Archiv für den Monat: April 2016

Computersimulation visualisiert Schutz von Fahrradhelmen

Stockholm – Fahrradhelme können das Risiko einer Gehirnerschütterung nach einem Fahrradunfall um 54 Prozent verringern. Auch das Risiko einer Schädelfraktur wird durch das Tragen eines Helms erheblich gesenkt. Dies konnten Wissenschaftler des KTH Royal Institute of Technology in Stockholm mittels Computersimulationen nachweisen. In einer Studie rekonstruierten die Forscher tatsächliche Fahrradunfälle, bei denen die Fahrer keinen Helm getragen und Kopfverletzungen davon getragen hatten.

Als Grundlage für die Simulationen und die Ermittlung der Unfallauswirkungen auf das Gehirn nutzten die Wissenschaftler Daten zum komplexen Verhalten von Weichgeweben aus der Datenbank des Visible Human Project der National Institutes of Health in den USA.

„Zusammen mit Forschern aus Leuven in Belgien haben wir die Kinematik von drei Fahrradunfällen nachgestellt, bei denen die Fahrer die Kontrolle verloren haben, hingefallen sind und sich ihren Kopf verletzt haben“, erklärt Dr. Madelen Fahlstedt, Neurowissenschaftlerin am KTH. „Wir haben die Bewegungsabläufe der Fahrradfahrer während ihres Unfalls digital erfasst und die Kinematik in Bezug auf die Geschwindigkeit in einem detaillierten Computermodel angewendet, um den Moment des Aufschlags nachvollziehen zu können.“

Um die Auswirkungen auf das Gehirn einschätzen zu können, verglichen die Forscher die Ergebnisse ihrer Simulationen mit CT-Aufnahmen, in denen sich bei den Unfallopfern Blutungen im Gehirn gezeigt hatten. Danach führten sie Simulationen mit und ohne Fahrradhelm durch, um zu sehen, wie sich dies auswirkt.

„Wir konnten sehen, wie stark das Hirngewebe durch den Aufprall belastet wurde und dass diese Belastung in den Regionen am stärksten war, in denen der Aufprall passierte“, erklärt Fahlstedt.

In der Computersimulation der drei Unfälle reduzierte ein normaler Fahrradhelm die Belastung für das Hirngewebe um bis zu 43 Prozent und das Risiko einer Gehirnerschütterung um 54 Prozent.

Zudem wurde auch das Risiko einer Schädelfraktur deutlich reduziert. „Wir konnten eine starke Verringerung der Belastung für den Knochen durch das Tragen eines Helms feststellen, von 80 Megapascal auf 10 Megapascal. Dies entspricht einer Reduktion des Risikos für eine Schädelfraktur von 100 Prozent auf 10 Prozent“, so Fahlstedt. Überrascht waren die Forscher von diesem Ergebnis nicht, da Fahrradhelme heute in der Regel dahingehend optimiert sind, dass sie Schädelfrakturen verhindern.

Ebenso ist es keine neue Erkenntnis, dass Helme den Kopf von Fahrradfahrern schützen. Allerdings seien bisher nur wenige Studien über eine epidemiologische Untersuchung hinausgegangen und hätten den Ursache-Wirkungszusammenhang zwischen Helmen und ihrer Schutzfunktion so genau bestimmt, so die Wissenschaftler.

Der Artikel „The protective effect of a helmet in three bicycle accidents – a finite element study” wurde am 11. März 2016 online in der Zeitschrift Accident Analysis & Prevention veröffentlicht.

Quelle: KTH Royal Institute of Technology

Forscher entwickeln intelligente Exoskelett-Leggins

ZÜRICH, Schweiz – In dem neuen Kooperationsprojekt XoSoft entwickeln Wissenschaftler der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) gemeinsam mit mehreren europäischen Partnern ein Soft-Exoskelett für Menschen, die beim Gehen beeinträchtigt sind. Das für die Stützstruktur verwendete Material soll dank integrierter Sensoren lernfähig sein und sich je nach Bewegungsablauf mehr oder weniger versteifen. So könnte beispielsweise Patienten mit einem Fallfuß besser geholfen werden.

