Archiv für den Monat: Juli 2020

KBV: Auf weitere digitale Anwendungen vorbereiten

Berlin – Die ersten medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sollen noch in diesem Jahr bereitstehen. Vor diesem Hintergrund hat KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an alle Ärzte und Psychotherapeuten appelliert, sich rechtzeitig um die nötige Technik und um einen elektronischen Heilberufsausweise zu kümmern.

In den Startlöchern stehen das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan. Ab 2021 müssen alle Ärzte dann sämtliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen elektronisch übermitteln. Der Patient erhält nur noch einen Ausdruck für seinen Arbeitgeber und für sich.

Für die Nutzung ist ein Update des Konnektors nötig. Zudem benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM) zur sicheren Übertragung von Daten und einen elektronischen Heilberufsausweise für die Signatur.

Spätestens ab 1. Januar 2021 müssten diese digitalen Geräte und Dienste in den Praxen vorhanden sein, da sonst beispielsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr ausgestellt werden kann, betonte Kriedel in einem Video-Interview mit KV-on.

Bei der Wahl der Anbieter sollten Praxen auf die Kosten achten und sich dabei an der Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) orientieren, die die KBV mit den Krankenkassen abgeschlossen hat, sagte Kriedel. In der Vereinbarung sind alle Pauschalen aufgeführt, die Ärzte und Psychotherapeuten für die Ausstattung und den laufenden Betrieb, zum Beispiel des KIM-Dienstes, erhalten.

Nächste Ausbaustufe: Update zum E-Health-Konnektor

Kriedel wies darauf hin, dass mit dem derzeitigen Konnektor nur das Versichertenstammdatenmanagement durchgeführt werden kann. Für die neuen Anwendungen sei ein E-Health-Konnektor nötig. Dazu werde auf das vorhandene Gerät lediglich ein Software-Update aufgespielt – ohne, dass der Konnektor ausgetauscht werden müsse. Die Updates werden im Juli und August erwartet.

Der E-Health-Konnektor sei die erste Stufe für die medizinische Datenübertragung, womit Daten verschlüsselt werden könnten, erläuterte Kriedel. Das bedeute, „dass damit ein Arzt einem Kollegen einen elektronisch unterschriebenen Brief schicken kann“. Zudem könnten auch für Patienten Daten wie der Notfalldatensatz oder der Medikationsplan elektronisch und rechtlich sicher übertragen werden.

Kommunikationsdienst notwendig

Um Arztbriefe oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schnell und sicher an die Empfänger weiterleiten zu können, sei zusätzlich ein Kommunikationsdienst notwendig, erläuterte Kriedel.
Dafür werde es mehrere Anbieter geben, kündigte Kriedel an. Auch die KBV werde voraussichtlich Mitte August einen KIM-Dienst auf den Markt bringen mit dem Namen kv.dox.

Derzeit sei ein KIM-Dienst noch freiwillig, aber ab dem 1. Januar 2021 brauche jeder Arzt diesen sowie den elektronischen Heilberufsausweis, damit er die gesetzliche Pflicht zur Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen erfüllen könne.

TI-Störung: Gematik muss stärker Verantwortung übernehmen

Die vor ein paar Wochen aufgetretene TI-Betriebsstörung, wovon rund 80.000 Praxen betroffen waren, nannte Kriedel einen „Rückschritt für die Akzeptanz der Digitalisierung“ und forderte von der gematik, dass sie stärker Betriebsverantwortung übernimmt.

Künftig müssten derartige Betriebsstörungen verhindert werden, betonte er. „Und wenn doch eine auftritt, dann muss ein Plan B vorliegen.“ Die Versorgung müsse weitergeführt werden können.

Denn in zwei Jahren würden vielleicht fast alle Verordnungen und Dokumentationen über die TI laufen. Wenn diese dann ausfalle, werde das Gesundheitswesen im ambulanten Bereich für diese Zeit lahmgelegt, mahnte Kriedel. Dafür müsse es Ausfallszenarien geben. Er hoffe, „dass die gematik diese Lektion gelernt hat“.

Quelle: KBV

Perspektive DVT – „Chirurgie Bad Schwartau“ mit moderner 3-D-Bildgebung

Bad Schwartau – Die Gemeinschaftspraxis „Chirurgie Bad Schwartau“ befindet sich auf dem Gelände des im Zentrum Bad Schwartaus gelegenen ASKLEPIOS Ärztehauses. Sie besteht aus fünf Fachärzten und einem allgemeinmedizinischen Weiterbildungsassistenen. Schwerpunktmäßig befasst sich die Chirurgische Gemeinschaftspraxis u. a. mit der Fuß- und Handchirurgie, der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Gefäß-  und Allgemeinchirurgie. Zusätzlich stehen die Kollegen regelmäßig für Patienten mit akuten Verletzungen und Arbeitsunfällen zur Verfügung und werden durch den Rettungsdienst angefahren.

