Archiv für den Monat: Februar 2022

Veranstaltungsreihe gematik digital: Das E-Rezept

Berlin – Am 30.03.2022 um 17 Uhr veranstaltet die gematik eine neue Ausgabe der Veranstaltungsreihe gematik digital. Sie thematisieren erneut das elektronische Rezept (E-Rezept), diesmal mit den ersten Erfahrungen aus dem Praxisalltag.

Mehr als 2.000 elektronische Rezepte sind bereits eingelöst worden – das E-Rezept nimmt weiter an Fahrt auf. In der fortlaufenden Testphase für Ärzte und Zahnärzte sowie Apotheken sollen mindestens 30.000 elektronische Rezepte erfolgreich abgerechnet werden.

Die gematik möchte Teilnehmern in der gematik digital-Ausgabe die E-Rezept Testphase näherbringen und zeigen, wie die E-Rezept-Funktionalitäten gemeinsam mit den Systemherstellern und IT-Dienstleistern in den Praxen und Apotheken eingeführt wurden. Software-Hersteller lassen sie aus erster Hand an ihren Erkenntnissen teilhaben. Des Weiteren werden erste Anwenderinnen und Anwender aus (Zahn-)Arztpraxis und Apotheke zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.

Abschließend wird ein E-Rezept-Expertenteam für Fragen zur Verfügung stehen und in den Dialog treten.

Agenda:

  • Begrüßung und Intro zum E-Rezept, Martin Schmalz, Kommunikationsleiter gematik
  • Status Testphase Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept gematik
  • Impuls von Ärzt:innen/Zahnärzt:innen
  • Impuls von Apotheker:innen
  • Statement PVS-Hersteller
  • Statement AVS-Hersteller
  • Q&A

Moderation: Martin Schmalz

Termin: 30.03.2022 von 17:00 bis 18:30 Uhr

c’t: Medizin-IT nicht DSGVO-konform

Hannover – Konnektoren des Herstellers Secunet zeichnen in Logs personenbezogene Daten auf und missachten damit die Spezifikationen der Gematik. Der Bundesdatenschützer sieht erstaunlicherweise Ärzte statt Hersteller in der Verantwortung für die DSGVO-Verstöße. In den Protokollen des Konnektors von Secunet fand c’t personenbezogene Daten von Patienten.

Patientendaten gehen nur den Arzt und die Versicherung etwas an. Deshalb haben diese Daten in Logs des Konnektors nichts zu suchen.

Wenn man die Log-Daten illegalerweise mit denen der Kartenhersteller oder TSP zusammenführt, ließe sich nämlich feststellen, welcher Patient wann welchen Arzt aufgesucht hat. Man bekäme heraus, wann Herr Meier beim Psychiater war und in welchem Zeitraum Frau Müller in einer Suchtklinik behandelt wurde.

Auf die Frage, wer für den DSGVO-Verstoß verantwortlich sei, antwortete der BfDI: „Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Konnektoren sind diejenigen, die diese für die Zwecke der Authentifizierung und elektronischen Signatur sowie zur Verschlüsselung, Entschlüsselung und sicheren Verarbeitung von Daten in der zentralen Infrastruktur nutzen, soweit sie über die Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden.“ Auf Nachfrage erklärte der BfDI, dies seien „Ärzte und Leistungserbringer“ – und nicht etwa die für den Betrieb der TI verantwortliche Gematik, die die fehlerhaften Konnektoren zugelassen hat.

Ärzte und Leistungserbringer wurden jedoch unter der Androhung von Honorarkürzungen gesetzlich verpflichtet, sich über einen von der Gematik zugelassenen Konnektor mit der TI zu verbinden. Sie haben keinerlei Möglichkeiten, die Protokollierung der personenbezogenen Daten abzustellen – außer sie schalten den Konnektor aus.

