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Archiv für den Monat: Dezember 2017
Schulterstudie liefert keine neuen Erkenntnisse
Gemeinsame Pressemitteilung von DGOU, DVSE, BVOU, BDC, BVASK, GOTS, AGA
Schulterstudie liefert keine neuen Erkenntnisse – Deutsche Standards erweisen sich als bewährt
Berlin – Sechs Fach- und Berufsverbände aus Orthopädie und Unfallchirurgie und der Chirurgie nehmen unter Führung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) Stellung zur jüngst im Fachmagazin „The Lancet“ veröffentlichten Studie „Arthroscopic subacromial decompression for subacromial shoulder pain (CSAW)“ zur Wirksamkeit der Schulterdacherweiterung – der sogenannten arthroskopischen subakromialen Dekompression (ASD). Die Autoren der Studie kamen zu dem Ergebnis, dass Patienten mit einem subakromialen Schmerzsyndrom zu häufig ohne Nutzen operiert würden. Allerdings lässt sich das Ergebnis nicht auf Deutschland übertragen. Denn anders als in der CSAW-Studie abgebildet, wird die ASD-Methode zur Linderung von unspezifischen Schulterschmerzen in Deutschland nicht eingesetzt. Für das deutsche Gesundheitssystem ergeben sich aus Sicht von Orthopäden und Unfallchirurgen daher keine Konsequenzen aus der Studie. „Wir kritisieren, dass eine in Deutschland bewährte Versorgungspraxis angegriffen wird, ohne zuvor hiesige Experten zu Rate zu ziehen. Wenig sachkundige Urteile sind schlechter Stil und schaden dem Gesundheitswesen und vor allem den Patienten“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Reinhard Hoffmann.
Die Stellungnahme wurde notwendig, weil mit den nicht ohne weiteres übertragbaren Ergebnissen der Studie das Therapieverfahren der Schulterarthroskopie und gängige Behandlungsmethoden unter Generalverdacht gestellt wurden. Dabei wird die ASD-Methode in Deutschland nur bei einem bestimmten orthopädischen Schulterproblem angewandt, dem sogenannten Engpasssyndrom (subakromiales Impingementsyndrom). Betroffene Patienten leiden unter Schmerzen, wenn sie den Arm seitlich anheben. Das liegt daran, dass der Bewegungsspielraum des Schultergelenks durch knöcherne Strukturen, gereizte Schleimbeutel oder degenerierte Sehnen zu eng ist, sodass der Kopf des Schultergelenks an das Schulterdach schlägt. Zur Abhilfe vergrößert der Arzt mit Hilfe der ASD-Methode den subakromialen Gleitraum des Gelenks, indem er das entzündete Gewebe und knöcherne Veränderungen des Schulterdaches entfernt. „Leider wurden keine klinischen und radiologischen Parameter für die Diagnose eines subakromialen Impingementsyndroms dieser Studie zugrunde gelegt und in der Summe Patienten mit unspezifischen subakromialen Schulterschmerzen eingeschlossen“, kommentiert Prof. Markus Scheibel, Präsident der DGOU-Sektion Deutsche Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE ). „Das pragmatische Design der CSAW-Studie vernachlässigt bewährte Auswahlkriterien zwischen Therapieoptionen und führt deshalb zu sehr undifferenzierten Ergebnissen.“
So schließt die Studie auch Patienten ein, deren Schmerzen nicht von einem mechanischen Engpasssyndrom bzw. von einer Funktionsstörung wie einer Schulterblattfehlhaltung herrühren können. Bei diesen Schmerzursachen wird nach deutschem medizinischen Standard keine subakromiale Dekompression als Therapiemaßnahme durchgeführt. „Eine alleinige Dekompression führt bei diesen Diagnosen in der Regel zu keinen guten Ergebnissen. Diese Fälle hätten bei der Studie ausgeschlossen werden müssen“, sagt PD Dr. Ralf Müller-Rath, Vorsitzender des Berufsverbandes für Arthroskopie e. V. (BVASK).
