Archiv für den Monat: April 2018

Orthinform: Rundum-Service auf dem VSOU

Berlin – Ob Online-Terminvereinbarung, Videosprechstunde oder ePatientenakte: Orthinform will Orthopäden und Unfallchirurgen den Zugang zu Digitalisierungsangeboten in Zukunft erleichtern. Welche weiteren Vorteile das Patienteninformations- und Arztsuchportal bietet, können BVOU-Mitglieder und Interessierte während des gesamten VSOU-Kongresses direkt am BVOU-Stand erfahren. Zudem erhalten Mitglieder Unterstützung bei der Aktualisierung ihres Orthinform-Profils und können vor Ort ein professionelles Foto dafür anfertigen lassen.

Professionelle Profilfotos am BVOU-Stand

Wie bereits beim DKOU 2017 in Berlin, bietet der BVOU während der gesamten Kongressstage jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr einen kostenlosen Fotoservice für seine Mitglieder an, um ein professionelles Profilbild für Orthinform erstellen zu lassen. Der BVOU-Stand (Stand 2.06) befindet sich im zweiten Obergeschoss des Kongresshauses Baden-Baden.

Sind Ihre Daten aktuell?

Ziel von Orthinform ist es, ein geschlossenes Gemeinschaftsbild zu vermitteln und das Leistungsspektrum deutscher Orthopäden und Unfallchirurgen in Praxis und Klinik umfänglich darzustellen, damit Patienten den passenden Arzt in Ihrer Nähe finden können. Deshalb ist es wichtig, dass jedes BVOU-Mitglied sein Orthinform-Profil aktualisiert und seine persönlichen Schwerpunkte gezielt auswählt. Während des VSOU haben Mitglieder die Möglichkeit, die im Patientenportal hinterlegten Daten und Informationen mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle abzugleichen, zu aktualisieren und zu vervollständigen.

Digitalisierungsangebote mit einem Klick ergänzen

Außerdem können sich Interessierte über mehrere Digitalisierungsprojekte informieren, die der BVOU gemeinsam mit verschiedenen Partnern innerhalb von Orthinform realisiert. So erhalten BVOU-Mitglieder zukünftig die Möglichkeit, telemedizinische Anwendungen wie Videosprechstunde und ePatientenakte mit wenigen Klicks in ihrem Profil zu ergänzen und zu nutzen.

Die Frühjahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) findet in der kommenden Woche vom 26. bis 28. April in Baden-Baden statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand!

Spahn: Selbstverwaltung muss liefern

Berlin – Vor rund 600 Gästen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik hat der neue Bundesgesundheitsminister gestern klargestellt, dass er weiterhin auf die Selbstverwaltung setzt, sofern sie ihre Arbeit macht. „Ich bin ein großer Fan der Selbstverwaltung – aber nur einer funktionierenden“, stellte Jens Spahn (CDU) beim Frühlingsfest der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin klar. Funktioniere sie nicht wie erwartet, „werde ich nicht zusehen“. Dann werde man über andere Wege reden müssen. Und: „Es geht darum, schnell zu liefern. Sie können bei den pflegesensitiven Maßnahmen gleich anfangen.“

Spahn nannte mehrere Beispiele für das, was in den letzten Jahren nicht funktioniert habe: Beim Zweitmeinungsverfahren sei bis heute nichts passiert. Bei EBM-Ziffern, bei denen der Erstkontakt mehr bringe, als jemanden wieder einzubestellen, ebenso. Bei der Bewertung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sei fast nichts passiert.

Der Bundesgesundheitsminister lobte aber ebenso das Engagement der Krankenhäuser mit ihrer Rund-um-die-Uhr-Versorgung und zeigte Verständnis für ihre finanziellen Nöte. Bis auf Bremen und Nordrhein-Westfalen erwirtschafteten die Länder derzeit Überschüsse, betonte er. Sie müssten diese endlich auch für eine ausreichende Finanzierung ihrer Krankenhäuser einsetzen. Spahn kündigte zudem an, den Strukturfonds zur Anpassung der Krankenhauslandschaft auf vier Milliarden Euro erhöhen zu wollen.

DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß hatte in seiner Rede gefordert, endlich eine tragfähige Investitionsfinanzierung sicherzustellen und das Problem der Überregulierung und des Misstrauens im Gesundheitswesen anzugehen. „Die Kontrollwut hat ein Ausmaß erreicht, das nichts mehr mit dem Aufdecken tatsächlicher Missstände zu tun hat“, kritisierte er. Er bot Spahn die Zusammenarbeit der DKG bei Reformen an. Man erwarte von den Partnern in der Selbstverwaltung Lösungen, die am Ende keine Überregulierung bedeuteten, ergänzte der DKG-Präsident unter anderem mit Blick auf die Diskussion um Pflegepersonaluntergrenzen. Man brauche Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Eigeninitiative der Krankenhäuser.

Zum Thema Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG sagte Gaß, er sei froh, dass die Politik erkannt habe, dass die Kostendämpfungspolitik die für Mitarbeiter tragbare Grenze längst überschritten habe. Es sei gut und überfällig, dass die Politik diese Forderung der DKG aufgenommen habe und die vollständige Ausfinanzierung der Pflegepersonalkosten übernehmen wolle. Man sei aber der Überzeugung, dass das für alle Berufsgruppen im Krankenhaus gelten müsse. Die Grenzen der Rationierung seien auch bei anderen Berufsgruppen erreicht.

Telematikinfrastruktur, BVOU, Vorstand

Umfrage zur Einführung der Telematikinfrastruktur

Berlin – Aus gegebenem Anlass initiiert das BVOU-Referat Niedergelassene Ärzte in O und U eine Umfrage zur Stimmungslage bezüglich der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI).

Es ist uns wichtig, in diesem Rahmen zu erfahren, wie viele Kolleginnen und Kollegen in O und U bereits auf die neue TI umgestellt haben und welche Probleme im Rahmen der Umstellung aufgetreten sind. Hier kursieren viele Gerüchte und Geschichten, die wir gern mit dieser Umfrage verifizieren möchten.

Auch die (Mehrzahl) der Kolleginnen und Kollegen, die die Umstellung noch nicht hinter sich haben, bitten wir um Teilnahme an der Umfrage. Wir haben für Sie einen Umfragezweig angelegt, in dem wir unter anderem nach den Gründen der Verzögerung der Einführung fragen.

Das Thema Telematikinfrastruktur beschäftigt uns sehr, insbesondere wegen der vielen offenen Fragen zu Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Technik sowie zur Refinanzierung. Gesetzlich wurde allen Ärzten eine kostenneutrale Einführung zugesichert. Wie die Realität aussieht, wissen wir aktuell nicht.

Deshalb bitten wir alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im BVOU herzlich, an dieser Umfrage teilzunehmen. Sie wird nicht mehr als drei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Hier gelangen Sie zur Umfrage…

Mit freundlichen Grüßen und besten Dank für Ihre Teilnahme

Dr. Christian Hauschild                             Dr. Jörg Ansorg

ADO veranstaltet erste Unternehmerschulung BuS

Berlin – Auf Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu achten, ist in vielen Unternehmen und Praxen längst zur selbstverständlichen Aufgabe geworden. Jeder Unternehmer mit Mitarbeitern ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, für eine ausreichend gesicherte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Praxen erfolgt häufig über ein externes arbeitsmedizinisches Zentrum. Alternativ kann der Unternehmer (Praxisinhaber) nach Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern eine bedarfsorientierte Betreuung wählen. Diese Vorschrift 2 sieht dafür eine entsprechende Schulung vor: Eine Einführung von 4,5 Stunden und dann entweder eine jährliche Auffrischung von 1,5 Stunden oder alle fünf Jahre von 4,5 Stunden. Dabei erlernt der Praxisinhaber, eigene Gefährdungsanalysen für seine Praxis zu erstellen. Eine Sicherheitsfachkraft braucht er dann nur noch bei Problemen. Ähnliches gilt für die betriebs- beziehungsweise arbeitsmedizinische Betreuung: Auch hier ist von extern nur noch eine bedarfsorientierte Unterstützung erforderlich.

Eine entsprechende bedarfsorientierte Betreuungsmöglichkeit muss allerdings nachgewiesen werden. Dafür hält der BVOU in Berlin als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) entsprechende Adressen bereit. Die Meldung an die BGW über diese Betreuungsform erfolgt durch den BVOU, der darüber mit den Teilnehmern einen Vertrag schließt .

