Archiv für den Monat: September 2020

Selbstständigenquote in der vertragsärztlichen Versorgung

Berlin – Freiberuflichkeit in wirtschaftlicher Selbständigkeit ist nach wie vor die zentrale Organisationsform in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung und soll es auch bleiben! Allen Unkenrufen zum Trotz und auch entgegen aller derjenigen Propheten, die aus der ambulanten Versorgungsstruktur eine Versorgungsebene mit fast nur noch angestellten Ärztinnen und Ärzten machen wollen: Nach wie vor sind 73% der Niedergelassenen als wirtschaftlich selbständige Freiberufler tätig, wie eine aktuelle Untersuchung des DIFA zeigt.

„Die Werte sind überzeugend und sie stagnieren seit einiger Zeit auf diesem Niveau. Leider stagniert in der ärztlichen Selbstverwaltung das Interesse an diesen wertvollen Freiberuflern, trotz oder gerade wegen derer Leistung in der Corona-Krise! Wir verstehen das nicht und wollen uns gerade zu deren Sprachrohr machen“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Die Untersuchung zeigt auch, dass es diesbezüglich keine Unterschiede zwischen Haus- und Fachärzten gibt, wie immer mal wieder kolportiert wird.

Zahlen für O und U

Jahr20082009201020112012 201320142015201620172018Differenz
Orthopäden0,840,820,810,790,770,760,740,720,70,680,660,18
Chrirurgen0,60,580,570,560,540,530,520,510,50,490,460,13
Alle Ärzte0,860,840,830,820,810,790,790,770,760,750,730,13

Bei den Chirurgen befinden sich die Freiberufler bereits in der Minderheit. Nur knapp die Hälfte (46%) waren nach dieser Erhebung noch freiberuflich tätig. Sie rangieren damit nur knapp vor den Radiologen, die bereits zu 59% als Angestellte arbeiten.

Bei den Orthopäden sieht es wahrscheinlich aufgrund des recht hohen Anteils an Einzelpraxen noch deutlich besser aus: 66% arbeiten freiberuflich. Allerdings sinkt der Anteil an Freiberuflern hier schneller als in anderen Fachdisziplinen. Aufgrund der Altersstruktur der in Einzelpraxen tätigen Kolleginnen und Kollegen ist damit zu rechnen, dass dieser Trend zur Angestelltentätigkeit sich in den kommenden Jahren in der Orthopädie weiter beschleunigt.

Quelle: SpiFa/BVOU


Verlängerung Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. Klaus Reinhardt informiert in einem Schreiben an die ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über die Verlängerung der Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger ihre Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach Nr. 245 GOÄ analog im Rahmen einer Kompromisslösung zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR verlängert haben.

Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die initial bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen. Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und unter Beachtung vergleichbarer Regelungen, wie z. B. im Rahmen von Behandlungen im Durchgangsarztverfahren (Covid-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4 EUR pro Behandlungstag), wird die Regelung nach Nr. 245 GOÄ analog zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR je Sitzung mit unmittelbarem Arzt-Patienten-Kontakt bis zum Jahresende (31.12.2020) fortgeführt.

Darüber hinaus konnte die gemeinsame Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19 -Pandemie („Psychotherapie per Videoübertragung“) bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Die geänderten Abrechnungsempfehlungen (Anlagen) werden auf der Homepage der Bundesärztekammer veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Klaus Reinhardt

G-BA

Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittelrichtlinie am 1.1.2021

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag (24.10.2020) in Berlin beschlossen, das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal zu verschieben. Neuer Stichtag ist damit der 1. Januar 2021. Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bisher hätten nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen. Die KBV befürchtet, dass am 1. Oktober 2020 die notwendige Aktualisierung der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Durch eine veraltete Praxissoftware werden jedoch fehlerhafte Heilmittelverordnungen ausgestellt, was wiederum zu einem erhöhten Prüfaufwand bei den Heilmittelerbringern führt. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Vorgaben wäre somit nicht sichergestellt. Um die Neuerungen in der Heilmittelversorgung trotz der Verzögerung in der vertragsärztlichen Versorgung einheitlich zu etablieren, hat der G-BA im Hinblick auf die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte einen Folgebeschluss gefasst: Auch diese wird erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Übergang von der „alten“ zur „neuen“ Heilmittelverordnung

Nach Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 hatte der G-BA die Heilmittel-Richtlinie sowie die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an die gesetzlichen Änderungen angepasst: Zu den wichtigsten Punkten zählt die Einführung einer „orientierenden Behandlungsmenge“. Dies bedeutet, dass die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge an Behandlungseinheiten bei der zahnärztlichen oder ärztlichen Verordnung nur noch als Orientierung gilt. Sofern medizinisch erforderlich, können weitere Einheiten verordnet werden, auch ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Neben gesetzlich notwendigen Anpassungen verlängerte der G-BA zudem die Gültigkeit von Heilmittelverordnungen von 14 auf 28 Tage.

