Archiv für den Monat: Dezember 2020

Aufklärungs- und Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung

Berlin  – Zum Start der Corona-Schutzimpfung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium bundesweit einheitliche Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen bereitgestellt. Teil der Unterlagen sind auch eine Ersatzbescheinigung für Menschen ohne Impfpass und ein Leitfaden für Ärzte für das Patientengespräch. Die Unterlagen der Bundesregierung werden fortlaufend aktualisiert und an den aktuellen Kenntnisstand angepasst. Den Link finden Sie unten auf dieser Seite.

Die Materialien kommen zunächst in den Impfzentren und bei Impfungen in Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz. Dort soll am 27. Dezember mit dem Impfen gegen das Coronavirus begonnen werden. Neben Bewohnern und Mitarbeitern in Alten- und Pflegeheimen werden zunächst über 80-jährige Menschen geimpft.

Aufklärungsmerkblatt für Patienten 

In dem Aufklärungsmerkblatt wird unter anderem erläutert, um welchen Impfstoff es sich handelt, welche Impfreaktionen oder Impfkomplikationen auftreten können und wie sich geimpfte Personen nach der Injektion verhalten sollen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass der ausreichende Impfschutz erst sieben Tage nach der zweiten Impfung beginnt und nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt sind. Deshalb sei es trotz Impfung notwendig, sich und die Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet würden.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die der Impfstoff aktuell nicht zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. In dem Aufklärungsbogen heißt es weiter, „da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen.“

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leide, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur unter 38,5°C sei jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden.

Quelle: KBV

Handbuch Krankenhausalarm- und -einsatzplanung

Berlin – Krankenhäuser gehören zu den Kritischen Infrastrukturen und sind Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems. Die Gesellschaft verlässt sich auf ihr Funktionieren – in der Alltagsversorgung und bei der Bewältigung besonderer Schadensereignisse. Doch auch Krankenhäuser sind verletzliche Systeme und reagieren empfindlich auf Überlastung und Störungen. Dabei kann sowohl die Funktionalität als auch die Kapazität beeinträchtigt sein. Die COVID-19-Pandemie zeigt eindrücklich, wie Krankenhäuser als Folge entsprechender Szenarien personell, materiell und organisatorisch an ihre Grenzen geraten können.

Strukturen, Prozesse und Funktionen

Mit dem Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (Handbuch KAEP) gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) allen Krankenhäusern in Deutschland eine ausführliche und fundierte Hilfe an die Hand, um sich individuell auf größere Notfälle vorzubereiten. Denn um auch in Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Ein individuell erarbeiteter Krankenhausalarm- und -einsatzplan beschreibt, wie die Strukturen, Prozesse und Funktionen innerhalb der Klinik anzupassen sind, wenn es beispielsweise zu einem Stromausfall, zu einem Massenanfall von Verletzten, einem Cyberangriff oder wie jetzt zu einer Pandemie kommt. Die Krankenhausalarm- und –einsatzplanung liegt grundsätzlich in der Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Die Länder haben dementsprechend auch rechtliche Vorgaben für den klinischen Bereich erlassen, allerdings mit zum Teil unterschiedlichen Inhalten und von nicht einheitlicher fachlicher Tiefe. Es gibt folglich in deutschen Krankenhausplänen eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe, Strukturen und Verfahrensweisen. Das BBK, die für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall zuständige Bundesbehörde, ist für seine Zivilschutzplanungen auf einen bundesweit einheitlichen KAEP-Basisschutz der Krankenhäuser angewiesen. Denn nur, wenn die klinische Versorgung in Friedenszeiten funktioniert, kann sie auch in einem hoffentlich nie eintretenden Verteidigungsfall Bestand haben. Genau das soll dieses Handbuch erreichen!

