Archiv für den Monat: April 2019

SpiFa fordert: Keine Streichung bei DMPs

Berlin – Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Reform für eine faire Kassenwahl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor allem, die dringend notwendige Reform des Risikostrukturausgleichs sowie das Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenkassen anzupassen.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des BMG. Insbesondere die Anpassungen am Risikostrukturausgleich hin zu einer Krankheits-Vollmodell-Betrachtung werden positiv gesehen. In Sachen Disease Management Programmen übt der SpiFa jedoch Kritik: „Die geplante Streichung der Programmkostenpauschale in den DMP bewerten wir kritisch“, sagte SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Friedrich Spies am Mittwoch in Berlin. Von einer Streichung der DMP-Programmkostenpauschale sind viele Fachgruppen, vor allem die internistischen Fächer, stark betroffen; es drohen mit der Streichung massive Rückschritte beim Behandlungsniveau von chronisch Kranken.

Ohne eine adäquate Gegenfinanzierung werden die DMP´s nicht weiterbestehen, was für mehrere Millionen chronisch kranke Menschen erhebliche negative gesundheitliche Konsequenzen bedeuten wird. Im Bereich der Diabetologie werden beispielsweise mehr als vier Millionen chronisch kranke Menschen mit Diabetes mellitus im DMP versorgt, was wiederum frühere Amputationen oder eine Dialysepflichtigkeit verhindert. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass inzwischen von den Krankenkassen evaluierte Daten für die meisten DMP vorliegen, die belegen, dass über die DMPs die Morbidität sinkt und gleichzeitig Kosten eingespart werden. Beispielsweise trägt die regelmäßige Wiedervorstellung der Betroffenen dazu bei, gesundheitliche Verschlechterungen früh-zeitig zu erkennen und zu behandeln. Dementsprechend sind die Ergebnisse bei DMP-Patienten deutlich besser als bei nicht DMP-Teilnehmern. „Bei den DMPs kürzen zu wollen, ist aus unserer Sicht falsch“, sagt Spies weiter. „Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, von der geplanten Streichung der Programmkostenpauschale in den DMPs Abstand zu nehmen.“

Quelle: SpiFa

Jetzt für den Arthur-Vick-Preis bewerben

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) vergibt jährlich den Arthur-Vick-Preis. Die Auszeichnung dient der Förderung der Forschung auf dem Gebiet der orthopädischen Rheumatologie.

Die Auszeichnung ist mit 4.000 Euro dotiert, Einreichungsfrist ist der 31.07.2019.

Eingereicht werden können Arbeiten zur angewandten Forschung sowie zur Therapie rheumatischer Erkrankungen mit dem Schwerpunkt der orthopädischen Rheumatologie.

Orthopädie, Unfallchirurgie, KV, Berlin, Orthopädie, Unfallchirurgie, Berufsverband, Verband, Weiterbildung, Fortbildung, Orthofit, Orthinform, Mitglied, Oberarzt, Facharzt, operativ, konservativ, Orthopäde, Unfallchirurg, Akademie, Zertifikat, DKOU, Service, Beratung, Vorteile, Fachkunde, Infobrief, OUMN, Hygienebeauftragter, Facharztvorbereitungskurse, Fachassistenz, Mastertrainer, Kindertraumatologie, Gutachterkurse, Rheumatologie, Röntgen, Rhefo, Fachkunde, Seminare, Webinare, Workshops

Jetzt bewerben: FORTE Summer School 2019

Die europäische Vereinigung der Assistenzärzte in O und U (FORTE) veranstaltet auch 2019 die European Orthopaedic Summer School. Die Veranstaltung findet vom 8. Juli bis 12. Juli 2019 in Mailand in Italien statt. Sie dient der Vorbereitung auf das europäische Facharztexamen EBOT und ist für international orientierte Assistenzärzte in O und U eine ebenso interessante Vorbereitung auf die nationale Facharztprüfung. Darüber hinaus stellt sie eine hochkarätige Fortbildung mit international anerkannten Referenten und Tutoren dar.

