Archiv für den Monat: April 2018
BVOU und DAAG treiben Digitalisierung voran
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie und die Deutsche Arzt AG treiben gemeinsam die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran
Berlin/Essen – In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. etabliert die Deutsche Arzt AG (DAAG) die Video-Sprechstunde in orthopädischen Versorgungskonzepten. Video-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient bieten zeitliche und räumliche Flexibilität und sparen Zeit und Wege. Im Rahmen des Versorgungskonzeptes „konservative Alternative bei drohenden Operationen“ der Deutschen Arzt AG kann die Zwischenuntersuchung des Orthopäden unkompliziert auch per Video-Sprechstunde stattfinden. In der ortho.sprechstunde.online wird der ebenfalls an der Versorgung beteiligte Physiotherapeut zur Steigerung der Behandlungsqualität eingebunden. Orthopäde und Physiotherapeut besprechen dabei gemeinsam mit dem Patienten per Video die weiteren Schritte der Therapie. Die ersten großen Krankenkassen unterstützen bereits den Einsatz dieser Technologie im Rahmen innovativer Versorgungsverträge.
Ab sofort können Mitglieder des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie mithilfe der ortho.sprechstunde.online ihren Praxisalltag effizienter gestalten und ihre Patienten durch eine persönliche Video-Beratung während der Therapie begleiten. Sowohl Orthopäden als auch Patienten profitieren dabei von einer schnellen, unkomplizierten und direkten Kommunikation.
Als zertifizierter Videodienstanbieter kann die Video-Sprechstunde der Deutschen Arzt AG von Fachärztinnen und Fachärzten gemäß den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch im Rahmen der Regelversorgung eingesetzt werden.
Durch Integration der Video-Sprechstunde in das persönliche Arztprofil auf Orthinform.de können BVOU-Mitglieder ohne jeden technischen Aufwand sofort mit der Nutzung dieses digitalen Dienstes beginnen. Nutzer des Portals können gezielt nach Fachärztinnen und ärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Video-Sprechstunde suchen und diese kontaktieren.
Über den Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU entwickelt zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften Standards der orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung, prägt die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und gestaltet dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für die orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung.
Der BVOU ist Betreiber des Portals Orthinform.de, über das sich die breite Öffentlichkeit über Erkrankungen und Behandlungsmethoden des Bewegungsapparates informieren und Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie in ganz Deutschland finden kann.
Über die Deutsche Arzt AG
Die Deutsche Arzt AG vernetzt als einer der ersten Leistungsanbieter in Deutschland das Gesundheitswesen mithilfe digitaler Lösungen. Dazu zählen die online-Therapie, eine online-Videosprechstunde, die digitale Gesundheitsakte und direkt abrufbare Gesundheitsleistungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Damit gestaltet die Deutsche Arzt AG einen neuen innovativen Zugang zu Gesundheitsleistungen – schneller, unkomplizierter und effizienter, als das im heutigen Gesundheitssystem der Fall ist.
Bildergalerie: Erster Kongresstag und Fotoaktion Orthinform
Summer School 2018: Anmeldung für Schnupperkurs läuft
Gemeinsame Pressemitteilung von DGOU und BVOU
Bewerbung bis zum 1. August 2018 für 30 Plätze
Summer School 2018: Anmeldung für Schnupperkurs in Orthopädie und Unfallchirurgie läuft
Berlin, 26.04.2018: Medizinstudierende können sich noch bis zum 1. August 2018 für die Summer School 2018 der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 26. bis zum 28. September 2018 in Ludwigshafen bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der zehnten Summer School stehen unter anderem Diskussionsrunden zur Karriereplanung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Workshops können die Nachwuchsmediziner Verfahren wie die Osteosynthese, Arthroskopie und Endoprothetik selbst erproben und damit umfassende Einblicke in das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie gewinnen.
Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O&U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen: der zukünftige DGOU-Präsident Prof. Dr. Paul Grützner aus Ludwigshafen, der zukünftige stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Dr. Carsten Perka aus Berlin und Dr. Thomas Möller aus Speyer, BVOU-Kongresspräsident des DKOU 2019. Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.
Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 1. August 2018 für einen der 30 Plätze der Summer School 2018 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2018 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.
Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
Sabine Rieser
Leitung Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 51
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: sabine.rieser@bvou.net
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Der Antibiotikaresistenz begegnen mit Bioglas
Turku, Finnland – Schätzungen zufolge haben Antibiotikaresistenzen im vergangenen Jahr weltweit den Tod von mehr als 700.000 Patienten verursacht. Es wird prognostiziert, dass diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf zehn Millionen ansteigen wird1. Da Antibiotika ihre Wirkung in alarmierender Geschwindigkeit verlieren, werden neue Alternativen geprüft. Laut einer aktuellen Studie weist natürlich antibakterielles, bioaktives Glas ohne Anwendung lokaler Antibiotika sehr gute Ergebnisse auf.
