Erfurt – Es war auch ein Thema, dass Vertreter des Faches O und U umtrieb: Der Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert zu regeln, dass alle Ärztinnen und Ärzte mit absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, der dem von Ärztinnen und Ärzten nach Ausbildung in Deutschland entspricht. Der Nachweis soll durch eine bundeseinheitliche Prüfung analog dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgen. Die Kenntnisprüfung zur Erteilung der Approbation muss zukünftig nach dem Willen des Ärzteparlaments umfassendes und für den medizinischen Alltag relevantes Wissen umfassen. Eine Berufserlaubnis/Approbation darf nach dessen Auffassung auch erst erteilt werden, wenn Sprachfähigkeiten auf Niveau C1 nachgewiesen wurde.
Prof. Grifka: sinnvolle Qualitätsmaßstäbe setzen
Prof. Joachim Grifka, Direktor der Orthopädischen Klinik und Poliklinik für die Universität Regensburg im Asklepios Zentrum Bad Abbach, hatte sich als Delegierter der bayerischen Landesärztekammer mehrmals in die Debatte eingeschaltet. Man brauche die ausländischen Kollegen, betonte er. Ohne sie wäre die Versorgung nicht mehr durchführbar. Aber man müsse Qualitätsmaßstäbe ansetzen, die dem Facharztstandard entsprächen.
Entscheidende Frage sei, wie man dies gewährleisten solle. Dass das zweite Staatsexamen der richtige Maßstab wäre, stellte er in Frage: Er sei dabei selbst Fragesteller und sitze auch in der Kontrollkommission, erläuterte der Orthopäde und Unfallchirurg. „Aber ich würde mal denken, dass die allermeisten von uns, die wir hier sitzen und ordentliche medizinische Versorgung machen, dieses Examen nicht mehr bestehen würden.“ Man müsse sich deshalb Gedanken über Prüfungsalternativen machen.
Prof. Montgomery: nicht zum Büttel der Lohnabteilungen machen
BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery hatte ebenfalls betont, man brauche die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland. Aber „wo Arzt draufsteht, muss auch Arzt drin sein“. Man müsse sich „auch nicht zum Büttel der Lohnabteilungen mancher Krankenhäuser machen, die billige Arbeitskräfte wollen“, sondern dem Patientenschutz dienen. Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, sagte, es sei allerhöchste Zeit, dass etwas passiere. Ihre Kammer führe seit vielen Jahren Fremdsprachen-Prüfungen durch. Viele ausländische Kollegen fielen durch, träten sechs, sieben, acht Mal an. Irgendwann bekomme man schon den Eindruck, es seien nicht nur Sprachkenntnisse, die fehlten, sondern auch Fachkenntnisse.
Länder sollen Gutachtenstelle ausbauen
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Chirurg Dr. Theodor Windhorst, verwies darauf, dass vorgelegte Papiere nicht selten gekauft oder gefälscht seien. Das müsse auf Bundesebene geprüft werden. Der Deutsche Ärztetag forderte am Ende seiner Diskussionen die Bundesländer denn auch mit einem Antrag dazu auf, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe auszubauen. Sie solle die Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren bearbeiten und insbesondere auch die Prüfung der Echtheit von Unterlagen übernehmen.
Ähnliche Auffassungen wie Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen, vertraten ebenfalls mehrere Delegierte. Sie hatte für ein klares Reglement geworben: Erst solle die Echtheit vorgelegter Dokumente geprüft werden, dann die Kollegen eingeschleust werden in ein Prüfungsverfahren. Mit einem klaren Verfahren könne eine Willkommenskultur gelebt und Sicherheit im Sinne der Patienten geprüft werden.