Archiv für den Monat: Juli 2017

Prävention in der Arztpraxis: Patienten zu mehr Sport bewegen

Frankfurt am Main/Köln – Sich mehr bewegen, endlich einen Sport-Kurs beginnen, gesünder leben – solche guten Vorsätze haben viele Menschen. Und doch scheitert es häufig an der Umsetzung. Gerade aus medizinischer Sicht aber bringt regelmäßige Bewegung erhebliche Vorteile und wird von vielen Ärzten als präventive Maßnahme empfohlen. Was es braucht, damit diese Empfehlungen auch in die Tat umgesetzt werden, hat die Deutsche Sporthochschule Köln in einer aktuellen Studie untersucht.

Wie die Studie zeigt, werden Ärztinnen und Ärzte zwar als vertrauenswürdige Berater in puncto Gesundheit und Bewegung wahrgenommen. Die tatsächliche Umsetzung der sportlichen Vorsätze und Empfehlungen scheitere dann aber an Alltagsproblemen wie Zeitmangel, finanziellen Hürden oder der weiten Entfernung zum Sportverein – und das, obwohl die zahlreichen gesundheitlichen Vorteile von regelmäßiger Bewegung heute weithin bekannt sind: „Bewegung hilft bei Herz-Kreislauferkrankungen und schützt vor Depression und Alzheimer. Wer sich regelmäßig und ausreichend bewegt, hat auch seltener Arthrose und Rückenschmerzen“, erklärt Prof. Alexander Beck, Vorstandsmitglied des BVOU und diesjähriger BVOU-Kongresspräsident des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie, der sich mit dem Motto „Bewegung ist Leben“ genau diesem Thema widmet.

Ärzte können mit Rezept für Bewegung helfen

Um sowohl Ärzten als auch Patienten die Empfehlung beziehungsweise den Weg in den Sportverein zu erleichtern, haben die Bundesärztekammer, der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention 2011 das „Rezept für Bewegung“ initiiert. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in mittlerweile 13 Bundesländern können ihren Patienten mit dem Formular ein passendes Sportangebot in ihrer Nähe empfehlen. Eine bundesweite Datenbank mit zertifizierten Angeboten hilft bei der Auswahl.

Die Autoren der Studie empfehlen, solche präventiven Angebote zu fördern und ihnen die gleiche finanzielle und politische Unterstützung zukommen zu lassen wie Reha-Angeboten. Doch nicht nur die Politik müsse handeln, auch Krankenkassen, Gesundheitssportanbieter und Stadt- bzw. Kreissportbünde sollten aktiver werden, sich mit Arztpraxen vernetzen und präventive Angebote verstärkt fördern.

„Das Rezept für Bewegung ist eines von vielen möglichen Instrumenten, aber sicher kein Patentrezept“, kommentiert DKOU-Präsident Beck die Empfehlungen der Studienautoren. „Es ist wie mit jedem anderen Rezept auch: Wir können ein Rezept ausstellen, aber der Patient muss entscheiden, was er damit macht. Wir sollten eher bei den Präferenzen der Patienten ansetzen und Bewegungsangebote maßschneidern“, rät er.

Gezielt beraten und Berührungsängste abbauen

Dies unterstreichen auch die Kölner Wissenschaftler. Sie fordern einen stärkeren Fokus auf eine gezielte Beratung durch Ärztinnen und Ärzte. Was nötig ist, um das Bewegungsverhalten des Patienten tatsächlich zu verändern, sei bisher allerdings kaum erforscht, so die Studienautoren. Hier brauche es intelligente Beratungsmodelle, um dem Patienten auch in wenigen Minuten ein passendes Angebot empfehlen zu können. Der Arzt müsse vor allem dabei helfen, bestehende Handlungsbarrieren abzubauen, beispielsweise indem er konkrete Bewegungsangebote empfehle und dem Patienten einen konkreten Handlungsplan und Ansprechpartner an die Hand gebe.