Kommentar von Hartmut Gieselmann, Redakteur bei c’t: „Der Fall zeigt, wie Ärzte und Leistungserbringer erst ein unausgereiftes System unter Androhung von Honorareinbußen aufoktroyiert bekommen und anschließend für Fehler, die sie nicht begangen haben, zur Verantwortung gezogen werden sollen. Gematik und Hersteller Secunet spielen hier munter Schwarzer Peter. Leidtragende sind Patienten, deren Daten nicht ausreichend geschützt werden, und Ärzte, die sich neben einer hingepfuschten Telematik jetzt auch noch mit Anwälten auseinandersetzen müssen, statt sich während einer Pandemie um die Gesundheit ihrer Patienten zu kümmern.“ (Quelle und Auszüge aus dem Artikel DSGVO-Zwickmühle, c’t 2022, Heft 6)

BVOU fragt nach

Grotesk mutet die Aussage des BfDI an, dass für den unterstellten Verstoß gegen die DSGVO der betreibende Arzt verantwortlich sein soll. Denn dieser betreibt den Konnektor einerseits als „black box“ und andererseits auf staatliche Anordnung hin. Dem einzelnen Arzt ist weder bekannt, noch zuzumuten, Logfiles im Konnektor auf Datenschutzkonformität zu prüfen. Er darf sicher davon ausgehen, dass ihm die von öffentlicher Hand zur Verfügung gestellten und zertifizierten Geräte ihren Dienst einwandfrei und nach den allen geltenden Bestimmungen versehen.

Der BVOU hat deshalb bei der gematik nachgefragt, wie sie den Sachverhalt der vermeintlichen Aufzeichnung personenbezogener Daten in den Konnektoren sieht und ob dafür wirklich der betreibende Arzt zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Antwort der gematik gibt erfreulicherweise Entwarnung bzgl. der Schwere des Datenproblems und entlastet Ärzte vollständig von einer Verantwortung für diesen herstellerbedingten Fehler:

Durch das Festhalten der Seriennummer eines eGK Zertifikats in Konnektor-Protokollen ist kein direkter Rückschluss auf Versicherte möglich, deren eGKs in einem der betroffenen Terminals geprüft werden.

Zum technischen Verständnis: Die Seriennummer des eGK Zertifikats ist ein pseudonymes Datum und könnte ausschließlich von den zertifikatsausgebenden Trust Service Providern (TSP) aufgelöst werden, damit würde sich ein TSP allerdings rechtswidrig verhalten. Der TSP wiederum hat keinen Zugriff auf die betroffenen Protokolle. Nur die Leistungserbringer-Institutionen und ggf. die von ihnen hierzu beauftragten Dienstleister können auf Konnektor-Protokolle zugreifen. Gleichwohl ist es nicht Intention der Spezifikation, wenn in den Konnektoren des Herstellers bei der Prüfung der eGK die Seriennummer eines Zertifikats der eGK in den internen Protokollen festgehalten wird. Der Hersteller wird dies mittels Update für die betroffenen Konnektoren beheben. Wir empfehlen den Ärztinnen und Ärzten, sobald der Hersteller das Update bereitgestellt hat, dieses auch zu installieren.

Im Übrigen geht die gematik rechtlich davon aus, dass die LeistungserbringerInnen ihren datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten nach der DSGVO hinreichend nachkommen, solange diese die Geräte bestimmungsgemäß verwenden und verfügbare Updates installieren.

Eine Verantwortung von an die TI angeschlossene Ärzte für fehlerhafte oder nicht datenschutzkonform arbeitende Konnektoren schließt die gematik also aus. Der betreibende Arzt kommt seiner Sorgfaltspflicht hinreichend nach, wenn er die verfügbaren Konnektor-Updates einspielt.

Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer

SpiFa-Positionspapier zur gesundheitspolitischen Agenda

Berlin – Mit seinem Positionspapier „Nachhaltiger Fortschritt für die fachärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten in Klinik und Praxis“ nimmt der SpiFa den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP unter die Lupe und bezieht klar Stellung, welche gesundheitspolitischen Weichen für die Zukunft gestellt werden müssen. Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa hierzu: „Deutschland bedarf eines Gesundheitswesens, das ebenso nachhaltig, wie krisenfest und resilient ist und hierfür ist mehr denn je eine mutige, ideologiefreie Gesundheitspolitik gefordert. Mit unserem Positionspapier stellen wir klar, welche Maßnahmen aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sinnvoll und notwendig sind, und unterbreiten der Bundesregierung Lösungsvorschläge und Angebote zur Weiterentwicklung eines freiheitlichen, gerechten und nachhaltigen Gesundheitswesens in Deutschland.“

Im Fokus des Papiers stehen die fachärztlichen Brennpunktthemen, darunter die Lösung der Versorgungsprobleme an der Schnittstelle ambulant-stationär sowie elementare Fragestellungen zur Gesundheitsfinanzierung. Hierzu Dr. Helmut Weinhart, 2. Vorsitzender des SpiFa: „Im Vordergrund steht für uns die Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung gerade auch unter den Vorzeichen des gravierenden Fachkräftemangels in Deutschland. Dazu ist eine Steigerung der Attraktivität des freien Berufs Arzt und der Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit genauso nötig, wie die Sicherstellung der Vergütung derselben. Wir brauchen eine vollständige Aufhebung der Budgets für ärztliche Tätigkeiten. Und die Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis brauchen endlich eine dem aktuell medizinisch-wissenschaftlichen Standard entsprechende und betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnung für Ärzte.“ Weitere Themen des Papiers sind u.a. die Aus- und Weiterbildung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, Krankenhausplanung und -finanzierung.

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hebt den Mitgestaltungswillen der Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland hervor: „Mit diesem Papier setzen wir ein deutliches Signal. Wir fordern die Koalitionsparteien zum mutigen Handeln auf, um endlich längst überfällige Reformen auf den Weg zu bringen. Gleichermaßen ist unser Positionspapier aber auch ein Gesprächsangebot. Reformen und politische Weichenstellungen brauchen Expertise. Der SpiFa vertritt über 160.000 Fachärztinnen und Fachärzte aus allen Bereichen der ärztlichen Versorgung. Wir sind bereit, Gesundheitspolitik mitzugestalten und bieten hierfür einen Zugang zu einem Schatz aus Daten, Fakten und Erfahrungen aus der fachärztlichen Praxis an.“

Das Positionspapier ist online abrufbar unter https://spifa.de/positionen/

Quelle: SpiFa

Projekt zur Qualitätssicherung der D-Berichte

Die Landesverbände der DGUV hatten im Februar 2021 per Rundschreiben über eine Neuauflage des Peer Review-Verfahrens für Durchgangsarztberichte (D-Berichte) informiert. Ziel des Projektes ist es, die Qualität der D-Berichterstattung zu evaluieren und weiter zu verbessern.

Ab Juni 2022 sollen insbesondere die D-Berichte aus dem ambulanten Bereich bewertet werden. Dafür suchen wir ambulant tätige D-Ärztinnen und D-Ärzte, die bereit sind, als Peer im Rahmen dieses Qualitätssicherungsverfahrens D-Berichte zu beurteilen und würden uns freuen, wenn Sie uns als Peer unterstützen würden. Der Zeitaufwand für die Beurteilung eines D-Berichtes wird ca. 5 bis 7 Minuten in Anspruch nehmen. Für jede Bewertung werden die Peers eine Aufwandsentschädigung von 8,90 Euro erhalten.

Interessierte D-Ärztinnen und D-Ärzte sollten die Bereitschaft mitbringen, im Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023 wöchentlich ca. 5 bis 20 D-Berichte onlinebasiert zu beurteilen und vorab an einer Schulung teilzunehmen. Nähere Informationen zu den Modalitäten sind in dem beigefügten Informationsblatt enthalten, das sich speziell an den Personenkreis mit einem Interesse an der Peer-Tätigkeit richtet.

