Archiv für den Monat: Dezember 2015

KVWL scheitert zum wiederholten Mal mit ihrer Satzungsänderung in der Vertreterversammlung

In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhielt der Satzungsausschuss nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Strittig war wohl, den KV-Mitgliedern ein Einsichtsrecht in alle Geschäfts- und Verwaltungsgrundlagen zu gewähren, sobald mindestens 15 VV-Mitglieder dem zustimmen.

Quelle |ÄZ vom 17.12.2015

Zustimmung aus Schleswig-Holstein zur GOÄ-Novelle

In einer außerordentlichen Kammerversammlung informierten die beiden Verhandlungsführer der BÄK, Dr. Theodor Windhorst und Dr. Bernhard Rochell über den aktuellen Verhandlungsstand.

Nach Einschätzung von Theodor Windhorst gibt eine Chance zur Anpassung des Privathonorars, wenn die Ärzteschaft hinter den Reformvorschlägen steht.

Der Kompromiss sieht einen Einfachsatz vor, der nicht unterschritten werden darf und der Höhe des derzeitigen 2,4- fachen Satzes entspricht. Eine höhere Berechnung erfordert einen schriftlichen Behandlungsvertrag. Zuschläge für ambulante Operationen soll es ebenfalls geben.

Beide Verhandlungsführer und die Mehrheit der Delegierten sehen den Entwurf als Chance die Leistungsvergütung zu verbessern anstatt einer Ersatzvornahme.

Quelle: ÄZ vom 17.12.2015

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Berlin führt die elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen ein.

Berlin führt die elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen ein.

Und noch eine weitere gute Nachricht vor Weihnachten: Nach langem Ringen wird von der CDU-geführten Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales endlich im Januar 2016 die elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen eingeführt. Am Mittwoch wurde die Vereinbarung zwischen Senat und einigen Krankenkassen – der AOK Nord-Ost, der DAK, BKK und Siemens Betriebskrankenkasse – abgeschlossen. Mit der Gesundheitskarte können erkrankte Geflüchtete direkt zur ÄrztIn, ohne sich vorher beim Sozialamt, sprich LaGeSo, einen Behandlungsschein abholen zu müssen. Dieser Gang entfällt nun – leider aber noch nicht für alle Geflüchteten sofort: Es erfolgt wohl zunächst die Ausgabe an alle neu ankommenden geflüchteten Menschen in der Erstaufnahmestelle in der Bundesallee. Geflüchtete, die schon länger hier sind, erhalten sie bis zum Sommer 2016.

( Aus dem Newsletter von Mechthild Rawert, 17.12.2015, MdB )

In Brandenburg wird es die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab 1. April 2016 geben.

Das neue Landesaufnahmegesetz wurde dazu vom Kabinett beschlossen. Damit entfällt ab dem Frühjahr der Gang zum Sozialamt vom dem Arztbesuch. Die Einführung der E-Card soll nicht nur eine finanzielle Entlastung der Kommunen sein sondern beinhaltet auch weniger Bürokratie, betonte die Brandenburger Sozialministerin Diana Golze (Linke).

(Quelle ÄZ vom 17.12.2015)

DKOU 2016 – Zurück in die Zukunft!

Das Motto für den Kongress im Oktober 2016 lautet: ” Zurück in die Zukunft”!

Die Vorbereitungen unserer drei Kongresspräsidenten Prof. Dr. Florian Gebhard, Prof. Dr. Heiko Reichel und Dr. Manfred Neubert für den nächsten Kongress haben bereits im Sommer diesen Jahres begonnen.

Noch bis 15. Januar 2016 stehen die Türen zur aktiven Mitgestaltung des DKOU 2016 offen! Infos zu Abstracteinreichung und Video hier im Anhang!

Bundesregierung lehnt Direktzugang zu den Physiotherapeuten ab!

Die Bundesregierung plant nicht, einen Direktzugang der Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie ohne vorherigen Arztbesuch und ohne ärztliche Heilmittelverordnung (Primärzugang) zu ermöglichen. Dies ist die zentrale Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 18/6974 vom 9. Dezember 2015).

