Baden-Baden – Während der 67. Frühjahrstagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) vom 02. bis 04. Mai 2019 in Baden-Baden, bietet die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) ein umfangreiches Kursangebot.
Einen Überblick über sämtliche Kurse finden Sie hier:
Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Küchengeräte, Abenteuer, Spa-Aufenthalte oder Einrichtugnsdesign – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.
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Berlin – „Wir zehren seit Jahren von der Substanz. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte wächst zu langsam, um die enormen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen unser Gesundheitssystem steht.“ Davor warnte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Vorstellung der Ärztestatistik für das Jahr 2018. Wenn die Politik nicht endlich mit mehr Studienplätzen in der Humanmedizin gegensteuere, werde der demografische Wandel zu erheblichen Engpässen bei der gesundheitlichen Versorgung führen. „Die Bevölkerung in Deutschland ist eine der ältesten weltweit, und sie wird immer älter. Es liegt auf der Hand, dass damit auch der Behandlungsbedarf immer größer wird“, so Montgomery.
„Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ist kein Ausweg aus der demografisch bedingten Versorgungsfalle, sondern reine Augenwischerei“, kritisierte der BÄK-Präsident. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung arbeiten niedergelassene Vertragsärzte im Durchschnitt etwa 50 Stunden pro Woche. In den Krankenhäusern sind Wochenarbeitszeiten zwischen 60 und 80 Stunden keine Seltenheit. Die vom Gesetzgeber geplante Ausweitung der Sprechstundenzeiten ist für Montgomery in Anbetracht dieser Zahlen „ein Affront gegen die vielen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag am Limit arbeiten.“
Wie aus der Ärztestatistik hervorgeht, hat sich die Zahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte seit 1996 fast versechsfacht. Sie stieg im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 40.000 (+ 10,6 Prozent). Dagegen ist die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im vergangenen Jahr um 884 auf 117.472 gesunken. Dies entspricht einem Minus von 0,7 Prozent. Der Anteil der im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte ist bezogen auf alle ärztlich Tätigen fast unverändert geblieben und beläuft sich auf 51,4 Prozent (Vorjahr: 51,5 Prozent).
„Bund und Länder haben sich jahrelang durchgemogelt und sich darauf verlassen, dass die Ärztinnen und Ärzte es schon richten werden. Es ist richtig, dass der ärztliche Nachwuchs dieses Spiel nicht mehr mitspielt und nicht mehr bereit ist, über seine Belastungsgrenze zu gehen“, unterstrich der BÄK-Präsident. Dabei helfe ihnen auch das verschärfte Arbeitszeitgesetz, das der routinemäßigen Ausbeutung des ärztlichen Krankenhauspersonals in Endlos-Schichten einen Riegel vorgeschoben habe. In Anbetracht der angespannten Versorgungslage reiche es allerdings nicht mehr aus, Masterpläne anzukündigen. „Die Politik muss endlich liefern. Die einzig seriöse Antwort auf den Ärztemangel heißt: Mehr Studienplätze. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.“
Doch obwohl sich die Lücken in der Versorgung schon länger abzeichnen, ist die Zahl der Studierenden in der Humanmedizin seit der Wiedervereinigung deutlich zurückgegangen. Wie aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, gab es im Wintersemester 1990/1991 noch über 95.000 Studierende. Ihre Zahl sank bis zum Wintersemester 2015/2016 auf knapp unter 90.000.
Immerhin verzeichnet die Ärztestatistik ein leichtes Plus bei den Facharztanerkennungen. Im Jahre 2018 wurden 13.336 Anerkennungen ausgesprochen. Damit lag die Zahl über den 12.947 Anerkennungen des Jahres 2017. Die meisten Anerkennungen wurden mit 2.051 für die Facharztbezeichnung Innere Medizin erworben. Die Zahl der Anerkennungen in den Fächern Allgemeinmedizin sowie Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist gegenüber dem Vorjahr von 1.415 auf 1.567 gestiegen.
