellen

Berlin, 11.11.2015 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. begrüßt die Forderung des BDI,  bei den Verhandlungen zur GOÄ-Novelle nun endlich für angemessene Transparenz zu sorgen.

„Nach den bisher bekannt gewordenen Einzelheiten zur Reform soll es, so hat man den Eindruck, umfangreichere Veränderungen der Systematik geben als sie bisher in der Ärzteschaft diskutiert und vor allem konsentiert wurden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars F. Lindemann. „Eine Reform mit dem Ziel eine neue, flexible, an die Erfordernisse der modernen Medizin angepasste und leistungsorientierte GOÄ, die als zentrales systemprägendes Element der ärztlichen Freiberuflichkeit gilt und den Innovationszugang gewährleistet, kann aber vor Abschluss der Verhandlungen nicht auf der Basis von inoffiziellen Teilveröffentlichungen diskutiert und schon gar nicht konsentiert werden“, so Lindemann weiter.

Wie inzwischen bekannt geworden ist, plant die Bundesärztekammer nun in Kürze ein Informationstreffen mit den Berufsverbänden, in dem Auskunft über die wesentlichen Fortschritte der Initiative der BÄK zur Novellierung der GOÄ gegeben werden sollen.

Der SpiFa begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Lindemann: „Eine solche Runde ist überfällig, macht allerdings nur dann Sinn, wenn den Verbänden vorher und vollumfänglich der gesamte dem BMG jetzt vorliegende Stand der Novelle rechtzeitig zugänglich gemacht wird.“ Nur auf der Basis von konkreten Unterlagen könne u.a. ein Abgleich mit den Beschlüssen des deutschen Ärztetages erfolgen. Sollte dieses Informationsbedürfnis nicht erfüllt werden, sieht auch der SpiFa eine dringende Notwendigkeit der Befassung des Ärzteparlamentes und unterstützt insoweit die Forderung seines Mitgliedsverbandes BDI.

©Agentur Baganz

Orthofit: Bundesweite Aktionswoche fördert gesunde Kinderfüße

Bereits zum sechsten Mal veranstaltet der BVOU in diesem Jahr die Vorsorgeaktion Orthofit. Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ besuchen etwa 200 Orthopäden vom 23. bis 27. November deutsche Grundschulen und Kitas, sowie Tanz- und Ballettschulen. Mit der Aktionswoche unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe möchte der Berufsverband auf die Bedeutung gesunder Füße aufmerksam machen und die Freude an Sport und Bewegung von klein auf fördern.

Im Zeitalter von Smartphone, Tablet und Spielkonsole kommt die körperliche Aktivität in der Freizeit bei Kindern leider immer häufiger zu kurz. Eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen leidet deshalb heute an Haltungsfehlern, die ohne entsprechende Erkennung und Behandlung zu dauerhaften Haltungsschäden und langfristig zu Verschleißerkrankungen führen können.

Um Kindern, aber auch Eltern und Lehrern die Bedeutung von ausreichender Bewegung und frühzeitiger Vorsorge näher zu bringen, hat der BVOU im November 2010 die Aktion Orthofit initiiert. „Es wurde nach einer breit angelegten Präventionsmaßnahme gesucht, um Kinder im Wachstumsalter, Eltern und Erzieher auf die Möglichkeiten in der Kinderorthopädie aufmerksam zu machen“, sagt BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. Karsten Dreinhöfer. „Die Präventionskampagne sollte die Gesundheit der Vorschul- und Grundschulkinder in den Fokus stellen, die nach den obligatorischen U-Untersuchungen im Säuglings- und Kleinkindalter leider häufig aus dem Blickfeld der Orthopäden verschwinden.“

Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ wird seit Beginn der Aktion der Fuß als zentraler Teil des Bewegungsapparats in den Mittelpunkt gestellt. Die beteiligten Orthopäden führen die Kinder spielerisch an die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ihrer Füße heran – vom Gehen, Balancieren und Hüpfen bis hin zum Tanzen und Seilspringen – und vermitteln ihnen so die Freude an Bewegung und ein Bewusstsein für Fußgesundheit. Am Ende jeder Veranstaltung erhalten die Kinder eine Urkunde mit Blauabdruck, ein bewährtes Verfahren zum Screening von Fehlbelastungen der Füße.

Durch den Besuch der Experten in den Schulen soll den Kindern die Angst vor dem Arztbesuch genommen und Haltungsfehlern frühzeitig vorgebeugt werden. Auch erste Auffälligkeiten und mögliche Fehlstellungen können so festgestellt und entsprechend behandelt werden. „Gerade im jungen Kindesalter ist die Entwicklung der Füße bestmöglich beeinflussbar. Ein frühzeitiger Besuch beim Orthopäden kann daher angeborene Fehler erkennen helfen und Schäden und Erkrankungen vorbeugen“, sagt Dr. Hartmut Gaulrapp, Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Kinderorthopädie aus München, der sich bisher jedes Jahr an der Aktion beteiligt hat.

