Archiv für den Monat: Juni 2020

Wartezeiten beim Facharzt: Deutschland schneidet gut ab

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht die Bedeutung der Fachärzte für das Gesundheitswesen Deutschland bestätigt. Laut einer Studie der OECD schneidet Deutschland gut ab im internationalen Vergleich, bei der Frage, wie lange Patienten auf einen Arzttermin warten müssen.

Die aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) „Waiting Times for Health Services: Next in Line” befasst sich mit dem Thema, wie lange Patienten weltweit auf einen Arzttermin warten müssen. Deutschland schneidet im internationalen Vergleich in der fachärztlichen Versorgung gut ab: 75 Prozent der Befragten erhielten innerhalb eines Monats einen Termin beim Facharzt, nur drei Prozent mussten mehr als zwei Monate warten. Deutschland weist damit zusammen mit der Schweiz und den Niederlanden die kürzesten Wartezeiten auf. In Schweden, Norwegen und Kanada gaben laut der OECD-Studie mehr als 50 Prozent der Befragten an, einen Monat oder länger auf einen Termin zu warten. Neuseeland liegt mit 48 Prozent knapp darunter.
Ein zeitnaher Zugang zur Versorgung ist ein Qualitätsmerkmal eines funktionierenden Gesundheitssystems, das immer wiederkehrende Thema der Wartezeiten auf ambulante Arzttermine in der gesundheitspolitischen Debatte zeigt das mehr als deutlich. Die Umfrageergebnisse des Commonwealth Fund belegen eindrücklich, dass Deutschland beim zeitnahen Zugang sowohl zur hausärztlichen als auch zur fachärztlichen Versorgung auf einem Spitzenplatz liegt. „Damit wird klar, dass in Deutschland ein zeitgerechter Zugang zu notwendiger Versorgung für jeden Patienten nicht nur gewährleistet ist, sondern schneller möglich ist als in den allermeisten Systemen im OECD-Raum. Fortgesetzte Forderungen an die Ärzteschaft in Deutschland, nach noch schnelleren Terminen, zudem beim Wunscharzt, sollten damit auch als das erkennbar sein, was sie sind, reine Luxusdebatten“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin. „Mit Inkrafttreten des TSVG konnten zudem weitere Lösungsansätze zur weiteren Verkürzung der Wartezeiten, wie zum Beispiel die Verpflichtung der grundversorgenden Fachärzte zu mindestens fünf offenen Sprechstunden in der Woche, gefunden werden“, so Lindemann weiter.

Quelle: SpiFa

Junges Forum O und U: Wegweiser für Facharztweiterbildung veröffentlicht

Berlin – Kaum ist das Medizinstudium abgeschlossen und die Entscheidung für die Fachrichtung Orthopädie und Unfallchirurgie getroffen, müssen sich junge Mediziner die nächsten zukunftsweisenden Fragen stellen: Welche Schwerpunkte interessieren mich und welche Zusatzbezeichnungen erlange ich dadurch? Wann sollte ich welche Weiterbildungskurse idealerweise absolvieren, um alle Kenntnisse für die Facharztprüfung vorweisen zu können? Das Junge Forum O und U hat hierzu einen Wegweiser erarbeitet, um frisch gebackenen Ärzten die Weiterbildungsschritte vom Studium bis zum Facharzt zu erleichtern.

Auf dem Weg zum Facharzt für O und U hat sich der Weiterbildungsassistent viel Wissen anzueignen. Die erforderlichen Inhalte hierzu sind in den Logbüchern der Landesärztekammern zu finden. Alle Kenntnisse für die Facharztkompetenz müssen im Eigenstudium und während der Tätigkeit in Kliniken und Praxen erworben werden – dies kann kursbasiert unterstützt erfolgen. Im Flyer „Orientierungshilfe, Weiterbildungsordnung und Zusatzbezeichnung“ gibt das Junge Forum einen Überblick über die Kurse, die im Laufe der Weiterbildung zum Facharzt für O und U besonders empfehlenswert sind. Die Reihenfolge der einzelnen Kurse dient als beispielhafter Wegweiser und muss gegebenenfalls entsprechend der Rotationen in der Klink oder Praxis angepasst werden.