Berlin – Ökonomischer Druck und Personalmangel in der Klinik beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit des medizinischen Personals, sondern stellen auch eine potenzielle Gefahr für Patientinnen und Patienten dar. Diesen Schluss legen die Antworten von rund 1500 Assistenzärztinnen und Assistenzärzten nahe, die sich an einer aktuellen Umfrage des Hartmannbundes beteiligt haben. Begünstigt und in Teilen überhaupt erst möglich wird diese Entwicklung offensichtlich durch noch immer weit verbreitete Defizite bei der Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten. Auch Effizienzbemühungen durch Digitalisierung und ein damit einhergehender möglicher Bürokratieabbau stecken vielerorts noch immer in den Kinderschuhen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, sieht erheblichen Handlungsbedarf – auch mit Blick auf notwendige Kontrollen der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch zuständige Behörden.
Exakt 1437 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte nahmen von Dezember 2018 bis Januar 2019 an der Umfrage teil und nicht nur ihre Antworten, sondern auch hunderte von Kommentaren legen einen interessanten und in Teilen erschreckenden Blick auf die Arbeitswelt der in Weiterbildung befindlichen Ärzte frei – von den Themen Arbeitszeit und Digitalisierung bis hin zu Weiterbildung und Fehlermanagement. Für den Ausschuss der Assistenzärzte im Hartmannbund – Initiatoren der Erhebung – sind deren Resultate durchaus ein Spiegelbild dessen, was ihnen von jungen Kolleginnen und Kollegen in der Ausschussarbeit geschildert wird.
Die komplette Übersicht über den Fragenkatalog inklusive mehrerer Freitext-Kommentare finden Sie hier.
Stuttgart – Der Druck auf die Praxen, den TI-Konnektor zu bestellen, wächst: Politik, Gematik, KVen und AIS-Industrie erinnern fast täglich an die Bestellfrist am 31. März. MEDI GENO Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner wendete sich deswegen in einem bundesweiten Schreiben an seine Mitglieder und, insbesondere wegen noch unbeantworteter Sicherheitsfragen, in einem offenen Brief an das KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Standpunkt des BVOU-Gesamtvorstandes zur TI-Einführung
Nach umfangreicher Diskussion und Abwägung der aktuell verfügbaren Fakten, insbesondere in Bezug auf die Risiken beim Datenschutz und möglicher Hackerangriffe sowie in Bezug auf die mit der TI verbundenen Kosten, ist aus Sicht des BVOU-Gesamtvorstands ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur für seine Mitglieder zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert. Unter den aktuell gegebenen Umständen vertritt der BVOU-Gesamtvorstand deshalb die Auffassung, dass eher die gesetzlich vorgesehene Honorarkürzung bei nicht fristgerechtem Anschluss in Kauf genommen werden könne, als die mit dem Anschluss an die TI verbundenen und derzeit noch nicht abschließend geklärten Risiken.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Einschätzung des BVOU-Gesamtvorstands zukünftig ändern kann, sodass dieser keine Verbindlichkeit sowie keine dauerhafte Richtigkeit und Gültigkeit zukommt.
Berlin – Die Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) sind beendet. Der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) begrüßt die Einigung, mit der das Gehalt der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab April 2019 um 2,5 Prozent und ab April 2020 um weitere 2,0 Prozent steigt.
Dass die Tarife für MFA im öffentlichen
Dienst höher liegen als in den ambulanten Praxen, sieht auch der Verband der
niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) kritisch. „Unsere MFA sind hoch qualifizierte
Fachkräfte, deren Wissen und Engagement in der gesundheitlichen Versorgung der
Bevölkerung angemessen honoriert werden muss. Ansonsten wandern sie in andere
Berufe ab. Schon heute haben viele Praxisinhaber Schwierigkeiten, offene
Stellen zu besetzen“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr.
Dirk Heinrich.
Während Tarifsteigerungen im
öffentlichen Dienst vom Steuerzahler gegenfinanziert werden, müssen
Praxisinhaber diese aus eigener Tasche bezahlen. Personalkosten machen rund 70 bis
80 Prozent der Praxiskosten aus. Die Honorarabschlüsse der letzten Jahre haben
jedoch die allgemeine Preisentwicklung nicht abgedeckt. Zuletzt stieg der
Orientierungswert um 1,58 Prozent und deckte damit nicht einmal die
Inflationsrate ab.