Bei Interesse bitten wir Sie, die beiliegende Mitwirkungserklärung unterschrieben bis spätestens 2. März 2022 an die DGUV zu senden! Die Anonymität der mitwirkenden Peers ist selbstverständlich sichergestellt.

Knorpelschäden am Kniegelenk: Neue ambulante Therapieoption

Berlin – Gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die unter schweren Knorpelschäden am Kniegelenk leiden, steht zukünftig eine neue Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) – ein Verfahren, mit dem geschädigter Gelenkknorpel wiederaufgebaut wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konnte heute die neue Leistung aufnehmen, weil die wissenschaftlichen Studien Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt haben.

M-ACI: Methode zum Wiederaufbau von Gelenkknorpel

Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) ist ein Verfahren zur biologischen Wiederherstellung von Gelenkknorpel, das seit Ende der 90er Jahre im Krankenhaus angewandt wird: In einem ersten operativen Eingriff wird dem betroffenen Gelenk etwas Knorpelgewebe entnommen und anschließend im Labor gezüchtet und vermehrt. Diese kultivierten Knorpelzellen werden bei einem zweiten operativen Eingriff im Bereich des Knorpeldefekts im Kniegelenk fixiert.

Bei der matrixassoziierten ACI handelt es sich um die neueste Weiterentwicklung und dritte Generation der ACI-Verfahren: Die kultivierten Knorpelzellen werden direkt auf eine Trägermatrix aufgetragen und gemeinsam mit ihr im Bereich des Knorpeldefekts befestigt. Die erste und zweite Generation der Verfahren – hier wurden die gezüchteten Knorpelzellen mit Periost (Knochenhaut) oder einer Kollagenmembran abgedeckt – spielen in der medizinischen Versorgung kaum noch eine Rolle. Da in der Bewertung weder der Nutzen der Methoden noch das Potenzial als erforderlichen Behandlungsalternative festgestellt werden konnte, hat der G-BA diese Verfahren im Gegensatz zur M-ACI als stationäre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Neue ambulante Therapieoption

Knorpelschäden am Kniegelenk können ganz unterschiedliche Ursachen haben: zum Beispiel Stürze und Fehlbelastungen. Je nach Schweregrad der Schädigungen – in der internationalen Klassifikation werden vier Stadien unterschieden – können die Betroffenen unter Bewegungseinschränkungen und Schmerzen leiden.

Die M-ACI kann als neue ambulante Therapieoption bei Knorpeldefekten des Kniegelenks eingesetzt werden, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat. Bei Grad 3 erreicht die Tiefe des Knorpelschadens mehr als 50 Prozent der gesamten Knorpeldicke. Bei Grad 4 fehlt im betroffenen Bereich des Kniegelenks die gesamte Knorpelschicht und der Knochen liegt frei.

Inanspruchnahme

Die getroffenen Beschlüsse werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bevor die M-ACI als ambulante Leistung von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Schritt notwendig, den der
G-BA nicht beeinflussen kann: Der Bewertungsausschuss muss über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Das Gremium, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen und Ärzteschaft verhandeln, hat entsprechend gesetzlicher Vorgaben sechs Monate nach Inkrafttreten Zeit, um eine Abrechnungsziffer festzusetzen.

Hintergrund – Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Ob eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung steht, ist vom Gesetzgeber für die ambulante und stationäre Versorgung unterschiedlich geregelt. Arztpraxen dürfen neue Methoden erst dann als Kassenleistung anbieten, wenn der G-BA sie für den ambulanten Einsatz geprüft hat und zu einem positiven Ergebnis kam. Im Krankenhaus können medizinische Methoden zulasten der GKV erbracht werden, solange sie nicht vom G-BA ausgeschlossen wurden.