Die im September 2019 beschlossene Reform der Heilmittelversorgung sollte zum Stichtag 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ziel der einjährigen Vorlaufzeit war es, einen reibungslosen Übergang von der „alten“ zur „neuen“ Heilmittel-Richtlinie zu gewährleisten. Denn Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen für die Verordnung von Heilmitteln nur solche elektronischen Programme nutzen, die von der KBV zugelassen (zertifiziert) sind.

Flächendeckende Umsetzung erst zum 1. Januar 2021 sichergestellt

Trotz zahlreicher Informations- und Unterstützungsmaßnahmen, die nach eigenen Angaben von Seiten der KBV angeboten wurden, haben bisher nicht genügend Softwarehersteller das Zertifizierungsverfahren begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen. Auswertungen der KBV um Stand August zeigen, dass nur wenige Hersteller vollständig für den Start zum 1. Oktober vorbereitet sind. Für rund ein Viertel der Softwareprodukte, für die eine Zertifizierung angekündigt waren, hatten die Hersteller noch keine Unterlagen eingereicht. Die unparteiischen Mitglieder des G-BA gehen davon aus, dass mit der nun verlängerten Vorlaufzeit die Softwarehersteller dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Prozesse bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sind. So kann eine flächendeckende Umsetzung der geänderten Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 sichergestellt werden. Die Beschlüsse zur Verschiebung des Inkrafttretens treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung Der G-BA hat die Aufgabe, in seinen Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln wie z. B. Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Ergo-, Stimm- und Sprachtherapie für gesetzlich Versicherte zu regeln. Die Richtlinie bestimmt dabei insbesondere die Voraussetzungen, unter denen diese Heilmittel ärztlicher- wie zahnärztlicherseits verordnet werden können sowie Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern geregelt.

Quelle: G-BA

Barmer Krankenhausreport 2020

Berlin – „Jedes Jahr sterben rund 100.000 Menschen nach einer Operation im Krankenhaus. In vielen Fällen wäre deren Tod vermeidbar. Doch dazu müsste die Qualität in der Versorgung gesteigert. Beziehungsweise die Versorgung an geeigneten Krankenhausstandorten mit ausreichender Expertise konzentriert werden“, führte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorsitzender der Barmer, in das Schwerpunktthema des diesjährigen Barmer Krankenhausreports auf einer Pressekonferenz am 24. September 2020 in Berlin ein. Studienautor des Reports ist Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.

Exemplarisch untersucht der Report fünf verschiedene Indikationen: die bariatrische Chirurgie, Operationen an der Wirbelsäule sowie Eingriffe bei Bauchaortenaneurysmen, Darmkrebs und Pankreaskrebs. Bei allen handelt es sich um komplexe und planbare Operationen. „Zu behaupten, dass Mindestmengen dazu führten, dass die Gesamttodesrate signifikant sinken würde, ist unseriös und irreführend“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in Reaktion auf die Vorstellung des Reports.

Einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Behandlungsqualität und Fallzahl gebe es bei den Eingriffen an der Wirbelsäule zudem nicht, konstatierte Straub. Ein möglicher Grund dafür könne sein, dass es hierbei sehr viele unterschiedliche Operationsverfahren gebe, die sich in den Abrechnungsdaten der Krankenkassen alleine nicht darstellen ließen. Der vorliegende Report stoße auch an die Grenze der Messbarkeit von tatsächlicher Behandlungsqualität anhand von Abrechnungsdaten, informierte Augurzky in diesem Zusammenhang. Der Versorgungsforschung sollten zusätzlich detailliertere medizinische Daten zugänglich gemacht werden, zum Beispiel Registerdaten, um ein differenzierteres Bild der Behandlungsqualität erhalten zu können, forderte Straub deshalb.

