Archiv für den Monat: November 2020

Ambulante OPs: Gesetzliche Krankenkassen beenden Verträge

Gemeinsame Presseerklärung der nordrheinischen Berufsverbände der Chirurgen, Orthopäden, Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der niedergelassenen Gastroenterologen

14 Jahre laufender Förderungsvertrag für ambulante Operationen und Koloskopien von den Krankenkassen im Rheinland gekündigt.

Düsseldorf/GeilenkirchenHandoperationen, Mandelentfernungen, Blasenspiegelungen – diese und viele weitere Eingriffe werden auf höchstem Facharztniveau in großer Zahl in ambulanten OP-Zentren Nordrheins durchgeführt.

Die Zufriedenheitsrate unter den operierten Patientinnen und Patienten ist hoch, da durch eine ambulante Operation oft ein belastender Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann.  Die Infektionsrisiken sind niedriger, was nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie von hoher Bedeutung ist, sondern auch in Hinblick auf gefährliche Krankenhauskeime. Den Krankenkassen entstehen durch das ambulante Operieren zudem deutlich geringere Kosten, weshalb zahlreiche ambulante Operationen zuletzt mit einer Förderung in Höhe von fünf bis 15 Prozent durch die Kassen finanziell gestützt wurden. Die Kosten für die Krankenkassen reduzieren sich auf ¼ bis 1/3.

Diese bewährten und wirtschaftlichen Lösungen wurden nun, nach 14 Jahren, von den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein jäh beendet und die entsprechenden Verträge mit den Ärztinnen und Ärzten gekündigt – Verträge, an denen fast 6000 Ärztinnen und Ärzte in fast 4000 Praxen teilgenommen haben. „Ohne die bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten OP-Praxen im Rheinland nicht überleben können. Damit wird ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die damit in die Krankenhäuser gezwungen werden, werden dafür kein Verständnis haben”, sagt Dr. Manfred Weisweiler, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein.

Schon die massiven Investitionen in Hygieneeinrichtungen der Praxen der letzten Jahre seien nicht gegenfinanziert worden, so die Vertreter der Fachärzte. „Unsere Forderungen dazu werden in Berlin im Ministerium, bei den Krankenkassen und leider auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Jahren ignoriert.“ Die Fachärzte kritisieren zudem, dass sich die Kassen auch aus der Förderung der Koloskopien (Dickdarmspiegelung) bei den Gastroenterologen, die ebenfalls hohe Hygiene-Investitionen der Praxen erforderte, zurückgezogen haben. „Auch damit erweisen die Kassen der Versorgung ihrer Versicherten einen Bärendienst“, sagen die ambulanten Operateure.

Eine breite Allianz operierender ärztlicher Fachgruppen, darunter Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Urologen, Dermatologen, Orthopäden, Anästhesisten, aber auch die koloskopierenden Internisten lehnt die aktuelle Entwicklung und die Haltung der Krankenkassen nachdrücklich ab. Auch nordrheinische Hausärzte, die um die Qualität und Bedeutung der ambulanten operativen Versorgung wissen, haben ihre Solidarität bekundet. Aus dem NRW-Landesteil Westfalen-Lippe informiert der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen, dass sie diese Zustände ebenfalls nicht mehr hinnehmen können.

„Es ist klar, dass ab Januar 2021 die ambulanten Operationen und auch die Koloskopien nicht mehr ohne eine vollständige Kostenzusage der Krankenkassen durchgeführt werden können. Wir werden vor den Operationen Kostenzusagen der Kasse einfordern. Welche Kasse es treffen wird, wird kurzfristig entschieden“, so die Berufsverbände.

Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass sie sich noch im Dezember für Facharzttermine im Januar in den jeweiligen Kassen-Geschäftsstellen vorstellen müssen. Die unterzeichnenden Fachgruppen erklären hiermit, dass sie diese Schritte keineswegs gewollt haben, ein Zurück in die alten Verträge aber nicht mehr akzeptieren werden.

„Für eine nachhalte Lösung im Sinne der ambulanten Patientenversorgung müssen zunächst für alle Fachgruppen – auch für die Narkoseärzte und Internisten – endlich zeitgemäße Vergütungen, die auch die notwendigen Hygienekosten gegenfinanzieren und den riesigen Unterschied zur Krankenhausbezahlung ausgleichen, gefunden werden“, betonen die Facharztverbände unisono.

Neues Informationsportal für Gesundheits-Apps

Berlin – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat heute sein neues Informationsportal für Gesundheits-Apps online gestellt. Das kostenfreie Web-Portal www.kvappradar.de bietet registrierten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zunächst im Testbetrieb die Möglichkeit, sich über sämtliche in App-Stores gehostete Gesundheits-Apps zu informieren. In einer zweiten Ausbaustufe wird das Zi-Portal auch für Patientinnen und Patienten geöffnet.

