Archiv für den Monat: Juni 2019

Thromboseprophylaxe und Stellenwert von niedermolekularen Heparinen (NMH)

Baden-Baden – Seit der europäischen Zulassung 2017 überzeugt das Biosimilar Enoxaparin BECAT® – auch durch die Preisgestaltung. Bei einem vom BVOU und der Firma ROVI ausgerichteten Symposium im Rahmen der VSOU Frühjahrstagung diskutierten renommierte Experten über die aktuellen Strategien zur Thromboseprophylaxe und den Stellenwert von niedermolekularen Heparinen (NMH) und deren Biosimilars bei orthopädischen Operationen.

Biosimilar – was heißt das?

Der Nachweis der Biosimilarität eines niedermolekularen Heparins (NMH) zum Referenzprodukt beruht auf der Vergleichbarkeit der physikochemischen Merkmale sowie vergleichbaren pharmakokinetischen und pharmakodynamischen Profilen beider Produkte, so beschreiben es die Zulassungsbehörden.

Wie Prof. Dr. Theodor Dingermann, Institut für pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität in Frankfurt, beim Symposium erläuterte, wurde die Bioäquivalenz von Enoxaparin BECAT® zum Referenzprodukt (Clexane®) in allen von der EMA-Richtlinie (1) geforderten pharmakokinetischen und pharmakodynamischen Parametern belegt.

Enoxaparin BECAT® wird in den Produktionsstätten von ROVI, einem spanischen Pharmaunternehmen, das seit über 35 Jahren auf Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von niedermolekularen Heparinen spezialisiert ist, in Granada und Madrid hergestellt. Diese sind GMP-zertifiziert und wurden von der FDA geprüft.

Dingermann präsentierte in Baden-Baden die zulassungsrelevante Bioäquivalenzstudie von González (2) und Kollegen: „Wir haben es hier immer mit eher kleinen Studien zu tun, da das Prozedere bei Biosimilars rein konfirmatorisch ist“. Insgesamt nahmen 33 männliche und 13 weibliche Probanden im Alter zwischen 18 und 44 Jahren und einem BMI zwischen 19,0 und 31,1 an der Studie teil. Sie bekamen entweder das Enoxaparin-Natrium von ROVI oder den Originator (Clexane®) subkutan appliziert. „Die Biosimilarität ist gezeigt, wenn das 95%-Konfidenzinterwall innerhalb des Standardbereichs der Bioäquivalenz liegt, d.h., 80%-125%“, erläuterte Dingermann die Analysen. „Enoxaparin BECAT® ist zum Referenzprodukt in allen primären (Anti-Xa- und Anti-IIa-Aktivität) und sekundären (Verhältnis von Anti-Xa zu Anti-IIa- und TFPI-Aktivität) PK/PD-Parametern äquivalent“.

Biosimilars – die wirtschaftliche Alternative zum Originator

Da die Wirksamkeit und Sicherheit des Originalpräparats Clexane® für viele Indikationen nachgewiesen ist, wird Enoxaparin-Natrium in relevanten Leitlinien der Fachgesellschaften empfohlen und in der täglichen Praxis verwendet.

Das Biosimilar Enoxaparin Becat® (3) wird seit 2017 zur Prophylaxe und Therapie von venösen Thromboembolien (VTE) bei Erwachsenen kostengünstig eingesetzt. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft empfiehlt sowohl bei der Erstverordnung von Biosimilars als auch bei der Folgeverordnung zur Fortsetzung der Therapie jeweils die wirtschaftlichere Verordnungsalternative unter der Voraussetzung auszuwählen, dass eine praxistaugliche Einzeldosisstärke und eine für die Behandlung geeignete Darreichungsform verfügbar ist sowie eine Zulassung für die zu behandelnde Erkrankung vorliegt (4). Dies trifft auf Enoxaparin-BECAT® zu, denn zuzahlungsfreie Packungen sind in allen Dosierungen erhältlich und bieten bis zu 10 € Ersparnis pro Packung. Mittlerweile unterhält ROVI mit bundesweit über 100 Krankenkassen Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V.

Perioperative Thromboseprophylaxe und Bridging – ein Update

Dr. Siamak Pourhassan, Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie in einer Gemeinschaftspraxis in Oberhausen, fasste noch einmal das Wichtigste der aktuellen S3-Leitlinie (5) zur Prophylaxe der VTE zusammen. Die jährliche Inzidenz symptomatischer tiefer Beinvenenthrombosen (TVT) liegt in der Allgemeinbevölkerung bei 90 bis 130 auf 100.000 Einwohner, sie steigt jedoch im Alter um den Faktor 10.

„Für endoprothetische Hüft- und Kniegelenksoperationen ohne TVT-Prophylaxe wurde eine Inzidenz von > 50% an Thrombosen beschrieben. Mehr als die Hälfte der Thrombosen ereigneten sich im Unterschenkel-Bereich und waren teils klinisch unauffällig“, so Pourhassan.
Bei allen Patienten mit operativen Eingriffen, Verletzungen oder akuten Erkrankungen soll gemäß der Leitlinie das Risiko venöser Thromboembolien bedacht werden. Die Indikationsstellung zur VTE-Prophylaxe soll stets individuell und risikoadaptiert erfolgen. Hierbei wird das Risiko in drei Grade unterteilt:

• Gering (z.B. kleine operative Eingriffe)
• Mittel (länger dauernde Operationen, gelenkübergreifende Immobilisation der unteren Extremität im Hartverband etc.) und
• Hoch (wie größere Eingriffe an Wirbelsäule, Becken, Hüft- oder Kniegelenk).

Basismaßnahmen alleine oder zusätzlich medikamentöse VTE-Prophylaxe?

Für Patienten mit niedrigem VTE-Risiko sollten stets Basismaßnahmen wie Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen zur Anwendung kommen, so die Empfehlung. Bei Patienten mit mittlerem und hohem VTE-Risiko ist zusätzlich eine medikamentöse VTE-Prophylaxe indiziert. Pourhassan griff sich einige – für Orthopäden relevante – Beispiele aus der S3-Leitlinie heraus:

• Nach Operationen an der oberen Extremität sollte in der Regel keine VTE-Prophylaxe erfolgen, eine Ausnahme bildet die Implantation von Schultergelenkprothesen –nach Trauma, bei Karzinomerkrankungen oder bei älteren Patienten bzw. wenn zusätzlich dispositionelle Faktoren mit hohem Risiko vorliegen.
• Patienten mit großen orthopädischen oder unfallchirurgischen Eingriffen an der Hüfte sollen eine medikamentöse VTE-Prophylaxe erhalten.
• Bei elektivem Kniegelenkersatz soll die medikamentöse VTE-Prophylaxe 11 bis 14 Tage durchgeführt werden.
• Patienten mit operativ versorgten Verletzungen der Knochen und/oder mit fixierenden Verbänden an der unteren Extremität sollten eine medikamentöse VTE-Prophylaxe mit NMH durchführen. „Studien zum Effekt der Prophylaxe mit NMH zeigten eine Inzidenz von 10 bis 20% für Hüft- und 20 bis 30% für Knie-Endoprothesen“, erklärte Pourhassan.

Bridging mit Enoxaparin

Pourhassan stellte zur Diskussion, wie man in der täglichen Praxis mit denjenigen Patienten umgeht, die bereits antikoaguliert sind „Diese Patienten sehen wir nämlich in der täglichen Praxis häufig“. Er stellte in seinem Vortrag dar, dass das Thema Bridging ein Dauerthema der letzten Jahre ist und zeigte die Neuerungen auf. (6) Wie er ausführte, muss bei jedem Patienten die Antikoagulation bei einem operativen Eingriff individuell danach ausgerichtet werden, welche Grunderkrankung vorliegt und ob der Patient Phenprocoumon erhält („marcumarisiert ist“), direkte orale Antikoagulantien (DOAKs) und/oder täglich ASS100 einnimmt.
In Deutschland bietet das „Positionspapier zur Unterbrechung antithrombotischer Behandlung bei kardialen Erkrankungen“ (7) eine gute Entscheidungshilfe für eine individuelle Therapieplanung:

• Bei hohem thromboembolischem Risiko sollte bevorzugt niedermolekulares Heparin s.c. in therapeutischer Dosis eingesetzt werden.

• Bei moderatem thromboembolischem Risiko kann NMH in therapeutischer Dosis oder in Abhängigkeit vom Blutungsrisiko in Halbdosis oder in Thromboembolieprophylaxe-Dosis eingesetzt werden.
• Bei niedrigem thromboembolischem Risiko kann niedrig dosiertes NMH s.c. gegeben werden.
Laut Pourhassan stehen für das Bridging die Optionen keine Prophylaxe, prophylaktische, halbtherapeutische und therapeutische Dosen zur Verfügung.

VKA, DOAC, ASS – wie geht man vor?