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe und Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitern ermöglicht wesentlich mehr Handlungsspielraum als die Regelbetreuung. Im Unterschied hierzu müssen Praxisinhaber weder einen Betriebsarzt noch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft verpflichten. Stattdessen schließen sie sich einer Betreuung an, die von einer Dach- und Standesorganisation wie dem BVOU angeboten wird.

Dabei erwirbt der Praxisinhaber in einer halbtägigen Schulung selbst das nötige Grundwissen, erarbeitet selbst eine Gefährdungsbeurteilung für seine Praxis und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest. Die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dann nur bei besonderen Anlässen erforderlich.
Die Meldung an die BGW, dass man an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilgenommen hat, erfolgt in Form des abgeschlossenen Vertrags zwischen BVOU und Praxisinhaber. Die erforderlichen Schulungen sind aufgrund der zuständigen Betriebsärzte und Fachkräfte regional abzuhalten.

„Der Bedarf für eine solche Schulung wurde in zahlreichen Gesprächen mit meinen Kollegen im BVOU-Landesverband Berlin deutlich“, erläutert Dr. Klaus Thierse, BVOU-Landesvorsitzender Berlin. „Grund war, dass das bisherige vertraglich mit uns verbundene arbeitsmedizinische Versorgungszentrum überraschend nicht mehr verfügbar war. Eine neue ,Rundumversorgung‘ für alle orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen in Berlin war deshalb nicht mehr zu erreichen. Daher haben wir dieses Schulungsangebot mit Hilfe der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) des BVOU und der zuständigen BGW entwickelt.“

Im September 2018 ist eine weitere Unternehmerschulung (BuS ) für den Landesverband Berlin in den Räumen des BVOU geplant. Die Anmeldung erfolgt über www.bvou.net/ado

Abbildung: “Informationen zur DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsformen” | BGW 04-06-000 / TP-DGUV Vorschrift 2

Neu- und Wiederwahl in zwei Landesverbänden

München/Kassel – Der BVOU hat in zwei Landesverbänden seinen Vorsitz gewählt: In Bayern steht ab sofort Dr. Tobias Vogel an der Spitze des Landesverbandes. Seine Stellvertreter sind Dr. Stefan Klug, Dr. Markus Schneider und Dr. Helmut Weinhart. Die Wahlen fanden am 11. April 2018 in München statt. Vogel ist niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in der bayerischen Landeshauptstadt. „Für mich ist die Wahl zum Landesvorsitzenden eine große Ehre und gleichzeitig ein Auftrag, mein Bestes für unsere Mitglieder und unser Fach zu geben. Ich möchte die Aufgaben im Sinne meines verstorbenen Vorgängers und Freundes, Dr. Matthias Graf, mit Tatkraft und in kollegialer Zusammenarbeit weiterführen“, betont  der neue Landesvorsitzende.

In Kassel wählten die Mitglieder des BVOU Hessen ebenfalls am 11. April 2018 Dr. Gerd Rauch erneut zum ersten Landesvorsitzenden. Der diesjährige DKOU-Präsident für den BVOU wurde gemeinsam mit seinen Stellvertretern, Dr. Andreas Hild und Dr. Klaus-Wolfgang Richter, im Amt bestätigt: „Unsere Wiederwahl ist eine Bekräftigung für die engagierte Arbeit des Landesvorstandes der letzten Jahre, in dem berufspolitisch nicht einfachen Umfeld. Wir werden uns in kommender Zeit weiter anstrengen, die Interessen aller hessischen Orthopäden und Unfallchirurgen sowohl in Hessen als auch auf Bundesebene zu vertreten.”

Der BVOU ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen – deutschlandweit. Er vertritt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder auch auf regionaler Ebene. Die Präsenz des BVOU zeigt sich dort durch regelmäßige Landeskongresse und Jahrestagungen. Eine Übersicht der nächsten Veranstaltungen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Versicherungsberatung direkt am BVOU-Stand

Baden-Baden – Die Funk-Versicherungsgruppe ist während der gesamten VSOU-Frühjahrstagung am Stand des BVOU präsent. Als Vertreterin der FUNK-Gruppe steht Olga Zöllner den Verbandsmitgliedern für Beratung und Fragen zur Verfügung.

