Archiv für den Monat: Mai 2016

Gelenk-OP: TK bietet neues Zweitmeinungsverfahren

Hamburg – Bereits seit 2010 bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Mitgliedern ein kostenfreies Zweitmeinungsverfahren bei operativen Eingriffen an der Wirbelsäule an. Nun erweitert die Krankenkasse dieses Verfahren um Operationen an Knie, Hüfte und Schulter. TK-Versicherte können sich künftig im Vorfeld einer Gelenkoperation bundesweit in ausgewählten spezialisierten Schmerzzentren eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung einholen.

Im Rahmen der freien Arztwahl hat jeder Patient das Recht, sich vor einem geplanten Eingriff oder einer vorgeschlagenen Therapie eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dies nehmen immer mehr Patienten auch wahr und informieren sich – gerade im Vorfeld einer Operation oder bei schwerwiegenden Erkrankungen – zusätzlich über alternative Behandlungsmöglichkeiten. Wie die bundesweite Studie „Zweitmeinungsverfahren aus Patientensicht“ der Asklepios Kliniken Hamburg und des IMWF Instituts für Management-und Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2014 zeigt, haben 52 Prozent der befragten Patienten bereits einmal einen zweiten Arzt zu Rate gezogen.

Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen

„Viele Menschen sind sich unsicher, ob eine Operation wirklich notwendig ist“, erklärt der Leiter des TK-Versorgungsmanagements Klaus Rupp. „Wir wollen ihnen gern Sicherheit geben und unterstützen sie dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen.“ Dafür hat die Krankenkasse nun ein neues Zweitmeinungsprogramm für Knie-, Hüft- und Schulteroperation eingerichtet und bundesweit mit ausgewählten Schmerzzentren, die sich auf die Behandlung von Gelenkerkrankungen spezialisiert haben, einen Vertrag geschlossen.

Erfolgreiches Modellprojekt „Zweitmeinung Rücken“

Mit dem entsprechenden Programm zur Überprüfung von Wirbelsäulen-Operationen habe die Krankenkasse bereits gute Erfahrungen gemacht. An dem TK-Modellprojekt „Zweitmeinung Rücken“ haben bisher knapp über 2.000 Patienten teilgenommen. Bei 89 Prozent der Patienten sei der geplante operative Eingriff überflüssig gewesen und hätte der zweitmeinende Arzt stattdessen eine konservative Therapie, beispielsweise mit Krankengymnastik, empfohlen. Bei elf Prozent wurde die OP-Indikation bei der Zweitmeinung bestätigt.

„Auf Basis erster Piloterfahrungen gehen wir davon aus, dass der Anteil der unnötigen Operationen bei Schulter, Hüfte und Knie niedriger ist. Aber jede Operation ist ein Risiko, das die Patienten nur bei einem entsprechenden Nutzen eingehen sollten“, so Rupp.

Expertenteams geben gemeinsame Empfehlung ab

Um das Zweitmeinungsangebot nutzen zu können, benötigen die Versicherten eine Krankenhauseinweisung oder Überweisung für eine entsprechende Operation. Diese können sie dann in einem der ausgewählten Schmerzzentren in ihrer Nähe vorlegen. Die Expertenteams in den Zentren bestehen aus einem Schmerz-, einem Physio- und einem Verhaltenstherapeuten. „Die drei Experten untersuchen den Patienten, beraten anhand der vorliegenden Befunde, wie sie den Fall einschätzen, und geben dann gemeinsam eine Empfehlung ab“, so Rupp. Sollte eine OP nicht notwendig sein, schlagen sie eine alternative Therapie vor. Auf Wunsch des Patienten besprechen sie die Empfehlung auch mit dem behandelnden Arzt.  

Auch andere Krankenkassen bieten ihren Versicherten spezielle Zweitmeinungsverfahren bei Gelenkerkrankungen mit OP-Indikation, so zum Beispiel die Barmer GEK oder die AOK.

Quelle: TK

Leitgebührenordnung GOÄ

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Ankündigung eines „Resets“ bei der Erarbeitung der GOÄ-Novelle durch den neuen Vorsitzenden des Gebührenordnungsausschusses, Dr. Klaus Reinhardt.

Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Alles zurück auf Null, ist der richtige Weg, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen.

Alles bisher Erarbeitete gehört auf den Prüfstand.“ Das ist jetzt die Chance, das Projekt in professionelle Bahnen zu führen. Dazu braucht es ein klares Projektmanagement und ein transparentes Anhörungsverfahren. „Es ist unumgänglich, die Fachkenntnis von Berufsverbänden und Fachgesellschaften zur Erarbeitung der Leistungslegenden und -bewertungen intensiv einzubeziehen“, so Albring weiter. Aber auch an dieser Stelle funktioniert das Ganze nur, wenn eine Professionalisierung der Prozesse erfolgt, d.h. die Leistungslegenden und -bewertungen nach einheitlichen, vorher festzulegenden Vorgaben erstellt werden. Nur so kann eine Vergleichbarkeit hergestellt werden. Die endgültige Bepreisung sollte von einer neutralen Stelle vorgenommen werden. Albring: „Auch hier stimme ich Herrn Dr. Reinhardt uneingeschränkt  zu, dass zunächst ein „rein ärztliches Modell“ zu erstellen ist. Eine Einbeziehung der Kostenträger ist in dieser Phase der Erarbeitung nicht angezeigt.“