Da also ein Therapieverfahren ausgewertet wird, das in Deutschland bei unspezifischen subakromialen Schulterschmerzen nicht üblich ist, können daraus keine Schlüsse zur Wirksamkeit einer arthroskopischen Dekompression gezogen werden. Vielmehr ist für den Erfolg entscheidend, dass die zur Diagnose passende Therapieoption zum Einsatz kommt. In diesem Zusammenhang kritisiert die DGOU öffentliche Äußerungen, in denen ohne vorheriges Einholen einer medizinischen Fachexpertise die Bezahlung des Therapieverfahrens durch die Krankenkassen zur Disposition gestellt wird – so wie es vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) geschehen ist.
Weiterhin bezeichnen die Autoren die alleinige Arthroskopie, mit der die ASD-Methode in der Studie verglichen wurde, als Placebo-Operation. „Es ist jedoch unzulässig, bei einer Gelenkspülung von Placebo-Chirurgie zu sprechen. Möglicherweise hat eine solche mechanische Intervention schon einen therapeutischen Effekt“ sagt Prof. Helmut Lill, Präsident der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA). Das zeigen auch die Studienergebnisse, die einen messbaren Zusatznutzen bei einer arthroskopischen Spülung im Vergleich zu einer nicht-operativen Behandlung aufzeigen.
Aus den Daten der vorliegenden Studie kann nur folgende Schlussfolgerung gezogen werden: Patienten mit unspezifischen Schulterschmerzen über einen Zeitraum von drei und mehr Monaten scheinen von einem operativen Eingriff an der betroffenen Schulter im Vergleich zu einer reinen Beobachtung zu profitieren. Allerdings erfolgte, ein weiterer Schwachpunkt der Studie, die Endpunktanalyse nach nur sechs Monaten. Die klinisch-wissenschaftliche Gemeinschaft fordert Nachbeobachtungsintervalle von wenigstens zwei Jahren.
Die DGOU fordert weitere wissenschaftliche Studien in Deutschland, um noch genauer herauszufinden, wer von einer subakromialen Dekompression langfristig profitiert und wer nicht.
Die Stellungnahme wird getragen von:
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Deutsche Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V. (DVSE)
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU)
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Berufsverband für Arthroskopie e.V. (BVASK)
Gesellschaft für orthopädisch-traumatologische Sportmedizin (GOTS)
Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA)
Hintergrund:
Die CSAW-Studie („Can Shoulder Arthroscopy Work?“) untersucht den Nutzen einer arthroskopischen Dekompression bei Patienten mit seit über drei Monaten bestehenden subakromialen Schulterschmerzen. Die Studie wurde kürzlich in der britischen Fachpublikation The Lancet veröffentlich. „The Lancet“ kommt zu dem Ergebnis, dass eine arthroskopische subacromiale Dekompression (ASD) des Schultergelenks offenbar keine besseren Ergebnisse als ein Scheineingriff liefere, bei dem lediglich eine Arthroskopie vorgenommen wird. Beide Maßnahmen scheinen Schmerzen in der Schulter jedoch etwas besser zu lindern als gar keine Therapie.
Referenzen:
Beard DJ, Rees JL, Cook JA, Rombach I, Cooper C, Merritt N, et al. Arthroscopic subacromial decompression for subacromial shoulder pain (CSAW): a multicentre, pragmatic, parallel group, placebo-controlled, three-group, randomized surgical trial. Lancet 2017 Nov 20. pii: S0140-6736(17)32457-1. doi: 10.1016/S0140-6736(17)32457-1. [Epub ahead of print]
Kontakt für Rückfragen:
Sabine Rieser
Leitung Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 51
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: sabine.rieser@bvou.net
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
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TI-Anschluss: Erster Praxisausweis zugelassen
Berlin – „Ich freue mich sehr darüber, dass nun mit dem Praxisausweis den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auch das letzte Puzzleteil für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) durch den ersten Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn für die sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am 7. Dezember in Berlin.