Wer nach einer Verletzung oder von Geburt an beim Gehen beeinträchtigt ist, kann heutzutage mittels Orthesen wieder besser laufen. Doch diese teils schweren und unflexiblen Konstruktionen passen sich oft nur einem Teil des Bewegungsablaufes an. Deshalb entwickelt das internationale Forschungsteam eine Stützstruktur, welche sich je nach Bewegung versteift oder weich wird. Das innovative Gewebe wird mit Sensoren ausgerüstet, mit deren Hilfe eine integrierte Elektronik die Bewegung der betroffenen Gliedmaßen lernt und diese dann im richtigen Augenblick stützt, entlastet oder frei bewegen lässt.

Die Form der Stützstruktur müsse man sich wie eine Leggins oder eine Socke vorstellen, je nachdem, für welchen Bereich die Gehhilfe gedacht sei, so Christoph Bauer, Physiotherapie-Forscher an der ZHAW. „Grundsätzlich sollte das Ganze bequem sein. Patienten sollen die Gehhilfe den ganzen Tag lang tragen können und das unter der Kleidung.“

Ein Anwendungsbeispiel für XoSoft sei der Fallfuß, erklärt Bauer. Das betreffe Patienten, bei denen beispielsweise die vordere Seite der Fußmuskeln gelähmt sei, der Fuß dadurch herunterhänge und beim Gehen schleife. „XoSoft könnte beispielsweise mit Sensoren erkennen, wann die Schwungphase beginnt, und dann dem Antriebselement übermitteln, wann er stabilisieren soll. Oder dadurch sogar eine Bewegung auslösen, welche den Fuß hochzieht. Beim Landen würde das Exoskelett dann wieder weich werden. Das können herkömmliche feste Hilfsmittel, sogenannte Orthesen, im Moment nicht. „Das Prinzip hinter dem sich in der Festigkeit verändernden Material sind Strukturen, welche auf elektrische Felder reagieren. Dieses Material entwickeln die Projektpartner vom Italian Institute of Technology.

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„Der Bewegungsablauf wird über Algorithmen erfasst, welche die Daten der eingesetzten Sensoren auswerten“, erklärt Konrad Stadler, der im Bereich Regelungstechnik an der ZHAW School of Engineering forscht. Dahinter stecke ein Modell der Bewegungsabfolgen beim Gehen, welches auf den jeweiligen Patienten angepasst werde.

Während der Entwicklung werden der Prototyp und die Software regelmäßig im Bewegungslabor des Instituts für Physiotherapie der ZHAW getestet. Dort arbeitet Bewegungswissenschaftlerin Eveline Graf mit sehr präzisen Messmethoden um zu kontrollieren, ob die Algorithmen den Bewegungsablauf auch in gewünschter Weise unterstützen. „Wir können die menschliche Haltung und den Gang exakt messen und erkennen sofort, ob Prototypen von XoSoft das Gehen wie gewünscht unterstützen oder ob Anpassungen an Material oder Software notwendig sind“, erklärt Graf.

Das XoSoft-Projekt läuft über drei Jahre und wird von der EU unterstützt. Mit der Entwicklung hat das aus neun Partnern bestehende europäische Konsortium im Februar 2016 begonnen. Einen ersten Prototyp soll es bereits innerhalb eines Jahres geben. Neben dem ZHAW-Departement Gesundheit und der ZHAW School of Engineering gehören zu dem Konsortium vier weitere europäische Forschungsgruppen in den Bereichen Robotik, Bioengineering, Ambient Intelligence und Design. Ebenfalls beteiligt sind vier Firmen und klinische Partner, welche in den Gebieten der Rehabilitationstechnologien, Geriatrie und Prothetik tätig sind.

GOÄ: Hartmannbund fordert Einbeziehung der Verbände!

 Berlin – PM – Dr. Klaus Reinhardt hat für die Fortführung der Verhandlungen über eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine konsequente Einbindung von Fach- und Berufsverbänden als “zwingend notwendig” erachtet. Die Entscheidung des BÄK Vorstandes. die geplante GOÄ Novelle noch nicht an das Gesundheitsminiserium weiterzuleiten sie beste Vorraussetzung, Die Leistungskapitel mit den betroffenden Berufverbänden in Ruhe zu bewerten und die Details zu gestalten.