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern seit vielen Jahren über seinen Kooperationspartner, den Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungsservice mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Haftung. Damit wird sichergestellt, dass ein Mitglied im „Fall der Fälle“ bestens betreut und vertreten wird.

Auf dem VSOU-Kongress steht Frau Zöllner am 26. und 27. April von jeweils 10.30 bis 16.00 Uhr bereit. In persönlichen Beratungsgesprächen können Mitglieder ihre Bedürfnisse zielgerichtet erfassen lassen und ein individuelles Angebot für verschiedenen Versicherungslösungen erhalten.

Debatte um Sprechstundenzeiten hält an

Berlin – Die Diskussion um Wartezeiten in Arztpraxen und eine Ausdehnung der formalen Wochenarbeitszeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten reißt nicht ab. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, sagte nun der Nachrichtenagentur dpa: „Ein Viertel mehr Sprechstunden heißt auch ein Viertel mehr Geld. Da gehört ein Preisschild dran. Das ist die Minimalvoraussetzung.“

Im Koalitionsvertrag von SPD und Union ist festgehalten: „Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dieses Vorhaben in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ unlängst bekräftigt: „Es ist einfach ärgerlich, dass ein Privatpatient zu oft viel schneller einen Arzttermin bekommt als ein gesetzlich Versicherter“, sagte Spahn, der selbst privat krankenversichert ist. „Die Sprechstundenzeiten, die pro Woche für Kassenpatienten angeboten werden müssen, wollen wir daher ausweiten.“ Spahn regte auch an, Patienten Behandlungstage ohne feste Termine anzubieten.

Gassen beurteilt dies skeptisch, wie die „Ärzte Zeitung“ schrieb: „Beim Hausarzt ist das fast die Regel. Da geht man ja hin, wenn man akut krank geworden ist.“ Bei vielen Fachärzten, die etwa Belastungs-EKGs oder Kernspin machten, könne man Patienten aber nicht einfach hereinlaufen lassen: „Das wäre Chaos pur. Da macht man um acht Uhr morgens die Pforten auf, und der letzte Patient geht nachmittags nach sieben Stunden Rumsitzen raus.“ Der KBV-Vorstandsvorsitzende ergänzte, es gebe bei entsprechender Vergütung noch etwas an Ressourcen für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter. Aber: „In einem System, in dem Haus- und Fachärzte schon jetzt nicht alle Leistungen bezahlt bekommen, kann man auch nicht erwarten, dass alle freudig sagen: Nun machen wir noch mehr umsonst.“

Zwischenzeitlich griff das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Krankenkassen an. Der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, habe gegenüber dpa ein falsches Bild erzeugt, so Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. Lanz habe gesagt: „Aus den Portemonnaies der Beitragszahler erhält im Durchschnitt jede Arztpraxis 380.000 Euro pro Jahr. Für das viele Geld kann man eine Mindestsprechstundenzahl von 25 Stunden pro Woche wohl kaum als übertrieben bezeichnen.“ Stillfried erklärte, die Krankenkassen zahlten im Durchschnitt keine 380.000 Euro pro Jahr an jede Arztpraxis: „Diese Zahl entspricht den durchschnittlichen Gesamteinnahmen einer Gemeinschaftspraxis, in der zwei und mehr Ärzte tätig sind, aus dem Jahr 2015. Nur etwa 33 Prozent aller Praxen sind Gemeinschaftspraxen. Ein Arzt in Einzelpraxis hatte laut Zi-Auswertungen im Jahr 2015 lediglich GKV-Einnahmen von durchschnittlich 210.600 Euro, dies entspricht 76 Prozent aller Einnahmen. Der GKV-Anteil bei Gemeinschaftspraxen lag lediglich bei 276.500 Euro (73 Prozent).“

Von allen Einnahmen müssten sämtliche Kosten für den Praxisbetrieb und schließlich Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen werden. Bei einem Praxisinhaber verblieben so nach durchschnittlich über 50 Wochenstunden Arbeit rund 80.000 Euro pro Jahr als verfügbares Einkommen.

