Archiv für den Monat: Dezember 2015

Auf den Hrankenhausfluren

Krankenhausstrukturgesetz

Weiterbildung nicht als Qualitätsrisiko diskriminieren – Sorge um künftige Medizinergenerationen

Der BVOU Vorstand wird das zum 1. Januar 2016 in Kraft tretende Krankenhausstrukturgesetz in seinen Auswirkungen prüfen. Dazu hat der Vorstand aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie kritische Punkte herausgearbeitet, deren Auswirkungen auf die Versorgungsqualität geprüft werden, stellt BVOU Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher fest.

Zu den kritischen Punkten im Gesetz zählen:

  • Portalpraxen
  • Qualitätssicherung
  • Auswirkungen auf die Weiterbildung

Portalpraxen für den ärztlichen Notdienst

Portalpraxen sollen nicht das Einfallstor der Kliniken ggf. von Klinikkonzernen in die ambulante Versorgung sein, von manchen Skeptikern wird aber genau das befürchtet. Sowohl die Honorierung wie auch die Zulassungsvoraussetzungen für solche Institutionen sind geeignet das Verhältnis zwischen ambulant und stationär tätigen Kolleginnen und Kollegen erheblich zu stören. Nach Vorstellungen der Gesetzgeber sollen Portalpraxen ein zusätzliches Instrument sein, die Notdienstversorgung sicherzustellen.

„Wir verstehen die Sorgen unserer Mitglieder in diesem Punkt. Die ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen fürchten erneut ein Teil Ihrer Vergütung abgeben zu müssen, die in Krankenhäuser tätigen Kolleginnen und Kollegen befürchten, dass noch mehr Arbeit auf sie zukommt. Zu beiden Situationen kann es sehr wohl kommen. Der Name ‚Portalpraxen‘ ist mehr als unglücklich gewählt und lädt zu den Spekulationen und Befürchtungen ein. Gerade deshalb ist es geboten, sich mit der nötigen Sachlichkeit mit diesem Thema zu beschäftigen. Wir werden die Entwicklung der Portalpraxen beobachten, ob sie tatsächlich ausschließlich für den Zweck eingesetzt werden, den der Gesetzgeber vorgesehen hat: als mögliche Auffanglösung dort, wo kein Notdienst seitens der Niedergelassenen zustande kommt“, erklärt Johannes Flechtenmacher.

Es liegt in erster Linie an den KVen und ihren Vertreterversammlungen, den Notdienst zu organisieren. Hier bittet der BVOU auf KV-Ebene tätige Mitglieder engagiert zu bleiben und den Vorstand zu informieren.

Damoklesschwert Qualitätssicherung

Das Krankenhausstrukturgesetz konkretisiert die bereits seit längerem geltenden Mindestmengenregelungen und rückt Qualitätssicherung weiter in den Focus der Kliniken. Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Qualitätsvorgaben und Mindestmengenregelungen wurden verschärft.

Im Gesetz wird damit kein Maßstab für mehr Qualität, sondern für ein Mehr an Qualität und Quantität gesetzt. Es besteht die Befürchtung, dass dies nicht zur Qualitäts­verbesserung einer Klinik, sondern im Einzelfall zu deren Schließung führen könnte.

Die Kliniken stehen nach den Vorgaben des Krankenhausstrukturgesetzes bald verstärkt unter dem Druck der Mindestmengen sowie eines Leistungsverbots bei Nichterfüllung. Wird bei einer planbaren Leistung, die erforderliche Mindestmenge nicht erbracht, kann ein Verbot der Leistungserbringung ausgesprochen werden.

Neben den Kliniken sollen zukünftig auch Operateure Mindestoperations­zahlen nachweisen. „So wird aus Sicht des BVOU das Thema ‚Qualität‘ weiter negativ aufgeladen“, kritisiert Flechtenmacher.