Mit dem digitalen Volumentomographen SCS MedSeries® H22 erweitert die chirurgische Gemeinschaftspraxis nun ihr Leistungsspektrum um die eigenständige und hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung. Damit erhält die Praxis neue diagnostische Einsichten und unmittelbar verfügbare 3-D-Modelle für die OP-Planung.

Dr. med. Erik Wilde, Facharzt in der Chirurgischen Gemeinschaftspraxis Chirurgie Bad Schwartau, berichtet über seine ersten Erfahrungen:

„Wir sind als Team engagiert, unsere Patienten in den Spezialsprechstunden, aber auch in der Akutsprechstunde umfassend zu versorgen. Oft fehlten hochauflösende 3-D-Schnittbildaufnahmen, um detaillierte Fragestellungen, z. B. die Durchbauung einer Arthrodese oder das Ausmaß einer Fraktur, zufriedenstellend und ohne Zeitverzug beantworten zu können. Durch die Einführung des SCS DVT erhofften wir uns eine Lösung dieses Problems.

In der Umsetzung wurden unsere Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Die Qualität der Bilder machen eine Beantwortung der Fragen mehr als möglich und bieten auch bei der Operationsplanung eine ideale Möglichkeit, dem Patienten das Vorgehen zu erläutern. Die technische Durchführung ist intuitiv und kann von den Mitarbeiterinnen leicht umgesetzt werden. Die angenehme und praxisnahe Betreuung durch den Hersteller ließ keine Fragen offen. Da sich auch die wirtschaftliche Entwicklung schon früh nach dem Start positiv darstellt, sind wir von der Entscheidung für ein SCS DVT mehr denn je überzeugt.“

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Dres. Boger, Randt, Sax, Schulze, Wilde, Olms (Ang Arzt)
Chirurgie Bad Schwartau
Am Kurpark 1
23611 Bad Schwartau
www.chirurgie-bad-schwartau.de

Behandlungsfehler – Die Spitze des Eisbergs ?

Frankfurt am Main – Alle Jahre wieder: Statistiken von vorgeworfenen und nachgewiesenen medizinischen Fehlern landen zuverlässig auf den Titelseiten der Medien. Und natürlich sind die Zahlen wieder gestiegen… So erstellte der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) in 2019 rund 14.500 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern. In einem Viertel davon bestätigte sich der Verdacht einer Fehlbehandlung, in jedem fünften Fall habe der Fehler den erlittenen Schaden auch verursacht. Die Zahlen der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern liegen meistens deutlich niedriger und im Vergleich zu allen durchgeführten Behandlungen im niedrigen Promillebereich. Aber: jeder Fall einer nachgewiesenen Fehlbehandlung ist ein Fall zu viel. Es ist daher erfreulich, dass sich in den vergangenen Jahren in der Medizin eine „Fehlerkultur“ entwickelt hat. Gravierende Fehler lassen sich durch aktive Qualitätsmaßnahmen zum großen Teil vermeiden. Aus einer „Fehlerkultur“ wird somit zunehmend eine „Fehlervermeidungskultur“.

Warum nehmen tatsächliche oder vermeintliche Fehler dann aber zu?

In einer zunehmend aufgeheizten öffentlichen Atmosphäre und Debatte, nimmt die Bereitschaft Behandlungsergebnisse, die nicht den persönlichen Erwartungen entsprechen, auf fehlerhafte Behandlungen zurückzuführen, stetig zu. Komplikationen werden nicht mehr akzeptiert, auch wenn über ihr mögliches Auftreten sach- und fachgerecht aufgeklärt wurde. Durch Arbeitszeitkorsetten aufgezwungene Arbeitsteilung, ständige Arbeitsverdichtung und ausufernden Dokumentationszwang leidet zudem das persönliche Arzt-/Patientenverhältnis. Der Arzt muss für alles Zeit haben – außer für seine Patienten. Aus einem sehr persönlichen Verhältnis entwickelt sich eine „Kundenmentalität“, die nicht nur eine fachgerechte ärztliche Behandlung einfordert, sondern auch massiv das gewünschte Behandlungsergebnis. Diese Kundenmentalität wird durch die immer stärker propagierte Ökonomisierung des Gesundheitswesens mit gleichzeitig zunehmendem Marginalisierungsdruck auf die Leistungserbringer gefördert. Es resultieren Spannungsfelder, die eine höhere Klagebereitschaft, mehr Begutachtungen und folglich mehr entdeckte „Fehler“ generieren. Das Wort „Ärztepfusch“ ist dann schnell zur Hand – und unterstellt durch diese Wortwahl bewusst Vorsatz oder mindestens Fahrlässigkeit. Der ärztliche Berufsstand wird dadurch zunehmend diskreditiert und das für jeden Behandlungserfolg erforderliche Vertrauen a priori unterminiert.

