Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist auf die ethische Verpflichtung hin, die Politik und Gesellschaft für eine gute medizinische Versorgung haben.
Der SpiFa e.V. erneuert seine Forderung an die Regierungsampel und Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung im Rahmen eines Entbudgetierungsgesetzes für ambulante ärztliche Leistungen einzuleiten.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Die Schere zwischen den Preisen des Marktes bei Personalkosten und Materialeinkauf und dem Kassendiktat der Bezahlung ärztlicher Leistungen klafft immer weiter auseinander. Erst waren es die Kinderärzte, die der Menge der kleinen Patienten nicht mehr standhalten konnten und jetzt sind es die HNO-Ärzte bei denen wichtige Operationen schlicht nicht mehr zu leisten sind, da diese mehr kosten als an Kasseneinnahmen dem gegenüberstehen. Es ist wohlfeil mit der ethischen Keule auf diese Arztgruppen einzuschlagen. Wer zu Recht hohe moralische und ethische Ansprüche an die Ärzteschaft stellt, muss diesen Ansprüchen nämlich auch selbst gerecht werden. Dies ist angesichts der fortgesetzten Begrenzung (Budgetierung) ärztlicher Leistungen durch die Politik und einer Bezahlung unterhalb der Kosten einer Leistung durch die Kassen nicht der Fall.“
„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgefordert endlich die Budgetierung ärztlicher Leistungen bei allen Ärztinnen und Ärzten in Praxen aufzuheben anstatt, wie jetzt angekündigt, dies nur bei Kinderärzten und Hausärzten zu tun. Unsere gesamte Gesellschaft einschließlich der gesetzlichen Krankenkassen schuldet den Ärztinnen und Ärzten, die medizinische Leistungen erbringen und dies an Wochenenden, in der Nacht, an Feiertagen und mit vielen Millionen von Überstunden im Jahr eine entsprechende Vergütung. Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Krankenkassen und für uns alle als Gesellschaft. Ethik ist keine Einbahnstraße.“, so Heinrich weiter.
Berlin – Mit großem Befremden hat der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen Vorschlag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag gelesen, künftig die Terminvermittlung beim Arzt über kommerzielle digitale Health-Unternehmen wie „doctolib“ oder „Jameda“ finanziell zu fördern und damit vorgeblich die Terminvergabe zu verbessern.
„Es gibt eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter der Rufnummer 116 117 und sie funktioniert!“, erklärt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich. Die KBV allein sei für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Deutschland zuständig. „Und deshalb gehört die Terminvermittlung auch ausschließlich dort hin“, stellt Dr. Heinrich fest.
„Der liberale Vorschlag, die ärztliche Terminvergabe quasi zu privatisieren und in die Hände von internationalen Tech-Unternehmen zu legen, verbessert die Terminsituation nicht. Viel schlimmer aber ist: Die FDP verrät damit den Freien Beruf des Arztes, denn die Terminvergabe gehört ausschließlich in die Hände der Ärzte“, so der Virchowbund-Chef.
„Diese kommerziellen Anbieter haben keine Versorgungsverantwortung wie die Ärzteschaft, aber ein Geschäftsmodell, das sich in erster Linie durch die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte finanziert. Heute schon ist es so, dass diejenigen Ärzte, die dafür zahlen, besser gelistet werden als andere. Wie bei investorenfinanzierten Unternehmen üblich, besteht zudem keine Einflussmöglichkeit auf die strategischen Ziele dieser Unternehmen oder auf die Zusammensetzung der Investoren“, stellt Dr. Heinrich fest.
Das Problem mit der Vergabe ärztlicher Termine lasse sich aber nicht über eine Privatisierung lösen, es sei die Folge der Budgetierung und des Ärztemangels: „Solange die Politik über den Weg der Budgetierung die Leistungen nicht oder nicht vollständig bezahlt, wird es begrenze Leistungen – und damit Termine – geben. Da nutzt auch die beste Terminvermittlung nichts. Stattdessen wäre hingegen viel sinnvoller, die hohe Zahl an unentschuldigt versäumter, online vereinbarter Arzttermine durch Patienten anzugehen und dadurch die ‚Ressource Arzt‘ besser zu nutzen“, fordert der Virchowbund-Vorsitzende. Jeder vierte online vereinbarte Termin platzt ohne rechtzeitige Benachrichtigung, so die Rückmeldungen von Mitgliedern des Verbandes. „Hier muss die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband eine entsprechende Säumnis-Gebühr entwickeln. Eine solche Gebühr liegt letztendlich auch im Interesse der Krankenkassen, wenn sie eine gemeinsame Versorgungsverantwortung und den wirtschaftlichen Einsatz begrenzter Ressourcen fördern und das Solidarprinzip der GVK stärken wollen“, so Dr. Heinrich.
Berlin/München – Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten (gilt nur bei GKV-Patienten) elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Dies gilt auch für Praxen.
Lediglich wenn die Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist, kommt es zum sog. Ersatzverfahren. Dies bedeutet, die Daten werden durch das PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn dem Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Ausstellung der AU-Bescheinigung bekannt ist, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung an die Krankenkasse aktuell nicht möglich ist und der Patient befindet sich noch in der Praxis, erhält der Patient die mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigungen Krankenkasse und Versicherter). Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über den Patienten. Stellt der Vertragsarzt nachträglich fest, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist und hat der Patient die Praxis bereits verlassen und ist der digitale Versand auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden (vgl. § 4 Ziffer 4.1.4 Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke (= Anlage 2b zum BMV-Ä)).
Nachdem seit dem 01.01.2023 nun auch die Arbeitgeber die AU-Daten nur noch digital über die Krankenkassen erhalten sollen, indem sie diese bei der Krankenkasse des Beschäftigten abrufen können, müssen Vertragsärzte die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen auf Wunsch des Patienten ausdrucken. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist damit grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Da die Umsetzung dieser Digitalisierung aber möglicherweise noch nicht durch jeden Arbeitgeber erfolgt ist, obliegt es jedoch der individuellen Entscheidung einer Praxis, ob vorläufig noch weiterhin der Ausdruck für den Arbeitgeber erstellt wird zur Vermeidung von nachträglichen Ausstellungen einer Papierbescheinigung.
Die Patienten erhalten somit aber in jedem Fall für sich selbst weiterhin einen Papierausdruck, damit sie über die Dauer der Krankschreibung informiert sind, sodass hierauf auch ein Anspruch des Patienten besteht. Dies ist gemäß § 4 Ziffer 4.1.2 Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke der Ausdruck des mittels Stylesheet erzeugten Formulars (Ausfertigung Versicherter). Hierin ist auch festgehalten, dass Versicherte ab 01.01.2023 einen unterschriebenen Ausdruck der Ausfertigung Versicherter und / oder der Ausfertigung Arbeitgeber auf Wunsch erhalten.