Handlungsempfehlung für Krankenhäuser

Das Handbuch ist als Handlungsempfehlung zu verstehen, die Krankenhäuser bei der Erstellung eines eigenen Krankenhausalarm- und –einsatzplans unterstützen soll. Das BBK möchte damit einen Beitrag leisten, um zukünftig durch eine möglichst einheitliche Krankenhausalarmplanung im Schadensfall sowohl reibungslose Abläufe innerhalb der Krankenhäuser, als auch in der Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Das Werk wurde gemeinsam mit KAEP-Experten aus medizinischen Fachgesellschaften (z. B. DAKEP, DGU), aus einigen Bundesländern (Hamburg, Berlin, Hessen, Bayern, Niedersachsen) und zahlreichen Krankenhauspraktikern erstellt. Es gibt somit den aktuellen Wissensstand wieder. Bereits im April 2020 hatte das BBK anlässlich der ersten COVID-19-Welle maßgebliche Teile des Handbuchs vorab veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Das rund 180 Seiten starke Handbuch, das voraussichtlich ab Februar 2021 über die Fachinformationsstelle des BBK auch als Papierversion bestellt werden kann, kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Eine zentrale Grafik des Handbuchs, die der Druckversion des Handbuchs als herausnehmbares DIN A3-Blatt beiliegt, steht auch hier zusätzlich nochmals in höherer Auflösung zum Download bereit. Zum Download steht seit April 2020 ebenfalls bereit eine Checkliste „Pandemie“ für Krankenhäuser, erarbeitet von Detlef Cwojdzinski und drei weiteren KAEP-Fachleuten aus Berlin und Köthen. Diese Checkliste ist ein lebendes Dokument. Nutzende sind ausdrücklich aufgefordert, sich über mail@abc-krankenhaus.de an der Fortschreibung zu beteiligen. Sollten Sie Rückfragen zum Handbuch haben, wenden Sie sich per E-Mail an kaep@bbk.bund.de.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Serviceangebote zur neuen Heilmittel-Richtlinie

Berlin – Zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie am 1. Januar 2021 erhalten Sie hier diverse Informations- und Serviceangebote:

  • Webinar “Update neue Heilmittelrichtlinie 2021”: Dr. Karsten Braun (BVOU Referat Presse/Medien) informiert über die relevanten Neuerungen speziell aus der Perspektive von O&U.
  • eLearning speziell für MFA aus O&U
    www.facharztzentrum-wertheim/fortbildungsangebote
  • PraxisWissen „Heilmittel“ – Die Broschüre stellt die wichtigsten Neuerungen vor, bietet Praxisbeispiele und Tipps zur Verordnung.
  • Online-Fortbildungen – Im Fortbildungsportal der KBV werden zwei neue Fortbildungen angeboten: „Heilmittel: Grundsätze und Rahmenbedingungen“ und „Anwendung der Heilmittel-Richtlinie“. Bei erfolgreicher Teilnahme gibt es jeweils drei CME-Punkte. Für das Fortbildungsportal ist ein Login erforderlich, mehr dazu unter: https://www.kbv.de/html/7703.php
  • Video „Verordnen von Heilmitteln“ – In wenigen Minuten werden die wichtigsten Kernpunkte aus der Broschüre „Heilmittel“ zusammengefasst, verständlich erklärt und anschaulich dargestellt. Das Video ist über die KBV-Mediathek abrufbar: https://www.kbv.de/html/49415.php
  • „Die Heilmittel-Richtlinie“ – Diese Publikation enthält Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelkatalog und die Diagnoselisten für langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf.
  • Heilmittelkatalog in der App – Zur mobilen Nutzung des neuen Heilmittelkatalogs ist dieser ab Januar 2021 in der App KBV2GO! enthalten. Nach dem Herunterladen der App kann der Heilmittelkatalog dort angeklickt werden. Er bietet auch eine komfortable Suchfunktion: https://www.kbv.de/html/116117-app.php
  • Themenseite – Alle wichtigen Informationen und Serviceangebote bietet die KBV-Themenseite Heilmittel

Die Webversion der Heilmittel-Broschüre und der Heilmittel-Richtlinie finden Sie unter Downloads.

Quelle: KBV

“Gut, dass sich der BVOU in Bezug auf die Teilradiologie engagiert!”

