Archiv für den Monat: März 2018

Telematikinfrastruktur, BVOU, Vorstand

Wie geht es weiter mit dem Telematik-Rollout?

Berlin – Der Rollout der Telematikinfrastruktur (TI) geht weiterhin nur schleppend voran. Im Zentrum der Debatte stehen die immer noch nicht verfügbaren Konnektoren anderer Anbieter, das damit verbundene Preis- und Sanktionsrisiko für die Arztpraxen und die Umsetzung weiterer medizinischer Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich bei einem Pressegespräch erneut für eine Fristverlängerung und Anpassung der Finanzierungspauschalen für die TI ausgesprochen. „Wir können nicht hinnehmen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die Probleme ausbaden müssen, die der Markt verursacht“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel gestern in Berlin.

Zwar gibt es seit einigen Wochen einen weiteren Anbieter für die SMC-B-Karte (T-Systems) und das stationäre Kartenterminal (Cherry). Jedoch ist nach wie vor nicht sicher, wann weitere Konnektoren auf den Markt kommen werden. Mehrere Anbieter stünden in den Startlöchern, so Kriedel. Doch ob sie wie angekündigt ab dem zweiten Quartal liefern könnten, sei fraglich. Und selbst wenn dies der Fall wäre, halte es die KBV für unrealistisch, alle 100.000 Praxen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist bis Ende 2018 an die TI anzuschließen. Denn bisher seien erst zwischen 7.500 und 10.000 TI-Installationen erfolgt, erklärte Kriedel.

Für etwa die Hälfte der Niedergelassenen, die ihre Praxissoftware nicht über den schon vorhandenen Konnektor-Anbieter, die CompuGroup Medical (CGM), beziehen, fehle es außerdem noch gänzlich an Angeboten für den TI-Anschluss.

Forderung: Mehr Zeit und gesicherte Kostenerstattung für die Praxen

Derzeit drohen den Ärzten Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent, wenn sie den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) als erste verpflichtende Anwendung der TI nicht ab dem 1.1.2019 durchführen. Um dieses Sanktionsrisiko zu entschärfen, will die KBV beim Gesetzgeber eine erneute Fristverlängerung bis Mitte 2019 erwirken. „Ursprünglich waren ohnehin zwei Jahre für den technischen Rollout der TI vorgesehen“, erinnerte Kriedel. Beginnen konnte der Rollout jedoch erst Ende letzten Jahres mit der Zulassung der ersten technischen Komponenten durch die gematik.

Neben dem Zeitproblem kommt auf die Arztpraxen voraussichtlich auch ein finanzielles Problem zu. Denn die Finanzierungspauschalen für die TI-Erstausstattung liegen spätestens ab dem dritten Quartal 2018 deutlich unter den derzeitigen Marktpreisen. „Wir haben es hier mit einer möglichen Unterdeckung im vierstelligen Bereich pro Praxis zu tun“, so Kriedel. Deshalb habe die KBV nun erneut Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, um die Erstattungspauschalen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation neu zu verhandeln. Denn entsprechend dem E-Health-Gesetz steht den Ärzten eine vollständige Erstattung der Kosten für die TI-Komponenten zu.

Technische Störung ohne Einfluss auf Praxisbetrieb

Zuletzt hatte es aufgrund technischer Schwierigkeiten erneut Kritik an der Telematikinfrastruktur gegeben. So kam es in der vergangenen Woche zu einer Störung der Konnektoren, weswegen Arztpraxen kurzfristig nicht mit der TI verbunden waren und keinen Stammdatenabgleich durchführen konnten.

Der gematik zufolge konnte die Ursache dieser Störung innerhalb weniger Stunden behoben werden und die von der Störung betroffenen Konnektoren im Laufe der Woche die Verbindung in die TI wieder erfolgreich aufbauen. Der Praxisbetrieb sei zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen, da das Einlesen der eGK und das Anlegen eines Behandlungsfalls im Praxisverwaltungssystem weiterhin uneingeschränkt möglich gewesen sei.

Auch bei BVOU-Mitglied Dr. Peter Kalbe, der sich vor Kurzem bereits im Interview mit dem BVOU über seinen Anschluss an die TI geäußert hatte, gab es nach seinen Worten keine Beeinträchtigungen durch die Störung. Sie sei innerhalb kurzer Zeit per Fernwartung beseitigt worden.

Erste medizinische Anwendungen ab Herbst im Test

Um mehr Akzeptanz für die TI und konkrete Mehrwerte für Ärzte und Patienten zu schaffen, sollen die ersten medizinischen Anwendungen der eGK, der Notfalldatensatz und der elektronische Medikationsplan, sobald wie möglich getestet und anschließend ausgerollt werden. Dafür soll es im Herbst einen zweimonatigen Feldtest mit etwa 75 Arztpraxen in Westfalen-Lippe geben, wie das „Deutsche Ärzteblatt“ vor Kurzem berichtete.

KBV sieht weiteren Klärungsbedarf bei ePA

Als Sammelstelle und Vernetzungsinstrument für die verschiedenen Anwendungen und Akteure der Telematikinfrastruktur soll die elektronische Patientenakte (ePA) fungieren. Doch auch hier gebe es noch viele offene Fragen, was die konkrete Ausgestaltung angehe, betonte KBV-Vorstand Kriedel beim gestrigen Pressegespräch.

So müsse sichergestellt werden, dass es für jeden Patienten nur eine Akte gebe, die zum Beispiel auch bei einem Krankenkassenwechsel bestehen bleibt. Deshalb sei es wichtig, einheitliche technische Standards zu schaffen und Insel- oder Parallellösungen von unterschiedlichen Anbietern zu vermeiden. Als zentralen Akteur für alle technischen Fragen und Fragen der Interoperabilität sieht die KBV somit weiterhin die gematik.