Negative Auswirkungen auf die Weiterbildung

Die Folgen auf die Weiterbildung sind für den BVOU-Vorstand absehbar: „Die Weiterbildung darf durch das Krankenhausstrukturgesetz nicht als Qualitätsrisiko diskriminiert werden. Gute Weiterbildung heute ist die Qualität der Medizin von morgen. Die Weiterbildung künftiger Ärzte ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Krankenhauses und unseres Gesundheitssystems. Dieser hohe Standard wird durch die Reform gefährdet“, kritisiert BVOU-Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher. „Ich meine die öffentliche Hand und die Krankenversicherungen müssten, so wie in anderen Ländern auch, die Weiterbildung der Assistenten finanzieren oder zumindest teilfinanzieren. Somit wäre eine definierte und qualifizierte Fortbildung unabhängig von Finanzierungs- und Leistungsangeboten einer Klinik möglich.“

In der Praxis könnten junge Mediziner in Warteschleifen geraten, bis erfahrene Operateure ihre Zahlen erfüllt haben und die Mindestmengen bestimmter Leistungen im Jahr gesichert sind. Je nach Häufigkeit eines Krankheitsbildes in der Klinik kann es sein, dass ein angehender Orthopäde oder Unfallchirurg kaum Fertigkeiten bei bestimmten Eingriffen erlangen kann. Die geplanten Mindestmengen- und Qualitätsanforderungen sichern damit weder die Weiterbildung, noch die Qualität von morgen.

„Einschränkungen in der Weiterbildung werden nicht nur auf die Zukunft der Kliniken durchschlagen, sondern genauso in der niedergelassenen Praxis negative Folgen haben. Hier wird die Versorgung auf allen Ebenen gefährdet“, so Dr. Flechtenmacher. Der BVOU-Vorstand warnt auch davor, dass die Qualitätsvorstellungen auf Ebene der Kliniken bald auf die ambulante Versorgung übertragen werden könnten: „Nicht nur in den Kliniken führen diese Forderungen zu Einschränkungen; sie träfen über kurz oder lang auch die ambulanten Operateure.“

Der BVOU-Vorstand wird den vorliegenden Gesetzentwurf eingehend prüfen und nach Klärung einiger Detailfragen Anfang nächsten Jahres ausführlich Position beziehen. Diese wird gemeinsam mit der DGOU formuliert und die Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie mit einer Stimme nach außen tragen.

GOÄ-Reform – Stimmung des Misstrauens

Die Reform der GOÄ ist eine der Weichenstellungen in der medizinischen Versorgung. Privatmedizin finanziert einen Großteil der Innovation in der ambulanten Versorgung und trägt zur Subventionierung der Praxis bei weitgehend unterfinanzierten Kassenleistungen bei. Nicht gewollt, aber durch die Finanzmisere in der GKV nicht zu umgehen, sichert die privatärztliche Tätigkeit in Praxen auch die kassenärztliche Leistungsfähigkeit mit ab.

„Es geht bei der GOÄ-Reform um viel und daher ist die Forderung nach einer transparenten Diskussion berechtigt“, erklärt Prof. Heller, BVOU-Vizepräsident.

Diese GOÄ-Reform ist eben nicht nur eine, bei der es nach Jahrzehnten des Stillstandes um eine bessere Leistungsbewertung geht. Sie trägt zusätzlich auch die Züge einer Strukturreform. Das zeigt sich bereits daran, daß Privatkassen und Beihilfen nicht nur während der Verhandlung der Preise am Tisch sitzen, sondern bereits im Vorfeld die Reform der Abrechnungssystematik massiv beeinflussen.

