Archiv für den Monat: Juli 2020

Deutlich mehr telefonische Beratungen und Videokonsultationen im März 2020

Berlin – Die COVID-19-Pandemie hat sich im März 2020 stark auf die vertragsärztliche Versorgung ausgewirkt. Mit Beginn der Kontakteinschränkungen ab dem 16. März sind Patienten zunehmend konsequent zuhause geblieben, medizinische Maßnahmen mussten auf das Notwendigste reduziert und neue Wege, etwa im Bereich der Telekonsultation, gesucht werden.

Aus den Abrechnungsfrühinformationen von 14 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen ist zu erkennen, dass im Zeitraum vom 4. bis 31. März 2020 insgesamt rund 500.000 telefonische Beratungen mehr abgerechnet wurden als im Vorjahreszeitraum. Die stärkste Zunahme ist im Zeitraum vom 18. bis 24. März zu beobachten – also kurz nach Schließung der Schulen und mit Beginn der weiteren Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen. Auch bei den Videosprechstunden zeigt sich im Laufe des März 2020 ein deutlicher Zuwachs – im Vergleich zur telefonischen Beratung hat sie aber eine nachgeordnete Bedeutung. Trotz dieser Entwicklung bleibt der persönliche Kontakt wesentlich für die medizinische Beurteilung einer gesundheitlichen Beschwerde.

Quelle: Zi

Zi-Erhebung „Besondere Kosten im Praxismanagement“

Berlin – Verschiedene gesetzliche Neuregelungen führen in Praxen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zu besonderen Kosten im Praxismanagement. Im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) befragt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten welche Auswirkungen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für das Terminmanagement hat und welcher Aufwand durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden ist. Gefragt wird beispielsweise nach den Aufwendungen für Mitarbeiterschulungen zum Terminmanagement beziehungsweise zum Datenschutz oder was die Integration eines Online-Terminservice in das Praxisverwaltungssystem kostete.

Ein weiteres Thema der Befragung ist der Aufwand, wenn bei Patienten die Arzneimitteltherapie aufgrund von Lieferengpässen umgestellt werden musste. Dabei geht es beispielsweise um die Zeit, die für die Suche nach Ersatzmitteln, Rücksprachen mit Apotheken oder die Patientenaufklärung aufgewendet wurde. Darüber hinaus befasst sich die Befragung mit besonderen Kosten aus der Covid-19-Pandemie. Hier geht es beispielsweise um zusätzliche Sachkosten durch Anschaffungen wie Trennwände für einen besseren Infektionsschutz in der Praxis.

53.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden persönlich zur Teilnahme eingeladen. Postaufgabe der Einladungsschreiben ist am 30.06.2020. Die Angeschriebenen haben bis zum 31. Juli Zeit, um an der Befragung teilzunehmen. Mit dem Schreiben des Zi erhalten sie die erforderlichen Zugangsdaten, die sie online eingeben, um zum Fragebogen zu gelangen. Für ihre Bemühungen erhalten Praxen eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Mit Ihrer Teilnahme unterstützen die Praxisinhaberinnen und -inhaber neben der gesundheitsökomischen Forschung in der ambulanten Versorgung auch ihre KV und die KBV, eine belastbare Datenbasis für die Bewertung dieser Themen zu schaffen. Mit einer breiten Teilnahme aller Fachgruppen können Kosten und Aufwand mit repräsentativen Daten auf Bundes- und Landesebene fundiert bemessen werden.

Weitere Informationen und Hinweise zur Teilnahme finden Interessierte im Einladungsschreiben des Zi oder im Internet unter dem folgenden Link:

Für Fragen und Unterstützung steht außerdem die Zi-Treuhandstelle telefonisch unter Tel. +49 30 4005 2444 oder per Mail (kontakt@zi-treuhandstelle.de) zur Verfügung.