Als erster Produzent der elektronischen Praxisausweise, der sogenannten SMC-B (Security Module Card Typ B), wurde die Bundesdruckerei zugelassen. Der Praxisausweis ist eine Komponente der vielfältigen technischen Voraussetzungen, die für die Anbindung an die TI notwendig sind. Dieser ermöglicht es den Praxen, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren. Weitere Zulassungen für Anbieter von Praxisausweisen erwartet die KBV Anfang 2018. „Ärzte und Psychotherapeuten sollten darauf achten, welches Angebot für sie am besten ist“, so Kriedel.
Beantragen können Praxen den Ausweis grundsätzlich bei zugelassenen Kartenherstellern. Der Anbieter holt dann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller tatsächlich Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.
Hintergrund: Die TI hat zum Ziel, alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander zu vernetzen. So soll eine sektorenübergreifende Online-Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen möglich werden. Nach dem E-Health-Gesetz sollen alle Praxen bis zum 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Folgen sollen der Notfalldatensatz und die elektronische Variante des bekannten Medikationsplans.
Bereits Mitte November hatte die gematik die ersten Anbeiter verschiedener Produkte und Dienste (Konnektor, E-Health-Kartenterminal und VPN-Zugangsdienst), die für eine Anbindung an die TI notwendig sind, für den bundesweiten Betrieb zugelassen.
Quelle: KBV
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BVMed: Jeden Anfangsverdacht vermeiden
Berlin – Da erste Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption ausreichen können, müssen Unternehmen alles tun, um einen Anfangsverdacht zu vermeiden. Hierbei helfen die vier Grundprinzipien Trennung, Transparenz, Dokumentation und Äquivalenz, die im Kodex Medizinprodukte beschrieben werden. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) bei der 9. BVMed-Healthcare Compliance-Konferenz am 30. November hingewiesen. Dazu waren rund 150 Teilnehmer zusammengekommen. Prof. Dr. Hendrik Schneider von der Universität Leipzig empfahl, die Grenzen zwischen erlaubter Kooperation und strafbarer Korruption sehr genau zu betrachten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des BVmed hervor.
Sponsoring von Fortbildungen nur in engem Rahmen
Im Rahmen der Konferenz wurde demnach auch darauf hingewiesen, dass Unternehmen ärztliche Fortbildung kaum mehr risikolos sponsern können: „Eine vollkommene Risikominimierung bei der direkten Unterstützung der passiven Teilnahme von Ärzten an drittorganisierten Konferenzen durch die Unternehmen kann nur erreicht werden, indem die Unternehmen die Unterstützung zukünftig gänzlich einstellen“, heißt es in der Pressemitteilung. Für die MedTech-Unternehmen sei es aber weiterhin möglich, bei eigenen Anwenderschulungen die Teilnahme von medizinischen Fachkräften direkt finanziell zu unterstützen oder bei drittorganisierten Konferenzen eine Ausbildungszuwendung („educational grant“) an medizinische Einrichtungen oder Organisationen zu geben, so der Compliance Officer Bernhard Fischer von Johnson & Johnson Medical.
Vergütung bis zum 2,3-fachen Satz nach GOÄ: mehrheitsfähig, aber nicht rechtssicher
Diskutiert wurde bei der Konferenz auch über die Frage der Angemessenheit der Vergütung. „Hier muss die Verhältnismäßigkeit im weiteren und im engeren Sinne gewahrt sein“, stellte Schneider klar. Er vertrat dem BVMed zufolge die Ansicht, dass Vergütungen bis zum 2,3-fachen Satz nach GÖA bei freiberuflichen Kooperationen angemessen sind. Diese Ansicht sei „mehrheitsfähig, aber noch nicht durch die Rechtsprechung bestätigt“.