Prof. Heller erachtet vor allem die zeitbezogenen Gebührenpositionen, welche die neue GOÄ enthalten soll, als schwierig. Hierbei kommt anstelle des Zielleistungs-, ein Zeitleistungsprinzip zur Anwendung und es wird dementsprechend versucht, anhand der OP-Zeiten Preise zu generieren. „Es ist natürlich sehr individuell, wie man diese Zeiten angibt und woran man sie bemisst. All das in den verschiedenen Bereichen abzugleichen, halte ich für extrem schwierig, insbesondere dann, wenn man nicht alle Kapitel einmal zusammen auf den Tisch legt.“

Die intransparente Informationspolitik zieht sie wie ein roter Faden durch die GOÄ-Reform. Hinzu kommt die chronische personelle Unterbesetzung der Bundesärztekammer als Verhandlungsführerin auf ärztlicher Seite. „Zwar wird man als Vertreter der Orthopädie und Unfallchirurgie in Teilen in den Reformprozess einbezogen und trägt seinen Teil dazu bei, allerdings weiß man nicht, was andere tun“, bemängelt Heller die aktuelle Situation.

Der BVOU ist in die für Orthopäden und Unfallchirurgen wichtigen Leistungsbereiche der GOÄ-Reform eingebunden. „Dies heißt allerdings nicht, dass unsere Vorschläge in Gänze umgesetzt werden“, berichtet Heller. „Wie das Paket am Ende aussieht, wissen wir heute nicht.“

Die Forderung nach mehr Transparenz wurde kürzlich ergänzt um die Frage nach der Legitimation der Bundesärztekammer sowie den möglicherweise bestehenden Interessenkonflikten einzelner Verhandlungsführer. Dies wird nun ein Sonderärztetag klären, der Anfang 2016 stattfinden soll.

Dabei betont der BVOU, dass die jetzige Situation nicht allein der heutigen BÄK-Führung anzulasten ist. „Die alte GOÄ ist deshalb alt, weil keine frühere BÄK-Präsidentschaft dieses heiße Eisen angefasst hat. Jetzt sind die Probleme umso größer“, betont Prof. Heller. Deshalb hat Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery die GOÄ zu Beginn seiner Amtszeit zur Chefsache gemacht und den Stein ins Rollen gebracht. Dies ist trotz aller Kritik am aktuellen Stand der Reform und am Verfahren ein wichtiger Verdienst und ein Schritt in die richtige Richtung.

Der BVOU wird auch zukünftig die Interessen der Orthopäden und Unfallchirurgen in der GOÄ-Reform aktiv vertreten und sich im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aktiv und fordernd einbringen.

Wir hoffen, dass die Initiative der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer, mehr Transparenz und Mitwirkung herzustellen, Früchte trägt. Der geplante Sonderärztetag am 23.01.2016 sollte die neue GOÄ voran bringen und nicht weiter verzögern.

„Ein freier Beruf braucht eine angemessene Gebührenordnung und keiner weiß, wie die politischen Entscheidungsträger nach der Bundestagswahl 2017 heissen“, gibt BVOU-Präsident Flechtenmacher zu bedenken.

KBV unterstützt digitale Vernetzung – Alle Neuerungen hier im Überblick

Das neue Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) zielt darauf ab, Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure in der Gesundheitsversorgung besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schneller digital überprüfbar zu machen.

Einen Überblick über Vorgaben und Neuerungen finden Sie im Servicebereich der KBV.

ÄIZG-Studie: Ärzte setzen beim Praxis-Marketing wieder auf das Personal

Traditionelle Instrumente des Praxis-Marketings, wie das Erscheinungsbild und Verhalten des Praxispersonals sowie die klassische Visitenkarte, gewinnen an Bedeutung zurück. Dies zeigen die Ergebnisse der Studie “Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2015” (ÄIZG) der Stiftung Gesundheit.

Internet-Aktivitäten, wie die eigene Praxis-Homepage und die Teilnahme an Online-Verzeichnissen, stellen zwar mit 68 Prozent noch immer die wichtigste Marketing-Maßnahme für Ärzte dar, verlieren allerdings seit zwei Jahren an Bedeutung (2014: 73,9 Prozent, 2013: 83,6 Prozent). Dagegen konnte sich das Praxis-Personal als Marketing-Faktor im vergangenen Jahr von 48,2 auf 55,4 Prozent steigern; die Visitenkarte von 38,8 auf 43,6 Prozent.