„Die dritte Ausgabe der European Orthopaedic Summer School im Juli 2018 in Mailand war ein großer Erfolg, da renommierte Experten und 110 Teilnehmer aus verschiedenen europäischen Ländern in einem hoch wissenschaftlichen und freundlichen Umfeld zusammenkamen“, lobt FORTE-Präsident Tommaso Bonanzinga die Veranstaltung.

Zahlreiche europäische Fachgesellschaften aus O und U unterstützen das Projekt. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) fördert den Austausch der jungen Kolleginnen und Kollegen auf europäischer Ebene und in diesem Rahmen auch das Projekt. Junge Assistenz- und Fachärzte aus O und U können sich um sechs Reisestipendien bewerben.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind neben der Mitgliedschaft in DGOU und BVOU gute Englischkenntnisse sowie ein Alter von unter 40 Jahren. Die Bewerbung ist an die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) zu richten. Nach Abschluss der FORTE Summer School ist ein kurzer Nachbericht wünschenswert.

Die Forte Summer School ist für Teilnehmer mit unterschiedlichem Vorwissen geeignet. Die Summer School bietet verschiedene Lernformate, von Vorlesungen über Roundtable-Sessions bis zu Fallbesprechungen. Neben den täglichen Kurseinheiten bietet die FORTE Summer School ein vielfältiges Rahmenprogramm und lädt zum internationalen Austausch ein.

FORTE Summer School 2019

Termin: 8. – 12. Juli 2019 in Mailand, Italien
Stipendium: Der BVOU übernimmt die Teilnahmegebühren und die Kosten für die Unterkunft
Ihr Beitrag: Übernahme der Reisekosten, Einsatz einer Woche Urlaub bzw. Freizeit sowie kurzer Nachbericht an den BVOU
Bewerbung: Formlos per eMail an: ado@bvou.net
mit akademischem Lebenslauf und Motivationsschreiben zum Stipendium
Bewerbungsfrist: verlängert bis 13. Mai 2019
Voraussetzung: – Mitgliedschaft in BVOU und DGOU
– Alter unter 40 Jahre

„Praxen schaden sich selbst und der ganzen Fachgruppe“

Berlin – Offene Sprechstunden und mehr Geld für Neupatienten – eigentlich wollte Jens Spahn grundversorgenden Fachärzten etwas Gutes tun. BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher macht deutlich, dass er nichts von der Verpflichtung auf offene Sprechstunden hält:

„Frische Verletzungen und akute Schmerzzustände wurden durch unsere Fachkollegen auch bisher schon in hoher Zahl versorgt, wann immer eine Versorgung erforderlich war. Diese Akutfälle lassen sich nicht auf fünf definierte offene Sprechstunden verlagern, sondern müssen dann versorgt werden, wann sie anfallen.“

So zitiert der Ärztenachrichtendienst (änd) in einem Interview mit Dr. Flechtenmacher, das unter dem folgenden Link abrufbar ist.

DRG

PpUG: Schiedsstelle gewährt Optionsrecht

Berlin – Die Bundesschiedsstelle hat am 25.03.2019 eine Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung) festgesetzt. In dem Schiedsverfahren wurde durch Entscheidung der Bundesschiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG unter deklaratorischer Übernahme der zwischen den Vertragsparteien bereits konsensual vereinbarten Bestandteile die PpUG-Sanktions-Vereinbarung festgesetzt. Danach sind Sanktionen (Vergütungsabschlag oder Verringerung der Fallzahl) für die Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen nach § 6 PpUGV auf einer Station eines pflegesensitiven Bereichs im Durchschnitt eines Monats zu vereinbaren, wenn kein Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 2 PpUGV oder § 6 der PpUG-Sanktions-Vereinbarung vorliegt.

Darüber hinaus sind Vergütungsabschläge zu vereinbaren, wenn ein Krankenhaus seine Mitteilungspflichten nach §§ 3, 4 und 5 PpUGV-Nachweis-Vereinbarung oder nach § 5 Abs. 3 und 4 PpUGV nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Die Vergütungsabschläge bzw. eine Verringerung der Fallzahl sind von den örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu vereinbaren. Der Nachweis über die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie der fristgerechten und vollständigen Übermittlung erfolgt auf Basis der vom Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresmeldung des Krankenhauses. Durch den Wirtschaftsprüfer festgestellte wesentlich fehlerhafte Quartalsmeldungen gelten als nicht vollständige Quartalsmeldungen.

