Archiv für den Monat: April 2017

VSOU: Qualität sinnvoll messen – und ausreichend bezahlen

Baden-Baden – „Im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie sind wir mittlerweile einem ganz erheblichen Vergütungsdruck ausgesetzt.“ Auf diese problematische Entwicklung hat Prof. Dr. Karl-Dieter Heller beim Pressegespräch zur 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) in Baden-Baden hingewiesen. Heller ist Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BVOU und der Vereinigung Leitender Orthopäden und Unfallchirurgen. „Leistungsstreichungen, DRG-Kürzungen, nun auch noch eine Diskussion über Zu- und Abschläge unter der Überschrift ,pay for performance‘ – all dies gefährdet gerade jene stationären Einrichtungen, die doch von Gesundheitspolitikern aller Parteien gewünscht werden, nämlich spezialisierte Fachkliniken“, warnte er.

P4P könnte ein Lichtblick sein – wenn hohe Qualität bezahlt würde

Prinzipiell sei eine Kontrolle der Qualität für alle Seiten sinnvoll – für Patienten, für Ärzte und für Kostenträger. Hauptkritikpunkt an Pay for Performance-Ansätzen ist für Heller eine unzureichende Risikoadjustierung: „Jede Klinik verfügt über ein unterschiedliches Risikoprofil. Gerade große spezialisierte Fachkliniken versorgen häufig komplexere Fälle als kleinere Kliniken. Diese Unterschiede werden derzeit noch nicht mit der nötigen Sorgfalt in Qualitätsmessungen abgebildet.“ Pay for Performance (P4P) könnte sich nach den Worten des BVOU-Vorstandsmitglieds theoretisch schon „zu einem Lichtblick entwickeln, falls hohe Qualität wirklich bezahlt würde“. Aber dies sei fraglich. Möglicherweise werde P4P eher mit Abschlägen für schlechte Qualität einhergehen. Geeignete Qualitätsindikatoren zu entwickeln, werde auf jeden Fall noch eine Menge Zeit kosten.

Als problematisch bewertete Heller auch die pauschalen DRG-Kürzungen. Zum 1. Januar 2017 wurden die Sachkostenanteile aller DRG um 5,75 Prozent abgewertet. Damit wurde eine Vorgabe im Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt. Zwar wurden die Infrastruktur- und Personalkostenanteile in den DRG pauschal um 1,3 Prozent aufgewertet, damit sich am Ende keine Gesamtkürzung ergibt. Doch die Folgen für einzelne DRG können erheblich sein.

Gerade große Fachkliniken leiden unter den DRG-Kürzungen

Große Fachkliniken mit hunderten von Fällen könnten diese Abstaffelung nicht kompensieren, warnte Heller. Gerade sie machten teilweise seit Jahren Defizite mit bestimmten aufwendigen Operationen. Bisher habe man dies querfinanzieren können, doch dies sei nun nicht mehr möglich. Auch den Einsatz bestimmter hochwertiger Prothesen gebe das System langsam nicht mehr her. Ein echtes Qualitätsziel im Bereich der Endoprothetik dürften nicht gute Kurzzeitergebnisse sein, so Heller, „sondern eine langfristig qualitative und hochwertige Versorgung, konkret eine geringe Wechselquote bei großer Prothesenstandzeit“.

VSOU: Terroranschläge – was O und U leisten kann

Baden-Baden – Orthopäden und Unfallchirurgen in Deutschland sollten sich auf Herausforderungen durch die Versorgung schwerverletzter Terroropfer einstellen. Kooperationen zwischen der Bundeswehr und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der 5-Punkte-Plan der DGU könnten helfen, mögliche Anforderungen auf diesem Gebiet zu bewältigen. Darauf hat Prof. Dr. med. Benedikt Friemert bei der 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) in Baden-Baden hingewiesen. Friemert ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Bundeswehrkrankenhauses Ulm und Leiter der AG Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie der DGU.

Die Behandlung schwerverletzter Menschen stelle schon bei normalen Unfällen eine Herausforderung dar, sagte Friemert. Doch hierauf ist Deutschland strukturell grundsätzlich vorbereitet, wie er anhand des etliche Jahre zurückliegenden Zugunglücks bei Eschede erläuterte: Damals habe man 25 Minuten gebraucht, um die Lage zu ordnen, innerhalb von drei Stunden seien alle Verletzten in 40 Kliniken gebracht und dort versorgt worden.