“Ärzte besinnen sich derzeit beim Praxis-Marketing auf klassische Methoden und die persönliche Ansprache zurück”, fasst die Leiterin der Studienreihe Stefanie Woerns zusammen. “Möglicherweise sehen wir hier eine Reaktion auf die stark zunehmende Dominanz der Digitalisierung, die ja eher von nüchterner Sachlichkeit geprägt ist.” Die Stiftung Gesundheit wird die Entwicklung in den kommenden Ausgaben der Studie weiter verfolgen.

Die aktuelle Studie mit dem Schwerpunkt eHealth sowie alle bisherigen Ausgaben der Studienreihe “Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit”

Mannschaftssport

Für die Betreuung der Berufssportler gibt es eine neue Alternative: Das M-Arzt-Mannschaftsarztverfahren

Durch die Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens müssen alle H-Ärzte ihre Tätigkeit zum 31.12.2015 aufgeben und die Weiterbehandlung an D-Ärzte abgeben. Die Bestimmungen zur Erlangung des D-Arztes bleiben unverändert. Entscheidender Grund der DGUV ist sicherlich die erhebliche Reduktion der Gesamtarbeitsunfallzahlen.

Durch die Verwaltungs-BG-en wurde aktuell ein Pilotprojekt ab 2016 ins Leben gerufen, um die Betreuung von Berufssportlern durch die OrthopädInnen und UnfallchirurgInnen weiterhin gewährleisten zu können.

Gerade die Betreuung von Hochleistungssportlern und Profisportlern erfordert neben einem sehr fundierten medizinischen Fachwissen besondere Kenntnisse in der Betreuung dieser Ausnahmeathleten, insbesondere für die sehr präzise zeitnahe Diagnostik mit besonderen Anforderungen an die Therapie, hinsichtlich der körperlichen Belastbarkeit. Oft haben die betreuenden OrthopädInnen sowie UnfallchirurgInnen einen langjährige Erfahrung und persönliche Bindung an die Berufssportler als auch an die Trainer und das Vereinsmanagement.

Um diese engmaschige ärztliche Zusammenarbeit zwischen den Spielern, den Vereinen und betreuenden Orthopädinnen/Orthopäden und Unfallchirurginnen/Unfallchirurgen weiterhin aufrecht zu erhalten wurde das M-Arzt-(Mannschaftsarztverfahren) nun neu implementiert.

Ziel ist es eine ganzheitliche Betreuung, hinsichtlich der Prävention von Verletzungen und besonderen Rehabilitation von Berufssportlern gewährleisten zu können.

Hierzu können Sie das M-Arztverfahren bei den Verwaltungs-BG-en beantragen. Die Eingangsvoraussetzungen für die Orthopäden und Unfallchirurgen entsprechen den alten H-Arzt-Voraussetzungen und nicht den neuen D-Arzt-Voraussetzungen, somit müssen die H-Ärzte die jetzt noch eine Genehmigung haben keine strukturellen Veränderungen, insbesondere Umbaumaßnahmen in ihren Praxen durchführen.

Das Berichtswesen ist an das H-Arzt-Verfahren angelehnt. Als weitere Voraussetzungen müssen 3 Kurse für das M-Arztverfahren, die die Verwaltungs-BG-en anbieten, absolviert werden um als M-Arzt zugelassen zu werden.

Das M-Arztverfahren stellt somit eine sehr gute Alternative für die Betreuung von Berufssportlern trotz auslaufender H-Arztzulassung dar. Für das M-Arztverfahren gilt natürlich der neue Verletztenartenkatalog der Berufsgenossenschaften, so dass z. B. bei komplexen Gelenkverletzungen die Vorstellung bei einem VAV- oder SAV-Arzt zwingend vorgeschrieben ist.

Für operativ, besonders für Kniegelenksverletzungen und Schultergelenksverletzungen, spezialisierte Kolleginnen und Kollegen, besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass mit dem VAV-/SAV-Krankenhausarzt eine entsprechende Rücküberweisung zur operativen Versorgung prinzipiell möglich ist. Hierzu müssen die Verwaltungsberufsgenossenschaften ihre Zustimmung für die Kostenübernahme geben. Letztendlich sind sie die berufsgenossenschaftlichen Träger des Heilverfahrens.

