Archiv für den Monat: März 2017

Vorbereitung auf eine OP - Beschilderung

KBV-Honorarbericht: Sonderthema ambulante OP

Berlin – Fast acht Millionen Behandlungsfälle entfielen im Jahr 2014 auf ambulante Operationen und sogenannte Begleitleistungen in diesem Bereich. Gegenüber 2009 waren dies 6,6 Prozent mehr. „Ein positiver Trend getreu des Grundsatzes ,ambulant vor stationär‘, der nicht nur dem Gesundheitswesen Kosten einspart“, heißt es im jüngsten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Ambulante Operationen ersparen vor allem den Patienten einen Krankenhausaufenthalt.“

Die KBV ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Quartal Honorarberichte zu veröffentlichten. Sie spiegeln die Einnahmesituation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wider, allerdings stets mit einer gewissen Zeitverzögerung. Die Quartalsberichte enthalten regelmäßig auch Auswertungen zu Sonderthemen. Der jüngste Quartalsbericht bezieht sich auf das I. Quartal 2015. Schwerpunkt sind darüber hinaus ambulante und belegärztliche Operationen sowie prä- und poststationäre Leistungen und Anästhesien (Abschnitte 31 und 36 EBM). Angaben zu ambulanten Operationen auf Basis von Paragraf 115 b SGB fehlen, weil diese direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse abgerechnet werden.

1,4 Milliarden Euro Honorarumsatz

Der Honorarumsatz aus diesen EBM-Abschnitten betrug im Jahr 2014 rund 1,4 Milliarden Euro und damit 11,5 Prozent mehr als 2009. Ausgezahlt wurden allein für Leistungen aus Abschnitt 31.2 rund 850 Millionen Euro, und zwar an knapp 21.000 Vertragsärztinnen und -ärzte. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt betrug etwa 41.000 Euro. Pro Behandlungsfall waren dies 207 Euro.

In diesem Abschnitt entfiel mehr als die Hälfte des Honorarumsatzes auf Operationen im Bereich Opthalmochirurgie (28,4 Prozent) und Eingriffe an der Körperoberfläche (24,8 Prozent). Es folgten endoskopische Eingriffe/Arthroskopien (11,3 Prozent). Im Bereich des EBM-Abschnitts 36.2 sieht dies anders aus: Beinahe die Hälfte des Honorarumsatzes aus belegärztlichen Operationen entfiel 2014 auf operative Eingriffe der HNO-Chirurgie (24 Prozent) und Eingriffe an Knochen und Gelenken (23 Prozent). Es folgten endoskopische Gelenkeingriffe/Arthroskopien mit 10,3 Prozent.

Quelle: Honorarbericht der KBV

Effiziente Gesprächsführung in O und U: Kursangebote 2017

Berlin – Die Behandlung chronisch Kranker sowie von Schmerzpatienten in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis setzt besondere Anforderungen an den behandelnden Arzt. Hier ist eine Grundausbildung in Psychosomatik zu empfehlen und für die Erbringung spezieller schmerztherapeutischer Leistungen sogar Pflicht. Ein wesentlicher Teil dieser psychosomatischen Grundausbildung beschäftigt sich mit der effizienten Gesprächsführung. Die dort vermittelten Kenntnisse und praktischen Erfahrungen helfen auch, den ärztlichen Alltag besser zu bewältigen, sich besser zu organisieren und Stress zu vermeiden.

Die ADO bietet deshalb in Zusammenarbeit mit der AG Psychosomatik der DGOU ein kombiniertes Lernangebot an, das die Techniken einer effizienten ärztlichen Gesprächsführung in Webinaren erläutert und in einem Tagesseminar auch praktisch vermittelt. Die praktischen Übungen mit Schauspielern vermitteln wertvolle Erfahrungen und fördern die ärztliche Professionalität. Das Angebot richtet sich sowohl an Assistenzärzte in Weiterbildung als auch an Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Programm

05.04.2017: Das Kreuz mit dem Kreuz: Bei Rückenpatienten die richtige Sprache finden (Webinar im Archiv des BVOU Study Club)
12.04.2017: Gesprächsführung in der Orthopädie (Webinar im Archiv des BVOU Study Club)
24.05.2017: Effiziente Gesprächsführung in O&U (Seminar, München)

Die Webinare sind über den BVOU StudyClub (www.bvoustudyclub.net) kostenfrei nutzbar. Das Tagesseminar kann über die ADO (www.institut-ado.de) gebucht werden. Mitglieder von BVOU und DGOU erhalten eine Ermäßigung auf die Teilnahmegebühren.