Bei Patienten, die Vitamin-K-Antagonisten (VKA) einnehmen, muss eine Unterbrechung gut begründet sein. Die kürzlich veröffentlichte BRIDGE-Studie8 zeigte, dass ein Bridging bei Patienten mit Vorhofflimmern keine Thromboembolien verhinderte (0,3-0,4%), sondern mit einer Zunahme der schweren (3,2% vs. 1,3%, p = 0,005) und leichten Blutungen (20,9% vs. 12%, p = 0,001) verbunden war. „Allerdings ist diese Studie nicht wirklich mit den Gegebenheiten in Deutschland vergleichbar, da sie mit Warfarin durchgeführt wurde“, kommentierte Pourhassan. Dennoch sei Vorsicht geboten.

Beim Absetzen von VKA müssen Hochrisikopatienten eine therapeutische Dosis bekommen, hierzu zählen alle Patienten mit Herzklappen, alle Patienten mit VHF und stattgehabter Embolie, Patienten die in den letzten 3 Monaten eine TVT oder Lungenembolie durchlebten sowie Patienten mit komplexer Thrombophilie. „Alle anderen Patienten, bei denen VKA abgesetzt werden, bekommen entweder nichts oder eine prophylaktische Dosis“, so die Empfehlungen.

„Bei den direkten oralen Antikoagulantien (DOAK) ist aufgrund ihrer kurzen Halbwertszeit präoperativ keine Umstellung indiziert, allerdings haben wir hier das Problem, dass ein postoperatives Bridging notwendig werden könnte,“ fasste Pourhassan zusammen. „Denn Sie haben keine Möglichkeit der postoperativen Dosisanpassung und der VTE-Prophylaxe bei DOACs“. Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban sollten 48 Stunden vorher abgesetzt werden, Dabigatran abhängig von den Nierenwerten des Patienten auch früher, bis zu 96 Stunden.

Postoperativ sollte die Therapie sobald wie möglich wieder begonnen werden, bei größeren Eingriffen ist die Gabe von NMH wie Enoxaparin BECAT® empfehlenswert. „Das routinemäßige Absetzen von Aspirin/ASS 7 bis 10 Tage vor der Operation bei Patienten, die es zur Sekundärprävention von KHK, zerebralen Ischämien oder pAVK erhalten, ist nicht nur unberechtigt, sondern erhöht wahrscheinlich das thromboembolische Risiko aufgrund des beschriebenen Aspirin-Absetz-Syndroms deutlich, so die Auswertung aktueller Studien“, so Pourhassan abschließend in Baden-Baden.

Quelle: ROVI

Literatur:

1 Committee for Medicinal products for Human (CHMP) Guideline on non-clinical and clinical development of similar biological medicinal products containing low-molecular-weight-heparins. EMEA/CHMP/BMWP/ 118264/2007 Rev. 1, 10 November 2016. https://www.ema.europa.eu/en/documents/scientific-guideline/guideline-non-clinical-clinical-development-similar-biological-medicinal-products-containing-low_en.pdf, Aufgerufen am 29.05.2019
2 Martínez González J et al. Drug Design, Drug Des Devel Ther. 2018;12:575-582
3 Fachinformation Enoxaparin BECAT®, Stand März 2018
4 Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft: Empfehlungen der AkdÄ zur Behandlung mit Biosimilars https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/LF/PDF/Biosimilars-KF.pdf. Aufgerufen am 11. Mai 2019
5 S3-Leitlinie Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) 2. komplett überarbeitete Auflage, Stand: 15.10.2015. https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/003-001l_S3_VTE-Prophylaxe_2015-12.pdf. Aufgerufen am 29.05.2019
6 Rechenmacher SJ et al. J Am Coll Cardiol.2015;6:1392-403.
7 Hoffmeister HM et al. Kardiologe 2010, 4:365–374
8 Douketis JD et al. N Engl J Med 2015;373:823-33

Versorgungsrealität der Orthopädischen Rheumatologie: Anspruch und Wirklichkeit

Berlin – Seit vielen Jahren besteht ein deutliches Versorgungsdefizit in der Rheumatologie in Deutschland. Vor über zehn Jahren stand in der Präambel eines Kooperationsvertrages des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh) und einem Hausärzteverbund das Zitat des BDRh-Vorsitzenden Dr. Edelmann:

„Die umfassende Betreuung von Patienten mit entzündlichen Gelenkveränderungen wie rheumatoider Arthritis, Psoriasisarthritis und auch Morbus Bechterew sind in Deutschland noch weit vom Optimum entfernt.“

Die frühe Überweisung vom Hausarzt zum internistischen Rheumatologen sollte dieses Problem lösen. Weitere Strukturverträge zwischen dem BDRh und Hausärzten mit verschiedenen Krankenkassen folgten unter eindeutigem Ausschluss von Orthopäden und Orthopädischen Rheumatologen.

Memorandum der DGRh 2008

In einem Memorandum zur „Rheumatologischen Versorgung von akut und chronisch Rheumakranken in Deutschland“ der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) aus dem Jahr 2008 wurde die rheumatologische Unterversorgung Deutschlands mit Zahlen belegt und für je 100.000 Einwohner (2) internistische Rheumatologen gefordert (1). Das entspricht einem bundesweiten Bedarf von 1.300 – 1.600 internistischen Rheumatologen. Nach dieser Forderung hätte die Zahl der internistisch-rheumatologisch tätigen Fachärzte seit 2008 nahezu verdoppelt werden müssen. Der Beitrag von Orthopäden und Unfallchirurgen sowie Orthopädischen Rheumatologen war allerdings weder in der Statusfeststellung, noch in den daraus abgeleiteten Forderungen der DGRh für eine Verbesserung der rheumatologische Versorgung berücksichtigt worden.

Statusupdate 2016

Eine Aktualisierung des Memorandums von 2008 wurde als Update 2016 veröffentlicht (1). Es wird festgestellt, dass der Versorgungsbedarf und das Versorgungsdefizit im Vergleich zu 2008 unverändert weiter besteht, sich allerdings die Therapieoptionen und Therapiestrategien (treat to target) sowie die erreichbaren Therapieziele (Remission) verändert haben. Dies habe Auswirkungen auf den rheumatologischen Versorgungsbedarf und führte trotz bestehender Unterversorgung zu einer Ausweitung der von den Rheumatologen beanspruchten Rolle:

„Der internistische Rheumatologe hat die spezifische Aufgabe, die Versorgung von Personen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen, insbesondere mit entzündlich-rheumatischen Gelenkerkrankungen, inflammatorischen/immunologischen Systemerkrankungen, endokrinen und metabolischen Erkrankungen mit rheumatischer Symptomatologie sowie schweren Verlaufsformen anderer muskuloskelettaler Erkrankungen verantwortlich zu leiten, zu steuern und zu begleiten.“

Zu diesem erweiterten Patientenkollektiv gehören in Deutschland ca. 1,5 Mio Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die von 776 internistischen Rheumatologen versorgt werden sollen (fast 6.000 Patienten pro Arzt).

Trotz dieser bereits eindrucksvollen Dysbalance erklärt die DGRh im Memorandum von 2016 „auf der Ebene der spezialisierten fachärztlichen Versorgung fachärztlich tätige Internisten für die ambulante Versorgung von … rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen zuständig“. Wie will diese kleine Facharztgruppe auch noch weitere muskuloskelettale Erkrankungen behandeln, wenn sie es schon nicht allein schafft, die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zu versorgen? Die DGRh stellte immerhin fest, daß diese Aufgabe von den internistischen Rheumatologen nicht allein zu bewältigen ist. Deshalb soll mit Hausärzten, weitere ärztlichen Fachrichtungen und nichtärztlichen Heilberufen bei entsprechender Qualifikation in der Versorgung unkomplizierter Verläufe zusammengearbeitet werden.

Anspruch und Wirklichkeit der rheumatologischen Versorgung

In dem Memorandum der DGRh werden für eine hochwertige ambulante Versorgung von Rheumapatienten folgende Voraussetzungen gefordert:

Anspruch: Primär versorgende Ärzte (Allgemeinmediziner, Orthopäden etc.) müssen über grundlegendes rheumatologisches Wissen verfügen, um Patienten mit Bedarf an rheumatologischer Mitbetreuung sicher von solchen ohne diesen Bedarf zu unterscheiden.

Wirklichkeit: Kann das wirklich der Allgemeinmediziner? Der Orthopäde und Unfallchirurg lernt dies in seiner Weiterbildung und der Orthopädische Rheumatologe hat diesbezüglich eine 2-jährige Zusatzweiterbildung abgeleistet.

Anspruch: Hat der internistische Rheumatologe eine entzündlich-rheumatische Krankheit festgestellt, so wird er den Patienten entsprechend informieren, die Therapie einleiten und im Bedarfsfall auch die Heil- und Hilfsmittelversorgung vornehmen.

Wirklichkeit: Die Hilfsmittelversorgung erfolgt leider noch viel zu selten in Absprache mit dem Orthopäden und Unfallchirurgen bzw. dem Orthopädischen Rheumatologen.

Anspruch: Bei den meisten entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ist eine Überwachung des Verlaufs durch den internistischen Rheumatologen in regelmäßigen Abständen erforderlich.

