Archiv für den Monat: Februar 2018

Trauer um BVOU-Landesvorsitzenden Bayern

Berlin/Karlsruhe/Freising – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) trauert um den Landesvorsitzenden Bayerns, Dr. Matthias Graf. Er starb am 16. Februar 2018 an den Folgen eines Unfalls.

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher würdigte das langjährige Engagement und die Persönlichkeit Grafs in einem Rundschreiben an die BVOU-Mitglieder: „Wir verlieren mit Matthias Graf einen hochengagierten Kollegen im Berufsverband und der ärztlichen Selbstverwaltung sowie einen steten Verfechter für die Verbesserung der Patientenversorgung und den Erhalt des freien Arztberufes. Wir verlieren ebenso eine Persönlichkeit mit dem Herz am richtigen Fleck, einen Freund, den wir immer als hellwach, gewitzt, kompetent und loyal erleben durften. Wir werden Matthias sehr vermissen und sein Andenken für immer in Ehren bewahren.“

DGU-Reisestipendium: Jetzt bewerben!

Berlin  Das Reisestipendium der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) soll den wissenschaftlichen Nachwuchs beim Besuch einer klinisch oder experimentell bedeutenden ausländischen Einrichtung unterstützen. Das Stipendium ist mit 5.000 Euro dotiert und kann geteilt werden. Bewerbungen können noch bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.

Die Bewerber sollten hauptsächlich oder überwiegend in der Unfallchirurgie tätig sein und müssen sich in nichtselbständiger Stellung befinden und schwerpunktmäßig unfallchirurgisch tätig sein.

Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Geschäftsstelle der DGU einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Beschreibung des mit dem Aufenthalt verbundenen Zwecks
  • Bescheinigung der einladenden Einrichtung und der entsendenden Institution

Quelle: DGU

Orthofit-Videos mit Christian Bahrmann

Berlin – Wie legt man einen eigenen Barfußpfad an? Wo kann man am besten balancieren üben? Und was kann man mit den Füßen überhaupt alles machen? Diesen Fragen geht TV-Star Christian Bahrmann nach. Er hat gemeinsam mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) für die Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ verschiedene Kurzvideos zum Thema gedreht. In den vier produzierten Clips vermittelt der langjährige Orthofit-Unterstützer Kindern spielerisch mehr Bewusstsein für das, was ihre Füße alles können.

Die Informationen richten sich dabei aber nicht nur an die Jüngsten: Sie sollen Eltern, Erzieher und Lehrer dazu anregen, die Kleinen zu motivieren, ihre Füße bewusster wahrzunehmen, Kraft und Balance zu trainieren. Die dargestellten Übungen lassen sich spielerisch in den Alltag integrieren.

Auch unterstützende Ärztinnen und Ärzte erhalten durch die Videos kreative Ideen, wie sie ihren nächsten Aktionstag Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ gestalten können.

Die Videos erscheinen nach und nach auf der Internetseite www.aktion-orthofit.de sowie auf den Social Media-Kanälen der Aktion Orthofit, auf Facebook, Twitter und Instagram.

Reaktionen auf den Koalitionsvertrag

Berlin – „Die verabredete Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte durch die zukünftigen Koalitionspartner ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Sie stellt einen staatlichen Eingriff in das Gesundheitswesen und die gemeinsame Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft dar“, kritisierte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) den Koalitionsvertrag von SPD und Union. Bereits seit mehreren Jahren zeigten repräsentative Untersuchungen, dass die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 50 Stunden pro Woche betrage. „Die Arbeitszeit pro Woche, welche für Patientensprechstunden dabei aufgewandt wird, lag bereits 2016 bei durchschnittlich 32,6 Stunden pro Woche. Am Tag werden während dieser Zeit rund 45 Patienten behandelt“, so Heinrich.

Kein Wort zur Vergütung für die verlangte Mehrarbeit

„Eine pauschale Erhöhung um 25 Prozent der Sprechstundenzeit führt gleichzeitig zu einer Erhöhung der begleitenden Wochenarbeitszeit der Ärzte für Verwaltung, Organisation und nicht-ärztliche Tätigkeiten um rund zehn Stunden pro Woche. Ärzte arbeiten damit dann rund 62 Stunden pro Woche, ohne dass die Koalitionsverhandler ein Wort über eine Vergütung dieser Zeit verlieren“, so Heinrich weiter.