“Die erforderlichen medizinischen Kenntnisse zur umfassenden Diagnostik sind in Deutschland nicht Teil der Ausbildung von Physiotherapeuten.“

Die Vertragsärzte gewährleisten insbesondere, dass nur solche Fälle eine Heilmittelbehandlung bekommen, wo diese medizinisch notwendig seien.

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 18/6974 hier im Anhang!

 

Weihnachtsgruß

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Ende des Jahres möchte ich die vergangenen Monate Revue passieren lassen, auf Kommendes hinweisen und meinen Dank für die geleistete Arbeit zum Ausdruck bringen.

Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, die mit erheblichem Einsatz zur Professionalisierung unserer Arbeit beigetragen haben. Mein Dank geht auch an die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, des Gesamtvorstandes und an alle Mandatsträger sowie den Vertretern der Fachgesellschaften. Nichts was wir geleistet haben, wäre im Alleingang möglich gewesen. Im Team haben wir dagegen viel erreicht.

Wir haben in diesem Jahr unsere Homepage rundum erneuert und ihr einen modernen und übersichtlichen Auftritt gegeben. Das Design ist gefällig, die Schrift großzügig und die Gliederung transparent. Beinahe täglich halten wir Sie mit Nachrichten aus der Orthopädie, der Unfallchirurgie, der Gesundheitspolitik und den Landesverbänden unter der Rubrik „Aktuelle News“ auf dem Laufenden. Wir haben uns auch besser für die „Social Media“ aufgestellt.

Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere neue Homepage und überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unseres Internetauftritts. Mein Dank für die geleistete Arbeit geht an unseren Geschäftsführer Herrn Dr. Ansorg und an die Kollegen im Referat 6, die Herren Dres. Weinhart, Hauschild, Rauch, Sckell und Frau Dr. Möwes.

Wir haben in diesem Jahr auch die ADO-Akademie weiterentwickelt. Das können Sie an dem umfangreichen Weiterbildungsprogramm für das kommende Jahr sehen. Sie finden das Programm auf unserer Homepage und in der gemeinsamen Mitgliederzeitschrift OUMN als Beilage. Nehmen Sie sich die Zeit, unsere Angebote genau zu prüfen und besuchen Sie den einen oder anderen Kurs.

Ich danke allen Mitwirkenden für das Erreichte, insbesondere dem ADO-Team unter Leitung von Professor Heller. Ich hoffe, dass sich noch weitere Kolleginnen und Kollegen in die ADO-Akademie einbringen werden, sehr gerne auch aus der Fachgesellschaft. Trotz der guten Weiter– und Fortbildungsmöglichkeiten der ADO-Akademie arbeiten wir auch weiterhin an einem verbandsübergreifenden Fortbildungsinstitut in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Im kommenden Jahr werden wir uns stärker an der Versorgungsforschung beteiligen. Kein Berufsverband kann diesen Zweig ignorieren. Es liegt in unserem genuinen Interesse, an der Optimierung der Versorgung mitzuwirken, um Über-, Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden. Wir sollten uns rechtzeitig mit selbsterhobenen Daten in die Diskussion einmischen, Strukturverträge mitgestalten und Lösungen vorschlagen, die in unserem und im Sinne unserer Patienten sind.

Wenn wir uns nicht aktiv und mit harten Fakten in die laufenden Debatten einbringen, wird die Politik alleine entscheiden. Das führt dann zu Terminvergabestellen, Portalpraxen, „Qualitätsvorgaben“ für die Krankenhäuser und anderen Flickschustereien, die keine Lösung für die eigentlichen Probleme sind.

Der geschäftsführende Vorstand des BVOU hat beschlossen, sich zusammen mit der DGOOC und der DGU aktiv in die Versorgungsforschung einzubringen. Professor Dreinhöfer wird diese Aktivitäten federführend begleiten. Dafür gilt ihm unser Dank.

Ein Dauerthema ist auch das Honorar. Geld ist zwar nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts.

Die Situation bei der GOÄ ist sehr intransparent, die Vorgehensweise der Ärztekammer in mancher Hinsicht fragwürdig. Wir versuchen trotzdem, unsere Chancen zu nutzen und hoffen auf eine gute Abbildung der Leistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie, und zwar konservativ sowie operativ.

