Archiv für den Monat: Mai 2016

Summer School 2016: Schnupperkurs in O + U

Berlin, 31.05.2016: Die Summer School der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) gibt Medizinstudierenden auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre berufliche Zukunft zu werfen. Die angehenden Ärzte können vom 19. bis zum 20. September 2016 in Frankfurt am Main umfassende Einblicke in das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie sammeln. Auf dem Programm der achten Summer School stehen unter anderem Diskussionsrunden rund um Themen wie Karriereplanung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In praktischen Workshops können sich die Nachwuchsmediziner zudem beispielsweise in Verfahren der Osteosynthese erproben. Die Bewerbungsfrist für die Summer School 2016 läuft bis zum 15. Juli 2016.

Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O&U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern.

In dem zweitägigen Intensiv-Programm lernen die Studierenden die theoretischen Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die künftigen DGOU-Präsidenten Prof. Dr. Andrea Meurer und Prof. Dr. Ingo Marzi sind wissenschaftliche Leiter der Summer School 2016. Gemeinsam mit weiteren Ober- und Chefärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 15. Juli 2016 für einen der 30 Plätze der Summer School 2016 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum der DGOU dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2016 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernimmt die DGOU.

Weitere Informationen:
Vorprogramm und Bewerbung Summer School 2016
http://www.jf-ou.de/?page_id=69
Summer School der DGOU
http://www.dgou.de/bildung/nachwuchsfoerderung/summer-school.html
Junges Forum O&U
http://www.jf-ou.de/

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

IQWiG legt Empfehlungen für mögliches DMP Osteoporose vor

Köln – Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits für die Behandlung von chronischem Rückenschmerz und rheumatoider Arthritis Empfehlungen für ein mögliches neues Disease-Management-Programm identifiziert. Nun legte das Institut auch den Abschlussbericht seiner Leitlinienrecherche zur Osteoporose vor. Demnach decken die Empfehlungen fast alle relevanten Versorgungsaspekte ab, nur die Rehabilitation werde von keiner Leitlinie explizit aufgegriffen.

Insgesamt 13 Leitlinien hat das IQWiG in seine Auswertung einbezogen. Neun davon stammten aus den USA, nur eine stammte aus Deutschland. Die wichtigsten Aspekte von Diagnose und Therapie – einschließlich Definition der Osteoporose, Diagnostik, Therapieziele, therapeutische Maßnahmen, Kooperation der Versorgungssektoren sowie Schulung der Versicherten – waren laut IQWiG in elf von den 13 Leitlinien umfassend abgedeckt. Etwa die Hälfte der Leitlinien konzentrierte sich darüber hinaus auf bestimmte Untergruppen von Patienten, zum Beispiel Frauen nach der Menopause und Menschen mit sekundärer Osteoporose.

Nicht alle Aspekte gleichermaßen einbezogen

Positiv hob das IQWiG hervor, dass bei der Arzneimittel-Therapie nicht nur die Wirkstoffe benannt, sondern auch die Dauer der Einnahme und die Verlaufskontrolle thematisiert würden. Das sei bei Leitlinien anderer Indikationen eher selten der Fall.

Zu den Therapiezielen, der Kooperation der Versorgungssektoren (Fallmanagement und integrierter Versorgungsansatz) sowie zu Schulungen für Patienten hätte es dagegen vergleichsweise wenige oder nur wenig detaillierte Empfehlungen gegeben. Die Rehabilitation sei von keiner einzigen Leitlinie thematisiert worden, so das IQWiG.

Therapeutische Maßnahmen im Mittelpunkt

Inhaltlich setzen sich die analysierten Leitlinien laut IQWiG vor allem mit den therapeutischen Maßnahmen auseinander. Im Mittelpunkt stünden hierbei insbesondere Empfehlungen zu spezifischen medikamentösen Therapien der primären wie auch der sekundären Osteoporose. Zudem geben die Leitlinien einheitliche Empfehlungen zur Ermittlung des absoluten (10-Jahres-)Frakturrisikos. Dieses sollte laut den Leitlinienautoren immer dann festgestellt werden, wenn eine laut DXA-Messung niedrige Knochendichte besteht oder wenn eine spezifische medikamentöse Therapie eingeleitet wird.