Abwägender äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK): „Es ist sehr vernünftig, dass das in den Koalitionsverhandlungen höchst strittige Thema des Vergütungssystems nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist“, sagte BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. „Eine von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Kommission soll nunmehr eingehend die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen für ein modernes Vergütungssystem erörtern. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, so die Koalitionäre, wird danach entschieden. Damit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal eingehend mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwerfungen auseinanderzusetzen.“

Marburger Bund sieht sinnvolle Ansätze

Die Maßnahmen im stationären Bereich versprächen mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser und zusätzliche Investitionen für Strukturveränderungen, Digitalisierung und neue Technologien, kommentierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die von CDU, CSU und SPD verabredeten gesundheitspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag der Parteien. „Die im Entwurf des Koalitionsvertrages dokumentierte Absicht, die Pflegepersonalkosten vom Fallpauschalen-System auszunehmen, kann der Auftakt zu einer tatsächlich bedarfsorientierten und weniger rein erlösorientierten Personalermittlung der Krankenhäuser sein. Es wächst hoffentlich die Einsicht, dass Personalkosten nicht in einem pauschalierten System bedarfsgerecht abgebildet werden können. Wir erwarten, dass in einem weiteren Schritt sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden. Damit wäre der Weg frei zu einer Krankenhausvergütung 2.0“, so Botzlar.

Der Marburger Bund werde weiterhin darauf drängen, das flächendeckend angewandte Fallpauschalensystem zur Abrechnung stationärer Leistungen durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem zu ersetzen. Die Abkopplung der Pflegepersonalkosten könne insofern nur ein erster Schritt zur Reform der Krankenhausfinanzierung sein. Ein wirklicher Fortschritt sei die angekündigte vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich und die damit verbundene Nachweispflicht für die Kliniken. „Ziel muss es sein, die Arbeitssituation aller Beschäftigten in den Krankenhäusern dauerhaft zu verbessern. Vor allem daran werden wir die Politik der neuen Regierung messen“, sagte Botzlar.

Quellen: Pressemitteilungen SpiFa, BÄK, MB

Gesundheit und Pflege im Koalitionsvertrag

Berlin – Nach langen Verhandlungen haben sich die Unterhändler in SPD und Union für den Bereich Gesundheit und Pflege unter anderem auf folgende Details im Koalitionsvertrag geeinigt:

  • Sowohl EBM wie GOÄ sollen reformiert werden. Es soll ein „modernes Vergütungssystem (geschaffen werden), das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet.“ Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge unterbreitet. Ob diese umgesetzt werden, wird danach entschieden.
  • Die Mindestsprechstundenzeit für Vertragsärzte soll für die Versorgung von GKV-Versicherten von formal 20 auf 25 Wochenstunden erhöht werden.
  • Ärzte in wirtschaftlichen schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen sollen regionale Honorarzuschläge erhalten. Dazu werden hausärztliche und sprechende Medizin besonders unterstützt.
  • In Krankenhäusern sollen Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.
  • Die Krankenhausvergütung soll auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Die Kosten der Pflege sollen unabhängig von den Fallpauschalen vergütet werden.
  • Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztliche Vereinigungen sollen in gemeinsamer Finanzverantwortung die Notfallversorgung sicherstellen. Dazu sollen sie Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufbauen.
  • Kassenärztliche Vereinigungen und Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge zu schließen.
  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung unterbreiten.
  • Disease-Management-Programme sollen gestärkt werden, unter anderem das DMP Rückenschmerz.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss soll schneller über neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren entscheiden.
  • GKV-Beiträge sollen ab 1.1.2019 wieder paritätisch finanziert werden, ebenso der Zusatzbeitrag.

Zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen haben diese und andere Festlegungen kommentiert. Der Branchendienst „Observer Gesundheit“ hat eine umfassendere Einordnung der Festlegungen von SPD und Union vorgenommen. Darin kommt der gesundheitspolitische Publizist und Berater Dr. Robert Paquet zu dem Schluss, dass sich der „Punktestand“ zwischen SPD und Union in Bezug auf die Themen Gesundheit und Pflege nicht wesentlich geändert habe. Viele Forderungen der SPD fänden sich nicht in dem Vertrag, andere seien sehr ergebnisoffen, sprich: vage, formuliert.