Erfolgt ausnahmsweise eine Signierung mittels SMC-B gemäß § 2 Absatz 4 der Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke, erhalten Versicherte ab dem 01.01.2023 vom Vertragsarzt ebenfalls eine unterzeichnete papiergebundene Bescheinigung der Ausfertigung Versicherte.
Nach § 4 Ziffer 4.1.8 Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke können auf Wunsch des Patienten die Ausfertigungen für ihn auch digital an ihn übermittelt werden.
Bei privat Versicherten, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland oder der Ausstellung von Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes (Muster 21) bleibt es allerdings auch nach dem 01.01.2023 beim bisherigen Verfahren und bei der Vorlagepflicht der Beschäftigten.
Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht in der 4-Tage-Woche für Praxen eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation und ein geeignetes Mittel, um Praxen wieder wirtschaftlich betreiben zu können. Auch die Ausübung des freien Berufes Arzt könnte dadurch gestärkt und attraktiver werden.
Steigende Energiepreise und die weiterhin hohe Inflation belasten die Arztpraxen in der ambulanten Versorgung stark. Das budgetierte Finanzierungssystem, Streichung von Geldern wie zuletzt durch die Streichung der Neupatientenregelung, steigende Personalkosten und die Nichtberücksichtigung der ambulanten Strukturen bei Hilfspaketen machen ein Umdenken in der ambulanten Patientenversorgung notwendig.
„Selbst Gesundheitsminister Lauterbach hat zuletzt eingeräumt, dass eine Budgetierung ärztlicher Leistungen nicht zielführend ist. Sie ist nicht gerecht, sie benachteiligt vor allem Berufsgruppen in der fachärztlichen Grundversorgung und sie mündet letztendlich in einer schlechteren Versorgung von Patienten“, so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2.Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Denn wenn Leistungen nicht bezahlt werden, müssen diese eben eingeschränkt werden. Die Einführung einer 4-Tage-Woche für Arztpraxen könnte in diesem Zuge eine Lösung sein, um sowohl dem wachsenden Kostendruck zu begegnen, aber auch um den wachsenden Bürokratieaufwand zu bewältigen.“
Auch im Zuge des eklatanten Fachkräftemangels bietet eine 4-Tage-Woche Chancen: so wird zum einen der Ausbildungsberuf MFA wieder attraktiver, zum anderen aber auch die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung selbst. „Damit haben die in der ambulanten Versorgung tätige Fachärztinnen und Fachärzte ein wirksames Mittel, um der Abwanderung von MFAs in das vermeintlich attraktivere Arbeitsumfeld in Kliniken oder Krankenkassen entgegenzuwirken,“ so Weinhart weiter.
Auch wird die Niederlassung durch Etablieren einer 4-Tage-Woche wieder attraktiver: sie sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Junge Ärztinnen und Ärzte, die aus diesem Grund ein Angestelltenverhältnis bevorzugen, können so in ihrer Entscheidungsbereitschaft für eine freiberufliche Tätigkeit bestärkt werden.
Das neue Jahr beginnt mit einer Neuregelung für die Vergütung von Hausarzt-vermittelten Terminen bei Fachärzten. Vermittelt ein Hausarzt einen Termin beim Facharzt, kann der Facharzt je nach Kurzfristigkeit des Termins bis zu 100% Zuschlag für die Ordinationsziffer sowie alle Leistungen im Quartal für diesen Patienten extrabudgetär abrechnen.
Dies ist zwar kein vollständiger Ersatz für die von Gesundheitsminister Lauterbach gestrichene Neupatientenregelung, aber eine gute Chance, die mit der Streichung verbundenen Einbußen zu minimieren.
Gemeinsam mit unserem Partner samedi haben wir über die Feiertage ein Produkt entwickelt, daß Ihnen den Aufbau eines digitalen Zuweisernetzwerkes ermöglicht. Dabei legen Sie selbst fest, welche Hausärzte und Zuweiser Teil Ihres Netzwerks werden und kurzfristig Termine bei Ihnen buchen dürfen. Durch Anlage exklusiver Zeitfenster steuern Sie diese Terminvergabe und behalten die volle Kontrolle über Ihren Terminplan.
Patienten haben auf diese exklusiven Terminfenster keinen Zugriff.
Samedi-Stammkunden können ihr Terminangebot um die Zuweisertermine erweitern und ebenfalls von dieser schlanken Lösung profitieren.
Mit dem Zuweiserkonto für Fachärzte profitieren Sie vielfach
Individuelles Ärzte-Netzwerk: Sie selbst legen fest, wer Teil Ihres Netzwerks ist und Ihnen digital zuweisen darf. So erreichen Sie eine langfristige und qualitative Zusammenarbeit mit Ihren Kollegen sowie eine optimale Patientensteuerung.
Schnelle Zuweisungen: Legen Sie Zeitfenster fest, die exklusiv für Überweisungen reserviert sind und nur von Ihren Zuweisern gebucht werden können. Behalten Sie die volle Kontrolle darüber, wie viele Zuweisungen Sie empfangen möchten.
Extrabudgetäre Vergütung: Profitieren Sie von extrabudgetären Zuschlägen für Fachärzte bei schneller Terminvermittlung und rechnen Sie bis zu 100 % mehr für die Ordinationsziffer und alle Behandlungsleistunen extrabudgetär ab.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Service beim Aufbau eines Zuweisernetzwerkes sowie der mühelosen Terminvergabe für Hausarztvermittelte Termine hilft und Sie von Anfang an von dem neuen Vergütungsmodell profitieren können.
Zum neuen Jahresstart freuen wir uns Sie heute darüber zu informieren, dass auch in den Bundesländern, in denen die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) dem Selektivvertrag „OrthoHeroBKK“ bislang noch nicht beigetreten sind, nun eine Teilnahme möglich ist.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Inhalte vor. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Vertragsseite und unserer Vertragsschulung:
Kurzbeschreibung des Vertrags
Patientenindividuell, arztgesteuert, digital: OrthoHeroBKK unterstützt Patienten bei Rücken- und Knieleiden.
Bei OrthoHeroBKK wird die App-gestützten Bewegungstherapie bei Rücken- und Knieschmerzen vom Arzt verordnet und begleitet – anders als bei Apps auf Rezept wird die digitale Vernetzung mit Ihren Patienten zur Stärkung der Eigenverantwortung und Mitwirkung gefördert.