Wirklichkeit: Viele Verläufe sind aus der Erfahrung von Orthopädischen Rheumatologen unkompliziert. Aber eine Kontrolle 1x jährlich könnte nicht schaden.

Anspruch: Ein Patient mit Gelenkschmerzen oder anderen Symptomen einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung benötigt den unmittelbaren Zugang zu seinem Hausarzt. Dieser muss ein rheumatologisches Basiswissen aufweisen, um eine erste Sichtung und ggf. eine Überweisung vornehmen zu können. Hat der primär versorgende Arzt den begründeten Verdacht auf eine entzündlich-rheumatische Erkrankung, sollte der Zugang zum internistischen Rheumatologen innerhalb von zwei Wochen gewährleistet sein.

Wirklichkeit: Aktuell beträgt die Wartezeit für einen Termin beim internistischen Rheumatologen ca. drei bis sechs Monate (Prof. Matthias Schneider, Düsseldorf, DGRh-Pressekonferenz 9/2018)  

Versorgungsbedarf und Wartezeiten

Die Differenz zwischen bedarfsgerechter und tatsächlicher Versorgung ist immens. Am 31.12.2015 gab es in Deutschland in der ambulanten internistisch-rheumatologischen Versorgung 665 Vertragsärzte oder angestellte Ärzte und 111 ermächtigte Rheumatologen an Kliniken. Da 155 von diese 665 Ärzten in der hausärztlichen Versorgung standen, waren deutschlandweit sogar nur 510 Fachärzte für die internistisch-rheumatologische Versorgung aktiv, was bei 1,5 Mio Patienten völlig unzureichend ist.

Die Versorgungsrealität dieser Patienten hat sich durch die Memoranden der DGRh seit 2008 nicht verändert, da mit diesen Papieren ausschließlich die Eigeninteressen der internistischen Rheumatologen durchgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist eine Unterversorgung mit daraus resultierenden erheblichen Wartezeiten. Auch perspektivisch besteht wenig Hoffnung auf eine wesentliche Steigerung der Zahl der internistischen Rheumatologen: Die Zahl der derzeit weitergebildeten Ärzte reicht kaum aus, um die aus Altersgründen ausscheidenden Rheumatologen zu ersetzen.

Lösungsvorschläge der DGRh

Im Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie 2016 werden Vorschläge zu Lösung des Problems und ein ausführlicher Forderungskatalog an die Gesundheitspolitik formuliert. Die einfachste Lösung, Orthopäden und Unfallchirurgen und insbesondere die Orthopädischen Rheumatologen in die Primärdiagnostik und -Therapie mit einzubeziehen, findet sich nicht. Der Orthopädische Rheumatologe wird im gesamten Text nur einmalig erwähnt. Allerdings ging es hier konkret darum, ihn aus der Bedarfsplanung herauszuhalten. Dies wohl vor allem im Hinblick auf das ASV-Verfahren Rheumatologie, das 2016 bei einigen Verbänden für eine Goldgräberstimmung sorgte.

Die Rolle der orthopädischen Rheumatologie

Ungeachtet der gewünschten Exklusivität der internistischen Rheumatologen durch die DGRh versorgen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie seit Jahrzehnten eine erhebliche Zahl von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen.

Einen ersten Faktencheck liefern zwei jüngst publizierte Übersichtsartikel aus dem Jahr 2018. Die Behandlungsergebnisse bei Patienten mit Rheumatoidarthritis (RA) haben sich in den letzten 20 Jahren erheblich verbessert (2). Dies zeigt sich in einem deutlichen Rückgang der Krankheitsaktivität, einer Verbesserung der Lebensqualität sowie des Funktionsstatus betroffener Gelenke sowie im Anstieg der Erwerbstätigkeit.

Bundesweit werden ungefähr zwei Drittel der RA-Patienten internistisch-rheumatologisch (mit-)betreut. Ein Drittel der Patienten wird von Hausärzten und Orthopäden versorgt. Unsere Fachgruppe wird in der Regel primär von Patienten mit Beschwerden des Bewegungssystems aufgesucht, insbesondere bei Gelenk- und Rückenbeschwerden. Orthopäden und Unfallchirurgen können dank ihrer Weiterbildung eindeutig zwischen entzündlichen und nicht entzündlichen rheumatischen Erkrankungen differenzieren.

Zu beachten ist, daß Orthopäden und Hausärzte unabhängig vom Antikörperstatus ihre Patienten sehr viel seltener mit DMARDs versorgen, als internistische Rheumatologen (2, 3). Dies hat vermutlich mit den Regressängsten vieler Kolleginnen und Kollegen zu tun, kann aber auch in der mangelnden Erfahrung mit Biologica begründet sein.

Den Patienten entgeht in diesen Fällen eine moderne effektive Rheumatherapie. Hier besteht bei Orthopäden und Unfallchirurgen Informations- und Fortbildungsbedarf, wie er z.B. durch das RhefO-Kurskonzept der ADO adressiert wird. Auch die Delegation bestimmter Therapieoptionen und Teilschritte an geschultes Fachpersonal wie die Orthopädisch-Rheumatologische Fachassistenz (ORFA) ist denkbar, um den Versorgungsbedarf zu befriedigen.

Umfrage bei Orthopäden und Unfallchirurgen

Bei einer Umfrage des BVOU unter rheumatologisch aktiven Orthopäden und Unfallchirurgen (allesamt Teilnehmer der RhefO-Kursreihe der ADO) gaben die Antwortenden zu über 40% an, Rheumatoide Arthritiden zu behandeln (Abb. 1). Jeweils ca. 20 % der behandelten Rheumapatienten verteilen sich auf die Diagnosen M. Bechterew, Psoriasisarthritis sowie andere Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises.

Abbildung 1: Diagnoseverteilung von behandelten Patienten mit rheumatischen Erkrankungen in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis (n=145). Umfrage des BVOU zur Versorgungsrealität Rheuma 2018.

Aus seiner langjährigen Praxiserfahrung heraus kann Dr. Uwe Schwokowski Erfahrungsberichte bestätigen, daß sich bei Überweisungen von Hausärzten zu internistischen Rheumatologen nur bei 2 von 10 Patienten die Verdachtsdiagnose „Rheuma“ bestätigt. Diese fehlgeleiteten Patienten sind Hauptursache der langen Wartezeiten beim internistischen Rheumatologen.

Würde der Orthopäde und Unfallchirurg und erst recht der Orthopädische Rheumatologe regelhaft in den Versorgungsprozeß einbezogen, könnten viele Fehlüberweisungen vermieden und die Sprechstunden der internistischen Rheumatologen spürbar entlastet werden. Die internistischen Rheumatologen hätten sehr viel mehr Vakanzen für Akutfälle, wirklich bedürftige Rheumapatienten und vor allem die komplexen Therapien bei schweren Verläufen.

Spektrum rheumatologisch tätiger Orthopäden und Unfallchirurgen

Orthopäden und Unfallchirurgen sowie Orthopädische Rheumatologen sind in der täglichen Praxis in der Lage, durch Anamnese und körperliche Untersuchung sowie spezifische Diagnostik wie bildgebende Verfahren (Sonographie und Röntgen) und Laboruntersuchungen, eine Diagnose zu stellen. Sie beherrschen die gängigen Klassifikationssysteme und können selbständig die Initialtherapie starten. Dabei verordnen Sie vor allem Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) und Glukokortikoide.

Lediglich ein Drittel der Kolleginnen und Kollegen verschreiben auch die moderneren DMARDs regelhaft (Abb. 2). Hier besteht vor allem die Befürchtung, das eigene Arzneimittelbudget zu überziehen und Regressforderungen ausgesetzt zu sein. Dieses Risiko ist heute bei intakter Kommunikation mit der zuständigen KV fast zu vernachlässigen. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen gern an die Autoren oder die BVOU-Geschäftsstelle.

Abbildung 2: Verordnung von Arzneimitteln zur Therapie rheumatischer Erkrankungen in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis (n=147). Umfrage des BVOU zur Versorgungsrealität Rheuma 2018.

Bei einer Umfrage zur Versorgungsrealität bei Orthopäden und Unfallchirurgen, die Rheumapatienten behandeln, gaben knapp 60% der Antwortenden an, bis zu 50 Rheumapatienten pro Quartal zu behandeln. Bei ca. 40% der Antwortenden waren es deutlich mehr (siehe Abb. 2).

Abbildung 3: Anzahl behandelter Patienten mit rheumatischen Erkrankungen in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis pro Quartal (n=147). Umfrage des BVOU zur Versorgungsrealität Rheuma 2018.

Bei deutlich größeren Erhebungen zur Versorgungsrealität von Rheumapatienten sind Orthopäden und Unfallchirurgen bei bis zu 30% der Rheumapatienten unmittelbar an der Versorgung beteiligt. Siehe dazu den folgenden Beitrag von Dr. Johannes Flechtenmacher.