Gesunder Lebensstil zur Vorbeugung orthopädischer Erkrankungen

Gerade Orthopäden und Unfallchirurgen seien dabei in der Pflicht, ihre Patienten bei Lebensstilveränderungen zu unterstützen, erklärt DKOU-Präsident Beck: „Weil die Krankheiten, die wir behandeln, viel mit negativen Lebensstilfaktoren wie fehlender Bewegung und Übergewicht zu tun haben, werden wir in Zukunft noch mehr Verantwortung für die Implementierung eines gesunden Lebensstils übernehmen müssen“, sagt er.

Zunehmende Zahl von Rücken-OPs in Bayern?

München – Die Zahl der Operationen am Rücken ist in Bayern nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen Jahren stark gestiegen. 2015 habe es im Freistaat mehr als 109.000 Rücken-, Wirbelsäulen- und Bandscheibenoperationen gegeben, teilte die Kasse vergangene Woche mit. Das seien rund 50.000 mehr als 2005. Dabei seien viele der Eingriffe unnötig und könnten durch eine Zweitmeinung verhindert werden, schrieb die Kasse. Der Landesvorsitzende des BVOU Württemberg (Dr. Burkhard Lembeck) kann diese Zahlen nicht nachvollziehen und betont, dass die Versorgungswirklichkeit deutlich komplexer sei.

Es gebe zwar eine Zunahme; diese sei aber längst nicht so dramatisch wie von der TK berechnet, sagte Lembeck der Deutschen Presse-Agentur. „Die Datenbasis macht uns Bauchschmerzen. Die Zahlen stimmen so nicht.“

Neben der Zahl der OPs sei außerdem auch die Zahl von stationären Krankenhausaufenthalten für eine konservative Behandlung gestiegen. Und oft zeige sich im Laufe der Behandlung dann, dass Patienten nach einer konservativen Therapie doch noch operiert werden. „Die Versorgungswirklichkeit ist komplizierter, als diese Zahlen zeigen.“ Grundsätzlich sei es aber zu begrüßen, wenn Patienten sich eine zweite Meinung einholen.

Laut einer Patientenbefragung der TK holt inzwischen jeder vierte Patient in Bayern vor dem Kranken­haus­auf­enthalt eine Zweitmeinung ein. In der Chirurgie lasse sogar jeder dritte, bei der Orthopädie jeder zweite Patient vorab prüfen, ob die stationäre Behandlung wirklich notwendig ist.

Quelle: dpa

MRSA-Prophylaxe vor dem Krankenhausaufenthalt

Melsungen – Die Gefahr durch antibiotikaresistente Keime nimmt weltweit zu. Infektionsprävention wird zu einem immer wichtigeren Thema, wie zuletzt die G20-Staaten in ihrer Abschlusserklärung zum G20-Gipfel in Hamburg betonten.1 Um dem Risiko einer Infektion vorzubeugen, können Hygienesysteme wie das Prontoderm MRE Hygieneset eingesetzt werden.

Wie eine Befragung des Klinikkonzerns Asklepios2 zeigte, rangiert die Angst vor multiresistenten Erregern (MRE) bei Krankenhauspatienten ganz oben auf der „Sorgen-Skala“: Insgesamt 65 Prozent der Befragten gaben die Keimgefahr als Hauptsorge bei einem Klinikaufenthalt an. Dabei bringen Patienten mehr als 80 Prozent der festgestellten MRSA-Keime (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) selbst in Kliniken mit.3

Als Hautkeim gehört der Staphylococcus aureus zur normalen Haut- und Schleimhautflora mit etwa drei bis vier Prozent MRSA-Prävalenz. Das Problem einer MRSA-Besiedlung liegt in der Gefahr einer Infektion. Für den „Besiedelten“ ist das zunächst völlig unbedenklich – und es stellt auch keine Gefahr für seine Mitmenschen dar. Gefährlich können diese Erreger werden, wenn sie während einer Operation zum Beispiel durch Wunden in den Körper gelangen.