Zudem ist auf dem Flyer eine Zusammenfassung von möglichen Vertiefungs- und Schwerpunktkursen zu finden, die sich je nach zuständiger Landesärztekammer unterscheiden. Einige dieser Kurse können bereits vor der Facharztweiterbildung begonnen werden, für die meisten Zusatzbezeichnungen wird allerdings die Facharztprüfung vorausgesetzt. Sämtliche Informationen hierzu gibt es in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.

Über das Junge Forum O und U

Das Junge Forum O und U ist die Interessensvertretung junger Ärztinnen und Ärzte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Medizinstudierender, die sich für das Fach O und U interessieren. Es ist ein fester Bestandteil der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Autor: Stefanie Schnarr, DGOU

Start der Corona-Warn-App: Neue EBM-Leistungen zur Testung

Berlin – Zum Start der Corona-Warn-App wurden neue Leistungen in den EBM aufgenommen, um den Abstrich und die Laboruntersuchung zu vergüten. Ärzte können sie ab sofort bei Versicherten abrechnen, die nach einem Warnhinweis der App für einen Test in die Praxis kommen.

Die im Auftrag der Bundesregierung entwickelte Corona-Warn-App steht seit dem 16.06. in den Stores von Google und Apple zum Herunterladen bereit. Sie soll helfen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu durchbrechen. Nutzer der App erhalten dazu einen Hinweis, wenn sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde.

Zehn Euro für Abstrich nach Warnhinweis per App

Damit sich Personen, die einen solchen Warnhinweis erhalten, zur Testung auch an einen Vertragsarzt wenden können, haben KBV und GKV-Spitzenverband speziell dafür mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen und die Vergütung geregelt. Danach erhalten Vertragsärzte für den Abstrich zehn Euro extrabudgetär, zuzüglich zur Grund- beziehungsweise Versichertenpauschale.

Die Abrechnung des Abstrichs erfolgt über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 (91 Punkte/10 Euro). Sie ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und zwar ausschließlich bei Versicherten, die sich infolge eines Warnhinweises der App testen lassen. Kurative Abstriche bei Versicherten mit Symptomen sind weiterhin Teil der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale.

Neue GOP für Laboruntersuchung nach Warnhinweis

Auch für die Laboruntersuchung infolge eines Warnhinweises durch die App gibt es neue Leistungen im EBM. Laborärzte rechnen die GOP 32811 (39,40 Euro) für den Nukleinsäurenachweis und die GOP 12221 (14 Punkte/1,54 Euro) für die ärztliche Leistung ab. Mit der Pauschale 40101 (2,60 Euro) werden die Kosten für Transport und Übermittlung des Untersuchungsergebnisses erstattet.

Die neuen Gebührenordnungspositionen 02402, 32811, 12221 und 40101 können nur im Zusammenhang mit der Benachrichtigung über ein „erhöhtes Risiko“ der neuen Corona-Warn-App abgerechnet werden, wenn der Versicherte einen Vertragsarzt direkt aufsucht.

Bei der Berechnung der Gebührenordnungsposition 02402 ist die Kennzeichnung der in diesem Zusammenhang abgerechneten Leistungen mit der Ziffer 88240, zum Beispiel einer Befundmitteilung, nicht zulässig.

Die neue Laborleistung ist in den Ziffernkranz der Ausnahmekennnummer 32006 (Erkrankungen mit gesetzlicher Meldepflicht) aufgenommen worden. In der Abrechnung sollten Vertragsärzte, die die Leistung beauftragt haben, immer die Pseudo-GOP 32006 angeben, damit die Leistung nicht bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt wird.