Prof. Dr. Marcus Schiltenwolf, Heidelberg
Dr. Ulrich Peschel, Hamburg
Dr. Jörg Ansorg, Berlin

Treppen steigen statt Aufzug: Für einen starken Rücken

Berlin – Der Alltag bietet viele Chancen, sich zu bewegen und damit die Rückenmuskulatur zu stärken. Darauf weisen die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) im Vorfeld des Tages der Rückengesundheit am 15. März 2017 hin. Denn viele Menschen verbringen ihren Tag am Schreibtisch – häufig in Fehlhaltungen – und vernachlässigen den Ausgleich. Treffen schlecht trainierte Bauch- und Rückenmuskeln auf einen bewegungsarmen Alltag, können Rückenschmerzen die Folge sein. „Wir möchten dazu ermutigen, die vielen täglichen Bewegungsmöglichkeiten aufzuspüren und dem Rücken zuliebe zu nutzen“, sagt Professor Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär. Einer von weiteren Tipps für Arbeitsplatz, Arbeitsweg und Freizeit heißt daher: den Fahrstuhl meiden und stattdessen die Treppe nehmen.

Rückenprobleme zählen zu den Volkskrankheiten: 80 bis 85 Prozent der Menschen in Deutschland leiden mindestens einmal in ihrem Leben an Rückenschmerzen. „Unsere Wirbelsäule setzt sich aus 24 übereinanderstehenden Wirbeln zusammen“, erläutert Kladny. „Vergleichbar mit einer Zeltstange, die von mehreren Seiten abgespannt wird und so gerade und stabil bleibt. Vorn stützen die Bauchmuskeln, hinten stabilisiert die Haltemuskulatur des Rückens. Sind die Muskeln zu schwach, ist die Stabilität des Rückens gefährdet.“ Besonders betroffen sind Menschen, die ihren Arbeitstag vorm Computer verbringen. Sie sollten Bewegung in den Arbeitsalltag integrieren und zum Ausgleich für Sport in der Freizeit sorgen.

„Um Rückenschmerzen zu vermeiden, heißt es: das ganze Jahr bewegen, mit Bedacht und regelmäßig. Weil sich viele Menschen im Winter zu sehr schonen, kommt es besonders im Frühjahr gehäuft zu Problemen mit dem Rücken“, sagt BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. Einige Menschen wollten voller Tatendrang schnell den Garten in Ordnung bringen und ihr Haus einem Frühjahrsputz unterziehen. Darauf sei ein untrainierter Rücken nicht vorbereitet, er reagiert mit Schmerzen.

Für einen starken Rücken empfehlen Orthopäden und Unfallchirurgen, neben Sport und einer rückenschonenden Haltung beim Heben, vom Aufstehen bis zum Schlafengehen regelmäßig kleine Bewegungseinheiten in den Alltag einzubauen. Wie sinnvoll Bewegung für den Rücken ist, belegt auch die Nationale VersorgungsLeitlinie „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ (NVL). Deren Autoren schreiben, sie erhofften sich „die Verbesserung der Annahme von Angeboten zur körperlichen Aktivität durch die Betroffenen“. Die gerade veröffentlichte 2. Auflage der NVL entstand unter Mitwirkung von Orthopäden und Unfallchirurgen.

Tipps für Bewegung am Arbeitsplatz:

  • Papierkorb an der anderen Seite des Zimmers aufstellen: So muss man aufstehen und kommt in Bewegung.
  • Drucker in einen anderen Raum stellen: Ein paar Schritte zum Drucker in den Nachbarraum sorgen für eine kleine Bewegungseinheit.
  • Bewegt sitzen: Eine entspannte Sitzhaltung beugt Verspannungen vor, auch zeitweises „Lümmeln“ ist erlaubt. Wichtig ist, immer mal wieder bewusst die Sitzposition zu ändern.
  • 5-Minuten-Pausen einlegen: Beim Arbeiten am Computer wirken sich kurze Unterbrechungen positiv auf die Rückengesundheit aus. Schon zwei- bis dreimal pro Stunde für 5 Minuten aufzustehen reicht aus.