In diesem Jahr sind knapp 500 Schulklassen und etwa 200 engagierte Orthopäden des BVOU dabei, welche die Aktionen an den einzelnen Schulen individuell gestalten. In Berlin organisiert die BVOU-Geschäftsstelle gemeinsam mit dem KIKA-Moderator Christian Bahrmann eine Veranstaltung an der Papageno Grundschule im Prenzlauer Berg. Bahrmann begleitet die Aktion bereits von Anfang an und hat dazu das Tanzlied „Zeig her, wozu Du Füße hast” komponiert. Im Rahmen der Schulstunde wird er das Lied und den zugehörigen Tanz mit den Kindern einüben und mit ihnen dabei spielerisch die Bewegungsabläufe und Fertigkeiten ihrer Füße erforschen. Darüber hinaus wird Prof. Dr. Dreinhöfer die Schulstunde als Orthopäde mit seinem medizinischen Knowhow begleiten.

Interessierte Orthopäden, die sich gern selbst an der Aktion beteiligen würden und bereits eine Grundschule, Kita oder Tanzschule dafür gefunden haben, können sich jederzeit direkt bei der Geschäftsstelle des BVOU oder über die Internetseite www.aktion-orthofit.de anmelden.

Anne Faulmann

Bild: BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. Karsten Dreinhöfer (links) und KIKA-Moderator Christian Bahrmann (rechts) bei einem Aktionstag im letzten Jahr. (Quelle: BVOU)

MEDICA: Intelligente Knochenimplantate helfen Patienten mit Pseudarthrose

DÜSSELDORF – Dank „intelligenter“ Knochenimplantate bleibt womöglich bald manchen Patienten mit Knochenbrüchen eine zusätzliche Operation erspart. Die mit einer Mikroelektronik ausgestatteten Systeme ermöglichen es dem Arzt, den Heilungsverlauf telemedizinisch zu überwachen. Auf diese Weise lassen sich Komplikationen vermeiden beziehungsweise frühzeitig erkennen. Erfolgreich getestet wurden diese Implantate bereits bei Patienten mit einer Pseudarthrose. Dieses ist eines der Themen der diesjährigen MEDICA EDUCATION CONFERENCE vom 16. bis 19. November in Düsseldorf.

Von einer Pseudathrose sprechen Experten, wenn eine Fraktur nach sechs bis acht Monaten noch nicht knöchern verheilt ist. Exakte Zahlen gibt es nicht, Schätzungen gehen davon aus, dass es bei etwa ein bis zwei Prozent aller Knochenbrüche zu dieser Komplikation kommt. Betroffen sind oft lange Röhrenknochen wie Unter- oder Oberschenkel, Oberarm und Elle. Die Ursachen für eine Pseudarthrose sind vielfältig: Erkrankungen wie Diabetes oder eine arterielle Verschlusskrankheit können dahinterstecken, Durchblutungsstörungen, Weichteile können sich in den Frakturspalt geschoben haben, das betroffene Körperteil wurde eventuell nicht ausreichend ruhig gelagert oder zu früh belastet.

„Für Ärzte gibt es bisher nur wenige Möglichkeiten, den Verlauf einer Frakturheilung zu kontrollieren: klinische Erfahrungswerte und Röntgenuntersuchungen“, erläutert Professor Dr. med. Klaus Seide, Oberarzt und Leiter Wissenschaft und Forschung am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg. Die Medizintechnik bietet nun Alternativen – zumindest bei Knochenbrüchen, die in einer Operation mit Schrauben, Nägeln, Platten oder Drähten fixiert wurden. Chirurgen setzen „intelligente“ Implantate ein, die mit einer modernen Mikroelektronik ausgestattet sind. Sie ist in der Lage, telemetrisch die Belastung der Platte zu messen. „So lässt sich der Verlauf der Knochenheilung überwachen und eine Überbelastung frühzeitig erkennen“, sagt Seide, Referent der MEDICA EDUCATION CONFERENCE 2015.

Die Implantate mit Messsystem wurden am Unfallkrankenhaus Hamburg bereits bei 65 Patienten mit Pseudarthrose erfolgreich eingesetzt, bei denen zum Teil der Knochenbruch auch nach mehreren medizinischen Versuchen nicht hatte geheilt werden können. „Besonders bei komplizierten Verläufen ist das System hilfreich. Weitere operative Eingriffe könnten in vielen Fällen vermieden werden“, erklärt der Facharzt. Mittelfristig ist auch routinemäßig ein Einsatz bei frischen Knochenbrüchen vorstellbar. „Die mikroelektronische Technik hat mehrere Vorteile“, ergänzt Seide. „Es werden weniger Röntgenuntersuchungen nötig sein, das erspart den Patienten schädliche Strahlen. Zudem ermöglicht sie eine sichere und schnellere Knochenheilung gerade bei schwierigen Fällen.“

Im Symposium Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik in Orthopädie und Unfallchirurgie am Montag, den 16. November, diskutieren Experten zusammen mit den Teilnehmern die Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungsstand von Microsystemen bei Knochenbrüchen und Rückenmarksverletzungen. Die interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung MEDICA EDUCATION CONFERENCE findet parallel zur Weltmesse für Medizintechnik, der MEDICA, erstmals mit einer geänderten Laufzeit von Montag bis Donnerstag statt.