„Interessierte Ärzte und Psychotherapeuten können die Kommentar- und Bewertungsfunktionen im KV-App-Radar nutzen, um Erfahrungen auszutauschen und einzelne Apps zu kommentieren. Das ermöglicht der Ärzteschaft, auf die Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten nach mehr Beratung zu Gesundheits-Apps und einer professionellen, medizinischen Einschätzung zu mobil gesammelten Gesundheitsdaten einzugehen. Zudem haben angemeldete Nutzergruppen die Möglichkeit, ein ausführliches Gutachten zu Gesundheits-Apps beim Zi anzufragen“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Aktuell sind über 3.300 Gesundheits-Apps in der Datenbank des KV-App-Radar katalogisiert. Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.

In verschiedenen Bereichen der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung eröffnen digitale Anwendungen neue Wege in der Patientenbetreuung. Das KBV-Praxisbarometer Digitalisierung 2019 berichtet, dass in der Diagnostik und Therapie bereits 67 Prozent der Hausarztpraxen durch Anwendungen zur Therapiesicherheit bei Arzneimitteln unterstützt werden. Fast ein Viertel nutzt Geräte zur Ferndiagnostik, etwa zur Übertragung von Blutdruckwerten.

Der KV-App-Radar wird auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) aufnehmen, also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Derzeit enthält das Verzeichnis fünf DiGAs, die bereits in den KV-App-Radar aufgenommen worden sind. Durch ihre Bewertungen können Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren.

Quelle: Zi

Videosprechstunde: Erstattung für Krankschreibungs-Portokosten

Berlin – Ärzte können ihre Patienten seit Anfang Oktober auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Für das Porto bei Postversand hat der Bewertungsausschuss jetzt zwei neue Kostenpauschalen in den EBM aufgenommen.

Für den Versand der AU-Bescheinigung können Ärzte die neue Kostenpauschale 40128 abrechnen sowie für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) die Kostenpauschale 40129. Beide Kostenpauschalen sind mit 81 Cent bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Die neuen Kostenpauschalen wurden eingeführt, da die aktuelle Kostenpauschale 40110 im EBM für den Postversand von Dokumenten nicht den Versand von Dokumenten an Patienten einschließt.

Die Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie zur Vergütung des postalischen Versands von Krankschreibungen nach einem Telefonat bleiben hiervon unberührt. Hierfür ist weiterhin die mit 90 Cent bewertete Pseudo-GOP 88122 berechnungsfähig.

Quelle: KBV

Neue Heilmittel-Richtlinie: Was sich ändert

Berlin – Zwei Monate vor dem Start der neuen Heilmittel-Richtlinie hat die KBV erste Serviceangebote online bereitgestellt. Damit können sich Praxen bereits jetzt schnell und unkompliziert mit den neuen Regelungen vertraut machen.

Am 1. Januar wird die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie bundesweit vereinfacht. Dann lösen klare und einfache Vorgaben die komplizierte Regelfallsystematik ab, der Heilmittelkatalog wird überschaubarer und zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular.

„Trotz der Vereinfachung bedeutet jede neue Regelung, dass man sich damit erst einmal vertraut machen muss“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Dabei möchten wir die Praxen unterstützen“, betonte er.

Serviceheft für Praxen

In der Reihe PraxisWissen bietet die KBV ein Serviceheft mit allen Neuerungen zur Verordnung von Heilmitteln an. Das 24-seitige Heft kann ab sofort als Webversion abgerufen werden, bevor es am 11. Dezember dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt (Ausgabe 50).

Erläutert werden unter anderem die neue Verordnungssystematik und wie das neue Formular auszufüllen ist. Für jedes Heilmittel gibt es Hinweise zur Verordnung und Praxisbeispiele. „Damit wollen wir anschaulich und praxisnah informieren“, betonte Hofmeister.

Neue Regelungen kennenlernen

Alle Materialien sowie weitere Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie finden Praxisteams auf einer KBV-Themenseite im Internet. Dort stehen auch ein Ansichtsexemplar und die Vordruckerläuterungen des neuen Formulars bereit.

Liste der zertifizierten Software

Die KBV hat eine Liste der zertifizieren Heilmittelverordnungssoftware veröffentlicht. Dort können Praxen sehen, ob ihre Software zertifiziert ist und gegebenenfalls bei ihrem Softwareanbieter nachfragen, wenn das verwendete Produkt nicht auf der Liste steht.

Heilmittel-Verordnung: Das ändert sich für Praxen ab 1. Januar 2021

Klare und einfache Vorgaben lösen die komplizierte Regelfallsystematik und die aufwändige und trotzdem unsichere Bemessung der behandlungsfreien Intervalle ab. Außerdem wird der Heilmittelkatalog überschaubarer. Zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Insgesamt sind die neuen Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln wesentlich besser zu überblicken. So sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte entlastet werden.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

  • die Systematik,
  • den Heilmittelkatalog,
  • die Verordnungsoptionen,
  • das Formular.