Bei den nichtmedikamentösen Therapien empfehlen die Leitlinien neben körperlicher Aktivität vor allem Information und Aufklärung der Patienten zu bestimmten Lebensstilfaktoren, etwa dazu, wie Rauchen oder Ernährung die Knochendichte und das Frakturrisiko beeinflussen können. Dabei sollte gerade auch eine adäquate Kalzium- und Vitamin-D-Zufuhr, sei es über die Nahrung oder durch Nahrungsergänzungsmittel, thematisiert werden.

Weitere Informationen:

Abschlussbericht des IQWiG

IQWiG-Empfehlungen DMP Chronischer Rückenschmerz

IQWiG-Empfehlungen DMP Rheumatoide Arthritis

Deutscher Ärztetag: Arbeiten an GOÄ-Novelle gehen weiter

Hamburg – „Der Ärztetag hat der Bundesärztekammer (BÄK) Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegeben. Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.“ Mit diesen Worten hat Dr. med. Klaus Reinhardt vergangene Woche  die Diskussion und Abstimmung auf dem Deutschen Ärztetag (DÄT) in Hamburg zusammengefasst. Der Vorsitzende des Gebührenausschusses der BÄK kündigte an, die Arbeiten nun konsequent fortsetzen zu wollen. In dieser Legislaturperiode sei aber nicht mehr mit einer neuen GOÄ zu rechnen.

Keine Honorarsteuerung durch eine neue GOÄ

Die Verhandlungsbeauftragten müssten unter Einbeziehung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften die Finalisierung der Leistungslegenden und die Festlegung der Leistungsbewertungen erstellen, hatte Reinhardt in seinem Bericht betont, so das „Deutsche Ärzteblatt“. Der modifizierte Leitantrag zur GOÄ-Novelle sieht unter anderem vor, dass die neue GOÄ zwar betriebswirtschaftlich kalkuliert wird, aber nicht zu einem „Honorarsteuerungssystem“ umfunktioniert wird. Zusatzaufwand muss angemessen geltend gemacht werden können. Auch für die umstrittene „Gemeinsame Kommission“ (GeKo) hat der DÄT Vorgaben gemacht.

Spifa: 12-Punkte-Plan erfolgreich durchgesetzt

Die neue Linie wertet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) als einen Erfolg seiner Forderungen nach mehr Transparenz und Mitwirkung der Berufsverbände. Daran habe man gezielt gearbeitet, heißt es in einem Schreiben, und zwar gemeinsam mit der Allianz Deutscher Ärzteverbände und dem Deutschen Hausärzteverband. So hätten Spifa und Allianz nach dem Scheitern der Reform im Frühjahr einen 12-Punkte-Plan zur weiteren Reformarbeit erstellt und entsprechende Anträge für den DÄT vorbereitet. „Bis auf den Antrag zur Anpassung der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der bisherigen GOÄ sowie der Bundesärzteordnung wurden alle Anträge positiv beschieden“, heißt es in dem Schreiben.

„Ärzte Zeitung“: Votum ist „reinigendes Gewitter“

Die Entscheidung der Delegierten sei „wie ein reinigendes Gewitter“, kommentierte die „Ärzte Zeitung“ das Votum. „Die Fundamentalopposition gegen die Änderung der Bundesärzteordnung und den Paragrafenteil der GOÄ mit der wesentlichen Neuerung, eine Gemeinsame Kommission (GeKo) von Ärzten, PKV und Beihilfe zu installieren, ist in der eindeutigen Minderheit – die große Mehrheit der Ärztetagsdelegierten befürwortet diesen wesentlichen Reformschritt.“
Gescheitert war ein Abwahlantrag gegen BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. Mit 148 zu 85 Stimmen wurde nach Angaben des Branchendienstes „Observer“ beschlossen, ihn nicht auf die Tagesordnung zu nehmen. Begründet wurde der Antrag mit dem Versagen Montgomerys bei der bisherigen GOÄ-Reform.   Sabine Rieser