BÄK-Statistik und Motive der aktuellen Diskussion

Frankfurt am Main – In Kliniken und Praxen hat sich in den vergangenen Jahren die „Fehlerkultur“ deutlich weiterentwickelt. Das Bewusstsein für eine „kompromisslose Patientensicherheit“ wird in den Mittelpunkt gestellt. Hierzu haben Patientenverbände, Aktionsbündnisse, Medien und nicht zuletzt die Ärzteschaft selbst erheblich beigetragen. Die durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern festgestellte „Fehlerquote“ ist rückläufig: von 1.845 im Jahr 2016 auf 1.783 im Jahr 2017. Damit liegt diese Quote im bruchteiligen Promillebereich aller Patientenkontakte in Praxen (ca. eine Milliarde pro Jahr) und aller Behandlungen in Kliniken (ca. 19,5 Millionen pro Jahr).

„Akzeptable“ Sicherheitsziele für ärztliche Behandlungen gibt es nicht

Bei den Anträgen auf Sachentscheidung liegen die Kliniken im Vergleich mit den Praxen 3:1 vorne. Orthopädie und Unfallchirurgie und Orthopädie „führen“ mit Abstand (ca. 2:1) vor der nächsten Gruppe: den Hausärzten. Die Dunkelziffer von nicht erfassten Fehlern oder Beinahe-Fehlern ist nicht bezifferbar und vermutlich deutlich höher. Das Sicherheitsziel von 10-8 der Lufthansagruppe (entsprechend einem Totalverlust je 100 Jahre) ist für ärztliche Behandlungen nicht realistisch. Allerdings sind „akzeptable“ Sicherheitsziele für ärztliche Behandlungen überhaupt noch nicht definiert oder differenziert darstellbar. Man zieht sich auf veröffentliche Komplikationsraten in der Literatur und zunehmend auf Analysen von Routinedaten der Kostenträger zurück.

Skandalisierung in den Medien bedeutet häufig eine Vorverurteilung

Und hier beginnt das Dilemma: Was ist ein Fehler – und was eine schicksalshafte Komplikation? Wie ist das eine vom anderen abzugrenzen? Gerade die Diskussionen um nosokomiale Infektionen zeigen das Problem in seiner ganzen Schärfe. Durch manche Medien werden diese Diskussionen unter Verwendung des Begriffs „Pfusch“ bewusst zur Auflagensteigerung und skandalisierend genutzt. Dieser Begriff beinhaltet aber nicht nur einen möglichen Fehler an sich, sondern unterstellt mindestens grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz – eine fachliche wie soziale Vorverurteilung.

Das Vertrauen zwischen Arzt und Patient sinkt – wechselseitig

Die Klagebereitschaft der Patienten – und ihrer Angehörigen – wird durch solche Entwicklungen geschürt. Krankenkassen, Anwälte und Verbände bieten großzügig und ermunternd Unterstützung an. Die Akzeptanz von Komplikationen oder gar schicksalshaften Verläufen sinkt gegen Null, auch bei fachgerechter Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen. Das für jeden Eingriff und Heilerfolg wichtige Arzt-Patienten-Vertrauen schwindet – durchaus wechselseitig.

Die gute Patientenführung ist ein wesentlicher Einflussfaktor

Der Arzt, daran sei erinnert, schuldet dem Patienten lediglich eine nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführte Behandlung mit Facharztstandard. Er schuldet keinen Behandlungserfolg. Wie sollte dieser auch in jedem Einzelfall objektivierbar sein? Jeder Arzt kennt genügend Beispiele von hoch zufriedenen Patienten nach objektiv mäßigem Behandlungsergebnis und umgekehrt. Patientenindividuelle Dispositionen sowie die „ärztliche Kunst“ der Patientenführung sind häufig wesentliche Einflussfaktoren.

Vor diesen Hintergründen ist es nicht verwunderlich, dass die Orthopädie und Unfallchirurgie bei den Fehlbehandlungsvorwürfen und -nachweisen „führt“. Moderne Bildgebungsmethoden machen auch marginale „Fehlpositionierungen“ von Implantaten sowie „Fehlheilungen“ sichtbar. In einem auf Lebensqualität und Lifestyle ausgerichteten Medizinsektor mit entsprechend angepassten Behandlungsversprechen steigt konsequent die Klagebereitschaft. Dass „Fehler“ möglicherweise gar nicht vorliegen, will man häufig nicht wahrhaben – und geht durch alle Instanzen. Das ist ermüdend, teuer und meist frustran.