COVID-19-Krise: Ambulanter Schutzwall hat funktioniert

Berlin – „Sechs Monate ist es her, dass die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hat. Und als erste Bilanz nach dieser Zeit ist klar: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben in der COVID-Krise ihre Leistungsbereitschaft und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Insgesamt kamen im März 2020 rund 350.000 Tests auf eine COVID-19-Infektion sowie rund 850.000 Behandlungsanlässe zur Versorgung einer Infektionen oder eines Infektionsverdachts zusammen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der Veröffentlichung eines ersten Trendreports des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur Entwicklung der ärztlichen Leistungen im 1. Quartal 2020. Der Report basiert auf den ärztlichen Abrechnungsdaten aus 14 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und nimmt die ärztliche Versorgung in der Expansionsphase der COVID-Krise im März 2020 unter die Lupe.

„Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten waren in der Phase maximaler Ausbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen für die Versicherten zur Stelle. Die Auswertung der Abrechnungsdaten zeigt einen großen Ansturm der Versicherten auf alle Vertragsarztpraxen in der ersten Märzhälfte 2020. Wir sehen in dieser Zeit durchweg zweistellige Fallzahlzuwächse gegenüber dem Vorjahreszeitraum“, sagt Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi. „Diese gehen auch mit Vorzieheffekten bei den Arzneiverordnungen für die von COVID-19 besonders gefährdeten Patientengruppen einher, über die wir bereits an anderer Stelle berichteten. Ab dem Zeitpunkt der Schulschließung Mitte März blieben die Menschen dann zunehmend konsequent zuhause und in den Praxen brachen die Fallzahlen ein. Je nach Fachrichtung lag der Fallzahlrückgang mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in der letzten Märzwoche zwischen 37 und 64 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei kann der beobachtete Rückgang in der Leistungsinanspruchnahme nicht darauf zurückgeführt werden, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in ausreichendem Maße für ihre Patienten zur Verfügung gestanden hätten. Aus den Abrechnungsdaten ist zu erkennen, dass die Anzahl abrechnender Ärzte nur geringe Unterschiede zum Vorjahreszeitraum aufweist. So rechneten etwa Hausärzte zwar in der dritten Märzwoche 12 Prozent und in der vierten Märzwoche 39 Prozent weniger Fälle als im Vorjahreszeitraum ab. Die Anzahl abrechnender Hausärzte lag in der dritten Woche aber um 2 Prozent über dem Vorjahreszeitraum und hat sich in der letzten Märzwoche nur um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum verringert. Konkret bedeutet das, dass in den 14 KV-Regionen in der dritten Märzwoche rund 37.900 Hausärzte tätig waren; rund 760 Hausärzte mehr als im Vorjahreszeitraum rechneten dabei einen Fall mit Patientenkontakt ab. Vergleichbare Effekte zeigten sich in der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Obwohl die Augenärzte beispielsweise einen Fallzahlrückgang von 64 Prozent in der letzten Märzwoche hinnehmen mussten, hat sich die Anzahl abrechnender Augenärzte um nur etwa 6 Prozent reduziert. Kurz: Die Ärzte waren präsent“, erläuterte von Stillfried.

„Der Bericht zeigt eindrucksvoll, dass die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung während der kritischen Pandemiephase trotz zunächst mangelnder Schutzausrüstung gewährleistet wurde. Er belegt auch die Flexibilität der ärztlichen Versorgung“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und verwies auf einen Anstieg der Hausbesuche im organisierten Notdienst in der zweiten Märzhälfte sowie die erhebliche Zunahme der Fälle mit Videosprechstunde und solche mit ausschließlich telefonischer Beratung, die einen beträchtlichen Teil des beobachteten Fallzahlrückgangs insbesondere in der hausärztlichen Versorgung ausgleichen konnte. Hofmeister zeigte sich aber auch besorgt über massive Leistungseinbrüche bei Früherkennungsmaßnahmen und Versorgungsleistungen für chronisch Kranke. „Der aktuelle Pandemieverlauf erlaubt es, versäumte Kontrollen jetzt nachzuholen. Sollte dies ausbleiben, wäre das durchaus mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Versicherten verbunden“, betonte Hofmeister.

Im März 2020 breitete sich die COVID-19-Pandemie in Deutschland aus; der Scheitelpunkt (höchste Zahl der Neuinfektionen) wurde Anfang April überschritten. Die Schulschließung am 16. März 2020 und weitere Beschränkungen am 22. März 2020 markierten den Zeitraum größter Betroffenheit in der Bevölkerung.