Bei nicht, nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Übermittlung einer Quartalsmeldung ist ein pauschaler Vergütungsabschlag in Höhe von 20.000 € zu vereinbaren.

Zeigt ein Krankenhaus die nicht vollständige und nicht fristgerechte Übermittlung der Quartalsmeldung aktiv vor Fristablauf gegenüber dem InEK an, wird eine zweiwöchige Nachmeldefrist gewährt. Der pauschale Vergütungsabschlag greift dann hinsichtlich der Fristgerechtigkeit mit Ablauf der zweiwöchigen Nachfrist.

Zeigt ein Krankenhaus die nicht vollständige und nicht fristgerechte Übermittlung der Jahresmeldung aktiv vor Fristablauf gegenüber dem InEK und den örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG an, wird eine vierwöchige Nachmeldefrist gewährt.

Die aktive Anzeige der nicht vollständigen und nicht fristgerechten Übermittlung der Quartals- bzw. Jahresmeldung an das InEK ist rechtzeitig vor Fristablauf ausschließlich per E-Mail formlos abzugeben. Die gewährte Nachfrist wird dem Krankenhaus vom InEK bestätigt. Die Fristgerechtigkeit der Quartals- bzw. Jahresmeldung wird nach positiver Rückmeldung des InEK entsprechend auf Basis der gewährten Nachfrist ermittelt.

Quelle: G-BA

“Aus der diagnostischen Kette nicht mehr wegzudenken.”

Wiesbaden – In der orthopädischen Gemeinschaftspraxis an der HELIOS-Aukamm-Klinik in Wiesbaden erfolgt bereits seit den 70er Jahren die Versorgung von orthopädischen, rheumatologischen und sportverletzten Patienten auf höchstem fachlichen und technischen Niveau. Im Bereich der differenzierten Diagnostik setzt die Klinik seit mehr als sechs Jahren auf das SCS MedSeries H22 DVT.

Herr Dr. Preis, wie haben Sie das SCS MedSeries H22 DVT in Ihren Praxisalltag integriert?
DVT-Untersuchungen gehören mittlerweile seit 6 Jahren zu unserem Praxisalltag und sind aus unserer diagnostischen Kette bei Gelenkerkrankungen nicht mehr wegzudenken. Nach der entsprechenden Untersuchung des Patienten – mit Sichtung seiner Unterlagen und der vorhandenen bildgebenden Diagnostik, wie konventionelle Röntgenbilder, Szintigraphien oder MRT – besteht häufig die rechtfertigende Indikation für eine DVT-Untersuchung.

Diese wird über unsere Praxissoftware angemeldet. Im Anschluss erfolgt der entsprechende Datenaustausch mit dem DVT, da das Gerät komplett in die Praxissoftware integriert ist. Unser unterwiesenes Praxispersonal führt die definierte Untersuchung durch. Etwa fünf Minuten nach der Aufnahme stehen die Bilder bereits im Praxisnetzwerk zur Verfügung. In Anwesenheit des Patienten betrachten wir gemeinsam die DVT-Bilder und befunden und erläutern diese in unseren Untersuchungszimmern. Die reine DVT-Aufnahme bedeutet im Alltag keinen wesentlichen Unterschied im Ablauf bezüglich Zeit und Aufwand gegenüber einer normalen Röntgenuntersuchung.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Vorteil eines DVTs gegenüber den allgemein bildgebenden Verfahren – wie dem CT, dem MRT oder dem 2-D-Projektionsröntgen?
Der größte Nutzen ist mit Abstand die direkte Verfügbarkeit der DVT-Aufnahme. Bei der Betrachtung der Bilder bin ich nicht auf festgelegte Schnitte des Radiologen angewiesen, sondern definiere selbst die zu betrachtenden Ebenen mit der entsprechenden Dokumentation der relevanten Befunde. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Klinik und Befundung. Zum anderen sind wir in der Lage aus dem Datensatz virtuelle Röntgenbilder in allen gewünschten Ebenen zu erstellen – ohne den Patienten einer weiteren Strahlenbelastung auszusetzen.