Das Verfahren, in dem der G-BA neue Methoden prüft, ist klar strukturiert: Von Antragstellung über Studienauswertung bis hin zum Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Regelungen. Im Ergebnis legt der G-BA fest, ob und inwieweit – d. h. für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen – eine Behandlungsmethode ambulant und/oder stationär zulasten der GKV angewendet werden kann.

Nachwuchsförderung: BVOU und Junges Forum schalten Mentorenprogramm frei

Berlin – Das Junge Forum sucht ab sofort Mentoren aus dem stationären und niedergelassenen Bereich, die bereit sind, interessierte Kollegen für das Fach O und U zu gewinnen und sie auf dem Weg zum Facharzt sowie darüber hinaus in die Niederlassung oder in eine attraktive Endposition in der Klinik zu begleiten.

Mentorenprogramme sind heutzutage populär und unterscheiden sich vom klassischen Coaching. Tatsächlich handelt es sich beim Mentoring um eine Patenschaft zwischen einem jungen, vielversprechenden Mentee und einem berufserfahrenen Mentor. Beide Parteien gehen mit klaren Erwartungen an die Arbeit heran: Voraussetzungen für Mentoring-Kooperationen sind Freiwilligkeit, Respekt und Vertrauen. Zudem sollte das Mentoring außerhalb einer beruflichen Abhängigkeitsbeziehung erfolgen.

Das Mentoring kann in verschiedenen Formen ausgeführt werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit einer 1:1-Betreuung. Es kann jedoch auch Vorteile bringen, ein sogenanntes „Peer – Mentoring“ zu etablieren. Hier wird eine Kleingruppe an Mentees mit gleichen/ähnlichen Interessen von einem Mentor betreut.

Mentoren erfüllen mehrere Aufgaben, wie Ratgeber, Coach, Kritiker und Vorbild zugleich. Die Erfahrungswerte eines Mentors sind dabei von unschätzbarem Wert. Im Fokus stehen der weitere berufliche Erfolg des Mentees, aber auch private Themen, die sich auf den Beruf auswirken: Sie können im Rahmen des Mentorings erörtert werden. Zu den typischen Fragen gehören:

  • Wie schaffe ich den Einstieg in meine Tätigkeit als Facharzt?
  • Wie verhandle ich Gehälter?
  • Welche Fortbildungen und Hospitationen in O und U sind für mich und das Erreichen meiner Ziele sinnvoll?
  • Wie und wo kann ich Defizite in der eigenen Weiterbildung optimal ausgleichen?
  • Wie komme ich auf die nächste Karrierestufe?
  • Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren?

Die wichtigste Voraussetzung für den Mentee ist das Eigenengagement – die Vorschläge für künftige Projekte sollten primär vom Mentee kommen und werden in der Folge natürlich mit dem Mentor diskutiert sowie geplant. Bei einem funktionierendem Mentoring profitieren sowohl der Mentee als auch der Mentor von dem gegenseitigen Austausch.

Mentoring sollte in keinem Fall erzwungen werden. Grundvoraussetzungen sind sowohl die Freiwilligkeit als auch Vertrauen. Zudem sollte das Mentoring außerhalb einer beruflichen  Abhängigkeitsbeziehung stehen. So ist es als Mentee auch möglich, in Bereiche unseres großen Fachgebietes hineinzuschnuppern, die an der eigenen Weiterbildungsstätte nicht angeboten werden.

Mentoring kann auch dazu beitragen, die Sektorengrenzen im Rahmen der Weiterbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen zu überwinden.

Erfahrene Orthopäden und Unfallchirurgen sind aufgerufen, sich dieser Herausforderung zu stellen, junge Menschen auf ihrem Weg in das Berufsleben zu unterstützen und den medizinischen Nach-wuchs zu fördern. Hier hat jeder Einzel-ne die Chance, der Gemeinschaft in O und U etwas zurückzugeben.