Orthopäden und Unfallchirurgen tragen bereits heute zu einer erheblichen Entlastung der internistischen Rheumatologen bei. Dieser Versorgungsbeitrag könnte bei einer Kooperation auf Augenhöhe, wie sie in einzelnen Regionen Deutschlands bereits gelebte Realität ist, in Zukunft noch deutlich gesteigert werden.

Daß diese Kooperationen regional funktionieren, zeigt auch die Erhebung des BVOU. Der Anteil der Kolleginnen und Kollegen, der die Diagnose einer rheumatischen Erkrankung selbst stellt, ist ebenso hoch wie der Anteil der Kollegen, die dies in enger Kooperation mit einem internistischen Rheumatologen tut (Abb. 4).

Abbildung 4: Diagnosestellung bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis (n=147). Umfrage des BVOU zur Versorgungsrealität Rheuma 2018.

Perspektiven für die Orthopädische Rheumatologie

Es wird Zeit, Orthopäden und Unfallchirurgen und die Orthopädischen Rheumatologen als kollegiale Partner wahrzunehmen, die in der Rheumaversorgung eine wichtige Rolle spielen.

Zertifikat „Rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde – RhefO“

Über die Akademie Deutscher Orthopäden hat der BVOU seit 2012 spezielle Intensivkurse zur Vertiefung der Kenntnisse in der Rheumatologie für Orthopäden und Unfallchirurgen angeboten. In einem dreistufigen Curriculum wird das nötige Fachwissen von der Früherkennung über die Diagnosestellung bis zum Einstieg in die spezielle Rheumatherapie vermittelt. An diesem Kurssystem haben seither 1.800 Teilnehmer an 75 Wochenendkursen teilgenommen, über 500 Kolleginnen und Kollegen haben alle drei Kurse belegt. Das Zertifikat zum „Rheumatologisch Fortgebildeten Orthopäden (RhefO)“ haben bislang leider deutlich weniger Kollegen beantragt, weil die Regularien neben dem Besuch der Kursreihe bislang den Besuch weiterer Fortbildungsveranstaltungen verlangten. Das Erlangen des RhefO-Zertifikates wurde zum Jahresbeginn 2019 erleichtert. Wer alle drei Kurse des RhefO-Curriculums durchläuft, erhält das RhefO-Zertifikat unter der Bedingung, alle 2 Jahre einen RhefO-Refresherkurs zu belegen. Dies macht wegen der rasanten Entwicklung der Arzneimitteltherapie in der Rheumatologie auch Sinn.

Abbau von Abrechnungshürden und Regressen

Regressängste bei Arzneimittel- und Laborbudgets sowie der unbezahlte Mehraufwand der Rheumaversorgung hält viele interessierte Orthopäden und Unfallchirurgen davon ab, in die Versorgung von Rheumapatienten einzusteigen. Hier sind die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert, Abhilfe zu schaffen und die Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Orthopäden und Unfallchirurgen an der Rheumaversorgung attraktiver zu gestalten.

Rheumanetzwerke für die strukturierte Rheumaversorgung

Mit Hilfe von Rheuma-Netzen nach dem folgenden Schema gelingt es vor Ort häufig in interdisziplinärer Kooperation zwischen Hausärzten, Orthopäden und Rheumatologen unkompliziert und unbürokratisch die Versorgung von Rheumapatienten zu optimieren. Wäre dies nicht auch ein Ansatz für ein neues Memorandum aller an der Rheumaversorgung in Deutschland beteiligten Arztgruppen? Gemeinsam können internistische Rheumatologen, Hausärzte sowie Orthopäden und Unfallchirurgen mit der RhefO-Zusatzqualifikation oder der Zusatzweiterbildung „Orthopädische Rheumatologie“ die Versorgung von Rheumapatienten in Deutschland sicherstellen.

Dr. Uwe Schwokowski, Dr. Jörg Ansorg

Literatur

  1. Memorandum zur Versorgungsqualität in der Rheumatologie (2016). Z Rheumatol 2017 · 76:195–207; Springer-Verlag Berlin Heidelberg
  2. Albrecht K, Zink A (2018): Versorgungssituation der rheumatoiden Arthritis in Deutschland. Akt Rheumatol 2018; 43: 369–374; Springer-Verlag Berlin Heidelberg
  3. Strahl A, Schneider O, Frankenhauser-Mannuß J et al. (2018): Prävalenz, Komorbidität und interdisziplinäre Versorgung der Rheumatoiden Arthritis – Versicherungsdaten zur ambulanten und stationären Versorgung in Baden-Württemberg. Z Rheumatol 2018; 77:113–126; Springer-Verlag Berlin Heidelberg

Orthopädische Rheumatologie: „Gut für unser Image“

Berlin – Wie können niedergelassene Orthopäden für entzündlich-rheumatische Erkrankungen sensibilisiert und für eine komplexe Therapie motiviert werden? Dr. Uwe Schwokowski, BVOU-Referatsleiter, geht auf die Situation der Orthopädischen Rheumatologie im Rahmen der Versorgungsrealität in Deutschland ein und erörtert, was sich an der derzeitigen Situation ändern muss.

Herr Dr. Schwokowski, seit vielen Jahren gibt es ein Versorgungsdefizit in der Rheumatologie in Deutschland. Rund 1,5 Millionen Menschen leiden unter entzündlichrheumatischen Erkrankungen und erhalten häufig keine adäquate Behandlung. Was ist die Ursache?
Dr. Uwe Schwokowski:
Das Hauptproblem an der derzeitigen Situation lässt sich an dem folgenden Punkt ausmachen: Es gibt in Deutschland zu wenig rheumatologische Spezialisten. Aktuell sind ungefähr 750 internistische und 500 zugelassene Orthopädische Rheumatologen in der Niederlassung tätig. In einem Memorandum zur Versorgung von Rheumapatienten in Deutschland von 2016 werden 1350 internistische Rheumatologen zur ausreichenden Versorgung in Deutschland gefordert. Leider werden in diesem Memorandum als Kooperationspartner der internistischen Rheumatologen lediglich die Hausärzte genannt. Die Orthopädinnen und Orthopäden, die auf Grund ihrer Weiterbildung am ehesten in der Lage sind, in der Früherkennung und primärdiagnostik die Versorgungslage zu verbessern, werden also nicht mit einbezogen.

Welchen Grund hat das?
Dr. Schwokowski:
Das ist auch mir nicht ersichtlich, ich sehe hier jedoch vordergründig berufspolitische Interessen.

Können Sie das näher erläutern?
Dr. Schwokowski:
Die Orthopäden und Unfallchirurgen sind Primäransprechpartner bei schmerzhaften Gelenk- und Rückenerkrankungen. Sie sind in der Lage, zwischen einem entzündlichen oder nicht entzündlichen Krankheitsbild zu differenzieren. Außerdem sind sie in der Lage, neben der Diagnosestellung auch eine medikamentöse Frühtherapie einzuleiten. Ich sehe den Orthopäden nicht als Konkurrenten der internistischen Rheumatologen, sondern vielmehr als Partner. Er kann als sogenannter Gatekeeper fungieren und dem Internisten zeitintensive Vorarbeit abnehmen.

Halten wir uns einmal vor Augen: Der Anspruch der internistischen Rheumatologen – laut dem Memorandum 2016 – einen Patienten innerhalb von zwei Wochen in einer Frühsichtungssprechstunde zu übernehmen, ist bei der derzeitigen Versorgungslage Augenblicklich definitiv utopisch. Professor Matthias Schneider aus Düsseldorf hat in einer Pressekonferenz zum Rheumatologen-Kongress 2018 in Mannheim über eine Terminwartezeit von drei bis sechs Monaten berichtet. Da eine Diagnosestellung und ein anschließender Therapiebeginn drei Monate nach dem ersten Symptom einer rheumatischen Erkrankung von hoher Wichtigkeit ist, ist die augenblickliche Situation mit den vorhandenen Wartezeiten nicht tragbar. Deswegen: Orthopäden müssen mehr miteinbezogen werden.

Welche Lösungsvorschläge haben Sie aus Sicht des BVOU-Referatleiters? Was fordern Sie konkret?
Dr. Schwokowski:
Aus meiner Sicht, und das sind die Erfahrungen aus vielen Kursen zur Ausbildung zum rheumatologisch fortgebildeten Orthopäden (RhefO), haben viele Kollegen einfach Ängste vor Arzneimittel- und Laborregressen. Als Lösungsansatz muss hier gefordert werden, dass in allen Bundesländern diagnosebezogene Arzneimittel- und Laborbudgets eingesetzt werden.

Ein weiteres Problem sehe ich darin, dass die Behandlung und die Anamneseerhebung und auch die Behandlung eines Rheumapatienten sehr viel mehr Zeit kostet, dies aber in keiner Weise finanziell für den Orthopäden abgebildet wird. Die Ziffer 18320, die man in so einem Fall anwenden könnte, steht dann in Konkurrenz zur Ziffer 18220 bei Erstkontakt, beziehungsweise in Konkurrenz zur Ziffer 18311 bei Drittkontakt pro Quartal. Unsere Forderung hier: Diese speziellen Rheumatologie-Leistungen des Orthopäden müssten auch entsprechend honoriert werden. Und: Die Ziffer 18320 darf nicht in Konkurrenz zu anderen Ziffern stehen.