In den letzten Jahren hat der übermäßige Einsatz von Antibiotika zu einer ernsten Bedrohung für die globale Gesundheit und einer Zunahme der antibiotikaresistenten Bakterien geführt. Es sind noch keine neuen Antibiotika in Sicht. Jedoch hat sich bioaktives Glas als alternative Methode beim Knochenersatz als wirksam gegen resistente Bakterien erwiesen. Eine im Januar 20172 veröffentlichte internationale Studie befasste sich mit dem Einsatz von bioaktivem Glas zur Behandlung von Patienten, die an chronischen Knocheninfektionen leiden. Die Studie wurde in Deutschland, den Niederlanden, Finnland, Italien, Polen und Aserbaidschan durchgeführt und bezog insgesamt 116 Patienten ein. 90 Prozent dieser Patienten sind vollständig genesen.
Chronische Osteomyelitis ist eine schwere bakterielle Erkrankung, die überall im Skelett auftreten kann. In der Regel wird sie durch ein Trauma oder durch reduzierte biologische Funktionen, wie zum Beispiel bei Diabetes, verursacht. Im schlimmsten Fall kann sie zur Amputation führen. Wie die Studie zeigt, kann eine Behandlung mit bioaktivem Glas die Anzahl der chirurgischen Eingriffe bei einem Patienten effektiv auf nur einen einzigen Eingriff reduzieren. Die Behandlungsmethode ist für den Patienten deutlich schonender und spart zudem Kosten bei der Gesundheitsversorgung ein. Das Glas wird im Lauf der Zeit durch Knochen ersetzt.
Steigender Bedarf an antibiotikafreien Alternativen
Das bioaktive Glas S53P4 (BonAlive granules) ist ein Knochenersatzmaterial, das das Wachstum von neuem Knochen stimuliert und den Operationsbereich vor Bakterienwachstum schützt. Das Produkt erhielt 2011 die Indikationszulassung für die Füllung von Knochenkavitäten bei der Behandlung der chronischen Osteomyelitis. Bioaktives Glas wird in der Neuro-, Trauma- und Ohrenchirurgie sowie in der orthopädischen Chirurgie sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern verwendet. Im vergangenen Jahr wurde das bioaktive Glas BonAlive bei mehr als 10.000 Operationen weltweit eingesetzt.
Autor: BonAlive Biomaterials
1Report: Tackling drug-resistant infections globally: final reports and recommendations, The Review on Antimicrobial Resistance, 05/2016: https://amr-review.org/sites/default/files/160518_Final%20paper_with%20cover.pdf
2Studie: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/m/pubmed/28050878/?i=1&from=bioactive%20glass
Gassen: Portalpraxen ja – aber nicht überall
Berlin – Geht man von der bestehenden Krankenhausstruktur in Deutschland aus, dann könnten 99,6 Prozent aller Einwohner in einer Fahrtzeit von 30 Minuten in rund 700 ambulanten Notfallzentren an bestehenden Kliniken versorgt werden. Mehr brauchte es rechnerisch nicht. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, welches das Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) erstellt hat. Es hat dafür Daten zur Notfallversorgung in Deutschland ausgewertet und den tatsächlichen Bedarf an ortsgebundenen Notfall-Versorgungszentren im Land im Rahmen einer Simulationsmodellierung veranschaulicht. Derzeit nehmen dem RWI zufolge 1.456 Krankenhäuser an der Notfallversorgung teil.
Das Gutachten geht davon aus, dass jeder Einwohner bundesweit einen Anfahrtsweg von maximal 30 Minuten bis zum nächsten Notfallversorger haben sollte. Nach dem Modell „Grüne Wiese“, das heißt bei freier Wahl von Standorten, wären theoretisch bundesweit nur 337 Anlaufstellen ausreichend. Nach dem Modell „reale Standorte“, bei dem die ambulanten Notfallzentren an bereits bestehende Kliniken mit Notfallversorgung angegliedert würden, wären bundesweit 736 Zentren nötig, die sich idealerweise mit der Notaufnahme einer Klinik einen gemeinsamen Tresen teilten.