Mittels Kontrastmittelapplikation bekommen wir zusätzliche Informationen hinsichtlich der intraartikulären Befunde. Der größte Vorteil gegenüber allen anderen Schnittbildverfahren ist die Erstellung der Bilder unter Belastung des Gelenks. Hier werden klinisch relevante Befunde eindeutig darstellbar und für den Patienten visualisierbar.

Als Fuß-Spezialist, für welche Indikationsstellungen nutzen Sie das DVT in Ihrer Praxis?
Grundsätzlich werden alle Aufnahmen unter Belastung erstellt. Wir können hier mit nur einer einzigen Untersuchung eine Vielzahl der für die Diagnostik relevanten Ebenen abbilden. Neben der Diagnostik der gesamten Vorfußpathologien, kommt die DVT-Untersuchung bei der Beurteilung des Rückfußes routinemäßig zum Einsatz. Bei der Arthrose des OSGs und im Rahmen der OSG-TEP-Planung ist neben der Beurteilung des Bone-Stocks, die Position des Mittel- und Rückfußes von Bedeutung. Alle Fragestellungen der knöchernen Veränderungen wie aseptischen Knochennekrosen, osteochondralen Läsionen, Coalitio, und natürlich Frakturen, werden durch nur eine DVT-Untersuchung abgeklärt.

Im klinischen Verlauf ist hier die Möglichkeit der Kontrolle von knöchernen Konsolidierungen nach Arthrodesen, Osteosynthesen oder Osteointegration von Prothesen möglich. Dies wird erst durch die extreme Reduktion der Metallartefakte der Implantate möglich. Auch ermöglicht es die Beurteilung implantierter Prothesen der untersuchbaren Gelenke bezüglich Stellung und Position – wenn nötig unter Belastung, um hier nur einige der relevanten klinischen Anwendungen aufzulisten.

Und wie profitiert Ihre Praxis von der DVT-Technologie, seitdem Sie diese eingeführt haben?
Für uns als Praxis ist das Angebot der DVT-Diagnostik insbesondere eine hervorragende Darstellung unserer medizinischen Kompetenz, denn die 3-D-Bildgebung wird direkt durch uns durchgeführt und auch beurteilt. Immer nach dem Motto: Alles aus einer Hand, ob konservativer oder operativer Patient.

Durch die direkte Demonstration und Besprechung der Aufnahmen vor Ort und gemeinsam mit dem Patienten gelingt eine wesentlich bessere Darstellung der Pathologie und Erläuterung der notwendigen Maßnahmen. Dies schafft Vertrauen.

Telematikinfrastruktur

Unsichere TI-Anschlüsse: SpiFa fordert Klarheit für Ärzte

Berlin – Nach Medienberichten, wonach Deutschlands oberste Datenschutzbehörde das Verhalten von Technikern als grob fahrlässig eingestuft hat, Firewalls beim Anschluss von Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur abzuschalten, erklärt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

„Es tritt das ein, was wir als Verband bereits mehrfach befürchtet haben: dass die Ärzte an der Basis den Schlamassel ausbaden, den Politik und die Hersteller der Konnektoren offenbar verzapfen“, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann am Donnerstag in Berlin. Es könne weder sein, dass Arztpraxen in Schwierigkeiten geraten, weil der Datenschutz von vornherein nicht gewährleistet werden kann. Noch, dass Deutschlands oberster Datenschützer Handlungsempfehlungen abgeben muss, nach denen Ärzte Endgeräte, auf denen sich Patientendaten befinden, weder mit dem Internet noch mit dem Praxisnetz verbinden sollen. Keine Arztpraxis könne mehrere Rechner vorhalten, um alles getrennt voneinander zu bewerkstelligen. „Hier müssen praktikable Lösungen her!“, so Lindemann.

„Einen absolut sicheren Datenschutz gibt es nicht“, ergänzt SpiFa-Vorstand Dr. Hans-Friedrich Spies. Die Diskussion spitze sich dennoch auf die Frage zu, wer für Verstöße gegen den Datenschutz haftet, die durch den TI-Konnektor verursacht werden. Ist das der Praxisinhaber, der den TI-Konnektor kauft und einbaut, oder ist die gematik für den Datenschutz zuständig? „In letzterem Fall wäre der Vertragsarzt rechtlich entlastet. Die Auseinandersetzung würde sich auf technische Fragen reduzieren, wenn die gematik verbindlich erklären würde, dass sie auch im Einzelfall datenschutzrechtlich weiter für die gelieferten Konnektoren verantwortlich bleibt“, sagt Spies.