Weitere Informationen hierzu finden Sie:

Bundesärztekammer – Pressemitteilung

Dr. Klaus Reinhardt im Video

 

Ausbau ambulante Weiterbildung: Das Förderprogramm steht

Hamburg – 1.000 Förderstellen für die Weiterbildung im ambulanten fachärztlichen Bereich und 7.500 Förderstellen für die ambulante Weiterbildung in Allgemeinmedizin müssen zukünftig bundesweit angeboten werden und mit einer Vergütung versehen, die im Krankenhaus üblich ist. Somit erhalten Weiterbildungsassistenten künftig 4.800 Euro pro Monat. Außerdem wird es in unterversorgten Gebieten Zuschüsse in Höhe von monatlich 500 Euro geben, in von Unterversorgung bedrohten Gebieten in Höhe von 250 Euro monatlich.

Darauf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, auf der Vertreterversammlung der KBV gestern in Hamburg hingewiesen. „In der vergangenen Woche haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft die Verhandlungen für das Förderprogramm der Weiterbildung im ambulanten Bereich abgeschlossen“, so Feldmann. Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft.

Einigung auf Facharztgruppen bis zum Herbst

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen haben nun bis zum 1. Oktober Zeit, sich auf die zu fördernden Facharztgruppen zu einigen. Die Vereinbarung „überlässt dabei den regionalen Vertragspartnern viel Spielraum. So können die KVen und die Kassen vor Ort entsprechend der Versorgungslage entscheiden, welche Fachgruppen genau gefördert werden“, sagte Feldmann.

Die Bundesvorgabe lege derzeit lediglich fest, dass es sich um Fachgruppen handeln muss, denen in der regionalen Weiterbildungsordnung eine optionale ambulante Weiterbildungszeit von mindestens 24 Monaten ermöglicht wird. Zusätzlich solle es sich um eine Fachgruppe handeln, für die lokale Versorgungsprobleme existieren oder erwartet werden. Die Förderdauer müsse mindestens 12 Monate betragen.

Details zu Kompetenzzentren bis 2017

Ein zweiter Teil der Vereinbarung betrifft die Förderung der Kompetenzzentren und Koordinierungsstellen, für die fünf Prozent der jährlichen Fördersumme aller Weiterbildungsbereiche zur Verfügung gestellt werden. Feldmann: „Auf konkrete Bestimmungen müssen wir uns mit DKG und GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2017 einigen.“

Quelle: KBV

Schub für die Weiterbildung durch Mastertrainer-Programm

Berlin – Ein innovatives Fortbildungsangebot soll dazu beitragen, die Weiterbildung in der eigenen Klinik oder Praxis besser als bisher zu strukturieren, Lernkonzepte auszubauen und die eigenen Fähigkeiten als Weiterbilder durch Supervision zu vertiefen. Am 17. Juni beginnt der mittlerweile vierte Mastertrainerkurs für alle in die Weiterbildung involvierte Kolleginnen und Kollegen: Chefärzte, Oberärzte, Fachärzte und Assistenzärzte, die ermächtigt sind, die Weiterbildung zu koordinieren. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Angebot der Berufsverbände der Chirurgen (BDC), Internisten (BDI) und des BVOU. Die Initiative wird mittlerweile auch von VLOU und DGOU unterstützt.