Quelle: Zi

Perspektive DVT – „Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen“

München – Das Orthopädiezentrum Theresie setzt neben einer genauen Diagnostik und einem breiten Leistungsspektrum auf modernste Medizintechnik zur bestmöglichen und ganzheitlichen Behandlung seiner Patienten aus einer Hand. Zu den Schwerpunkten der Gemeinschaftspraxis von Dr. med. Christian Obersteiner und Dr. med. Christian Schneider gehören die Behandlung von Rücken- und Gelenkschmerzen, die Sportmedizin und insbesondere eine zielführende Diagnostik als Grundlage zur konservativen oder operativen Therapie. Dabei umfassen die Therapiemöglichkeiten des Orthopädiezentrums neben den Operationen konservative Leistungen wie die Akupunktur, Arthrosetherapie, Chirotherapie, Neuraltherapie, gezielte Infiltrationsbehandlungen, Physikalische Therapie oder Schmerztherapie.

Im Mai 2020 erweiterte das Orthopädiezentrum Theresie das eigene Leistungssprektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Dr. med. Christian Obersteiner und Dr. med. Christian Schneider berichten von ihren ersten Erfahrungen:

„Die professionelle Beratung durch SCS ließ keine Fragen offen und die Betreuung während der DVT-Fachkunde und der fachgerechten Vorbereitung unseres Untersuchungsraums war hervorragend. Nicht nur wir, insbesondere unsere Patienten sind begeistert von der hochauflösenden und strahlungsarmen 3-D-Schnittbildgebung, die uns dabei hilft, den Grund der Patientenbeschwerden exakt festzustellen und den optimalen Therapieplan einzuleiten.

Dabei ist die Handhabung des Systems äußerst einfach und die Untersuchung schnell und nahezu selbsterklärend durch unser Praxispersonal durchzuführen. Besonders schätzen wir, dass wir das weitere Vorgehen bereits unmittelbar nach der Untersuchung mit unseren Patienten besprechen können. Weitere zeitaufwändige Besuche in anderen Praxen sind nicht mehr erforderlich. Vielen Dank, liebes SCS Team, das DVT hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen.“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Orthopädiezentrum Theresie
Dres. Schneider und Obersteiner
Theresienhöhe 13A
80339 München
www.oz-theresie.de

Manuelle Medizin 2 – Diagnostische und therapeutische Techniken praktisch anwenden

Das Werk „Manuelle Medizin 2 – Diagnostische und therapeutische Techniken praktisch anwenden“ (2. Auflage) sei, so die Aussage der Herausgeber Dr. Ulrich Böhni (Schaffhausen), Dr. Markus Lauper (Bern) und Prof. Hermann Locher (Tettnang), ein Buch, welches die Kursinhalte der Manuellen Medizin wiederholt und auch vertieft. Das Buch biete einen maximalen Praxisbezug und sei für den Einsteiger und für den Fortgeschrittenen geeignet. Zusätzlich biete die neue Auflage eine Erweiterung der bisherigen Techniken.

Das Buch ist im Jahr 2020 erschienen und umfasst 584 Seiten mit 1660 Abbildungen. Zumeist handelt es sich um fotografische Darstellungen der Techniken. Diese werden durch eine farbige Symbolik ergänzt, um das sehr komplexe dreidimensionale Geschehen in zweidimensionalen Bildern gut und verständlich darzustellen. Sehr gut werden die Abbildungen durch zusätzliche, detailliertere, Bilder der Grifftechniken ergänzt. Positiv zu erwähnen sind insbesondere die Tips und Hinweise der Herausgeber und Autoren zu den favorisierten Einstellungen der Hilfsmittel, wie z.B. der Untersuchungs-/Behandlungsliege.