Betroffene haben auch die Möglichkeit, sich an den öffentlichen Gesundheitsdienst zu wenden, um einen Verdacht abklären zu lassen. In diesem Fall gelten die Regelungen nicht.

Beauftragung per Muster 10

Für die Beauftragung der Laborleistung wird es demnächst einen neuen Vordruck Muster 10 C geben. Bis zu dessen Bereitstellung verwenden Ärzte das Muster 10 und geben im Feld „Auftrag“ explizit die Laborpauschale 32811 an.

Quarantäne und Krankschreibung

Die Warnung durch die App dient lediglich als Hinweis, dass Betroffene einen Arzt konsultieren sollten. Der Nutzer erhält zudem die Empfehlung, soziale Kontakte zu reduzieren. Ob er sich in häusliche Quarantäne begeben muss, legt das Gesundheitsamt fest. Die Entscheidung über eine Krankschreibung trifft der behandelnde Arzt.

Corona-Warn-App: So wird der Test abrechnet

Abstrich

GOP 02402 – Abstrich nach Warnhinweis per App

Sie beinhaltet die Abstrichentnahme aus den oberen Atemwegen für die Untersuchung auf das beta-Coronavirus SARS-CoV-2 nach einer Benachrichtigung über ein „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App. Die GOP ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und mit 91 (10 Euro) Punkten bewertet.

Laborleistungen

GOP 32811 – Laboruntersuchung aufgrund eines Abstrichs nach Warnhinweis per App

(konkret: Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2)

Die neue GOP bildet die Untersuchung von Material der oberen Atemwege ausschließlich nach einer Benachrichtigung über ein „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App ab. Die GOP ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und wird mit 39,40 Euro vergütet.

GOP 12221 – Laborzuschlag (Zuschlag zu GOP 32811)

Der Zuschlag für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie wird mit 14 Punkten (1,54 Euro) vergütet und ist je Auftragsleistung nach der GOP 32811 berechnungsfähig.

GOP 40101 – Übermittlungskosten (Zuschlag zu GOP 32811)

Sie ist ein Zuschlag zur GOP 32811 zur Vergütung der Kosten für Versandmaterial, für die Versendung beziehungsweise den Transport des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses. Sie ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und wird mit 2,60 Euro vergütet.

Hinweise zur Abrechnung und Vergütung
Die neuen Gebührenordnungspositionen können nur im Zusammenhang mit der Benachrichtigung über ein „erhöhtes Risiko“ der neuen Corona-Warn-App abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Quelle: KBV

BVOU-Infobrief 2 2020 mit Schwerpunkt „Schulterchirurgie“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der medizinische Schwerpunkt unseres neuen Infobriefs 2 2020 gilt den Schulter- und Ellenbogenerkrankungen. Die Schulter ist das beweglichste, aber auch das komplizierteste Gelenk. Zusammen mit der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE) stellen wir in dieser Ausgabe die neuesten Trends in der Schulter- Endoprothetik vor, informieren über die Rehabilitation nach konservativ oder operativ behandelten Verletzungen, stellen Therapiekonzepte bei der ligamentären Ellenbogenluxation vor, berichten über die Zertifizierung für Zentren, Referenzkliniken und Referenzpraxen und das dazugehörige Endoprothesenregister für die Schulter und stellen weitere Themen vor. Wir setzen damit die enge inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sektionen der DGOU bei den medizinischen Schwerpunktseiten unseres Infobriefes fort. Zuletzt mit der Sektion Fuß- und Sprunggelenk in Heft 1/2020, jetzt mit der Sektion Schulter und Ellenbogen in der vorliegenden Ausgabe. Die aktuellen Beiträge zeigen, welchen hohen Standard die Versorgung von Schulter- und Ellenbogenerkrankungen erreicht hat.