Quelle: Barmer/DKG

COVID-19 Pauschale: Verlängerung des Hygienezuschlags

Berlin – Um die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, haben sich Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. Die Einigung gilt demnach auch für ambulante Versorgungen an Krankenhäusern und trägt folgenden Wortlaut:

Um einerseits die bestmögliche Versorgung der Unfallverletzten in Anbetracht der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie durch die D-Ärzte sicherzustellen und andererseits gleichzeitig einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für die D-Ärzte und ihre Praxismitarbeiter sowie auch für die verletzten Versicherten zu leisten, erklären die DGUV und die SVLFG für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sich an den für die Behandlung ihrer Versicherten entstandenen bzw. noch entstehenden Mehraufwendungen für Infektionsschutz wie folgt zu beteiligen:

  1. Als pauschale Abgeltung von Preis- und Mengensteigerungen infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und seitens der D-Ärzte den Patienten zur Verfügung gestelltem Mund-Nase-Schutz und für weiteren entstandenen Mehraufwand zur Minderung des Infektionsrisikos wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zusätzlich zu den Behandlungskosten für jeden Behandlungstag eine Pauschale erstattet.
  2. Aufgrund der im Moment nicht zu beziffernden tatsächlichen Kosten für den Infektionsschutz wird für diese Pauschale der Betrag von 4 Euro festgelegt. Die Pauschale gilt rückwirkend ab dem 16.03.2020.
  3. Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden. Für zurückliegende bereits abgerechnete Behandlungen kann die Pauschale dem UV-Träger nachträglich in Rechnung gestellt werden.
  4. Diese Regelung war zunächst befristet bis zum 30.06.2020 und wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Quelle: DGUV

Perspektive DVT – „Qualität der Diagnostik hat uns überzeugt“

Mannheim – Unter der ärztlichen Leitung von Dres. Thomas Rupp und Olaf Jacobsen sowie FA Christoph Biscas, bietet die orthopädische und unfallchirurgische Gemeinschaftspraxis ORTHOMANNHEIM das komplette Spektrum orthopädischer und unfallchirurgischer Behandlungen an. Ihre Patienten betreuen die Fachärzte für Orthopädie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, Physikalische & Reha-Medizin, Chirotherapie und Notfallmedizin von A bis Z – angefangen bei der umfassenden Diagnostik, über die individuelle Heilbehandlung, bis hin zur Nachkontrolle.

Unter dem Einsatz modernster Diagnostik und patientenfreundlicher Therapien liegen die Schwerpunkte der Praxis bei Operationen im Bereich des Bewegungs- und des Gelenkapparats, die sowohl ambulant als auch stationär vorgenommen werden können.

Mit dem Einzug in das neue und hochmoderne Gesundheitszentrum „Franklin-Klinik“ im Juli 2020 erweitert die ORTHOMANNHEIM ihr diagnostisches Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22. Damit profitieren das Praxispersonal und die Patienten der ORTHOMANNHEIM gleichermaßen von der unmittelbar verfügbaren 3-D-Schnittbildgebung mit höchster Bildauflösung und Strahlenhygiene.

Facharzt Christoph Biscas berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Schon früh im Jahr 2019 erfuhren wir über den BVOU Näheres über das neue Untersuchungsverfahren DVT und die Systeme der Firma SCS. Bei einer Hospitation an einem Anwenderstandort hatten wir schließlich die Gelegenheit, das diagnostische Potenzial des SCS DVT live zu erleben. Sofort stand für uns fest, dass wir dieses System für unser neues OP Zentrum in Mannheim brauchen! Die Qualität der Diagnostik, unter wesentlich geringerer Strahlenbelastung als bei herkömmlichen CT-Untersuchungen, hat uns restlos überzeugt! Zumal wir unseren Patienten damit einen direkten und schnellen Zugriff auf das Untersuchungspotenzial einer hochmoderneren 3-D-Untersuchung bieten können.“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

ORTHOMANNHEIM
Dr. med. Thomas Rupp, Dr. med. Olaf Jacobsen, FA Christoph Biscas
Robert-Funari-Straße 2-6
68309 Mannheim Käfertal
www.orthomannheim.de

Umfrage zu Weiterbildungsstruktur und -angeboten

Berlin – Kurz vor dem Start der Digitalen Woche O&U vom 19. bis 23. Oktober 2020, auf der wir erste Ergebnisse unserer Weiterbildungsumfrage bekannt geben möchten, wollen wir Sie hiermit erneut, um aktive Teilnahme an der Ihnen bereits bekannten Umfrage bitten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit im Jungen Forum der OU interessieren wir uns für die in Ihrer Klinik geförderten Weiterbildungsmaßnahmen für Assistenzärzte.
 
Wir beabsichtigen eine Evaluation über Weiterbildungsmaßnahmen in den unfallchirurgischen/ orthopädischen Kliniken durchzuführen und die Ergebnisse auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
 
Dies dient dem Zweck einer Standortbestimmung sowie dazu, angehende Assistenzärzte frühzeitig über das Weiterbildungsangebot an Kliniken für O&U zu informieren. Letzteres ist optional und setzt Ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung der durch Sie bereitgestellten Daten voraus.
 
Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Klinikdaten nicht einverstanden sind, werden wir diesen Wunsch respektieren. Bitte beantworten Sie auch in diesem Fall unsere Fragen, sie gehen dann ausschließlich in die Gesamtauswertung ein.
 
LINK ZUR UMFRAGE: https://link.bvou.net/WB2020
 
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Prof. Dr. Paul A. Grützner

Dr. med. Johannes Flechtenmacher

Dr. med. Lisa Wenzel                                                

Gina Grimaldi

Stefanie Möller                                                        

Jens H. Möller

Infobrief Schwerpunkt Hüftchirurgie: Was gibt es Neues, wo geht es hin?

Berlin – Der BVOU hat in enger redaktioneller Zusammenarbeit mit der Deutschen Hüftgesellschaft (DHG) die neueste Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift BVOU-Infobrief erstellt. Der medizinische Schwerpunkt dieses Hefts liegt bei der konservativen und operativen Versorgung der Coxarthrose. Zusammen mit der DHG informiert der Berufsverband über neue Entwicklungen und setzt auch in diesem Infobrief die enge inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sektionen der DGOU fort. Innerhalb des BVOU fördert die organbezogene Entwicklung unseres Faches mit eigenen Referaten. Dr. Johannes Flechtenmacher zur neuen Infobrief-Ausgabe: „Wie immer möchte ich an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen danken, die inhaltlich zu diesem Infobrief beigetragen haben. Weil sie bereit sind, ihr Wissen zu teilen, können wir unserem hohen Anspruch immer wieder gerecht werden.“

Weltweit zeigt sich bereits seit Jahrzehnten eine zunehmende Spezialisierung auf einzelne Gelenke. Im europäischen Verbund hat sich die European Hip Society als Fachgesellschaft rund um das Thema Hüfte prominent etabliert, wobei sowohl die gelenkerhaltenden Therapieformen, als auch die Traumatologie und die Endoprothetik des Hüftgelenkes umfassend vertreten sind. Um dieser internationalen Entwicklung auch in Deutschland Rechnung zu tragen, wurde 2015 die Deutsche Hüftgesellschaft e. V. (DHG) gegründet, in welcher Kompetenzen im Hinblick auf das Hüftgelenk gebündelt werden. 

Die Autoren stellen im vorderen Teil des Hefts unter anderem gelenkerhaltende Behandlungsoptionen und technische Fortschritte in der Bildgebung der Hüfte vor, präsentieren moderne konservative Therapien der Koxarthrose und werfen außerdem ein Blick in ein Hüft-Physio-Zentrum. Außerdem informiert die Zeitschrift über berufspolitische Themen und Neuigkeiten aus dem Fach. 

BVOU-Mitglieder erhalten die aktuelle Ausgabe per Post in diesen Tagen zugesandt.

 

Virtuelle Fortbildung Thema Axiale Spondyloarthritis

Ratzeburg – Dr. Uwe Schwokowski (BVOU-Referatsleiter Rheumatologie) lädt zur virtuellen Fortbildung zum Thema Axiale Spondyloarthritis am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 ein. In dem Webmeeting von 18.00 – 19.00 Uhr berichten Patienten über ihre Erfahrungen – gibt es geschlechterspezische Unterschiede?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich Sie ganz herzlich zu der virtuellen Fortbildung „Axiale Spondyloarthritis: Früherkennung und Therapie in der orthopädischen Praxis“ einladen. Diese Veranstaltung war als Mittagssymposium zum DKOU 2020 geplant, der Corona bedingt aber nicht vor Ort in Berlin stattfinden kann.

Jüngere Patienten mit Rückenschmerzen suchen primär häufig den Facharzt für Orthopädie / Unfallchirurgie auf. Zumeist sind ihre Beschwerden funktioneller Art, tagsüber und nach Belastung, sowie unter entsprechender Therapie nach wenigen Wochen gebessert. Der entzündliche Rückenschmerz zeigt allerdings eine ganz andere Symptomatik und führt unbehandelt im weiteren Verlauf zu irreversiblen Schäden. Eine Früherkennung der axSpA, in Verbindung mit einer frühen Diagnosesicherung und Einleitung einer entsprechenden Therapie nach den geltenden Leitlinien in der orthopädischen Praxis, ist deshalb von elementarer Bedeutung. Neben der Darstellung der Diagnosekriterien möchten wir Ihnen anhand von Kasuistiken und eigener Praxiserfahrung auch über geschlechterspezifische Symptom­Unterschiede berichten.

Ich würde mich sehr freuen, Sie im Rahmen unserer virtuellen Fortbildung begrüßen zu können!