Gesundheitsausschuss neu konstituiert

Berlin – Der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel ist neuer Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Der 62-jährige gebürtige Bonner wurde am 31. Januar 2018 in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses einmütig in das Amt berufen. Er ist Nachfolger des SPD-Abgeordneten Edgar Franke, der in der zurückliegenden Wahlperiode den Vorsitz inne hatte. Der Diplom-Betriebswirt Rüddel ist seit 2009 Mitglied des Bundestages.

In dem Gremium sind 41 Abgeordnete aus sechs Fraktionen vertreten, darunter auch acht Ärztinnen und Ärzte: Sabine Dittmar (SPD), die früher als Hausärztin im Fränkischen tätig war, Rudolf Henke (CDU), der auch Vorsitzender des Marburger Bundes und Präsident der Ärztekammer Nordrhein ist, sowie Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU), Kardiologin. Stephan Pilsinger (CSU) war nach seiner Approbation an einem kommunalen Krankenhaus tätig. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Prof. Andrew Ullmann (FDP) ist Internist mit dem Schwerpunkt Infektiologie. Hinzu kommen Prof. Axel Gehrke (AfD), Kardiologe, und Dr. Robby Schlund (AfD), Facharzt für Orthopädie/Sportmedizin. 

Aber auch weitere Mitglieder des Ausschusses haben früher berufliche Erfahrungen im Gesundheitswesen gesammelt: Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) ist Zahnarzt. Dr. Roy Kühne (CDU) ist gelernter Physiotherapeut. Bettina Müller (SPD) war Krankenschwester, ebenso Kordula Schulz-Asche (FDP), Emmi Zeulner (CSU) Krankenpflegerin, Pia Zimmermann (Die Linke) viele Jahre in der Behindertenhilfe in einer stationären Langzeiteinrichtung. Claudia Moll (SPD) ist Fachkraft für Gerontopsychiatrie, Sylvia Gabelmann (Linke) Apothekerin.

Lothar Riebsamen (CDU) war lange Verwaltungsdirektor und Aufsichtsrat kommunaler Kliniken. Erich Irlstorfer (CSU) war 20 Jahre lang für die AOK tätig. Dirk Heidenblut (SPD) war Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bunds, Martina Stamm-Fibich (SPD) für ein großes medizintechnisches Unternehmen tätig. Sabine Bas (SPD) war in führenden Positionen bei Krankenkassen angestellt. Katrin Helling-Plahr (FDP) ist Fachanwältin für Medizinrecht. 

Hier die Ausschussmitglieder im Einzelnen:

Union: Rudolf Henke, Michael Hennrich, Erich Irlstorfer, Georg Kippels, Alexander Krauß, Roy Kühne, Karin Maag, Dietrich Monstadt, Stephan Pilsinger, Lothar Riebsamen, Erwin Rüddel, Claudia Schmidtke, Tino Sorge, Emmi Zeulner

SPD: Heike Baehrens, Bärbel Bas, Sabine Dittmar, Edgar Franke, Dirk Heidenblut, Hilde Mattheis, Claudia Moll, Bettina Müller, Martina Stamm-Fibich

AfD: Axel Gehrke, Paul Podolay, Robby Schlund, Jörg Schneider, Detlev Spangenberg

Linke: Sylvia Gabelmann, Achim Kessler, Harald Weinberg, Pia Zimmermann

Grüne: Bettina Hoffmann, Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche

FDP: Christine Aschenberg-Dugnus, Katrin Helling-Plahr, Wieland Schinnenburg, Andrew Ullmann, Nicole Westig

Zu Obleuten des Fachausschusses bestimmt wurden Michael Hennrich (Union), Sabine Dittmar (SPD), Axel Gehrke (AfD), Andrew Ullmann (FDP), Achim Kessler (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

Neue Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz erschienen

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) hat für die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) gemeinsam mit 13 medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden, darunter auch der BVOU, die S2k-Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz herausgegeben.

Die Leitlinie wurde zusammen mit Patientenvertretern unter Begleitung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) entwickelt. Es ist die erste Leitlinie, die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Behandlung von Patienten mit spezifischen Kreuzschmerzen dokumentiert. Sie bietet Medizinern Informationen zum Krankheitsbild und gibt Empfehlungen zu verschiedenen Therapieansätzen. Die neue Leitlinie ist auf der Internetseite der AWMF abrufbar.