 

Perspektive DVT – Diagnostik auf dem nächsten Level

Berlin – Die Orthopädie und Unfallchirurgie Alt-Tempelhof ist eine Gemeinschaftspraxis von Dr. med. Andreas Dahmen und Dr. med. Carl Döring. Bereits seit über 70 Jahren existiert die Praxis am Standort in Alt-Tempelhof und ist seitdem ein anerkanntes Zentrum für die Behandlung von chirurgischen, orthopädischen und unfallchirurgischen Krankheitsbildern.

Die beiden Fachärzte Dr. Dahmen und Dr. Döring sind Fachärzte für die Orthopädie und Unfallchirurgie und verstehen sich als Spezialisten rund um die Probleme des Haltungs- und Bewegungsapparates. Dr. Andreas Dahmen ist zusätzlich Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften und behandelt somit auch Schul- und Arbeitsunfälle. Der besondere Schwerpunkt der Gemeinschaftspraxis liegt, neben der Sportorthopädie, auf der Behandlung von Gelenkproblemen an Schulter, Ellenbogen, Hand, Hüfte, Knie, Sprunggelenk, und dem Fuß.

In der unfallchirurgischen Gemeinschaftspraxis Alt-Tempelhof steht der Patient im Mittelpunkt: Das Praxisteam nimmt sich die Zeit, ihre Patienten ganzheitlich zu untersuchen, ihnen die Hintergründe ihrer Erkrankung umfassend zu erklären und verschiedene Möglichkeiten der Behandlung aufzuzeigen. Hierfür stehen uns modernste Geräte zur Verfügung.

Eine operative Behandlung empfiehlt die Praxis nur, wenn eine Operation ein besseres Ergebnis als die konservative Behandlung verspricht – oder konservative Behandlungsmethoden nicht erfolgreich sein und die Beschwerden anhalten sollten. Ein operativer Schwerpunkt der Praxis ist die Vor- und Rückfußchirurgie, sowie die Kniechirurgie.

Im Oktober 2020 erweiterte die Unfallchirurgie & Orthopädie Alt-Tempelhof ihr Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Dr. med. Carl Döring berichtet von seinen ersten Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung:

„Die Schnittbildgebung mit dem SCS DVT gestaltet sich mehr als einfach: Während unser Patient in angenehmer Position auf dem Untersuchungsstuhl sitzt, wird der digitale Volumentomograf flexibel an den Patienten angepasst. Die umständlichen Patientenlagerungen des herkömmlichen 2-D-Röntgens sind damit endgültig Geschichte. Neben der sofortigen Verfügbarkeit und der geringen Strahlendosis für den Patienten, betrachten wir die sehr hohe Bildqualität, sogar auch während der Patient die zu untersuchende Region natürlich belastet, als besonderen Mehrwert des SCS DVTs. Tatsächlich ergeben sich durch die Möglichkeit der Belastungsaufnahme bahnbrechende neue Einblicke, die für die Untersuchung der vorliegenden Fragestellung unentbehrlich sind. Insbesondere zur Beurteilung der unter Last erst ersichtlichen Fehlstellungen am Fuß sind die Aufnahmen durch das DVT sehr hilfreich. Auch erlaubt die Schnittbildgebung eine sehr gute Beurteilbarkeit des Durchbaus von Frakturen, Osteotomien und Arthrodesen und erlaubt damit einen zeitgerechten Belastungsaufbau. Die sofortige Verfügbarkeit der Diagnostik in der Praxis verbunden mit einem Zeitaufwand, der einem konventionellen Röntgen gleichkommt, erleichtert uns und den Patienten den Behandlungsablauf sehr.

Wir sind hocherfreut, über eine solche zukunftsweisende Schnittbildgebung in unserer Praxis zu verfügen, die unsere diagnostischen Fähigkeiten auf das nächste Level bringt.“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Dahmen-Döring-Schaum
Praxis für Unfallchirurgie und Orthopädie
Alt-Tempelhof 43
12103 Berlin-Tempelhof
www.praxisdahmen.de

Neuauflage Verordnungsbroschüre jetzt bestellen

Nach der erfolgreichen Verordnungshilfe für Einlagen des Beratungsausschusses der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) für die Orthopädieschuhtechnik, hat sich aufgrund der Änderungen in der Produktgruppe 08 „Einlagen“ (PG 08) des Hilfsmittelverzeichnisses eine Überarbeitung angeboten. Die Mitglieder des Beratungsausschusses, der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik, die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) sowie der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e. V. geben mit dieser Informationsbroschüre allen Kolleginnen und Kollegen eine wichtige Hilfe für den Alltag an die Hand. Stück (5,00 € / pro Exemplar, ab 10 Stück 4,00 € / pro Exemplar)