Archiv für den Monat: Mai 2019

MVZ-Konzeptbewerbung derzeit noch nicht berücksichtigungsfähig

Kassel – Bewerbungen eines Medizinischen Versorgungszentrums um einen Vertragsarztsitz nur mit einem Versorgungskonzept ohne Benennung eines für dessen Umsetzung geeigneten Arztes können bei der Auswahlentscheidung noch nicht berücksichtigt werden. Es fehlen hierfür konkretisierende Regelungen, die zunächst der Gesetzgeber oder Verordnungsgeber erlassen muss; die Gerichte können sie unter Beachtung der Gewaltenteilung nicht selbst schaffen. Das hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, den 15. Mai 2019 in einem Revisionsverfahren zur Vergabe eines Sitzes für einen Orthopäden in Mittelfranken entschieden (Aktenzeichen B 6 KA 5/18 R).

Mit der im Jahr 2015 eingefügten Vorschrift zu Konzeptbewerbungen wollte der Gesetzgeber den Medizinischen Versorgungszentren ermöglichen, sich um einen Vertragsarztsitz zu bewerben, ohne dafür schon einen bestimmten Arzt angestellt zu haben. Das am 11. Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Regelung zu Konzeptbewerbungen nur geringfügig verändert. Sie ist nicht nur für Nachbesetzungsverfahren nach dem Ausscheiden von Vertragsärzten, sondern entsprechend auch für Zulassungsverfahren nach partieller Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen anwendbar.

Allerdings würde ein Medizinisches Versorgungszentrum mit dem Zuschlag für ein bloßes Versorgungskonzept eine “arztlose Anstellungsgenehmigung” erhalten. Eine solche Berechtigung ist bisher weder im Gesetz noch in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte vorgesehen. Die hierzu erforderlichen näheren Bestimmungen, die auch den unterlegenen Mitbewerbern die Geltendmachung ihrer Rechte im weiteren Verfahren ermöglichen und zudem regeln müssen, was gilt, wenn das Versorgungskonzept nicht oder nicht mehr umgesetzt wird, können die Gerichte nicht selbst treffen. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers beziehungsweise des Verordnungsgebers der Zulassungsverordnung, solche Regeln zu schaffen. Solange sie nicht existieren, können Konzeptbewerbungen ohne Benennung eines Arztes in einem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Quelle: BSG

Umfrage: Zukunftsmarkt – Gesundheit 4.0

— Deutschlandweite Befragung unter ÄrztInnen und medizinischem Personal —


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Digitalisierung hält längst auch im deutschen Gesundheitssystem Einzug. Als Software Anbieter für ein digital vernetztes Gesundheitswesen ist die samedi GmbH stets bestrebt die Ansichten, Herausforderungen und Wünsche der Gesundheitsdienstleister detailliert zu erkennen und somit smarte Lösungen zu entwickeln. Daher führt die samedi GmbH eine deutschlandweite Befragung zum Thema „Ärzte & medizinisches Personal im Zukunftsmarkt – Gesundheit 4.0“ durch.

Die Fragen beziehen sich insbesondere auf folgende Themen:
• Welche Herausforderungen bestehen im beruflichen Alltag?
• Welche beruflichen Ziele werden verfolgt?
• Bekanntheit und Nutzen von Termin- und Behandlungsplanungs-Software?

Die Beantwortung der folgenden Fragen dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Ihre Angaben werden nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen anonym erfasst und von uns absolut vertraulich behandelt. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Beteiligung. Sollten Sie Fragen zur Befragung haben melden Sie sich gerne über: kontakt@samedi.de.

Unter allen Teilnehmern verlost samedi 2×2 Kinotickets in einem Kino Ihrer Wahl. Die Gewinner werden nach Abschluss der Befragung ausgelost und informiert.

Springer: Mitgliederseite mit Informationen und Services

Die Mitglieder des BVOU und der Fachgesellschaften in O und U (DGOU, DGU, DGOOC, VLOU) haben auf der Website von Springer Medizin Zugriff auf verschiedene Informations- und Serviceangebote.