„Bei der Behandlung von Kreuzschmerzen ist eine strukturierte Vorgehensweise bei Diagnostik und Therapie im Sinne einer Gesamtstrategie wichtig. Die neue Leitlinie bietet Ärzten einen Leitfaden, wann spezifische Kreuzschmerzen als Ursache in Betracht zu ziehen sind“, erklärt Prof. Bernd Kladny, DGOU-Generalsekretär und Chefarzt der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie, m&i-Fachklinik Herzogenaurach.

Die Leitlinie Spezifischer Rückenschmerz ergänzt die seit 2010 bestehende und 2017 aktualisierte Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz (NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz). Denn neben nicht-spezifischen Kreuzschmerzen gibt es eine Vielzahl an Ursachen für spezifische Schmerzen im Rücken. Das können beispielsweise degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule, deformierte Bandscheiben, chronische Entzündungen oder Verschleißerscheinungen sein.

Prof. Andreas Halder, federführender Autor der Leitlinie und Chefarzt der Klinik für Operative Orthopädie, Sana Kliniken Sommerfeld sagt: „Fast jeder leidet im Laufe seines Lebens irgendwann einmal unter Kreuzschmerz und sucht Hilfe beim Arzt. Genau dann ist es wichtig, die richtige Diagnose zu stellen, um einen unspezifischen, rein funktionell begründeten Kreuzschmerz von dem spezifischen Kreuzschmerz zu unterscheiden, dem krankhafte Veränderungen der Wirbelsäule zugrunde liegen. Nur dann kann aus dem großen Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten die richtige gewählt werden.“

Bei schmerzhaften Erkrankungen der Wirbelsäule gilt in den ersten zwei bis drei Wochen die NVL Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, sofern der Arzt nach eingehender körperlicher Untersuchung und Patientengesprächen keine eindeutigen Hinweise auf eine spezifische Ursache ermitteln kann. In der Regel verschwinden nicht-spezifische Rückenschmerzen bald von selbst. Ab sofort können sich Mediziner die Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz heranziehen, wenn sich der Zustand nach wenigen Wochen nicht bessert und sie den Verdacht auf einen spezifischen Kreuzschmerz haben. Das heißt, die Schmerzen sind auf eine eindeutige Ursache zurückzuführen, die fachgemäß behandelt werden muss.

Die neue Leitlinie Spezifischer Kreuzschmerz definiert Begriffe, Diagnose und Therapie dieser Krankheitsbilder. „Sie ist damit eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Ärzte, die auf dieser Grundlage Patienten mit Rückenproblemen noch zielgerichteter versorgen können. Durch eine zielgerichtete Therapie kann eine Chronifizierung des Rückenschmerzes vermieden werden“, kommentiert PD Dr. Stefan Kroppenstedt, ein weiterer der federführenden Autoren der Leitlinie – er ist Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie, Sana Kliniken Sommerfeld.

Hintergrund: Rückenschmerzen gehören in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten. Sie sind der Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Bei 85 bis 90 Prozent der Betroffenen können Ärzte die Ursache für den Schmerz nicht ausmachen.

Quelle: DGOU

Bundesregierung: Zahl der Arbeitsunfälle sinkt

Berlin  Die Zahl der Arbeitsunfälle sinkt seit Jahren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/499) auf eine Kleine Anfrage (19/368) der Fraktion Die Linke. Demnach ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je einer Million geleisteter Arbeitsstunden (ohne landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) seit 2007 von 16,9 auf 13,9 im Jahr 2016 gesunken. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist von 2007 bis 2016 um 31 Prozent gesunken, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Quelle: Heute im Bundestag (hib)

Forschung zu altersbedingtem Muskelabbau

Potsdam-Rehbrücke – Seit langem ist bekannt, dass sich mit zunehmendem Alter das Verhältnis von Muskelmasse zu Fettmasse ungünstig verändert. Hierdurch steigt einerseits das Risiko für Übergewicht und Erkrankungen wie Diabetes, Herzinfarkt und Schlaganfall, andererseits verringert sich die körperliche Leistungsfähigkeit. Sowohl solche Erkrankungen als auch eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit gehen oft mit einer verminderten Lebensqualität einher und schränken auch die soziale Teilhabe im Alter ein.