„Die Patienten kommen auch unversorgt“

Terroranschläge, so erläuterte der DGU-Experte, stellen die Ärzte schon deshalb vor andere Herausforderungen, weil sie mit anderen Verletzungsmustern einhergehen, beispielsweise Schussverletzungen. Diese können heute im Grunde nur noch Bundeswehrärzte behandeln, die damit aufgrund ihrer Auslandseinsätze vertraut sind. Anschläge beschränken sich zudem oft nicht auf einen Tatort. Dann ist die Frage, welche Patienten wohin zur Behandlung gebracht werden müssen, schwieriger zu beantworten. Bei einem Unfall, so Friemert, kämen Patienten zudem über die Rettungsdienste in die Kliniken und seien bereits vorversorgt. „Das ist bei einem Terroranschlag anders“, stellte er klar. „Dann kommen Patienten auch unversorgt in Klinken und stellen damit Anforderungen, die wir so nicht kennen. Wir werden dann eine Mangelversorgung haben. Eine Verlegung ist zum Beispiel nicht mehr möglich, wenn jemand zu verbluten droht, dann muss ich eventuell auch amputieren.“

Die DGU hat, aufbauend auf ihrem bestehenden „TraumaNetzwerk“, einen 5-Punkte-Plan entwickelt, um notwendiges Fachwissen und organisatorische Hilfestellungen schnell in die Fläche zu bringen. Dazu zählt nach Darstellung von Friemert auch, dass ein Kurssystem entwickelt wurde, um ärztliche Fähigkeiten für den Fall von Terroranschlägen einzuüben und in diesem Ernstfall möglichst viele Patienten retten zu können.

Man habe ein gutes System der Kommunikation etabliert, bestätigte Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU. Dass Deutschland unter Bedrohung stehen könne, habe man früh realisiert. Die formale Zusammenarbeit mit der Sanitätsmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie sei hilfreich.

VSOU: Feierliche Eröffnung im Kurhaus

Die VSOU-Kongresspräsidenten Prof. Dr. Paul A. Grützner und Prof. Dr. Dominik Parsch nutzten die feierliche Eröffnung der 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen e.V. (VSOU), um die Bedeutung des Faches hervorzuheben. Mit Hinweis auf den Zusammenschluss von O und U betonte Grützner, es sei dabei nicht einfach um eine Addition gegangen: „O und U als Zusammenschluss haben einen Mehrwert, können sich in der Gesundheitslandschaft besser aufstellen und haben einen enormen Versorgungsauftrag.“ Man solle versuchen, die Sektorengrenzen gemeinsam zu überwinden, ergänzte er: „Die Sektorengrenzen sind ökonomische, nicht der Kooperationswille der Beteiligten.“

Parsch erinnerte an die Anfänge des früheren VSO, der Anfang der 50er Jahre gegründet wurde. Die Tagesordnungen der ersten Kongresse zeigten auch, welche Limitationen in Diagnostik und Therapie es damals gab, so Parsch. Heute gebe es ein Versorgungsniveau, von dem man seinerzeit nur habe träumen können: „Darauf dürfen wir stolz sein.“

G-BA

Anlauf zu DMP Rheumatoide Arthritis und Osteoporose

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, seine Leitlinienrecherchen zu rheumatoider Arthritis und Osteoporose zu aktualisieren. Die Beratungen über Chronikerprogramme (Disease-Management-Programme, kurz DMP) für beide Erkrankungen sollten möglichst im September 2017 wiederaufgenommen werden, hieß es.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde der G-BA seinerzeit beauftragt, zunächst Anforderungen an die DMP Rückenleiden und Depressionen zu beraten. In der Folge mussten die Beratungen zum DMP Rheumatoide Arthritis und Osteoporose zurückgestellt werden.

Quelle: G-BA

Entlassmanagement: Ärzte fordern Vermeidung von Doppelstrukturen

Berlin – „Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände. Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck den Vorschlag der Bundesärztekammer, das Ärzteverzeichnis für das Entlassmanagement der Krankenhäuser bei einer zentralen Stelle der Landesärztekammern anzusiedeln“, bekräftigte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes (MB), anlässlich der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Entwurf des Blut- und Gewebegesetzes, in dessen Rahmen auch die Ärzte-Registrierung für das Entlassmanagement neu geregelt wird.

Zuvor hatte sich bereits die Bundesärztekammer (BÄK) zu Wort gemeldet: „Wir alle sind gefordert, mit Daten sparsam umzugehen und administrative Doppelstrukturen zu vermeiden“, so BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einer Pressemitteilung. Montgomery stellte heraus, dass für die im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten kein neues Register notwendig sei. Die Landesärztekammern verfügten bereits über die Meldedaten der in ihren Kammerbereichen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen solle. „Statt Daten doppelt und dreifach zu erfassen, sollte das Verzeichnis bei den Landesärztekammern angesiedelt werden“, forderte der BÄK-Präsident.

DKG und GKV-Spitzenverband sollen bundesweites Verzeichnis führen

Zum Hintergrund: Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus zu verringern, hat der Gesetzgeber bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Vorgaben für den Übergang aus dem stationären in den ambulanten Sektor festgelegt. In diesem Zusammenhang soll ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte erstellt werden.