Wer dieses Risiko senken will, kann Haut und Schleimhäute vor geplanten Krankenhausaufenthalten für fünf Tage mit speziellen Hygiene-Systemen reinigen, „MRSA-Sanierung“ genannt. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt dafür Polyhexanid-haltige Produkte wie im Prontoderm MRE Hygieneset. Es ist derzeit das einzige zugelassene Medizinprodukt (CE-zertifiziert) zur MRSA-Ganzkörper-Sanierung. Eine solche lässt sich damit nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) durchführen.

Das Prontoderm MRE Hygieneset ist in Apotheken und direkt vom Hersteller, der B. Braun Melsungen AG, erhältlich.

Ergebnisse der Asklepios-Umfrage

Das bereitet Deutschen laut der Asklepios-Befragung beim Klinikaufenthalt Sorgen:2

  1. Ansteckungsgefahr mit multiresistenten Keimen: 65 %
  2. Behandlungsfehler: 49 %
  3. Verunreinigtes Operationsbesteck: 35 %
  4. Komplikationen beim Eingriff: 33 %
  5. Arzt übersieht aus Zeitmangel wichtige Informationen: 30 %
  6. Fehler aufgrund Verwechslung/falscher Unterlagen: 27 %
  7. Verabreichung falscher Medikamente: 24 %
  8. Erneute OP aufgrund von unbefriedigendem Ergebnis: 14 %
  9. Fehlerhafte Bedienung der medizinischen Geräte: 11 %

 

Autor: B. Braun Melsungen AG

1.) http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/3-quartal/abschlusserklaerung-g20.html

2.) Repräsentative Umfrage des Krankenhauskonzerns Asklepios unter 1.000 Bundesbürgern anlässlich des ersten internationalen Tages der Patientensicherheit am 17. September 2015: http://www.shz.de/hamburg/umfrage-klinik-patienten-fuerchten-vor-allem-multiresistente-keime-id10720341.html

3.) http://www.nrz-hygiene.de/fileadmin/nrz/module/mrsa/MRSA_Referenzdaten_2014.pdf

BVOU-Präsident erinnert an DKOU-Frühbucher-Rabatt

Karlsruhe Vom 24. bis 27. Oktober 2017 findet der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie – DKOU in Berlin statt. Wer rasch bucht, zahlt nur einen geringen Kongressbeitrag. Darauf weist BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher in einem persönlichen Brief seine Kolleginnen und Kollegen hin.

DKOU-Frühbucher-Rabatt noch bis 15. August

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der BVOU ist zusammen mit den Fachgesellschaften DGOU und DGU Veranstalter des größten deutschen Kongresses für Orthopäden und Unfallchirurgen. In diesem Jahr muss aus fiskalischen Gründen ein moderates Eintrittsgeld von allen Teilnehmern (mit Ausnahme von Referenten und Vorsitzenden) erhoben werden. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Anmeldegebühr abhängig vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung ist: Wer sich noch bis zum 15. August anmeldet, zahlt für die Dauerkarte als BVOU-Mitglied nur 50 Euro, dann bis zum 15. Oktober 100 Euro und vor Ort 150 Euro. Es lohnt sich also besonders, sich frühzeitig für den Kongress zu registrieren!

Ich würde mich freuen, wenn sehr viele BVOU-Mitglieder zum Kongress kommen. Unser Kongresspräsident Prof. Alexander Beck hat zusammen mit seinen Co-Präsidenten Prof. Andrea Meurer und Prof. Ingo Marzi ein exzellentes Programm zusammengestellt, welches sowohl für konservativ wie operativ tätige Kolleginnen und Kollegen viele interessante Sitzungen und Symposien verspricht.

Ich hoffe, Sie machen es möglich, nach Berlin zu kommen. Beste Grüße,
Ihr Johannes Flechtenmacher

Schriftzug Notaufnahme Klinik

Notfallversorgung: KBV und MB fordern extrabudgetäre Vergütung

Berlin – Notfallpatienten sollen in der passenden Versorgungsebene entsprechend ihrem Bedarf vom richtigen Arzt behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB). Gemeinsam wollen sie Verantwortung für eine integrierte Notfallversorgung übernehmen, vereinbarten beide Seiten bei einem Spitzentreffen in Berlin. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßte die Erklärung von KBV und MB, warnte jedoch davor, Parallelstrukturen aufzubauen.