Der SpiFa fordert die Verantwortlichen, insbesondere jedoch die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Interessensvertretung für die Vertragsärzte mit Nachdruck auf, zügig Klarheit zu schaffen, wer bei Fehlern haftet. „Die Ärzte dürfen mit ihren Praxen nicht im Fliegenfänger hängen“, so Lindemann. Und: „Vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Beschleunigung der Digitalisierung sind solche Eiertänze pures Gift.“

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa)

Rücken, BVOU, Orthopädie, Orthopädie, Unfallchirurgie, KV, Berlin, Orthopädie, Unfallchirurgie, Berufsverband, Verband, Weiterbildung, Fortbildung, Orthofit, Orthinform, Mitglied, Oberarzt, Facharzt, operativ, konservativ, Orthopäde, Unfallchirurg, Akademie, Zertifikat, DKOU, Service, Beratung, Vorteile, Fachkunde, Infobrief, OUMN, Hygienebeauftragter, Facharztvorbereitungskurse, Fachassistenz, Mastertrainer, Kindertraumatologie, Gutachterkurse, Rheumatologie, Röntgen, Rhefo, Fachkunde, Seminare, Webinare, Workshops

Anforderungen an DMP zu Rückenschmerz beschlossen

Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte mit chronischem Rückenschmerz können zukünftig von einem strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-​Management-Programm, DMP) profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag, den 18. April in Berlin die inhaltlichen Anforderungen an das neue DMP beschlossen. Hierbei geht es beispielsweise um die Teilnahmekriterien, um die individuelle Therapieplanung sowie um die Koordination der verschiedenen, am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen in das therapeutische Vorgehen. Die gesetzlichen Krankenkassen können – nach Inkrafttreten des Beschlusses – mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Krankenhäusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abschließen.

„Wir haben hohe Erwartungen an das neue Programm, wir gehen davon aus, dass es die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten mit chronischem Rückenschmerz verbessern wird. Die Schwierigkeit bei der Entwicklung der einzelnen Bausteine bestand – trotz einer guten wissenschaftlichen Erkenntnislage in Form von medizinischen Leitlinien – darin, dass Rückenschmerz kein klar umrissenes Krankheitsbild darstellt, sondern es sich um Symptome mit unterschiedlichen Ursachen handelt. Im DMP wird, um eine Fehlversorgung zu vermeiden, großer Wert auf eine gesicherte Diagnose gelegt“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.

In das DMP einschreiben können sich Patientinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft, ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in das DMP chronischer Rückenschmerz vorliegen.    

Die individuell angezeigten therapeutischen Maßnahmen werden im Arzt-​Patienten-Gespräch geplant – Schmerzintensität und Aktivitätseinschränkung der Patientin oder des Patienten sowie die im Behandlungsverlauf erzielten Erfolge sind hierbei zu berücksichtigen. Als unabdingbar wird angesehen, dass jede Patientin und jeder Patient im DMP über die entscheidende, positive Rolle von körperlicher Aktivität aufgeklärt und zu einem körperlichen Training motiviert wird. Das DMP chronischer Rückenschmerz enthält zudem grundsätzliche und wirkstoffbezogene Empfehlungen zur Schmerzmedikation. Eine Schmerzlinderung durch Medikamente kann erforderlich sein, um den Beginn der aktivierenden Maßnahmen zu unterstützen oder wenn – trotz nichtmedikamentöser Maßnahmen – eine schmerzbedingte Aktivitätseinschränkung bestehen bleibt.  

Wissenschaftliche Grundlage des neuen DMP bildet insbesondere die „Systematische Leitlinienrecherche und -​bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP chronischer Rückenschmerz“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP chronischer Rückenschmerz und die Dokumentation am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Hintergrund: Disease-​Management-Programme

Disease-​Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme. Ziel dieser Programme ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.