„Große Sprünge bei den Gehältern sind in einem budgetierten System leider nicht drin“, bedauert Dr. Heinrich.
München – Immer mehr Patienten nutzen den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Die Kluft zwischen dem tatsächlichen Angebot digitaler Services einer Arztpraxis und dem Nutzungswunsch der Patienten ist jedoch nach wie vor groß. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse der (online-)repräsentativen Studie „Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit“, die das Marktforschungsinstitut Dynata im Auftrag von jameda unter 1.067 Patienten durchgeführt hat.
Der Wunsch nach digitalen Angeboten ist deutlich größer als die tatsächliche Nutzung. Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) hat bereits einen Arzttermin online gebucht, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie 2015 darstellt (25 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch wesentlich mehr Patienten, die das Angebot einer Online-Arztterminbuchung nutzen möchten: 78 Prozent geben an, ihre Arzttermine gerne online zu vereinbaren, wenn ihr Arzt die Möglichkeit anbietet.
Die digitale Patientenakte erfährt ebenfalls einen deutlichen Anstieg der Nutzung um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 auf 18 Prozent. Noch deutlicher gestiegen ist allerdings der Nutzungswunsch danach: Sagte 2015 noch gut ein Drittel der Patienten, sie würden eine digitale Patientenakte nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten, sind es 2019 bereits zwei Drittel (68 Prozent / + 29 Prozentpunkte). Damit verzeichnet die elektronische Patientenakte den größten Anstieg im Nutzungswunsch der Patienten.
Zuwachs bei Online-Videosprechstunde
Auch die Online-Videosprechstunde verzeichnet bei der Nachfrage einen großen Zuwachs von 20 Prozentpunkten. Wollten 2015 noch 27 Prozent der Patienten ihren Arzt gerne per Online-Videosprechstunde konsultieren, wünscht sich diese Möglichkeit in der aktuellen Befragung schon fast jeder Zweite (47 Prozent). Jeder Zehnte hat die Online-Videosprechstunde tatsächlich schon einmal genutzt.
Wunsch nach e-Rezept
Das e-Rezept steht nach der Online-Arztterminbuchung an zweiter Stelle auf der digitalen Wunschliste der Patienten: Fast Dreiviertel würden ihre Rezepte gerne elektronisch erhalten. Tatsächliche Erfahrungen mit einem digitalen Rezept konnten bisher 14 Prozent der Befragten machen, was einen Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 bedeutet. Die Möglichkeiten des Telemonitorings haben elf Prozent der Patienten (zwei Prozent in 2015) genutzt – 47 Prozent würden sie nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.
Zum ersten Mal abgefragt wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Apps zur (Vor-)Diagnose vor dem Arztgespräch: Dieses Angebot wurde bereits von 14 Prozent der Patienten genutzt. 45 Prozent würden es nutzen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit böte.
Angebot digitaler Services ist für Patienten ein Kriterium bei der Wahl des Arztes
75 Prozent der Patienten sehen in dem Angebot digitaler Kontaktmöglichkeiten einen guten Service der Arztpraxen. Entsprechend spielen sie auch für die Arztwahl der Patienten eine wichtige Rolle: 64 Prozent geben an, sich eher für einen Arzt zu entscheiden, dessen Termine sie auch online buchen können. 51 Prozent würden einen Arzt präferieren, der ihnen auch eine Online-Videosprechstunde anbietet.
Nutzer digitaler Angebote der Arztpraxen empfinden diese als sehr hilfreich
Patienten, die bereits die Möglichkeit hatten, ein digitales Angebot in der Arztpraxis zu nutzen, sind in der großen Mehrheit überzeugt davon: So sagen 96 Prozent derjenigen, die ihren Arzttermin bereits online gebucht haben, dass dieses Angebot (sehr) hilfreich ist. 93 Prozent der Nutzer des Angebotes treffen diese Aussage für das e-Rezept, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und 87 Prozent für die Online-Videosprechstunde. Entsprechend hoch sind auch die Raten der Wiedernutzungsbereitschaft, die bei 95 Prozent für die Online-Terminbuchung, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und bei 82 Prozent für die Online-Videosprechstunde liegen.