„Wir sollten jetzt perspektivisch denken und alle gemeinsam an einem ausgewogenen Konstrukt einer neuen Gebührenordnung arbeiten, das idealerweise Grundlage für eine Verankerung dieses wichtigen Vorhabens in einem Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung dient“, sagte Reinhardt.

Multiresistente Keime im Fokus der Arzneimittelkommission

Berlin –  400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen, die jährlich in Deutschland auftreten, gewinnen weiter an Bedeutung. Die aktuelle Ausgabe der Arzneimittelverordnung in der Praxis beinhaltet Maßnahmen zur Verringerung von MRSA-Infektionen.

Hygienestandards in Krankenhaus und Praxis sind nach wie vor ein aktuelles Thema zu dem der Berufsverband Ihnen eine fundiertes Kursformat anbietet.

HBA- Hygienebeauftragter Arzt

Aktuelle Ausgabe der AVP

Schwanger operieren? – BMF berücksichtigt DGOU-Initiative

Berlin, 05. April 2016: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sieht die Forderungen aus ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes weitestgehend berücksichtigt. Mit der geplanten Reform geht eine Ära zu Ende: Chirurginnen soll zukünftig besser ermöglicht werden, in angemessener Weise auch mit Baby im Bauch ihrer gewohnten operativen Tätigkeit nachzugehen. Bislang war es ihnen verboten, schwanger den Operationssaal zu betreten. Zum vorliegenden Referentenentwurf haben OPidS-Gründerinnen Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner in der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Stellung bezogen: „Wir unterstützen die Gesetzesnovelle. Sie trägt dem Wunsch vieler Frauen Rechnung, ihre bisherige Erwerbstätigkeit fortzuführen. Nun hoffen wir auf rasche Umsetzung“, sagt Niethard.

Mit dem Gesetzesentwurf will das BMFSFJ die Mutterschutzregelungen zeitgemäßer und verständlicher fassen und Rechtsunsicherheiten beseitigen. „Die unzeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 bremst Chirurginnen nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ihrer beruflichen Entwicklung aus“, sagt Donner.

Die erzwungene Pause führt zu einer längeren Weiterbildungszeit und somit zu einem späteren Erwerb des Facharzttitels. Das OP-Verbot entspricht oftmals nicht dem Wunsch vieler Betroffener – zumal sich die Arbeitsbedingungen im OP durch die Fortschritte in der Medizin stark verändert haben. Daher setzt sich die DGOU mit der Initiative OPidS dafür ein, dass werdende Mütter selbst entscheiden können, ob sie das Skalpell weiter in der Hand behalten wollen.

Das im Jahr 2015 veröffentlichte Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“ der DGOU schafft dafür die Voraussetzungen: Es bündelt Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose. Das Positionspapier gibt zudem eine Anleitung zur Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung und die Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Mit dieser Expertise hat die DGOU nicht nur junge Medizinerinnen beraten, sondern auch das BMFSFJ. „Der neue Gesetzesentwurf betont nun die Arbeitgeberpflichten zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen. Damit sehen wir das Mitbestimmungsrecht der Schwangeren gestärkt, selbst entscheiden zu können, ob sie ihre operative Tätigkeit fortsetzen möchte“, so Niethard.

„Bisher bereits bestehende Rechte werden nun stärker betont“, sagt Donner. Denn obwohl das Mutterschutzgesetz (MuSchG) den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten und somit einen Einsatz im Operationssaal für Schwangere nicht explizit ausschließt, erhalten die Betroffenen bislang ein striktes OP-Verbot.

„Grund ist die bisherige Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber“, erklärt Donner. Daher werde das MuSchG sehr streng ausgelegt. Das führe dazu, dass viele Kliniken den Schwangeren ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen –  ohne dass sie individuell geprüft haben, ob sie den Arbeitsplatz so umgestalten können, dass die Schwangere unter bestmöglichen Schutzmaßnahmen weiter operativ tätig sein kann.

Weitere Informationen:
www.dgou.de
www.opids.de

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

 

Rheuma-Super-Refresher komplettiert die Fortbildung

Freitag, 16.09. bis Samstag, 17.09.2016 in Berlin


Dieser Refresherkurs bietet Ihnen ein Update in der orthopädischen Rheumatologie und macht Sie vertraut mit den neuesten Standards in Diagnostik und Therapie sowie den wesentlichen wissenschaft­lichen Entwicklungen und Trends.