Sascha Kuhn von der Anwaltskanzlei Simmons & Simmons benannte Anhaltspunkte für die Angemessenheit der Vergütung. Dies seien die Vergütungssätze der Gebührenordnung für Ärzte, aber im Einzelfall auch Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Qualifikation und Reputation. Zu weiteren Kriterien der Staatsanwaltschaft und der Rechtsprechung gehören nach seiner Kenntnis die Plausibilität der Zielsetzung der Zusammenarbeit, der Wert und die Anzahl der Vorteile, der zeitliche Abstand zwischen der Zuwendung und der Leistung, die Einhaltung von Regelungen außerhalb des Strafrechts oder die Beachtung berufsrechtlicher Vorschriften.
Quelle: Pressemitteilung BVMed
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Seminar: Zusammenarbeit als Führungsinstrument
Melsungen – Ein Krankenhaus zu leiten ist eine Teamaufgabe, der sich die 30 Teilnehmer der diesjährigen Seminarreihe Expertise in Leadership der B. Braun-Stiftung gestellt haben. In sieben Seminarwochenenden haben sich in diesem Jahr erstmals Ärzte und Pflegende in Führungspositionen gemeinschaftlich damit beschäftigt, komplexe Aufgaben zu lösen und Prozesse eines Krankenhauses zu verstehen und umzusetzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die B. Braun-Stiftung in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Seminarleitern aus der Pflege und Medizin ein Programm zusammengestellt, das Fachwissen aus dem Krankenhausmanagement vermittelt. Dazu gehören zum Beispiel Kommunikations-, Change- und Qualitätsmanagement und die Personalführung. „Das positive Feedback zu der erstmals interprofessionell ausgerichteten Seminarreihe hat das berufsübergreifende Konzept bestätigt“, sagt der Geschäftsführer Prof. Alexander Schachtrupp. Deshalb hat die B. Braun-Stiftung die nächste Seminarreihe im Jahr 2018 auch noch für Führungskräfte aus der Krankenhausverwaltung ausgeschrieben.
Das letzte Seminarwochenende fand am 24. und 25. November im nordhessischen Morschen statt, wo die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen und die neu geknüpften Kontakte zwischen den einzelnen Fachgruppen in einer Teamarbeit unter Beweis stellten. Die Teilnehmer durften zur Sanierung von drei defizitären Krankenhäusern in städtischer Trägerschaft Pläne erstellen und „den Stadtrat“ von ihren neuen Konzepten überzeugen. Für die Teilnehmer bietet die Seminarreihe einen großen Mehrwert: „Die Seminarreihe hat mir detaillierte Management-Zusammenhänge vermittelt, die ich für meine weitere berufliche Karriere brauchen werde“, sagt Dr. Oliver Birkelbach, Oberarzt in der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Für die Seminarreihe Expertise in Leadership im nächsten Jahr sind keine freien Plätze mehr vorhanden. Für die Seminarreihe 2019 ist die Bewerbung ab August 2018 möglich.
Quelle: B. Braun-Stiftung
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Arthrose: Die rätselhafte Volkskrankheit
Frankfurt – Die Verschiebung der Alterspyramide macht Arthrose zu einer Volkskrankheit. Jede zweite Frau und ein Drittel aller Männer über 60 Jahre sind von vorzeitigem Gelenkverschleiß betroffen, der oft starke Schmerzen verursacht und die Bewegungsfreiheit einschränkt. Über Ursache und Verlauf der Erkrankung ist bisher wenig bekannt.
„Die Arthroseforschung befasste sich in der Vergangenheit hauptsächlich mit der Verbesserung des Gelenkersatzes“, sagt Prof. Andrea Meurer von der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichheim in Frankfurt und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Das soll sich jetzt ändern. Im Klinikum Friedrichsheim entstand im vergangenen Jahr als Modellprojekt ein neuer Forschungsbereich Arthrose. Ebenfalls neu: Die „Deutsche Initiative Arthroseforschung“. Sie soll in Zukunft die Arbeit von Kliniken und Ärzten auf diesem Gebiet deutschlandweit koordinieren und den Aufbau von Forschungsnetzwerken unterstützen. Prominente Botschafterin und Schirmherrin der „Deutschen Initiative Arthroseforschung“ ist seit Oktober die frühere Bundestagspräsidentin Prof. Rita Süssmuth.