Tipps für den Arbeitsweg:

  • Täglich Treppen steigen: Fahrstuhl und Rolltreppe sind tabu, stattdessen die Treppe nehmen. Wer kann, sollte am besten zwei Stufen auf einmal nehmen, das benötigt deutlich mehr Kraft.
  • Eine Station früher aus Bus oder Bahn aussteigen und zu Fuß gehen: So kann man sich noch etwas Bewegung verschaffen, indem man den restlichen Weg zu Fuß zurücklegt.
  • Balance halten: Wenn man im Bus oder der Bahn steht, statt zu sitzen und so das Gleichgewicht ausbalancieren muss, beansprucht und stärkt das die Muskeln. Dabei immer eine Haltestange in Reichweite haben.
  • Entfernt parken und zu Fuß gehen: Legt man den Arbeitsweg mit dem Auto zurück, kann man einen entfernter liegenden Parkplatz nutzen. Dafür etwas mehr Zeit einplanen und die letzten 15 Minuten zu Fuß gehen.
  • Fahrrad fahren: Erlaubt es die Entfernung, ist es ideal, für die Strecke zur Arbeit das Fahrrad zu nehmen. Damit ist das Transportmittel gleichzeitig Sportgerät.

Sport in der Freizeit:

  • Sport soll Freude machen: Zum Bewegungsausgleich eignet sich grundsätzlich jede Sportart, die Spaß macht. Besonders geeignet sind Walking, Nordic Walking, Skilanglauf und Schwimmen. Dabei muss es nicht immer Rückenschwimmen sein, auch Brustschwimmen oder Kraulen sind geeignet.
  • Bauch- und Rückenmuskulatur stärken: Bauch- und Rückenmuskeln lassen sich am besten durch Training in sanften Ausdauersportarten aufbauen. Manche Krankenkassen bieten Kurse an und tragen zudem einen Teil der Kosten.

 

Kontakt für Rückfragen:
Sabine Rieser
Leitung Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 51
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: sabine.rieser@bvou.net
URL: www.bvou.net

Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
URL: www.dgou.de

Künstliches Hüftgelenk/ Röntgenaufnahme

AOK-Bundesverband fordert mehr Mindestmengen

Berlin – „Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe.“ Das hat Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung des „Krankenhausreport 2017“ gefordert. Ihn stellten der Verband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) vor kurzem vor.

Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gebe es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen, monierte Litsch. Dabei würden Wissenschaftler und Fachgesellschaften weitergehende Mindestmengenregelungen empfehlen. Sie bezögen sich beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem Behandlungsergebnis besonders deutlich zeige.

134.000 AOK-Patienten erhielten demnach in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken, so die Pressemitteilung der AOK, fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist sei für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch gewesen wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt.

Prof. Bauer sieht ebenfalls Lücken

„Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten“, so Litsch weiter. Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken: „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst“, sagte er. Seine Erfahrung zeige sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen werde in Deutschland nicht umgesetzt.

Der AOK-Bundesverband setzt sich seit Jahren für schärfere Mindestmengenregelungen ein. Bereits 2014 hatte er gefordert, im Rahmen der Qualitätssicherung Zentren stärker zu berücksichtigen als Häuser mit kleinen OP-Zahlen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie hatte damals erklärt, sie berücksichtige viele im damaligen Report angesprochene Zusammenhänge bei ihren Maßnahmen der Qualitätssicherung. Beispielhaft verwies sie auf das Endoprothesenregister Deutschland sowie das Zertifizierungssystem Endocert mit der Etablierung von Schwerpunktzentren.

DRG-Kürzungen erschweren Arbeit von spezialisierten Kliniken

Der BVOU weist darauf hin, dass im Kontext der Forderung nach einer Ausweitung von Mindestmengen die seit Januar 2017 geltende pauschale Absenkung von DRG-Erlösen bei endoprothetischen Eingriffen kontraproduktiv bis schädlich ist.

Denn diese dirigistische Maßnahme trifft gerade die hochspezialisierten Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie mit hoher Expertise und Fallzahl empfindlich. Die von der AOK kritisierten Häuser mit niedriger Endoprothetik-Fallzahl und höherem Revisionsrisiko können die Verluste aus den DRG-Kürzungen durch Umschichtung ihres Portfolios hingegen leichter kompensieren.

Insofern fordert der BVOU von der politischen Ebene ein konzertiertes und abgestimmtes Signal für mehr Qualität in der Versorgung und den Verzicht auf dirigistische Pauschalmaßnahmen.