Auch beim EBM bringen wir uns ein. Weitere Themen, die wir mit konsentierten Absprachen verfolgen sind: die Bedarfsplanung, das Zusammenführen von Orthopädie und Chirurgie im ambulanten Bereich, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) insbesondere bei rheumatischen Gelenkerkrankungen und die mögliche Implementierung von Selbstzahlerleistungen in den Kollektivvertrag. Auch der Ausbau von Selektivverträgen muss weitergehen. Auch hierfür danke ich allen mitarbeitenden Kollegen sehr für ihr Engagement.

Bei den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden besteht Konsens darüber, dass es einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Abgrenzung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie geben muss. Leider ist auch hier der Umgang der Ärztekammer mit dem Thema nicht transparent.

Ich spreche sicher für die Mehrheit der Kollegen, wenn ich sage, dass die Facharztweiterbildung nicht nur die operativen Qualifikationen vermitteln soll, sondern auch die konservativen Inhalte. Wir dürfen auch bei Krankheiten wie rheumatischen Gelenkerkrankungen und Osteoporose nicht nur als „Mitbehandler“ geführt werden.

Auch bei der Novellierung der Weiterbildungsordnung ist eine gute Zusammenarbeit mit den Vertretern der Fachgesellschaften und den angrenzenden Fächern essentiell. Wir konnten in einem Konsensgespräch die Vorstellungen bezüglich der Zukunft der Allgemeinchirurgie konkretisieren und konsentieren und hoffen auf Umsetzung durch die Ärztekammern und den Deutschen Ärztetag.

Ich möchte Sie – wie schon im vergangenen Jahr – auffordern, sich bei Wahlen in der KV und der Ärztekammer zu positionieren und sich für die verschiedenen Aufgaben im BVOU einzusetzen. Sollten Sie dafür Hilfe und Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Landesobleute, der BVOU-Vorstand und die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Bitte engagieren Sie sich, damit wir unsere Ziele noch besser erreichen können!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2016.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Johannes Flechtenmacher.

Rheumatoide Arthritis: Welche Bildgebung ist sinnvoll?

Parallel zu den Therapie-Optionen bei Rheumatoider Arthritis haben sich die bildgebenden Verfahren verändert. Wichtig ist die Frage, welchen Benefit sie für Therapie und Patienten bringen.

Dazu finden Sie hier einen Beitrag von Professor Jürgen Strunk, Klinik für Rheumatologie, Krankenhaus Porz am Rhein, bei einer Sitzung beim DGRh-Kongress in Bremen.

(Quelle: Ärztezeitung vom 16.12.2015 )

Große Baustellen – aber auch große Chancen?

Die Gesundheitspolitik hat den Gesetzesausstoß deutlich erhöht, dazu kommen noch zwei wichtige standesärztliche Reformvorhaben. Viele Orthopäden und Unfallchirurgen mag das Gefühl beschleichen, statt freier Sicht immer tiefer in einen ‚Dschungel‘ zu geraten. Auf dem DKOU 2015 gab es zahlreiche Veranstaltungen, die auch gesundheitspolitisch Orientierung ‚hinterm Horizont‘ anboten.

Die große Klammer, nicht als solche explizit ausgesprochen, aber am Ende des DKOU 2015 in Berlin erkennbar: die sektorenübergreifende Versorgung ambulant und stationär.

Im sektorenübergreifenden Denken sind Ärzte weiter als die Politik – wie so oft. Lässt man das freie Sortieren in der Versorgungslandschaft zu, kommt es bereits jetzt zu stärkeren, auch räumlichen Bindungen zwischen Kliniken und Praxen. Doch erst jüngst wurde wieder über die politische Vorgabe der ‚Portalpraxen‘ Salz in die noch vorhandenen Wunden gestreut.

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Dass sich die Ärzte mit der Regulierung der Sektorengrenzen befassen sollten, liegt nicht nur am politischen Willen, sondern, so Dr. med. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auch im Interesse an einer stärkeren Flexibilisierung aus ärztlicher Sicht.