Hauptanliegen ist es, die vor Ort tätigen Weiterbilder im Hinblick auf die wichtigsten Instrumente der strukturierten Weiterbildung zu schulen und in Supervisionen kontinuierlich zu begleiten. Das Kursangebot umfasst ein klassisches „Train-the-Trainer“-Konzept: Zunächst werden erfahrene Weiterbilder zu Mastertrainern ausgebildet. Dann ist Gelegenheit, die neuen Instrumente und Konzepte sechs Monate lang in der eigenen Abteilung einzusetzen. Die Erfahrungen daraus lassen sich auch nutzen, um Kollegen in der eigenen Klinik zu schulen oder bei weiteren Kursen der Berufsverbände mitzuarbeiten.

Problem: Die Assistenzärzte gehen rasch wieder

Einen Einblick in Themen des Mastertrainings nahmen Ende April in Baden-Baden mehrere Orthopäden und Unfallchirurgen im Rahmen eines Schnupperkurses beim VSOU-Kongress. „Die Weiterbildung ist ein wesentliches Thema an unserem Haus. Denn seit geraumer Zeit wechselten die Assistenzärzte in hoher Frequenz, häufig direkt nach Beendigung des common trunk“, sagt Teilnehmer Dr. med. Tobias Keßler, Chefarzt der Abteilung Unfallchirurgie und Orthopädie am Städtischen Krankenhaus Pirmasens in der Pfalz. Ziel sei es nun, den Nachwuchs zu motivieren und zu halten, indem man ein Basiscurriculum für die Weiterbildung formuliere. „Wir wollen nachhaltiger in die Zukunft planen“, betont Keßler.

Am Schnupperkurs hat ihn erstaunt, wie offen unter den Kollegen gesprochen wurde: „Man hat gespürt, dass überall Druck im Kessel ist.“ Keßler führt regelmäßig Mitarbeitergespräche mit den Weiterzubildenden. Doch bei aller Übung hält er dies immer noch für herausfordernd: „Es ist sehr schwer, mit einem Mitarbeiter über vorliegende Schwächen zu sprechen. Eine Schulung von uns Chefärzten gerade zum Umgang mit Konfliktsituationen im Sinne eines Coachings wäre höchst hilfreich.“ Mit Assistenzärzten in Pirmasens, die aus anderen Ländern stammen, gebe es teilweise zusätzlich noch sprachliche Probleme. Keßler hält auch wegen der gestiegenen Ansprüche des ärztlichen Nachwuchses an die Ausbilder das Kursangebot Mitte Juni in Berlin für ein sehr gutes Projekt.

Weiterbildung ist verbindlich – und braucht deshalb einen Rahmen

Dafür, sich weiter zu qualifizieren, wirbt auch Prof. Dr. med. Marcus Siebolds von der Katholischen Hochschule Köln, einer der Referenten im Juni und Referent des Schnupperkurses. Für die Ausbilder müsse man „mit wenigen Instrumenten ins Rennen gehen statt mit großen Programmen“, findet er. Wenn man die Grundidee verschiedener Tools – Kerncurriculum, Tutorenmodell, Kompetenzeinschätzung, Weiterbildungsgespräch – verinnerlicht habe, könne man in der eigenen Klinik oder Praxis sehr differenziert damit arbeiten. Siebolds Überzeugung: „Die Facharztweiterbildung ist etwas sehr Verbindliches. Dafür muss man auch einen sehr klaren, verbindlichen Rahmen finden.“

Der Mastertrainerkurs in Berlin dient dazu, einen Einstieg in die Themen der Qualifizierung zu finden, an der Anpassung der Tools für das eigene berufliche Feld zu arbeiten und sich mit der Rolle als Weiterbilder und den Anforderungen daran auseinanderzusetzen. Im Anschluss werden in der Regel zwei Supervisionen pro Jahr angeboten, bei denen aktuelle Probleme der Trainerarbeit besprochen werden. Die Teilnahme daran ist optional, ebenso die Mitarbeit bei überregionalen Veranstaltungen zur Ausbildung von interessierten Weiterbildern.