 

 

Leitlinie nicht-spezifischer Kreuzschmerz überarbeitet

Berlin – Zurückhaltende Diagnostik, Bewegung statt Bettruhe, passende Schmerzmedikamente, Psyche und soziales Umfeld beachten – die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz thematisiert eine Vielzahl von Empfehlungen. Ihre Autoren greifen zahlreiche Empfehlungen der ersten Version auf, haben diese jedoch um neue Forschungsergebnisse und Erkenntnisse ergänzt.

Die wichtigsten Unterschiede sind nach Angaben des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ):

  • Mehrfache Bildgebung vermeiden, sofern sich das klinische Beschwerdebild nicht ändert.
  • Psychosoziale und arbeitsplatzbezogene Faktoren von Anfang an beachten.
  • Bei Medikamentengabe: am ehesten nicht-steroidale Antirheumatika, eingeschränkt Paracetamol, zentrale Muskelrelaxanzien sowie Antidepressiva, Opioide und Metamizol unter strikten Auflagen.
  • Schmerzen früh multidisziplinär angehen.

Neben Experten der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) waren 26 weitere Fachgesellschaften und Organisationen an der Aktualisierung der NVL beteiligt.

Ziel: Optimierung der Patientenversorgung

Die NVL-Autoren empfehlen grundsätzlich, Diagnostik zurückhaltend einzusetzen, wenn Anamnese und körperliche Untersuchung keinen Verdacht auf gefährliche Ursachen der Kreuzschmerzen entstehen lassen. Wenn nach vier bis sechs Wochen keine Besserung eintritt und Schmerzen den Patienten im Alltag behindern, soll der Einsatz bildgebender Verfahren geprüft werden. Ihre Empfehlungen haben sie mit dem Hinweis versehen: „Die hohe Prävalenz nicht-spezifischer Kreuzschmerzen sowie eine große Variationsbreite in der Versorgungsqualität (Über-/Unter-/Fehlversorgung) verlangen verstärkte Bemühungen um die Optimierung der Versorgung von Patienten mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen. Hierzu gehören verlässliche Definitionen des Notwendigen und Angemessenen in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, basierend auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (beste verfügbare Evidenz) und der Praxis.“

Keine Empfehlungen für spezifischen Kreuzschmerz

Diagnostik und Behandlung spezifischer Kreuzschmerzformen sind nicht Inhalt der überarbeiteten Leitlinie. „Die Abgrenzung zwischen nicht-spezifischen und spezifischen Kreuzschmerzen ist in der Praxis nicht einfach“, räumen deren Autoren ein. „Für viele spezifische Kreuzschmerzformen fehlen klare diagnostische Kriterien, die eine gezielte und effektive Therapiesteuerung ermöglichen. Zu Krankheitsbildern spezifischer Kreuzschmerzen liegen in Deutschland die S3-Leitlinie Axiale Spondyloarthritis inklusive Morbus Bechterew und Frühformen (2013), die S2k-Leitlinie Lumbale Radikulopathie (2012), die S2k-Leitlinie zur konservativen und rehabilitativen Versorgung bei Bandscheibenvorfällen mit radikulärer Symptomatik (2014) sowie die Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose (2014) vor.“

Montgomery: Osteopathie gehört in qualifizierte Hände

Berlin – „Die Osteopathie gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), in der letzten Woche die vorläufig zurückgestellte Einführung einer osteopathischen Basisqualifikation für Physiotherapeuten. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz war Ende November kurzfristig zurückgezogen worden.

Der damalige Änderungsantrag auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sah vor, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern.

Ärzteschaft unterstützt weiterhin Initiative des BMG

In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bat Montgomery nun, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode erneut in das parlamentarische Verfahren einzubringen. „Es ist bedauerlich, dass diese wichtige Initiative am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Frage weiterhin die volle Unterstützung der Ärzteschaft“, stellte Montgomery klar. Er forderte die Bundesländer nochmals auf, die Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten zu ermöglichen.

Qualitätssicherung und Patientenschutz in der Osteopathie

Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung habe in den letzten Jahren enorm zugenommen und werde auch noch weiter wachsen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit vielen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten seien deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Darauf hatten die BÄK, die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bereits im Dezember 2016 in einer gemeinsamen Pressemitteilung aufmerksam gemacht.

Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer, kommentierte darin: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert.“ Auch er bedauerte, dass diese notwendige Klarstellung am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. „Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt“, so Kaplan in der Pressemitteilung.

