Archiv für den Monat: September 2016

SpiFa: Apotheker bei Medikationsplänen einbeziehen

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die Forderung des Präsidenten der Bundesapothekerkammer nach einer stärkeren Beteiligung der Apotheker an Medikationsplänen. „Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung des E-Health-Gesetzes zwar einen richtigen Ansatz gewählt, der aber nicht konsequent zielführend ist, da er sich lediglich auf die Verantwortlichkeit des Arztes fokussiert“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V.

Von 1. Oktober an können Patienten, die dauerhaft drei oder mehr Medikamente einnehmen, die Erstellung eines Medikationsplans verlangen. In erster Linie fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Hausärzte. Dem Gesetz zufolge können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren.

Es sei nicht berücksichtigt worden, dass gerade diese Patienten überwiegend eine Stammapotheke ihres Vertrauens hätten, monierte Lindemann. Von den dortigen Apothekern könnten auch zusätzliche rezeptfreie Medikamente, die eventuell noch dazu kommen, mitberücksichtigt und auf die verordneten Medikamente abstimmt werden: „Die Expertise und Kommunikationsmöglichkeit der Apotheker hier so außen vor zu lassen, spart an der falschen Stelle, da wir wissen, dass Wechselwirkungen von Arzneien neben großen körperlichen Nachteilen für die Patienten auch enorme Kosten verursachen.“

Notwendig sei ein kontinuierliches Medikationsmanagement, koordiniert durch Arzt und Apotheker, das für alle Beteiligten auch honoriert werden müssen. Hintergrund: Der SpiFa e.V. bekennt sich nach eigener Darstellung ausdrücklich dazu, dass die Aufgaben der Zukunft nur gemeinsam durch Ärzte und andere Gesundheitsberufe gelöst werden können.                                                                                                         Quelle: SpiFa

 

 

BVOU Study Club startet erfolgreich mit Live-Webinar

Berlin – Mit insgesamt 233 registrierten Teilnehmern fand am vergangenen Mittwoch das erste Live-Webinar im BVOU Study Club statt. Prof. Dr. med. Matthias Steinwachs aus Zürich gab in der Online-Fortbildung einen Einblick in die biomaterialgestützte Knorpelregeneration im Kniegelenk und beantwortete anschließend die Fragen der Teilnehmer. Das neue E-Learning-Portal bietet BVOU-Mitgliedern ab sofort eine Vielzahl an kostenfreien Webinaren und weiteren Online-Fortbildungsmöglichkeiten.

„Es hat mich sehr gefreut, dass das erste BVOU-Webinar so viel Anklang gefunden hat. Es war auch für mich eine sehr gute Erfahrung“, kommentierte Steinwachs. Er ist als Facharzt für Orthopädie, Traumatologie und Sportmedizin an der SportClinic Zürich tätig und bereits seit vielen Jahren im Bereich der Knorpelforschung aktiv. Im Webinar präsentierte er verschiedene Ansätze und Materialien für die Knorpelregeneration im Kniegelenk, beschrieb die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung sowie mittel- und langfristige Ergebnisse. Für interessierte Mitglieder, die das Live-Webinar nicht mitverfolgen konnten, ist der Online-Kurs jederzeit im Webinar-Archiv des BVOU Study Club abrufbar.

„Sehr wertvoll war die Möglichkeit, Fragen der Teilnehmer diskutieren zu können“, beschreibt Steinwachs das interaktive Kursformat. Im Anschluss an die Online-Fortbildung hatte jeder Teilnehmer die Gelegenheit, dem Referenten seine Fragen und Kommentare über ein Chatfenster mitzuteilen und live eine Antwort zu erhalten. „Ich bin der Meinung, dass hier ein fantastisches Medium für die Fort- und Weiterbildung etabliert wurde, welches einen fachlichen Austausch auf einem hohen Niveau zulässt. Ich kann eine Ausweitung dieses E-Learning nur empfehlen“, so Steinwachs.