Im Rahmen des Selektivvertrags wird Fachärzten* für die Verordnung der Bewegungsapp, die Therapieplanerstellung und die Begleitung während der Therapie extrabudgetär ein leistungsgerechtes Honorar bezahlt.
Wenn Sie am OrthoHeroBKK-Vertrag teilnehmen möchten, können Sie sich hier einschreiben.
Sofern Sie alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns postalisch eine Bestätigung Ihrer Vertragsteilnahme sowie Ihr OrthoHeroBKK-Willkommenspaket mit allen relevanten Unterlagen.
Fragen zum Vertrag?
Unsere Mitarbeiterin Frau Kathrin Betsch steht Ihnen als Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Versorgungsverträge des BVOU gerne zur Verfügung:
Kathrin Betsch Referentin der Geschäftsführung und des Vorstands
Straße des 17. Juni 106 – 108 | 10623 Berlin
Fon 030 797 444 52 | Fax 030 797 444 45 vertraege@bvou.net | www.bvou.net
Die regenerativen Behandlungsstrategien rücken seit einigen Jahren immer mehr in den Fokus bei der Behandlung von Sportverletzungen der Extremitäten. Grund dafür ist u.a. die steigende Anzahl an Studien, die einen negativen Effekt von Lokalanästhetika, NSAR und Kortikosteroide, auf die Heilung von verletzten muskulo-skelettalen Strukturen zeigen, obgleich diese immer wieder Anwendung in der sportmedizinischen Praxis finden. So wissen wir heute um den mitunter fulminaten zytotoxischen Effekt von Lokalanästhetika auf vorgeschädigte Chondrozyten (Kreuz et al., 2018), so dass die Anwendung bei Gelenkinfiltrationen bei Arthrose sehr kritisch gesehen werden muss. Gleiches gilt für den Gebrauch bei Muskelverletzungen und bei der Therapie von Sehnenerkrankungen. Im Bereich der Sehnenheilung spielt das Protein Scleraxis, eine große Rolle, da dieses maßgeblich für die Heilung von Sehnen durch Stimulation der Tenozyten und Synthese der extrazellulären Matrix verantwortlich ist. Kortikosteroide und NSAR hemmen die Expression dieses Transkriptionsfaktors und haben somit einen negativen Einfluss auf die Sehnenheilung (Chen et al., 2015). Gleiches wird auch den Lokalanästhetika nachgesagt.
Die Orthobiologie hat sich in der Behandlung von Sportverletzungen über die Jahre immer weiter etabliert und findet inzwischen relativ flächendeckende Anwendung. Auch wenn die Evidenz noch heterogen ist, zeigen zunehmend mehr Studien den positiven Effekt von ACP bei der Therapie von Knorpelschäden, beginnenden Arthrosen (Filardo et al., 2020) und bei der Behandlung von Sehnen- und Muskelpathologien (Xu et al., 2017; Grassi et al., 2018).
Die Ergebnisse bei intra- und postoperativer Injektion von PRP in Zusammenhang mit operativen Rotatorenmanschetten (RM) Rekonstruktionen zeigen im Langzeit Follow-Up keinen signifikanten Vorteil bezüglich Reruptur Raten oder MRT kontrollierten Einwachsverhalten. Dennoch sind die Untersuchungen bezüglich der Patienten Zufriedenheit bei Omarthrose und RM Partialrupturen vielversprechend wenn auch auf Langzeitverläufe nicht geprüft. Am Ellenbogengelenk konnte ein signifikanter Vorteil von PRP Injektionen gegenüber Cortison und Placebo nach 2 Jahren gezeigt werden (8).
PRP – Herstellung und Wirkmechanismen
Das thrombozytenreiche Plasma oder auch plättchenreiche Plasma (PRP) kann mittels unterschiedlicher Zentrifugations-Protokolle aus autologem venösem Patientenblut gewonnen werden. Durch die Plasmapherese werden aus den Thrombozyten Wachstumsfaktoren und Zytokine freigesetzt. Hierbei wurden in Studien bei der Sehnenheilung folgende Stoffe als maßgeblich identifiziert, Platelet derived growth factor (PDGF), epidermal growth factor (EGF), vascular endothelial growth factor, and transformin. Alle diese Stoffe sind in spezifischen Konzentrationen an der Wundheilung beteiligt. Nach einer Aktivierung können diese Stoffe direkt oder /und indirekt zu einer Geweberegeneration über die Stimulation und Proliferation von Fibroblasten und mesenchymalen Stammzellen führen. Insgesamt verfolgt die Injektion von PRP als Ziel, die Verstärkung der natürlichen Heilung durch ein Anheben der Cytokin Konzentrationen im Gewebe.
Wobei die Decodierung der genauen Reihenfolge, Zusammensetzung und Konzentrationen noch nicht abschließend gelungen ist. Auf der Suche nach der optimierten Zusammensetzung und Aktivierung verwenden die Anbieter bei der Aufbereitung unterschiedliche Zentrifugationsprotokolle sowie Zusatzstoffe. Ein seit über 10 Jahren im Einsatz befindliches PRP Produkt ist das ACP der Firma Arthrex, welches sich durch eine gleichzeitig niedrige Konzentration an Leukozyten auszeichnet. Andere Produktvarianten können durch adaptierte Zentrifugationsprotokolle eine höhere Thrombozytenkonzentration erreichen. Dies geht jedoch mit der Aufkonzentraion von pro-inflammatorischen Leukozyten einher.
Die benötigte Menge an venösem Blut bei ACP liegt bei 15ml Vollblut. Die Spritze ermöglicht eine sterile Verarbeitung in einem geschlossenen System. Nach der Zentrifugation wird das oben schwimmende Plasma separiert. Durch diese Verfahren kann eine 2-3-fache Konzentration an Thrombozyten in einem relativ kleinen Volumen erreicht werden. Die so gewonnene Menge an PRP liegt zwischen 4 und 6 ml und sollte zeitnah, spätesten in bis zu einer halben Stunde, verwendet werden.