Warum ist es so bedeutsam, dass eine entzündlich-rheumatologische Erkrankung im Frühstadium bereits diagnostiziert wird?
Inwieweit hat sich die Therapie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen in den letzten 20 Jahren verändert?
Dr. Schwokowski:
In den letzten 20 Jahren hat sich die Therapie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen nicht nur geändert, sondern gar revolutioniert, insbesondere durch den Einsatz von Biologika. Professor Klaus Krüger aus München beschrieb das als „turbulente Zeiten in der Rheumatologie“. Heutzutage gelingt es, entzündlich-rheumatische Erkrankungen zwar nicht zu heilen, aber weitestgehend zu stoppen. Wir sprechen hier von einer Remission, also von einem Stillstand des rheumatischen Geschehens. Das ist keine Utopie mehr, sondern wird aktuell schon bei mehr als der Hälfte der Patienten erreicht. Wichtig aber ist: Je früher die entsprechende Therapie eingeleitet wird, um so weniger Schäden sind bei dem Patienten zu erwarten und die Veränderungen, die wir von früher mit Gelenkzerstörungen oder völliger Gelenkversteifung der Wirbelsäule bei Morbus Bechterew kennen, treten unter einer frühzeitigen Therapie heute einfach nicht mehr auf.

Welche Fachrichtungen sollten zur Optimierung der Behandlung von Rheumapatienten aus Ihrer Sicht kooperieren?
Dr. Schwokowski:
Da entzündlich-rheumatische Erkrankungen Systemerkrankungen sind und nicht nur allein das Gelenk befallen, sondern eben auch andere Strukturen, ist eine Kooperation essentiell. Neben den internistischen und Orthopädischen Rheumatologen spielt der Hausarzt und der Orthopäde in der Früherkennung eine bedeutende Rolle, in der erweiterten Diagnostik dann natürlich auch der RhefO. Andere Fachgruppen wie der Dermatologe, der Gastroenterologe, der Augenarzt sind bei zusätzlichem Befall der Haut, des Darms oder des Auges hinzuzuziehen. Die Interaktion einzelner Fachgruppen ist unabdingbar, denn die Erfahrung vieler internistischer Rheumatologen ist, dass bei einer Überweisung vom Hausarzt mit einer Verdachtsdiagnose Rheuma, von zehn Patienten tatsächlich zwei eine entzündliche rheumatische Erkrankung haben. Hier würde ein Versorgungspfad vom Hausarzt zunächst zum Orthopäden bzw. RhefO Abhilfe schaffen. In der speziellen Rheumatherapie mit innovativen Medikamenten ist eine enge Kooperation zwischen Orthopäden, Orthopädischen Rheumatologen und internistischen Rheumatologen anzustreben.

Was kann der Rheumapatient selbst zur Verbesserung des Krankheitsverlaufes beitragen?
Dr. Schwokowski:
Hier sollte auf jeden Fall das Schlagwort „gesunde Lebensweise“ fallen: Eine gesunde Ernährung und viel Bewegung spielen eine bedeutsame Rolle. Außerdem ist „positives Denken“ gerade unter den heutigen therapeutischen Optionen aus meiner Sicht von großer Bedeutung. Wichtig ist, dass der Patient aufgrund der Erkrankung nicht in eine Depression verfällt. Deswegen strebe ich stets meine Leitworte an: „Zuversicht bei Arzt und Patient“.

Wie können niedergelassene Orthopäden vermehrt für entzündlich-rheumatische Erkrankungen sensibilisiert und für eine komplexe Therapie motiviert werden?
Dr. Schwokowski:
Die von mir erläuterten Probleme können schnell zu einer moralischen Demotivation führen. Vielmehr jedoch sollte man sich einmal die positiven Aspekte vor Augen halten: Allen voran sind das aus meiner Sicht zufriedene Patienten und Behandlungserfolge, die ich durch innovative Therapien erzielen kann. Das Image der Praxis wird durch die Rheuma-Spezialisierung aufgewertet und das Selbstwertgefühl steigt.

Welches Beispiel fällt Ihnen an dieser Stelle aus Ihrem Berufsalltag ein?
Dr. Schwokowski:
Der typische Morbus Bechterew-Patient zum Beispiel ist zwischen zwei und fünf Uhr morgens wegen starker Rückenschmerzen schlaflos. Er muss sich bewegen und wandert nachts durch seine Wohnung. Nach erfolgreicher Behandlung bei mir in der Praxis und Verabreichung eines Biologikums, kommt der Patient nach wenigen Wochen wieder zu mir und schwärmt: „Herr Doktor, das ist der absolute Wahnsinn. Ich habe das erste Mal seit 20 Jahren wieder durchgeschlafen, so wie Sie mir das versprochen haben.“ Wenn ich mich an diese Erlebnisse erinnere, bekomme ich selbst jetzt noch Gänsehaut, denn: Ich habe zufriedene und glückliche Patienten. Genau für solche Erlebnisse arbeite ich. Und die tägliche Arbeit hat mir deswegen immer große Freude bereitet. Diese positiven Erlebnisse übertragen sich im Übrigen auch auf das gesamte Praxisteam, und das bedeutet: Rheumatologie beeinflusst das eigene Image und das der Praxis sehr positiv.

Herr Dr. Schwokowski, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU

ZiPP 2013-2016: Wirtschaftliche Lage der Arztpraxen

Berlin – Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärzte weiter zugenommen. Von 2013 bis 2016 sind die GKV-Einnahmen der Arztpraxen um durchschnittlich 5,3 Prozent jährlich gestiegen. Dabei wuchs der Anteil der aus der GKV erzielten Einnahmen von 74,1 Prozent im Jahr 2013 auf 75,8 Prozent im Jahr 2016. Die Überschüsse der Praxen stiegen im Beobachtungszeitraum unter Berücksichtigung der Inflationsrate um durchschnittlich 5,3 Prozent pro Jahr an – im Mittelwert über alle Fachgebiete hinweg auf 170.400 Euro im Jahr 2016. Sie lagen damit über der Entwicklung der Tariflöhne, die im gleichen Zeitraum im Jahresmittel um 4 Prozent zulegten. Über den gesamten Zeitraum hinweg stiegen die Betriebskosten insgesamt um 9,9 Prozent. Hauptsächliche Kostentreiber waren dabei die Personalaufwendungen (+18,4 Prozent) und die Mietkosten (+3,8 Prozent). Gleichzeitig deuten sinkende Abschreibungsraten (-12,3 Prozent) und steigende Wartungs- und Instandhaltungskosten (+18,6 Prozent) auf eine längere Nutzung der Geräte hin. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten im Jahr 2016 im Durchschnitt 48 Wochenstunden. Angestellte Ärzte arbeiten in der Regel deutlich weniger als selbständige Ärzte, im Schnitt rund 23 Wochenstunden. Etwa 50 Prozent der Angestellten hatten Arbeitsverträge im Umfang von über 5 bis zu 20 Wochenstunden.

Das sind die zentralen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Praxen zwischen 2013 und 2016 analysiert hat. „Die Niederlassung sollte gegenüber alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten jüngerer Ärztinnen und Ärzte wieder konkurrenzfähig werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, heute bei der Vorstellung des ZiPP-Jahresberichts 2017. „Ärztliche Arbeitszeit ist ein immer knapper werdendes Gut. Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele niedergelassene Ärzte ihre Praxen aufgeben. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte sind bereit, sich selbständig niederzulassen anstatt eine Anstellung zu suchen. Je mehr Teilzeitmodelle zur Regel werden, umso stärker nimmt die zur ambulanten medizinischen Versorgung verfügbare ärztliche Arbeitszeit ab. Dieser Verknappung muss energisch entgegen gewirkt werden“, betonte Gassen.

Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung könne nur gelingen, wenn die Arztpraxen ihre Aufgaben auf Basis eines soliden ökonomischen Fundaments sicherstellen könnten, so der KBV-Chef weiter. Gassen forderte die Politik auf, sich klar zur ambulanten Versorgung zu bekennen: „Die Verdienstmöglichkeiten in der eigenen Praxis mit hohem wirtschaftlichem Risiko müssen mindestens genauso gut sein wie in der sicheren Anstellung in anderen medizinischen Versorgungsbereichen.“

Das Zi-Praxis-Panel

Das Zi führt das Praxis-Panel jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Mit dem Praxis-Panel erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2017 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2013 bis 2016. An der Erhebung nahmen insgesamt 5.519 Praxen teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,5 Prozent der Grundgesamtheit (99.532 Praxen). Damit stehen wichtige Daten für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Arztpraxen bereit. Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht, dass die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert werden müssen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) 

Anschaulich und verständlich auch für Patienten

Stuttgart – Das Fachgebiet der Hand-, Plastischen und Mikrochirurgie ist durch eine eigene Klinik am Karl-Olga-Krankenhaus vertreten und arbeitet seit einiger Zeit mit demSCS MedSeries® H22 DVT. Der Chefarzt PD Dr. med. Thomas Ebinger erzählt von seinen Erfahrungen.