Mit dem BVOU Study Club bietet der BVOU seinen Mitgliedern ab sofort ein eigenes E-Learning-Portal mit einer wachsenden Zahl an Online-Fortbildungsmöglichkeiten. Bis zum Jahresende steht ein umfangreiches Angebot an kostenfreien Webinaren zu verschiedenen konservativen und operativen Themen bereit. Die circa 90-minütigen Live-Webinare finden ab Oktober regelmäßig am Mittwochnachmittag statt. Abgeschlossen wird jedes Webinar mit einem Multiple-Choice-Test. Die Teilnahme am Live-Webinar wird mit zwei CME-Punkten belohnt. Bei richtiger Beantwortung des CME-Wissenstests erhalten die Teilnehmer einen weiteren CME-Punkt.

Das nächste Live-Webinar findet am Mittwoch, den 5. Oktober 2016, um 19.00 Uhr statt. Der Kursreferent Dr. med. Reinhard Deinfelder gibt darin einen Überblick über die gegenwärtigen Standards der Osteoporose-Therapie anhand aktueller Versorgungsanalysen des AQUA-Instituts. Der Online-Kurs ist mit bis zu drei CME-Punkten zertifiziert. Registrieren Sie sich jetzt!

Terrorgefahr: DGU und Bundeswehr stellen 5-Punkte-Plan vor

Berlin – Angesichts der steigenden Terrorgefahr in Deutschland bereitet sich die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr auf einen möglichen Terroranschlag vor. Mit Hilfe eines neuen 5-Punkte-Planes wollen DGU und Bundeswehr für die Zukunft Sorge tragen, dass Opfer von möglichen Terroranschlägen in Deutschland zu jeder Zeit und an jedem Ort schnell und situationsgerecht auf hohem Niveau versorgt werden können.

So findet erstmals bundesweit und flächendeckend einheitlich die fachliche Schulung von Chirurgen zur medizinischen Versorgung von Terroropfern statt. Den Auftakt dazu gibt die Notfallkonferenz der DGU „Terroranschläge – eine neue traumatologische Herausforderung“, zu der morgen rund 200 Teilnehmer aus Chirurgie, Notfallmedizin und Politik in Berlin erwartet werden. „Mit dieser Initiative nehmen wir als Unfallchirurgen gemeinsam mit der Bundeswehr unsere nationale Verantwortung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch bei Terroranschlägen wahr“, sagte DGU-Präsident Prof. Dr. Florian Gebhard bei der heute stattfindenden Pressekonferenz in Berlin.

Die DGU will damit ihre zivil-militärische Kooperation mit der Bundeswehr vertiefen, welche ihre medizinische und taktische Expertise zur Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen und dem Einsatz auf gefährlichem Terrain in die Initiative TraumaNetzwerk DGU schon jetzt maßgeblich einbringe. So hat die DGU bereits 2013 die Arbeitsgemeinschaft Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie gegründet, die von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr geführt wird und interdisziplinär besetzt ist. „Die qualitative Versorgung von schwerverletzten Unfallopfern ist eine Kernaufgabe der DGU. Als erste medizinische Fachgesellschaft in Deutschland wollen wir nun sicherstellen, dass das qualitativ hohe Wissensniveau auch zur medizinischen Versorgung von Terroropfern strukturiert gebündelt und somit flächendeckend nutzbar gemacht wird“, betonte DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhard Hoffmann.

Die Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zwischen DGU und Bundeswehr unterstrich in diesem Zusammenhang der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Michael Tempel: „Im Ernstfall sind sowohl das Militär als auch die zivile Medizin gleichermaßen auf die Nutzung des vollen Umfangs der vorliegenden Erfahrungen angewiesen. Nur unter Rückgriff auf die Expertise des anderen sind wir in der Lage, die Herausforderungen angesichts des Terrorismus zu bewältigen.“

DGU-Experten und Bundeswehrmediziner haben hierzu den 5-Punkte-Plan zur zivil-militärischen Zusammenarbeit entwickelt, der folgende taktische und strategisch angelegte Maßnahmen auf dem Gebiet der Katastrophenchirurgie beinhaltet:

