Berlin, 08.02.2016. Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) veröffentlicht heute erstmals eine Liste von Kliniken, die am EPRD teilnehmen und bereits regelmäßig Daten an das Register liefern. Die Liste ist auf www.eprd.de abrufbar.
Insgesamt 684 Krankenhäuser sind inzwischen für die Teilnahme am EPRD registriert. Das ist mehr als die Hälfte aller infrage kommenden Kliniken. Die Teilnahme am EPRD ist für Patienten und Krankenhäuser freiwillig. Grundlage für die Veröffentlichung ist ein Antrag der Einrichtungen. Liegt dieser vor, erfolgt quartalsweise ein Vergleich der vom Krankenhaus übermittelten Operationen („Ist“) mit den abgerechneten Operationen der eingebundenen Krankenkassen („Soll“). Derzeit sind unter anderem alle sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk)) und sämtliche AOKs am EPRD beteiligt.
Knapp 220.000 Operationen
Knapp 220.000 Operationen sind inzwischen im EPRD dokumentiert. Allein 2015 wurden mehr als 140.000 endoprothetische Hüft- und Kniegelenkseingriffe im Register erfasst und damit etwa ein Drittel aller bundesweit durchgeführten Operationen. Ziel des EPRD ist es, alle endoprothetischen Eingriffe an Knie und Hüfte in Deutschland zu erfassen.
Das EPRD wird finanziell, organisatorisch und mit Know-how vom Verband der Ersatzkassen (vdek), dem AOK-Bundesverband und dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt. Beim Aufbau des Registers hatte sich auch die Deutsche Arthrose-Hilfe engagiert. Vom Bundesministerium für Gesundheit erhielt das EPRD mehrfach Fördermittel. Als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) ist das EPRD ausschließlich wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet. Transparente Prozesse sowie die Unabhängigkeit und Neutralität der Auswertungen sind wesentliche Rahmenbedingungen des EPRD.
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