Zeitersparnis, höhere Flexibilität und bessere Versorgung: Die Gründe für den Wunsch nach digitalen Angeboten sind vielfältig
Patienten sehen eine Vielzahl von Vorteilen in digitalen Angeboten der Arztpraxis. Beim Thema Online-Arztterminbuchung steht vor allem die höhere Flexibilität im Vordergrund: So sehen 91 Prozent der Patienten, die das Angebot gerne nutzen würden, einen Vorteil in der Tatsache, dass sie ihren Arzttermin dann buchen können, wenn es passt, unabhängig von den Sprechzeiten. Genauso viele empfinden das Vermeiden der Warteschleife am Telefon als Vorteil. 87 Prozent schätzen, dass sie sich für den Arzt entscheiden können, der ihnen den nächsten freien Termin anbieten kann.
Zeitersparnis ist der zentrale Vorteil der Online-Videosprechstunde: Sei es durch den Wegfall der Anfahrt in die Praxis (93 Prozent der Patienten mit Nutzungswunsch) oder der Zeit im Wartezimmer. Fast alle Patienten sehen zudem einen Vorteil darin, über die Online-Videosprechstunde auch mit Ärzten sprechen zu können, die weit von ihnen entfernt sind (92 Prozent). Mehr Sicherheit durch eine bessere Informationsgrundlage des Arztes spielen beim Wunsch nach Telemonitoring eine große Rolle. So stimmen 92 Prozent der Patienten mit einem Wunsch nach diesem Angebot der Aussage „mein Arzt hat einen besseren Überblick über die Entwicklung meines Zustandes, weil meine Vitalwerte regelmäßig überwacht werden“ zu. Doch auch beim Telemonitoring spielt der Wunsch nach Flexibilität eine große Rolle: Ebenfalls 92 Prozent sehen den Vorteil darin, für das Erfassen der Werte nicht immer in die Arztpraxis fahren zu müssen.
Von vielen digitalen Angeboten versprechen sich Patienten auch eine bessere Gesundheitsversorgung: So glauben 84 bzw. 71 Prozent, dass das Telemonitoring bzw. der Einsatz von Diagnose-Apps die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. 68 Prozent der Befragten schreiben dies der Online-Videosprechstunde zu.
Mainz – Immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte wechseln auf dem Krankenhaus in eine Praxis oder ein MVZ, nicht als Selbständige, sondern als Angestellte. Bundesweit sind es bereits über 36.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Zahlen steigen jährlich um zehn Prozent.
Eine Anstellung im Bereich der Niederlassung hat für die Betroffenen oftmals zur Folge, dass die aus dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) des Marburger Bundes gewohnten tariflichen Standards in den Krankenhäusern plötzlich in dem nicht tarifierten ambulanten Bereich nicht mehr gelten. Jeder Einzelne muss dort selber über seine Arbeitsbedingungen verhandeln.
Mitunter liegen die Gehälter im
ambulanten Bereich unter dem Klinik-Standard und die in den Tarifverträgen
übliche automatische Dynamisierungen der Gehälter fehlt gänzlich, ebenso meist
konkrete Vereinbarungen zu Überstunden, Arbeitszeiten, Fortbildungsurlaub,
betriebliche Altersversorgung oder zum Krankengeldzuschuss. Auch eine
Überschreitung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes ist nur durch die „opt
out“-Reglung eines Tarifvertrages möglich.
„Es ist unser erklärtes Ziel, die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ mit eigenen Tarifverträgen zu verbessern, damit der Wechsel aus der Klinik nicht zu Verschlechterungen führt“, betont Dr. med. Karlheinz Kurfeß (stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz).
Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz hat deshalb mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz seit etwa eineinhalb Jahren in einer Arbeitsgruppe intensive und konstruktive Gespräche geführt. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitgeberverband gegründet, der nun mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufnehmen kann und wird. Das ist bundesweit einmalig“, freut sich Dr. med. Karlheinz Kurfeß. „Wir unterschreiben heute eine gemeinsame Erklärung unserer beider Interessen.“
Berlin – Schnellere Termine, mehr Sprechstunden für gesetzlich Versicherte und ein Update des Gesundheitswesens, so die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Diese Ziele sind gut und richtig“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings zum Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit besteht eine gewisse Hoffnung, dass sich der niedergelassene Bereich nicht weiter auf Kosten der Krankenhäuser entlastet und ambulante Notfallpatienten oder Patienten zur Diagnostik schlicht an die Krankenhäuser weiterverweist.“
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt auch die Absicht des Ministers, nach Jahren der Stagnation die Digitalisierung der Gesundheitsbranche endlich voranzutreiben. Da nun aber der Bundestag beschlossen hat, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Hoheit über die IT-Standards, die Interoperabilität elektronischer Patientenakten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen, wird das ganze so immens wichtige Vorhaben kaum von Erfolg gekrönt sein.
Unbestritten notwendig ist auch aus Sicht des Krankenhausmanagements, dass elektronische Dokumente von allen Beteiligten – den Leistungsträgern wie den Patienten – unmissverständlich in gleicher Weise interpretiert und elektronisch verarbeitet werden können. Das ist eine wesentliche Grundlage für eine weitere Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit des Systems.
„Dass der Gesetzgeber aber die KBV ermächtigt, die Daten sowie deren Formate festzulegen, die ihr auch von den Krankenhäusern für die elektronische Patientenakte zu liefern sind, sieht der VKD als Irrweg an. Was ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür qualifiziert, liegt für uns im Dunkeln. Die KBV hat keinerlei Kompetenz bezüglich der komplexen Systeme in den Krankenhäusern“, so der VKD-Präsident.
Die KBV hat in der Selbstverwaltung zudem immer wieder gemeinsam mit den Krankenkassen Regelungen durchgedrückt, die gegen die Interessen der Krankenhäuser gerichtet waren. Es gibt im Krankenhausbereich nur ein sehr begrenztes Vertrauen in die KBV als Partner im Interesse des Gemeinwohls. Ihr die Hoheit über eine gerade auch für Krankenhäuser so wesentliche Entwicklung zu übertragen, werde in den Krankenhäusern auf erheblichen Widerstand stoßen, so der VKD.
„Der VKD setzt sich seit längerem für einen Masterplan zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein, der zeitliche Umsetzungsschritte definiert, Leistungsträger, Patienten, aber auch die Industrie beteiligt, die Prozesse transparent gestaltet und mit der notwendigen Finanzierung absichert. Damit hätten wir eine in ihrer Gesamtheit stimmige Lösung. Jens Spahn will – ebenso wie wir – endlich messbare Ergebnisse. Die Zeit drängt. Die jetzt vorgesehenen Schritte führen allerdings über den Holzweg direkt in die Sackgasse und verschwenden nur weitere kostbare Zeit. So wird das nichts.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.
Berlin, 20.03.2019 – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2019 zum zehnten Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.
Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane,
also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für
langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die
Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme
Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich
verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und
Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.
Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die
ein Thema aus der konservativen oder operativen Orthopädie und Unfallchirurgie
fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B.
Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie
Krankheitsverläufen oder Innovationen sein. Die Beiträge sollten die Bedeutung
der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem
Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print,
Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Juli 2019
erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche,
redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche
Korrektheit auszeichnen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden.
Auch Autoren-Teams können sich bewerben.
Bewerbungsunterlagen
Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das Stammblatt JOU aus. Laden
Sie dafür bitte das Onlineformular herunter und speichern Sie es lokal auf
Ihrem Rechner.
Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form
ein:
Für Printmedien: Word-Dokument
des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument
Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den
kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/
Preisvergabe Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 22.10. bis 25.10.2019 statt. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Jury Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten
Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt
sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der
ausrichtenden Verbände.
Einsendeschluss Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2019 einreichen.
Bewerbung und Kontakt für Rückfragen Janosch Kuno Kommunikation und Pressearbeit Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.) Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin Telefon: +49 (0)30 797 444 55 Fax +49 (0)30 797 444 45 E-Mail: presse@bvou.net www.bvou.net
Susanne Herda und Swetlana Meier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V. Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16 Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01 E-Mail: presse@dgou.de www.dgou.de