  • Notfallkonferenz zum Thema „Terroranschläge – eine neue traumatologische Herausforderung“ am 28.09.2016 in Berlin
  • Bewusstsein schaffen und Kenntnisse transportieren: Über die Netzwerk-Struktur der Initiative TraumaNetzwerk DGU etabliert die DGU künftig dringend nötige Erkenntnisse über die medizinische Versorgung von Terroropfern in allen Traumazentren
  • Weiterführende, spezielle Ausbildungsformate für Chirurgen zur Behandlung von Terroropfern mit Schuss- und Explosionsverletzungen
  • Das TraumaRegister DGU zur Erfassung von Schwerverletzten wird um ein Schuss- und Explosionsregister erweitert
  • Neben der Begründung einer strategischen Partnerschaft mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr wird auch die wissenschaftliche Kooperation über einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie (DGWMP) dauerhaft gefestigt.

Hintergrund

Die Bedrohung durch den globalen Terrorismus ist aktuell eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft, denn die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge nimmt in Deutschland zu. Ziel der Attentate in Europa ist in der Regel die zivile Bevölkerung. Unkalkulierbare Gefahrensituationen am Ort des Geschehens und schwere Verletzungsmuster wie komplexe Schuss- und Explosionsverletzungen sowie die hohe Anzahl lebensgefährlich verletzter Menschen an möglicherweise mehreren Orten zu verschiedenen Zeitpunkten stellen Rettungskräfte, Notärzte und Kliniken sowohl vor neue medizinische als auch taktisch-strategische Herausforderungen.

Die DGU trägt mit ihrer Initiative TraumaNetzwerk DGU bereits seit 2006 dafür Sorge, dass schwerverletzte Menschen an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und flächendeckend in ganz Deutschland die bestmöglichen Überlebenschancen haben. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr verfügt wiederum über medizinische Kompetenzen in besonderen Gefahrenlagen wie beispielsweise der „Rettung unter Beschuss“ und der Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen. Gemeinsames Ziel von DGU und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr ist es, die taktische und medizinische Kompetenz für die Versorgung von Terroropfern wissenschaftlich fundiert, bundesweit flächendeckend und nachhaltig weiter zu entwickeln. Die DGWMP ist ein zusätzlicher wichtiger Partner. Die Kooperationspartner sind sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit und medizinische Versorgung der Bevölkerung bewusst und haben daher eine verbindliche zivil-militärische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet der Katastrophenchirurgie vereinbart.

Quelle: DGU

Gemeinsamer Bundesausschuss überprüft Bewegungsschienen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät in den nächsten Monaten, inwiefern der häusliche Einsatz von motorbetriebenen Bewegungsschienen (CPM) nach Interventionen am Knie- und Schultergelenk eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte ist. Das hat er vor kurzem mitgeteilt. Sachverständige aus Ärzteschaft, Industrie und Selbsthilfe haben nun Gelegenheit, ihre Einschätzung zum Beratungsthema innerhalb eines Monats abzugeben.

Den Antrag auf Überprüfung hatte der GKV-Spitzenverband im Mai 2016 gestellt. Am 18. August beschloss der G-BA, das Überprüfungsverfahren einzuleiten. Nun läuft die Stellungnahme-Frist. Die Krankenkassen weisen in ihrem Antrag auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts hin: Dieses habe „in seiner Entscheidung vom 8.7.2015 … über die Aufnahme der CAM-Kniebewegungsschiene in das Hilfsmittelverzeichnis darauf hingewiesen, dass auch die den CMP-Bewegungsschienen zugrundeliegende Behandlungsmethode bisher nicht vom G-BA positiv anerkannt wurde.“ Der GKV-Spitzenverband forderte die Überprüfung und als Vergleichsintervention „die Versorgung mit Heilmitteln, insbesondere physio-, übungs- und ergotherapeutischer Ausrichtung“.

Eine Milliarde Euro Honorarplus für 2017

Berlin – Der Orientierungswert („Preis“) für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt im kommenden Jahr im Bundesdurchschnitt um insgesamt 315 Millionen Euro (+ 0.9 Prozent). Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung erhöht sich aufgrund der Morbiditätsveränderung um 170 Millionen Euro (+ 1,2 Prozent). Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet.