Quelle: BÄK

VSOU 2017: Der BVOU auf der Frühjahrstagung in Baden-Baden

Baden-Baden – Vom 27. bis 29. April 2017 laden die süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen traditionell zu ihrer Frühjahrestagung in das Kongresshaus nach Baden-Baden ein. Unter dem Motto „Das Ganze ist mehr…“ will der Kongress einen Blick über den Tellerrand von O und U werfen und bietet seinen Besuchern ein vielfältiges Programm, das unter anderem auch der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) mitgestaltet hat.

Die 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) steht unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. med. Paul A. Grützner, dem Ärztlichen Direktor der BG Klinik Ludwigshafen, und von Prof. Dr. med. Dominik Parsch, Chefarzt der Baumann-Klinik Orthopädie in Stuttgart. Zu den wissenschaftlichen Schwerpunkten des Kongresses zählen in diesem Jahr die Themen Gelenkverletzungen, Endoprothetik und Wirbelsäule sowie Sportorthopädie, Praxis und Klinik als auch diverse freie Themen – von der Handchirurgie bis zur Alterstraumatologie.

Angelehnt an das Motto der Tagung wird es in zwei Sitzungsblöcken unter dem Titel „Das Ganze ist mehr…“ außerdem um aktuelle Themen aus den Grenzgebieten von O und U gehen, darunter Katastrophenmedizin, Bionik, digitales Smart-Tracking im Krankenhaus und Angst- und Risikoforschung. Darüber hinaus steht auch die Premiere eines neuen Kursformats für Ärzte in Weiterbildung auf dem Programm: im Rahmen der VSOU Fracture Challenge, organisiert vom Jungen Forum O&U, können Assistenärzte eine innovative Trainingsmethode für das Frakturmanagement auszuprobieren und einen Preis zu gewinnen.

Der BVOU im wissenschaftlichen Programm

Als Teil des Kongressprogramms wird der BVOU sowohl eine wissenschaftliche als auch eine politische Sitzung auf dem VSOU 2017 organisieren. In der wissenschaftlichen Sitzung am Donnerstag, den 27. April, beleuchten verschiedene Vertreter aus Praxis und Klinik das Thema „Evidenzbasierte Verfahren in O und U“. Die politische Sitzung am Samstag, den 29. April, befasst sich mit sektoren- und fachübergreifenden Kooperationsmodellen für O und U. Darüber hinaus lädt das BVOU-Referat Niedergelassene Operateure am Freitag, den 28. April, zu einer öffentlichen Sitzung ein. Hier werden unter anderem die Änderungen des Kapitel 31 im neuen EBM sowie der aktuelle Stand im Hinblick auf das Antikorruptionsgesetz thematisiert.

BVOU-Podiumsdiskussion zu Perspektiven des Fachs O und U

Neben dem wissenschaftlichen Programm bietet der Kongress eine große Industrieausstellung, zahlreiche Workshops und Seminare sowie mehrere Podiumsdiskussionen. Die vom BVOU organisierte Podiumsdiskussion „Perspektiven für Klinik und Praxis in O und U – wie geht es weiter…“ wirft vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der vermehrten Nachfrage orthopädisch-unfallchirurgischer Leistungen einen Blick auf die Themen Arbeitsbedingungen, Sektorendefinition, Weiterbildung und Honorierungssystem in Klinik und Praxis. Fachkundige Repräsentanten aus O und U werden zu den verschiedenen Themen Stellung nehmen und die Zukunftsperspektiven gemeinsam mit den Teilnehmern diskutieren. Moderiert wird die Podiumsdiskussion am Samstag, den 29. April, von Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, und Dr. Christian Hauschild, Landesvorsitzender des BVOU Schleswig-Holstein und Sprecher der Landesvorsitzenden im BVOU.

Informationsangebote am Stand des BVOU

Darüber hinaus präsentiert sich der BVOU an allen drei Kongresstagen zusammen mit der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) an einem gemeinsamen Stand (2.06, 2. OG). Interessierte erhalten dort Informationen zu den verschiedenen Serviceleistungen des BVOU – von Mitgliederreisen über Kinesiologic-Tape-Pro bis hin zu den Versicherungsangeboten für Mitglieder – sowie zu den aktuellen Kursangeboten der ADO während der Tagung.

