Archiv für den Monat: Mai 2017

Telematikinfrastruktur, BVOU, Vorstand

Telematikinfrastruktur: Kosten sollen voll erstattet werden

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben unter Moderation des Bundesschiedsamtes vor Kurzem eine Einigung bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur erzielt. Dementsprechend sollen Ärzte und Psychotherapeuten die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis voll erstattet bekommen. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.

„Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematik-Infrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Gestaffelte Kostenerstattung für Konnektoren

Der Spitzenverband und die KBV haben zunächst die Eckpunkte der Vereinbarung festgelegt. Bis Mitte Mai soll diese nun ausformuliert werden und dann ab 1. Juli 2017 gelten. Vereinbart wurde unter anderem, dass den derzeit noch hohen Anschaffungskosten für den Konnektor durch eine gestaffelte Kostenerstattung – abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gerätes in der Praxis –  Rechnung getragen werden soll. So wird für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES) für das dritte Quartal 2017 ein Erstattungsbetrag von 2.620 Euro gezahlt. In den drei Folgequartalen soll der Betrag um jeweils zehn Prozent sinken (vom vierten Quartal 2017 bis zum zweiten Quartal 2018). Zudem wurde für stationäre Kartenterminals ein Erstattungsbetrag von 435 Euro festgelegt, für mobile Terminals liegt der Betrag bei 350 Euro.

Startpauschale von einmalig 900 Euro

Hinzu komme noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen, so KBV und GKV-Spitzenverband. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

Anbindung an Telematikinfrastruktur ab 1. Juli 2018 Pflicht

Zum Hintergrund: Ab 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber im E-Health-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von KBV und GKV-Spitzenverband

VSOU-Diskussion: Patienten steuern ohne heutige Budgets

Baden-Baden – Würde man die Versorgung von Patienten im bundesdeutschen Gesundheitssystem konsequent steuern und damit dafür sorgen, dass sie angemessen versorgt werden, so wie derzeit in Selektivverträgen, dann würde zugleich eines der Hauptargumente für die Budgetierung des ärztlichen Honorars wegfallen. Diese Auffassung hat Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, bei der VSOU-Jahrestagung in Baden-Baden vertreten. Der Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitationswesen war einer der Teilnehmer der BVOU-Podiumsdiskussion über Perspektiven für Klinik und Praxis in O und U.

„Wir wollen Patienten auf die richtige Versorgungsebene bekommen, um dann die Entbudgetierung zu bekommen“, sagte Metke. „Aber auch dann dürfen die Kosten nicht ins Unermessliche steigen.“ Die Selektivverträge in Baden-Württemberg belegten, dass dieser Ansatz funktioniere: „Der Scheindurchschnitt in den Selektivverträgen beträgt 80 Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 52 Euro“, rechnete der KV-Vorstand vor.

Fachärzte werden weiterhin gebraucht – zusätzlich in der Koordination

Die Sorgen der Fachärzte angesichts eines hausärztlich gesteuerten Systems sind für Metke nicht nachvollziehbar: „Die fachärztlichen Fallzahlen in Baden-Württemberg sind gut, die Bezahlung ist besser.“ Die Honorartöpfe blieben schließlich dieselben, betonte er. Unter der Budgetierung würden derzeit aber rund 16 Prozent der fachärztlichen Leistungen gar nicht bezahlt, in O und U seien es etwa zehn Prozent. Bei den Hausärztinnen und Hausärzten sei der Budgetierungsgrad gleich null.

Metke ist zudem davon überzeugt, dass Patientenkoordinierung nicht allein eine hausärztliche Aufgabe ist. „Auch in O und U wird es einen Anstieg durch die zunehmende Zahl von älteren Patienten geben. Je älter die Patienten sind, desto höher ist aber der Koordinierungsbedarf – sicher auch in der Orthopädie.“

Eine Patientenkoordination hält Metke auch für notwendig, weil es im derzeitigen System eine Überinanspruchnahme von Ärzten gebe. Das Ländle mit seinen zehn Millionen Einwohnern und neun Millionen GKV-Versicherten produziere jährlich 60 Millionen Behandlungsscheine. Zwölf Prozent aller Patienten konsultierten in einem Quartal zwei, manchmal auch drei Orthopäden. Diese Zahlen allein beantworten aus seiner Sicht schon die Frage, ob man zukünftig eine vernünftige Steuerung benötige oder nicht. Dass dafür Haus- und Fachärzte gebraucht werden, lässt sich Metke zufolge auch daraus ableiten, dass die Hausärzte häufig an ihren Grenzen seien und nicht beliebig mehr Aufgaben übernehmen könnten.