Das sind die Ergebnisse der diesjährigen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband. Rechnet man noch die Honorare in Höhe von schätzungsweise 163 Millionen Euro hinzu für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der den gesetzlich Krankenversicherten ab dem 1. Oktober 2016 zur Verfügung steht, wird es im kommenden Jahr ein Honorarplus von knapp einer Milliarde Euro geben. Eine Erhöhung aufgrund regionaler Verhandlungen ist möglich. Was dies für einzelne Facharztgruppen wie zum Beispiel die Orthopäden und Unfallchirurgen bedeutet, lässt sich noch nicht sagen.

Absenkung konnte verhindert werden

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Es sei zwar kein Grund zum Jubeln, mache aber deutlich, dass der von der KBV wiederholt dargestellte Nachfinanzierungsbedarf unstrittig sei, sagte er in einem Video-Interview mit KV-on. Die Krankenkassen wollten den Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche Leistungen ursprünglich absenken. Am Ende konnten sich KBV und Kassen jedoch einigen.

Bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes müssen nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V verschiedene Größen berücksichtigt werden. Dies sind unter anderem die Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in Arztpraxen, die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven oder Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen. Während der GKV-Spitzenverband in diesem Bereich schon öfter Absenkungen gefordert hat, weist die KBV regelmäßig auf die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten in Arztpraxen hin.                                                                                                 Sabine Rieser / Quelle: KBV

KBV-Video zu Honorarverhandlungen

 

Forscher entwickeln neue Materialien für Osteosynthese

Dresden – Wissenschaftlern des Leibniz-Instituts für Festkörper- und Werkstoffforschung (IFW) Dresden ist es gelungen, neuartige Titanlegierungen herzustellen, die sich als Material für Knochenimplantate eignen könnten. Die Legierungen, sogenannte metallische Gläser, besitzen eine weit höhere Bruch- und Verschleißfestigkeit als bisher genutzte Titanlegierungen, sind zugleich aber weniger steif und hoch elastisch. Damit könnten sie insbesondere bei lasttragenden Implantaten für Osteosynthese-Systeme Verwendung finden.

Als Material für lasttragende Knochenimplantate wie Schrauben, Nägel, Drähte oder Platten kommen meist Titanlegierungen zum Einsatz. Sie besitzen bessere Biokompatibilität als andere metallische Implantatmaterialien und ihre mechanischen Eigenschaften kommen denen des Knochens am nächsten. Wichtig ist dabei das richtige Verhältnis zwischen hoher Festigkeit und niedriger Steifigkeit. Das Material muss also sehr stabil und bruchfest, aber gleichzeitig auch elastisch sein.

Die derzeit verwendeten Legierungen haben den Nachteil, steifer als Knochen zu sein, was zur Schwächung und sogar zur Rückbildung des Knochens führen kann. Die Folge: Nach 10 bis 15 Jahren muss erneut operiert werden, um das Implantat zu ersetzen. Dies ist besonders für ältere Patienten problematisch. Deshalb wird vor allem in der Orthopädie dringend nach einem metallischen Ersatzmaterial gesucht, das sich besser mit dem Knochen verträgt. Das betrifft sowohl die mechanischen Eigenschaften als auch die chemische Zusammensetzung.

Metallische Gläser mit vielversprechenden Eigenschaften

Die Arbeitsgruppe am IFW untersuchte unterschiedliche Strukturen von Titan-basierten Materialien. Neben neuen Titanlegierungen des beta-Typs erwiesen sich metallische Gläser als besonders vielversprechend. Dabei handelt es sich um Legierungen, die auf atomarer Ebene keine kristalline, sondern eine amorphe Struktur aufweisen. Ihre speziellen Eigenschaften machen sie als Implantat-Material besonders attraktiv. Bisher werden metallische Gläser in der Biomedizin aber selten verwendet, denn ihre Herstellung in massiver Form und in Zusammensetzungen mit guter biologischer Verträglichkeit ist schwierig.