„In die Reform der Notfallversorgung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dazu zählen die Niedergelassenen genauso wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Rettungsdienste und Rettungsleitstellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Mehr Kooperation zur Entlastung der Notaufnahmen

„Wir sind uns einig, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden müssen. Viele Patienten in den Rettungsstellen könnten genauso gut im Notdienst der KVen oder unmittelbar von niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Mehr Kooperation ist das Gebot der Stunde“, sagte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke.

Gemeinsame Anlaufstelle für Ersteinschätzung

Beide Seiten erkannten in dem Gespräch Ansatzpunkte für Strukturverbesserungen. Im Fokus stand vor allem die Einrichtung einer gemeinsamen und einheitlichen Anlaufstelle, in der eine erste Einschätzung des Patienten erfolgen sollte. Darin sollen sowohl der Rettungs- als auch der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst und damit die Notfallnummer 112 ebenso wie die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 einbezogen werden. Im Vordergrund der Ersteinschätzung sollten dabei Kriterien der Behandlungsdringlichkeit stehen, die für alle Beteiligten gleich sind. Vor allem gehe es um die Identifikation abwendbar gefährlicher Verläufe, erklärten KBV und MB.

Beide sprachen sich für eine extrabudgetäre Vergütung aus. An die Politik richteten sie die Aufforderung, bestehende Hürden, die einer integrativen Notfallversorgung im Wege stehen, zügig abzubauen.

Krankenhausdirektoren begrüßen Zusammenarbeit

Der VKD wertete die gemeinsame Ankündigung von KBV und MB, in die Reform der Notfallversorgung alle Beteiligten einzubeziehen, als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig übte er aber auch Kritik an dem vorgeschlagenen Konzept einer einheitlichen Anlaufstelle. „Bei diesem Konzept“, so der VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, „müssen KBV und MB nichts Neues erfinden. In den Notfallambulanzen der Kliniken gibt es bereits Triage-Systeme, die genau das leisten. Ihre Beteiligung an dem Konzept scheint aber wohl nicht vorgesehen.“

Kritik am Aufbau von Parallelstrukturen

Statt parallele Strukturen neu aufzubauen, solle man die vorhandenen Strukturen in den Notfallambulanzen nutzen und die Kliniken dafür vernünftig bezahlen, forderte Düllings. Nur so könne eine vernünftige, dem erhöhten Bedarf angepasste Personalstruktur vorgehalten werden.

„Dabei sind wir sehr dafür, die niedergelassenen Ärzte vor Ort, die sich beteiligen wollen, auch einzubinden“, ergänzte der VKD-Präsident. Dies könne aber nicht auf „Schönwetterzeiten“ beschränkt sein, sondern müsse „grundsätzlich auch rund um die Uhr möglich sein.“ Aus Sicht des Krankenhausmanagements müsse eine Reform die Umkehr der Rechtslage beinhalten, führte Düllings weiter aus: Die erste Anlaufstelle für die ambulante Notfallversorgung seien aus Sicht der Patienten die Krankenhäuser. „Deshalb sollte den Kliniken die Verantwortung dafür auch übertragen werden“, so der VKD-Präsident.

Moderne Therapiekonzepte in der Gelenkchirurgie

Berlin – Die Chirurgie der großen Gelenke und das permanente Abwägen zwischen Gelenkerhalt und Gelenkersatz sind die zentralen Themen einer Fortbildung am 25. und 26. August 2017 in Berlin. Insgesamt 20 Referenten und Instruktoren sorgen dabei für einen intensiven Wissens- und Erfahrungsaustausch. Der Kurs des Forum for Advanced Medical Education (F.A.M.E.) wurde von der Ärztekammer Berlin mit 19 Punkten zertifiziert. Einige Kursplätze sind noch frei.