Anwendung von PRP in der Orthopädie und Traumatologie
Schulter und Ellenbogen
Von der faszinierenden Idee getragen jegliche Gewebeheilung zu fördern, finden sich Fallstudien und Untersuchungen zur PRP Anwendung in allen Bereichen der Orthopädie und Traumatologie. Ein wissenschaftlicher Ansatz ist nur in wenigen hochqualitativ prospektiven Untersuchungen dokumentiert, und randomisierte klinische Studien mit längerer Laufzeit fehlen nahezu in fast allen Bereichen. Die eindeutige Evidenz eines positiven Effektes von PRP konnte in klinischen Untersuchungen am Menschen nach akuten Traumen oder postoperativ noch nicht erbracht werden (Gwinner et al., 2016; Holtby et al., 2016). Hingegen in der Anwendung bei chronischen Erkrankungen im Rahmen einer konservativen Therapie finden sich Studien die im Langzeit Verlauf bei Schulter- und Ellenbogen-Sehnenpathologien signifikante Vorteile der PRP Injektionen aufzeigen konnten (Arora et al., 2022). Die Mehrzahl der Literatur zur oberen Extremität beschäftigt sich mit dem Schultergelenk und nur wenige mit der Epicondylopathie des Ellenbogens.
Im Falle der chronischen Erkrankungen der Schulter befassen sich die meisten Studien mit kompletten oder inkompletten (PASTA) RM-Sehnenrupturen und dem damit oft vergesellschafteten Impingement Syndrom. Bei der Literatursuche fällt eine Unschärfe in der Patientenauswahl auf. Studien nehmen akute und chronische Verletzungen sowie operierte und konservativ therapierte Sehnen Rupturen in einer Gruppe auf. Die Ergebnisse in diesen Untersuchungen bezüglich der kurz- und Langzeit Ergebnisse für z.B. Funktion und Rerupturrate sind nicht signifikant unterschiedlich. Zusätzlich sind viele Daten der unterschiedlichen Reviews und Metaanalysen aus den gleichen, wenigen Primärquellen und wurden nur mit unterschiedlichen Fragestellungen analysiert. Randomisierte Studien mit großen Fallzahlen und Langzeitbeobachtungen über 6 Monaten sind sehr selten.
Aus der aktuell vorhanden primären Literatur und den Metanalysen lässt sich erkennen das PRP bei großen Sehnenläsionen, intra- und postoperativ und bei akuten Verletzungen zu keiner Verbesserung des Outcomes führt. (Flury et al., 2016)
Evidente Vorteile zur RM Rerupturrate finden sich hingegen bei kleinen bis mittleren Sehnenrissen (Jo et al., 2015) und degenerativen RM Läsionen (Pandey et al., 2016).
An der Schulter, bei den degenerativen Sehnenverletzungen und kleinen Rupturen scheint die Potenz der Wirkstoffe ausreichend, um positiv in den Heilungsprozess einzugreifen.
Dieser Umstand lenkt das Interesse auf die Epicondylopathien am Ellenbogen. Hier insbesondere die durch Mikroangiopathien hervorgerufenen chronischen Formen bei der es im zeitlichen Verlauf zu einer zunehmenden Sehnenschädigung bis zur Ablösung vom gesamten radialen Epicondyl kommen kann. Diese Formen der radialen Epicondylopathie lassen sich mittels Sonografie und MRT bildmorphologisch darstellen und klassifizieren. Die MRT Klassifikation von Nirschl beschreibt in vier Stufen die Morphologie des Extensorensehnenansatzes im zeitlichen Verlauf der akuten bis chronischen Epicondylopathie. In den Stufen Grad I bis Grad III ist die Sehne am Epicondyl humeri radial direkt ansitzend und im Grad IV abgelöst.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen aus der Literatur über die Erfolge der PRP Therapie bei Sehnenpathologien der Rotatorenmanschette in kleinen und mittleren Rissformen könnten sich diese für die Epicondylopathie in den von Nirschl klassifizierten Graden I-III wiederfinden. In der aktuellen Literatur zur Therapie mit PRP Injektion finden sich erste Studien die dies belegen. Insbesondere bei der gezielten sonografisch unterstützen Injektion direkt in den pathologisch veränderten Sehnenbereich (Evans et al., 2018).
In einem Review von 2015 zum Thema der PRP Therapie bei chronischer Epicondylopathie beschreiben die Autoren noch eine Vielzahl von Einzelfallstudien und ungezielte Injektionen im Bereich des lateralen Ellenbogens mit einer inhomogenen Volumenangabe und verschiedenen Präparaten. Die Ergebnisse sind verständlicher Weise nicht reproduzierbar oder signifikant besser als nicht invasive Therapieformen.
In der aktuellsten prospektiv randomisierten Untersuchung aus 2022 zur Injektion von PRP vs Cortison vs Kochsalzlösung zeigen die Autoren signifikant bessere Ergebnisse für die PRP Therapie in Bezug auf Schmerzreduktion und Funktion nach 8 und 12 Wochen (Arora et al., 2022).
Eigene Fälle bestätigen diese Ergebnisse und veranlassen uns zu einer eignen Untersuchung in Bezug auf die notwendige Anzahl der Injektionen und die Aufbereitung der Vollblut Proben.
Ebenfalls auffällig sind die Reduktion der Operationsindikationen in der Gruppe der Grad III klassifizierten Patienten nach Nirschl mit chronischer radialer Epicondylopathie nach einer PRP Injektionstherapie. Diese Beobachtung wird durch die Arbeit von Hastie et al (Hastie et al., 2018) bestätigt. Die Arbeitsgruppe veröffentlichte 2018 eine Reduktion der Operationshäufigkeit von 87,5% nach PRP Injektionen bei chronischer lateraler Epcondylopathie.
Patella- und Achillessehne
Grundsätzlich müssen im klinischen Alltag die Akutverletzungen wie (Teil-) Rissen von den chronischen Pathologien (Tendinopathien) unterschieden werden, da sich die Behandlungskonzepte hier mitunter deutlich unterscheiden. Insbesondere ist die Genese der Verletzung eine unterschiedliche. Speziell bei der Behandlung der letztgenannten Pathologien muss für eine erfolgreiche Therapie die Behandlung mit PRP in ein detailliert abgestimmtes und individualisiertes Therapiekonzept integriert werden. Dies setzt eine genaue Analyse der Ursache der Verletzung hinsichtlich des Vorliegens von negativ einwirkenden meist biomechanischen Faktoren wie die funktionelle Beinachse, Fußfehlstellungen und die Rumpfstabilität und deren Behandlung voraus. Die Belastung der Patella- und Achillessehne stellt einen wichtigen Teil der Behandlung dar, da diese die Tenozyten stimuliert und die Kollegensynthese fördert. Zur Anwendung kommen u.a. das exzentrische Training, das Energy-Storage Loading und/ oder HSRT (Heavy Slow Resistence Training) sowie das PTLE (Progressive Tendon Loading Exercises) zur Anwendung (Malliaras et al., 2015; Breda et al., 2021). Zudem kann die Wirksamkeit von ACP durch die gleichzeitige Therapie mittels Stoßwelle oder ultraschallgesteuerte galvanische Elektrolyse (USGET) erhöht werden, da beide Verfahren die Tenozyten aktivieren. Letzt genanntes Verfahren wurde inzwischen in die Konsensusempfehlung der ESSKA zur Behandlung der Tendinopathien aufgenommen (Abat et al., 2018).