Außerdem müsse ein sinnvolles Zugriffs- und Berechtigungskonzept für die ePA erarbeitet werden. Denn letztlich könne der Patient entscheiden, welche Daten er welchem Arzt zur Verfügung stelle. Deshalb müsse auch klar dokumentiert werden können, über welche Informationen aus der Akte ein Arzt Kenntnis hatte, als er eine Diagnose stellte, so Kriedel. Über die Inhalte und die damit verbundene Vergütung der ePA müsse sich die KBV nun mit dem GKV-Spitzenverband abstimmen.

Blankoverordnung: Kritische Bewertung der ersten Ergebnisse

Berlin – Die Ergebnisse zweier Modellvorhaben zur Blankoverordnung auf der Basis von § 63 Absatz 3b SGB V enthalten deutliche Hinweise darauf, dass sich die Behandlungsergebnisse durch eine gezieltere Auswahl der therapeutischen Maßnahmen im Verlauf der Behandlung verbessern können. Hier war in beiden Studien die Verschiebung von der reinen Krankengymnastik (KG) zur Manuellen Therapie (MT), die als Konzept ein breites Spektrum auch an spezifischen Ansätzen bietet, schlüssig. Wertvoll war auch die in beide Modellvorhaben integrierte Anleitung zu Eigenübungen der Patienten.

Wie sich allerdings mit dem Modellvorhaben II begründen lassen soll, dass ein Direktzugang zu Physiotherapeuten sinnvoll wäre, bleibt offen. Es scheint, dass die Auftraggeber dieser Studie hier eine Umdeutung der Fragestellung mit dem Ziel vorgenommen haben, die Blankoverordnung allein als nicht zielführend darzustellen. Was die Selektion der Patienten im Hinblick auf die Eignung für einen Direktzugang betrifft, so wäre sicher ein anderes Studiendesign zielführender gewesen. Grundsätzlich gilt aus ärztlicher Perspektive weiterhin, dass die bestehende Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit nicht geeignet ist, sie zur Stellung einer Diagnose zu qualifizieren. Das wird auch mehrheitlich von Gesundheitspolitikern so gesehen. Auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung werfen die Studien Fragen auf.

IFK bevorzugt den Direktzugang

Zum Hintergrund: Seit dem Jahr 2008 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Modellvorhaben ermöglicht, die es Physiotherapeuten nach einem verpflichtenden Arztkontakt des Patienten erlauben, „Auswahl und Dauer der physikalischen Therapie und Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen“ zu können. Diese Option namens Blankorezept oder Blankoverordnung und die begonnenen Evaluationen wurden in den letzten Jahren umfangreich zwischen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), der Bundesärztekammer (BÄK) und den physiotherapeutischen Fachverbänden diskutiert. Dabei zeigte sich, dass sich die physiotherapeutischen Verbände untereinander durchaus nicht einig sind in Bezug auf das Blankorezept und den Direktzugang ohne Arztkontakt zum Physiotherapeuten. So wird das Blankorezept vom Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e.V. (IFK) im Grunde abgelehnt und der Direktzugang favorisiert.

DGOU, BVOU und BÄK stehen den entsprechenden Modellvorhaben generell skeptisch, aber offen gegenüber – wenn als Zielrichtung vorgesehen ist, die Patientenversorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verbessern und die bestehenden Budgetgrenzen im Sinne der geforderten Qualitätsverbesserung zu erweitern. Nicht diskutierbar ist aus Sicht dieser ärztlichen Akteure allerdings der Arztvorbehalt für die Diagnose und Indikationsstellung. Nicht diskutierbar ist ebenso wenig die Notwendigkeit einer guten Abstimmung zwischen den Berufsgruppen, wenn eine Therapie keine Verbesserung des Zustands bewirkt oder sogenannte yellow / red flags den erneuten Arztkontakt eines Patienten erfordern.

Budgetverantwortung muss bei dem liegen, der die Therapie verantwortet

DGOU, BVOU und BÄK haben zudem immer wieder darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Aspekt beim Blankorezept die geltende Budgetierung ist. Wenn ein Arzt heute auf der Basis seiner Diagnose und Indikationsstellung mit dem Patienten das therapeutische Vorgehen klärt, so ist er durch eine straffe Budgetierung in seinen Verordnungsmöglichkeiten beschränkt und kann in Regress genommen werden. Sobald ein Blankorezept einem Physiotherapeuten die Möglichkeit eröffnet, Art, Umfang und Dauer der vom Arzt indizierten Behandlung selbst zu bestimmen, muss folgerichtig auch die Budgetierung der jeweiligen Behandlung auf die physiotherapeutische Berufsgruppe übergehen. Denn es wäre nicht zulässig, Ärzte für Umfang und Art der Behandlung in Regress zu nehmen, obwohl sie diese nicht mehr selbst steuern. Diese Übertragung der Budgetverantwortung stößt bei den Berufsverbänden der Physiotherapeuten jedoch auf entschiedene Ablehnung.

Auch Fragen der Haftpflicht wären politisch und gesetzlich zu klären, bevor die Blankoverordnung nach einer Phase der Modellversuche zu einem Teil der Regelversorgung würde. Hierfür müssten beim Blankorezept weiter bestehende Schnittstellen der ärztlich-physiotherapeutischen Kooperation verbessert werden.