Um diese Qualität flächendeckend einzufordern und zu sichern, haben die Kollegen und Kolleginnen der DVSE die Zertifizierung ClarCert entwickelt und eingeführt. Wer zertifiziert werden will, verpflichtet sich auch zur Teilnahme am Endoprothesenregister für die Schulter. Das bedeutet, dass alle Operationen konsekutiv gemeldet werden müssen. Das Register ist aber nicht nur ein Implantat-, sondern auch ein Nachbeobachtungsregister. Gemeldet werden auch die weiteren Versorgungsergebnisse. Damit ist es auch ein Instrument der Versorgungsforschung, nicht der Marktbereinigung.

Allerdings ist das Register auch wieder die freiwillige Leistung einer Fachgesellschaft, die nicht durch höhere Honorare gegenfinanziert wird. Im Grunde ein unhaltbarer Zustand.

Dieser Infobrief erreicht Sie in einer Zeit beginnender Normalität nach dem Höhepunkt der Corona-Infektionen im März und April. Die Praxen und Kliniken verzeichnen wieder mehr Patientenkontakte und die Kliniken beginnen auch, die aufgeschobenen, elektiven Operationen nachzuholen. In dieser Unlockphase wird es darum gehen, Kriterien zu finden, wie der Praxis- und Klinikbetrieb unter den weiter bestehenden Ansteckungsrisiken medizinisch und betriebswirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden kann. Noch ist nicht klar, ob es eine zweite Welle geben wird. Eines aber ist klar: Wirklich zu Ende sein wird die Pandemie erst mit einer Impfung. Aber auch dann wird es in vielen Bereichen kein Zurück zum alten Status Quo mehr geben. Die Pandemie wird nicht spurlos an der Medizin vorbeigehen. Wir werden als Berufsverband alles tun, Sie bei der Bewältigung dieser Veränderungen bestmöglich zu unterstützen.

Ein Infobrief ist immer eine Teamleistung, die nur in enger Zusammenarbeit mit Kollegen und Kolleginnen des BVOUs und anderer Fachgesellschaften entsteht. Mein besonderer Dank geht bei diesem Heft an die DVSE mit dem Präsidenten Markus Scheibel und dem 1. Vizepräsidenten Lars Lehmann. Mein Dank geht auch an alle Autoren und die Verantwortlichen in der Geschäftsstelle des BVOUs.

Eine informative Lektüre wünscht

Dr. Johannes Flechtenmacher, BVOU Präsident

BVOU-Jahresbericht 2019/2020 erschienen

Berlin – In der heutigen Zeit scheint es nicht mehr selbstverständlich, vielleicht sogar altbacken, Teil einer großen Gemeinschaft Gleichgesinnter zu sein. Oft stellt der Einzelne seine Partikularinteressen über diejenigen einer Interessengemeinschaft.

Dies haben auch wir als Berufsverband vor einigen Jahre erleben müssen. Der BVOU hat sich 2014 mit der Wahl eines neuen Vorstandes auch neue Ziele gesetzt. Seither ist viel geschehen. Darüber wollen wir mit diesem Jahresbericht informieren. Besonders intensiv haben wir uns in den letzten Jahren um die interne und externe Kommunikation bemüht und viele mittlerweile etablierte Medien neu geschaffen. Dazu gehört, neben der Webseite BVOU.net und E- Newslettern, der komplett neu aufgesetzte BVOU-Infobrief. Auch die gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften herausgegebene OUMN wurde modernisiert.

Eine Erfolgsgeschichte ist unser Informationsportal Orthinform und monatlich knapp 100.000 Besucher anzieht. Mit Orthinform erreichen wir die breite Öffentlichkeit und unterstützen unsere Mitglieder bei ihrer persönlichen Positionierung im Internet. Dafür braucht es keine teuren Arztportale.