“Deutlich muss hier bei einer nun offen wahrnehmbaren innerärztlichen Diskussion über den nun zu findenden richtigen Weg zu einer ärztlichen Leitgebührenordnung darauf hingewiesen werden, dass vor einer erneuten Einbeziehung der bisherigen durch die Politik aufgedrängten Gesprächspartner in die weiteren Überlegungen, diese sich selbst hinterfragen sollten, welche Bedeutung ein konstruktives Miteinander in der Zukunft haben soll.  Nach dem durchaus schmerzlichen Prozess der Feststellung des Scheiterns der Verhandlungen und der Verhandlungsführer auf Seiten der Ärzteschaft muss mit Blick auf die teilweise fehlerhaften und scheinbar politisch motivierten Berechnungen von McKinsey im Auftrage der Verhandlungsführer des PKV Lagers auch dort wohl ein Umdenken stattfinden. Ein „weiter so” mit denselben Personen und Forderungen würde Verhandlungen wohl von vornherein erneut scheitern lassen.“

Saskia Zink

Referentin Presse- und Verbandskommunikation

 

 

 

Rollator Pool Oma

Kampagne informiert 3.000 Land-Frauen über Sturzprävention

Kiel – Stürze sind vor allem im Alter ein gravierendes Problem. Etwa 30 Prozent der über 65-Jährigen und 50 Prozent der über 80-Jährigen stürzen mindestens einmal im Jahr. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen und der Tatsache, dass viele Stürze vermeidbar wären, hat das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) gemeinsam mit dem LandFrauenVerband Schleswig-Holstein e.V. (LFV S-H) eine deutschlandweit einmalige Aktion durchgeführt und in den letzten zwei Jahren mehr als 3.000 LandFrauen in ganz Schleswig-Holstein über Sturzprävention aufgeklärt.

Die Folgen eines Sturzes sind nicht zu unterschätzen. Ein Drittel der älteren Patienten stirbt innerhalb eines Jahres in Folge einer Hüftfraktur, etwa die Hälfte der Patienten erlangt die ursprüngliche Beweglichkeit nicht mehr zurück und 20 Prozent werden dauerhaft pflegebedürftig. Nicht zu unterschätzen sind auch die Auswirkungen eines solchen Sturzes auf das Selbstvertrauen. Die Angst vor dem nächsten Sturz erhöht gleichzeitig das Risiko einer Verletzung. 250 Todesfälle älterer Menschen sind in Schleswig-Holstein jedes Jahr auf Stürze zurückzuführen.

Dr. Ove Schröder, Oberarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am UKSH, Campus Kiel, und Initiator des Projekts, hat seit Mai 2014 fast 70 LandFrauen-Ortsvereine besucht und mehr als 3.000 LandFrauen mit seinem Vortrag über die Vermeidbarkeit von Stürzen erreicht. Ziel dieses Engagements war es, bei den Teilnehmern ein Bewusstsein für die Ursachen von Stürzen zu entwickeln und sie anzuleiten, die eigene Wohnsituation kritisch zu überprüfen. Auch Faktoren wie die körperliche Fitness, Medikamenteneinnahme und regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Haus- und Augenarzt wurden intensiv diskutiert. Zudem erhielten die Teilnehmerinnen Checklisten zur Überprüfung der individuellen häuslichen Situation.

„Stürze brechen nicht nur Knochen – sondern auch Selbstvertrauen. Grund genug jetzt vorzubeugen“, sagt Schröder. „Aufklärung und Training hilft besonders im Alter Stürze zu vermeiden. In der Gesundheitspartnerschaft waren die Schleswig-Holsteiner LandFrauen ein idealer Partner in ihrem hervorragend vernetzten Engagement und der perfekten Organisation.“ Der Orthopäde und Unfallchirurg wird die Ergebnisse aus den Begegnungen mit den LandFrauen für eine wissenschaftliche Studie nutzen, um mit den Erkenntnissen die Sturzprävention weiter zu professionalisieren. Schon jetzt zeigt eine erste Auswertung, dass sich fast alle Teilnehmerinnen weitere Veranstaltungen dieser Art wünschen.

„Ich freue mich, dass wir auch bei dieser Gesundheitsaktion auf zwei erfolgreiche Jahre zurückblicken können und mit dem UKSH einen so überaus engagierten Partner an unserer Seite hatten. Ich bin sicher, dass die Teilnehmerinnen die Informationen auch in ihrem Familien- und Freundeskreis weiterverbreitet haben, so dass wir sehr viele Menschen in Schleswig-Holstein erreichen konnten – und damit hoffentlich dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Stürze zurückgeht“, so Marga Trede, Präsidentin des LFV S-H.

Quelle: UKSH

Innoproof GmbH, 06.04.2016, RIGZ; Dr. Carmen Zietz am Prüfstand

Uni-Ausgründung testet Implantate in Rostock

Rostock – Bereits im letzten Jahr wurden die Ingenieure Dr. Daniel Klüß und Dr. Carmen Zietz für ihre Gründungsidee einer Prüfstelle für Implantate mit dem Innovationspreis INNO AWARD des Verbunds der Technologiezentren in Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Nun haben die beiden Forscher der Universität Rostock ihre Idee in die Praxis umgesetzt. Im April hat ihr neu gegründetes Prüflabor Innoproof seinen Betrieb aufgenommen.