Der Kurs ist die ideale jährliche Ergänzung für Rheumatologisch fortgebildete Orthopäden (RhefO).  Mit Ihrer Teilnahme aktualisieren Sie nicht nur ihr Wissen, sondern komplettieren den erforderlichen Fortbildungsnachweis zum Erwerb des Zertifikates Rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde (RhefO).

Weitere Informationen finden Sie im anhängenden Programm. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Informationen zum RhefO finden Sie hier: Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskursreihe zum “RhefO” .

Dr. Uwe Schwokowski und Prof. Dr. Wolfgang Rüther, Referat Rheumatologie des BVOU

Orthopädische Rheumatologie: Aktivitäten und Projekte 2016

Inhalt

  • Nachlese: „Orthopädie Kompakt“, Stuttgart 01/2016
  • Orthopäden Aktion 2016: „Psoriasisarthritis – mehr als nur ein Hautproblem“
  • Rheuma Update 02/2016 in Wiesbaden
  • Rheuma-Super-Refresher: Re-Zertifizierungen für RhefO´s, ORh  
  • Fortbildungen Arthro-Sonografie

Nachlese Orthopädie Kompakt 01/2016   

Der 1. Kompaktkurs Orthopädie fand im Januar unter der Leitung von R. Deinfelder in Kooperation mit dem Medi Verbund Stuttgart statt. Das kompakte Update der konservativen Therapie wie Arthrose, Osteologie, Rückenschmerz und Rheumatologie war mit über 60 Teilnehmern ein großer Erfolg.

Insbesondere die Diskussionen beim Dinner-Speech unter dem Motto „Orthopädie im Wandel der Zeit“ waren sehr spannend. Hier wurden zukunftsszenarien unseres Fachgebietes entwickelt und drängende Fragen nach den Konsequenzen aufgeworfen:

  • Was macht der operativ tätige Orthopäde/Unfallchirurg, wenn die medikamentöse Therapie für die Arthrose ähnlich erfolgreich sein wird wie die Basistherapie bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen?
  • Wenn die Endoprothetik dann nur noch eine seltene Operationsform sein wird?
  • Besinnen sich dann unsere „Gesundheitspolitiker“ wieder auf die Wertigkeit der konservativen Therapieoptionen wie Physikalische Therapie, Neuraltherapie, Manualtherapie, Therapeutische Lokalanästhesie, Infiltrationstechniken?
  • Und werden diese dann auch wieder im EBM entsprechend abgebildet und  honoriert?
  • Erkennen vielleicht auch die Krankenkassen, dass die Osteopathie kein Zauberwerk ist und  andere hilfreiche Behandlungen nicht ersetzt?

Prof. Wolfgang Rüther hat mit seinen Visionen zur Perspektive der konservativen Orthopädie und Orthopädischen Rheumatologie sehr viel angestoßen. Wir sollten uns vermehrt damit auseinandersetzen und unsere tägliche Depression durch positives Denken und Handeln ersetzen.

Die Auswertung der Evaluation der Teilnehmer in Stuttgart ergab den Wunsch auf eine Neuauflage des Kompaktkurses im nächsten Jahr.

Kampagne zur Psoriasisarthritis

Die Aktion „Psoriasis – mehr als nur ein Hautproblem“ nimmt Fahrt auf. Nach der Pilotveranstaltung in Kassel sind wir inzwischen in Lübeck aktiv gewesen. Hier stellte sich auch die neue Direktorin der Rheumatologie im UKSH persönlich vor. Eine ähnliche veranstaltung folgte in Schwerin in Kooperation mit Dermatologen .

Die nächsten Veranstaltungen sind in Bad Bramstedt, Münster, Bamberg  und in der Session Rheuma-Refresher zum VSOU in Baden Baden geplant.

Da in den „RhefO – Kursen“ das Interesse an Sonografie-Refreshern groß ist, plane ich eine Kombination der PsA Aktion mit der Sonografie in Kooperation mit Frau Prof. Backhaus in Berlin an einem Mittwoch im September. Ich möchte auch die Qualitätsnetzleiter ORh vor Ort motivieren, solche Kurse in ihrer Region anzubieten, gerne stehe ich mit Rat und Tat zur Seite.