Zur Glasbildung dienen herkömmlicherweise Elemente wie Nickel und Kupfer, die für den menschlichen Körper schädlich sind. Den Dresdner Wissenschaftlern ist es nun gelungen, biokompatible metallische Gläser ohne Nickel oder andere schädliche Legierungszusätze herzustellen. Die neu entwickelten Legierungen bestehen aus Titan, Zirkon und Silicium, eine Variante enthält zusätzlich das Element Niob.

Laut den Forschern übertreffen die Legierungen die etablierten Materialien in entscheidenden Punkten. Sie besitzen eine weit höhere Bruch- und Verschleißfestigkeit, geringes spezifisches Gewicht und sind äußerst korrosionsbeständig sowie präzise und vielseitig zu formen. Sie sind hart wie Stahl, zugleich aber weniger steif und hoch elastisch wie Kunststoff. Dieses Eigenschaftsspektrum prädestiniere die neu entwickelten Ti-basierten Gläser für den Einsatz in der Biomedizin, so die Dresdner Forscher.

Verwendung für Implantatbeschichtungen

Jedoch können die amorphen Ti-Legierungen aufgrund ihrer geringen Glasbildungsfähigkeit bis jetzt nicht in Form von Platten oder Nägeln hergestellt werden. Damit sind sie bisher eher als verschleiß- und korrosionsbeständige Beschichtungen für metallischen Implantate interessant. Weitere Experimente seien erforderlich, um die Glasbildungsfähigkeit der Ti-basierten metallischen Gläser zu verbessern, so die Wissenschaftler.

Die Forschungen sind Teil eines überregionalen interdisziplinären Projekts mit dem Titel „Werkstoffe für die Geweberegeneration im systemisch erkrankten Knochen“, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wird. Ziel ist es, neue Knochenersatzmaterialien und Implantate für einen langzeitstabilen Gewebeersatz zu entwickeln und zu testen.

Quelle: IFW Dresden

Marathon-Saison: Experten warnen vor Gelenküberlastung

Freiburg – Beim Laufen wirkt das Sechs- bis Achtfache des Körpergewichts auf das Kniegelenk. Anlässlich der nun startenden Marathon-Saison warnen Experten der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (AE), dass Extremsport zu Knorpelabrieb in den Gelenken und damit zur Notwendigkeit eines Gelenkersatzes führen kann. Zudem verursachen Sportverletzungen, wie Kreuzbandrisse oder Verletzungen des Meniskus, häufig eine Arthrose, so die AE. Daher sollten insbesondere Extremsportler regelmäßig ärztliche Beratung einholen.

Viele Menschen, die aufgrund nachhaltig geschädigter Gelenke eine Gelenkprothese benötigen, haben zuvor oft jahrelang Extremsport betrieben. „Ursachen sind neben Sportverletzungen schlicht Überbelastung – beispielsweise durch zu intensives Training“, sagt Prof. Dr. med. Carsten Perka, Präsident der AE und Leiter des Centrums für Muskulosketale Chirurgie der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Hohe Gelenkbelastungen, wie sie im Spitzensport vorkommen, können auf Dauer einen verstärkten Knorpelabrieb verursachen. Ebenso können Gelenkfehlstellungen wie O- oder X-Beine zur Überbeanspruchung einzelner Gelenkregionen mit nachfolgender Arthrose führen. Sportarten wie das Laufen bedürften daher – besonders bei intensiver Ausübung – einer gründlichen medizinischen Voruntersuchung. Wichtig sei auch, sich aufzuwärmen und das Trainingspensum langsam zu steigern.

Das ist allerdings keine Absage an den Sport im Allgemeinen: „Ganz im Gegenteil: Sportliche Menschen leiden seltener an Übergewicht und schonen damit auch ihre Gelenke“, sagt Perka. Das richtige Maß und vor allem der gezielte Aufbau der gelenkstützenden Muskulatur seien entscheidend. Ist die das Gelenk schützende Knorpelschicht abgetragen, leiden die Patienten häufig unter Schmerzen. Dann ist es aber meist zu spät, um das Gelenk mit konservativen Methoden in seiner Funktion zu erhalten.