Klüß und Zietz kennen sich von der Arbeit im Forschungslabor der Orthopädischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Rostock. Das Forschungslabor ist eines der größten in Deutschland und befasst sich mit innovativer Implantatforschung. Hier haben sie viele Jahre Forschungsarbeit in das Thema Sicherheit von Implantaten gesteckt. Klüß, Ingenieur mit einer speziellen Ausbildung im Bereich Biomechanik, weiß, dass die Nachfrage nach Prüfleistungen von Implantaten sehr groß ist. Heutzutage decken beispielsweise die Testbedingungen für künstliche Gelenke kaum noch die gegenwärtigen Erwartungen der Patienten ab. „Die Betroffenen wollen auch mit künstlichen Gelenken ihr altes Leben zurück, also beispielsweise Sport treiben oder weiter körperlich im Beruf arbeiten“, sagt er.

In Biotechnologie und Medizintechnik gehören Wirtschaft und Forschung zusammen, wenn es darum geht, neue Erkenntnisse direkt beim Patienten ankommen zu lassen, etwa bei Beschichtungen für künstliche Hüftgelenke oder innovative Dentalimplantate. Insbesondere mittelständische Wirtschaftsunternehmen können sich häufig keine großen Forschungsabteilungen für die Weiterentwicklung der eigenen Produkte einrichten, daher ist für sie die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern wie Daniel Klüß und Carmen Zietz besonders wichtig. Beide kennen diese Lücke und fassten auch daher den Mut, in die Selbstständigkeit zu gehen.

Die rund 80 Hersteller von Implantaten in Deutschland arbeiten eng mit Forschungsinstituten und Universitäten zusammen. „Es gibt ein großes Interesse, die Produkte bei uns auf Festigkeit, Beständigkeit und Funktionalität prüfen zu lassen“, sagt Klüß. Die Firma bereitet gerade eine Vielzahl an Arbeitsprozessen und Dokumenten für eine Akkreditierung vor.

Rund um die Hochschulen im Land hat sich ein Netzwerk von Biotech-Firmen etabliert. Viele von ihnen sind so genannte Ausgründungen: Das heißt, die Gründer dieser Unternehmen waren vorher Mitarbeiter universitärer Einrichtungen und überführen nun, wie beispielsweise Innoproof, ihr Know-how in die freie Wirtschaft. Rund 800 solcher Firmen sind allein an der Universität Rostock in den vergangenen 25 Jahren ausgegründet worden; 15 kamen aus der Medizin.

„Daniel Klüß und Carmen Zietz sind hervorragende Wissenschaftler, die den Mut und die Fähigkeit zur Ausgründung haben“, so Universitätsrektor Prof. Wolfgang Schareck. „Die Universität unterstützt die akademischen Existenzgründer“. Dass Klüß noch mit einem Fuß im Forschungslabor der Orthopädischen Universitätsklinik arbeitet und mit dem anderen in der eigenen Firma agiert, hält Schareck für eine gute Kombination. „So kann man jederzeit mit der rasanten wissenschaftlichen Weiterentwicklung Schritt halten.“

Weitere Informationen zum Unternehmen Innoproof finden Sie hier.

Quelle: Universität Rostock

co.don AG etabliert Scientific Advisory Board

Berlin – Im Zuge der weiteren Marktdurchdringung in Deutschland und in Vorbereitung der europäischen Markterweiterung hat die co.don AG, Spezialist in der Zellzüchtung zur gelenkerhaltenden Behandlung von Gelenkknorpel- und Bandscheibendefekten, ein Scientific Advisory Board gegründet. Das Board, dessen erste Tagung Ende April in Berlin stattfand, soll das Unternehmen künftig auf strategischer, wissenschaftlicher und anwendungsbezogener Ebene unterstützen.

Für den Vorsitz des Boards konnte das Unternehmen Prof. Dr. med. Philipp Niemeyer, Sektionsleiter Knorpelchirurgie der Klinik für Orthopädie und Traumatologie am Universitätsklinikum Freiburg und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Orthopädischen Chirurgie München, gewinnen.

Weitere Mitglieder des Beirats sind Prof. Dr. med. Norbert Klusen, Professor für internationale Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme an der Universität Hannover und Prof. Dr. med. Stefan Marlovits, Leiter des Zentrums für Knorpelregeneration und Orthobiologie an der Universitätsmedizin Wien. Darüber hinaus gehören auch PD Dr. med. Hannjörg Koch, Facharzt für Orthopädische Chirurgie vom Kompetenzzentrum Versicherungsmedizin der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Luzern, Dr. Barbara Wondrasch, Physiotherapeutin in Wien und Dr. med. Gregor Möckel, Sektionsleiter arthroskopische und rekonstruktive Gelenkchirurgie der Asklepios Klinik Birkenwerder, dem Gremium an. Die co.don AG ist durch den Vorstandsvorsitzenden Dirk Hessel und Kristin Schindler, Vice President Marketing & Sales, vertreten.

Neben der wissenschaftlichen Beratung bei strategischen Zielsetzungen soll das Scientific Advisory Board das Unternehmen vor allem bei der Beantwortung medizinischer Fachfragen und Fragestellungen im Anwendungsbereich der regenerativen Knorpeltherapie sowie bei der Optimierung existierender Produkte im Hinblick auf die Anwenderfreundlichkeit unterstützen.