Die Gliederung des Buches ist übersichtlich, leicht verständlich und erleichtert auch das schnelle Nachschlagen zu einzelnen Fragestellungen. Diese gliedert sich in die einzelnen Körperregionen. Am Ende des Buches findet sich ein Kapitel mit den allgemeinen Grundlagen, welches für den erfahrenen Leser nochmals eine wunderbare und sehr gut verständliche Zusammenfassung der Grundlagen bietet

Resümierend möchte ich sagen, dass dies ein Buch ist, welches meines Erachtens als empfehlenswert zu betrachten ist – und dies für alle Fachgruppen, welche mittels Manueller Medizin therapieren. Trotz der Größe und des Umfanges eignet sich das Werk auch als schnelles Nachschlagewerk in der Praxis. Insofern kann das, im Vorwort formulierte, Ziel dieses Buches zweifelsfrei als erfüllt betrachtet werden.

Dr. David Merschin, Berlin Helios Klinikum Bad Saarow

Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie: Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

Berlin – Vertragsärztinnen und -​ärzte können zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen. Eine entsprechende Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie, die nicht im Zusammenhang mit der Coronavirus-​Pandemie steht, beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Als Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt insbesondere, dass die oder der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht.

Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind, sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis z. B. eines Online-​Fragebogens, einer Chat-​Befragung oder eines Telefonates.

„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.

Anlass der Richtlinienänderung war die berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Musterberufsordnung. Mit der getroffenen Regelung greift der G-BA die Vorgaben der Musterberufsordnung auf und trägt ihnen in der Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie Rechnung.

Mit demselben Beschluss setzte der G-BA noch weitere Änderungen an der AU-​Richtlinie um:

Elektronische AU-​Bescheinigung für die Krankenkasse
Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-​Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice-​ und Versorgungsgesetz (TSVG) um.

Klarstellung Ausnahmetatbestände

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, für die Versorgung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. Der G-BA stellte klar, dass die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie darstellt und ergänzte den Punkt in seiner Liste der Ausnahmetatbestände.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie des G-BA

In der Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte Krankschreibung – von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer sowie die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Quelle: G-BA

Studie zu Verbesserungen bei Arbeitsabläufen in der orthopädischen Chirurgie

Berlin – Mindestens 2,5 Millionen Kunstgelenke werden jährlich weltweit in Knie und Hüfte eingesetzt. Um die Arbeitsabläufe effektiv durchzuführen, muss jeder Handgriff sitzen. Eine neue Studie der Universitätsmedizin Leipzig hat nun untersucht, wie Operationen optimal gestaltet werden können. Und wie Operationssäle eingerichtet sein müssen, damit effizient gearbeitet werden kann.

Mithilfe von 3D-Darstellungen kann das Klinikpersonal prüfen, wie die Abläufe im OP-Saal verbessert werden könnten.

Es geht um die Körperhaltung der Ärzte und Assistenten, die Dauer der Operation und eine effektive Anordnung des medizinischen Equipments. Passt das alles zusammen, verläuft eine Operation effizient und schont auch noch die Gesundheit des Personals. Doch an welchen Stellschrauben muss gedreht werden, welche Abläufe kann man optimieren, damit eine Operation für alle Beteiligten ideal verläuft? Um das herauszufinden, haben sich Informatiker vom Innovationszentrum für Computerassistierte Chirurgie (ICCAS) der Medizinischen Fakultät zusammen mit Medizinern und Ärzten vom Universitätsklinikum Leipzig (UKL) konkret die Abläufe bei Operationen von Koxarthrose und Gonarthrose angeschaut. Bei diesen Eingriffen werden erkrankte Gelenkteile in der Hüfte und im Knie mit Kunstgelenken, sogenannten Endoprothesen, ersetzt.

2016 begann das Team um die Medizininformatikerin Juliane Neumann mit der Datenerfassung. Hierfür wurden Hüft- und Knieoperationen an der Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und plastische Chirurgie aufgezeichnet und analysiert. „Da sich die Raumaufteilung auf die chirurgischen Abläufe, die Körperhaltung der Mitarbeitenden sowie die Zusammenarbeit auswirkt, bietet unsere Studie Vorschläge zur Reduktion der Operationsdauer und der Effizienzerhöhung bei der Übergabe der chirurgischen Instrumente, welche eine Verbesserung der operativen Prozesse mit sich bringt”, so ICCAS-Studienleiterin Juliane Neumann. Vorangegangene Studien wiesen bereits den Zusammenhang zwischen Arbeitsablauf und Ausstattungslayout nach. Momentan entspricht die Einrichtung von OPs häufig entweder den Präferenzen der leitenden Chirurgen, des Pflegepersonals oder den Richtlinien der Klinik. Doch das ist nicht immer effektiv. Anhand grafischer 3D-Darstellung der OPs kann das klinische Personal nun Vorschläge zur Gestaltung einfließen lassen. Anschließend werden die Vorschläge mit Hilfe computergestützter Prozesssimulation hinsichtlich ihrer Effizienz und Ergonomie überprüft.