Wie haben Sie das SCS MedSeries® H22 DVT in Ihren Praxisalltag integriert?
PD Dr. Thomas Ebinger: Unser SCS DVT wurde bereits 2015 in den Ambulanzräumen unserer Klinik für Hand-, Plastische und Mikrochirurgie des Karl-Olga-Krankenhauses in Stuttgart installiert. Im Praxisalltag erfolgt die DVT-Untersuchung unmittelbar im Anschluss an die ärztliche Indikationsstellung durch unser fachkundiges medizinisches Fachpersonal. Nur fünf Minuten später erfolgt die Befundung ärztlicherseits und zusammen mit dem Patienten direkt am Befundungsmonitor.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Vorteil des SCS MedSeries® H22 DVTs gegenüber den allgemein bildgebenden Verfahren, wie der CT, der MRT oder dem 2-D-Projektionsröntgen?
Dr. Ebinger: Die höhere Auflösung in Kombination mit der drastisch reduzierten Strahlenbelastung von etwa 86% bei Bildgebung vom Handgelenk stellt meinerseits den größten Vorteil gegenüber einer klassischen CT-Bildgebung dar. Im direkten Vergleich zum CT können die Aufnahmen mit dem SCS DVT im Sitzen erfolgen. Zudem können auch beide Hände gleichzeitig untersucht werden. Da wir die Auswertung selbstständig vornehmen, sind die Projektionsebenen frei wählbar und nicht bereits durch Auswertungen fremder Ärzte vorgegeben. So können beispielsweise nacheinander alle acht Handwurzelknochen durch Veränderung der Achsen optimal anhand der dem jeweiligen Knochen entsprechenden Anatomie und in sämtlichen Ebenen durchdiagnostiziert werden. Die Indikationsstellung, Diagnosestellung und Therapieplanung erfolgen dabei durch den behandelnden Chirurgen.

Sie als Hand-Spezialist, für welche Indikationsstellungen nutzen Sie das SCS DVT in Ihrer Praxis?
Dr. Ebinger: In unserer Klinik ist heute die 3-D-Schnittbildgebung mit dem SCS DVT im Rahmen der Handwurzeldiagnostik nicht mehr wegzudenken. Die AWMF-Leitlinie beschreibt für das Kahnbein sogar die Notwendigkeit einer CT bei entsprechenden klinischen Zeichen mit und ohne Befund anhand der konventionellen Röntgendiagnostik. Bei solchen Indikationen kommt unser SCS DVT regelmäßig zum Einsatz. Auch für Frakturen oder Luxationen der Fingergelenke ist die SCS DVT-Diagnostik das ideale Bildgebungsverfahren, um die kleinen Strukturen in ultrahoher Auflösung korrekt beurteilen zu können.

Wie profitiert Ihre Praxis von der SCS DVT-Technologie, seitdem Sie diese eingeführt haben?
Dr. Ebinger: In erster Linie profitieren unsere Patienten von dem SCS DVT. Sie schätzen die bequeme Untersuchungsposition im Sitzen im Vergleich zum konventionellen CT. Zusätzlich profitieren sie von der Auswertung und dem Gespräch mit dem Chirurgen selbst, da ihnen somit der klinische Sachverhalt und eine mögliche operative Maßnahme anschaulich und verständlich erklärt werden können. Ebenso profitieren insbesondere Kinder von dem SCS DVT aufgrund der deutlich reduzierten Strahlenbelastung im Vergleich zum CT.

Herr Dr. Ebinger, vielen Dank für das Gespräch.

DRG

Neues Konzept – und ein wenig „Wünsch Dir was“

Berlin – Ein „Schulterschluss der Ärzteschaft“ hat zu einem gemeinsamen Konzept der Notfallversorgung geführt. Ein integrativer Ansatz sei dafür gefunden worden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenhaus-Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB).

Sollen wir uns nun über die Initiative freuen oder uns empören, fragt sich der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) in einer Pressemitteilung: Wesentlicher Teil des Konzepts sollen zentrale Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten an Krankenhäusern sein, in denen auch Klinikärzte tätig sind, und für die Anforderungen an Struktur und Arbeitsweise definiert und Gütekriterien benannt werden.

„Integrativ scheint nach KBV und MB das Gleiche zu sein, wie ‚Team‘, will sagen: Toll, ein andrer machts. Die KVen bestimmen mit den Krankenkassen über die Vergütung, und die Krankenhäuser machen die Arbeit. Das kann keine Lösung sein“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Auch gehe es nicht darum, dass sich Ärztegruppen einigen. Hier seien die Krankenhäuser als Institution und Anker der Versorgung gefragt, wenn das KV-System der ambulanten Notfallversorgung immer weniger funktioniere. Genau dies würde von den Patienten auch so wahrgenommen, die sich dann unmittelbar an die Krankenhäuser wenden. Die ambulante Notfallversorgung gehöre ohne Wenn und Aber in die Verantwortung der Krankenhäuser. Damit würde endlich den Patienteninteressen Genüge getan, statt immer wieder Standesinteressen in den Vordergrund zu stellen.
„Vorschläge und Ideen sind grundsätzlich zu prüfen und nicht von vornherein abzulehnen. Doch für Strukturen und Arbeitsweisen in den Notaufnahmen sind nicht die Kassenärzte und ist auch keine Gewerkschaft zuständig. Daher erstaunt doch die Euphorie über den Schulterschluss, der ohne die Organisation des Krankenhauses nicht umsetzbar ist. Es sind nicht nur die Ärzte, die in Notaufnahmen tätig sind. Sie alle arbeiten nicht im luftleeren Raum, sondern nutzen die hochwertige Technik, die Ausstattung der Kliniken und arbeiten insbesondere mit anderen Berufsgruppen zusammen“, so Dr. Düllings.

Auch der VKD sieht es als dringend an, die Probleme der Notfallversorgung zu lösen – ambulant wie stationär. Hier sektorenübergreifend zu kooperieren und dabei auch eine Rund-Um-Die-Uhr-Information der Patienten zu sichern, damit sie in die für sie jeweils richtige Anlaufstelle gelenkt werden, sei grundsätzlich der richtige Weg. Die definitiv vorhandenen Defizite der Kassenärzte im Bereich der ambulanten Notfallversorgung können aber nicht auf Kosten der Krankenhäuser gelöst werden. Wohin werden wohl die Patienten gelenkt, wenn niedergelassene Ärzte Bereitschaftsdienste oft nicht mehr leisten wollen? Hier wäre es durchaus wichtig, erst einmal Fakten zu sammeln und zu ermitteln, wie viele Kassenärzte sich überhaupt noch an Bereitschaftsdiensten beteiligen. In manchen Regionen sind es anscheinend nicht einmal 30 Prozent. Also doch wieder ins Krankenhaus?

Mehrfach hat der VKD deutlich gemacht, dass grundsätzlich diejenigen, von denen die Leistungen erbracht werden, dafür auch die entsprechende Vergütung erhalten und darüber zudem mitbestimmen müssen. Das ist bis heute nicht der Fall. Gleichzeitig fordert der VKD angesichts der Lücken im ambulanten Versorgungsnetz, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung den Krankenhäusern übertragen werden muss – denjenigen, die ihn auch tatsächlich sicher erfüllen.
Wenn KBV und Marburger Bund einen gesetzlichen Rahmen für die Notfallversorgung in Deutschland fordern, sei darauf hinzuweisen, dass hier auch die Krankenhausplanung der Länder tangiert wird.
Ein Schulterschluss müsse alle einbeziehen, die hier personelle, finanzielle und strukturelle Leistungen beisteuern. Es sind mehr als nur zwei Schultern.

Quelle: VKD

TSVG-Vergütung: KBV und Krankenkassen erzielen Einigung

Berlin – Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband sich am Mittwoch, den 19.6. im Bewertungsausschuss auf konkrete Eckpunkte geeinigt. Der Vorstandsvorsitzender der KBV, Dr. Andreas Gassen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Das TSVG ist leider ein sehr kleinteilig angelegtes Gesetz. Vor dem Hintergrund der nun gemeinsam beschlossenen tragfähigen Lösungen ist es aber möglich, dass sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch auszahlen kann“.

Die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG seien damit klar geregelt. Das Gesetz war am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Einige Neuerungen gelten seitdem bereits, bei anderen ist dies ab September oder später der Fall.