In Vorbereitung des europäischen Produktlaunches plant co-don außerdem die Kontaktvermittlung zu medizinischen und wissenschaftlichen Meinungsbildnern in ausgewählten EU-Ländern. Darüber hinaus soll das Board eine systematische Bewertung und Interpretation wissenschaftlicher Studien vornehmen.

„Mit der Gründung des Scientific Advisory Boards untermauern wir die mit unserem Verfahren der körpereigenen Knorpelzelltherapie erzielten guten Behandlungsergebnisse und verstärken auch in dieser Richtung unsere Kompetenz. Für die weitere Etablierung unseres Methodenangebotes im Klinikalltag ist eine solche wissenschaftliche Begleitung unerlässlich. Ich freue mich, für unser Scientific Advisory Board führende Experten gewonnen zu haben und danke den Mitgliedern des Boards im Namen der co.don AG für ihre Unterstützung. Wir sind uns sicher, dass wir hier eine vielversprechende Idee für den weiteren Erfolg der co.don-Methode in Deutschland und für die europäische Markterschließung umgesetzt haben“, so Hessel.

Bild:
Produktion der co.don AG (Quelle: co.don AG)

Krisenkommunikation aus medialer und juristischer Sicht

Berlin – Skandal, Behandlungsfehler, Medieninteresse – in verschiedensten Situationen ist eine professionelle Krisenkommunikation das A und O für Mediziner, um nicht in juristische und mediale Fallstricke zu geraten. Ein eintägiges Kursangebot der ADO am 8. September in Berlin vermittelt Ihnen die Grundlagen eines professionellen Umgangs mit den Medien und macht sowohl Chefärzte als auch Niedergelassene fit für die medizinische Krisenkommunikation.

Gerade im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie ist die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe anhaltend hoch. Laut der aktuellen Behandlungsfehler-Statistik der Bundesärztekammer wurden im letzten Jahr fast 2.500 Vorwürfe gegen Orthopäden und Unfallchirurgen vorgebracht – so viele wie in keinem anderen Fachgebiet. Immer wieder landen einige dieser vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehler vor deutschen Gerichten und als Schlagzeile in den Medien.

Doch nicht nur Behandlungsfehler können Ärzten aus medialer Hinsicht zum Verhängnis werden, wie dieser Fall eines Berliner Orthopäden von vor einigen Jahren zeigt: Weil er nicht warten wollte, verließ ein Patient wutentbrannt die Praxis des Orthopäden und schaltete die BILD-Zeitung ein. Man habe ihn abgelehnt, weil er Türke ist, erzählte er dem BILD-Reporter. Erst aus der Zeitung erfuhr der betroffene Mediziner davon, dass er angeblich ausländerfeindlich sei. Was folgte, waren Befragungen durch die Ausländerbeauftragte des Senats und zahlreiche Beleidigungen auf dem Anrufbeantworter der Praxis. Nur knapp entging der völlig unschuldige Orthopäde einer Katastrophe.

Dabei hätte sich das Ganze sehr leicht vermeiden lassen. Allerdings wurde der BILD-Reporter, der versucht hatte, seiner Pflicht nachzukommen und eine Stellungnahme des Arztes erbat, vom Praxisteam einfach abgewimmelt. Und noch schlimmer: Der Chef wurde gar nicht erst informiert, da man alles für eine Lappalie gehalten hatte.

Damit solche Kardinalfehler gar nicht erst passieren, ist eine professionelle Krisenkommunikation ein wichtiger Bestandteil des ärztlichen Auftretens in Klinik und Praxis. Die dafür notwendigen Fertigkeiten sowie Tipps und Tricks für die praktische Anwendung vermittelt Ihnen der ADO-Kurs „Medizinische Krisenkommunikation“.

Dr. Jörg Heberer, Verbandsjustiziar des BVOU und einer der Referenten, wird die Problematik aus juristischer Perspektive beleuchten und gibt anhand konkreter Falldarstellungen Hinweise zu Themen wie Schadensersatz, Patientenrechtegesetz und Antikorruptionsgesetz.

Der zweite Referent des Seminars ist Holger Münsinger, Jurist und Ex-Chef der BILD-Zeitung in Berlin. Er nimmt die Thematik der Krisenkommunikation aus Sicht der Medien in den Blick und sensibilisiert die Kursteilnehmer mittels aktueller Beispiele für den richtigen Umgang mit der „vierten Gewalt“.

 

Behandlungsfehler-Statistik des MDK: sehr niedrige Rate

Berlin/Essen – Rund die Hälfte der knapp 15.000 Fälle, in denen 2015 Behandlungsfehlervorwürfe erhoben wurden, standen in direktem Zusammenhang mit operativen Eingriffen. Etwa ein Drittel bezog sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Das geht aus der jüngsten Behandlungsfehlerstatistik hervor, die die Krankenkassen am 12. Mai vorgelegt haben. Zum Vergleich: Die Zahl der stationären Fälle lag im Jahr 2012 bei 18,6 Millionen, die der ambulanten Behandlungsfälle bei 550 Millionen.

Nach der jüngsten Statistik der Krankenkassen wurde im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie in 4.695 Fällen dem Verdacht nachgegangen, es liege ein Behandlungsfehler vor. Dieser wurde in 1.328 Fällen bestätigt (28,3 Prozent). „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen“, sagte Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Bayern. Wenn man sich die Fehler danach ansehe, wo sie auftreten, stehe die operative Therapie an erster Stelle (31 Prozent), gefolgt von der Befunderhebung (25 Prozent) und der Pflege (9 Prozent).