Klare Ansagen, was bis wann gelesen und gelernt werden muss

Angetan vom Schnupperkurs war Ende April auch Dr. med. Malte Natalis. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bildet in seiner Praxis in Freiburg in den Bereichen Schmerztherapie und Rheumatologie junge Ärztinnen und Ärzte weiter und wollte herausfinden, was er dabei noch besser machen kann. „Ich habe einiges erfahren und auch schon einiges geändert“, berichtet er kurz nach dem Kurs. Deutlicher als bisher mache er den Kollegen in Weiterbildung klar, „was bis wann gemacht und nachgelesen werden muss“. Sein Ziel ist es, „klare Richtlinien und Grenzen zu schaffen“. Das stößt nicht immer auf Gegenliebe, merkt Natalis, aber er verdeutlicht auch die Vorteile klarerer Strukturen: Die Weiterzubildenden lernten kontinuierlicher und nicht allein auf einen Prüfungstermin hin, sie könnten ihr Wissen deshalb auch einfacher überprüfen. Und klare Vorgaben zur notwendigen Lektüre vermittelten dem Nachwuchs: „Ich sorge dafür, dass Du die nötigen Dinge lernst.“

Natalis fand im Schnupperkurs erst, dass die vielen Vorgaben ein bisschen streng sind: „Das kam mir anfangs vor wie der Erziehungsstil des 19. Jahrhunderts.“ Aber ihn überzeugte das Argument, eine klare Struktur in der Weiterbildung sei von Vorteil für alle. Er erlebt zudem, dass viele junge Ärztinnen und Ärzte es nicht gelernt haben, sich selbst so zu strukturieren und durchzubeißen wie die Älteren, und einen klaren Rahmen fordern. Natalis hat vieles aus dem Seminar aufgegriffen, aber das perfekte schriftliche Konzept steht noch nicht ganz, wie er lachend einräumt: „Ich bin dabei.“

Wer Interesse an einer Teilnahme am Mastertraining am 17./18. Juni in Berlin hat, sollte sich rasch anmelden: Es werden noch einige wenige Plätze für Teilnehmer aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie freigehalten. Mitglieder vom BVOU, VLOU und DGOU zahlen 200 Euro, Nichtmitglieder 350 Euro. Interessenten wenden sich bitte direkt an den Geschäftsführer des BVOU, Dr. med. Jörg Ansorg (ansorg@bvou.net). Details zum Inhalt des Mastertrainerkurses finden Sie im nachfolgenden Link.

Sabine Rieser

Seminar für Strukturierte Weiterbildung in O und U

DKOU-Kongress 2017: Homepage verfügbar

Berlin – „Bewegung ist Leben“ – das ist das Kongressmotto des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Ende Oktober 2017. „Bewegung erhalten und verlorene Bewegung wiederherzustellen, ist in verschiedenster Sichtweise Kernaufgabe der Orthopädie und Unfallchirurgie“, betonen die drei Kongresspräsidenten Prof. Dr. med. Andrea Meurer, Prof. Dr. med. Ingo Marzi und Prof. Dr. med. Alexander Beck in ihrem gemeinsamen Vorwort.

Sie verweisen auf die Ansprüche, die sich durch die Fitnesswünsche der Jüngeren und die Ansprüche der Älteren, mit der jungen Generation sportlich Schritt zu halten, für Orthopäden und Unfallchirurgen ergeben: „Themen wie Breiten- bis Spitzensport, deren potenzielle Risiken, die Behandlung daraus resultierender Verletzungen und Überlastungsschäden, aber auch deren Prävention sind wesentliche Inhalte des Kongresses.“
Weitere Infos zu Themen und Terminen unter: DKOU 2017

Schulteroperation: Physiotherapie im Anschluss zu kurz?