Die Beweislastumkehr würde die Regeln des Rechtsstaats verletzen

Nicht zuletzt deshalb kommt immer wieder die Forderung nach „Beweislastumkehr“ auf wie kürzlich von der Stiftung Patientenschutz oder den gesundheitspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken. Im Klartext bedeutet das: Die Regeln des Rechtsstaats würden verletzt, denn nicht die Anklage müsste eine Schuld bzw. einen Fehler nachweisen, sondern der Beschuldigte seine Unschuld. Dabei arbeiten die derzeit zur Verfügung stehenden Stellen (Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Zivilgerichte) differenziert, objektiv und effizient. Für ein „Zentralregister“ müsste man daher deren Ergebnisse lediglich digital zusammenführen – oder nur noch einen primären Weg politisch öffnen.

Dass berechtigte Entschädigungsansprüche von Patienten oft erst nach Jahren befriedigt werden können, ist dabei bedauerlich und dem allgemeinen Rechtsprozess geschuldet.

Härtefallfonds könnten hier sinnvoll sein. Doch wie sollen diese konkret „gespeist“ werden? Was geschieht, wenn nach Entschädigungsauszahlung ein Fehler letztinstanzlich doch zurückgewiesen wird? Rückzahlung? Oder werden auch „schicksalshafte“ Komplikationen mit einbezogen – was einen derartigen Fonds massiv aufblähen würde? Bereits heute gibt es kaum noch Versicherer, die Kliniken gegen Schadensersatzansprüche versichern. Und die Prämien steigen.

Absicherung durch „Dokumentation total“ ist im bereits derzeit völlig überbürokratisierten und überdokumentierten Medizinbetrieb nicht umsetzbar. Die Einführung einer generellen „Beweislastumkehr“ würde wahrscheinlich, jedenfalls als Nebeneffekt, zur einer deutlichen Kostenreduktion im Gesundheitswesen führen. Denn Hochrisikopatienten würden elektiv nicht mehr operiert oder behandelt werden. In Zeiten zunehmenden Körpergewichts und Alters politisch kaum vermittelbar. Allerdings kann ein Arzt eine Behandlung – sofern sie nicht notfallmäßig geboten ist – ablehnen. Eine ärztliche Handlungsoption, derer sich viele Patienten und auch die Öffentlichkeit selten bewusst sind. Vielleicht ist das ja der verdeckte gesundheitspolitische Ansatz hinter der immer wiederkehrenden Diskussion um eine generelle Beweislastumkehr?

Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann, BVOU-Vizepräsident

Behandlungsfehler – Ansätze zur Vermeidung

Berlin – Die Ärzteschaft hat in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen entwickelt, um Qualität und Sicherheit von Behandlungen zu erhöhen. Darauf hat Dr. Andreas Crusius bei der Vorstellung der jüngsten Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer (BÄK) hingewiesen. Das Engagement der Ärzteschaft in diesem Bereich belegten unter anderem „Qualitätszirkel, Peer-Reviews, aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie anonyme Fehlermeldesysteme“, sagte er: „Sie gehören in medizinischen Einrichtungen längst zum Alltag.“ Crusius ist Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK.

Knapp ein Drittel der Vorwürfe wurden bejaht

Die ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben im Jahr 2017 bundesweit 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen, etwas weniger als im Vorjahr (7.639). Die Zahl der Anträge lag 2017 bei 11.100. Das hatte Anfang April Kerstin Kols berichtet, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Was die 2017 entschiedenen Fälle betraf, so wurde in 2.213 Fällen, also knapp einem Drittel, ein Behandlungsfehler bejaht. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen geführt hatten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Bei Gonarthrose und Koxarthrose wurden 2017 jeweils 262 Anträge auf einen Behandlungsfehler bestätigt – von 1.783 als begründet eingestuften. Bei Unterschenkel- und Sprunggelenksfrakturen waren es 167. Es folgten bestätigte Behandlungsfehlervorwürfe im Zusammenhang mit Unterarmfrakturen (165) und lumbalen Bandscheibenschäden (149).