Oberursel (Taunus) – Vor Kurzem hat Dr. Wolfgang Banzer das Leistungsspektrum seiner orthopädischen Praxis in Oberursel um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22 erweitert. Welche Gründe ihn überzeugt haben und welche Erfahrung er bereits sammeln konnte, erläutert er in dem folgenden Bericht:

Die erste Kontaktaufnahme erfolgte nach meinem Studium einer mir postalisch zugesandten Broschüre und anschließenden Recherche im Internet. Dabei überlegte ich recht lange, ob ich in meinem Alter (ich bin Anfang Dezember 64 Jahre alt geworden) mir noch einmal ein solches Invest (anfangs wusste ich den Preis noch nicht) antun möchte, einem Alter, in dem viele eher an die Rente als an das Weiterarbeiten denken! Da ich zum Einen der Meinung bin, dass das Eintreten in die Rente nicht “automatisch altersabhängig” sein sollte (zumindest in Bezug auf bestimmte Berufe), ich mich zum Anderen noch fit genug fühle und deshalb vorhatte, ohnehin noch ein paar Jahre meine orthopädische Einzelpraxis in Oberursel weiter zu führen, nahm ich mit der Firma SCS Kontakt auf. Ich gebe zu, dass ich, als ich den Preis hörte, schon “zweimal schlucken” musste, denn letztendlich und da sollten wir neben allen anderen sehr wichtigen und berechtigten Gründen ehrlich sein, sollte sich so ein Invest auch irgendwie amortisieren.

Um es vorweg zu sagen: Vom ersten Moment der Kontaktaufnahme mit Dr. Markus Hoppe war eine “positive Chemie” zwischen Dr. Hoppe und mir vorhanden. Zu keiner Zeit hatte ich das Gefühl zu dem Invest gedrängt zu werden. Ganz im Gegenteil hat mir Dr. Hoppe durchaus auch die kritischen Punkte eines solchen Invests in meinem Alter nicht vorenthalten. Sicherlich war es auch dieses Verhalten, was letztendlich eine sehr gute und ich darf sagen inzwischen auch freundschaftliche Vertrauensbasis schuf und mich veranlasste das Gerät letztendlich zu kaufen.

Ganz allgemein kann ich zu dem bisherigen Verlauf sagen, dass vom ersten Gespräch an bis nun zur aktuellen Abwicklung nebst Planung des Aufstellens und der weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Gerätes, ich bisher noch keine so professionelle, aber auch menschlich, schon anfänglich fast freundschaftliche (und nicht rein geschäftstüchtig stereotype) Beratung, Betreuung und Engagement in Bezug auf Anschaffung medizinischer Geräte erfahren hatte. Ich habe das Gerät gekauft und Dr. Hoppe hat wirklich – soweit ich das nachvollziehen kann – alles getan, dass mein Wunsch, das Gerät noch vor Weihnachten installiert zu bekommen, jetzt in Erfüllung geht. Das Gerät wird am 19.12.2020 geliefert, am 21.12. kalibriert und auf mein Praxis-Software-System eingestellt und sogar der TÜV wurde für den Nachmittag des 21.12. organisiert. Und als Krönung bekomme ich am 21.12. noch eine “Vorab-Sondereinweisung”, damit ich noch vor Einsatz des Gerätes zum Praxisbeginn am 04.01.2021 mich damit vertraut machen kann.

Besonders hervorheben möchte ich die Organisation und den Willen aller in der Firma von Dr. Hoppe tätigen Mitarbeiter – und ich möchte hier nur deshalb niemanden hervorheben, weil es keiner verdient hätte, nicht erwähnt zu werden – , dass das Gerät zeitnah und meinem Wunsch entsprechend gestellt werden kann. Und die Logistik ist dabei wirklich aufwändig: So wird z.B. ein Kran zum Transport in den zweiten Stock benötigt, ein Fensterbauer musste gefunden werden, denn es muss ein Fenster ganz herausgenommen werden, eine Straßensperrung musste organisiert werden, kleine bauliche Veränderungen müssen vorgenommen werden – , alles war für Dr. Hoppe und seiner Firma nicht zu viel! Nicht vergessen möchte ich dabei auch die gute Organisation des Ablaufs der erforderlichen Prüfungen und Hospitation zum Erwerb der Erweiterung meiner Fachkunde. Ich weiß, dass das alles nach “Superlativ” klingt. Es war und ist aber so! Und in einer Zeit, in der viele nur das Negative sehen und erst einmal Fehler, Versäumnisse und Schwierigkeiten bei Anderen suchen und zu glauben finden, ist es umso erfreulicher, wenn man erleben kann, dass das auch anders geht. Ich habe bisher wirklich noch kein Haar in der Suppe gefunden!

Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine allgemeine Bemerkung. Ich finde es sehr gut, dass sich der BVOU in Bezug auf den Erhalt der Teilradiologie diesbezüglich so engagiert, vor allem in ein solches System. Nachdem ich mich nun intensiver – auch in Gesprächen – mit der Funktionsweise dieses Gerätes befasst habe, glaube ich auch, dass es ein Invest für die Zukunft ist. Entscheidend übrigens für mich zum Kauf war in allererster Linie – bei all den berechtigten auch wirtschaftlichen Überlegungen – , dass ich hiermit meine Praxisarbeit nochmal verbessern kann, in dem ich meinen Patienten eine noch effizientere und genauere Diagnostik anbieten kann, verbunden mit einer minimalen Strahlenbelastung. Auch wenn es pathetisch klingen mag, aber ich sehe es so, dass dieser Benefit – und nicht wieviel Umsatz ich noch mehr damit erwirtschaften kann -, letztendlich für mich für den Erwerb dieses Röntgengerätes entscheidend war, zumal alle noch so schön anzusehenden möglicherweise zukünftig zu erwartenden höheren Umsätze, zunächst nur Ansätze sind, nicht wissend, ob das alles so eintreten wird. Das ist mir aber maximal zweitrangig. Ich weiß, dass es auch pathetisch klingt – ich sehe mich aber noch als Orthopäde alter Schule – , wenn ich sage, dass es im Leben und schon gar nicht in unserem ärztlichen Beruf immer danach gehen sollte, ob sich etwas lohnt oder nicht. Da habe ich eben ein ganz anderes Verständnis. Denn wir haben einen super Beruf, was sich auch in der Coronazeit wieder einmal gezeigt hatte. Ich zumindest musste keinen Lockdown machen und konnte meine Praxis vollständig geöffnet haben, ich durfte also weiterarbeiten und weiter für meine Patienten da sein, was ich als Privileg dankbar registriert habe!

Fazit: Ich freue mich sehr auf das Gerät und dass ich eine Firma, Menschen kennen lernen durfte – kompetent, ehrlich, freundschaftlich und anpackend – , die mir helfen, meinen Beruf noch besser ausüben zu können. Und dafür bin ich dankbar, auch der BVOU, der so etwas unterstützt.

Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und uns Allen weiterhin viel Freude an unserem Beruf!

Ihr Kollege Dr. Wolfgang Banzer
Facharzt für Orthopädie
https://www.orthopaedie-banzer.de/

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Infobrief 4 2020: Arthroskopie und Gelenkchirurgie

Berlin – Für den letzten Infobrief des Jahres hat der BVOU das Schwerpunktthema Arthroskopie gewählt, das zusammen mit der AGA – der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie – vorgestellt wird. Die AGA ist mit über 5.300 Mitgliedern die stärkste Sektion der DGOU. Der Berufsverband setzt damit die enge inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sektionen und fort und wird das auch in Zukunft tun.

Die Beiträge zeigen, dass die Arthroskopie vier Jahre nach den vom GBA verhängten Einschränkungen bei der Kostenerstattung nichts von ihrer Bedeutung verloren hat. Das hat mit ihrer Weiterentwicklung zu tun. Wir werden Ihnen ein Update zum Stand der Knorpeltherapie, der arthroskopischen Schultergelenkstabilisierung, der Rekonstruktion der Rotatorenmanschette und der Kreuzbandchirurgie geben, die das hohe Niveau der Arthroskopie bei diesen Indikationen belegen. Wir informieren Sie zudem über den neuesten Stand bei den Erhebungen des „Deutschsprachigen Arthoskopie-Registers“ (DART), das die Ergebnisse der Eingriffe über webbasierte Patientenbefragungen misst. Damit sammelt das Register Daten , wie es den Patienten nach einer Arthroskopie tatsächlich geht. Es ist daher ein wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle.