Genug Nachwuchs – aber Bedarf an mehr Struktur in der Weiterbildung

Auf strukturelle Herausforderungen im Bereich der Weiterbildung ging Prof. Dr. Reinhard Hoffmann ein, Ärztlicher Direktor der BG Unfallklinik Frankfurt/Main, Generalsekretär der DGOU und BVOU-Vorstandsmitglied. Derzeit zeichne sich für den Nachwuchs in O und U kein Mangel ab, doch der Bedarf an Fachärzten werde in diesem Gebiet von 2040 an aufgrund des demografischen Wandels steigen. „Die strukturierte Weiterbildung kommt zu kurz“, stellte Hoffmann fest. „Vieles machen Kliniken nicht mehr, Patientenverläufe sind dort nicht mehr abbildbar. Wir müssen deshalb gemeinsam mit unseren niedergelassenen Kollegen eine Verbund-Weiterbildung anbieten“. Dafür gebe es allerdings kein Geld. Zwar ist formal in den DRG ein gewisser Anteil für Weiterbildung eingerechnet, doch dieser entspricht nicht der Realität. „Bei der Weiterbildung dauert eine OP etwa 20 Prozent länger – das bilden die DRG nicht ab“, so Hoffmann.

Auch seien Weiterbilder heute nicht automatisch gute Lehrer, voller Empathie und rundum perfekt qualifiziert. Er selbst habe vor kurzem einen Mastertrainer-Kurs für Weiterbilder absolviert und trotz aller Erfahrung noch einiges mitgenommen, berichtete der DGOU-Generalsekretär: „Solch einen Kurs kann ich nur empfehlen.“  Was die Überarbeitung der Muster-Weiterbildungsordnung anbelange, so seien derzeit noch viele Fragen offen. O und U habe aber seine Hausaufgaben gemacht. Man fordere neben anderem ein zentrales Weiterbildungsregister, um in Zukunft zu wissen, wer wo und von wem weitergebildet werde.

Gassen: O und U ist ein Fach vieler Chancen

In der anschließenden Podiumsdiskussion unterstützte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, die Argumentation Metkes: Leistungen im fachärztlichen Bereich, die durch eine koordiniere Versorgung ausgelöst wurden, dürften nicht mehr budgetiert werden. Gassen, der auch BVOU-Vorstandsmitglied ist, wies darauf hin, dass die Zukunft von O und U aber mehr umfasse als nur Honorarfragen. Es sei ein Fach mit vielen Chancen, darunter der, von starren Sektorengrenzen wegzukommen, weil es trotz eines großen Umfangs an stationären Operationen doch überwiegend ambulantisiert sei.

Auf die Koordinierungserfahrungen in den Selektivverträgen in Baden-Württemberg verwies BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. Man müsse klare Schnittstellen definieren, sagte er, und festlegen, welche Aufgaben beispielsweise in den haus- und welche in den fachärztlichen Bereich fielen. So sei Bildgebung im Selektivvertrag Sache der Fachärzte.

Zukunftsperspektiven: Verbünde fürs Rotieren zwischen ambulant und stationär

Kongresssekretär Dr. Matthias Münzberg erweiterte die Diskussion über Zukunftsperspektiven um die Sichtweise der jungen Kolleginnen und Kollegen. O und U sei ein interessantes Fach, aber vieles lerne man in der Klinik nicht mehr. Deshalb müsse es Rotationsverbünde geben, sagte er; Fragen der Bezahlung müsse man unbedingt klären. Eine Verbund-Weiterbildung garantiere zudem Sicherheit: „Die Jugend heute will wissen: Wo steige ich ein, wo bin ich im dritten, wo im sechsten Weiterbildungsjahr?“

VSOU: Festlicher Abend und sonniger Kongressabschied

Mit knapp 3000 Besuchern war die 65. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen e.V. (VSOU) ein Erfolg. Unter dem Motto „Das Ganze ist mehr …“ bot sie vom 27. bis 29. April in Baden-Baden eine Vielzahl von medizinischen, wissenschaftlichen und berufspolitischen Themen in unterschiedlichen Kongressformaten. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) war mit dem wissenschaftlichen Kurs „Evidenzbasierte Verfahren in O & U“ vertreten sowie der berufspolitischen Sitzung „Sektoren- und fachübergreifende Kooperationsmodelle für Orthopädie und Unfallchirurgie“. Am letzten Kongresstag hatte er zu einer Podiumsdiskussion unter der Überschrift „Perspektiven für Klinik und Praxis in O + U – Wie geht es weiter?“ eingeladen. Zudem trafen sich der Arbeitskreis niedergelassene Operateure sowie BVOU-Mitglieder zur regulären Versammlung. Zum Angebot in Baden-Baden zählten auch zahlreiche Kurse der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO).

Auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte

Hochschulmedizin entwickelt vernetzte Patientenakte

Berlin – Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) arbeiten an einer vernetzten elektronischen Patientenakte. Sie soll „allen beteiligten Ärzten bei jedem Behandlungsschritt alle relevanten Informationen liefern und gleichzeitig das neueste Forschungswissen zur Verfügung stellen“, teilte der Dachverband Deutsche Hochschulmedizin e.V. Ende April mit. Zu diesem haben sich VUD und MFT zusammengeschlossen.

Mit Fördergeldern aus dem Bundesforschungsministerium (BMBF) im Rahmen der Medizininformatikinitiative werden derzeit durch verschiedene Arbeitsgruppen („Konsortien“) die Grundlagen für die angestrebte Patientenakte geschaffen. Anschließend soll die E-Akte zunächst in der Universitätsmedizin und schließlich flächendeckend zusammen mit nicht-universitären Kliniken und niedergelassenen Ärzten umgesetzt werden.

Digitale Infos in der Klinik – aber am Ende ein Entlassbrief

Nach den Worten von Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Präsident des MFT, fehlt es dem Gesundheitswesen heute an übergeordneten informationstechnischen Strukturen: „Sie werden in der Universitätsmedizin exzellent behandelt, bekommen dann aber einen Brief, den der niedergelassene Arzt einlesen muss.“ Im Bereich der universitätsmedizinischen Forschung, so Kroemer, erhebt man digitale Daten von Patienten, nutzt diesen Schatz aber nicht für die Versorgung. Es müsse etwas passieren, forderte er. Eine kompatible Akte könnte einen Dominoeffekt auslösen: „Dann steigen vielleicht auch die Niedergelassenen ein.“

Gemeinsame Nutzung für verschiedene Gesundheitsberufe

Bei komplexen Erkrankungen versorgt heute nicht nur mehr ein Arzt einen Patienten, sondern viele Ärzte und Gesundheitsberufe, gab Ralf Heyder zu bedenken, VUD-Generalsekretär. Er findet, schon deshalb müsse man künftig dafür sorgen, dass Daten so in einer Akte bereitgestellt werden, dass alle Behandler damit etwas anfangen können. Und: „Die Koppelung von Forschungs- und Patientendaten hat ein riesiges Potenzial, das derzeit nicht genutzt wird.“

Großes Potenzial sieht in der vernetzten Patientenakte auch Prof. Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des VUD. Man brauche nicht über individualisierte Medizin zu reden, wenn man keine elektronische Patientenakte mit individualisierten Daten habe, sagte er. Für einen Erfolg des Projekts ist es nach seinen Worten aber unumgänglich, dass die Akte tragfähig für alle Leistungsanbieter wird und nicht zig isolierte Insellösungen entstehen.

 

Aktion Orthofit startet Malwettbewerb

Berlin – Was fällt Kindern zum Thema „Bewegung in der Schule“ ein? Zu diesem Thema ruft die Aktion Orthofit zu einem großen Malwettbewerb auf. Grundschüler der ersten bis dritten Klasse können sich ab sofort beteiligen und ihrer Fantasie freien Lauf lassen: Ihre Gedanken bringen sie zusammen als Klassen-Gemeinschaftsbild auf Papier. Die fertigen Kunstwerke können die jungen Künstlerinnen und Künstler entweder selbst auf der Facebook-Seite „Aktion Orthofit“ hochladen, oder sie werden eingescannt per Mail an info@aktion-orthofit.de geschickt beziehungsweise per Post (Aktion Orthofit, Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V., Straße des 17. Juni 106 – 108, 10623 Berlin. Die Bilder sind dann gesammelt auf der Facebook-Seite und auf Instagram „bvouev“ zu sehen.

Aktion Orthofit mit Christian Bahrmann als Hauptpreis

Bis Mitte Juni kann auf beiden sozialen Netzwerken abgestimmt werden. Die drei Werke mit den meisten „Likes“ aus beiden sozialen Netzwerken zusammen gewinnen. Der Preis geht an die ganze Klasse.