„Der medizinische Wissensstand über Arthrose steht im deutlichen Kontrast zur Bedeutung dieser Krankheit in unserer Gesellschaft“, kritisiert Prof. Meurer. „Weder die Ursachen für die Entstehung der Arthrose noch die Veränderungen im Gelenk im Verlauf der Erkrankung sind ausreichend untersucht“. Es mangele an Möglichkeiten zur Vorsorge und zur Verhinderung der Krankheit, zur frühen Diagnose und vor allem an wirkungsvollen Therapien.
Aktuelles Problem: Weniger Geld für Gelenkersatz
Noch ist der Austausch der von schwerer Arthrose geschädigten Gelenke für die Patienten die hilfreichste Therapie. Aber auch hier wurden zum Jahresanfang 2017 die Vergütungspauschalen um sechs Prozent gekürzt. „Vor allem spezialisierte Fachkliniken mit hohem Qualitätsniveau werden durch die Kürzung empfindlich getroffen“, sagt Meurer. Die Maßnahmen führten zwangsläufig zu kürzeren Liegezeiten und zur Wahl preiswerter Implantate. Leidtragende seien letztendlich die Patienten. „Zu echter Kostensenkung führt das nicht, weil langfristig die günstigeren Implantate früher ersetzt werden und viele Kliniken wohl vermutlich die Einkommensverluste durch mehr Operationen ausgleichen“, so die DGOOC-Präsidentin.
Ziel: Frühere Diagnose, abgeschwächter Verlauf
Der neue Forschungsbereich Arthrose an der Orthopädischen Universitätsklinik in Frankfurt ist hierfür ein erster Ansatz. „Wir suchen nach Wegen, Arthrose früher zu diagnostizieren und ihren Verlauf signifikant zu verlangsamen“, sagt Forschungsleiter Prof. Frank Zaucke. Der Forschungsbereich Arthrose, der von der direkten Nähe zu den Patienten der Klinik profitiert, wird überwiegend von der Dr. Rolf M. Schwiete Stiftung finanziert. Die „Deutsche Initiative Arthroseforschung“ will hier weitere neue Impulse in Forschung und medizinischer Anwendung geben, Forschungsaktivitäten vernetzen und die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger für das wachsende Problem Arthrose sensibilisieren – auch weil für die Erforschung der Krankheit bisher nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Ende Januar 2018 werden sich Kliniker und Grundlagenwissenschaftler im Rahmen eines ersten Workshops in Frankfurt treffen, um neue interdisziplinäre Forschungsansätze zu diskutieren.
Quelle: Universitätsklinik Friedrichsheim
Bereits im letzten Jahr sprach der BVOU mit dem Forschungsleiter Prof. Frank Zaucke. Den Link zum Interview finden Sie unten.
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36 Stolpersteine gegen das Vergessen
Berlin/Leipzig – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) hat am 30. November 2017 an die Schicksale ihrer 36 ehemaligen jüdischen Mitglieder erinnert. Die Gedenkstunde fand am Gründungsort der DGU im Jahr 1922 an der Alma Mater Lipsiensis statt. Zuvor verlegte der Künstler und Initiator der STOLPERSTEINE, Gunter Demnig, 36 Stolpersteine und zwei Stolperschwellen vor dem Haupteingang des Leipziger Universitätsklinikums (UKL). „Wir wollen die Erinnerung an unsere jüdischen Kollegen wachhalten und ihrer mit diesem Mahnmal mit Dank, Hochachtung und in Demut gedenken“, sagte DGU-Präsident Prof. Ingo Marzi.