Mit unserer Aktion Orthofit sprechen wir ebenfalls die breite Öffentlichkeit an. Ging es früher allein um die gesunde Fußentwicklung, haben wir 2019 den Komplex „Rückenfit“ ergänzt. Auch die Angebotspalette der Akademie für Orthopädie (ADO) wurde aktualisiert: Viele neue und digitale Angebote, wie z.B. die Webinar-Plattform BVOU Study Club oder e-Learning-Kurse sind hinzugekommen. Durch die Corona-Krise werden diese Entwicklungen weiter beschleunigt.

Bei der Modernisierung des BVOU haben wir auf ein solides Fundament aufgesetzt und die gute Substanz unseres Verbandes weiterentwickelt. Eine besondere Stärke des BVOU ist unsere regionale Präsenz und die schlagkräftige Vertretung der Mitgliederinteressen auf Landes- und Bezirksebene. Die Arbeit unserer Landesund Bezirksvorsitzenden würdigen wir hier ganz besonders.

Besondere Kompetenzen werden in den Referaten des BVOU gebündelt. Hier stehen fachliche Aspekte, als auch berufspolitische und Karrierethemen im Fokus. Das Referatsystem wird kontinuierlich ausgebaut und ist Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit den vielen Fachgesellschaften in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Gerade in den fachbezogenen Referaten geht es regelhaft um sektorenübergreifende Versorgungskonzepte von morgen, die wir berufspolitisch mitgestalten wollen. Nachwuchsförderung ist bei uns kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Realität. Seit 2015 trägt der BVOU das Junge Forum O&U zur Hälfte mit und lobt jährlich sechs Stipendien zum Besuch der FORTE Summer School aus. Wir haben ein Mentorenprogramm etabliert und bieten es allen interessierten jungen Mitgliedern an. Speziell für die Weiterbildung bieten wir vergünstigte Konditionen bei ADO-Seminaren und haben Sonderkonditionen für interessante Weiter- und Fortbildungspakete mit Fachverlagen wie Springer, Thieme, Amboss und De Gruyter verhandelt.

Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Beratung unserer der Mitglieder sowie die Bereitstellung exklusiver Versicherungen, Dienstleistungen und Mitgliedervorteile. Und wenn es erforderlich ist, beschaffen wir unseren Mitgliedern die nötige Schutzausrüstung während der Corona-Krise. Essenziell für unseren Verband ist die berufspolitische Arbeit, gerade in Zeiten, in denen das Gesundheitsministerium monatlich ein neues Gesetz auf den Weg bringt. Wir mischen uns ein, überzeugen im Hintergrund und vertreten die Interessen unserer Mitglieder in der Selbstverwaltung auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene.

Stark bleibt unser Verband nur, wenn wir eine breite und vollständige Repräsentanz in Orthopädie und Unfallchirurgie verkörpern. Helfen Sie uns und werden Sie Mitglied dieser starken Gemeinschaft. Laden Sie Ihre Kollegen ein, diesen Schritt zu gehen. Jeder Einzelne zählt und ist eingeladen, sich in unserem Verband zu engagieren.

Wir brauchen Sie und Sie brauchen uns. Lassen Sie uns auf dieser Basis gemeinsam die Zukunft gestalten!

Dr. Johannes Flechtenmacher (Präsident) , Dr. Jörg Ansorg (Geschäftsführer)

Buchbesprechung: Frakturen und Luxationen im Wachstumsalter

München – Lutz von Laer, der allen im deutschsprachigen  Bereich mit der Versorgung kindlicher Frakturen beschäftigten Ärztinnen und Ärzte bekannt sein dürfte, legt uns 7 Jahre nach der letzten Auflage und 35 Jahre nach der Erstauflage die nunmehr 7. Auflage seines Standardwerk vor. Die Autorenschaft hat sich richtungsgebend geändert. Neben dem „Altmeister“ firmieren nun mit PD Dorien Schneidmüller, ltd. OÄ im BG-Klinikum Murnau und Prof. Anna-Kathrin Hell, Kinderorthopädin der Uni Göttingen, erstmals zwei erfahrene weibliche Kolleginnen.