Mentoring-Angebot erstellen

Das Erstellen eines Mentoring-Angebotes erfolgt im Mitgliederbereich des BVOU.net. Klicken Sie dazu im Menü „Mein BVOU“ auf „Mentorenangebote“ und füllen Sie das Eingabeformular aus. Wichtig sind nähere Informationen zu Ihrer Person, Ort, Tätigkeitsschwerpunkte sowie Ihr Angebot an die künftigen Mentees im Feld „Beschreibung“. Bitte beachten Sie die wenigen Pflichtfelder, beispielsweise die maximale Anzahl an Mentees, die Sie betreuen möchten, und vergessen Sie nicht, ein Bild Ihrer Einrichtung sowie ein persönliches Foto in das Angebot hochzuladen. Damit zeigen Sie im wahrsten Sinne des Wortes Gesicht und werden für Ihre künftigen Mentees auf den ersten Blick zum persönlichen Begleiter.

Nach dem Ausfüllen der Maske klicken Sie unten auf das blaue Feld „Vorschau“. Anschließend sehen Sie Ihr erstelltes Angebot und haben die Wahl, dieses weiter zu bearbeiten oder abzusenden. Damit der Vorgang abgeschlossen wird, klicken Sie auf den Button „Inserat senden“.

Sich als Mentee bewerben

Interessierte, die einen Mentor suchen, klicken im BVOU.net auf den Menüpunkt „Mentorenprogramm“ im Menü BVOU. Es erscheint eine Liste mit allen verfügbaren Mentorenangeboten. Über das Filterfeld kann die Trefferliste nach den eigenen Wünschen und Vorlieben eingeschränkt werden, beispielsweise nach Ort, fachlichen Schwerpunkten oder der Dienststellung des Mentors. In der Detailansicht kann man die Mentoren näher kennenlernen. Auch die Verlinkung auf das jeweilige persönliche Arztprofil in Orthinform ist hier-bei hilfreich. Ein umfassendes Bild über die fachliche Expertise sowie die Arbeitsstätte und das betriebliche Umfeld erleichtern die Entscheidung.

In der Detailansicht gibt es ein kurzes Bewerbungsformular, über das sich Mentees formlos bewerben können. Ihr zukünftiger Mentor erhält eine Benachrichtigung per E-Mail und kann Sie kontaktieren.

 

Die Mentoring-Angebote werden zukünftig auch auf der neuen Webseite des Jungen Forums verfügbar sein.

Dr. Annika Hättich
Oberärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Dr. Marie Samland
Ärztin in Weiterbildung
DRK Kliniken Berlin Köpenick

Dr. Jörg Ansorg
Berlin
BVOU-Geschäftsführer

Digitale Prüfungssimulation für angehende Fachärzte

Prüfungen stellen immer eine neuartige Situation dar und bringen von Natur aus Nervosität mit sich. Aus diesem Grund ist die Prüfungssimulation ein wichtiger und beliebter Teil der Facharztvorbereitungskurse (FAB) der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO). Der angehende Facharzt bzw. die angehende Fachärztin für O und U hat seit dem Staatsexamen keine Prüfung von solcher Tragweite mehr abgelegt und ist somit seit Jahren aus der Übung. An dieser Stelle setzt die ADO mit einem neu entwickelten Konzept an und bietet Kolleginnen und Kollegen am Ende der Weiterbildung gezielt Unterstützung an.

Unsicherheiten erkennen, analysieren und beheben

Hochkarätige Referenten, die selbst Facharztprüfungen abnehmen, bereiten die Teilnehmer an zwölf Dienstagen in diesem Jahr mit einer simulierten Prüfung zu konkreten orthopädischen und unfallchirurgischen Fragestellungen vor. Während der Simulation werden fallbasiert Unsicherheiten aus den unterschiedlichsten Themenfeldern der realen Facharztprüfung bearbeitet und diskutiert. „Viele Unsicherheiten beziehen sich auf die Fraktur-Diagnostik sowie die Versorgungsmodalitäten. Es geht unter anderem häufig darum, inwieweit eine Fraktur operativ oder gegebenenfalls auch konservativ versorgt werden kann.“, erläutert der wissenschaftliche Leiter, Dr. Thilo John (DRK Kliniken Berlin-Westend).