Die Applikation von ACP kann grundsätzlich intra- oder peritendinös erfolgen, wobei die intratendinöse Infiltration deutlich schmerzhafter für den Patienten ist. Das Outcome beider Applikationsarten ist gleich. Eine ultraschallgesteuerte (US) Infiltration kann zur exakten Platzierung des Präparats empfohlen werden, auch wenn beide Sehnen subkutan liegen (Abb. 1).
Abbildung 1 Ultraschallgesteuerte Infiltration der Achillessehne bei Mid-portion-Tendinose als peritendinöse Umflutung
Sollten deutliche peritendinöse Verklebungen vorliegen, können diese zudem durch das Vorspritzen von NaCl US-gesteuert aufgebrochen werden, um eine bessere Verteilung des ACPs um die Sehne herum zu erreichen. Auf die Verwendung von Lokalanästhetika sollte bekanntermaßen verzichtet werden.
Die Therapie mit PRP im Bereich der Sehne führt zu einer vermehrten Expression u.a. des Transkriptionsfaktors Scleraxis und fördert somit die Heilung der Sehne (Xu et al., 2017; Imai et al., 2019)). Dieser Effekt zeigte sich in vitro vor allem auch in der Frühphase der Heilung, so dass der Einsatz von ACP nach Achillessehnenrupturen im Rahmen der konservativen oder postoperativen Behandlung zeitnah nach Unfall sinnvoll erscheint.
Knorpelschäden und Früharthrose
Insbesondere in den Spielsportarten mit vielen stop-and-go Bewegungen sowie hohem Impact durch Sprünge finden wir mitunter bereits bei relativ jungen Athleten beginnenden Knorpelschäden, die gelegentlich schon das Stadium der Früharthrose zum Ende der aktiven Karriere erreichen oder sogar verantwortlich für die Beendigung dieser sind. Neben der Behandlung der Knorpelschaden selbst, steht die antiinflammatorische Therapie im Vordergrund, da die chronische Entzündungsreaktion im Knie zur weiteren Verschlechterung der Knorpelsituation mit beiträgt. Aufgrund der bekannten Nebenwirkungen und vor allem auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sollte die Verwendung von NSAR mit Bedacht erwogen werden. Die gute Wirksamkeit der Phytopharmaka wie Curcumin, Boswelia (Weihrauch), Anthocyane (Montmorency Sauerkirsche), Omega-3-Fettsäuren und Bromelain ist inzwischen klar erwiesen. Diese Substanzen bieten den Vorteil, dass sie kaum bis keine Nebenwirkungen haben, so dass sie meist bedenkenlos eingesetzt werden können. Beim Curcumin ist auf die Darreichungsform als Mizellen (in Fett gelöst) aufgrund der besseren Bioverfügbarkeit zu achten. Bromelain wirkt in höheren Dosierungen blutverdünnend, so dass der Einsatz in Kombination mit Heparinen und anderen Blutverdünnern limitiert ist. Auch die lokale Anwendung der Cryotherapie hilft, die Entzündungsreaktion zu reduzieren. Auch PRPs zeigen eine antiinflammatorische Wirkung insbesondere bei Vorliegen einer katabolen Stoffwechselsituation im Kniegelenk (Szwedowski et al., 2021), wie dies bei aktivierten Arthrosen der Fall ist. Die Wiederherstellung der intraartikulären Homöostase wird somit gefördert, was wiederum einen positiven Einfluss auf die Knorpelreparation hat.
Die intraartikuläre Applikation sollte bekanntermaßen unter sterilen Bedingungen erfolgen. Während die leukozytenreichen PRPs häufig eine deutliche Reaktion im Sinne von Schmerzen und einer möglichen Reizung des Gelenkes zeigen, findet sich dieser Effekt bei den leukozytenarmen PRPs wie ACP deutlich seltener bei der intraartikulären Verwendung. Ein verlängerter positiver Effekt nach 6 bis 12 Monaten konnte im Vergleich zu anderen verwendeten Substanzen gezeigt werden (Filardo et al., 2020). Aktuell in der Diskussion ist die kombinierte Verwendung von PRP und Hyaluronsäure. Einige Ergebnisse zeigen hier einen positiven Effekt, wobei auch hier die Ergebnisse noch heterogen sind. Schwierig hier ist vor allem der Aspekt der rechtlichen Sicherheit bei gleichzeitiger Applikation, da dies der Herstellung eines Medikaments entspricht.
Muskelverletzungen
Der Einsatz von ACP bei Muskelverletzungen findet im Bereich Leistungs- und Profisport recht regelhaft Anwendung, wobei es vor allem die Sportler mit schweren Muskelverletzungen (ab Grad IIIb) sind, die von der Anwendung profitieren (Abb. 2).
a
b
c
Abbildung 2 a) Muskelbündelriss M. rectus femoris, b) Abpunktieren Hämatom und Infiltration mit ACP, c) Resultat 6 Wochen nach Unfall
Hier führt der Einsatz von PRP zu einem schnelleren Return-to-Sport, wobei Parameter wie Reduktion des Schmerzes, Muskelspannung und die re-injury-rate keine signifikanten Unterschiede zur Kontrollgruppe zeigen (Grassi et al., 2018).
Bei der Verwendung von PRP bei Muskelverletzungen sollten leukozytenarme PRPs wie das ACP zur Anwendung kommen, da zumindest im Tiermodell bei den leukozytenreichen PRPs vermehrt Fibrosierungen in der Muskulatur durch Stimulation des TGF-ß mit vermehrter Expression von Fibronectin beschrieben wurden. Die Verwendung von PRP-Exosomen führt im Tiermodell zu einer signifikant vermehrten Expression des Myogenin-Gens, während die Verwendung von mesenchymalen Stammzellen (MSC) die Expression von TGF-ß reduziert (Iyer et al., 2020). Beides hat einen günstigen Einfluss auf die Muskelheilung.
Die Behandlung sollte frühzeitig erfolgen, da dieses Gewebe einen schnellen Stoffwechsel hat, so dass auch die Abstände der Einzelinjektionen etwas enger gewählt werden können.