Nun soll zu diesem Thema noch ein Änderungsantrag zum Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen (sogenanntes Omnibusverfahren) angehängt werden. Danach sollen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte führen. Von den Ärzten sollen neben der Arztnummer das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie der Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festgehalten werden.

Der Gesetzesantrag sehe ausdrücklich vor, dass mit dem Aufbau des Verzeichnisses auch ein Dritter beauftragt werden kann, stellte der MB heraus. „Es entbehrt jeder Logik, weitere Registrierungssysteme aufzubauen, wenn wir auf das Arztverzeichnis der Ärztekammern zurückgreifen können“, so Johna. Gerade bei der Erhebung von Daten im Gesundheitswesen sollte jeder zusätzliche bürokratische Aufwand unbedingt vermieden werden, bekräftigte der MB.

Unfallprävention zur weltweiten Woche der Verkehrssicherheit

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) startet in Zusammenarbeit mit der AUC – Akademie der Unfallchirurgie (AUC) die bundesweite P.A.R.T.Y.-Aktionswoche: Das Programm zur Unfallprävention richtet sich an Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. Vom 8. bis zum 12. Mai 2017 besuchen Schüler in ihrem Klassenverband eine Unfallklinik in ihrer Region und erleben einen Tag lang, wie Schwerverletzte nach einem Verkehrsunfall versorgt werden.

P.A.R.T.Y. steht für „Prevent Alcohol and Risk Related Trauma in Youth“.  Ziel des P.A.R.T.Y.-Programms ist es, Jugendliche darin zu bestärken, dass sie im Straßenverkehr keine unnötigen Risiken eingehen. Die deutschen Unfallchirurgen beteiligen sich damit an der weltweiten Woche der Verkehrssicherheit. Sie findet unter dem Titel „Fourth UN Global Road Safety Week“ vom 8. bis zum 14. Mai 2017 statt.

„Jugendliche sollen aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen am P.A.R.T.Y.-Tag in die Lage versetzt werden, in kritischen Situationen kluge Entscheidungen zu treffen. Denn riskantes Verhalten oder Fahren unter Alkohol gefährdet nicht nur Jugendliche selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer,“ so Prof. Dr. Bertil Bouillon, der die Initiative aufgebaut hat.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V.

Willkommen in Baden-Baden

Baden-Baden – Unter dem Motto „Das Ganze ist mehr“ begrüßen die süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen ab morgen Teilnehmer aus ganz Deutschland zur 65. VSOU-Frühjahrstagung.

Bis einschließlich Samstag wirft die Veranstaltung einen Blick über den Tellerrand von O und U und bietet seinen Besuchern ein vielfältiges Programm, das unter anderem auch der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie mitgestaltet hat.

Serviceangebote am Stand des BVOU

Der BVOU präsentiert sich mit der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) an einem gemeinsamen Stand (2.06, 2. OG). Interessierte Kongressbesucher erhalten hier Informationen zu den verschiedenen Serviceleistungen und Mitgliedervorteilen des BVOU. Außerdem können sie sich direkt am Stand für die diesjährige Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ oder für die Mitgliederreise nach Myanmar anmelden.

Tagungsbesucher erhalten einen Spezialrabatt auf die bewährten BVOU-Polohemden sowie auf Original Kinesiologic-Tapes und haben zudem die Möglichkeit, sich für freie Plätze der zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen der ADO im Rahmen des VSOU anzumelden. Mit Olga Zöllner ist auch eine Vertreterin der FUNK-Versicherungsgruppe vor Ort, die BVOU-Mitglieder an allen Tagen kompetent berät.

Perle am Fuße des Schwarzwalds

Die Frühjahrstagung des VSOU führt traditionsgemäß Orthopäden und Unfallchirurgen – niedergelassene Kollegen, Klinikärzte und den medizinischen Nachwuchs – zusammen und ist nach dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie die bedeutendste Tagung für O und U in Deutschland. Tagungsort ist die malerische Bäder- und Kulturstadt Baden-Baden. Beeindruckende Hotels, palastartige Villen sowie zahlreiche Park- und Gartenanlagen und Alleen prägen das Stadtbild.

Behandlungsfehler: Zahl der erfassten Schadenfälle niedrig

Berlin – Die Zahl der erfassten Schadenfälle in deutschen Krankenhäusern und Praxen ist über Jahre auf einem gleichbleibenden, sehr niedrigen Niveau geblieben. Orthopädie und Unfallchirurgie zählen gleichwohl zu den am häufigsten beteiligten Fachgebieten. Das zeigen zwei Auswertungen der letzten Wochen.