Den Infobrief erhalten BVOU-Mitglieder in diesen Tagen zugeschickt. Lesen Sie hier das Heft online.

Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern: „Wir sind zum Handeln gezwungen“

Berlin – Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus. Die Zahlen steigen weiter. Dies stellte Kanzlerin Merkel nach dem Gespräch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder fest. Kontaktbeschränkungen bleiben laut Beschluss von Bund und Ländern bestehen, der Einzelhandel wird bis auf Ausnahmen geschlossen, auch Schulen und Kitas sollen schließen. Nach wie vor ist es das Ziel, die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen und eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu erreichen. “Deshalb sind wir jetzt zum Handeln gezwungen – und wir handeln”, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen von Bund und Ländern. Es müssten jetzt weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Kontakte ergriffen werden, um die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.

Anbei erhalten Sie den Beschluss der Schalte vom 13.12.2020 zwischen den Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zum Thema Maßnahmen Covid-19 zur Kenntnis und Information.

Quelle: Bundesregierung

Protest gegen Facharzt für Intensivmedizin

Nürnberg – Die deutschen Anästhesisten wehren sich gegen eilige Bestrebungen, auf europäischer Ebene einen Facharzt für Intensivmedizin einzuführen.
Gemeinsam mit verschiedenen anderen medizinischen Fachgesellschaften, die an der Versorgung von Patienten auf den Intensivstationen beteiligt sind, haben die „Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (DGAI) und der „Berufsverband Deutscher Anästhesisten“ (BDA) ein Protestschreiben verfasst. Sie sind verärgert über die „European Society of Intensive Care Medicine“ (ESICM), die der EU-Kommission offenbar ohne Abstimmung neue Pläne zur Einführung eines Facharztes für Intensivmedizin auf europäischer Ebene vorgelegt hat. Die ESICM führt seit fast 40 Jahren die Interessen von Intensivmedizinern aus weit über 20 Staaten zusammen.

„Überlebensrate bestätigt hohe Versorgungsqualität“

„Eine solche Initiative ist inhaltlich und formal inakzeptabel“, sagt DGAI-Generalsekretär, Professor Dr. Bernhard Zwißler. Er vermutet, dass die Corona-Pandemie hier zu berufspolitischen Zwecken missbraucht werden soll. In ihrem Protestbrief schreiben die Fachgesellschaften weiter: Gerade in diesen herausfordernden Zeiten müssten Reformen, die die intensivmedizinische Weiterbildung betreffen, sorgfältig abgewogen und alle beteiligten Fachgesellschaften und europäischen Länder gehört und einbezogen werden: „Die im europäischen Kontext – auch im Vergleich zu Ländern mit einem Facharzt für Intensivmedizin – sehr guten intensivmedizinischen Überlebensraten von Covid-19 Patienten in Deutschland und Österreich bestätigen die hohe Versorgungsqualität, die mit dem bestehenden System erreicht werden kann.“ Die Behauptung, dass durch einen Facharzt für Intensivmedizin Europa besser auf die Covid-19 Pandemie vorbereitet gewesen wäre, werde dadurch widerlegt.

Ausbildung zum Facharzt und Prüfung in Intensivmedizin

In Deutschland und Europa gibt es bislang keinen Facharzt für Intensivmedizin. Die Ärzte aus den einzelnen medizinischen Fachbereichen, die Intensivmedizin betreiben, können lediglich in ihrem Fachgebiet vor der Ärztekammer eine Facharztprüfung ablegen. Außerdem haben sie in Deutschland die Möglichkeit, eine Zusatzprüfung für „Spezielle Intensivmedizin“ zu absolvieren, womit ihnen noch einmal vertieftes Wissen in der Intensivmedizin bescheinigt wird.
Dass es in Deutschland und Europa keinen Facharzt für Intensivmedizin gibt, hat nach Ansicht der deutschen Anästhesisten und der anderen Fachgesellschaften generell seine Gründe: Weil die Intensivmediziner aus verschiedenen Richtungen
kommen, ist die Breite an Ansätzen und Wissen zur Therapie eines Patienten sehr viel größer. Das hat sich offenbar bewährt.