Zwei Modellverhaben, zwei Ansätze

Vor diesem Hintergrund sind die beiden Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3b SGB V zu beurteilen, deren Ergebnisse im Herbst 2017 und im März 2018 veröffentlicht wurden. Bei Studie I handelt es sich um einen Modellversuch des Verbands Physikalische Therapie (VPT) und der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB), den die Berliner Alice Salomon Hochschule ausgewertet hat. Er umfasste die Jahre 2014 bis 2016. Bei Studie II handelt es sich um einen Modellversuch des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der Krankenkasse BIG direkt gesund, den die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ausgewertet hat. Er umfasste die Jahre 2011 bis 2017.

Während für die erste Studie nur von wenigen Patienten Ergebnisse vorliegen und das Modell ohne wesentliche Kooperation der Ärzteschaft verlief, kann die zweite Studie größere Patientenzahlen vorweisen. Sie ist aber nicht streng im Sinne einer Evaluation des Blankorezepts erfolgt, sondern soll offenbar zur Diskussion und Durchsetzung des physiotherapeutischen Direktkontaktes beitragen.

Studie I: dreifach erhöhte Behandlungsfrequenz, Studie II: keine Veränderung

In beide Untersuchungen wurden Patienten mit akuten und chronischen muskuloskeletalen Erkrankungen einbezogen. In Studie II handelte es sich um leichte bis mittelschwere Fälle bezüglich Schmerz und Funktionseinschränkung. Die postulierte Simulation, dass die Hälfte dieser Klientel für einen Direktzugang in Frage käme, wird nicht weiter unterlegt. Die diagnostischen Unterscheidungskriterien werden nicht dargelegt. Während sich die Behandlungsfrequenz der Patienten in Studie I auf das Dreifache erhöhte und sich die Behandlungszeit mehr als verdoppelte, was in der Regelversorgung erhebliche Kosteneffekte hätte, hat sich die Behandlungsfrequenz der Patienten in Studie II nicht verändert. Die Behandlungsdauer ging sogar deutlich nach unten.

In Studie I schlagen die längere Behandlungsdauer und eine engere Behandlungsfrequenz unmittelbar auf die Behandlungskosten durch: Sie erhöhten sich jeweils mindestens um das Doppelte. Das hätte bei einem Übertrag in die Regelversorgung erhebliche budgetäre Auswirkungen – oder wäre bei einer fortgesetzten Budgetierung ein Vorgehen, das nicht umsetzbar ist. Die Annahme, dass solche höheren Kosten zukünftige Behandlungskosten der Patienten senken helfen könnten, müsste erst noch in weiteren Studien belegt werden. In Studie II waren die Kosten beim Einsatz sowohl von MG wie KG identisch. Die Kosten für ärztliche Leistungen waren hier lediglich im Behandlungszeitraum leicht niedriger, Heilmittel- und Arzneikosten änderten sich nicht signifikant. Die postulierte Kostenersparnis im Fall eines Direktzugangs ohne Arztkontakt wird so insbesondere über einen längerfristigen Verlauf nicht bewiesen.

Insgesamt widersprechen sich einige Ergebnisse aus den beiden Studien, weshalb diese zahlreiche Fragen aufwerfen. Interessanterweise hat sich bei beiden Studien die Behandlungsmethode von der reinen Krankengymnastik weg hin zu der Manuellen Therapie verschoben, die effektiver ist, weil sie dem Behandler ein breites Spektrum bietet. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis beider Studien, das zeigt, dass bei den für Funktionsstörungen und Schmerz gezielter einsetzbaren manualtherapeutischen Techniken die Behandlungsqualität steigt. In Studie II wurde hier das Gesamtergebnis zwar nicht beeinflusst. Aber die Behandlungsdauer hat sich verkürzt. Auch daraus lässt sich auf positive Effekte durch die MT schließen. Die verlaufsadäquate Wahl des breiten therapeutischen Spektrums im Rahmen der Blankoverordnung ist auch positiv zu bewerten. Ob dadurch wirklich langfristig Kostenvorteile in der Patientenbehandlung zu erzielen sind, bleibt unklar und wäre weiter zu evaluieren. Die Arbeitsunfähigkeitszeiten verkürzten sich nicht (Studie II) beziehungsweise dieser Aspekt wurde nicht weiter untersucht (Studie I).

Fazit aus ärztlicher Sicht

Aus ärztlicher Sicht thematisieren beide Ergebnisse der Modellvorhaben interessante Aspekte einer von physiotherapeutischer Seite geforderten Blankoverordnung. Während Studie I mit freier methodischer und zeitlicher Auswahl der Therapeuten bei guten Ergebnissen Zeit und Kosten der Behandlung erhöht, was die Frage nach Gesamtbudget und zukünftiger Kontrolle über dieses Budget zur politischen Frage macht, ist in Studie II bei Reduzierung der Behandlungsdauer keine Kostenerhöhung oder -ersparnis dargestellt.

Beide Studien geben einen starken Hinweis darauf, dass sich die Behandlungsergebnisse durch eine gezieltere Auswahl therapeutischer Maßnahmen im Verlauf der Behandlung verbessern können. Dass ein Direktzugang Vorteile hätte, lässt sich aus den Studien nicht ablesen. Wünschenswert wäre, die Effekte der Blankoverordnung unter der Voraussetzung des bestehenbleibenden Arztvorbehaltes in weiteren Modellvorhaben und durch gezieltere Studiendesigns auch bezüglich der Langzeitwirkung auf die Ergebnisqualität und die Kosten zu evaluieren.