Zunächst überraschen Format und Gewicht der Neuauflage. Das Buch ist 29% größer und 40% schwerer ausgefallen. Dies ist zurückzuführen auf die umfassende Überarbeitung unter Integration auch kinderorthopädischer und unfallchirurgischer Expertise, wie der Buchrücken es verkündet. Ein großer Teil der Abbildungen und auch Texte wurde ausgetauscht und ergänzt. Kapitelzusammenfassungen und Therapiealgorithmen kamen hinzu. Insbesondere in der digitalen Version lässt direkte Verlinkung den Zugang auf die einzelnen Themenkomplexe leichter zu.

Ein besonderes Anliegen der Herausgeber ist es, die verschiedenen kindlichen Extremitätenfrakturen differenziert beurteilen zu lernen, operativ zu versorgende von konservativ behandelbaren Verletzungen zu unterscheiden und eine möglichst sichere Wachstumsprognose postulieren und den Eltern und dem Verletzten selbst vermitteln zu können.

Wie schon in der Vergangenheit werden sämtliche peripheren Knochenverletzungen und Gelenkluxationen im Kindes und Jugendalter abgehandelt. Ein Kapitel zu Beckenverletzungen fehlt, Wirbelkörperfrakturen werden lediglich gestreift. Besonders hervorzuheben ist die große langjährige Erfahrung im Behandlungsverlauf. Dies drückt sich im Kapitel zu posttraumatischen Deformitäten und deren Korrektur aber auch in jedem einzelnen Kapitel in Bezug auf Wachstumsstörungen aus. Die neu gefassten Algorithmen und Übersichtstabellen sind besonders lobend hervorzuheben.

Der Atlas bleibt eine unbedingte Empfehlung für alle mit peripheren Extremitätenverletzungen im Kindes- und Jugendalter befassten Ärztinnen und Ärzten.

Angesichts der tiefen Verankerung diese Standardwerks in der Behandlung peripherer kindertraumatologischer Verletzungen wagt der Rezensent dennoch die Bitte, zukünftig mit der titelgebenden Traumatologie verknüpfte, in der Praxis häufig vorkommende Krankheitsbilder noch praxisnäher auszuleuchten. Dazu zählt die Vielfältigkeit von beckennahen Apophysenläsionen und insbesondere die Betonung moderner hochauflösender Ultraschallverfahren für die Primärdiagnostik spezifischer kindlicher Frakturen an Handgelenk und Schulter wie auch am Sprunggelenk.

Dr. Hartmut Gaulrapp

Perspektive DVT – Präoperative Planung und postoperative Kontrolle mit dem SCS DVT

Aschaffenburg – Die artefaktarme Abbildung zur exakten Beurteilung von Grenzflächen in Zusammenhang mit der sehr hohen Bildauflösung und Strahlenhygiene sind einige der Vorteile des digitalen Volumentomographen SCS MedSeries® H22. Im Praxisalltag ermöglicht das SCS MedSeries® H22 eine exakte Beurteilung und Einschätzung der notwendigen Schritte zur präoperativen Planung und postoperativen Kontrolle. Dafür sorgen nicht zuletzt die integrierten Softwaremodule.

Die Aufnahmen des SCS DVTs können wahlweise unter Belastung oder Entlastung und in einer isotropen Voxelgröße von 200 µm zur Befundung angefertigt werden. Mit den hochauflösenden Schnittbildern kann die Wechselwirkung der Gelenkpartner präzise bewertet werden. Dabei liegt die effektive Strahlenbelastung im Bereich der des 2-D-Projektionsröntgen in zwei Ebenen oder sogar darunter.

Die softwarebasierte Auswertung ermöglicht eine präzise, wie auch individuelle präoperative Planung auf Basis der Winkel- und Lageparameter der zu untersuchenden ossären Strukturen. Unabhängig vom behandelnden Arzt liefert die softwarebasierte Planung automatisch exakte und reproduzierbare Messergebnisse. Das macht die DVT zu einem besonders geeigneten Verfahren für die standardisierte Indikationsstellung zur operativen Versorgung.