MDK: OP-Fehler vermuten Patienten eher als Diagnosefehler

Die Statistik zeige trotz der beschriebenen Häufungen ein breites Spektrum: „Die festgestellten Fehler betreffen hunderte verschiedene Erkrankungen und Behandlungsmaßnahmen.“ Zudem erläuterte Zobel, die Häufigkeit der Vorwürfe bei chirurgischen Eingriffen könne nicht verwundern: „Dies hat damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, beim Patienten eher ein Verdacht entsteht als zum Beispiel bei einem Medikationsfehler. Fehler bei einer Operation sind für Patienten auch leichter erkennbar als beispielsweise Diagnosefehler.“

Insgesamt hat der MDK 2015 genau 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet. In 4.046 Fällen und damit bei jedem vierten Versicherten bestätigten Gutachter den Verdacht. Dr. med. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS), sprach von einem „anhaltenden Aufwärtstrend.“ Gegenüber 2014 wurden 2015 allerdings lediglich rund ein Prozent mehr Fälle begutachtet. Die Zahl der bestätigten Fehler erhöhte sich von 3.796 auf 4.046.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern haben im März 2016 gemeldet, dass 2015 bei bundesweit 7.215 abgeschlossenen Fällen in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler anerkannt wurde. Die häufigsten Diagnosen, die zu Fehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

MDS-Vertreter Gronemeyer mahnte bei der PK eine bessere Sicherheitskultur an: Nötig seien ein offener Umgang mit Fehlern und eine gezieltere Strategie zur Fehlermeidung. Dazu müsse auch über die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler diskutiert werden.  Sabine Rieser

(Quellenhinweis: MDS/MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Voller Versicherungsschutz ohne Zusatzkosten als BVOU Mitglied

Berlin – Über den BVOU genießen Sie automatisch durch Ihre Mitgliedschaft Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht für alle Verbandsmitglieder kraft Mitgliedschaft im BVOU.

Als Besonderheit fallen für die Berufsrechtsschutzversicherung des BVOU keine zusätzlichen Kosten an, das komplette Leistungspaket ist für alle Beitragsstufen im BVOU-Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Assistenzärzte in Weiterbildung bedeutet dies beispielsweise, daß ein voll umfänglicher Berufsrechtsschutz für die ärztliche Tätigkeit in Klinik und Praxis bereits im Jahresmitgliedsbeitrag von 55 € enthalten ist.

Der Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, die während der Mitgliedschaft im BVOU stattgefunden haben. Deshalb allein lohnt sich die BVOU-Mitgliedschaft für Ärzte im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie bereits ab dem ersten Tag der ärztlichen Tätigkeit in der Weiterbildung zum Facharzt.

Gegenstand der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung sind insbesondere folgende berufsbezogene Risiken:

  • Strafrechtsschutz inkl. Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen und Datenschutzvergehen
  • Arbeitsrechtsschutz inkl. Kündigungsschutz (angestellte Ärzte)
  • Verwaltungsrechtsschutz (beamtete Ärzte) – z.B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben
  • Sozialrechtsschutz (Vertragsärzte, Chefärzte) – z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung
  • Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen

Bitte beachten Sie, daß die hier aufgeführten Risiken nicht von den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser oder Praxen abgedeckt werden. Deshalb sollte jeder Arzt zusätzlich eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherungen decken ausschließlich die zivilrechtlichen Risiken der ärztlichen Tätigkeit ab (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.).

Straf-Rechtsschutz

Das beste Strafverfahren ist jenes, das gar nicht erst stattfindet und schon während der Ermittlungsphase eingestellt wird. Denn Strafverfahren richten sich immer gegen Sie als Person und Arzt und können rasch Ihren Ruf und Ihre Existenz gefährden. Auch ein unberechtigter Vorwurf kann hohe Kosten verursachen und Ihr Image als Arzt erheblich schädigen.

Der BVOU Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie!

Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BVOU Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigten ermittelt wird.

Versicherungsumfang

Der Rechtsschutz umfasst bis zu einer Höchstgrenze von 1 Mio.  Euro die Kosten des Verfahrens einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständigen sowie die Vergütung des als Verteidiger tätigen Rechtsanwaltes in Höhe der geltenden Gebührenordnung. Jedes Mitglied hat sich mit 500 Euro an den Kosten zu beteiligen (Selbstbehalt).

Im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes besteht der Versicherungsschutz für sämtliche Strafverfahren, auch für vorsätzliche Strafvorwürfe, wie z.B. unterlassene Hilfeleistung und Abrechnungsbetrug. Die Absicherung steht immer unter dem Vorbehalt, dass sich der Vorwurf im Verlauf des Verfahrens als unzutreffend erweist. Andernfalls kann der Versicherer im Falle einer Verurteilung die erbrachten Leistungen zurückfordern.

Versierte Verteidiger und Abdeckung erhöhter Honorar-Gebührensätze

Die üblichen Rechtsschutz-Versicherungen tragen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes. Ein versierter Verteidiger ist oft nur gegen eine zusätzliche Honorarvereinbarung zu gewinnen, die deutlich über den gesetzlichen Gebührensätzen liegt. Die Differenz trägt dann der Versicherungsnehmer selbst. Zudem ist es für den einzelnen Arzt schwierig, einen Rechtsanwalt zu finden, der spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in Strafverfahren hat, die sich auf die ärztliche Berufsausübung beziehen.