„Um die Lebensqualität im Alter zu erhöhen und hierdurch auch unser Gesundheitssystem zu entlasten, ist es wichtig, neue Wege für ein möglichst langes Leben in Gesundheit zu finden. Innovative Ernährungskonzepte, die dem altersbedingten Muskelabbau entgegenwirken und den Muskelaufbau fördern, können dazu beitragen. Deshalb ist es ein wichtiges Ziel unserer Forschung, wissenschaftliche Grundlagen für solch neuartige Konzepte zu erstellen”, betonte kürzlich Prof. Kristina Norman. Die Ernährungswissenschaftlerin hat den gemeinsamen Ruf der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam und des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung (DIfE) auf die W2-Professur „Ernährung und Geriatrie“ angenommen. Seit 1. Januar 2018 leitet sie die Abteilung Ernährung und Gerontologie am DIfE.

Norman und ihr Wissenschaftlerteam untersuchen die Zusammenhänge zwischen Alterungsprozessen, der Ernährung und dem Stoffwechsel. Insbesondere erforschen sie, wie sich altersbedingte Veränderungen der Körperzusammensetzung auf Stoffwechselprozesse und die körperliche Leistungsfähigkeit auswirken.

Quelle: DIfE

Wie prüft man die Konusgeometrie intraoperativ sicher?

Berlin – Beim isolierten Pfannen-/Inlaywechsel in der Revision kann der in situ verbleibende Schaft nicht immer sicher identifiziert werden. Bei Patienten mit älteren Schaftmodellen oder ausländischen Schaftdesigns wird dies zur Herausforderung, vor allem, wenn kein Endoprothesenausweis vorliegt. Wie kann der Arzt seine Entscheidung für die gewählten Komponenten dokumentieren?

Hat der Chirurg in der Revisionssituation die Entscheidung getroffen, den liegenden Prothesenschaft zu belassen, reicht die visuelle und haptische Inspektion der glatten und reflektierenden Oberfläche zur Beurteilung der Konusbeschaffenheit nicht mehr aus. Patienten auswärtiger Kliniken haben oftmals unbekannte Konen oder auch ältere Modelle, ohne dass ein Endoprothesenausweis vorliegt. Wie kann dann der Operateur intraoperativ den verbleibenden Schaftkonus mit Sicherheit in Beschaffenheit und Geometrie prüfen, um den jeweils kompatiblen BioBall® Adapter zu bestimmen?

Gute Gründe, warum Sie als Revisionschirurg den BioBall® AdapterSelector kennen sollten.

Die Firma Merete ist diesem Problem entgegengetreten und kann den Operateur hier unterstützen:

Der patentierte BioBall AdapterSelector als technisches und mechanisches Prüfinstrument für die Konusgeometrie gibt Aufschluss darüber, ob es sich um den im Vorfeld definierten Konus handelt und ob dieser beschädigt ist.

So kann der jeweils kompatible BioBall Adapter mit Sicherheit bestimmt werden.

Das BioBall System wurde als „Modulares Gelenkprothesensystem“ Ende der 1990er Jahre von Merete in den Markt gebracht. Heute ist der BioBall Adapter zum „goldenen Standard“ der hüftendoprothetischen Revisionschirurgie geworden und ist vielfach in der Literatur empfohlen. Er ermöglicht die intraoperative Korrektur bei liegendem Schaft von Offset, Halslänge, Lateralisierung und Antetorsion / Retrotorsion. Der BioBall AdapterSelector ist Bestandteil des BioBall  Instrumentariums und bietet durch die dokumentierbare, intraoperative Überprüfung der Passgenauigkeit eine zusätzliche Sicherheit. Es ist zu empfehlen, vor der Verwendung des BioBall Systems eine Überprüfung mit dem AdapterSelector durchzuführen und diese Prüfung im OP-Bericht zu dokumentieren.

Der BioBall AdapterSelector ist weltweit das einzige zur Prüfung der Konusgeometrie zugelassene Prüfinstrument (auch zugelassen durch die U. S. Food and Drug Administration). Mit keinem anderen Instrument kann eine anerkannte und zulässige Prüfung der Konusgeometrie durchgeführt und die Passgenauigkeit für den gewählten BioBall Adapter sichergestellt werden.

Für weitere Informationen, eine Schulung oder Anwenderhospitation wenden Sie sich bitte an: customerservice@merete.de

Autor: Merete