Die Softwaremodule des SCS MedSeries® H22 ermöglichen eine präzise Planung und Auswertung.

DVT als Zukunft der radiologischen Bildgebung

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Dr. Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, erklärt zur 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT Folgendes: „Die Zukunft der radiologischen Bildgebung in der O&U liegt zweifellos in der 3-D-Bildgebung mit der digitalen Volumentomographie. Um frühestmöglich sicherzustellen, dass die 3-D-Teilgebietsradiologie unserem Fach erhalten bleibt, fördert der Berufsverband die DVT-Fachkunde und bietet zudem – in Kooperation mit SCS als Unternehmenspartner für die 3-D-Bildgebung – ein attraktives Gesamtpaket an. Das Angebot besteht aus der DVT-Fachkundeausbildung und einem 3-D-Bildgebungssystem für die Extremitätendiagnostik zu exklusiven Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder. Um sich umfassend über die 3-D-Bildgebung zu informieren, empfehlen wir allen interessierten Kollegen, das mit dem Berufsverband abgestimmte Beratungsangebot der SCS in Anspruch zu nehmen.“

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Quelle: SCS

Kritik: Vergütung für Corona-Tests abgesenkt

Berlin – Die Vergütung für PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird zum 1. Juli 2020 von bislang 59,00 Euro auf 39,40 Euro pro Test abgesenkt und die Abrechnung der Untersuchung auf fünfmal im Behandlungsfall beschränkt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der KBV gefasst.

„Das ist eine bittere Enttäuschung für die Versorgung der Patienten und ein Rückschlag für das von der Politik ausgegebene Ziel, möglichst umfangreich zu testen“, erklärten der Vorstandsvorsitzende der KBV Dr. Andreas Gassen sowie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Die Labore hatten einen großen Beitrag geleistet, damit Deutschland gut durch die Corona-Krise gekommen sei. Das gesamte Verfahren sei durch die Krankenkassen nun komplizierter geworden.

Der Labortest auf SARS-CoV-2 kann von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt und berechnet werden.

Hierfür wurde zum 1. Februar 2020 eine neue Gebührenordnungsposition 32816 in den EBM aufgenommen, die bislang mit 59,00 Euro pro PCR-Test bewertet war und nun zum 1. Juli auf 39,40 Euro abgesenkt wird. Kosten für das Versandmaterial und den Transport können wie bei anderen Auftragsleistungen des Speziallabors zusätzlich berechnet werden.  

„Der Wind auf der Kassenseite hat sich gedreht. Bis vor kurzem haben sie mit uns gemeinsam konstruktive Lösungen im Sinne einer guten Versorgung der Patienten erarbeitet. Nun treten sie wieder in ihrer alten Rolle als Pfennigfuchser auf“, kritisierte KBV-Chef Gassen. „Ich bin mir nicht sicher, ob die Labore die hohen Testkapazitäten unter den verschlechterten Rahmenbedingungen noch vorhalten können“, zweifelte Hofmeister.

Quelle: KBV

Telematikinfrastruktur

Störung der TI: gematik darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zur letzten Störung der Telematikinfrastruktur (TI) und drängt auf die Übernahme der Kosten durch die gematik.