Bremen – Nach einem operativen Eingriff wollen Patienten in der Regel nicht nur schnell wieder auf die Beine kommen, sondern auch schnell wieder zurück in die berufliche Tätigkeit. Wie lang dies im Durchschnitt dauert und welche Faktoren die Genesung beeinflussen, hat eine Forschergruppe nun bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter untersucht. Das Ergebnis: Im Durchschnitt waren die Patienten nach einer subacromialen Dekompression 82 Tage krankgeschrieben. Die Dauer der Physiotherapie dagegen lag nur bei durchschnittlich 64 Tagen.

Die Studie wurde gemeinsam vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie, dem Kreiskrankenhaus Osterholz, der Universitätsmedizin Göttingen und der AOK Bremen/Bremerhaven durchgeführt. Die Forscher analysierten die Daten von insgesamt 660 Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven, bei denen zwischen 2010 und 2012 Gelenkspiegelungen an der Schulter durchgeführt worden waren.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit oft länger als vermutet

Patienten, bei denen eine subacromiale Dekompression, zum Beispiel aufgrund eines Impingement-Syndroms, durchgeführt worden war, waren nach dem Eingriff im Durchschnitt 82 Tage krankgeschrieben. „Dies ist wahrscheinlich erheblich länger, als viele Betroffene und Behandler vor der Operation für möglich halten“, erklärt Prof. Dr. Marius von Knoch, Chefarzt der Orthopädischen Schulterchirurgie am Kreiskrankenhaus Osterholz und einer der Studienleiter. Eine präoperative Prognose zur notwendigen Dauer der Krankschreibung nach dem Eingriff könne damit nicht immer realistisch getroffen werden, betonen die Forscher in ihrer Studie.

Bei Patienten, die eine arthroskopische Behandlung eines Rotatorenmanschettendefekts erhalten hatten, betrug die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach dem Eingriff durchschnittlich 157 Tage. Die höhere Komplexität des Eingriffs wirkte sich demnach deutlich auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus. Neben der Komplexität der Operation verlängerte auch ein höheres Alter des Patienten (über 50 Jahre), sowie eine bereits erfolgte Krankschreibung vor dem Eingriff die Dauer der anschließenden Arbeitsunfähigkeit signifikant.

Physiotherapie für schnellere Genesung entscheidend

Einen weiteren zentralen Faktor bildete die Physiotherapie. Patienten, die im Anschluss an den Eingriff keine Physiotherapie erhalten hatten, waren durchschnittlich 111 Tage krankgeschrieben – Patienten mit Physiotherapie dagegen nur 89 Tage. Bei denjenigen Patienten, die eine Physiotherapie erhalten hatten, dauerte diese im Schnitt 64 Tage und war damit erheblich kürzer, als die durchschnittliche Zeit der Krankschreibung. Laut den Forschern sollten sich zukünftige Studien deshalb mit der Frage auseinander setzen, ob eine längere Physiotherapie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglicherweise verkürzen könnte.

Die Studie ist unter dem Titel „Duration of sick leave after inpatient shoulder arthroscopy in Germany – Analysis of health care data” am 5. Mai 2016 online in den Archives of Orthopaedic and Trauma Surgery erschienen.

Hambuger Hafen

KBV-Vertreterversammlung fasst geforderte Beschlüsse

Hamburg – Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben gestern mehrere Beschlüsse gefasst, die das Bundesgesundheitsministerium gefordert hatte. Das berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ). „Insgesamt haben wir von der Vertreterversammlung ein eindeutiges und klares Votum erhalten“, so der VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas im Anschluss an den nicht-öffentlichen Teil der VV.

Die Beschlüsse betreffen finanzielle Zusagen an den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler beziehungsweise Versorgungszusagen, die dieser während seiner Zeit in der KBV gegeben hatte. Die VV beschloss entsprechende Rückforderungen und das Vorgehen in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Einsatz eines Staatskommissars scheint verhindert

„Wir gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen nun kein Staatskommissar vom Bundesgesundheitsministerium geschickt wird“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen dem DÄ zufolge vor Journalisten im Anschluss an die Sitzung. Damit hatte das Bundesgesundheitsministerium zuvor gedroht.