Der demografische Wandel und die zunehmende körperliche Aktivität vieler Patienten führen gleichzeitig zu einer Zunahme der Verschleißprozesse von Knie-, Schulter- und Hüftgelenken. Der schmerzbedingte Rückgang der Mobilität verringert die körperliche und geistige Fitness. Diesem Verlust an Lebensqualität zu begegnen, ist Aufgabe der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Aktuell ist die Implantation künstlicher Gelenke das häufigste Therapieverfahren. Trotz immer besserer Langzeitergebnisse sollten dennoch mögliche nichtoperative sowie gelenkerhaltend-operative Maßnahmen eingehend geprüft werden. Welche modernen Therapiekonzepte gibt es in der Chirurgie der großen Gelenke? Welche Entwicklungen? Welche Kontroversen?

Diese Themen sollen im Rahmen des Fortbildungsangebotes „Chirurgie der großen Gelenke – Zwischen Gelenkerhalt und Gelenkersatz“ von F.A.M.E. hands-on diskutiert werden. Anhand von Fallbeispielen, einer Videodemonstration sowie Workshops zur Bildgebung und präoperativen Planung können die Teilnehmer das vermittelte Wissen unmittelbar anwenden und erproben. National und international anerkannte Experten führen dabei theoretisch und praktisch in die neuen Operationstechniken und klinischen Verfahren ein.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Veranstaltungskalender der ADO.

Autor: ORMED GmbH/DJO Global

Selbstverteidigungskurs für Ärzte wird fortgesetzt

Köln – Nach den beiden sehr erfolgreichen Seminaren „Krav Maga Selbstverteidigung für die Praxis und Ambulanz“ organisiert der stellvertretende Landesvorsitzende des BVOU Nordrhein Dr. Stephan Grüner ab Herbst 2017 einen weiteren Selbstverteidigungskurs für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxis- und Klinikpersonal aus Köln und Umgebung.

Mit Hilfe von Deeskalationsstrategien und Selbstverteidigungstechniken einem aggressiven Verhalten von Patienten begegnen – mit dieser Idee wurden die ersten beiden Seminare, die im Januar und März dieses Jahres stattfanden, initiiert.

Mit jeweils 19 und 27 Teilnehmern wurden diese von den BVOU-Mitgliedern in Nordrhein sehr gut angenommen. In einem vierstündigen Kurs lernten die Teilnehmer die Grundlagen der Selbstverteidigungstechnik Krav Maga kennen und konnten diese unter Anleitung gemeinsam üben. Das Feedback der Teilnehmer war durchweg positiv.

Deshalb soll es nun ab Herbst 2017 einen weiteren Kurs geben, der Ärztinnen und Ärzten, ihren Familien sowie Mitarbeitern die Gelegenheit gibt, innerhalb von zehn Terminen zu je 60 bis 90 Minuten schrittweise das Basisgerüst des Krav Maga zu erlernen. Ziel ist dabei kein Leistungssport, sondern alltagstaugliches Training mit zielgruppengerechter Intensität und Inhalten.

Die Termine sollen wöchentlich bzw. zweiwöchentlich stattfinden, zwölf Interessenten haben sich bereits angemeldet.

Weitere Interessierte können sich melden bei:

Dr. Stephan Grüner
E-Mail: dsg@dr-gruener.de

Betten reduzieren, Versorgung erhalten

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Mitte Juli bei einem Presseseminar ihre Position bekräftigt, wonach Krankenhausbetten in Deutschland abgebaut werden müssen, nicht aber die Zahl der Krankenhausstandorte dramatisch reduziert. Es gehe darum, Krankenhausstandorte als Versorgungsstandorte zu erhalten, aber nicht unbedingt als Krankenhäuser, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Wir wollen nicht die medizinische Versorgung in der Fläche gefährden, sondern sie weiter sicherstellen.“

KBV-Dezernent Dr. Bernhard Gibis ergänzte, Niedergelassene und Krankenhäuser müssten zusammenarbeiten: „Die Zukunft ist aus unserer Sicht ambulant. Viele Leistungen, die ambulant geworden sind, werden es bleiben, und andere kommen hinzu.“ Die Herausforderungen der Zukunft seien „nicht zu lösen, in dem jeder in seinem Silo vor sich hinarbeitet“. Nach Gibis‘ Ansicht ist es auch falsch zu glauben, Krankenhäuser könnten eine wegbrechende ambulante Versorgung auffangen. Eine Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zur ländlichen Krankenhausversorgung belege: „Da, wo keine Niedergelassenen mehr sind, sind auch keine Kliniken.“