Die Springer-Mitgliederseite bietet Ihnen:

  • Aktuelle Meldungen aus O und U
  • Digitalen Zugriff auf Ihre Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie. Mitteilungen und Nachrichten – OUMN“
    • Jede Ausgabe der Zeitschrift als ePaper
    • Alle Beiträge als PDF
    • Umfassendes Zeitschriftenarchiv
  • CME-Kurse zu aktuellen Themen aus O und U (Punkteübermittlung direkt an die Landesärztekammer)
  • Ausführlicher Kongress- und Veranstaltungskalender

BVOU in Baden-Baden: Positive Stimmung und fachlicher Austausch

Baden-Baden – Die VSOU-Jahrestagung ist für das Team der BVOU-Geschäftsstelle traditionell ein wichtiges Ziel. Am Stand zu Gast waren Olga Zöllner von der Funk Gruppe und Jeannine Hauke und Tim Schneider von der Deutschen Arzt AG (DAAG). Die drei Kooperationspartner blicken auf drei erfolgreiche Tage mit interessanten Gesprächen am BVOU-Stand zurück.

Wie wurden Ihre Informationsangebote am BVOU-Stand aus Ihrer Sicht wahrgenommen?

Olga Zöllner: Die Funk Gruppe als Kooperationspartner des Berufsverbandes in Versicherungsfragen, konnte sich über zahlreiche konstruktive Gespräche sowohl mit den Verbandsmitgliedern als auch mit den potentiellen Mitgliedern des BVOU erfreuen. Auch die vor Ort ausgelegten Informationen zu zahlreichen Berufs-Versicherungen fanden bei den Interessierten einen positiven Anklang.

Jeannine Hauke: Auch die DAAG-Informationsangebote am BVOU-Stand wurden sehr gut angenommen. Es war immer viel los und es mangelte nicht an konstruktiven und interessanten Gesprächen. Wenn mal zu viel Aufgebot am Stand war, war es daher sehr gut sich für längere Gespräche in den Sitz- und Stehtischbereich hinter dem Stand zurückziehen zu können.

Tim Schneider: Die gute Stimmung der Aussteller haben auch die Interessenten sehr deutlich vernommen und kehrten gerne, auch mehrfach,  für einen fachlichen Austausch an den Stand zurück.

Was interessierte die Mitglieder besonders? Was haben sie besonders gefragt?

Hauke: Mittlerweile sind viele BVOU-Mitglieder sehr gut informiert und haben nur noch Detailfragen, bevor sie eine Zusammenarbeit mit der Deutsche Arzt AG starten. Mitglieder, die bereits Teil unseres Expertennetzwerks sind, freuten sich über die gute Zusammenarbeit und kamen mit Rückfragen oder kleineren Anliegen auf uns zu.

In diesem Jahr konnten wir eine Preiserhöhung der physiotherapeutischen Leistungen für BARMER-Versicherte im Rahmen des besonderen Versorgungsvertrages verkünden. Das war genauso ein großes Thema, wie der regionale Bedarf an weiteren Netzwerkärzten und Physiotherapeuten. Mit dem Wissen wo weitere Einrichtungen laut Krankenkasse dringend benötigt werden, um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen und wie die aktuellen Preise für die Physiotherapeuten ausfallen, sind nun wieder viele BVOU-Mitglieder mit praxisnahen Physiotherapie-Zentren in Kontakt getreten, um eine Kooperation mit der Deutschen Arzt AG anzustreben. Natürlich bieten wir bei der Suche nach einer geeigneten physiotherapeutischen Einrichtung gerne unsere Unterstützung an.

Schneider: Auch das Thema Telemedizin und Fernbehandlung erwies sich als echter Publikumsmagnet. Da sich der Markt zurzeit sehr dynamisch präsentiert und sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum 1. April 2019 erneut geändert haben, war der Informationsbedarf enorm hoch. Die zahlreichen Interessenten konnten sich nicht nur am Stand zum Thema informieren lassen, sondern auch einige Vorträge und Workshops haben die Chancen der innovativen Kommunikationslösung aufgegriffen.