Ein wesentlicher Vorteil der BVOU-Strafrechtsschutz-Versicherung ist es, jedem Mitglied einen versierten Verteidiger zu benennen, der solche speziellen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und dessen erhöhte Kosten zu tragen. Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen also auch Honorarforderungen über dem gesetzlichen Gebührensatz und sichert den BVOU-Mitgliedern damit die Vertretung durch Top-Anwälte.

Die freie Wahl des Verteidigers bleibt trotzdem möglich. In diesem Fall übernimmt die Versicherung jedoch nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren.

Inkl. Abdeckung Antikorruptionsgesetz

Der Versicherungsschutz besteht ferner für strafrechtliche Ermittlungen, nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung gemäß § 299a und § 300 StGB im gleichen Umfang.

Dies ist besonders wichtig, da Korruptionsvorwürfe schnell zu einer dauerhaften Rufschädigung führen können. Durch das neue bzw. für Ärzte verschärfte Antikorruptionsgesetz ist außerdem mit einer Flut an Anzeigen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu rechnen.

Inkl. Abdeckung Bundesdatenschutzgesetz

Es besteht auch Versicherungsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nicht gedeckt durch die Straf-Rechtsschutz-Versicherung werden Geldstrafen und Geldbußen.

Hier drohen insbesondere niedergelassenen Kollegen durch die Einführung der eCard und telemedizinische Anwendungen sowie der zwangsweisen Anbindung der Praxis an das Internet zusätzliche Risiken durch Cyber-Angriffe. Zur Abdeckung von möglichen Folgekosten, von Wiederherstellungskosten bis hin zur Erpressung (z.B. durch den Einsatz von Krypto-Trojanern), sind spezielle Ergänzungsversicherungen erforderlich. Siehe dazu unseren separaten Artikel in diesem Heft.

Ablauf bei Inanspruchnahme der Versicherung

Bitte machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft! Ausnahme sind lediglich Angaben zur Person. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich nach Besprechung mit Ihrem Anwalt schriftlich äußern werden.

Der Arzt, der die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen will, unterrichtet telefonisch und schriftlich den Berufsverband über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen, den Namen des Geschädigten, das Datum des Ereignisses, den Stand des Verfahrens sowie darüber, ob er einen vom BVOU benannten Verteidiger oder einen frei gewählten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt.

Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit seiner Verteidigung und erteilt ihm dafür Vollmacht. Es wird gebeten, den BVOU laufend über die wichtigsten Verfahrensabschnitte (Anklageerhebung, Urteile) zu unterrichten und ihm Ablichtungen der wesentlichen Schriftstücke zu übersenden. In der Regel wird das Ihr Anwalt für Sie erledigen.

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, rufen Sie die BVOU-Geschäftsstelle an. Wir helfen Ihnen gern.

Vorrang individueller Rechtsschutz-Versicherungen

Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat, so sollte er diese ebenfalls über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unterrichten.

Die Leistungen dieser Versicherung gehen denen unserer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung vor. Sie kommen Ihnen unter anderem zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BVOU-Rechtsschutz-Versicherung zugute.

Arbeits-, Verwaltungs- und Sozial-Rechtsschutz

Der BVOU hat in die Berufs-Rechtsschutz-Versicherung die Wahrnehmung weiterer rechtlicher Interessen seiner berufstätigen Mitglieder einbezogen, nämlich in Prozessen

  • angestellter Ärzte vor Arbeitsgerichten und beamteter Ärzte vor Verwaltungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger (z.B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben),
  • vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung).

Die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes ist im Sozialrechtsweg allerdings auf Musterprozesse begrenzt, in den der BVOU diesen Rechtsschutz durch Mitteilung an die Versicherung in Anspruch nimmt. Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kostenbelastung durch Prozesse vermeiden, die keine grundsätzlichen Fragen betreffen.

Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bis zur Höchstgrenze von 1 Mio. Euro. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 %, mind. 100 Euro, max. 500 Euro. Der Anwalt kann vom Mitglied frei gewählt werden.

Der Rechtsschutz gilt nur für die Kosten von Prozessen, nicht aber für die Kosten einer vorprozessualen oder außergerichtlichen anwaltlichen Beratung. Die Gewährung des Versicherungsschutzes setzt im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles (Klageerhebung) eine mindestens zweimonatige Verbandsmitgliedschaft voraus.

Anderweitig bestehende (individuelle) Rechtsschutz-Versicherungen gehen der vom BVOU abgeschlossenen Berufs-Rechtsschutz-Versicherung vor. Die Leistungen werden auf die Selbstbeteiligung des BVOU-Rechtsschutzes angerechnet.

Ablauf bei Inanspruchnahme der Versicherung

Damit die Versicherung rechtzeitig über die Deckungszusage entscheiden kann, übersenden Sie bitte vor Erhebung der eigenen Klage mit der Anmeldung einen Entwurf der Klageschrift. Werden Sie verklagt, so senden Sie uns bitte eine Durchschrift der Klageschrift.