Gibt es also immer mehr „Behandlungsfehler“ oder werden sie durch die genannten Entwicklungen nur häufiger aufgedeckt? Und: sehen wir nur die Spitze eines Eisbergs? Orthopädie und Unfallchirurgie standen und stehen immer im Fokus der „Ermittlungen“ und Sachstände. In der Orthopädie geht es schließlich um einen gesteigerten Lebenskomfort, in der Unfallchirurgie um die Erreichung mindestens des „status ante“. Das heißt, die Erwartungen sind gewaltig. Die Heilungsversprechen aber auch! Viele der bahnbrechenden, innovativen und medial gehypten Operationstechniken oder Implantate der vergangenen Jahre sind schon wieder „vom Markt“ oder irrelevant geworden. Die „Kunden“ lechzen nach immer neuen Heilmethoden – und diese Wünsche werden nicht nur erfüllt, sondern von Industrie, Ärzten und Auflage steigernden Presseberichten auch noch geschürt. Meist ohne nachgewiesene Evidenz. Klassisches Marketing eben – nicht selten unseriös und in erster Linie „marktorientiert“. Nur, dass das Produkt bei Versagen nicht einfach verschrottet werden kann. Versprechen und Erwartungen werden so häufig nicht erfüllt. Behandlungsfehler? Wer die Medizin konsequent durchökonomisiert, muss sich über solche Entwicklungen nicht wundern. Hippokratischer Eid und Ökonomie? Da ist Spannung vorprogrammiert!

Sehen wir also die Spitze eines Eisbergs? Vermutlich nicht. Gravierende Fehler werden heute meist sicher erkannt und zu recht beklagt. Dazu sind sie gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie in der Regel zu offensichtlich. Gleichzeitig steigen aber auch die Schadensansprüche und -summen. Haftpflichtversicherer reagieren und „steigen aus“ oder erhöhen die Prämien massiv. Aber auch schicksalshafte Verläufe werden inzwischen in jahrelangen, für alle Parteien zermürbenden Prozessen mit zahlreichen Gutachten und Gegengutachten „aufgearbeitet“. Hier böten gegenseitige Kompromissbereitschaft und Entschädigungsfonds häufig schnellere Verfahren und akzeptable Kompensationen. Helfen anonymisierte Fehlermeldesysteme weiter oder helfen sie lediglich einen „Schnüffelstaat“ zu reanimieren? Zu einer „Fehlerkultur“ gehört ein offenes und ehrliches Bekenntnis zu echten Fehlern. „Whistleblower“ haben hier nichts verloren! Sie würden Misstrauen, Angst und einem Trend zur Defensivmedizin Vorschub leisten. Die gegenwärtigen Instrumente zur Aufklärung vermeintlicher Behandlungsfehler sind völlig ausreichend – mit den Gutachtern und Schlichtungsstellen der Ärztekammern an der Spitze. Wer bei „Google“ sucht, findet unter dem Begriff Behandlungsfehler über 450.000 Treffer. An Information und Möglichkeiten mangelt es also nicht.

Wer Behandlungsfehler vermeiden will, muss neben Strukturen, Prozessen und dem Arbeitsumfeld auch die Qualifikation der Ärzte und Ärztinnen im Auge haben. Nicht umsonst müssen Piloten und Pilotinnen kontingentierte Flugstunden erfüllen und hart trainieren. Dies kann dort unter „geregelten“ Bedingungen geschehen. In der Unfallchirurgie passieren Unfälle aber nun einmal ungeplant. Wer also durch z.B. zu starre, gesetzliche Arbeitszeitregulierungen und andere Ausfallszeiten den erforderlichen operativen „Case Load“ in der „prime time“ der chirurgischen Weiterbildung zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr nicht erreichen kann, wird zukünftig in seinem „Handwerk“ zwangsläufig schlechter „performen“ als die Generationen vor ihm oder ihr. Die alte Binsenweisheit: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ kommt nicht von ungefähr und bedarf keiner randomisierten Studien. Die frühe Flucht in die Superspezialisierung bietet hier nur einen scheinbaren und system-ökonomisch betrachtet, fraglichen wie teuren Ausweg.

Die Etablierung weiterer – auch persönlicher – Mindestmengenregelungen und eine Konzentrierung von Eingriffen auf top-spezialisierte Einrichtungen, werden sich unter diesen Bedingungen nicht vermeiden lassen.

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, auch Behandlungsfehler. Eine Betrachtung reiner „Zuwachsszahlen“ ohne eine differenzierte Analyse der genannten Umfeldbedingungen steht allerdings in der Gefahr, unseriös zu wirken.

Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann
Vizepräsident BVOU
30. Juni 2020