In seiner Rede vor der Vertreterversammlung war Gassen auch auf diese Auseinandersetzung eingegangen. „Wir alle wissen, dass es derzeit Stimmen aus der Politik gibt, die eine strengere Kontrolle der KBV und der gemeinsamen Selbstverwaltung fordern“, sagte er. „Wir alle wissen auch: Die KBV hat auch Fehler gemacht. An deren Aufbereitung arbeiten wir gemeinsam bereits seit Monaten intensiv. Im Vertrauensausschuss, im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und natürlich hier in der Vertreterversammlung ringen wir gemeinsam hart um den richtigen Weg.“ Die KBV habe ein ureigenes Interesse daran, Fehler und Versäumnisse lückenlos aufzuarbeiten. Dabei gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Gassen ergänzte: „Wir sind nicht nur auf einem guten Weg, die Fehler zu beseitigen, wir werden diese auch in Zukunft vermeiden.“

Satzungsentwurf soll im Juni vorliegen

Für Juni kündigte der KBV-Vorstandsvorsitzende zudem einen komplett überarbeiteten Satzungsentwurf zur Diskussion an. „Auch wenn sich diese neue Satzung im bestehenden SGB-V-Rahmen bewegt, formulieren wir an den Gesetzgeber durchaus Wünsche. Der wichtigste, weil drängendste: Keine weiteren Fesseln für die Selbstverwaltung! Selbstverwaltung muss Beinfreiheit haben, sonst ist sie keine!“

Sabine Rieser

 

Mainz als erste deutsche Uniklinik Rapid Recovery-Krankenhaus

Mainz – Das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der Universitätsmedizin Mainz ist seit Kurzem die erste deutsche Universitätsklinik, die sich Rapid Recovery-Krankenhaus nennen darf. Das von dem Medizintechnik-Unternehmen Zimmer Biomet entwickelte, evidenzbasierte Rapid Recovery-Programm zielt darauf ab, eine schnelle und sichere Genesung nach einem Knie- oder Hüftgelenksersatz zu gewährleisten.

Zum offiziellen Start als neues Rapid Recovery-Krankenhaus überreichte Jo Theunissen, Vice President Central Europe und Geschäftsführer von Zimmer Biomet Deutschland, ein sogenanntes Rapid Recovery-Handbuch an den Leiter der Orthopädie und Rheumaorthopädie, Univ.-Prof. Dr. Philipp Drees. „Für unsere Patienten hat es eine hohe Signalwirkung, dass wir als Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie jetzt offizielles Rapid Recovery-Krankenhaus sind. Denn als Rapid Recovery-Krankenhaus schaffen wir ideale Voraussetzungen dafür, dass unsere Patienten nach dem Einsatz eines künstlichen Gelenks noch schneller wieder genesen“, so Drees bei der Übergabe Ende April.

Rapid Recovery ist ein Versorgungsprogramm, das Zimmer Biomet gemeinsam mit medizinischen Experten entwickelt hat und das seit über 20 Jahren in zahlreichen europäischen Ländern erfolgreich eingesetzt wird. Über 150 Kliniken in 14 verschiedenen Ländern nutzen das Konzept. In Deutschland gibt es bisher 15 Rapid Recovery-Krankenhäuser.

Der Patient als aktiver Partner im Genesungsprozess

Mit Hilfe des Programms soll der komplette Behandlungsweg – von der präoperativen Erstuntersuchung bis zur Entlassung aus dem Krankenhaus – optimal gestaltet werden. Neben einer Optimierung der klinischen Behandlungsabläufe soll dafür vor allen Dingen der Patient aktiv in den Genesungsprozess einbezogen werden.