Die ASV erfordert – nicht im Sinne des Wettbewerbs, sondern der Kooperation – die gleichlangen Spieße, was nicht ganz einfach war und ist. Die Regelungen dazu werden im Gemeinsamen Bundesausschuss getroffen. Als Mitglied drängt die KBV auf eine klare Definition der Behandlungsumfänge und des Krankheitsmanagements. Zu Irritationen und Misstrauen führe die Herausnahme der ‚Schweren der Verlaufsformen‘; geblieben sind die ‚besonderen Krankheitsverläufe‘ und ‚seltenen Erkrankungen‘. „Die Streichung der ‚schweren Verlaufsformen‘ ist kein Freibrief, dass jetzt komplette Krankheitsbilder aus der Praxis in die ASV abwandern. Auch sind sie kein taugliches Instrument für den Ausschluss von Krankheitsbildern.“ Mit Richtlinien wird genau geregelt, welche Erkrankung unter die ASV fällt und wer sie behandelt. ‚Besondere Krankheitsverläufe‘ sind etwa Tumoren – die gastrointestinalen und die gynäkologischen haben diesen Prozess bereits durchlaufen – und ‚seltene Erkrankungen‘ z.B. die Tuberkulose.

Jetzt stehen die Regelungen zu rheumatologischen Erkrankungen an: „Meines Erachtens sind die rheumatologischen Erkrankungen eine Chance für die Orthopäden mit Schwerpunkt Rheumatologie, die ich mir auch im ASV-Kernteam wünsche, aber auch für die O und U insgesamt – hier werden wir noch verhandeln müssen, weil dies zuvor unter dem Aspekt der jetzt entfallenen schweren Verlaufsformen ganz auf die internistischen Rheumatologen zugeschnitten war“, führte Andreas Gassen aus.

Über die finanzielle Ausstattung wird im ergänzenden Bewertungsausschuss verhandelt – ein weiterer neben dem ‚erweiterten‘ – ergänzend, weil im Rahmen der ASV auch die Deutsche Krankenaus Gesellschaft eingebunden ist. Hier wird das EBM-Kapitel 50 weiterentwickelt, das die Regelungen zur ASV enthält. Das wesentliche Thema für die KBV ist die Honorierungssystematik. Da die ASV kooperativ Praxis-Klinik übergreifend angelegt ist und sich auf die gemeinsame Behandlung eines Falles bezieht, liefe es fast automatisch auf ein DRG-System hinaus. Damit fremdeln aber die niedergelassenen Vertragsärzte. Die Lösung: für den Niedergelassenen soll der Arztfall gelten, für das Krankenhaus der Fachgruppenfall; MVZs und Betriebsausübungsgemeinschaften (BAGs) könnten ebenfalls unter dem Fachgruppenfall zusammengefasst werden. Da die Krankenkassen eine Ausweitung der Menge fürchten, hat man sich auf Abschläge für den Fall geeinigt, dass eine Gebührenordnungsposition über das übliche hinaus mehrfach erbracht wird.

Versorgungsstrukturgesetz

Neben ein wenig Licht gibt es im Versorgungsstärkungsgesetz meist viel Schatten. Ein positives Zeichen wurde mit dem Innovationsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr gesetzt, von dem u.a. ein Teil für die Versorgungsforschung reserviert ist. Auf der Habenseite ist auch die Vereinbarungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu verorten, die per Gesetz KBV und der Spitzenverband der Krankenkassen abschließen müssen: „Wir rechnen in Folge dieser Vereinbarungen mit dem Entfallen der Richtgrößenprüfungen“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende weiter.

Völlig am Ziel vorbei gehe die Vorgabe, Praxen in vermeintlich überversorgten Gebieten aufzukaufen. Die Bedarfsplanung auf dem Papier stimme nicht mit der Versorgungswirklichkeit überein. So ist zum Beispiel der Trend zur ambulanten Versorgung darin gar nicht erfasst. Regelrecht kontraproduktiv – eigentlich auch aus Sicht der Kassen – wäre ein Rückschnitt ambulanter Versorgung in sogenannten überversorgten Gebieten, da dort nachweislich die Inanspruchnahme der Kliniken geringer ist.