Zahlen liegen im Promillebereich

Gemessen an der enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liege die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich, hatte Crusius betont. Das gelte im Übrigen auch für die von Seiten der Krankenkassen ermittelten Daten, deren Präsentation 2018 noch aussteht. Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer, hatte bereits im vergangenen Jahr kritisiert, dass die sehr niedrige Zahl an Behandlungsfehlern von den Krankenkassen nicht korrekt vermittelt werde. Damals belegten die Zahlen des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) für 2016, dass die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe zwar leicht gestiegen war, die der festgestellten Fehler jedoch gesunken. „Im Jahr 2015 waren es noch ca. 500 Schäden mehr“, rechnete Ansorg damals vor. „Das ist ein Rückgang um immerhin 12 Prozent, was auch auf die gesteigerten Maßnahmen zur Risikoreduktion und Schadenprävention zurückzuführen ist.“

Ecclisia und DKG bestätigten die niedrigen Quoten

Damals hatten auch der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH und die Deutsche Krankenhausgesellschaft Daten zu Behandlungsfehlern vorgelegt. Die Ecclesia zählt zu den führenden Versicherungsmaklern im Klinikbereich. Für die Jahre 1996 bis 2014 verzeichnete sie bei rund 330 Millionen erfassten Behandlungen 116.000 Entschädigungen. Dies entsprach einer Quote von 0,36 Promille. Die Antragsquote im Bereich Orthopädie war im Vergleich von 2000 mit 2010 von 2,09 Promille auf 3,71 Promille gestiegen. Der damalige Ecclesia-Hauptgeschäftsführer Manfred Klocke hatte vermutet, dieser Anstieg gehe wahrscheinlich auf die stetig steigende Zahl der orthopädischen Behandlungen zurück.

Lernen von der Luftfahrt

Über einen weiteren Ansatz im Fachgebiet O und U, die Sicherheit in der Behandlung zu erhöhen, hat kürzlich das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Der Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) kooperiert mit dem Lufthansa Aviation Training (LAT), um von den Pilotentrainings und der Sicherheitskultur der Luftfahrt zu lernen. Die BG Kliniken wollen in den kommenden drei Jahren mehr als 1.000 Mitarbeiter aus dem ärztlichen Dienst und der Pflege im Lufthansa-Trainingszentrum schulen lassen. Basis ist ein Konzept, das LAT und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) bereits 2015 zu einem Kursformat entwickelt haben.

Prof. Bertil Bouillon, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sporttraumatologie der Kliniken Köln, betonte im „Deutschen Ärzteblatt“, dass sich der Blick über den Tellerrand der Medizin lohne – trotz medizineigener Ansätze wie CIRS, dem Critical Incident Reporting System und Team Time Out: „Sowohl die Medizin als auch die Luftfahrt haben kritische Bereiche. Beide sind hochtechnisiert, es besteht ein gewisses Risikopotenzial, und es können Notfälle eintreten. Also haben wir uns gefragt: Wo gibt es Analogien, wo können wir lernen?“

Es müsse jedem bewusst werden, dass er bessere Ergebnisse erziele, wenn er alle Ressourcen nutze: „Viele Kollegen empfinden sich als Einzelkämpfer. Wir müssen uns aber im Team aufeinander verlassen können und die gleiche Sprache sprechen. Pflege, Assistenzärzte und Oberärzte müssen sich gegenseitig auf Probleme aufmerksam machen können und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.“

Behandlungsfehler – Sichtweise eines Anwalts

Berlin – Das Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern ist nach Ansicht von Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, „äußerst patientenfreundlich ausgestaltet, nämlich sehr niedrigschwellig“. Die Gutachterstellen bemühten sich auch dann, einen Sachverhalt zu klären und zu vermitteln, wenn sie „in fachlich nicht assistierter Weise angeschrieben werden“, also ohne dass ein Rechtsanwalt den Behandlungsfehlervorwurf erhebt. Darauf hat Brocks bei der Vorstellung der diesjährigen Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer (BÄK) hingewiesen, bei der er einer der Referenten war.