Dr. Matthias Psczolla ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der nicht operativen orthopädischen manualmedizinischen Akutkrankenhäuser (ANOA). Die ANOA ist eine medizinisch-wissenschaftliche Vereinigung von Akutkliniken, die nicht operativ orthopädisch-unfallchirurgisch, manualmedizinisch und schmerztherapeutisch tätig sind.

Blankoverordnung: Studie I von IKK BB und VPT

Berlin – „Die wesentlichen Ziele beziehungsweise Erwartungen des Modellversuchs von Innungskrankenkasse Berlin Brandenburg (IKK BB) und dem Verband Physikalische Therapie (VPT) – hohe Wirksamkeit, hohe Patientenzufriedenheit – dürfen aufgrund der Evaluationsergebnisse als erfüllt betrachtet werden. Dass die intensivere physiotherapeutische Behandlung zu höheren Kosten führte als im herkömmlichen System, war abzusehen.“ Mit diesen Worten hat Prof. Jutta Räbiger die Ergebnisse des ersten Modellversuchs zur Blankoverdnung im Herbst 2017 in einer dreiteiligen Artikelserie im VPTMagazin dargestellt. Sie war die wissenschaftliche Leiterin der beauftragten Alice Salomon Hochschule Berlin (siehe hierzu auch: Blankoverordnung: Erste Ergebnisse).

Als Gründe für die Kostensteigerung führte sie „insbesondere die Loslösung von den mengen- und zeitbezogenen Begrenzungen des Heilmittelkatalogs sowie die Beibehaltung der Einzelleistungsvergütung“ an. Ob Behandlungsmengen und -kosten im Modellversuch zu hoch oder in der Normalversorgung zu niedrig seien, könne man anhand der Studie nicht beantworten.

KVen Berlin und Brandenburg unterstützten die Studie nicht

Der Modellversuch startete formal 2011, drei Jahre brauchte es aber zur Vorbereitung und Testung. Die eigentliche Studie erfolgte 2014 bis 2016. Als Modellregionen wurden Berlin und Brandenburg ausgewählt. Da die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Brandenburg sich nicht zur Teilnahme bereit erklärt und die KV Berlin sich bedeckt gehalten habe, wie Räbiger schreibt, sei man ohne diese organisierte ärztliche Unterstützung gestartet. Inhaltlich bezogen sich die Initiatoren des Modellversuchs auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, die den Indikationsgruppen WS, EX und CS im Heilmittelkatalog zugeordnet werden konnten.

Vollständig auswertbare Befundbögen lagen am Ende zu 196 Patienten aus 27 Praxen vor, überwiegend aus Berlin. Um überhaupt ein Modellprojekt zur Blankoverordnung starten zu können, wurde in den teilnehmenden Praxen für die relevanten Patienten die herkömmliche ärztliche Verordnung zur Blankoverordnung erklärt. „Auf Grundlage der ärztlichen Diagnose [trafen die Physiotherapeuten] ihre eigenen therapeutischen Entscheidungen“, heißt es im ersten Beitrag der Serie von Räbiger. Diese führten dazu, dass andere Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen eingesetzt wurden als im Heilmittelkatalog vorgesehen und häufig verordnet: „Deutlich häufiger wurde die Manuelle Therapie angewandt, in der Interventionsgruppe (IG) bei 75,2 Prozent, in der Kontrollgruppe (KG) bei 41,4 Prozent der Patienten.“ Als Folge war die Zahl der Behandlungseinheiten in der IG auch dreifach höher als in der KG. Eine weitere Besonderheit war, dass 97 Prozent der Patienten nach Blankoverordnung eine Anleitung zu häuslichen Eigenübungen erhielten.

Räbiger kommt weiter zu dem Ergebnis, dass die Effekte in der IG in Bezug auf Schmerzreduktion, Gelenkbeweglichkeit und Muskelkraft deutlich positiv waren. Die Wirksamkeit ihrer Behandlung schätzten auch die Patienten der IG höher ein als die in der KG. Weiter schreibt sie: „In Bezug auf die Nachhaltigkeit der Behandlung gab es Hinweise, dass ein Großteil der am Anfang des Modellvorhabens behandelten Patienten in den Folgejahren nicht wiederholt behandelt werden mussten.“ Hierzu sei noch eine Nachuntersuchung geplant.

Blankoverordnung: Studie II von BIG direkt gesund und IFK

Berlin – Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der Krankenkasse BIG direkt gesund, hat sich dafür ausgesprochen, Physiotherapeuten mittelfristig den Direktzugang zu gestatten und Modellvorhaben zu starten, die eine Substitution ärztlicher Leistung erlauben. Er appellierte bei der Vorstellung der Ergebnisse aus einem Modellvorhaben zur Blankoverordnung an die Politik, diesen Schritt zu gehen. (siehe hierzu auch: Blankoverordnung: Erste Ergebnisse). Der „Direct Access“ sei international etabliert, betonte Kaetsch. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen habe schon 2007 deutlich gemacht, dass man Entlastungsstrukturen schaffen müsse für die Ärzte: „Dies ist ein Teil der Medaille.“ Physiotherapie biete sich schon deshalb an, weil sie ein „Low-risk-treatment“ sei.

Mitte März präsentierten die BIG direkt gesund und der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e.V. (IFK) in Berlin die Ergebnisse eines Modellprojekts zur Blankoverordnung. Ausgewertet wurde es vom Institut für Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW).