Neben dem BVOU unterstützt auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie unsere Aktion. In Kooperation mit einem Sponsor werden wir in der Lage sein, mit Flyern und Postern auf unsere Aktion aufmerksam zu machen.

Nachlese Rheuma Update 02/2016

Vor wenigen Wochen wurden in Wiesbaden die bedeutsamsten Daten zu rheumatischen Krankheitsbildern aus dem Jahr 2015 vorgestellt.

Neben dem Europäischen EULAR Kongress, in diesem Jahr vom 8.-11.06. 2016 in London, und dem Deutschen Rheumatologen Kongress, in diesem Jahr vom 31.08. – 02.09. 2016 in Frankfurt, ist die Veranstaltung in Wiesbaden jedes Jahr von Bedeutung, um das eigene Wissen auf den aktuell neuesten Stand zu bringen und auch darüber berichten zu können.

Sehr viele bahnbrechende Neuigkeiten gab es in diesem Jahr nicht. Aber: die neuen EULAR Leitlinien zur Therapie der Psoriasis-Arthritis wurden vorgestellt, ebenso die Leitlinien der „GRAPPA“ Kommission.

Es bleibt bei der primären Therapie mit NSAR sowie lokaler Kortikoid-Therapie, allerdings soll bei aktiver Erkrankung kurzfristig eine DMARD-Therapie, bevorzugt mit Methotrexat  eingeleitet werden.

Nur in den weiteren Therapieschritten sind Veränderungen zu 2009 zu erkennen, denn zwei neue Substanzen mit guter Perspektive  sind zugelassen und wurden mit recht guten Daten vorgestellt:

  • Apremilast (Otezla®) für die Psoriasis und die Psoriasis-Arthritis sowie
  • Secukinumab (Cosentyx®)  für die aktive Psoriasis-Arthritis und die aktive Ankylosierende Spondylitis.

Auch die Therapieempfehlungen für die Polymyalgia rheumatika wurden ein wenig verändert. Auch hier ist der frühzeitige Einsatz von Methotrexat bei Versagen der Kortikoidtherapie empfohlen.

Erneut wurden Daten zu Nebenwirkungen bei Kombinationstherapien mit Biologika, DMARD und Kortikoiden vorgestellt, wobei insbesondere schwere Infektionen und kardiovaskuläre Co-Morbiditäten im Vordergrund standen. Die Empfehlung, die Kortikoid-Begleitbehandlung im Rahmen der Basistherapie nur kurzfristig und maximal für 6 Monate zu geben, wurde von Prof. Klaus Krüger aus München erneut bekräftigt.

Zertifizierung und Re-Zertifizierung von RhefO

Immer wieder erreichen unser ADO-Team in Berlin Anfragen zur kontinuierlichen rheumatologischen Fortbildung sowie zum Erreichen der 50 Fortbildsungsstunden für die Zertifizierung der Qualifikation “Rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde (RhefO)”. Verstärkt kommen nun Nachfragen zur Re-Zertifizierung für die RhefO`s hinzu.

In einer Sitzung in Hamburg unter Teilnahme von unserem BVOU-Geschäftsführer Herrn Dr. Ansorg, Prof. Rüther, R. Deinfelder und J. Stier planen wir zukünftig den Ausbau unserer Aktivitäten und Fortbildungsangebote für RhefOs .

Wir bieten im Herbst 2016 erstmals einen „Rheuma-Super-Refresher-Kurs“ an, der mit 12 ADO-FoBi-Stunden zertifiziert wird. Zusätzlich wird es ein Angebot über 3 Stunden E-Learning für RhefOs mit wesentlichen Inhalten des Rheuma Updates geben.

Bei erfolgreicher Teilnahme an Super-Refresher und E-Learning erhalten RhefOs eine Re-Zertifizierung für das entsprechende Jahr. Die Kollegen, die noch 22 FoBi Stunden neben den 3 Kursen zum RhefO benötigen, erhalten 15 Stunden angerechnet.

Auch für Orthopädische Rheumatologen sind diese Kurse von Bedeutung, um das eigene Wissen wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Auch die Kollegen in Baden-Württemberg, die im Strukturvertrag die rheumatologische Versorgung praktizieren, können hiervon profitieren.