So konnten Interessenten sich bereits vor Ort von der Leistungsfähigkeit der Videosprechstunde „sprechstunde.online“ von der Deutschen Arzt AG überzeugen.

Zöllner: Die Kongressteilnehmer erkundigten sich zudem häufig nach den bestehenden Sonder- und Rahmenkonditionen für Verbandsmitglieder.

Insbesondere das außerordentliche Preis-Leistungsverhältnis der exklusiv für BVOU-Mitglieder bestehenden Versicherungslösungen – sowohl obligatorisch als auch fakultativ – wurde in den persönlichen Gesprächen detailliert erörtert. Die Resonanz hierzu war aus der Sicht der Funk Gruppe positiv.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Presse.

MDK-Reform: Politik reagiert auf massive Schieflage

Berlin – „Die Politik reagiert auf eine gravierende Schieflage, die viele Krankenhäuser wirtschaftlich in Schwierigkeiten gebracht hat“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz vorgelegt. Eine grundsätzliche Veränderung der Prüfpraxis fordert der Verband schon seit langem.

„Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist in den letzten Jahren immer mehr zu einer Gelddruckmaschine für eine ganze Reihe von Krankenkassen geworden – und zu einer Gefahr für die Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern“, so Düllings. „Die eigentlich richtige Zielsetzung der Rechnungsprüfung wurde zweckentfremdet und zur Zwangsrabattierung missbraucht.“ Der nun vorgelegte Referentenentwurf zeige, dass die Politik dem unfairen Treiben der Krankenkassen und der Instrumentalisierung des MDK ein Ende setzen will, das absehbar zu einer Beschädigung flächendeckender Versorgungsstrukturen führen würde.

„Zu begrüßen ist insbesondere die geplante Abkoppelung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen und seine Überführung in ein unabhängiges Prüfinstitut. Eine zentrale Forderung des VKD“, so der VKD-Präsident. „Ungeachtet noch zu diskutierender, durchaus schwieriger Details – der Teufel steckt ja, wie wir wissen, oft im Detail – besteht damit die Chance, dass der Schiedsrichter wirklich Unparteiischer wird. Zu begrüßen ist ebenso die Abschaffung der Aufrechnung von strittig gestellten Rechnungen mit unstrittigen Rechnungen sowie die vorgesehene Begrenzung der maximal zulässigen Prüfungen mittels Obergrenzen für Prüfquoten.“

Was im Referentenentwurf fehle, sei eine Klarstellung der Unterscheidung zwischen Falschabrechnung und strittiger Versorgungsform. Dr. Düllings: „Die Behauptung, 50 Prozent der Abrechnungen seien falsch, stimmt nicht. Eine Analyse der Daten des MDK Nordrhein durch Kaysers Consilium hat ergeben, dass über 96 Prozent der Abrechnungen korrekt sind. Was als Falschabrechnung behauptet wird, sind korrekte Abrechnungen von Leistungen, die der MKD als falsche Versorgungsform einstuft.“

So führe in nicht wenigen Regionen Deutschlands der zunehmende Mangel an Pflegekräften in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und Reha-Einrichtungen dazu, dass eine zeitnahe Anschlussversorgung immer schwieriger zu organisieren sei. Die ersatzweise erbrachten Pflegeleistungen in Krankenhäusern mit Verweildauerverlängerung würden von den Versicherten zwar in Anspruch genommen, die Vergütung dafür von den Krankenkassen aber gestrichen.

„Wir beobachten, dass der Versorgungsauftrag der Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch V und XI zunehmend unentgeltlich auf die Krankenhäuser verlagert wird. Das kann so nicht bleiben. Im MDK-Reformgesetz braucht es daher eine Regelung, die die Versorgung der Patienten und ihre Finanzierung sicherstellt, soweit objektiv Lücken in der Anschlussversorgung oder auch in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung vor Kontakt mit dem Krankenhaus bestehen“, so der VKD-Präsident.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen.

Quelle: VKD