Teilnehmer aktiv einbeziehen

Dank der digitalen Umsetzung als Videokonferenz haben die Teilnehmer jederzeit die Möglichkeit sich mit Kamera und Mikrofon zuzuschalten und Ihre Fragen an die Referenten zu stellen, welche dann live beantwortet werden. ,,In den ersten beiden Terminen hat sich dadurch eine sehr spannende Dynamik entwickelt und es ist ein toller fachlicher Austausch entstanden, sodass wir dem Zeitfenster bisher nie gerecht wurden und zugunsten der Teilnehmer immer 30 Minuten oder länger überzogen haben‘‘ fasst Dr. John zusammen.

Das gesamte Themenspektrum aus O und U komprimiert dargestellt

Die Prüfungssimulation findet einmal monatlich dienstags von 18.00 – 19.00 Uhr statt. Die Termine mit den Themen sind wie folgt: 

  • 11.01.2022 – Allgemeine Frakturlehre
  • 08.02.2022 – Allgemeine Frakturlehre
  • 15.03.2022 – Osteoporose und Stoffwechselbedingte Störungen
  • 12.04.2022 – Kinderorthopädie
  • 10.05.2022 – Septische Chirurgie
  • 14.06.2022 – Traumatologie des Fußes
  • 12.07.2022 – Kindertraumatologie
  • 09.08.2022 – Thema folgt
  • 13.09.2022 – Polytrauma
  • 11.10.2022 – Wirbelsäule
  • 08.11.2022 – Orthopädische Rheumatologie
  • 13.12.2022 – Endoprothetik Hüfte/Knie

Interessierte BVOU-Mitglieder können die gesamte Veranstaltungsreihe für 100 Euro buchen. Nichtmitglieder zahlen 200 Euro. Teilnehmer eines Facharztvorbereitungskurses im Jahr 2022 erhalten den Zugang zur gesamten Serie Prüfungssimulation kostenfrei. 

Die Kurse werden aufgezeichnet und im Anschluss auf der BVOU-Veranstaltungsplattform und in der O&U Events App veröffentlicht. So haben Teilnehmer, die einen Termin verpasst haben, jederzeit die Möglichkeit mit dem Kursstart zu beginnen.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) unter ado@bvou.net oder telefonisch: 030 797 444 402.

 

Umfrage: Klinikärzte sind regelmäßig erschöpft

Berlin – Die Corona-Pandemie hat zu einer deutlichen Arbeitszunahme bei Ärztinnen und Ärzten in kommunalen Kliniken geführt. Das geht aus einer Ad hoc-Umfrage des Marburger Bundes unter rund 3.300 Mitgliedern der Ärztegewerkschaft hervor. 71 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Arbeitsbelastung durch die Pandemie zugenommen hat, bei etwa einem Fünftel (22 %) ist sie gleichgeblieben. Rund 91 Prozent der Klinikärzte fühlen sich durch ihre Arbeit regelmäßig erschöpft (31 % „immer“ und 60 % „zunehmend“).

Ein Fünftel der Ärztinnen und Ärzte (20 %) plant „definitiv“ seine berufliche Zukunft außerhalb des Krankenhauses, etwa 56,5 Prozent sind noch unentschieden und nur 23,5 Prozent planen keinen konkreten Tätigkeitswechsel.

Der Marburger Bund verhandelt derzeit mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Tarifbedingungen der mehr als 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Bei der letzten Verhandlungsrunde am 17. Dezember 2021 hatte der Marburger Bund das von der VKA vorgelegte Angebot als komplett inakzeptabel zurückgewiesen. „Wer den Ärztinnen und Ärzten nicht mehr anzubieten weiß als das Schleifen bereits vereinbarter Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kombination mit einer 15-monatigen Nullrunde bei den Gehältern, handelt absolut verantwortungslos“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, nach der dritten Verhandlungsrunde mit den kommunalen Arbeitgebern.