40 Modellpraxen, 630 abgeschlossene Fälle

Projektleiterin Dr. Andrea Mischker verwies darauf, dass im Jahr 2011 in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Berlin 40 Modellpraxen ausgewählt und geschult wurden. Die Studie startete dann am 1.6.2011 und endete am 31.12.2017. Orientiert habe man sich an wissenschaftlicher Standards (RCT). Patienten mit Interesse am Modellvorhaben seien in eine Modell- oder Kontrollgruppe eingeteilt worden. Die Modellgruppe habe physiotherapeutische Leistungen, über die der Therapeut entschied, erhalten, die Kontrollgruppe physiotherapeutische Versorgung gemäß vertragsärztlicher Verordnung.

Eingeschlossen wurden 888 Fälle, abgeschlossen 630. Teilnehmen konnten Frauen und Männer mit muskuloskeletalen Erkrankungen der unteren Körperhälfte oder der Wirbelsäule mit kurz- beziehungsweise mittelfristigem Behandlungsbedarf. Die Teilnehmer der Modell- und Kontrollgruppe hätten sich nicht in Bezug auf Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Schweregrad der Erkrankung sowie Auswahl und Menge der verordneten Heilmittel unterschieden, so Mischker. Erkrankungen an der Wirbelsäule seien in beiden Gruppen mit 85 Prozent am häufigsten gewesen.

Die Behandlungsqualität war den Auswertungen zufolge in beiden Gruppen gleich hoch und gleich wirksam. Im Vorher-Nachher-Vergleich zeigten beide Gruppen signifikante Verbesserungen im Hinblick auf Schmerzentwicklung, Lebensqualität und Funktionsfähigkeiten. „Physiotherapeutisches Handeln ist also auch effektiv, wenn der Physiotherapeut autonom entscheidet“, urteilte die Projektleiterin.

Kürzere Behandlungsdauer, Mix aus Krankengymnastik und manuellen Methoden

Bei den Patienten, über deren Therapie der Physiotherapeut autonom entschied, verkürzte sich die Behandlungsdauer für Patienten um etwa zwei Wochen. Mehr Teilnehmer schlossen dann auch die Behandlung ab. Autonome Physiotherapeuten verwendeten nach den Worten von Mischker weniger allgemeine Krankengymnastik und mehr manuelle Medizin, und sie ergänzten diese mit weiteren Heilmitteln, so dass ein Mix aus aktiven und passiven Therapiemethoden entstehe.  Bei den Kosten zeigten sich kaum Unterschiede, bis auf die Kosten für ärztliche Leistungen. Die Kosten für Arzneimittel und Arbeitsunfähigkeitstagen unterschieden sich in den beiden Gruppen nicht unterschieden. Die Patientenzufriedenheit sei in beiden Gruppen sehr hoch gewesen, hieß es. Einer Simulation zufolge könnten 50 Prozent der Patienten für den Direktzugang geeignet sein.

Debatte um Fernbehandlungsverbot

Berlin – Als einen „deutlichen Fingerzeig“ hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, das Ergebnis einer aktuellen Umfrage seines Verbands zum Thema Fernbehandlungsverbot gewertet. Rund 60 Prozent der über 3.800 Umfrageteilnehmer hätten sich skeptisch in Bezug auf Pläne der Bundesärztekammer geäußert, auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt das Fernbehandlungsverbot weiter zu lockern. Allerdings fehlen Angaben zur Repräsentativität der Studie. Hingewiesen wird darauf, dass fast die Hälfte der Antwortenden Medizinstudierende waren.

Nahezu zeitgleich hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung gefordert: „Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.“ Als einen Bereich nennt der Verband die Wundversorgung mit Hilfe von Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsame Videosprechstunden mit Wundspezialisten.

Baden-Württemberg erprobt eine Lockerung in vier Modellvorhaben

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots wird derzeit in Modellprojekten der Landesärztekammer Baden-Württemberg erprobt. Im Sommer 2016 hatte die Kammer – bundesweit bis heute einmalig – dafür ihre Berufsordnung geändert. Bis dahin war die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Patienten erfolgen, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte.

Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten, das von der Teleclinic GmbH aus München getragen wird. Im Dezember 2017 erhielt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben. Ende Februar wurden zwei weitere Modellprojekte erlaubt. Für eines des Justizministeriums Baden-Württemberg sollen Gefangene in Justizvollzugsanstalten telemedizinisch betreut und behandelt werden. Für ein weiteres erprobt der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY die Fernbehandlung.

Vorstand: Generalablehnung ist falsch

Dr. Frank J. Reuther, Mitglied des Vorstands der Ärztekammer Baden-Württemberg, hatte Mitte März bei einem Fachforum des Marburger Bundes die Beweggründe der Kammer erläutert. Anstoß für die Änderung der Berufsordnung und die Genehmigung der Modelle sei gewesen, dass mehrere Ärzte in Südbaden für den Schweizer Anbieter Medgate arbeiten wollten, der Fernbehandlung anbiete. Die Frage sei gewesen, wie man damit umgehe. Die Kammer habe sich für eine Lösung entschieden, die einen geringen Eingriff und eine hohe Absicherung bedeute. Sie habe eine Projektgruppe Fernbehandlung gegründet, es gebe ein relativ kompliziertes Antragsverfahren. Das Projekt soll nach den Worten Reuthers einen Erkenntnisgewinn bringen, Anstöße geben und die Patientensicherheit garantieren.

Nach seiner Ansicht wird mit Blick auf die Fernbehandlung schon ein gewisser Spagat von den Ärzten verlangt: „Das, was die ärztliche Profession ausmacht, ist nun einmal der direkte Patientenkontakt“, sagte er. Deshalb warne er davor, sich zu tief auf solche Ansätze einzulassen. Wichtig sei aber auch, dass die Ärzte bei aller Beachtung ihrer hohen Standards beachten müssten, was von ihnen gesellschaftlich erwartet werde. Generalablehnungen würden hier nicht helfen.