Es bleibt zu hoffen, dass möglichst viele, sich für das M-Arztverfahren bewerben, so dass das Pilotprojekt ein voller Erfolg wird und das M-Arztverfahren auf Dauer zur Versorgung der Profisportler implementiert werden kann.

Dr. Gerd Rauch

BVOU-Landesvorsitzender Hessen

Weitere Informationen zum M-Arzt-Verfahren

 

Terrorgefahr: Notfallversorgung benötigt Vorbereitung und muss finanziert werden

Berlin, 09.12.2015: Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) hat ihre Mitgliedskliniken aufgefordert, Krankenhaus-Alarm- und Einsatzpläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, Übungen für einen Massenanfall von Verletzten durchzuführen und ausreichend OP-Material vorzuhalten. Grund ist die aktuell auch in Deutschland erhöhte Terrorgefahr. „Die Unfallversorgung ist hierzulande auf Massenanfälle von Verletzten bei Pkw-Serienunfällen, Zug- oder Busunglücken sowie Massenpaniken gut vorbereitet. Leider zählen derzeit auch terroristische Anschläge zu den zu erwartenden Großschadensereignissen, so dass wir die Kliniken zu einer erhöhten Alarmbereitschaft aufgerufen haben“, sagt DGU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann.

Die Terrorgefahr hat in der letzten Zeit auch in Deutschland zugenommen. Das stellt eine besondere Herausforderung für die Unfallchirurgie dar, da es sich sehr schnell um eine erhebliche Anzahl verletzter und schwerverletzter Patienten handeln kann – wie es jüngst in Paris der Fall war. Unfallchirurgen konnten mit der Initiative TraumaNetzwerk DGU® dazu beitragen, die Schwerverletztenversorgung auch bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) in den letzten zehn Jahren deutlich zu verbessern. Deutschland verfügt über ein Notfallnetz mit über 600 unfallchirurgischen Kliniken und Abteilungen, die sich in 51 zertifizierten regionalen TraumaNetzwerken zusammenschließen. (1) „Die Zusammenarbeit der Traumazentren in den regionalen Traumanetzwerken, eng abgestimmt mit den Rettungsdiensten, hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt bewährt. Insbesondere bei Massenunfällen auf Autobahnen und Großveranstaltungen sowie Bahnunglücken können viele Patienten schnell und effizient versorgt werden“, so Hoffmann, der als Ärztlicher Direktor an der BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH tätig ist.

Im Fall eines MANV gibt es in einem TraumaNetzwerk klar definierte Ablaufpläne. Dabei gelten so lange wie möglich die Qualitätsansprüche der individualmedizinischen Versorgung von Schwerverletzten. „Sind die lokalen Ressourcen überlastet, kann über die Struktur des Traumanetzwerkes eine überregionale Versorgung in geordneten Bahnen angeboten werden“, sagt Hoffmann. Zudem hat die DGU in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. ein nationales Krankenhausregister ausgearbeitet. Zukünftig gibt es damit eine bundesweite Übersicht über die Versorgungskapazitäten für Traumapatienten.

Darüber hinaus verfügt jede Klinik über den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan. Darin ist die Betriebsumstellung vom Regelbetrieb auf einen „Notfallbetrieb“ beschrieben. Er umfasst Lage- und Ablaufpläne, Wege der Mitarbeiteralarmierung sowie ein situationsangepasstes Ressourcenmanagement.

„Gerade in Zeiten erhöhter Terrorgefahr ist eine gute Vorbereitung der Kliniken notwendig. ‚Vorbereitet sein!‘ ist einer unserer Schlüsselsätze. Dazu gehört, dass der Katastrophenplan einer Klinik aktuell gehalten und in regelmäßigen Abständen praktisch erprobt wird“, erklärt Hoffmann.