Erste Veränderungen im OP-Saal führten direkt zu Verbesserungen: Das Klinikpersonal bestätigte eine bessere Körperhaltung und eine gute Funktionsfähigkeit der Räume. „Die Übergabe von Instrumenten verlief schneller und ermöglichte eine bessere Handhabung mit weniger Körperrotationen der Chirurgen”, erklärt Studienpartner Prof. Dr. Andreas Roth von der Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und plastische Chirurgie, UKL. Die neu konzipierten OP-Setups weisen sowohl in der Simulationsumgebung als auch im intraoperativen Bereich bessere Leistungen auf, nichtsdestotrotz sollten andere Kliniken nicht ohne vorherige Überlegungen und Tests ihren OP umgestalten. Prozessänderungen sind immer vor der Implementierung in der realen Umgebung abhängig. Sie müssen getestet werden, um die Patientensicherheit und die Prozesseffizienz nicht zu gefährden. In nahezu allen Industriebereichen, etwa im Flugverkehr, der Produktion oder Logistik, werden Prozesse simuliert und getestet. Im Klinikalltag ist das jedoch häufig nicht der Fall. Stattdessen werden Änderungen aus der Erfahrung des Personals abgeleitet.

Das ICCAS ist eine Einrichtung der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig und Vorreiter bei der Entwicklung computergestützter Technologien, intelligenter Assistenzsysteme und bildgestützter Interventionen in der Chirurgie. Es bildet die Schnittstelle zwischen klinischen Anforderungen und wirtschaftlicher Umsetzung wegweisender biomedizinischer Technologien nach Medizinproduktegesetz. Ziel ist die Verbesserung von Therapiemethoden und Arbeitsabläufen zur Erhöhung der Patientensicherheit und der gesundheitsökonomischen Effizienz. Die aktuelle Studie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und ist jetzt erschienen.

Quelle: UniLeipzig

Neu im BVOU Study Club: Webinar-Reihe Technische Orthopädie

Berlin – Der BVOU Study Club erlangt in Corona-Zeiten als etablierte elektronische Fortbildungsplattform eine besondere Bedeutung. Seit dem Start vor fünf Jahren wurden über 45 Webinare angeboten und bereits mehr als 4.000 Kolleginnen und Kollegen haben seitdem an einem Webinar teilgenommen. Das Interesse am BVOU Study Club hat mit Beginn der Corona-Krise sprunghaft zugenommen.

Dabei erfreuten sich insbesondere Webinar-Serien, z.B. zur Osteoporose und Alterstraumatologie oder zur Therapie von Knorpelschäden, großer Beliebtheit.

Mit der neuen Serie zur technischen Orthopädie möchten wir diese Tradition der Webinar-Reihen fortsetzen. Außerdem sehen wir gemeinsam mit unseren Referenten gerade für Themen abseits des orthopädisch-unfallchirurgischen Mainstreams ein großes Potential im Fortbildungsformat des Webinars. Während es traditionell schwerfällt, ausreichend Teilnehmer für Vor-Ort-Seminare zu mobilisieren, können Webinare von 45-90 Minuten Länge von jedem Ort der Welt und zusätzlich auch zeitversetzt im Archiv besucht werden.

Gemeinsam mit Prof. Dr. med. Dipl. oec. Bernhard Greitemann gestaltet der BVOU Study Club eine Webinar-Reihe zur Technischen Orthopädie mit folgenden Themen und Terminen:

08.07.2020:         Orthesenversorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie (im Archiv)

16.09.2020:         Einlagenversorgung

04.11.2020:         Prothesenversorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie

Im Rahmen der Live-Webinare können Fragen gestellt werden, die vom Referenten beantwortet werden und eine Diskussion wie bei einem Live-Seminar zulassen. Sollten Sie ein Webinar verpasst haben, können Sie die gesamte Serie auch im Webinar-Archiv zu einem späteren Zeitpunkt ansehen. Auch hier können Fragen gestellt werden, die zeitversetzt vom Referenten beantwortet werden.