Gassen: Notfallpraxen an allen Kliniken nicht umsetzbar
„Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis brauchen. Das wäre vollkommen unwirtschaftlich“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen das Gutachten. In bestimmten Regionen stünden mehrere Anlaufstellen zur Auswahl, wenn es an jeder Klinik eine Portalpraxis gäbe. „Das ist versorgungstechnisch sowie im Hinblick auf einen vernünftigen Ressourceneinsatz nicht sinnvoll“, erklärte Gassen. KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister ergänzte: „Selbst wenn ausreichend Finanzmittel vorhanden wären, könnte man nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis einrichten. Für so viele Standorte gibt es nicht genügend medizinisches Fachpersonal – das gilt für Ärzte genauso wie für medizinische Fachangestellte.“ Derzeit bestehen rund 650 Bereitschaftsdienstpraxen, die an Notaufnahmen von Kliniken angegliedert sind. Auch aus rechtlichen Gründen sind sie aber nicht rund um die Uhr geöffnet.
G-BA: Mindestanforderungen für Notfallkliniken
Kurz nach Präsentation des RWI-Gutachtens stimmte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über Vorgaben für ein gestuftes System der stationären Notfallversorgung ab. Er beschloss Mindestanforderungen für die Kliniken, die zukünftig Vergütungszuschläge für ihre vorgehaltenen Notfallstrukturen bekommen sollen. Nach Einschätzung des G-BA werden von derzeit 1.748 teilnehmenden Häusern etwa 1.120, also zwei Drittel, Zuschläge erhalten. Das restliche Drittel habe auch in der Vergangenheit kaum Notfallpatienten versorgt. Der Unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken sprach von nur etwa fünf Prozent. Den Beschluss mit allen Details will der G-BA umgehend veröffentlichen.
Quellen: Pressemitteilungen KBV, G-BA
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Rheuma: Neues ASV-Angebot gestartet
Berlin – In der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können jetzt auch Patienten mit Rheuma behandelt werden. Der Beschluss ist am 20. April in Kraft getreten. Interessierte ASV-Teams können ab sofort für rheumatologische Erkrankungen ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen. Der Orthopädische Rheumatologe gehört nach dem Beschluss des G-BA nicht mehr zwingend zum Kernteam der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Rheuma. Dies hatte das BVOU-Referat Orthopädische Rheumatologie kritisch kommentiert.
G-BA regelt Anforderungen
In Anlagen zur ASV-Richtlinie legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jeweils fest, aus welchen Fachrichtungen sich das behandelnde ASV-Team zusammensetzt, welche Ärzte bei Bedarf hinzugezogen werden können und welche Leistungen zum Behandlungsumfang gehören. Alle Details zu Rheuma sind in der Anlage 1.1b zur ASV-Richtlinie geregelt. Neu ist, dass sich die Anlage in zwei Teile gliedert: Teil 1 für die Versorgung von Erwachsenen und Teil 2 für Kinder und Jugendliche.
Praxisinformationen erläutern Details
Alle Details zum Behandlungsangebot für erwachsene Patienten sowie für Kinder und Jugendliche mit Rheuma hat die KBV speziell für ambulant tätige Ärzte und ihre Praxisteams übersichtlich zusammengestellt. Die Praxisinformationen können kostenlos herunterladen werden. Ergänzende Informationen stellt die KBV auf einer Themenseite im Internet bereit.
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Entbudgetierung – Fachärzte sagen Unterstützung zu
Entbudgetierung in der ambulanten Versorgung umsetzen
Etwa 20 Prozent aller ambulant erbrachten fachärztlichen Leistungen werden den Vertragsärzten nicht vergütet. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert deshalb, die bestehende Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung aufzuheben. Als Einstieg in eine Entbudgetierung hält der SpiFa sein im Juni 2017 vorgelegtes Konzept für geeignet. Danach würden alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) überführt. Dabei müsse gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie gesetzlich vorgesehen auf Dauer das Morbiditätsrisiko übernehmen.
Kritik an der Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit
Die durch den GKV-Spitzenverband ins Spiel gebrachte und daraufhin in den Koalitionsvertrag aufgenommene Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots für die niedergelassenen Vertragsärzte löst kein Problem der Versorgung, kritisiert der SpiFa weiterhin: . „Wir lehnen diese pauschale Erhöhung um 25 Prozent grundlegend ab. Dieser Eingriff stellt die gemeinsame Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Wenn nicht mehr die Vertragspartner über die gemeinsam gefundenen Vertragsinhalte entscheiden, sollte man das System nicht mehr Selbstverwaltung nennen, sondern vielmehr von Staatsverwaltung sprechen“, so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.
Weitere Themen der SpiFa-Tagung: https://www.spifa.de/fruejahrsklausur-spifa-koav
G-BA-Votum für Stoßwellentherapie
Berlin – Mit der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) steht Patientinnen und Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis zukünftig eine weitere ambulante Behandlungsoption zur Verfügung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden kann. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach einer Methodenbewertung beschlossen.