Quelle/Autor: Dr. Schwokowski/Novartis

Krankenhäuser und Praxen: Stärker bei Schmerztherapie nach OPs engagieren

Berlin – Krankenhäuser und Praxen sind zukünftig verpflichtet, ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements einzuführen beziehungsweise ein vorhandenes weiterzuentwickeln. Ziel ist es, nach Operationen die individuell richtige Schmerztherapie sicherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.9.2020 in Berlin die wesentlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Konzept zum Akutschmerzmanagement beschlossen und seine Qualitätsmanagement-​Richtlinie entsprechend ergänzt.

„In Deutschland wird häufig operiert. Ca. 17 Millionen vollstationäre Eingriffe und 2 Millionen ambulante listet die Gesundheitsberichterstattung des Bundes pro Jahr auf. Viele dieser Operationen sind im Nachgang mit starken Schmerzen für die Patientinnen und Patienten verbunden. Schmerzen können einer raschen Mobilisation entgegenstehen und bergen die Gefahr einer Chronifizierung. Darum ist es besonders wichtig sicherzustellen, dass Krankenhäuser und Praxen die Empfehlungen ärztlicher Leitlinien beachten, dass Aussagen von Patientinnen und Patienten zu ihren Schmerzen stets ernst genommen und Qualitätskriterien für eine Akutschmerzbehandlung erfüllt werden. Um Schmerzen vorzubeugen, sie zu reduzieren oder zu beseitigen sind Einrichtungen, an denen operiert wird, zukünftig verpflichtet, den Umgang mit Schmerzzuständen ihrer Patientinnen und Patienten als Bestandteil ihres Qualitätsmanagements zu regeln. Dabei geht es insbesondere darum, qualifiziertes pflegerisches und ärztliches Personal für diese Aufgabe vorzuhalten und dessen genaue Zuständigkeiten zu benennen. Die Richtlinie sieht hierzu vor, die Größe der Einrichtung und auch die Komplexität der Eingriffe zu berücksichtigten: Bei einer großen Einrichtung kann beispielsweise ein Akutschmerzdienst mit festen Zeitkontingenten die richtige Lösung sein, während für kleinere Praxen andere Aspekte wie Weiterbildungsmaßnahmen im Vordergrund stehen können. Wesentlicher Bestandteil eines guten Schmerzmanagements ist es aber beispielsweise auch, Akutschmerzen möglichst standardisiert und mit aussagekräftigen Instrumenten zu erfassen“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Akutschmerzmanagement nach Operationen

Stationäre und vertragsärztliche Einrichtungen, in denen Interventionen durchgeführt werden, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können, sind nach Inkrafttreten des Beschlusses verpflichtet, ein internes Akutschmerzmanagementkonzept zu entwickeln und anzuwenden. Patientinnen und Patienten mit bestehenden oder zu erwartenden Schmerzen sollen eine gezielte Betreuung erhalten. Ziel ist es, Schmerzen vorzubeugen oder sie zu beseitigen.

Wesentlicher Bestandteil eines internen Akutschmerzmanagementkonzeptes werden indikationsspezifische Regelungen sein. Hier stellt die Einrichtung ihre personellen und organisatorischen Ressourcen für die Akutschmerztherapie dar und legt die Verantwortlichkeiten bei der Erfassung und Therapie der Akutschmerzen fest. In dem Konzept sollen beispielsweise aber auch die Maßnahmen zur schmerztherapeutischen Weiterbildung des Personals, die standardisierte Erfassung der patientenindividuellen Schmerzen und die Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Therapieentscheidungen beschrieben werden.

Inkrafttreten

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: Qualitätsmanagement in medizinischen Einrichtungen

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die die Abläufe und damit auch die Ergebnisse von Einrichtungen verbessern. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.

Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen.

Mit sektorenübergreifenden Vorgaben zum Qualitätsmanagement löste der G-BA im Jahr 2016 seine sektorspezifisch festgelegten Anforderungen ab – seitdem gelten für Krankenhäuser, vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen weitgehend die gleichen Regeln bei der Etablierung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Entsprechend der Qualitätsmanagement-​Richtlinie des G-BA müssen sich beispielsweise Krankenhäuser und Praxen Qualitätsziele setzen und sie regelmäßig kontrollieren. Zudem müssen sie Verantwortlichkeiten klar festlegen und ein Risiko-​ und Fehlermanagement durchführen. Die Einrichtungen können ihr Qualitätsmanagement-​System selbst ausgestalten oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-​Verfahren bzw. -​Modelle zurückgreifen.,

Quelle: G-BA