Termine im Überblick

Thema Zeit Ort
Wissenschaftliche Sitzung des BVOU: Evidenzbasierte Verfahren in O und U Do, 27.04.2017
8.00 – 9.30 Uhr
KS III (2. OG)
Öffentliche Sitzung des BVOU: AK für Niedergelassene Operateure Fr, 28.04.2017
8.00 – 10.00 Uhr
SR 7 (2. OG)
Politische Sitzung des BVOU: Sektoren- und fachübergreifende Kooperationsmodelle für O und U Sa, 29.04.2017
8.30 – 10.00 Uhr
KS II (2. OG)
Podiumsdiskussion: Perspektiven für Klinik und Praxis in O und U – Wie geht es weiter… Sa, 29.04.2017
11.00 – 12.30 Uhr
Auditorium (UG)

ADO-Kursangebote auf dem VSOU 2017

Baden-Baden – Während der 65. Frühjahrstagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) vom 27. bis 29. April 2017 in Baden-Baden bietet die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) ein umfangreiches Kursangebot.

Einen Überblick über sämtliche Kurse finden Sie hier:

GHBF Workshop „Haltungs- u. Bewegungsdiagnostik“ Do, 27. April 2017, 10:15 – 12:15 Uhr
Rheuma-Refresherkurs Do, 27. April 2017, 14:00 – 16:45 Uhr
Extrakorporale Stoßwelle Do, 27. April 2017, 13:00 – 16:00 Uhr
BVOU-Arbeitskreis für niedergelassene Operateure Fr, 28. April 2017, 08:00 – 10:00 Uhr
AK Oberflächen EMG in der Orthopädie Fr, 28. April 2017, 08:00 – 10:00 Uhr
DIGEST-Fachkunde ESWT Modul 3 Fr, 28. April 2017, 08:00 – 18:00 Uhr
3D/4D-Wirbelsäulenvermessung Fr, 28. April 2017, 10:00 – 17:00 Uhr
K-Logic-Taping Crashkurs (Kurs entfällt) Fr, 28. April 2017, 10:00 – 16:30 Uhr
Sensomotorische Einlagen in der orthopädischen Praxis (Kurs entfällt) Fr, 28. April 2017, 13:30 – 16:45 Uhr
Refresherkurs: MRT des Bewegungsapparates Fr, 28. April 2017, 08:00 – 09:30 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs III Fr, 28. April 2017, 15:30 – 20:30 Uhr und
Sa, 29. April 2017, 09:00 – 16:30 Uhr
DIGEST-Fachkunde ESWT Modul 4 Sa, 29. April 2017, 08:00 – 18:00 Uhr
Röntgen-Update Skelettsystem Sa, 29. April 2017, 08:00 – 16:00 Uhr
Workshop Personalführung und Unternehmensstrategie (Kurs entfällt) Sa, 29. April 2017, 08:30 – 11:30 Uhr
4D-motion-Kurs – Dynamische Wirbelsäulenvermessung Sa, 29. April 2017, 10:00 – 17:00 Uhr
EMG-Kompaktkurs Sa, 29. April 2017, 11:00 – 16:00 Uhr

Berufsrisiko Muskel-Skelett-Erkrankung: Bericht veröffentlicht

Berlin – Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates verursachen in Deutschland fast jeden vierten Ausfalltag aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Einige dieser Erkrankungen entstehen durch arbeitsbedingte Belastungen und sind als Berufskrankheiten anerkannt. In welchen Berufsgruppen das Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen besonders hoch ist, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun erstmals untersucht.

Demnach sind bei den Männern vor allem Bergleute und Steinbearbeiter, Beschäftigte in der Baubranche sowie Hilfsarbeiter betroffen. Für Frauen ist das Risiko in Pflegeberufen, in der Geburtshilfe sowie in medizinischen Fachberufen besonders hoch. Das geht aus dem Forschungsbericht „Berufskrankheiten durch me­chanische Einwirkungen“ hervor, den die BAuA vor Kurzem veröffentlicht hat.

Ziel des Forschungsberichts war es, am Beispiel der Berufskrankheiten aus dem Kapitel 21 (Muskel-Skelett-Erkrankungen durch mechanische Einflüsse) der Berufskrankheitenverordnung die Zahl der Krankheitsfälle für einzelne Berufe zu errechnen. Dafür haben die Wissenschaftler Bestandsdaten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Daten des Mikrozensus verknüpft.