Bei den Klinikärzten hat die Haltung der VKA große Empörung hervorgerufen, wie aus etwa 2.600 Freitext-Kommentaren in der Mitglieder-Umfrage des Marburger Bundes ersichtlich wird. Das Angebot der kommunalen Arbeitgeber wird als „absolute Frechheit“ und „bodenlose Unverschämtheit“ angesichts der enorm gestiegenen Arbeitsbelastung wahrgenommen. In einem Kommentar heißt es: „Das ist kein Angebot. Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die in den Kliniken die Versorgung aufrechterhalten – allen Widrigkeiten zum Trotz.“

Am Montag und Dienstag nächster Woche (14./15. Februar) kommen beide Seiten zu ihrer vierten Verhandlungsrunde zusammen, deren Ausgang darüber entscheiden wird, ob der Konflikt weiter eskaliert.

Quelle: Marburger Bund Bundesverband

Lösung der Versorgungsprobleme an der Schnittstelle ambulant-stationär gefordert

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf eine Lösung der Versorgungsprobleme an der Schnittstelle ambulant-stationär und bietet der Bundesregierung sein Konzept als gemeinsame Gesprächsgrundlage für eine Reform an.

Die Probleme an der Sektorengrenze ambulant-stationär sind schon lange auf der politischen Agenda des SpiFa. Durch sie ist ein rechtssicheres Arbeiten für die Fachärztinnen und Fachärzte über die Sektorengrenze hinweg kaum möglich, obwohl für eine gute Patientenversorgung notwendig. Auch werden beispielsweise innovative Versorgungskonzepte nicht in die Regelversorgung überführt.

Dem entsprechend begrüßt der SpiFa den Vorstoß der Bundesregierung, eine sektorengleiche Vergütung mittels einer neu zu bildenden DRG-Hybridform einzuführen.

Hierzu der 2. stellvertretende SpiFa-Vorsitzende und BVOU-Vizepräsident Dr. Helmut Weinhart: „Patienten bedürfen einer optimalen Gesundheitsversorgung, und zwar unabhängig von Fragen des Leistungsrechts, des Leistungskataloges oder der Vergütung. Die durch diese Fragen getriebene Abschottung der Sektorengrenzen muss durch sektorenverbindende Versorgungsstrukturen endlich überwunden werden. Die von der Bundesregierung angestrebte Einführung einer neuen DRG-Hybridform könnte ein adäquates Mittel dafür sein.“

Der SpiFa weist in diesem Zusammenhang auf sein bereits bestehendes „Konzept zur Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen“ hin. Dieses Konzept wurde bereits vor einiger Zeit in den Reihen der SpiFa Mitgliedsverbände diskutiert und einstimmig verabschiedet. Hierzu Vorstandsmitglied Jörg Karst: „Wer zügig und zeitnah eine gute Patientenversorgung an der Schnittstelle ambulant-stationär umsetzen möchte, hat mit diesem Konzept alle notwendigen Bausteine zur Hand. Jegliches Zögern der Bundesregierung wird allerdings wie bisher eine Reform verhindern und damit auch weitere Reformvorhaben wie beispielsweise eine Reform der stationären Behandlungsebene oder die Schaffung einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung ausbremsen.“

Auch SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider betont den Reformwillen der deutschen Fachärzteschaft: „Der SpiFa vertritt über 160.000 Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland. Diese wünschen sich schon lange eine Lösung der Versorgungsprobleme an der Schnittstelle ambulant-stationär. Entsprechend begrüßen wir das Bestreben der Bundesregierung, hier eine Lösung herbeizuführen. Der SpiFa ist bereit zum Gespräch und zum Mitwirken bei der Ausgestaltung.“

-Quelle: SpiFa