Eckpunkte

  • Seit dem 11. Mai können Ärzte Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten extrabudgetär abrechnen, für die durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder einen Hausarzt Termine vermittelt wurden. Der BA hat nun die umfassten Leistungen und Regeln zu deren Bereinigung aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung festgelegt.
  • Regelung der extrabudgetären Zuschläge für Termine, welche durch dieTerminservicestellen vermittelt werden (gilt ab 1. September).
  • Zuschlag Terminvermittlung an Facharzt durch Hausarzt: Ab 1. September gibt es für den Hausarzt einen extrabudgetären Zuschlag von zehn Euro je Vermittlung. Voraussetzung: Der vermittelte Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen.
  • Offene Sprechstunde: Ab 1. September können maximal fünf offene Sprechstunden je Woche extrabudgetär abgerechnet werden. Im Bewertungsausschuss einigte man sich auf die jeweiligen Arztgruppen, die eine offene Sprechstunde anbieten können. Dies sind Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Nun müssen KBV und GKV-Spitzenverband noch den Bundesmantelvertrag anpassen.
  • Versorgung von Neupatienten: Ab 1. September können Ärzte die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär abrechnen. Patienten gelten als Neupatienten, wenn sie seit zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht worden sind.

Quelle: KBV

Gesamtüberblick und Fokus auf das Wesentliche

Berlin – Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens bereiten die Referenten die FAB-Teilnehmer in einer simulierten Prüfungssituation auf zu erwartende, konkrete orthopädisch-unfallchirurgische Fragestellungen vor. Bisherige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer empfinden die Themen- und Formatvielfalt an den sechs Unterrichtstagen als eine gelungene Vorbereitung. Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) und Ottobock MedicalCare GmbH vergaben auch für den 26. Facharztvorbereitungskurs zwei Stipendien. Auf dem gemeinsamen Grillabend im Garten der DRK Kliniken Berlin Westend haben wir mit der Stipendiatin Bernadett Predel (Kaufbeuren) über die Kurswoche gesprochen.

Du bist eine der glücklichen FAB-Stipendiatinnen: Erzähl uns doch etwas über Deine Tätigkeiten im Fach O und U.
Bernadett Predel: Während meiner bisherigen, fast siebenjährigen, Weiterbildung durfte ich einerseits an zwei regionalen Traumazentren meine Fähigkeiten vor allem in der Akutversorgung von Patienten entwickeln. Dabei erlernte ich die verschiedenen operativen Verfahren der Notfall- wie auch der Elektivtraumatologie und -orthopädie. Andererseits habe ich im vergangenen letzten Jahr die Möglichkeit bekommen, in einer konservativ orientierten orthopädischen Praxis mit Fokus auf Kinderorthopädie und Osteologie, einen Einblick in die nicht-traumatologischen Facetten des Fachgebietes zu bekommen. Mit großem Interesse baute ich meine Fähigkeiten in der konservativen Orthopädie, der manuellen Medizin, der Behandlung häufiger und weniger häufiger kinderorthopädischer Krankheitsbilder sowie osteologischer Verfahren aus und erwarb erste Kenntnisse im Bereich der Akupunktur und Osteopathie.

Berufsbegleitend engagiere ich mich als aktive Bergwachtnotärztin in der Region Allgäu bei der Bergwacht Bayern. In diesem Rahmen übernehme ich dort auch Aufgaben in der notfallmedizinischen Ausbildung der Anwärter und aktiven Einsatzkräfte der im Allgäu und darf seit 2017 das Ressort Notfallmedizin der Bergwachtbereitschaft Kaufbeuren leiten.

Wie geht es jetzt für Dich weiter?
Predel: Im April dieses Jahres habe ich die Tätigkeit am regionalen Traumazentrum Memmingen wieder aufgenommen und auch die Arbeit an einer Promotion mit dem Thema “Abriebinduzierte Lockerung von Knie-Totalendoprothesen” begonnen.

Die Prüfung zum Facharzt für Unfallchirurgie und-Orthopädie möchte ich im Spätsommer dieses Jahres ablegen. Für die Zukunft plane ich zunächst, meine Kenntnisse im Rahmen der Verantwortlichkeiten als Facharzt im klinischen Bereich zu festigen. Im Anschluss erwäge ich die Anstellung in einer orthopädischen Praxis mit teilweiser operativer Tätigkeit.

Wie hast Du vom Facharztvorbereitungskurs der ADO in Berlin erfahren?
Predel: Das war ganz interessant: Ich habe im Rahmen der Rotation in einer Praxis gearbeitet. Ich habe das Glück gehabt, dass ich in eine Praxis gekommen bin, die orthopädisch-konservativ tätig ist. Mein Chef. Dr. Joachim Geis in Memmingen, ist sehr engagiert. Ihm hatte ich erzählt, dass ich auf der Suche nach einem Termin für einen Vorbereitungskurs bin. Er gab mir den Hinweis, dass die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) des BVOU ein entsprechendes Kursformat anbietet und Stipendien vergibt. Daraufhin habe ich mich beworben.

Wie lief der Bewerbungsablauf für das Stipendium ab? Was musstest Du vorbereiten?
Predel:
Das funktionierte alles sehr schnell und unkompliziert. Ich habe meinen Lebenslauf aktualisiert und ein Motivationsschrieben verfasst. Die Unterlagen habe ich direkt zur ADO geschickt. Darauf folgte die Zusage, über die ich mich gefreut habe.

Was gefällt Dir besonders gut am Facharztvorbereitungskurs?
Predel: Mir gefällt, dass die Kurswoche eine komplette Vorbereitung beinhaltet und das gesamte Themenspektrum abgedeckt wird. Deswegen ist es großartig, dass man bei so einem umfangreichen Fach einen Gesamtüberblick bekommt, trotzdem mit einem Fokus auf das Wesentliche. Viele Dozenten weisen auch an bestimmten Stellen darauf hin, was besonders prüfungsrelevant ist. So kann man auch direkt schauen, welche Themengebiete man sich noch einmal genauer anschauen sollte.

Hast Du auch Verbesserungsvorschläge bezüglich des Ablaufs oder Organisation?
Predel:
Ich habe einmal bei einer anderen Fortbildungsveranstaltung erlebt, dass 20-minütige Impulsvorträge gehalten wurden. In kürzester Zeit kann man auf diesem Weg wirklich geballtes Wissen vermittelt bekommen und dieses auch sehr gut behalten. Die Informationen ließen sich gut verdauen, denn man hatte zwischen den Vorträgen jeweils eine fünfminütige Pause, bevor der nächste Vortrag an der Reihe war. Das Konzept empfand ich als sehr produktiv. Auf der anderen Seite bin ich mir nicht sicher, inwieweit das auf unser Fach angewandt werden könnte – in O und U gibt es so viele verschiedene große Themengebiete, die man wahrscheinlich splitten müsste.

Ganz neu ist die Event-App. Wie hast Du diese wahrgenommen? Empfindest Du den Einsatz als geglückt?
Predel:
Auf jeden Fall. Besonders toll fand ich den Einsatz beim Kindertraumatologie-Vortrag aufgrund der Fallbeispiele und der Fragen dazu. Anhand der Beantwortung der Fragen konnten wir nachvollziehen, wer an den Fall konservativ, wer operativ rangehen würde. Für die Entscheidungsfindung dieser Kernfrage war die App super.

Bernadett, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU.



Ärztetag: Wahlen, Weiterbildung, Wohlergehen von Ärzten

Münster – Der Deutsche Ärztetag (DÄT) ist immer wieder für Überraschungen gut. Das zeigte sich beim 122. Treffen des „Parlaments der Ärzte“ Ende Mai in Münster. Kurz zuvor hatte sich der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, noch Dr. Martina Wenker als Favoritin der Klinikärztegewerkschaft und als erste Frau an die Spitze der Bundesärztekammer (BÄK) gewünscht: „Meine Prognose ist, dass das auch geschehen wird.“ Doch die Delegierten entschieden anders: Sie wählten den Hausarzt, Vorsitzenden des Hartmannbunds und Vizepräsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Klaus Reinhardt, zum neuen BÄK-Präsidenten.

Wunschtrio mit Klaus Reinhardt wird an die Spitze gewählt

Vorgänger Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hatte nicht mehr kandidiert. Reinhardt hatte sich im Wahlkampf in einem Trio mit der Kinderchirurgin Dr. Heidrun Gitter (Präsidentin der Ärztekammer Bremen) und der HNO-Ärztin Dr. Ellen Lundershausen (Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen) beworben – und konnte auch seine beiden Wunsch-Vizepräsidentinnen durchsetzen. Alle drei siegten allerdings knapp.

Montgomery: Kritik an TSVG und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen

Der DÄT hatte auch dieses Mal eine Vielzahl von Themen und Anträgen zu bewältigen. Schon bei der feierlichen Eröffnung am 28. Mai zeigte sich, was die Ärzteschaft derzeit umtreibt. Noch-Präsident Montgomery kritisierte unter anderem die 25-Wochenstunden-Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Fülle an Gesetzesentwürfen zu nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen. Damit würden am Rande ärztlicher Tätigkeit neue Berufe kreiert und die Professionalität des Arztberufs ausgehöhlt. Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war am Tag zuvor bereits der Direktzugang zu Physiotherapeuten kritisch diskutiert worden. Auch das Thema Digitalisierung sprach Montgomery an: Sie könne viel Gutes bewirken, dürfe aber nicht zur Substitution ärztlicher Tätigkeit führen.