Um die Sicherstellung ‚sicherzustellen‘, ist das Plädoyer der Politik für mehr MVZs aus Gassens Sicht keine wirkliche Alternative und vor allem keine wirtschaftliche Lösung. Die KBV habe überdies zahlreiche Fördermaßnahmen eingeführt, um Anreize zu setzen: Investitionshilfen, Umsatzgarantien, Eigeneinrichtungen u.a.: „Der Praxisaufkauf und die MVZ-Bildung bringen keine substantielle Verbesserung auf dem Land.“

Joachim Stier
Freier Journalist, Aachen – Berlin

Smith & Nephew – Innovative Materialien für die Endoprothetik

Verschleißerscheinungen wie Polyethylen-Abrieb oder Keramikbrüche stellen eine der zentralen Herausforderungen für Hersteller von Endoprothesen dar. Das Unternehmen Smith & Nephew, Komplettanbieter im Bereich der Endoprothetik, präsentiert mit seiner VERILAST* Technologie eine einzigartige Gleitpaarung, die überaus abriebarm, bruchsicher und kratzfest ist und sehr gute Langzeitergebnisse liefert. Das Geheimnis der VERILAST Gleitpaarung ist eine innovative Materialkombination aus hochvernetztem Polyethylen (XLPE) und einem eigens von Smith & Nephew entwickelten High-Tech-Implantatwerkstoff: Oxinium, einer Legierung bestehend aus Zirkonium und Niobium. Im Video spricht Thomas Schüssler, Business Unit Director Recon bei Smith & Nephew, über den Herstellungsprozess und die Vorteile des exklusiv bei Smith & Nephew erhältlichen Materials sowie die Anwendungsmöglichkeiten der VERILAST Technologie in der Knie- und Hüftendoprothetik.

Weitere Informationen zu Smith & Nephew finden Sie hier.

Silvester ist Hochsaison für Handchirurgen – Sie mahnen zum sorgsamen Umgang mit Feuerwerk

Berlin, 15. Dezember 2015: Mit Start des Raketen- und Böllerverkaufs am 29. Dezember beginnt in den Krankenhäusern die Hochsaison der Handchirurgen. Auch wenn die wiederherstellende Chirurgie heute mit Replantationen von Gliedmaßen und Extremitäten schon viel leisten kann, bleiben nach Böller-Verletzungen oft Funktionseinschränkungen zurück, warnt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Deshalb empfiehlt die DGOU einen bedachten Umgang mit Feuerwerkskörpern und gibt Tipps für verantwortungsvolles Handeln.

Bundesweite Statistiken über Böller-Verletzungen an Silvester gibt es nicht. Eine durchschnittliche Silvesternacht an einem Großstadt-Krankenhaus sieht aber oft so aus: 60 Teilverletzungen, wie zum Beispiel abgetrennte Finger oder Fingerglieder, und fünf bis zehn schwere Verletzungen, wie zum Beispiel eine zerstörte Hand. Die meisten Verletzten sind junge Männer im Alter bis zu 25 Jahren. Die zweite Haupt-Risikogruppe sind 50- bis 60-jährige Männer.

„Bei beiden Gruppen ist oft Alkohol mit im Spiel. Je mehr Alkohol man im Blut hat, desto leicht-sinniger wird man“, erklärt Professor Andreas Eisenschenk von der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH), eine Sektion der DGOU. „Die meisten großen Handverletzungen werden durch selbst gebastelte Polen-Böller verursacht. Am häufigsten sind aber Verletzungen eines oder mehrerer Finger sowie Hautverletzungen. Wenn Böller in der Nähe des Kopfes explodieren, kann es aber auch zu Trommelfellzerstörungen kommen – und wenn sie sich in der Hosentasche entzünden, zu Genitalverletzungen.“