MAGNEZIX: Metallimplantate, die zu Knochen werden

Hannover – Eine Neuheit im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie sind MAGNEZIX-Implantate aus Magnesium (Schrauben und Pins). Immer mehr Anwender machen sehr gute Erfahrungen mit ihnen, denn sie bieten in der Praxis gegenüber herkömmlichen Titan- oder auflösbaren Polylaktidimplantaten, die bislang eingesetzt wurden, zahlreiche Vorteile.

Zum einen ist dieses neuartige Implantat besonders biokompatibel und Allergien sind nicht bekannt: Als natürlicher und wichtiger Bestandteil des Stoffwechsels ist der Körper auf Magnesium zur Aufrechterhaltung zahlreicher Körperfunktionen angewiesen, unter anderem resorbiert er den Mineralstoff auch, um neues Knochengewebe zu bilden.

MAGNEZIX-Implantate sind osteokonduktiv, das heißt sie regen die Knochenbildung an, werden im Heilungsverlauf umgebaut und nach und nach durch den nachwachsenden Knochen ersetzt. Es verbleibt somit kein Metall als Fremdmaterial im Körper, das Beschwerden verursachen kann. Daher entfällt auch eine zweite Operation, wie sie zur Entfernung normaler Implantate bei Problemen häufig notwendig ist oder auch von Patienten gewünscht wird.

Magnesium wirkt zusätzlich antibakteriell und hilft so, postoperativen Infektionen am operierten Knochen vorzubeugen. Die knochenähnliche Elastizität des Materials hilft weiterhin, die übliche Belastungsabschirmung (Stress Shielding) zu vermeiden.

Zum anderen ist das Implantat aber so stabil, dass es den Knochen initial zuverlässig fixiert und eine regelhafte Ausheilung mit sehr gutem OP-Ergebnis gewährleistet. Eine dreijährige Vergleichsstudie von Titan- und Magnesium-Implantaten an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) beweist nicht nur langfristig die Nicht-Unterlegenheit gegenüber Titan-Implantaten, sondern bestätigt auch die beschriebenen Vorteile von MAGNEZIX.

MAGNEZIX-Implantate sind ideal für eine Vielzahl von Indikationen: Korrekturen von Deformitäten am Vorfuß (wie Hallux valgus und Hammerzehen), Arthrodesen von Gelenken an Zehen und Fingern, Versorgung von (knöchernen) Band- und Sehnenausrissen beispielsweise an Sprunggelenk/Schienbein/Knie, Fixierung von Frakturen an Sprunggelenk, Knie, Handgelenk (Scaphoid) und Ellenbogen, sowie die Behandlung von Knorpel-Knochen-Defekten (Osteochondrosis dissecans) – neben „alterungsbedingten“ Verschleißerscheinungen kann auch ein breites Spektrum an Sport- und Sturzverletzungen versorgt werden.

Magnesiumimplantate folgen dem Anspruch der modernen Medizin, Menschen mit neuester Technologie so schonend und risikoarm wie möglich zu behandeln. Besonders junge und aktive Patienten können enorm von diesem neuen Implantat profitieren.

Autor: Syntellix

Leserbrief: Kritik an „Zwei-Klassen-Portal“

Berlin  In die aktuelle Debatte um das Arztsuch- und Bewertungsportal Jameda sind viele Facharztgruppen involviert. Sie schreiben auch dem BVOU, wie ein Leserbrief von Dr. Peter Gorenflos zeigt, Gesichts- und Kieferchirurg in Berlin:

„Jameda löscht nun Vergleichslisten zahlender Kunden auf den Profilen von Zwangsteilnehmern und versucht damit, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs, welches ausdrücklich eine Profil-Löschung zulässt, zu umgehen. Aber damit ist Jameda immer noch kein ‘neutraler Informations-Vermittler’ sondern nimmt der Obszönität unlauteren Wettbewerbs nur die Spitze. Eine 6.500-Fall-Statistik aus der ZEIT von Januar beweist, dass Kunden die besseren Noten haben, denn sie werden in der Regel von schlechten Bewertungen verschont. Ist das ihrem schönen Profil-Foto zu verdanken?

Wahrscheinlicher ist, dass Jameda aus Profitabilitäts-Gründen Bewertungs-Durchschnitte manipuliert und die Interpretierbarkeit dessen, was eine ‘Schmähkritik’ oder ‘Tatsachenbehauptung’ ist – beides obsolet – benutzt, um schlechte Bewertungen bei Kunden in der Regel zu blockieren. Bei Zwangsteilnehmern sind schlechte Bewertungen erwünscht, denn das Portal lebt von der Diskrepanz der Notendurchschnitte zugunsten der zahlenden Kundschaft. Unter den Kollegen mit schlechten, oft existenzgefährdenden Bewertungs-Durchschnitten befinden sich fast ausschließlich Zwangsteilnehmer. Das lässt sich schnell und einfach prüfen, indem man beliebige Arztgruppen beliebiger Fachrichtung in beliebigen Städten oder Umkreisen innerhalb der Web-Page des Portals nach dem Jameda-eigenen Kriterium ‘kritisch bewertet’ sortiert.