Bitte beachten Sie die Meldefristen:

  • innerhalb eines Monats ab Klageeinreichung (bei Aktivprozessen)
  • innerhalb eines Monats nach Zustellung der gegnerischen Klage (bei Passivprozessen)

Für verspätet gemeldete Verfahren besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen

Ferner gilt die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen vor den ordentlichen Gerichten für alle BVOU-Mitglieder in der Eigenschaft als Arzt versichert.

Die Absicherung besteht subsidiär, d.h. sie greift nur, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz existiert. Die Versicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro gilt in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Ergänzende Rechtsschutz-Versicherung

Zur Absicherung von über den genannten Leistungsumfang hinausgehenden beruflichen und privaten Rechtsschutz-Risiken unterhält der BVOU Sonderkonditionen zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung.

Diese Spezial-Konditionen sehen unter anderem die Mitversicherung von Widerspruchsverfahren, Wettbewerbs-Rechtsschutz (aktiv und passiv), Auseinandersetzungen im Berufs-Vertrags-Recht ab Gericht etc. vor. Auch der Rechtsschutz als Arbeitgeber, wichtig für Praxisinhaber und Selbständige, kann ergänzt werden.

Die Konditionen dieses Rahmenvertrages schließen nahtlos an die Gruppen-Rechtsschutz-Deckung an. Überschneidungen und Doppelabsicherungen sind dadurch ausgeschlossen.

Bei Interesse kann ein unverbindliches Angebot zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung angefordert werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch Ihren Betreuer beim Funk Ärzte Service:

 

Frau Olga Zöllner

Valentinskamp 20 | 20354 Hamburg

Telefon:   +49 40 35914-494

Fax:          +49 40 3591473-494

eMail:      o.zoellner@funk-gruppe.de

Für Fragen und kurzfristige Unterstützung im Schadenfall steht Ihnen jederzeit die BVOU-Geschäftsstelle und der Justitiar des BVOU zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gern.

BVOU Versicherungen

BVOU-Landesverbände zu Terminservicestellen

Berlin – Die Vermittlung von Arztterminen über die Terminservicestellen bedeutet viel Aufwand, ist teuer, wird kaum nachgefragt – so fassen die Landesvorsitzenden des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ihre Erfahrungen vor Ort nach 100 Tagen zusammen. Das hat eine Umfrage im BVOU in den letzten Tagen ergeben.

Am 4. Mai hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine erste Bilanz vorgelegt. „Technisch einwandfrei und pünktlich haben die KVen und die KBV die Terminservicestellen organisiert und eingerichtet“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen. Sie würden aber „nicht wirklich gebraucht“. Bundesweit wurden in den ersten drei Monaten schätzungsweise 31.500 Termine über die Servicestellen gebucht. Gassen bezeichnete dies angesichts von rund 550 Millionen jährlichen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich als sehr gering.

Es gibt schnellere Drähte für wirklich eilige Termine

Ähnlich sehen es die BVOU-Landesvorsitzenden. „Viel Lärm um nichts“ und „Außer Spesen nichts gewesen“ – so könne man die bisherigen Erfahrungen mit den Terminservicestellen in Bayern zusammenfassen, findet Dr. med. Matthias Graf. Ein nennenswerter Nutzen für Patienten sei dadurch – wie vorausgesagt – nicht entstanden. Dr. med. Klaus Thierse betont, in Berlin gebe es viel schnellere Drähte, wenn man einen Patienten rasch zu einem Kollegen vermitteln wolle. Er selbst hat freie Termine an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin weitergemeldet, aber bislang noch keinen Patienten zugewiesen bekommen.

Hessen: Orthopäden waren gefragt

„Es gibt sicherlich regionale Engpässe bei den Terminen, doch so lösen wir das Problem nicht“, ist die Meinung von Dr. med. Henning Leunert, Brandenburg. „Die Nachfrage ist gering und bei genauer Betrachtung in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt.“ Das Grundproblem, die Budgetierung der Leistungen, werde durch die Terminservicestellen nicht gelöst. Dr. med. Gerd Rauch verweist auf die jüngsten Daten der KV Hessen: Von Ende Januar bis Anfang April wurden rund 1.850 Termine bei Fachärzten vermittelt, also rund 35 pro Tag. Die Anzahl nicht wahrgenommener Facharzttermine war gering (3,5 Prozent). Anders als in anderen Bundesländern waren in Hessen Orthopädentermine aber gefragt: Knapp 200 wurden vermittelt. Nur bei Neurologen wurden noch mehr Termine vermittelt, nämlich mehr als 400.

Die Kolleginnen und Kollegen haben der KV freie Termine gemeldet, aber bislang ist die Nachfrage gering – das meldet Dr. med. Roland Tenbrock aus Nordrhein. Patienten müssten in seiner Praxis sowie nur rund drei Wochen auf einen Termin warten, Notfälle und akute Fälle würden – mit Wartezeit – täglich versorgt, ebenso jederzeit dringende Fälle, die Kollegen angekündigt haben. Tenbrocks Fazit: „Terminservicestellen verursachen Unmengen unserer Kosten und werden nur marginal genutzt.“

Vielerorts bestehen vor allem Engpässe in der Neurologie

„Die Erfahrungen im Saarland haben in den ersten Monaten gezeigt, dass sich fast keine orthopädischen Patienten gemeldet haben“, so Dr. med. Björn Bersal. „Lediglich im Bereich Rheumatologie besteht wirklich ein Engpass.“ Deshalb hätten sich aber Fachgruppenvorsitzende der Rheumatologen und Allgemeinmediziner bereits getroffen, Bersal war als Vertreter der Orthopäden mit dabei. Beschlossen wurde: Nur diejenigen Patienten werden an die Terminservicestelle überwiesen, bei denen schon eine ausführliche Diagnostik stattgefunden hat.