„Mit der Einführung des Rapid Recovery Programms haben wir den gesamten Behandlungsprozess auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse neu strukturiert“, erklärt Drees und ergänzt: „Ein wichtiger Bestandteil von Rapid Recovery ist dazu die Patientenschule. Konkret erfahren Patienten im Rahmen der etwa vierstündigen Schulung schon Tage vor dem Eingriff alles Wissenswerte: Wie kann ich mich auf meine Operation vorbereiten? Was erwartet mich während der OP? Wann werde ich wieder fit sein? Worauf muss ich achten, wenn ich nach dem Krankenhausaufenthalt wieder nach Hause komme? Zudem lernen sie in der Patientenschule das interdisziplinäre Behandlungsteam kennen.“

Optimierte Behandlungsabläufe für eine sichere Genesung

Im Mainzer Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie werden die Patienten in der Regel einen Tag vor dem endoprothetischen Eingriff stationär aufgenommen. „Alle Voruntersuchungen sind zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt oder werden unmittelbar abgeschlossen. Unsere Patienten können somit gut vorbereitet und entspannt in die Operation gehen“, erklärt Drees.

Während der Operation achten er und sein Team darauf, möglichst muskel- und weichteilschonend zu operieren. Auch das ist einer der Kernansprüche des Rapid Recovery Programms. Die schonenden OP- und Narkosetechniken ermöglichen es, dass die Patienten bereits am Tag des Eingriffs mit Unterstützung von Pflegekräften und Physiotherapeuten wieder auf eigenen Beinen stehen. Diese frühe Aktivität komme nicht nur den Patienten entgegen, sondern verringere außerdem das Risiko von Thrombosen oder anderen Komplikationen.

Das Anliegen der Klinik sei jedoch nicht die schnellere, sondern vielmehr die sichere und aktive Genesung, so Drees. „Wir haben im Zuge der Einführung von Rapid Recovery klare qualitative Entlasskriterien definiert, die unsere Patienten auch kennen. Erst wenn diese erfüllt sind, dürfen Patienten nach Hause oder in die Reha.“

Sämtliche Prozessparameter und Behandlungsschemata haben Drees und sein Team in den letzten Monaten unter die Lupe genommen und im Rapid Recovery-Handbuch festgehalten. „Anästhesisten, Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Sozialdienst und natürlich die Operateure tauschen sich seitdem regelmäßig aus, um alle Aktivitäten im Behandlungsprozess aufeinander abzustimmen und auch zukünftig weiterzuentwickeln“, berichtet Drees.

Quelle: Universitätsmedizin Mainz

SpiFa: Mitgliederversammlung lehnt Einführung eines neuen approbierten Heilberufs „Psychotherapeut“ ab

Berlin, 23. Mai 2016 – Die Mitgliederversammlung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt den Kurs bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ab.

Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V.: Der vor 17 Jahren bei der Einführung des PsychThG formulierte Qualitätsstandard darf nicht ohne Not aufgegeben werden.“ Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetzesnovellierung sieht vor, dass der Psychotherapeut anders als heute nicht mehr über spezielle Kenntnisse in einem allgemein wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügt. „Die mangelnde Erfahrung wird u.a. eine Verschlechterung der Patientenversorgung mit sich bringen, die unbedingt verhindert werden sollte“, so Lindemann.
Der einstimmige Beschluss der Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. vom 22. Mai 2016 im Wortlaut:
„Das BMG plant unter dem irreführenden Etikett „Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“ die Einführung eines neuen arzt-parallelen, allgemein versorgenden Heilberufs mit Approbation. Dieser soll die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen. Anders als der heutige Psychotherapeut soll er jedoch nicht mehr über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügen.
Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V. lehnt die Einführung eines neuen, allgemein approbierten Heilberufs mit Übernahme der bisher ärztlichen Zuständigkeit für den psychosozialen, kommunikativen und koordinativen Bereich ab.
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ muss wie bisher entsprechend weitergebildeten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vorbehalten und an einen hohen fachkundlichen Qualitätsstandard gebunden bleiben.“