Mit Neutralität hat das nichts zu tun, man könnte eher von Schutzgeld-Erpressung der Zwangsteilnehmer sprechen, deren guter Ruf auf dem Spiel steht. Daran ändern auch Einzelfälle nichts, denn durch die juristische Auseinandersetzung mit einer zahnärztlichen Kollegin aus Essen, die Gold-Kunde ist, verschafft man sich nur ein willkommenes Alibi, nachdem die manipulative ‘Systemarchitektur’ des Portals ans Licht der Öffentlichkeit gekommen ist. Die Statistik und ihre Ergebnisse sind erdrückend! Nur mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb kann man diesem Spuk ein Ende bereiten. Gegen wirklich neutrale Bewertungsportale mit gleichen Spielregeln für alle und ohne kommerzielle Interessen – wie z.B. die ‘Weiße Liste’ – ist jedoch nichts einzuwenden. Nur die Anonymität bei Bewertungen, diese ‘digitale Burka’, ist unschön, denn sie leistet Feigheit und Intrige Vorschub.

Jameda kombiniert ein Werbe- mit einem Bewertungsportal, lebt von zahlenden Kunden und nimmt für sich in Anspruch, auch nicht zahlende Kollegen zwangsrekrutieren zu dürfen. Die logische Folge dieses Geschäftsmodells ist unlauterer Wettbewerb. Patienten von Zwangsteilnehmern werden abgeworben, die zahlende Kundschaft profitiert davon standeswidrig. Unter dem Deckmäntelchen digitalen Fortschritts versucht das Portal die Ärzte- und Zahnärzteschaft der Bundesrepublik flächendeckend zu korrumpieren. Das ist so offensichtlich, dass die Frage nach der Zurückhaltung der zuständigen Kammern gestellt werden muss. Der Vorsitzende der BÄK und der BZÄK, der Vorsitzende der KBV und der stellvertretende Vorsitzende der KZÄB üben – vermutlich hochdotierte – Aufsichtsratsmandate bei der Apotheker- und Ärztebank aus, die seit zehn Jahren Top-Rankings bei Focus-Money erzielt. Diese einflussreiche und auflagenstarke Zeitschrift gehört zur Burda-Gruppe genauso wie Jameda. Gibt es einen Deal hinter den Kulissen, einen Interessenkonflikt?

Kollegen, die sich kurzfristig einen Vorteil vom Kunden-Status bei diesem Kombinations-Portal Werbung/Bewertung versprechen, übersehen auch seine langfristige Zielsetzung. Wenn das Marktmonopol erst einmal erreicht ist – Jameda ist nicht weit davon entfernt – dann werden nicht nur Platin- gegen Gold-Kunden ausgespielt und die Preise in die Höhe getrieben. Dann gibt es auch keinen Grund mehr, etwas anderes zu praktizieren als zum Beispiel das HRS-Portal gegenüber den Hotels. Man verlangt Umsatzbeteiligung. Bei HRS sind das mittlerweile bis zu 15 Prozent und was das im Gesundheitswesen mit einem Jahresbudget von ca. 250 Milliarden Euro bedeutet, das muss man sich klar machen. Mit diesen Einnahmen werden dann Aktionäre bedient, die sich über die Kurzsichtigkeit  – um kein stärkeres Wort zu benutzen – von Ärzten und Zahnärzten eins ins Fäustchen lachen. Auch die freie Arztwahl gehört dann der Vergangenheit an, wird zum Relikt aus dem vor-digitalen Zeitalter, denn die Verteilung der Patienten wird dann faktisch über die Internet-Präsenz des Portals geregelt. Wollen wir eine solche Entwicklung wirklich zulassen? Noch können wir sie verhindern. Werbe- und Bewertungsplattformen müssen getrennt werden, eine Kombination beider Portal-Typen muss im Antikorruptions-Gesetz ausgeschlossen werden.

Autor: Dr. Peter Gorenflos, Berlin

JOU, BVOU, Journalistenpreis

Medien-Highlights aus O und U gesucht

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) loben im Jahr 2018 zum neunten Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2018 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus der konservativen oder operativen Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie Krankheitsverläufen oder Innovationen sein. Die Beiträge sollten die Bedeutung der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 31. Juli 2018 erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Pro Autorin/Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung muss das ausgefüllte „Stammblatt JOU“ enthalten. Download hier.
Außerdem sind einzureichen:

  • für Printmedien ein PDF-Dokument des Textes + Kopie des Originalbeitrags,
  • für Rundfunkbeiträge eine DVD bzw. eine MP3-Datei + Sendetermin und/oder Mediathek-Adresse,
  •  für Online-Beiträge ein Link auf den Beitrag oder ein PDF-Dokument + Schaltzeiten.

Preisvergabe

Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 23. bis zum 26. Oktober 2018 statt. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Jury

Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus verschiedenen Medienvertretern, einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Repräsentanten der ausrichtenden Verbände.

Einsendeschluss

Journalistinnen und Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2018 einreichen.

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen:

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: sabine.rieser@bvou.net
www.bvou.net

Susanne Herda und Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

Forum: Für eine Notfallversorgung aus einer Hand

Berlin – Auf seinem Fach- und Praxisforum zum Thema Notfallversorgung hat der Marburger Bund (MB) für mehr Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten geworben. „Die Probleme in der Notfallversorgung lassen sich nur gemeinsam lösen – in ärztlicher Kooperation über die Sektorengrenzen hinweg. Die medizinische Entscheidungshoheit über die jeweils angemessene Notfallversorgung ist Sache der Ärzteschaft und sollte von allen Beteiligten auch so verstanden werden“, sagte Dr. Susanne Johna, MB-Vorstandsmitglied. „Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollten sich nicht als Konkurrenten begreifen, sondern als Mitgestalter der zukünftigen Versorgung aus einer Hand“, betonte Johna.