Belegarzttätigkeit als Option für alle Niedergelassenen

Gassen präzisierte beim Presseseminar auch seine Vorstellungen zu einer Reform des Belegarztwesens. Hier gebe es regional sehr große Unterschiede, sagte er. In manchen Bundesländern beispielsweise gebe es fast keine Belegärzte. Das Belegarztwesen der Zukunft stelle er sich als eine Tätigkeit vor, die alle Niedergelassenen ausüben könnten. Hausärztinnen und Hausärzte könnten dabei eine koordinierende Funktion übernehmen, Gebietsärztinnen und -ärzte auf die entsprechenden Betten und Strukturen zugreifen.

Nach Ansicht von KBV-Dezernent Gibis steht damit an, das belegärztliche Modell auf die nicht-operativen Fächer auszuweiten. Man gehe allerdings davon aus, dass Einzelbeleger mit drei Betten nicht im Mittelpunkt von Reformüberlegungen stehen würden, sondern größere Teams. Sowohl der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wie das DRG-System bewirken nach seinen Worten derzeit allerdings in Bezug auf das Honorar Entwicklungsnachteile. Qualitätsaspekte seien ebenfalls entscheidend: „Wir werden Beweise liefern müssen, dass belegärztliche Leistungen in entsprechender Qualität erbracht werden.“

Rheuma: Honoraraufschlag im Norden

Lübeck – Die Arbeit der rheumatologisch tätigen Fachärzte für Orthopädie wird im Norden etwas aufgewertet. Mit der Ziffer 18700 erhalten diese im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) einen Honoraraufschlag von 15 €/Behandlungsfall. Dieser ist allerdings nur abrechenbar, wenn mehr als zehn Prozent Rheumapatienten betreut werden. Das entspricht durchschnittlich 100 bis 200 Rheumakranken. Die Honorarverbesserung ist nicht zuletzt Dr. Uwe Schwokowski zu verdanken, Leiter des Referats Rheuma des BVOU, der sich dafür engagiert hatte.

Barrierefreiheit: Bestandsschutz für Altpraxen

Berlin/München – Barrierefreie Praxen bieten unterschiedlichen Patientengruppen Vorteile. Doch eine bestehende Praxis umzubauen, ist oftmals nur unter erheblichem Aufwand und zu hohen Kosten möglich – und grundsätzlich keine Pflicht. Darauf weist BVOU-Justiziar Dr. Jörg Heberer hin. Ein BVOU-Mitglied hatte nach den rechtlichen Grundlagen gefragt. Der Hintergrund: Die eigene, angemietete Praxis liegt in einem oberen Stockwerk, das nur über Treppen erreicht werden kann. Es gibt keinen Fahrstuhl dorthin und auch kein behindertengerechtes WC.

Heberer weist darauf hin, dass die geschilderte Konstellation ein baurechtliches Problem umfasst. Inwieweit eine Praxis barrierefrei sein muss, ergibt sich grundsätzlich aus der jeweiligen landesgesetzlichen Bauordnung. Möglicherweise sieht diese auch Ausnahmen von der Barrierefreiheit vor. Diese werden aber nur relevant, wenn entweder eine Baugenehmigung neu beantragt wird beziehungsweise eine bauliche Änderung oder eine Nutzungsänderung der Räume, die ebenfalls eine baurechtliche Genehmigung erfordern, erfolgen soll. Ansonsten genießen nach allgemeiner Auffassung bauliche Anlagen sogenannten passiven Bestandsschutz.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich vor kurzem in einer Broschüre mit dem Thema Barrierefreiheit befasst. Darin weist sie darauf hin, dass vor Praxisneueröffnungen oder Umbauten beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt zu erfragen ist, ob und was genau unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu beachten ist. Die Broschüre enthält auch Tipps, welche Veränderungen innerhalb einer Praxis zu Verbesserungen beitragen können.