Dabei appelliert der DGU-Generalsekretär auch an die Politik: Obwohl die Kliniken im Schadensfall die Hauptlast der Versorgung tragen müssen, ist die öffentliche finanzielle Unterstützung für diese Vorratshaltung an Material und Personal unzureichend – die Notfallaufnahmen der Kliniken sind unterfinanziert. Auch die verschiedenen Übungsszenarien für einen Massenanfall von Verletzten verursachen Kosten, die von den Krankenhäusern selbst getragen werden müssen. „Wir halten rund um die Uhr 365 Tage im Jahr eine hohe technische Ausstattung mit trainiertem Personal (2) vor, um Schwerverletzte bestmöglich zu behandeln. Hier erhoffen wir uns zukünftig eine stärkere politische und wirtschaftliche Unterstützung, wenn es um die Abbildung unserer Vorhaltekosten geht“, macht Hoffmann klar.

Referenzen:
(1) DGU-Pressemitteilung vom 29.10.2015
Unfallchirurgen spannen Notfallnetz über ganz Deutschland

(2) Frink M, Kühne C, Debus F et al. (2013) Das Projekt TraumaNetzwerk DGU®. Zielsetzung, Konzeption und bisher Erreichtes. Unfallchirurg 116:61–73
http://www.springermedizin.de/das-projekt-traumanetzwerkdgu/3734778.html
Zusendung der Publikation auf Anfrage möglich (Erlaubnis des Verlages liegt vor)

Weitere Informationen:
www.dgu-online.de
www.traumanetzwerk-dgu.de

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Regina Radke-Lottermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DGU/DGOU
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 – 340 60 36 -06 oder -20
Fax: +49 (0) 30 – 340 60 36 21
E-Mail: presse@dgou.de

Der BVOU im Gespräch mit der Industrie

Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) fand in diesem Jahr vom 20. bis 23. Oktober in Berlin statt. Rund 11.500 nationale und internationale Teilnehmer kamen zusammen, um die aktuellen Forschungsergebnisse und Herausforderungen in ihrem Fach zu diskutieren und sich über innovative Produktneuheiten in der begleitenden Industrieausstellung zu informieren.

Diese Gelegenheit nahm der BVOU zum Anlass, um mit zahlreichen Unternehmen ins Gespräch zu kommen. In mehreren kurzen Video-Interviews präsentieren Medizinprodukte-Hersteller wie Orthofix, Medtronic oder Smith & Nephew ihre neuesten Innovationen für die Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Links zu allen Videos finden Sie hier:

Cyberdyne Care Robotics

cyberdyne2_bvouwebplayb

Orthofix

frankpekar_bvou webplayb

Waldemar Link

waldemarlink_bplayb

Medacta

medacta_bplayb

Smith & Nephew

smith&nephewbvouwebplay

Medtronic

medtronic_o-arm_bwebplay

Brainlab

brainlab_bplay

AstraZeneca

astrazeneca_bplay

OPED

oped_web

Bauerfeind

bauerfeind_bplayb

DJO Global

djoglobal_bplayb

co.don

codon_bplayb

Sporlastic

sporlastic_bplayb

Samsung

Samsungwebplay

Syntellix

bild_bvouweb

DePuy Synthes

depuysynthes_b

AQ Implants

aqimplants_bvouplay

Neues Lehrprojekt: In Ausnahmesituationen als junger Arzt sicher handeln

Mainz – Jedes Jahr tragen rund 35.000 Deutsche bei Unfällen schwerste, gleichzeitig erlittene Verletzungen verschiedener Körperregionen davon. Diese Menschen werden als Polytraumata bezeichnet und somit als lebensbedrohlich verletzt eingestuft. Die Versorgung dieser Patienten gilt als große Herausforderung. Ein neues Lehrprojekt an der Universitätsmedizin Mainz zielt darauf ab, den Ärztenachwuchs in die Lage zu versetzen, in einer solchen Ausnahmesituation sicher zu handeln. Das neue Projekt mit dem Namen „Praktisches Jahr – Trauma-Team“ wird gegenwärtig als Pilotprojekt in das Studium integriert.