Fachgesellschaften dennoch gesprächsbereit

Dennoch signalisieren die Chirurgen und Internisten sowie die deutschen, österreichischen und europäischen Anästhesisten, die den Text unterzeichnet haben, ihre Gesprächsbereitschaft: „Wir bieten einen konstruktiven Dialog an, um auch zukünftig die bestmögliche Versorgung von kritisch kranken Bürgerinnen und Bürgern in Europa zu sichern.“ Die Einleitung eines solchen Diskussionsprozesses sehe aber auch eine Moderation durch die Fachärzte-Gemeinschaft „European Union of Medical Specialists“ vor. Nur so könne eine nachhaltige europäische Lösung gelingen.

Quelle: BDA

Neues ANOA-Präsidium zieht Bilanz zum Jahresende

Hamm -Die ANOA (Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manualmedizinischer Akut-Kliniken) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Vereinigung von 30 Akutkrankenhäusern, die im nicht operativen orthopädisch-unfallchirurgischen, manualmedizinischen und schmerztherapeutischen Bereich tätig sind. Zwölf Monate nach seiner Wahl am 27. November 2019 in Bad Bergzabern hat das ANOA-Präsidium nun auf der in Hamm durchgeführten Mitgliederversammlung eine positive Bilanz für das Jahr 2020 gezogen.

„Bei multifaktoriell bedingten und chronischen Schmerzerkrankungen mit hoher Krankheitsintensität haben sich die multimodalen Komplextherapien als der Goldstandard herausgestellt. Eine sehr erfreuliche Nachricht für unser ANOA-Konzept, das sich im Bereich der nichtoperativen Orthopädie und Schmerzmedizin Deutschlands immer mehr zu einer echten ‚Marke’ entwickelt. Die Wahrnehmung der akutmedizinisch-stationären konservativen Orthopädie in Deutschland konnte gestärkt werden“, so die Bilanz des ANOA-Präsidenten Dr. Jan Holger Holtschmit (Chefarzt im Marienkrankenhaus St. Wendel) am Ende der Mitgliederversammlung.

Als Hauptleistung im Jahr 2020 nannte der ANOA-Präsident die erfolgreiche Überarbeitung des in den vergangenen 19 Jahren sukzessive weiterentwickelten ANOA-Konzeptes. „Wir haben das System der klinischen Behandlungspfade, das einen wesentlichen Bestandteil des Konzeptes darstellt, an die wissenschaftliche Aktualität angepasst und neu strukturiert“, sagte Dr. Holtschmit. „Die ANOA spezifischen Pfade multimodaler nichtoperativer Komplexbehandlungen des Bewegungssystems wurden verschlankt und die spezifischen Grunderkrankungsformen besser in den Fokus gerückt: die Behandlung strukturell- funktioneller Erkrankungen des Bewegungssystems (OPS 8-977), die chronischen Schmerzstörungen mit somatischen und psychischen Faktoren (OPS 8-918) und rheumatologische Komplexerkrankungen (OPS 8-983). Letztere haben wir ganz neu in das Konzept mit aufgenommen.“ Patienten mit Schmerzerkrankungen des Bewegungssystems können so subgruppenspezifisch nichtoperativ multimodal hervorragend behandelt werden.