In der letzten Woche kam es zu einer Störung in der Telematikinfrastruktur (TI), sodass in 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten seit dem 27. Mai 2020 kein Online-Abgleich von Versichertenstammdaten (Modul VSDM) mehr möglich ist. Nach Auskunft der gematik hat ein nach wie vor nicht behobener Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur zum Ausfall der Konnektoren geführt. Zur vorläufigen Problembehandlung müssen jetzt alle Konnektoren manuell aktualisiert und für den Online-Betrieb freigeschaltet werden.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa dazu: „Dieses Störung offenbart eine Symptomatik des Auslieferns der Ärzteschaft an die Telematikinfrastruktur. Wir reden derzeit nur vom Verwaltungs-Modul Abgleich der Versichertenstammdaten. Ich mag mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, was in einem solchen Fall passiert, wenn wir das eRezept und die eAU haben. Wir fordern daher die gematik eindrücklich auf, sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen!“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat indessen nach Gesprächen mit der gematik und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) klargestellt, dass keine Nachteile für die Praxen entstehen dürfen. Die Praxen sollen weder Regresse fürchten, weil sie für die Krankenkassen das VSDM nicht durchführen konnten, noch müssen sie für die Kosten der Updates aufkommen. Für Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, ist dies „eine Selbstverständlichkeit, die keiner weiteren Diskussion bedarf, vielmehr sollte sich die gematik auf die Behebung der Störung konzentrieren.“ „Nach der Behebung des Fehlers sollte jeder Arzt und jede Ärztin in Deutschland die angefallenen Aufwände für EDV-Dienstleister bei der gematik geltend machen“, so Lindemann weiter.

Der SpiFa fordert seine Mitgliedsverbände sowie deren Mitgliedern auf, die entstandenen Aufwendungen unter konkreter Bezifferung mit der Begründung, dass diese für die Behebung eines Fehlers in der IT-Infrastruktur aufgrund des nicht Funktionierens der Software entstanden sind, bei der gematik geltend zu machen:

gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin

Fax: +49 (0)30 400 41-111
E-Mail:
betrieb@gematik.de

Quelle: SpiFa

G-BA

Stärkere Beteiligung der Berufsverbände bei G-BA-Bewertungsverfahren

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zum vorliegenden Referentenentwurf der Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV-RefE positiv und schlägt stärkere Beteiligung der Berufsverbände vor.

Der SpiFa unterstützt mit seinen Mitgliedsverbänden das Ziel des Gesetzgebers, die Verfahren zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu beschleunigen. Er begrüßt daher, dass das BMG beabsichtigt, mit dem vorliegenden Referentenentwurf der Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV-RefE Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden festzulegen, die insbesondere der Straffung, Beschleunigung und Strukturierung dienen. 

Die Verfahrensordnung des G-BA regelt, dass neben Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis insbesondere auch Dachverbänden von Ärztegesellschaften Gelegenheit geboten wird, eine erste Einschätzung abzugeben. Im Wortlaut des § 3 Absatz 2 MBVerfV-RefE finden sich „Dachverbände von Ärztegesellschaften“ jedoch nicht. Der SpiFa fordert daher eine entsprechende Nachbesserung, so dass auch maßgebliche Spitzenorganisationen auf Bundesebene ihren Sachverstand einbringen können. Der SpiFa regt außerdem an, den Katalog der Antragssteller entweder gesetzlich zu erweitern oder die internen Verfahren zur Antragstellung bei den antragsbefugten Trägern gesetzlich transparenter auszugestalten.

Der SpiFa hatte sich bereits 2017 mit seinem Positionspapier „Innovationen im deutschen Gesundheitsmarkt“ ebenfalls für eine Beschleunigung des Innovationszugangs im deutschen Gesundheitswesen ausgesprochen. Darin wird deutlich, dass der Innovationszugang im deutschen Gesundheitswesen heute immer durch die gleichen Institutionen befördert oder behindert wird. RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa dazu: „Die für den Innovationszugang maßgeblichen Organisationsstrukturen werden seit fast zwei Dekaden von denselben Trägerorganisationen dominiert. Es herrscht dabei sogar Personenidentität. Das muss geändert werden. Unsere Forderung nach Beteiligung maßgeblicher Spitzenorganisationen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Positionspapier des SpiFa „Innovationen im deutschen Gesundheitsmarkt“ (Link unten)

Quelle: SpiFa