Bei der Versorgung polytraumatisierter Patienten geht es oft um Leben und Tod. Es kommt dabei nicht nur auf medizinisches Know How und technische Fertigkeiten der einzelnen Mitarbeiter an. Da, wo Notärzte, Anästhesisten, Unfallchirurgen, Radiologen und Pflegekräfte Hand in Hand unter enormen Stressbedingungen arbeiten, ist die Zusammenarbeit im Team ein ganz entscheidender Faktor für den Behandlungserfolg.

Genau an dieser Stelle setzt das neue Lehrkonzept im Praktischen Jahr des Medizinstudiums an der Universitätsmedizin Mainz an: „Um bei der Versorgung lebensbedrohlich gefährdeter Menschen im Team als Einzelner optimal zu funktionieren, ist besonders wichtig, dass man neben dem Wissen und den praktischen Fertigkeiten eine effektive Kommunikation beherrscht. Eine effektive Kommunikation zu vermitteln, ist der zentrale Baustein unseres neuen Lehrkonzepts“, so Dr. Sebastian Kuhn, Oberarzt am Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie und Initiator des neuen Blended Learning Curriculums, und ergänzt: „Bislang zählten die „Kommunikation in Krisensituationen“ im Medizinstudium kaum zu den Lehrinhalten. Hier gab und gibt es Handlungsbedarf.“

Wie auch Piloten in der Luftfahrt sollten Ärzte die Grundsätze des Krisenmanagements – Crisis Resource Management (CRM) – beherrschen und üben. CRM bezeichnet die Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten auch unter ungünstigen Bedingungen eines Notfalls in wirksame Maßnahmen im Team umsetzen zu können. „Wir trainieren diese Aspekte im Rahmen von Simulationen in den Echträumen, um eine Entscheidungsfindung in komplexen Situationen zu üben, eine Weitergabe kritischer Informationen sicherzustellen und eine optimierte interdisziplinäre Teamzusammenarbeit zu erzielen. Letzten Endes dient das dazu, die Prozessabläufe bei der Versorgung schwer- und schwerstverletzter Patienten sicherer zu machen“, betont Dr. Kuhn.

Das neue Lehrkonzept basiert auf drei Säulen: Vorbereitend erhalten die Studierenden im Rahmen von eLearning interaktive Fallbeispiele, um ihnen die medizinischen Inhalte und Fertigkeiten zu vermitteln. Dazu zählen unter anderem das Erlernen der körperlichen Erstuntersuchung nach dem ABCDE-Notfall-Schema und lebenssichernde Sofortmaßnahmen. Zum anderen durchlaufen die Studierenden einen 12-stündigen Simulationsunterricht im Schockraum der Notaufnahme. Hierbei stehen unter anderem das Erlernen der klinischen Erstuntersuchung im Team und die Notfall-Sonographie als ein standardisiertes Vorgehen mit dem Ultraschall auf dem Programm sowie die zeitkritische Interpretation von Röntgen- und CT-Bildern. Darüber hinaus erfolgt eine vierwöchige klinische Rotation, mit dem Ziel, die geübten Fähigkeiten unter Aufsicht umzusetzen. Aspekte der Kommunikation im Team zu vermitteln, ist in jeder Phase des neuen ´Blended Learning Curriculums´ zentraler Anspruch. Der Unterricht wird gemeinsam durch Mitarbeiter der Klinik für Anästhesiologie, der Klinik für Radiologie, dem Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Rudolf-Frey Lernklinik gestaltet.

„Auf dem schwierigen Feld – der Behandlung schwerverletzter Patienten – ist neben Kompetenz und Erfahrung auch die Fähigkeit, als Teamplayer zu agieren, fraglos wichtig. Hier wird dem neuen in hohem Maße innovativen Lehrkonzept im Medizinstudium in Mainz eine Schlüsselrolle zuteil“, zeigt sich der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann, überzeugt.

Quelle: Universitätsmedizin Mainz