Quelle: G-BA

Ein Teil der medizinischen Versorgung der Zukunft

Neckarsulm -Der Neckarsulmer Orthopäde und Unfallchirurg Boris Brand berät eigene Patienten regelmäßig per Tele-App. Seine Erfahrungen mit Möglichkeiten und Grenzen der Videosprechstunde sind in ganz Deutschland gefragt.

Über das Tablet hält der Neckarsulmer Orthopäde Dr. Boris Brand Videosprechstunde. Solch ein digitales Angebot sei ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung der Zukunft, findet er.

Außerhalb des Modellprojekts Doc Direkt gibt es wenige Mediziner, die regelmäßig als Telearzt arbeiten. Seit gut zwei Jahren behandelt der Neckarsulmer Orthopäde und Unfallchirurg Boris Brand (55) ausgewählte Bestandspatienten auch per Video − als einer der ersten im Land.

Seine Erfahrungen sind gefragt, Brand ist bundesweit bei Kongressen unterwegs, um Kollegen über Möglichkeiten und Grenzen der Online-Konsultation zu informieren.

Wann kommt der digitale Arzt flächendeckend?
Dr. Boris Brand:Das digitale Angebot wird den klassischen Arzt nie ersetzen, das halte ich auch weder für wünschenswert noch für machbar. Trotzdem stellt die Videosprechstunde eine gute Ergänzung dar − zum Beispiel bei der Wundkontrolle oder wenn es darum geht zu besprechen, ob eine Medikation wirkt oder die Therapie verändert werden muss. Für mich ist außerdem der Servicegedanke wichtig.

Wie meinen Sie das?
Brand: Warum sollte der Patient zu meiner Praxis fahren, einen Parkplatz suchen, im Wartezimmer sitzen, wenn er sich von seinem Arbeitsplatz oder von zu Hause aus digital zu einer vereinbarten Zeit bei mir einwählen kann? Das spart doch für alle Beteiligten Zeit und Nerven.

Sehen Ihre Kollegen das auch so?
Brand:Bis vor wenigen Jahren gab es nach meiner Wahrnehmung viel pauschale Ablehnung. Diese negative Grundstimmung ist inzwischen einer gesunden Skepsis gewichen − gepaart mit einem großes Interesse daran, wie und ob das alles funktioniert. Das merke ich nach jedem Vortrag.

Was bringt das Ganze den Ärzten?
Brand: Die Vergütung ist nicht auskömmlich, das muss sich noch ändern. Auch bei der Haftungsfrage gibt es Klärungsbedarf. Aber man muss auch das große Ganze sehen. Wollen wir wirklich, dass deutsche Ärzte von ausländischen Telemedizin-Anbietern − zum Beispiel aus der Schweiz − abgeworben werden und dann für die Patientenversorgung in Deutschland nicht mehr zur Verfügung stehen? Das passiert bereits. Oder wollen wir, dass ausländische Call-Center-Ärzte eine Videosprechstunde für deutsche Patienten anbieten? Auch das gibt es. Ich finde, wir sollten lieber selbst, aus unserer Ärzteschaft heraus, ein breites digitales Angebot für die Bevölkerung in der jeweiligen Region aufbauen.

Kann es dem Patienten nicht egal sein, welchen Arzt er auf dem Bildschirm sieht?
Brand: Der Arzt vor Ort hat die Möglichkeit, den Patienten persönlich in seine Sprechstunde einzubestellen, sollte er das nach der Video-Konsultation für notwendig erachten. Ein ausländischer Call-Center-Arzt kann das nicht.

Mancher Arzt hat Angst vor der technischen Hürde. Wie kompliziert ist das alles?
Brand: Ich bin wahrlich kein Technik-Freak. Das System, mit dem ich arbeite, ist gut handelbar und läuft unabhängig von der Praxis-EDV. Ich bin überzeugt davon, dass die Online-Sprechstunde wichtiger Teil der medizinischen Versorgung der Zukunft ist, deswegen stelle ich mich rechtzeitig darauf ein.

(erschienen am 8.4.2019, Zugriff am 8.4.2019 um 0:00 Uhr auf https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Einer-der-ersten-Online-AErzte-praktiziert-in-Neckarsulm;art140897,4177643

Videosprechstunde in O & U – Kann man oder muss man?