Nach schweren Muskelverletzungen gibt es immer wieder erneute Verletzungen der Muskulatur im ehemaligen Verletzungsbereich bzw. in der Nachbarschaft, obgleich die Muskulatur in der Bildgebung (Sonographie, MRT) eine gute Heilung gezeigt hat. Nicht selten ist die Ursache in einer unzureichenden Aktivierung/ Ansteuerung des betroffenen Muskels zu suchen, was entweder zu Verletzung der benachbarten Muskelgruppe aufgrund einer Überlastung durch Kompensation führt oder tatsächlich der vorverletzte Muskel erneut Schaden nimmt. Daher kann eine entsprechende Abklärung mittels Elektromyographie (EMG) sinnvoll sein, um eine solche Problematik zu erkennen und mittels entsprechenden Ansteuerungsübungen (ggf. EMG Biofeedback) zu beheben.
Zusammenfassung:
ACP hat bei der Behandlung von Sportverletzungen einen inzwischen festen Stellenwert, wobei die Einzelindikation immer gut überprüft und die Infiltrationsbehandlung in ein Gesamtbehandlungskonzept sinnvoll integriert werden sollte. Die Anwendung von PRP in kleinen und mittleren Sehnenpathologien bei Patienten mit Rotatorenmanschetten Rupturen und radialer Epicondylopathia humeri führt zu einer Reduktion der Beschwerden, Verbesserung der Funktion und kann Operationen verhindern. Dennoch bedarf es weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen, um die Wirkmechanismen in ihrer Komplexität besser zu verstehen und somit die Behandlung weiter zu optimieren.
Literatur:
Abat, F. et al. (2018). Current trends in tendinopathy: consensus of the ESSKA basic science committee. Part II: treatment options. J. Exp. Orthop. 5.
Arora, K.K., Kapila, R., Kapila, S., Patra, A., Chaudhary, P., and Singal, A. (2022). Management of Lateral Epicondylitis: A Prospective Comparative Study Comparing the Local Infiltrations of Leucocyte Enriched Platelet-Rich Plasma (L-aPRP), Glucocorticoid and Normal Saline. Malaysian Orthop. J. 16: 58–69.
Breda, S.J., Oei, E.H.G., Zwerver, J., Visser, E., Waarsing, E., Krestin, G.P., and De Vos, R.J. (2021). Effectiveness of progressive tendon-loading exercise therapy in patients with patellar tendinopathy: a randomised clinical trial. Br. J. Sports Med. 55: 501–509.
Chen, W., Tang, H., Zhou, M., Hu, C., Zhang, J., and Tang, K. (2015). Dexamethasone inhibits the differentiation of rat tendon stem cells into tenocytes by targeting the scleraxis gene. J. Steroid Biochem. Mol. Biol. 152: 16–24.
Evans, J.P., Metz, J., Anaspure, R., Thomas, W.J., King, A., Goodwin, V.A., and Smith, C.D. (2018). The spread of Injectate after ultrasound-guided lateral elbow injection – a cadaveric study. J. Exp. Orthop. 5.
Filardo, G., Previtali, D., Napoli, F., Candrian, C., Zaffagnini, S., and Grassi, A. (2020). PRP Injections for the Treatment of Knee Osteoarthritis: A Meta-Analysis of Randomized Controlled Trials. Cartilage: 1947603520931170.
Flury, M., Rickenbacher, D., Schwyzer, H.K., Jung, C., Schneider, M.M., Stahnke, K., Goldhahn, J., and Audigé, L. (2016). Does Pure Platelet-Rich Plasma Affect Postoperative Clinical Outcomes After Arthroscopic Rotator Cuff Repair? A Randomized Controlled Trial. Am. J. Sports Med. 44: 2136–2146.
Grassi, A., Napoli, F., Romandini, I., Samuelsson, K., Zaffagnini, S., Candrian, C., and Filardo, G. (2018). Is Platelet-Rich Plasma (PRP) Effective in the Treatment of Acute Muscle Injuries? A Systematic Review and Meta-Analysis. Sports Med. 48: 971–989.
Gwinner, C., Gerhardt, C., Haneveld, H., and Scheibel, M. (2016). Two-staged application of PRP in arthroscopic rotator cuff repair: a matched-pair analysis. Arch. Orthop. Trauma Surg. 136: 1165–1171.
Hastie, G., Soufi, M., Wilson, J., and Roy, B. (2018). Platelet rich plasma injections for lateral epicondylitis of the elbow reduce the need for surgical intervention. J. Orthop. 15: 239–241.
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Herr Dr. med. Jochen Brankamp betreibt mit seinem Team, bestehend aus ihm als Facharzt und zwei medizinischen Fachangestellten, im Herzen des Rheinlandes seit 2015 die O+U Facharztpraxis Dr. Brankamp (Erkrath), eine orthopädische und unfallchirurgische Privatpraxis. Der Schwerpunkt der konservativen Praxis liegt auf der Wirbelsäule. Um die Patienten wieder in einen gesunden Alltag zurückzuführen, werden sie mithilfe der neuesten Diagnostikmethoden und Therapien behandelt.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat sich der Facharzt im Frühjahr 2022 entschieden, das SCS MedSeries® H22 DVT in seiner Praxis zu implementieren, mit dem Ziel, einen noch schnelleren und präziseren Ablauf in der Diagnostik zu gewährleisten, während seine Patienten einen höheren Komfort genießen. Mit uns hat Herr Dr. Brankamp in einem Interview über die Vorteile gesprochen, die sich seit der Installation in seiner Einbehandlerpraxis dargestellt haben.
Moderne Technologie in der eigenen Praxis
Über die Kollegen aus der O&U, die bereits die eigenständige 3-D-Bildgebung in ihrer Praxis betreiben, kam Herr Dr. Brankamp erstmals mit der SCS Bildgebung in Berührung: „Da wir schon immer an den modernsten Geräten und diagnostischen Möglichkeiten interessiert waren, haben wir natürlich hingehört, als die Kollegen über die SCS Bildgebung sprachen. Man hört, dass es eine neue technische Option gibt, also quasi eine Computertomographie mit wenig Strahlung, sprich, eine digitale Volumentomographie“, erzählt Herr Dr. Brankamp über sein anfängliches Interesse an der modernen Bildgebung.
Über verschiedene Medien, darunter auch das SCS Society Magazin, informierte er sich über die 3-D-Bildgebung. Beim Blättern durch die Seiten konnte er sich somit vorab über die Funktionen und die spannenden Fälle der zahlreichen Anwender erkundigen. „Da habe ich dann zum Hörer gegriffen und alles weitere im Prinzip direkt mit SCS besprochen, die mich in der Thematik sehr gut beraten und auch weitergeführt haben.“
Das SCS MedSeries® H22 DVT wurde schließlich in einem Multifunktionszimmer implementiert, das gleichzeitig auch als Büro-, Behandlungs-, und Diagnostikzimmer dient. So können die interessierten Patienten das DVT direkt sehen, wenn sie den Raum betreten. Die Anamnese erhalten sie zusammen mit der Untersuchung und der nachfolgenden Therapiebesprechung direkt vor Ort und in nur einem Raum – ganz nach dem Motto „alles aus einer Hand“.