Weitere Informationen, das Programm sowie die Anmeldung zum ersten Super-Refresher-Kurs vom 16.-17.09.2016 in Berlin finden Sie hier.

Rheumatologie auf dem VSOU-Kongress 2016

Der VSOU in Baden Baden steht vor der Tür, vom 28.04.–01.05.2016. Neben vielen neuen Erkenntnissen hoffen wir wieder auf strahlendes, frühlingshaftes Wetter.

Neben dem Rheuma Refresher am 28.04. und dem Rheuma-Kurs III am 29./30.04. (bereits ausgebucht!) leiten Prof. Rüther und ich eine Morgen-Session zur Rheumatologie am 28.04. ab 8.00 Uhr. Über die Teilnahme von „Frühaufstehern“ würden wir uns sehr freuen.

Am Abend des ersten Tages unseres Rheuma-Kurses III am 29.04 ab 20.30 Uhr treffen wir uns gern noch mit Interessenten zum kollegialen Fachaustausch in ungezwungener Atmosphäre. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei mir.

Termine für RhefO-Kurse   

Hier möchte ich auf die neue Homepage des BVOU verweisen, auf der sämtliche Termine auf der ADO Seite und auch unter den Referaten Orthopädische Rheumatologie und Konservative Therapie aufgeführt sind. Tipp: Geben Sie “Rheuma” im Suchfeld der Veranstaltungen ein.

Für die Interessenten am Rheuma-Kurs III gibt es für 2016 nur noch folgende Angebote:

  • Ludwigshafen, 01.-02.07.2016
  • Berlin zum DKOU, 28.-29.10.2016 (Restplätze!)

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei einem unserer Seminare.

Ihre Uwe Schwokowski und Wolfgang Rüther.

OPED – Orthesen-Aufbereitung schont die Umwelt

Die OPED GmbH steht als Spezialist in der Nachbehandlung seit mehr als 20 Jahren für innovative und nachhaltige Produkte, die den Patienten wirkungsvoll in seinem Genesungsprozess unterstützen. Das in Bayern gegründete Unternehmen, das mittlerweile Niederlassungen in Australien, England und Taiwan hat, befasst sich mit der Nachversorgung von Gelenkverletzungen an Fuß, Knie, Schulter und Hand. Mit mehr als 80.000 Versorgungen pro Jahr ist die OPED GmbH Marktführer in Deutschland und legt dabei besonderen Wert auf eine dynamische Nachbehandlung für optimale funktionelle Ergebnisse nach schweren Bandverletzungen, Frakturen oder Luxationen.

Darüber hinaus sind auch das ökologische Denken und die Nachhaltigkeit für das Unternehmen wichtige Faktoren in der Produktion. So wird ein Großteil der Orthesen von OPED nach dem Ende der Behandlung wieder aufbereitet und erneut eingesetzt. „Das schont die Umwelt und den Geldbeutel“, sagt Stephan Hellwig, Regionalvertriebsleiter bei OPED. Im Video präsentiert er das Produktportfolio des Unternehmens und die verschiedenen Einsatzgebiete von Produkten wie VACOped, VACOhand Radius und VADOplex.

Weitere Informationen zu OPED finden Sie hier.

KBV konnte sich in Detailfragen durchsetzen

31.03.2016 – Beim Anti-Korruptionsgesetz wurden letzte offene Details geklärt. Unter anderem wurde dabei eine Forderung der KBV zur klaren Abgrenzung zu erlaubten und erwünschten Kooperationen umgesetzt.

Kooperation im Gesundheitswesen werde jetzt nicht mehr unter Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt, wie dies in der Gesetzentwurfes am Anfang vorsah, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Dennoch müsse die Entwicklung weiterhin genau beobachtet werden. Gassen fügte hinzu: „Ein permanenter und vertrauensvoller Dialog mit der Politik – wie die KBV ihn führt – ist der richtige Weg“.

Strafbarkeit nicht mehr mit Berufsrecht verknüpft

Gestrichen wurde ein Passus, nach dem die Strafbarkeit an die Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ geknüpft worden wäre. Rechtsexperten zufolge hätte dies zu einer ungleichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheit geführt.

Aus den KBV Praxisnachrichten