Doch selbst wenn es zum Gelenkersatz keine Alternative gibt: Träger von Kunstgelenken können weiter gemäßigten Sport treiben. „Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass Menschen mit Kunstgelenken sogar belastungsintensive Sportarten wie Skifahren, Tennis, Bergwandern oder Rudern sicher ausüben können“, ergänzt Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Chefarzt an der Orthopädischen Klinik Braunschweig und Generalsekretär der AE. Für Kunstgelenke gelte ebenso wie für natürliche Gelenke: Sport über die eigenen körperlichen Grenzen hinaus schadet dem Gelenk. Im Zweifel könne der behandelnde Arzt dabei helfen, das richtige Maß festzulegen.

Quelle: AE

Medikationsplan: KBV und Kassen sind sich einig

Berlin – Hausärzte sind zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat. Dann sollte dies der Facharzt übernehmen, der für den Patienten anstelle des Hausarztes die überwiegende Koordination der Arzneimitteltherapie übernimmt, beispielsweise bei nierenkranken Patienten der behandelnde Nephrologe. Die Verantwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt unverändert beim jeweils verschreibenden Arzt.

Auf diese Details hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Zusammenhang mit dem Medikationsplan hingewiesen. Kurz vor dessen Start am 1. Oktober hatten KBV und GKV-Spitzenverband entscheidende Punkte geklärt. Die wichtigsten Regelungen:

  •  Vertragsärzte stellen einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – erfolgen.
  • Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
  • Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren.
  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten ab Oktober eine Einzelleistungsvergütung für Patienten, die nicht chronisch krank sind (neue GOP 01630) und für die sie einen Medikationsplan erstellen. Für alle anderen Hausärztinnen und Hausärzte gibt es pauschal einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist.
  • Fachärzte können für die Erstellung des Medikationsplans bei bestimmten Patienten auch die Einzelleistung (GOP 01630) abrechnen. Für alle anderen Patienten erhalten die meisten Fachgruppen einen Zuschlag auf die Grundpauschale, ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist. Die Vergütung erfolgt stets extrabudgetär und somit zu festen Preisen.

Auf Basis der Vergütungsregelung geht der Bewertungsausschuss davon aus, dass sich die zusätzlichen Kosten der Krankenkassen für das Erstellen und Aktualisieren der Medikationspläne im kommenden Jahr auf rund 163 Millionen Euro belaufen werden.

2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.              Quelle: KBV

Medikationsplan wird ab 1. Oktober Pflicht

Berlin – Vom 1. Oktober an haben alle Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen oder anwenden, Anspruch auf einen verständlichen Medikationsplan durch ihren behandelnden Arzt. Auch „relevante Medizinprodukte“ zählen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dazu. Ziel ist, für mehr Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme zu sorgen. Das eHealth-Gesetz schreibt vor, dass KBV, Bundesärztekammer und Deutscher Apothekerverband verbindliche Regelungen treffen müssen, wie ein bundeseinheitlicher Medikationsplan auszusehen hat und wie er regelmäßig aktualisiert werden kann.

Auch Patienten von O und U sind einbezogen

Über den Anspruch auf den Plan müssen alle Ärzte ihre Patienten informieren – gegebenenfalls also auch Orthopäden und Unfallchirurgen. Die KBV informiert auf ihrer Homepage und auf einer eigenen Themenseite unter dem Stichwort Medikationsplan derzeit regelmäßig über Details. Denn noch steht beispielsweise nicht fest, welches Honorar es für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans geben wird. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann hatte bei der zurückliegenden Vertreterversammlung gesagt, für den entstehenden Aufwand fordere die KBV „eine angemessene Vergütung“.

Die Regeln für den Medikationsplan sehen vor, dass der erstausstellende Arzt zur weiteren Aktualisierung verpflichtet ist. Apotheker können die Angaben auf Wunsch des Versicherten aktualisieren. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich.

Der Medikationsplan soll eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen wie frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten enthalten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. „Wir stellen eine Software-Version zur Verfügung, die auch einen Barcode enthält. Damit können dann auch andere Fachkollegen, wo die Patienten hingehen, diesen Medikationsplan einlesen – in ihre Software“, hatte Feldmann am 1. September in einem Videointerview erläutert.