Ein erhöhtes Risiko, das die Toleranzschwelle von zehn Fällen pro 100.000 Versicherten überschreitet, haben demnach bei den Männern insbesondere die Bergleute. Sie leiden besonders häufig unter Meniskopathien (163 Fälle/100.000 Versicherte), Schäden durch Hand-Arm-Vibrationen (59 Fälle/100.000 Versicherte) sowie Gonarthrose durch kniende Tätigkeiten (12 Fälle/100.000 Versicherte).

Bei Krankenschwestern wird die Toleranzschwelle ebenfalls überschritten: mit 16 Fällen pro 100.000 Versicherten leiden diese am häufigsten unter bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch das Heben oder Tragen schwerer Lasten.

„Arbeitsbedingte Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates haben in der aktuellen Industriegesellschaft eine hohe Bedeutung“, so die BAuA. Allerdings fehle in der offiziellen Berichterstattung zum Berufskrankheitengeschehen bislang ein konkreter Bezug zur Erwerbsbevölkerung und zu einzelnen Berufsgruppen. Die nun von der BAuA ermittelten Zahlen sollen Rückschlüsse auf den Präventionsbedarf und entsprechende Handlungspotenziale erlauben.

SpiFa kritisiert Vergütung für Videosprechstunde

Berlin – Mit der Einführung der so genannten Online-Videosprechstunde (OVS) im April 2017 wird erstmals eine telemedizinische Leistung in die Regelversorgung aufgenommen – unter anderem, um dem wachsenden Ärztemangel in vielen ländlichen Regionen zu begegnen. Die Vergütungsregelung, die für das neue Angebot beschlossen wurde, werde jedoch dazu führen, dass dem Großteil der Patienten eine OVS vorenthalten bleibe, kritisiert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

„Die neuen EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – allerdings nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat und dieser Patient in den beiden Vorquartalen in der Praxis war. Beide Ziffern sind zudem auf 800 Euro pro Jahr begrenzt. Müsste der Patient trotz Videostunde in die Praxis einbestellt werden, können Ärzte die vorausgegangene Videosprechstunde gar nicht abrechnen – trotz erbrachter Leistung. Diese Modalitäten sind weder für Ärzte noch für Patienten wünschenswert und stehen der Nutzung solch innovativer Versorgungsangebote im Wege“, kritisiert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Deutschland. Neben den Hausärzten, den Dermatologen, den Augenärzten, Chirurgen und Orthopäden gehören auch die Pädiater zu den Facharztgruppen, für die der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vergütungsregelung ab April 2017 beschlossen haben.

Ausnahmslos gilt die Regelung, auf die sich die Kritik bezieht, aber nicht: Nach Darstellung der KBV wurde vereinbart, dass für eine Reihe von Gebührenordnungspositionen, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, einer dieser Kontakte auch im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden kann. Dies gilt unter anderem für die Behandlung von Wunden, eines Decubitus und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Fatales Signal für die Einführung von E-Health-Angeboten in Deutschland

„Das E-Health-Gesetz sollte eigentlich ein Signal sein, dass wir in Deutschland Vorreiter bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden. Mit der Einführung der OVS in die Regelversorgung zu solch unwirtschaftlichen Bedingungen wird dieses Vorhaben wohl scheitern“, kritisiert Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des SpiFa. Die Rahmenbedingungen seien realitätsfern und führten unter Umständen bei Ärzten auch zu Verlusten – je nachdem, welchen technischen Anbieter die Praxen nutzen.

Der Bewertungsausschuss geht nach Darstellung der KBV allerdings davon aus, dass eine Kostendeckung bereits bei zwei Videosprechstunden pro Woche erreicht ist. Die Lizenzgebühren für Videodienste lägen aktuell bei etwa 100 Euro im Quartal.

„Es stellt sich die Frage, warum das Angebot vorschnell unter diesen Rahmenbedingungen als Pflichtleistung der Kassen eingeführt werden muss“, ergänzt Heinrich. Zielführender wäre es gewesen, die Akzeptanz und Einsatzmöglichkeiten der neuen Online-Videosprechstunde sowie anderer telemedizinischer Leistungen in den Praxen mit den Patienten zu erproben, um das Angebot bedarfsorientierter auszugestalten, so Heinrich. Hierfür gebe es das Instrument der Selektiv-Verträge. „Mit der aktuellen Regelung werden E-Health-Angebote gleich zum Start disqualifiziert und ihre Weiterentwicklung als sinnvolle Ergänzung der bisherigen medizinischen Versorgung erschwert“, kritisiert Heinrich.