Die Teilnahme an Webinaren des BVOU Study Club ist für BVOU-Mitglieder kostenfrei möglich. Nicht-Mitglieder können ein Jahresabonnement zum Preis von 99 € erwerben.

Perspektive DVT – Einfache Untersuchung und schnelle Diagnosestellung

Ganderkesee – Das MVZ Ganderkesee, Facharztpraxis für Orthopädie, Unfallchirurgie, Chirurgie und Anästhesie, ist spezialisiert auf die Untersuchung und Behandlung von Erkrankungen des gesamten Bewegungsapparates. Unter der Leitung von Dr. Ralph Wallinger und Dr. Olaf Reiners setzt das MVZ, neben einer genauen Diagnostik und einem breiten Leistungsspektrum, auf modernste Medizintechnik zur bestmöglichen Patientenversorgung aus einer Hand. Dabei liegen die eigenen Schwerpunkte auf der konservativen und operativen Behandlung von degenerativen Gelenkerkrankungen, aber auch von Sport-, Privat- und Arbeitsunfällen – ambulant wie auch stationär.

Zu den operativen Tätigkeiten des MVZ gehören Arthoskopien von Hüfte, Ellenbogen, Sprunggelenk, Knie und Schulter aber auch die Vorfuß- und Schulterchirurgie sowie der Ersatz von Kreuzband, Knie- und Hüftgelenk. Zudem bietet das MVZ konservative Behandlungen bei Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die komplette Bandbreite der Weichteilchirurgie an.

Im Januar 2020 erweiterte das MVZ Ganderkesee das eigene Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Dr. med. Joachim Niemeier berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Nicht nur unser Team, sondern insbesondere auch unsere Patienten sind von den 3-D-Aufnahmen begeistert! Das SCS DVT erstellt 3-D-Schnittbilder mit einer beeindruckenden Bildauflösung, die bis um das 4-fache größer ist, als die von herkömmlichen CT-Geräten. Als Handchirurg schätze ich am SCS DVT gerade die schnelle Diagnosestellung. Die detailgetreue Darstellung der ossären Strukturen und komplexer Frakturverhältnisse ist schlichtweg begeisternd – und das bei der äußerst geringen Strahlenbelastung. Gerade bei der Diagnostik von Handwurzelverletzungen ist das SCS DVT zu einem unverzichtbaren Diagnostikinstrument geworden.“

Dabei gestaltet sich die Untersuchung mit dem SCS DVT äußerst einfach. Der Patient sitzt bequem im Stuhl, das DVT kann perfekt an den Patienten angepasst werden. Vorgegebene und sehr umständliche Positionierungen, wie beim klassischen 2-D-Röntgen, sind damit endgültig Geschichte. Die Aufnahme dauert nur etwa 30 Sekunden.

MVZ Ganderkesee
Facharztpraxis für Orthopädie, Unfallchirurgie, Chirurgie und Anästhesie
Grüppenbührener Straße 7
27777 Ganderkesee
www.mvz-ganderkesee.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou  oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Summer School 2020: Anmeldung für Schnupperkurs in Orthopädie und Unfallchirurgie

Berlin – Medizinstudierende können sich noch bis zum 29. Juli für die Summer School 2020 der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 23.9. bis zum 25.9.2020 in Sommerfeld bei Berlin bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der 12. Summer School stehen neben Diskussionsrunden zu Bewerbung, Karriereplanung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch vielfältige Workshops zu den Bereichen Arthroskopie, Endoprothetik, Osteosynthesetechniken, Nahttechniken sowie K-Taping und Manuelle Medizin.

Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Andreas Halder und Dr. Andreas Seekamp für die DGOU sowie Dr. Wolfgang Willauschus für den BVOU.
Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 29.7.2020 für einen der 30 Plätze der Summer School 2020 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2020 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net