Patienten sehen sofort den Mehrwert
In den Beratungsgesprächen der SCS wurde Herr Dr. Brankamp rund um das System informiert und über die Möglichkeiten aufgeklärt, die sich durch die Nutzung ergeben – dadurch resultieren Vorzüge, die sich inzwischen auch in der täglichen Praxis zeigen: „Zum einen habe ich eine 3-D-Darstellung, die für uns in der Vielzahl der Fälle natürlich interessant ist und zum anderen ist da die hohe Strahlenhygiene im Verhältnis zum normalen Nativröntgenbild.“
Das SCS DVT erstellt Aufnahmen in extrem hoher Auflösung und bei 0,2 mm Schichtdicke in alle Raumrichtungen, sodass selbst kleinste ossäre Veränderungen in den Bildern erkennbar werden. „Die Patienten sind in der Tat begeistert! Wenn man ihnen die Bilder demonstrieren kann, also sowohl die einzelnen Schnittbilder, bei denen man wirklich jeden Knochentrabekel darstellen und kleinste Haarrisse oder Frakturen zeigen kann – bis hin zur dreidimensionalen Darstellung oder auch der Weichteilfensterung – dann sind sie wirklich fasziniert und beeindruckt. Sie sehen auch sofort den Mehrwert der Untersuchung und stellen das überhaupt nicht in Frage.“
Zum Patientenkomfort trägt zusätzlich bei, dass durch die direkte Verfügbarkeit des DVT in der eigenen Praxis langwierige Terminketten entfallen und Patienten bereits bei der Erstvorstellung mit einer modernen Diagnostik versorgt werden können. Da bei der leicht zu bedienenden SCS Bildgebung aufwändige und schwierige Lagerungspositionen nicht nötig sind, ist die Dauer der Untersuchung entsprechend kurz. „Das 2-D-Röntgen hat natürlich zum einen die Schwierigkeit und den Anspruch an eine korrekte Lagerung und Projektion, damit ich alle Fragen beantworten kann, die ich stelle und zum andern bleibt es einfach ein 2-D-Bild. Da habe ich bei der SCS Bildgebung natürlich einen riesigen Vorteil, da ich mir die Projektionen nachträglich immer so einstellen und drehen kann, wie ich sie gerne hätte. Durch die Schnittbildgebung und die Dreidimensionalität kann ich einfach viel mehr sehen.“
Dank der individuellen Einstellungen, die der Arzt nachträglich durchführen kann, profitieren nicht nur die Patienten vom DVT, sondern auch der Praxisworkflow wird unterstützt: „Ich habe eine sehr schnelle und zugängige Diagnostik in der Praxis, im Gegensatz zum MRT – eben so, wie wir das erwartet haben und wir sind bislang wirklich voll zufrieden.“
Eine bessere Diagnostik mit weniger Strahlenbelastung
Ausschlaggebend für die Entscheidung zur SCS Bildgebung war die hohe Strahlenhygiene, die Herr Dr. Brankamp seinen Patienten mit dem System bieten kann. Deswegen lag der Fokus in der Beratung insbesondere auf diesen Angaben. „Das SCS-Team hat sich da sehr viel Mühe gegeben, mit mir die Studien durchzugehen und sie zu erläutern, bis ich dann auch überzeugt war, dass meine Patienten wirklich nur einer geringen Strahlenbelastung ausgesetzt sind – teilweise sogar weniger als bei einem Nativröntgenbild und natürlich viel weniger als bei einem CT. Das Gespräch war sehr hilfreich und dafür war ich auch sehr dankbar.“ Das SCS DVT ist mit dem Super-Ultra-Low-Dose-Protokoll ausgestattet, ein Aufnahmepreset, mit dem die resultierende Strahlendosis unter der eines im O&U-Einsatz typischen, digitalen Projektionsröntgen in 2 Ebenen einzuordnen ist. Dies wurde durch mehrere Studien unabhängiger Forschergruppen wissenschaftlich belegt. Dadurch eignet sich die SCS Bildgebung nicht nur für den Einsatz als Primärdiagnostik, sondern auch im Bereich der Pädiatrie, um Kinder und Heranwachsende besonders schonend untersuchen zu können. Bezieht man sich auf die Erfüllung des im Strahlenschutz vorgeschriebenen ALARA-Prinzips, ist das DVT der Projektionsradiographie vorzuziehen. „Die geringe Strahlenbelastung sehe ich als einen weiteren Vorteil gegenüber dem CT. Man kann trotz weniger Strahlung die hohe Qualität in der Bildgebung erzielen, also hat man aus meiner Sicht nur Vorzüge gegenüber dem CT.“
Die 3-D-Bildgebung verhilft zu einer präziseren Diagnostik
Seit der Implementierung konnte die Privatpraxis O+U vielen Patienten nach der Untersuchung mit dem DVT wieder in einen gesunden Alltag verhelfen. Herr Dr. Brankamp erzählt uns von einem Fall, der ihm besonders im Gedächtnis geblieben ist: Ein 69-jähriger Mann mit einer vorbestehenden Arthrose klagte über vermehrte Schmerzen im Knie: „Das kann bei einer Arthrose natürlich immer passieren und so habe ich auch zunächst reagiert. Nach der Untersuchung war es dann aber so, dass mir doch eine Auffälligkeit ins Auge gesprungen war. Wir haben uns dann entschlossen, direkt eine Aufnahme mit der SCS Bildgebung zu machen, um zu sehen, was da los ist – eine gute Entscheidung. In den 2-D-Voraufnahmen, die wir hatten, war ein Ossikel in der Kniekehle zu sehen, von dem ich nicht erwartet hätte, dass der Probleme macht. In der 3-D-Diagnostik war dann zu erkennen, dass dieser Ossikel tatsächlich in das Gelenk gerutscht ist und dort als freier Gelenkkörper die starken Schmerzen ausgelöst und das Gelenk teilweise blockiert hat. Mittelfristig hätte der Ossikel das Gelenk noch weiter geschädigt.“
Das Kniegelenk wurde arthroskopiert und der freie Gelenkkörper entfernt. Das Team der Privatpraxis war froh, dass dies mit der SCS Bildgebung festgestellt und dem Patienten mit einer Operation geholfen werden konnte. Nach dem Eingriff war der Patient sehr zufrieden und nahezu beschwerdefrei.