Das neue ANOA-Präsidium mit  Dr. Jan Holger Holtschmit als Präsidenten (Marienkrankenhaus St. Wendel), Dr. Sabine Alfter als 1. Vizepräsidentin (Krankenhaus Lahnhöhe), Dr. Jens Adermann als 2. Vizepräsident (Klinik für Manuelle Therapie Hamm), Martin Gerlach als Schatzmeister (Rommel Klinik Bad Wildbad) und Wolfgang Ritz, Schriftführer (Sana Kliniken Sommerfeld), musste sich im zu Ende gehenden Jahr vielfältigen Aufgaben stellen: Aktualisierung des ANOA-Konzeptes, berufsspezifische Arbeit in den ANOA Arbeitsgruppen, Neustrukturierung des ANOA-Qualitätssicherungssystems ANOACert und auch die Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie bedingt waren. Die 30 ANOA-Kliniken hatten sich den besonderen Gegebenheiten personalintensiver stationärer Komplexbehandlungen unter Corona Bedingungen und der Umsetzung strenger Hygienemaßnahmen zu stellen. Die sehr gute Zusammenarbeit innerhalb der ANOA sowie der regelmäßige Austausch auf Präsidiumsebene sei in dieser Situation sehr hilfreich gewesen, so der ANOA-Präsident. „Oberstes Ziel unserer Fachgesellschaft war und ist es, in der Coronakrise zusammenzustehen und gemeinsam Lösungen zu finden, wie wir unsere Patienten auch weiterhin auf hohem Niveau behandeln können.“ Bei einem Konzept, welches das Arbeiten in interdisziplinären Teams sowie eine hohe Therapiedichte vorsieht, sei das eine echte Herausforderung. Jan Holger Holtschmit: „Doch wir sehen uns hier – im engen Schulterschluss mit allen 30 Kliniken – sehr gut aufgestellt; gerade weil die ANOA ja vor allem auch für eines steht: für die hervorragende Kommunikation und Zusammenarbeit der Mitarbeiter aller medizinischen Berufsgruppen.“

Natascha Kompatzki, ANOA Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

BVOU – Landeskongress Baden-Württemberg 2020 digital

Wertheim – Am 5. Dezember 2020 fand der traditionelle Landeskongress Baden-Württemberg erstmals in coronagerechter, digitaler Form auf der Plattform Zoom statt, keineswegs weniger interessant als bei früheren Präsenzveranstaltungen. Unter der Organisation von Dr. Dipl.-Ing. Hans-Peter Frenzel begriff das den Kongress organisierende BVOU-Landesteam mit Dr. Johannes Flechtenmacher, Dr. Uwe de Jager, Dr. Burkhard Lembeck und Reinhard Deinfelder das neue Medium als Chance, weiterhin ein interessantes fachliches und berufspolitisches Programm mit überregional bekannten Experten zu bieten. Denn das bewährt zweigleisige Programm für Ärzte und medizinische Fachangestellte wurde in der gestrafften Form einer dreistündigen Online-Veranstaltung fortgeführt.

Im MFA-Programm machte Bernhard Vollmer, Facharzt für Allgemeinmedizin im Referat Politik und Grundsatzfragen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, sehr anschaulich mit den Neuerungen der am 1. Januar 2021 in Kraft tretenden neuen Heilmittelrichtlinie vertraut und beantwortete im Chat anschließend zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte war der Kongress wie jedes Jahr in den wissenschaftlichen und den berufspolitischen Vortragsteil gegliedert. Unter der Moderation des stellvertretenden baden-württembergischen Landesvorsitzenden Dr. Dip.-Ing. Hans-Peter Frenzel startete der wissenschaftliche Teil mit einem Vortrag mit dem Schwerpunkt konservativer und operativer Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen der Achillessehne. Referent war Dr. Manfred Thomas von der Hessingpark-Clinic Augsburg. Im Anschluss stellte Dr. Boris Hollinger von der Orthopädischen Klinik Markgröningen den Zusammenhang der chronischen Tendinose und der Instabilität am Ellenbogen mit dem Schwerpunkt chronischer Tendinosen dar. Im Vortrag wurden auch interessante Operationsvideos gezeigt, die die Themen eindrucksvoll illustrierten. Im Anschluss an die Vorträge konnten zahlreiche Fragen zu den dargestellten Vortragsthemen geklärt werden.