Spahn: Rund eine Milliarde Euro mehr an Honorar

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ging auf die Kritikpunkte Montgomerys in seiner Rede ein. Er ließ sich auch durch einen kurzzeitigen Licht- und Stromausfall nicht aus dem Konzept bringen. Im Hinblick auf die 25-Stunden-Regelung verwies er darauf, dass Terminprobleme für viele Menschen im Alltag relevant seien und nicht nur gefühlt. 90 Prozent der Ärzte sagten sogar, sie seien gar nicht betroffen, weil sie sowieso mehr arbeiteten. Außerdem stehe Entsprechendes nun einmal im Koalitionsvertrag. Er wolle aber auch darauf verweisen, dass es für zusätzliche Leistungen nun mehr Geld gebe, rund eine Milliarde Euro. In Bezug auf die Sorgen beim Thema nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zeigte Spahn grundsätzlich zwar ein gewisses Verständnis, verwies aber auch auf den steigenden Versorgungsbedarf. Außerdem habe man Wünsche der Ärzteschaft aufgegriffen, zum Beispiel bei der geplanten Ausbildungsreform der Psychotherapeuten. Der Minister riet den Ärzten, das gute Miteinander mit den Gesundheitsberufen zu suchen und „konstruktiv bis in die Wortwahl“ zu sein.

Leitantrag: Stärkung der Freiberuflichkeit, Kooperation bei klaren Verantwortlichkeiten

Im Leitantrag des Ärztetags wird die Politik gleichwohl aufgefordert, Einschnitte in die Selbstverwaltung und damit freiheitliche ärztliche Berufsausübung zu unterlassen und die Stärkung der Freiberuflichkeit zur Richtschnur politischen Handelns zu machen. An anderer Stelle heißt es: „Die Ärzteschaft unterstützt und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen bei klaren Verantwortlichkeiten. Sie lehnt aber politische Bestrebungen ab, aus vornehmlich ökonomischen Gründen originäre ärztliche Tätigkeiten auf nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zu verlagern.“

Überlastung bei vielen: Wenn die Arbeit Ärzte krank macht

Ein eigener Tagesordnungspunkt war dem Thema „Wenn die Arbeit Ärzte krank macht“ gewidmet. Drei namhafte Referenten trugen vor, worin gesundheitliche Belastungen für Ärzte bestehen, wie die beruflichen Rahmenbedingungen geändert und welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei wurde deutlich, dass Personalnot, Arbeitsverdichtung und Wettbewerbsdruck zu körperlicher und auch emotionaler Überlastung führen. Betroffen seien viele, hieß es in Münster: Unter Krankenhausärzten beklagten bei einer MB-Befragung drei Viertel eine berufliche Überlastung. In einer weiteren Befragung gab ein Fünftel der Krankenhausärzte an zu erwägen, ihre ärztliche Tätigkeit aufzugeben. Auch unter niedergelassenen Ärzten fühlen sich viele ausgebrannt, wie eine Befragung der KBV aus dem Jahr 2018 zeigt. Im Leitantrag zu diesem Tagesordnungspunkt wird in einer Vielzahl konkreter Punkte gefordert, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.

eLogbuch Weiterbildung: Start theoretisch ab 1. Juli 2019 möglich

Bereits auf dem zurückliegenden Ärztetag in Erfurt wurde eine Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung beschlossen. Eine wesentliche Neuerung sieht vor, den Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung verpflichtend kontinuierlich in einem elektronischen Logbuch zu dokumentieren. In Erfurt hatten die Delegierten die BÄK aufgefordert, mit einem externen Auftragnehmer ein betriebsfähiges Produkt für die Umsetzung eines eLogbuchs zu entwickeln.

In Münster nahm der Ärztetag nun den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und empfahl den Landesärztekammern, die Dokumentation im eLogbuch vorzusehen. Das neue System kann theoretisch ab 1. Juli 2019 an den Start gehen, falls die neue Weiterbildungsordnung in einer Kammer schon umgesetzt beziehungsweise von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt ist. In den Diskussionen wurde allerdings klar, dass es sich um ein noch unfertiges Tool handelt, das sich in der Praxis erst beweisen muss. Mit Hilfe mehrerer Anträge formulierten die Delegierten weitere Bedingungen an den Einsatz: Das eLogbuch solle nutzerfreundlich, transparent und für den Wechsel zwischen Kammern kompatibel gestaltet werden. Die Möglichkeit zur anonymen Evaluation der Weiterbildung solle idealerweise damit kombiniert werden können.

Finanzen: KBV will Anteile am Deutschen Ärzteverlag verkaufen

Der Deutsche Ärztetag befasste sich darüber hinaus mit einer Vielzahl weiterer Themen, wie an der großen Anzahl der Anträge sichtbar wurde. Er diskutierte und verabschiedete zudem wie jedes Jahr die Haushalts- und Finanzplanung der BÄK. Offen angesprochen wurde unter anderem die Zukunft des Deutschen Ärzteverlags und damit des Deutschen Ärzteblatts. Demnach wird seit rund einem Jahr darüber verhandelt, ob die BÄK die Anteile der KBV am Verlag übernimmt. Derzeit halten beide je zur Hälfte Gesellschafteranteile. Der Verkaufswunsch der KBV wird mit Auflagen aus dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz begründet. Danach muss sich die KBV, verkürzt dargestellt, auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und darf keine Beteiligungen wie die an einem Verlag mehr halten.

Autoren: Sabine Rieser/ Dr. Klaus Thierse (eLogbuch)

Ärztetag: Kompetenz aus Orthopädie und Unfallchirurgie

Münster – Mehr Dynamik – die will der neue Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, erzeugen. Kurz nach dem Ende des Ärztetags erklärte er in einem Kurzstatement vor Medienvertretern, es sei wichtig, das, was man anfassen wolle, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Landesärztekammern und den ärztlichen Verbänden zu tun: „Es muss hier mehr Dynamik entstehen. Wir müssen öfters Positionen gemeinsam vertreten.“ Mit geschlossenen Lösungsvorschlägen könne man sich auch besser politisch positionieren.

Auf diesem Weg kann das neue Trio an der Spitze der BÄK auf mehrfache Kompetenz aus O und U zurückgreifen. Der BÄK-Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidentinnen, den Präsident(inn)en der Landesärztekammern und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten zusammen. Derzeit haben gleich vier Vorstandsmitglieder der BÄK einen orthopädisch-chirurgischen Hintergrund.

Dr. Wolfgang Miller ist seit kurzem Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Er ist niedergelassen als Chirurg, Orthopäde und Unfallchirurg in Echterdingen. In der BÄK ist er Mitglied in den zwei Ständigen Konferenzen Berufsordnung und Ärztliche Versorgungswerke.

Sanitätsrat Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlands, ist Chirurg mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie. Mischo war überraschend gegen die Kinderchirurgin Dr. Heidrun Gitter angetreten, die sich für den Posten als 1. Vizepräsidentin bewarb und zunächst keinen Gegenkandidaten hatte. Er wolle zeigen, dass er bereit sei, sich ebenfalls zu engagieren, hatte der Saarländer in seiner Bewerbungsrede gesagt. Mischo beschrieb sich als eher ruhigen, aber konsequenten Typ. Im vergangenen Jahr hatte er beim Ärztetag als Vorsitzender des BÄK-Ausschusses Berufsordnung die Vorschläge zum Thema Fernbehandlung unterbreitet und mit dazu beigetragen, das schwierige Thema gut über die Bühne zu bekommen.   

Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz ist niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und als Präsident der Ärztekammer Brandenburg ebenfalls Mitglied im Vorstand der BÄK. Bis zu seiner Wahl in dieses Amt war er Vorstandsmitglied im BVOU. Schulz ist Mitglied der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer sowie stellvertretendes Mitglied von deren Ständiger Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“.

Auch die Chirurgie ist unter den Ärztekammerpräsidenten im BÄK-Vorstand gut vertreten: Mit dem Chirurgen Dr. Günther Jonitz (Präsident der Ärztekammer Berlin), dem Thoraxchirurgen Dr. Günther Matheis (Ärztekammer Rheinland-Pfalz) und dem Chirurgen Dr. Theo Windhorst (Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe).

Windhorst war dieses Jahr Gastgeber des Ärztetags in Münster. Er nutzte seine Begrüßung zu einer längeren Rede und betonte gegenüber den anwesenden Politikern, die Ärzte wollten keine Politik der Drohungen und Bestrafungen. Politik könne auch anders, und das wünsche man sich. Statt der oft gewählten Streicher für die musikalische Untermalung der Eröffnung hatte sich Windhorst für ein Kontrastprogramm entschieden: Er ließ neun Trommler, die „Fascinating Drums“, lautstark auftreten. Als Paukenschlag wurde einige Tage später auch seine Wahlempfehlung für die BÄK-Spitze empfunden: Obwohl Marburger-Bund-Mann, sprach der Westfalen sich nicht für die MB-Kandidatin Dr. Martina Wenker aus, sondern für Reinhardt, seinen Vizepräsidenten in der Kammer.

Sabine Rieser, Fachjournalistin, Berlin