Der wirtschaftliche Aspekt in einer kleinen Einbehandlerpraxis
Die Praxis O+U Erkrath ist eine kleine Einbehandlerpraxis, geführt von einem Arzt mit zwei medizinischen Fachangestellten. Dennoch hatte Herr Dr. Brankamp keine Bedenken darüber, ob sich die Anschaffung der SCS Bildgebung mit dem Patientenaufkommen, das er in seinen Räumen bedienen kann, wirtschaftlich trägt. „Wir sind eine reine Privatpraxis. Die Software macht es einfach, sich die Zahlen retrospektiv anzuschauen, um zu sehen, wie viele Fälle wir überhaupt haben. Damit konnte man das leicht ausrechnen, da eine Primärdiagnostik aufgrund der geringen Strahlenbelastung durch das DVT bei entsprechender Fragestellung durchaus gerechtfertigt bzw. indiziert ist. So berechnete ich, wie viel Umsatz wir generieren konnten und wie viele Aufnahmen man benötigt, um die SCS Bildgebung zu refinanzieren.“
Ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft
Durch den Einsatz der dreidimensionalen Schnittbildgebung ist es Herrn Dr. Brankamp und seinem Team möglich, noch viel mehr in den Aufnahmen zu sehen als bisher. Entsprechend fällt auch sein Urteil aus, das er zusammen mit einer Empfehlung an seine Kollegen in der O&U weitergeben möchte: „Wir haben verschiedenste Fälle, bei denen uns das DVT schon weitergebracht hat und in der Frakturdiagnostik ist das H22 der 2-D-Bildgebung einfach überlegen. Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, sich die SCS Bildgebung auch zuzulegen. Ich glaube, dass niemand Berührungsängste haben muss und in der Zukunft wird es, denke ich, mehr und mehr Einzug in den Alltag nehmen. Je eher man sich daher damit auseinandersetzt, desto besser!“
O+U Facharztpraxis Dr. Brankamp Am Stadtpark 2 40699 Erkrath www.oplusu.de
Berlin – Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. (Virchowbund) ruft die Arztpraxen auf, den Praxisbetrieb auf eine Vier-Tage-Woche umzustellen.
Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte könne wie bislang an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stattfinden. Der Mittwoch soll dagegen zur Bewältigung der Bürokratie und zur Fortbildung genutzt werden. Die Versorgung von Akutfällen übernähme, wie z. B. an Wochenenden der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117).
Die Arztpraxen stehen durch die Energiepreisexplosion und die Inflation unter enormem Kostendruck. Auf der anderen Seite steht ein budgetiertes Finanzierungssystem und die Streichung von Geldern, wie aktuell durch die Abschaffung der Neupatientenregelung. Zudem bilden die Finanzverhandlungen mit den Krankenkassen und dem mageren Plus von zwei Prozent nicht die Kostenentwicklung ab.
„Für uns ist deshalb klar: Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Deshalb müssen wir unsere Leistungen einschränken“, sagt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich.
Er will dies unter anderem auch als Zeichen gegen die immer stärker ausufernde Bürokratie in den Arztpraxen und als Mittel gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Im Schnitt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 61 Arbeitstage pro Jahr und Praxis mit Verwaltungsarbeit belastet – Tendenz steigend.
Der Verband hebt weitere Vorteile der Praxisschließungen hervor:
Eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich mache den Beruf der medizinischen Fachangestellten (MFA) attraktiver und Praxen wieder zu nachgefragten Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Aktuell leiden 75 Prozent der haus- und fachärztlichen Praxen unter dem Fachkräftemangel, da u. a. die Krankenkassen ausgebildete MFA mit deutlich höheren Gehältern abwerben. MFA haben bislang keinen staatlichen Corona-Bonus erhalten.
Im Hinblick auf Unterfinanzierung und Budgetierung des ambulanten Bereiches sei die Konzentration auf vier Tage zur Patientenversorgung ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Praxisführung und Kostensenkung. Nicht zuletzt könnten Praxen durch den Schließtag auch einen Teil der Energiekostensteigerung abfangen, da sie – anders als die Kliniken – kein staatliches Hilfspaket empfangen.
Eine Vier-Tage-Woche sei familienfreundlicher und mache die Niederlassung attraktiver für junge Ärztinnen und Ärzte, speziell gegenüber der Anstellung im Krankenhaus. Für bereits Niedergelassene sei die Umstrukturierung eine Chance, aus dem „Hamsterrad“ auszusteigen. Jeder vierte bis jeder dritte Niedergelassene fühlt sich durch seine Arbeit ausgebrannt.
„Die politische Untätigkeit und Fehlsteuerung der letzten Jahrzehnte zwingt die Ärzteschaft die Notbremse zu ziehen“, kritisiert der Virchowbund-Bundesvorsitzende. „Andernfalls drohen noch schlimmere Folgen, auch für die Patienten.“ Auf Initiative des Virchowbundes haben erste Kassenärztliche Vereinigungen begonnen, den Honorarverteilungsmaßstab anzupassen, etwa in Berlin und Hamburg.
Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf Ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Entbudgetierung ärztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten.
Seit Jahren weist der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden auf den Zusammenhang von Budgetierung ärztlicher Leistungen und eine gute medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Fachärztinnen und Fachärzten von der Budgetierung betroffen sind. Vor Kurzem wurde durch die Ampel-Koalition die sogenannte Neupatientenregelung in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter gestrichen; ein Element der Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen wurde durch die Politik gestrichen, nachdem die Neuregelung erste positive Effekte gezeigt hatte.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Den Krisen in der Gesundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen tagtäglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte. Die Budgetierung von medizinischen Leistungen ist der Ursprung hierfür. Verschobene oder nicht verfügbare Termine, krankes, ausgebranntes und demotiviertes Personal sowie vorherrschender Ärztemangel in allen Fachrichtungen sind die Folge.“
Die Budgetierung ärztlicher Leistungen entsteht durch die Zahlung einer morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befreiender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichert dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Fälle nicht automatisch Finanzmittel nachschießen müssen. Obwohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht werden, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben.
Analysen des Deutschen Instituts für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) zeigen, dass von der Budgetierung die Bundesländer und ärztlichen Fachgruppen sehr unterschiedlich betroffen sind. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfügung stehendes Finanzvolumen je Kassenärztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwanken dabei in einem Korridor von minus 20-30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland (Anlage).
„Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten. Wir brauchen ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!“, so Heinrich weiter.