1. Platz: Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ mit Christian Bahrmann!
Christian ist Schauspieler, Puppenspieler, Sänger, TV-Moderator – und begeisterter Orthofit-Unterstützer. Er weiß sehr gut, wie man Kinder zu mehr Bewegung motiviert, denn er unterstützt die Aktion Orthofit „Zeigt her Euer Füße“ schon seit Jahren. Die Schule des Gewinner-Bildes bekommt in der Aktionswoche (20. – 24.11.) Besuch von dem bekannten Entertainer, der den Aktionstag dort durchführen wird. Es wird gesprungen, gesungen und geturnt. Dabei lernen die Kinder spielerisch, was man selbst für gesunde Füße tun kann. Einen Vorgeschmack gibt es im Video des letzten Aktionstages in Berlin auf der Seite www.aktion-orthofit.de.

2. Platz: Die Gewinnerklasse erhält das Bewegungspaket Orthofit „Zeigt her Eure Füße“, in dem alles enthalten ist, was Kinder zu mehr Bewegung motiviert.

3. Platz: Jede Schülerin und jeder Schüler der Gewinnerklasse erhält eine CD oder eine DVD mit den besten Liedern und Videos von Christian Bahrmann.

Teilnahmebedingungen

– Einsendeschluss ist der 9. Juni 2017. Abgestimmt und „geliked“ werden kann bis zum 15. Juni (12.00 Uhr).
– Zum eingereichten Bild folgende Informationen angeben: Name der Schule, Klasse
– Teilnehmen können alle Erst- bis Drittklässler in sämtlichen Grundschulen in Deutschland.
–  Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen dieses Gewinnspiels
gespeichert und für den Versand der Gewinne verwendet; sie werden im Anschluss gelöscht.
– Mit der Einsendung des Bildes wird der Nutzung und Veröffentlichung des Bildes
im Rahmen der Social-Media-Aktivitäten (Facebook, Twitter, Instagram) der Aktion Orthofit zugestimmt; die Namen der Teilnehmer werden nicht veröffentlicht.
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden.
– Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Wir würden uns freuen, wenn Orthopädinnen und Orthopäden, die sich an der Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ beteiligen, ihre gewählte Schule für den Malwettbewerb zum Mitmachen motivieren.

DKOU 2017: „Bewegung ist Leben“

Berlin – Unter dem Motto „Bewegung ist Leben“ lädt der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) vom 24. bis 27. Oktober 2017 Orthopäden und Unfallchirurgen aus dem In- und Ausland nach Berlin ein.

Kongressprogramm

„Bewegung erhalten und verlorene Bewegung wiederherstellen“ – dies sei eine der Kernaufgaben des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie, betonen die drei Kongresspräsidenten Prof. Dr. med. Andrea Meurer, Prof. Dr. med. Ingo Marzi und Prof. Dr. med. Alexander Beck in ihrem gemeinsamen Vorwort. Vor diesem Hintergrund setzt sich der DKOU 2017 mit einem breiten Themenspektrum auseinander, wie das Kongressprogramm zeigt. Die Schwerpunktthemen des diesjährigen DKOU sind folgende:

  • Endoprothetik und Revisionsendoprothetik
  • Frakturen und Gelenkverletzungen
  • Kinderorthopädie und Kindertraumatologie
  • Polytrauma, Organverletzungen und Notfallbehandlung
  • Sportverletzungen und Überlastungssyndrome

Neben zahlreichen wissenschaftlichen Vortragssitzungen bietet der Kongress außerdem ein umfangreiches Fortbildungs- und Rahmenprogramm sowie eine große Industrieausstellung. Der DKOU wird gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und dem BVOU ausgerichtet.

Registrierung

Die Vorregistrierung für den Kongress erfolgt bis zum 15. Oktober online. Ab dem 23. Oktober ist zudem eine Anmeldung vor Ort im Kongressbüro möglich. Weitere Informationen zu den Eintrittsgebühren und zur Registrierung finden sich auf der Kongresswebsite.

DKOU 2018: Call for Abstracts

Auch die Planungen für den DKOU 2018 unter dem Motto „Wir sind O&U“ laufen bereits auf vollen Touren. Die Einreichung von Abstracts ist ab sofort möglich. Einen Überblick über die Schwerpunktthemen und alle wichtigen Termine gibt das Einladungsprogramm im Anhang.