Krähenvorwurf lässt sich nicht bestätigen

Die Kommissionen verfügten über passende Gutachter, auch für seltene Fallkonstellationen, und arbeiteten schnell. Während Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen sich jahrelang hinziehen können, wie der Rechtsanwalt betonte, bearbeiten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nach eigenen Angaben einen Fall durchschnittlich in 16 bis 17 Monaten. Wenn es nach einem Begutachtungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren dennoch zu einem Gerichtsprozess komme, dann hätten die vorherigen fachlichen Bewertungen seiner Erfahrung nach „mit einer deutlichen über 90-prozentigen Quote“ Bestand, so Brocks. Und: „Der berühmte Satz, dass eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt, mag für Krähen gelten, auf die sachliche Befassung von Ärzten mit Behandlungsfehlern lässt sich das nicht übertragen.“

Widerspruchsquote liegt bei 25 Prozent

Brocks sprach auch ein psychologisches Moment an: Wer verklagt werde, reagiere häufig mit überschießenden Verteidigungsreflexen. Klageverfahren würden als „unfreundliche Aggression“ empfunden. Schlichtungsverfahren über die Kammern würden eher als Teil des Berufsalltags empfunden und könnten es erleichtern, sich sachlich über einen Behandlungsfehlervorwurf auseinanderzusetzen. Grundlage ist allerdings, dass alle Beteiligten damit einverstanden sein müssen. Die Widerspruchsquote liegt derzeit bei rund 25 Prozent. Ein Teil davon lasse sich darauf zurückführen, dass die Haftpflichtversicherer widersprächen, hatte Kerstin Kols bei der Erläuterung der Statistik erklärt – entweder, weil sie Vorwürfe von vornherein als begründet ansehen und direkt regulieren oder weil sie diese im Gegenteil als abwegig einstufen. Kols ist Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.

Schlichtungsverfahren sind für Patienten kostenfrei. Die Kosten teilen sich die Ärztekammern und die Haftpflichtversicherer. Nach Angaben von Kols kommt es in rund 85 Prozent der Fälle, in denen ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, zu einer außergerichtlichen Befriedung ohne Verfahren.

Berlin – Das Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern ist nach Ansicht von Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, „äußerst patientenfreundlich ausgestaltet, nämlich sehr niedrigschwellig“. Die Gutachterstellen bemühten sich auch dann, einen Sachverhalt zu klären und zu vermitteln, wenn sie „in fachlich nicht assistierter Weise angeschrieben werden“, also ohne dass ein Rechtsanwalt den Behandlungsfehlervorwurf erhebt. Darauf hat Brocks bei der Vorstellung der diesjährigen Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer (BÄK) hingewiesen, bei der er einer der Referenten war.

Krähenvorwurf lässt sich nicht bestätigen

Die Kommissionen verfügten über passende Gutachter, auch für seltene Fallkonstellationen, und arbeiteten schnell. Während Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen sich jahrelang hinziehen können, wie der Rechtsanwalt betonte, bearbeiten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nach eigenen Angaben einen Fall durchschnittlich in 16 bis 17 Monaten. Wenn es nach einem Begutachtungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren dennoch zu einem Gerichtsprozess komme, dann hätten die vorherigen fachlichen Bewertungen seiner Erfahrung nach „mit einer deutlichen über 90-prozentigen Quote“ Bestand, so Brocks. Und: „Der berühmte Satz, dass eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt, mag für Krähen gelten, auf die sachliche Befassung von Ärzten mit Behandlungsfehlern lässt sich das nicht übertragen.“

Widerspruchsquote liegt bei 25 Prozent

Brocks sprach auch ein psychologisches Moment an: Wer verklagt werde, reagiere häufig mit überschießenden Verteidigungsreflexen. Klageverfahren würden als „unfreundliche Aggression“ empfunden. Schlichtungsverfahren über die Kammern würden eher als Teil des Berufsalltags empfunden und könnten es erleichtern, sich sachlich über einen Behandlungsfehlervorwurf auseinanderzusetzen. Grundlage ist allerdings, dass alle Beteiligten damit einverstanden sein müssen. Die Widerspruchsquote liegt derzeit bei rund 25 Prozent. Ein Teil davon lasse sich darauf zurückführen, dass die Haftpflichtversicherer widersprächen, hatte Kerstin Kols bei der Erläuterung der Statistik erklärt – entweder, weil sie Vorwürfe von vornherein als begründet ansehen und direkt regulieren oder weil sie diese im Gegenteil als abwegig einstufen. Kols ist Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.

Schlichtungsverfahren sind für Patienten kostenfrei. Die Kosten teilen sich die Ärztekammern und die Haftpflichtversicherer. Nach Angaben von Kols kommt es in rund 85 Prozent der Fälle, in denen ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, zu einer außergerichtlichen Befriedung ohne Verfahren.