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, verwies in der G-BA-Sitzung darauf, dass die Erweiterung der Behandlungsoptionen auf ihren Antrag zurückgegangen sei, weil entsprechende Evidenz vorliege. Sie wolle dies betonen, weil die Kassen ja sonst im Ruf stünden, die Versorgungsoptionen eher einzugrenzen. Allerdings folgt nach einem solchen positiven Bescheid meist eine monatelange Debatte im Bewertungsausschuss darüber, wie die neue Leistung bezahlt werden soll.
Es muss mindestens sechs Monate eine deutliche Einschränkung gegeben haben
Im Detail schreibt der G-BA: „Bei zehn Prozent der betroffenen Patientinnen und Patienten halten die Beschwerden trotz therapeutischer Maßnahmen wie Physiotherapie, Medikamente oder Schuheinlagen an und können zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Alltagsaktivitäten führen. Bei der ESWT werden Stoß- oder Druckwellen von außen in das zu behandelnde Gewebe eingebracht, um eine Heilung anzuregen und den Fuß wieder belastbar zu machen. Die ESWT darf zukünftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden.“
Pro Krankheitsepisode kann die ESWT für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen angewendet werden. Wissenschaftliche Anhaltspunkte für einen Nutzen von mehr als drei Sitzungen pro Behandlungszyklus hätten sich in der Auswertung der Studienlage nicht ergeben. Weiter ist vorgeschrieben, dass nur Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin die ESWT erbringen dürfen. Der Beschluss muss nun noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden, erst danach kann er in Kraft treten. Danach hat der Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate Zeit, die Vergütung dieser neuen Leistung festzulegen. Erst dann kann sie vom Patienten als abrechnungsfähige vertragsärztliche Leistung in Anspruch genommen werden.
EBM-Ziffer steht noch aus
Die ESWT wurde in einer ersten Nutzenbewertung mit Beschluss vom 24. April 1998 als nichtverordnungsfähige vertragsärztliche Behandlungsmethode eingestuft. Angesichts einer veränderten Studienlage stellte der GKV-Spitzenverband Jahre später einen Antrag auf ein neues Bewertungsverfahren zur ESWT beim Fersenschmerz, das der G-BA im Februar 2015 annahm. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte dazu im Mai 2017 seinen Abschlussbericht.
Ein Bewertung des Beschlusses durch den BVOU folgt.
Quelle: Pressemitteilung G-BA, Praxisnachrichten KBV
Unfälle zwischen Rad- und Autofahrern vermeiden
Berlin – Zum Start in die Fahrradsaison ist wieder eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Radlern notwendig – insbesondere an Kreuzungen. Hier sollten rechtsabbiegende Lkw- und Pkw-Fahrer und geradeaus fahrende Fahrradfahrer besser aufeinander achten und möglichst Blickkontakt miteinander aufnehmen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU).
So könnten Radler sicher sein, dass sie von Rechtsabbiegern wahrgenommen werden und ihnen die zustehende Vorfahrt auch gewährt wird. Denn immer wieder komme es zu Unfällen, bei denen Fahrzeugführer den Radler nicht oder zu spät erkennen und beim Abbiegen mit ihm zusammenstoßen, so die DGOU. Sie empfiehlt zudem: Helm auf und Warnweste oder Leuchttextilien an. „Eigenverantwortung und gegenseitige Fürsorge sind im Straßenverkehr unerlässlich“, sagt Prof. Joachim Windolf, stellvertretender DGOU-Präsident und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) sowie Direktor der Klinik für Unfall- und Handchirurgie der Universitätsklinik Düsseldorf.
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2016 insgesamt 81.272 Fahrradunfälle, bei denen Personen verletzt wurden. 393 Radfahrer starben. Die Hauptursache von schweren Verletzungen bei Fahrradunfällen war in 74 Prozent der Fälle ein Zusammenstoß mit einem Auto. Bei Unfällen mit einem Pkw war der Radfahrer nur zu 24 Prozent Hauptverursacher des Unfalls.
Bei den lebensgefährlich verletzten Radfahrern ist das schwere Schädel-Hirn-Trauma die Hauptverletzung. „Jeder Fahrradfahrer sollte daher zu einem Schutzhelm greifen“, rät Fahrradunfallforscher und DGOU-Präventionsexperte Privatdozent Dr. Christian Juhra aus der Klinik für Unfall-, Hand und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster. Ein Fahrradhelm schützt den Kopf, indem er die Energie reduziert, die bei einem Aufprall auf den Schädel wirkt – Helmträger erleiden damit weniger schwere Kopfverletzungen. Im Jahr 2017 trugen 19 Prozent der Radler einen Helm. Das ist eine Steigerung von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2010 waren es noch neun Prozent. „Die steigende Akzeptanz für den Helm ist sehr positiv. Insgesamt sind es aber leider immer noch zu wenig Menschen, die einen Helm nutzen“, sagt Juhra.
Quelle: DGOU