Richtig ernst wird es für die Chirurgen an Silvester ab circa 22 Uhr. Die OP-Teams sind meist doppelt besetzt. Um Sehnen, Gefäße, Nerven und Knochen zu rekonstruieren, sind oft vier- bis zehnstündige Operationen notwendig, häufig auch noch weitere Folgeeingriffe. Ein großes Problem ist bei Böller-Verletzungen, dass Explosionen keine glatten Schnittwunden verursachen, sondern zerfetzte Ränder. Das macht das Nähen der Wunde schwierig bis unmöglich. „Wenn ein Körperteil verletzt war, wird immer eine Einschränkung bleiben, in Gefühl oder Funktion. Wenn die Funktion da ist, aber nicht das Gefühl, ist die Hand funktionslos. Umgekehrt, wenn das Gefühl da ist, aber nicht die Funktion, dann ist die Hand blind“, erklärt Eisenschenk.

Ein abgetrennter Finger zum Beispiel kann noch nach acht bis zehn Stunden wieder angenäht werden, auch wenn er nicht gekühlt wurde. Deshalb empfiehlt Eisenschenk: „Bevor man etwas falsch macht, die Gliedmaßen lieber ungekühlt transportieren. Denn wenn sie mit Eiswasser in Kontakt kommen, quellen sie auf und dann ist ein Wiederannähen nicht mehr möglich.“ Über 95 Prozent der wieder replantierten Körperteile sind äußerst kälteempfindlich und können bei großer Kälte Schmerzen verursachen. Deshalb ist die „Lebensqualität danach“ für die Operateure vor jeder OP ein wichtiger Aspekt. So könnte die Replantation eines Fingers bei einem Musiker sinnvoll sein, bei einem Handwerker, der viel im Freien arbeitet, dagegen nicht. Er hätte bei Außenarbeiten im Winter einfach zu große Schmerzen.

An Neujahr geht die Arbeit für die Chirurgen ohne Pause weiter. Dann kommen hauptsächlich Kinder, die sich beim Blindgänger-Sammeln verletzt haben. Diese haben aber doppelt Glück: Erstens sind sie meist nur leicht verletzt und zweitens sind sie äußerst regenerationsfähig. Bei Kindern und jungen Erwachsenen im Alter bis zu 25 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit, dass verletzte Nervenverbindungen wieder voll funktionstüchtig werden, noch sehr hoch. Bei 35- bis 40-jährigen Patienten ist die Wahrscheinlichkeit schon merklich geringer, ab 50 Jahren nimmt sie sogar deutlich ab.

Damit es erst gar nicht zu Verletzungen kommt, empfehlen die Orthopäden und Unfallchirurgen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) einen sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern und geben folgende Tipps:

  • Feuerwerkskörper nur im Fachhandel kaufen und die Gebrauchsanweisung lesen!
    Auf das CE-Zeichen und die BAM-Prüfnummer (Bundesamt für Materialprüfung) achten.
  • Keine selbst gebastelten oder manipulierten Feuerwerkskörper verwenden!
    Sie sind besonders gefährlich, da bei ihnen unsicher ist, wann und wie stark sie explodieren.
  • Am besten nur Feuerwerkskörper verwenden, die nicht in der Hand gezündet werden müssen!
    Vorräte nicht am Körper lagern, sondern verschlossen und in sicherem Abstand.
  • Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, nicht noch einmal zünden und sofort entsorgen!
    Das schützt Kinder und Jugendliche, die am Neujahrstag Blindgänger sammeln und nachzünden.
  • Knaller und Böller sollten für Kinder und Jugendliche tabu sein!
    Besonders gefährdet sind männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren.
  • Nicht alkoholisiert knallen und den Sicherheitsabstand einhalten!
    Alkohol enthemmt und macht unvorsichtig. Schon kleine Mengen beeinflussen das Verhalten.

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit mehr als 10.000 Mitgliedern mit Sitz in Berlin. Als Vereins-verband bündelt sie die Ziele und Aufgaben ihrer beiden Trägervereine, der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Damit vertritt sie die Interessen von Ärzten und Wissenschaftlern des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Klinik und Praxis sowie im ordnungspolitischen Rahmen der Gesundheitspolitik.

Weitere Informationen:
http://www.dgou.de

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda und Regina Radke-Lottermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Hinweis:
Interviewanfragen können bis zum 23.12.2015 bearbeitet werden.