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Seminar Psychosomatische Grundversorgung auf dem DKOU

Berlin – Eine gemeinsam mit der AG Psychosomatik der DGOU durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass über die Hälfte der Umfrageteilnehmer an Fortbildungsangeboten zur Psychosomatik interessiert sind. Dies gilt selbst für die Kollegen, die bereits einen Kurs zur psychosomatischen Grundversorgung besucht haben. Jede ärztliche Behandlung findet im Rahmen einer Arzt-Patient-Beziehung statt. Besondere Bedeutung erlangt die gelingende therapeutische Beziehung beim Umgang mit schwierigen Patienten, bei der Mitteilung lebensverändernder Diagnosen und bei der Abklärung der psychosozialen Dimension von Erkrankungen.

Die Arbeitsgemeinschaft Psychosomatik der DGOU bietet in Zusammenarbeit mit der ADO auf dem DKOU am 27.10.2016 erstmals einen Einführungskurs in die Psychosomatische Grundversorgung an. Im Rahmen dieses Tageskurses werden neben der Theorievermittlung ein Balint-Seminar und Übungen zur Gesprächsführung angeboten. Alle Teilnehmer werden aktiv in die Übungen einbezogen. Der Tageskurs richtet sich gleichermaßen an niedergelassene Kollegen wie an Orthopäden und Unfallchirurgen, die in der Klinik tätig sind.

Die persönliche Erfahrung, das direkte Gespräch und das unmittelbare Erlebnis mit dem Gegenüber stehen im Vordergrund des Tagesseminars. Um die praktischen Übungen realistisch zu gestalten, wird zum Seminar ein geschulter Schauspieler anwesend sein. So können die Teilnehmer die Gesprächsführung unmittelbar üben und erhalten wertvolles Feedback von den Trainern und der Gruppe.

Psychosomatische Grundversorgung und Abrechnung von Leistungen

Die psychosomatische Grundversorgung ist Pflichtbestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sowie zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Und auch für andere Facharztdisziplinen, insbesondere für Orthopäden und Unfallchirurgen, ist diese Kompetenz von hoher Bedeutung. Gerade bei der Behandlung von Schmerzpatienten sowie chronisch Kranken in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis ist eine Grundausbildung in Psychosomatik zu empfehlen. Kenntnisse der psychosomatischen Grundversorgung sind zudem erforderlich für die Schmerztherapie und für abrechnungsfähige Leistungen zur Akupunktur sowie bei allen Vertragsärzten für die Abrechnung von Gesprächsleistungen nach den EBM-Ziffern 35100 und 35110.

Die Bundesärztekammer hat ein Curriculum zur Psychosomatischen Grundversorgung aufgelegt. Dieses Curriculum beschreibt die Wissensvermittlung und Inhalte der Basisdiagnostik und Basisversorgung von Patienten mit psychosomatischen Störungen. Ergänzend werden dort Maßnahmen und Instrumente der Qualitätssicherung festgeschrieben. Unabhängig von allen KV-Regularien und Audits bietet das Curriculum eine außerordentlich wertvolle Möglichkeit zur berufs- und tätigkeitsbezogenen Reflexion der eigenen ärztlichen Tätigkeit, zur Steigerung der beruflichen Zufriedenheit und zu neuer Motivation.

Einführungskurs Psychosomatische Grundversorgung auf dem DKOU

Termin: 27. Oktober 2016, 09:00 – 16:00 Uhr
Ort: Kongressgelände DKOU, Messe Süd, Raum Dessau 3
Preis: 80,00 € BVOU-Mitglieder/180,00 € Nichtmitglieder
Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/4354/buchung
Der Kurs ist mit 9 CME-Punkten von der Ärztekammer Berlin zertifiziert. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

 

Prof. Dr. Marcus Schiltenwolf (Heidelberg), Dr. Ulrich Peschel (Hamburg), Dr. Jörg Ansorg (Berlin)