Der berufspolitische Kongressteil wurde vom Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Methke, wie gewohnt mitreißend präsentiert. „Gute Zeiten – schlechte Zeiten … und wie weiter?“ lautete der Titel seines Vortrags, in dem die Glanzleistung niedergelassener Ärzte und Krankenhäuser bei der Versorgung von Coronapatienten, Corona-Schutzschirm und andere Honorarthemen, IT-Sicherheits- und neue Vertreterrichtlinie sowie andere aktuelle Themen der Berufspolitik dargestellt wurden. Sorgenvoll war dabei der honorarpolitische Ausblick für die Jahre ab 2021. Besonders viele Fragen tauchten zur neuen Heilmittelrichtlinie auf.

Nach dem Dank an Dr. Metke sowohl für den interessanten Vortrag wie auch den Einsatz auf KV-Ebene und die gute Kooperation stellte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher die aktuellen BVOU-Themen und insbesondere die neuen Vertrags- und Versorgungsformen vor, darunter den neuen Selektivvertrag mit der Techniker Krankenkasse für bildgebend gestützte Injektionen an der Wirbelsäule und den CheckMyBack Vertrag mit der Allianz-PKV, beide mit Zugang nur für BVOU-Mitglieder. Außerdem informierte er über die aktuellen Entwicklungen bei den DMP Rückenschmerz und Osteoporose. Coronabedingt ist mit diesen wohl erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

Kongressorganisator Dr. Frenzel dankte den Referenten sowie den Sponsoringpartnern mit der virtuellen Industrieausstellung von Amgen, Bauerfeind, medi, OPED, ottobock, Häussler und Thuasne, ohne die auch dieser Kongress nicht möglich gewesen wäre. Die für den Landeskongress eigentlich vorgesehenen Neuwahlen des Landesvorstandes sind coronabedingt auf den Landeskongress im Dezember 2021 verschoben. Die jetzigen Mandatsträger üben bis dahin weiterhin ihre Ämter aus.

Dr. Karsten Braun, LL. M. BVOU-Referat Presse/Medien

 

Perspektive DVT – Genaues Ausmaß von Frakturen erfassen

Waiblingen – Die orthopädische Praxis Koch in Waiblingen zeichnet sich aus durch ein breites Spektrum an präventiven, diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Der erfahrene Facharzt für Orthopädie Werner H. Koch behandelt in seiner Praxis Beschwerden wie Nacken- und Rückenschmerzen, Schulter­ und Ellenbogenprobleme, Knie­ und Hüftgelenksleiden, Muskelzerrungen oder Bänderrisse.

Dabei liegen die Schwerpunkte der orthopädischen Praxis in den Bereichen Diagnostik, Prävention, Physikalische Therapie, Sportmedizin, Osteotherapie, Chirotherapie, Arthrosetherapie sowie Akupunktur. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin verfolgt die Praxis den Ansatz, ihre Patienten so vollständig wie möglich zu untersuchen, um Gesundheitsrisiken nicht nur frühzeitig und präventiv feststellen zu können, sondern auch um eine optimale Beratung und effektive Theraplanung zu gewährleisten.

Im August 2020 erweiterte die orthopädische Praxis in Waiblingen ihr Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Werner H. Koch berichtet von seinen ersten Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung:

„Mit dem SCS DVT erfassen wir in kürzester Zeit das genaue Ausmaß von Frakturen an Hand, Ellenbogen, Fuß, OSG oder Knie. Ebenso wie unsere Patienten, sind wir begeistert von der unmittelbaren Verfügbarkeit der hochauflösenden Bilder in 3-D. Dabei stellen die DVT-Untersuchungen unter Gelenkbelastung einen klaren Vorteil in der Beurteilung knie- und fußchirurgischer Deformitäten dar und ermöglichen eine noch exaktere präoperative Planungsmöglichkeit. Bei vielen orthopädischen und unfallchirurgischen Fragestellungen erlaubt uns das SCS DVT eine exzellente Beurteilung von knöchernen Strukturen und deren Umgebung.“

Werner H. Koch
Facharzt für Orthopädie
Karl-Ziegler-Straße 52
71336 Waiblingen
www.praxiskoch.de

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.