Berlin – Video-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient bieten zeitliche und räumliche Flexibilität und sparen Zeit und Wege. Insbesondere wenn ein Patient bereits bekannt ist, können Verlaufskontrollen und Routinefälle in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient zeitsparend online durchgeführt werden. Auch Hausbesuche können bei geeigneten Fällen deutlich reduziert werden.

Hier dient die Videosprechstunde als Erweiterung bestehender Versorgungsangebote und kann insbesondere in unterversorgten, ländlichen Räumen helfen, die fachärztliche Versorgung zu verbessern.

Aber auch für den Erstkontakt zwischen Arzt und Patient, der ja durchaus beratenden Charakter haben kann, ist die Videosprechstunde sinnvoll einsetzbar. Hier spielt vor allem die räumliche Distanz zum Experten eine entscheidende Rolle. Bevor ein Patient die Mühen einer weiten Anreise auf sich nimmt, kann so geklärt werden, ob ein solcher Besuch überhaupt Sinn macht.

Schließlich kann die Videosprechstunde die Kommunikation zwischen Fachärzten, Hausärzten und anderen Heilberufen sowie die sektorübergreifende Zusammenarbeit erleichtern und stärken.

Als Digitalisierungsprojekt zur Optimierung von Prozessen und Kommunikation wird die Videosprechstunde bereits heute von ca. 50% der Patienten gewünscht. Pilotprojekte wie DocDirect in Baden-Württemberg oder MedGate in der Schweiz zeigen, wie sinnvoll Videosprechstunden bereits heute eingesetzt werden können. Auch über 70% der Ärzte halten Videosprechstunden für sinnvoll, konkrete Erfahrungen haben jedoch erst wenige gemacht.

Rahmen und Vergütung

Der Wegfall des Fernbehandlungsverbots war eines der Top-Themen des Deutschen Ärztetages 2018. Die Videosprechstunde ist hierfür der klassische Anwendungsfall. Technisch dürfen dabei alle von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter zum Einsatz kommen.

Auch wenn in vielen Bundesländern der Beschluss des Ärztetages bereits ratifiziert wurde, wird die Videosprechstunde nur sehr zögerlich in den Alltag aufgenommen. Dazu dürfte auch die karge Honorierung dieser Leistung im EBM beitragen. Damit sind die Investitionskosten nicht zu decken. Ob sich die Selbstverwaltung durch die neue Gesetzesinitiative des Gesundheitsministers umstimmen läßt und „eine Regelung im EBM trifft, nach der Videosprechstunden in weitem Umfang möglich macht“, bleibt abzuwarten.

Der bessere und schnellere Weg, Innovationen in die Versorgung einzuführen, wird wohl auch hier über Selektivverträge und extrabudgetäre Anreize laufen.

Optimierung der Rahmenbedingungen

Nach Zulassung der ersten Videosprechstunden durch die KBV zeigen sich im Versorgungsalltag einige Unzulänglichkeiten der durch die KBV gesetzten Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen. Diese erschweren die breite Einführung der Videosprechstunde.

Unter der Überschrift „Warum kann man in Deutschland nicht online zum Arzt gehen?“ haben die bisher zertifizierten Videodienstanbieter im März 2019 in einem gemeinsamen Statement ihre Forderungen an die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen formuliert:

  1. Patienteneinwilligung muss digital erfolgen dürfen
  2. Primär muss die Verbindung Peer-to-Peer aufgebaut werden, unter gewissen Bedingungen sollte auch die alternative Nutzung eines Turn-Servers mit Standort in EU zulässig sein (z.B. bei Mehrfachkonferenzen oder Hemmnis durch Firewalls oder NAT)
  3. Einheitlicher Nachweis der Zertifizierung gegenüber den KVen
  4. Keine Zertifizierung der Videosprechstunde als Medizinprodukt
  5. Gleichstellung von analogem und digitalem Arzt-Patienten-Kontakt: auch die Konsultation per Videosprechstunde löst die Behandlungspauschale aus. Das medizinische Fachpersonal muss die Entscheidungshoheit diesbezüglich behalten.