Relativ wenig Anfragen, problemlose Vermittlung – so beschreibt Dr. med. Jörg Panzert die Situation in Sachsen bis zum März. Seitdem gebe es eine „deutliche Zunahme“ aufgrund von Medienhinweisen, auch bei Orthopäden.

Die KV Sachsen hat bereits Ende 2014 freiwillig eine Terminservicestelle eingerichtet. Mit den Krankenkassen schloss sie damals einen Vertrag, sie stellten allerdings auch zusätzliches Geld zur Verfügung. Die Abmachung: Nur bei Schwierigkeiten mit sogenannten B-Überweisungen (4-Wochen-Frist) hilft die Terminservicestelle der KV Patienten weiter. Hausärzte, die gezielter als bisher überweisen, und Fachärzte, die noch Patienten aufnehmen, bekommen mehr Honorar.

„Modell Neupatienten“ in Sachsen führt zu Steigerungen in Praxen

Für das „Förderungsmodell Neupatienten“ stellten die Kassen in Sachsen bis Ende 2015 rund zwölf Millionen Euro bereit, davon sechs Millionen Euro für den Facharztbereich. Aber es werden auch Vergütungsanteile aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich dafür umverteilt.

Panzert verweist darauf, dass durch das Neupatienten-Modell und die B-Überweisungen Akutpatienten schneller orthopädisch behandelt werden und die Wartezeiten abgebaut wurden. Die KV habe aber darauf hingewiesen, dass Hausärzte B-Überweisungen korrekt und indikationsbezogen ausfüllen müssten, da es ansonsten zu einer starken Steigerung der dringlichen Fälle komme.

Überflüssig sind die Terminservicestellen nach Meinung von Dr. med. Ronny Jaekel, Sachsen-Anhalt: „Die Krankenkassen organisieren das für die wenigen Patienten, die das wünschen – oder keinen Termin bekommen.“ Die Terminknappheit resultiere aus dem Vergütungssystem. Pauschalen seien leistungsfeindlich, und es sei nicht lohnend, viele neue Patienten zu behandeln. Attraktiver sei für viele eine „geordnete Wiederbestellung“.

Terminmanagement in Schleswig-Holstein Sache der Praxen

In Schleswig-Holstein wurden die Terminservicestellen nach einem Vorschlag des dortigen BVOU umgesetzt, berichtet Dr. med. Christian Hauschild: „Kostengünstig und effizient bekommen Patienten lediglich einen Vermittlungs-Code. Das Terminmanagement verbleibt in den Praxen.“ Erwartungsgemäß würden die Servicestellen kaum genutzt. Auch in Thüringen „wurden bis auf Neurologen und Rheumatologen kaum Facharzttermine nachgefragt“, so Dr. med. Jens Krannich. Die bisherige und weiter gelebte Praxis, bei medizinisch erforderlichen kurzfristigen Terminen mit haus- und fachärztlichen Kollegen zu telefonieren, habe sich gewährt. Effektiv sei auch die in Thüringen für Versicherte der AOK und der Techniker Krankenkasse mögliche Kennzeichnung einer dringenden Behandlung.

Die Terminservicestellen seien „kein Thema für die orthopädischen Kollegen, weil Termine in der Regel in weniger als vier Wochen erhältlich sind“, berichtet Dr. med. Angela Moewes aus Westfalen-Lippe. Dort sind ihrer Kenntnis nach zeitnahe Termine allenfalls bei Neurologen und Rheumatologen ein Problem.  Sabine Rieser

GOÄ Institut ist eine Stärkung ärztlicher Selbstverwaltung

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Gründung eines GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS).

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Die Gründung des GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS) ist ein außerordentlich konstruktiver Beitrag ärztlicher Selbsthilfeorganisationen zur Neuentwicklung einer GOÄ. Wir müssen endlich zu einer durch die Ärzteschaft, auf ärztlicher Expertise basierenden, selbst entwickelten, aktualisierten Gebührenordnung kommen.“ So können belastbare Daten aus der Versorgung als Grundlage und Kontrolle in die Erarbeitung von realistischen Leistungsbewertungen einfließen.

Mit Blick auf das heutige Verbändetreffen erklärt Dr. Dirk Heinrich: „Prof. Dr. Montgomery signalisiert bisher leider nicht, dass die Bundesärztekammer ernsthaft bereit ist, auf die Verbände mit der notwendigen Transparenz zum bisherigen Verhandlungsgeschehen zuzugehen. Ein „weiter so“ wie bisher werden wir jedoch nicht akzeptieren und der dahingehende Versuch, beispielsweise die Änderungen des Paragraphenteils durchzudrücken, wird es mit uns nicht geben.“

Zum weiteren Ablauf, wie sich die Ärzteverbände die Erarbeitung einer GOÄ-Novelle vorstellen, hat der SpiFa e.V. bereits im Rahmen seiner Beteiligung in der Allianz Deutscher Ärzteverbände konkrete Vorschläge unterbreitet, diese sind der Maßstab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Saskia Zink

Referentin

Presse- und Verbandskommunikation