Auf den zehn mal zehn Zentimeter großen, mit einer Messingplatte bedeckten Steinen ist jeweils Name, Jahrgang und Schicksal dieser Ärzte eingraviert. Sie wurden während der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 gedemütigt und entrechtet, indem man ihnen Promotion, Approbation oder Kassenzulassung entzog oder ihnen ein Lehrverbot erteilte. Viele von ihnen flohen ins Ausland, einige in den Tod, fünf wurden deportiert und drei ermordet. „Sie hatten sich wie ihre heutigen Kollegen für diesen Beruf entschieden, um Menschen zu helfen und zu heilen. Ihr Schicksal berührt uns noch immer. In tiefer Verbundenheit stellen wir daher sehr gern diesen Ort des Gedenkens zur Verfügung“, sagte Prof. Wolfgang E. Fleig, Medizinischer Vorstand des UKL.
Prof. Ingo Bechmann, Prodekan der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, erinnerte in seinem Grußwort an den Leipziger Privatdozenten Dr. Ernst Bettmann: Ihm wurde seine an der Leipziger Medizinischen Fakultät 1932 erworbene Habilitation für das Fach Orthopädie bereits Ende 1933 entzogen. Nach seiner Flucht 1937 in die USA wurde er in New York ein bedeutender orthopädischer Chirurg, zu dessen Patienten unter anderem der berühmte Dirigent Fritz Busch zählte.
Die Daten der 36 jüdischen DGU-Mitglieder lagen der Fachgesellschaft lange nicht vor: Durch die Kriegswirren gingen alle vereinsrechtlichen Unterlagen der damaligen verfolgten Mitglieder verloren. Erst in den letzten zehn Jahren gelang es der DGU durch den Zugriff auf verschüttete Quellen, die bruchstückhaften und manchmal vagen Überlieferungen nach und nach gesichert aufzufinden. Durch die Unterstützung zahlreicher Institutionen konnte die DGU die Mitgliederdaten weitestgehend wiederherstellen. Von großer Bedeutung war dabei der Abgleich der Daten mit dem Reichsarztregister durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin. Demnach hatte die DGU zu Beginn des Nationalsozialismus etwa 300 Mitglieder. Die Vereinstätigkeit und die Jahrestagungen der DGU wurden mit Kriegsbeginn im Jahr 1939 eingestellt und erst 1950 mit der Wiedergründung der Gesellschaft in Bochum erneut aufgenommen.
Federführend bei der Recherche zum Gedenken an die jüdischen Mitglieder war der im Herbst 2016 verstorbene und frühere Generalsekretär Professor Dr. Jürgen Probst. Sein Anliegen: Das Wachhalten der damaligen Ereignisse und das Gedenken an die Kollegen der Verfolgungsjahre. Aus dessen Rede auf der DGU-Mitgliederversammlung im Oktober 2013 zitierte heute Professor Dr. Hans Zwipp, Sprecher der DGU-Senatoren und Stolperstein-Projektleiter: „Und so wollen wir unsere früheren jüdischen Mitglieder menschlich wieder in unsere Gesellschaft aufnehmen und wieder in unser Herz einschließen.“
Die 36 ehemaligen Mitglieder kamen aus allen Teilen des damaligen Deutschlands – darunter Orte wie Berlin, Hamburg, Köln und Leipzig. Sie dienten nicht nur ihrem Vaterland und ihren Patienten, sondern engagierten sich ehrenamtlich unter anderem als Schriftführer, Schatzmeister oder 1. Vorsitzender der DGU. Sechs von ihnen waren sogar Gründungsmitglieder, als die DGU am 23.9.1922 im Auditorium 30 der Universität Leipzig unter der damaligen Bezeichnung Deutsche Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin gegründet wurde. Anlass war die hundertjährige Tagung der Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte (DGNÄ).
Das Projekt STOLPERSTEINE gilt zwischenzeitlich als größtes dezentrales Mahnmal der Welt. Mittlerweile sind über 63.000 Stolpersteine, nicht nur in Deutschland, sondern in weiteren 21 europäischen Ländern verlegt. In Deutschland sind Stolpersteine inzwischen in über 1.200 verschiedenen Orten zu finden.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)