Berlin/Düsseldorf – Mehrere Verbände und Gesellschaften, darunter auch der BVOU, haben den folgenden offenen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet, Minister Karl-Josef Laumann und an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen bezüglich der parlamentarischen Anhörung zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Krise in NRW und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick
auf die Auswirkungen einer Pandemie verfasst:
Offener Brief an Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages
hinsichtlich der Landesrechts-Anpassung im Hinblick der Coronapandemie
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
sehr geehrter Herr Minister Laumann,
sehr geehrte Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Landtages,
am kommenden Montag wollen Sie sich in der parlamentarischen Anhörung zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie beraten.
Die unterzeichnenden nordrheinischen Facharztgruppen repräsentieren einen Großteil der versorgenden niedergelassenen Fachärzte.
Wir haben mit unserem ungebrochenen Engagement in dieser Krise durch:
- Aufrechterhalten unserer Sprechstundentätigkeit – auch ohne adäquate Schutzausrüstung – sowie unsere eigene Gesundheit und unser Leben zum Wohle unserer Patienten hinten angestellt bzw. mit Improvisationstalent, Erfindergeist und Cleverness Schutzausrüstungen selbst angerfertigt
- die notwendige Unterstützung der Krankenhausabteilungen jetzt schon durch selbstständige und unbürokratische Kommunikations- und Kooperationskanäle geschaffen und untereinander bestehende Netzwerke noch enger gespannt
- Empfehlungen an unsere Kollegen, keinen Urlaub zu nehmen, sondern sich entsprechend der Lage einzubringen
- unsere Arbeit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür gesorgt, dass der stationäre Sektor nicht unter der Belastung kollabiert ist, sondern sich effektiv bereits jetzt schon um ein vorselektiertes Patientenkollektiv kümmern konnte und somit ausreichend Vorbereitungszeit hatte.
Damit haben wir unaufgefordert einen unschätzbaren Beitrag im Rahmen unserer vertragsärztlichen Tätigkeit für ein funktionierendes Gesundheitssystem erbracht und verhindert, dass Zustände wie in Italien und Spanien ausgebrochen sind.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass die bisherigen Vorbereitungen in Bezug auf die Kliniken und Krankenhäuser, insbesondere die Fokussierung auf invasive Beatmungsbetten oder gar extrakorporale Blutoxygenierung (ECMO), zu kurz greifen. Bei einem hohen Anfall von schweren Viruspneumonien werden wir eine Vielzahl von lebensbedrohlich kranken Patienten auch außerhalb von übervollen Krankenhäusern ggf. mit nicht invasiver Beatmung versorgen müssen. Dafür stehen die niedergelassenen Fachärzte selbstverständlich mit hoher Expertise zur Verfügung. In unseren Fachgruppen besteht bekanntlich der Ausbildungsstand eines Oberarztes kombiniert mit jahrelanger Erfahrung.
Eine solch freiwilliges Engagement ist beispiellos und wir haben unsere existentiellen Sorgen und Nöte – die uns wie alle anderen betreffen – in den Hintergrund gestellt.
Entsprechend der ärztlichen Hilfsbereitschaft, in Not zu helfen, stehen wir für unser Land und seine Bürger ein. Jeden Tag bestärken wir unsere Mitmenschen darin, die politischen Vorgaben einzuhalten, um die Krise zu meistern. Unsere Patienten vertrauen uns seit langem und wir würden uns wünschen, dass dieses Vertrauen zwischen Politik und Ärzteschaft auch bei einer Zuspitzung der Lage auf Gegenseitigkeit beruht.
Unser altruistisches Engagement in dieser beispiellosen Situation zeigt einen ärztlichen Ethos, für den es bisher keiner Zwangsmaßnahmen bedurfte.
Wir erfüllen unseren gesellschaftlichen Auftrag im Rahmen der KV in vorbildlicher und freier Weise und fordern Sie auf, uns nicht durch die im Gesetzentwurf angekündigten Zwangsmaßnahmen unserer Flexibilität zu berauben. Ihr Entwurf würde unserer Einschätzung nach essentielle Teile des Gesundheitswesens handlungsunfähig machen.
Mehr als die Zwangsrekrutierung von Ärzten nutzte die Schaffung eines geschützten Rechtsraumes in der Notversorgung, um die Kolleginnen und Kollegen vor persönlichen Haftungsrisiken in ihren Entscheidungen zu schützen.
Wir wünschen Ihnen Kraft und Zuversicht und hoffen alle auf eine möglichst günstige Entwicklung und stünden Ihnen auch nach der Pandemie zur Einbindung in entsprechende Katastrophenpläne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. J. Wichmann, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der HNO Ärzte
Dr. med. R. Tenbrock, Landesvorsitzender des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie
Dr. med. F. Franzen, Vorstandsmitglied Orthonet-NRW eG
B. Bankamp, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Gynäkologen
Dr. med. H. Hofer, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Anästhesisten
N. Mülleneisen, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Lungenärzte
Dr. med. M. Weisweiler, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen
Dr. med. J. Schier, Vorsitzender der Genossenschaft der Niedergelassenen Chirurgen Nordrhein
Dr. med. P. Lossin, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Urologen
Dr. med. R. Ostendorf, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Dermatologen
Dr. med. L. Wollring, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte
Dr. med. A. Kleemann, Regionalvorsitzender Bundesverband Niedergelassener Kardiologen
Dr. med. U. Meier, Vorsitzender Berufsverband deutscher Neurologen
PD Dr.med. Ralf Müller-Rath, Vorstand Berufsverband für Arthroskopie e.V.
Pressekontakt:
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
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BVOU e.V.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Klinik und Praxis tätiger Orthopäden und Unfallchirurgen.
Der BVOU hat in dieser Woche regional-organisierte Praxis-Netzwerke etabliert, die mit Entlastungssprechstunden die Krankenhäuser unterstützen, damit diese sich auf die Versorgung der Corona-Patienten konzentrieren können. Niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen haben in mehreren Bundesländern nicht nur während der Wochentage, sondern ab sofort auch an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9.00 und 15.00 Uhr ihre Praxen für Patienten geöffnet. Eine interaktive Karte dazu finden Sie auf dem BVOU-Patientenportal www.orthinform.de.