Mitte April legten die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) entsprechende Daten vor. Die Ecclesia zählt zu den führenden Versicherungsmaklern im Klinikbereich. Für die Jahre 1996 bis 2014 verzeichnete sie bei rund 330 Millionen erfassten Behandlungen lediglich 116.000 Entschädigungen. Dies entspricht einer Quote von 0,36 Promille. 70 Prozent davon, also rund 81.000 Entschädigungen, kamen im Rahmen von außergerichtlichen Einigungen zustande.

Ecclesia: mehr Entschädigungen bei O und U

Die Auswertungen zeigen nach Ansicht von Ecclesia-Hauptgeschäftsführer Manfred Klocke, dass über die Jahre weder die Antrags- noch die Entschädigungszahlen signifikant gestiegen sind. Der firmeninternen Statistik zufolge ist jedoch die Antragsquote im  Bereich Orthopädie im Vergleich von 2000 und 2010 von 2,09 Promille auf 3,71 Promille gestiegen, die Entschädigungsquote von 0,67 Promille auf 1,01 Promille. Im Bereich Chirurgie blieb die Entschädigungsquote 2010 mit 0,67 Promille konstant.

Klocke zufolge müsse man diese Entwicklung weiter beobachten. Der Anstieg lasse sich vermutlich teilweise auf die stetig steigende Zahl der orthopädischen Behandlungen zurückführen. Auch spielten möglicherweise Faktoren wie die Verwendung neuer Materialien im Lauf der Jahre oder unrealistische Patientenerwartungen eine Rolle.

Kritik am Buch „Tatort Krankenhaus“

Mit ihren Daten bezogen DKG und Ecclesia indirekt auch Position zu Behauptungen, in deutschen Kliniken und Pflegeheimen gebe es eine Flut von Behandlungsfehlern und sogar gezielte Morde, die durch ökonomischen Druck begünstigt würden. Entsprechende Thesen finden sich im kürzlich erschienen Buch „Tatort Krankenhaus“, in dem unter anderem behauptet wird: „In deutschen Krankenhäusern werden jährlich rund 21.000 Patienten durch die Hände von Pflege und Ärztepersonal getötet.“

BÄK-Statistik: Fehler ebenfalls im Promillebereich

„Fehler passieren, auch in der Medizin. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering.“ Zu diesem Schluss gelangte Ende März auch Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK). Crusius stellte die Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016 vor.

Er verwies auf die Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2015 auf mittlerweile knapp 700 Millionen. In Krankenhäusern erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum auf fast 20 Millionen Fälle.

Fehlervorwürfe am häufigsten bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen

2016 haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bundesweit 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (2015: 7.215). Danach lag in 2.245 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.132). Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren solche aus dem Bereich der Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie der Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Am häufigsten beteiligt an Gutachterverfahren waren die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Allgemeinmedizin.

Dass regelmäßig die Fachgebiete Unfallchirurgie und Orthopädie sowie Chirurgie im Fokus stehen, hat naheliegende Gründe, wie Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern, bei einer Pressekonferenz im Jahr 2015 feststellte: „Dies hat damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler naheliegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden.“

Bei 188.000 behandelten Gonarthrosen lediglich 63 anerkannte Behandlungsfehler 

Eine detaillierte Aufschlüsselung der BÄK verdeutlicht allerdings die Relationen: Nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes wurden im Jahr 2015 mehr als 188.000 Gonarthrosen klinisch behandelt (M17), wovon lediglich 63 bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen als fehlbehandelt anerkannt wurden. Bei Unterschenkel- und Sprunggelenksfrakturen waren rund 128.000 Diagnosen (S82) verzeichnet sowie 52 anerkannte Behandlungsfehler. Bei der Koxarthrose waren es 52 Fälle bei 172.000 Diagnosen (S52), bei Femurfrakturen (S72) 50 im Verhältnis zu knapp 183.000 Diagnosen.

Im ambulanten Bereich wurden von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 12 Fehlbehandlungen bei Rückenschmerzen (M54) anerkannt, zehn bei Therapien lumbaler Bandscheibenschäden (M51).

Innovationen auch im Bereich der Fehlerprävention

„Auch wenn diese Daten nicht das gesamte Behandlungsgeschehen abdecken, kann man mit ihnen arbeiten und wirksam Fehlerprävention betreiben“, betonte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin. Er ist auch Ärztlicher Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Die Medizin in Deutschland sei hochinnovativ: „Das gilt nicht nur für Diagnostik und Therapie, sondern auch für den Bereich der Fehlerprävention und Qualitätssicherung. Checklisten, Qualitätszirkel, Peer-Reviews – aber auch Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sind dafür nur einige Beispiele“, so Schaffartzik.

Die BÄK weist darauf hin, dass sich Patientinnen und Patienten grundsätzlich an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden können. Dort prüfen Fachgutachter gemeinsam mit Juristen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag. Das Gutachten sowie die abschließende Bewertung sind für Patienten kostenfrei.