Lob für Vorstoß aus dem Norden

Es sei ermutigend, dass die neue Bundesregierung integrative Leitstellen und gemeinsame Notfallzentren zu gesundheitspolitischen Prioritäten erklärt habe. Auch der jüngste Vorstoß des Landes Schleswig-Holstein zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst gehe in die richtige Richtung. Der in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag sieht vor, dass in begründeten Ausnahmefällen eine ambulante Versorgung in den gemeinsamen medizinischen Anlaufstellen auch während der Sprechstundenzeiten niedergelassener Ärzte erfolgen könne. Umfragen von Krankenhausgesellschaften legen nahe, dass rund die Hälfte der Patienten in die Notaufnahmen der Krankenhäuser kommt, wenn Haus- und Fachärzte ihre Sprechstunden abhalten.

Bedarfsplanung und Budgetierung führen zu Versorgungsproblemen

Kritisch äußerte sich Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zum heutigen System der Notfallversorgung. Der Sicherstellungsauftrag der KVen sei „gesetzliche Fiktion“, die Kapazitäten des ambulanten Systems seien längst nicht alle „am Netz“. Erneut warf Baum der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor, für die ärztliche Leistung in der Notfallversorgung im Krankenhaus teilweise ein Honorar von nur 4,74 Euro zu akzeptieren. Gleichzeitig biete man Ärzten Stundenlöhne von 50 Euro für die Teilnahme am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Baum kritisierte aber auch die Politik, die eine strenge ambulante Bedarfsplanung vornehme und das Honorar budgetiere: „Die Kapazitäten des niedergelassenen Bereichs müssen über sämtliche Positionen ins Auge genommen werden. Ich habe nichts dagegen, wenn die Niedergelassenen endlich wieder in die Lage kämen, Patienten, die kein Krankenhaus braucht, aufzunehmen.“ Es sei auch an der Zeit, gemeinsam die Krankenkassen anzusprechen, die ihr Budget bezahlten und einen mit den Problemen in der Notfallversorgung allein ließen.

Mehr Werbung für die 116 117 – und eine App

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen verwies darauf, dass es vielerorts Kooperationsbeispiele ambulant-stationär in der Notfallversorgung gebe. Man habe auch gerade eine große Werbekampagne für die Telefonnummer 116 117 beschlossen. Ebenso ist eine App geplant, die es Patienten erleichtern soll, die Dringlichkeit ihres gesundheitlichen Problems einzuschätzen und sich an richtiger Stelle Rat zu holen. „Eine einheitliche Benutzeroberfläche ist wichtig“, sagte Gassen. „Aber dahinter kann eine abgestufte Struktur liegen, die in Hamburg eine andere sein wird als auf der schwäbischen Alp.“

Alle 1.600 Krankenhäuser, die heute an der Notfallversorgung teilnehmen, mit Notfallpraxen auszustatten, sei völlig unrealistisch. Der KBV-Vorstandsvorsitzende warb zudem dafür, konsequent echte von gefühlten Notfällen zu unterscheiden: „Man muss Notfallressourcen für die zur Verfügung halten, die akut gefährdet sind. Wenn man hier mit dem Argument der veränderten Lebenswelten nachgibt, dann ist das wie mit der Raupe Nimmersatt.“

Zu Hause fehlen Vollzeitkümmerer – auch das ist zu berücksichtigen

Auf einen weiteren Aspekt verwies MB-Vorstand Johna: das sogenannte Abflussproblem. Welche Patienten man aus der Klinik wegschicken könne, weil sie kein Notfall seien, hänge auch von den ambulanten Strukturen in der Nähe ab. Auch die Einschätzung, es gebe sehr viele sogenannte ambulant-sensitive Fälle, die nicht ins Krankenhaus gehörten, stellte sie in Frage: Eine 80-jährige Patientin mit einer Lungenentzündung, die perfekt zu Hause versorgt werde, müsse nicht ins Krankenhaus. „Aber wir haben nahezu Vollbeschäftigung. Es kann sich oft keiner zu Hause rund um die Uhr kümmern. Solche Patienten gehören deshalb ins Krankenhaus.“ Hier muss man nach Johnas Ansicht „aufhören, sich gegenseitig mit Zahlen zu bombardieren.“

Preis zur Förderung der Rehabilitationsforschung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) lobt wieder ihren Preis zur Förderung der Rehabilitationsforschung aus. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro verbunden und wird von der Klinikgruppe Enzensberg gestiftet. Der Preis würdigt eine herausragende wissenschaftliche Arbeit aus Klinik, Forschung oder Praxis, die sich mit dem Nutzen und Erfolg der Rehabilitation nach orthopädisch-unfallchirurgischen Verletzungen und Erkrankungen befasst. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2018 möglich.

Für den Preis zur Förderung der Rehabilitationsforschung können Beiträge eingereicht werden, die in einer deutschen oder fremdsprachigen Fachzeitschrift erschienen, in Buchform veröffentlicht oder als Manuskript niedergelegt sind. Die Bewerber müssen zudem die besondere Bedeutung der Arbeit für die Rehabilitationsforschung im Fach O und U erläutern und eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse auf Deutsch beifügen. Arbeiten, die bereits prämiert sind oder derzeit zu einem anderen Preiswettbewerb angemeldet sind, werden von der Jury nicht berücksichtigt.

Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2018 in der DGOU-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Die Auszeichnung wird traditionell auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen, dem deutschland- und europaweit größten Kongress auf seinem Fachgebiet. Der DKOU findet in diesem Jahr vom 23. bis zum 26. Oktober 2018 unter dem Motto „Wir sind O&U“ statt.

Quelle: DGOU