Anwendung in Orthopädie und Unfallchirurgie

„Ärzte sind in ihrer Mehrheit keine Technik-Verweigerer, aber viele brauchen einen Anstoß, um sich auf eine neue Technik einzulassen und dann auch ihre Vorteile für sich zu nutzen.“ Mit dieser Erkenntnis liegt der DAK-Digitalisierungsreport 2018 sicher richtig. Es braucht konkrete Initiativen und finanzielle Förderung, um Innovationen in der Breite in den Versorgungsalltag einzuführen.

In Orthopädie und Unfallchirurgie läßt sich die Videosprechstunden in vier Szenarien sinnvoll einsetzen:

  1. Virtueller Behandlungsraum
    – teilweiser Ersatz von Hausbesuchen, Folgeterminen und Nachuntersuchungen
  2. Besondere Versorgung
    – Zwischenuntersuchung und interprofessionelle Kommunikation
  3. Expertenberatung
    – allgemeine Beratung zu Erkrankungen des Bewegungsapparates
  4. Telekonsil
    – interdisziplinäre und sektorübergreifende Arzt-Arzt-Kommunikation

Eine rasche Akzeptanz wird sich bei Fachärzten für O&U nur einstellen, wenn sich durch klare Vorteile für den täglichen Ablauf und finanzielle Anreize ein Vorteil ergibt.

Beispiel: Besondere Versorgung über Selektivvertrag

Im Selektivvertrag zur speziellen konservativen Therapie bei Gon- und Coxarthrose von DAAG und BVOU steht eine individualisierte Physiotherapie im Mittelpunkt des Behandlungs­konzeptes. Abstimmungen zwischen Arzt und Physiotherapeut sowie die Zwischenuntersuchungen des Patienten können per Videosprechstunde durchgeführt werden.

Die Patienten nehmen diese in ihrer Anwesenheit durchgeführte Abstimmung zwischen Arzt und Physiotherapeuten als besonders positiv wahr. Gleichzeitig wird die interprofessionelle Kooperation im Gesundheitsnetzwerk gestärkt, Kommunikationswege verkürzt und Entscheidungen beschleunigt. 

Die Vergütung ist identisch zu der einer persönlichen Kontaktaufnahme und Untersuchung und wird mit 50 € vergütet. Damit sind bereits nach einem behandelten Patienten die monatlichen Kosten für das Videosprechstunde-System abgegolten.

Beispiel: Integration in Orthinform

Die Videosprechstunden ist leicht in die eigene Webseite und in das Arztprofil bei Orthinform zu integrieren. Bei Orthinform erfolgt dieser Integrationsprozeß vollautomatisch mit wenigen Klicks. Im Dashboard kann jeder Orthinform-Nutzer die Videosprechstunde ebenso wie die Online-Terminvergabe als Ergänzung zum persönlichen Profil hinzubuchen. Das Orthinform-Profil weist dann zusätzlich einen Videosprechstunde-Button aus, über den der Patient direkt einen Termin buchen kann.

Vorteilhaft ist dies insbesondere dann, wenn der Patient über die Orthinform-Deutschlandkarten zu Selektivverträgen, Expertensprechstunden und besonderen Leistungen auf die teilnehmenden Kollegen aufmerksam wird und dann direkt einen Videosprechstunde-Termin über Orthinform buchen kann.

Auch wenn der Patient bereits bekannt ist und vom Facharzt per SMS einen Zugangscode erhalten hat, kann er über Orthinform einen Termin buchen.

Ein besonderes Angebot in diesem Zusammenhang wird die Expertensprechstunde sein, die BVOU und DAAG gemeinsam auf dem VSOU in Baden-Baden Anfang Mai 2019 vorstellen. Hier können sich Patienten auf Orthinform über Erkrankungen des Bewegungsapparates und moderne Behandlungsmethoden informieren und bundesweit nach Experten suchen. Bei teilnehmenden Experten kann dann ein Beratungstermin über Videosprechstunde gebucht werden.

Beispiel zur integration der Videosprechstunde in Orthinform, dem Patientenportal des BVOU. Nach Klick auf den Button „sprechstunde.online“ kann der Anwender eines der Angebote wählen. Im Folgeschritt wird dann ein passender Termin fest gebucht.