Berlin – Haben junge Medizinerinnen und Mediziner ihre Approbation in der Tasche, warten große Herausforderungen zum Karrierestart. Da heißt es plötzlich, den Stationsalltag mit der ganzen Verantwortung für die Patienten und der Administration im Krankenhaus zu meistern. Viele junge Ärztinnen und Ärzte planen bereits die nächsten Schritte und organisieren ihre Facharztweiterbildung – und das alles neben der starken Belastung als Berufsneuling. Hier können Berufsverbände und Fachgesellschaften wie BVOU und DGOU eine gute Unterstützung sein, denn sie helfen Assistenzärzten und -ärztinnen gezielt bei der Facharztweiterbildung und fördern sie mit speziellen Weiterbildungsprogrammen. Darüber hinaus bieten sie ein Netzwerk zum Austausch über berufliche und wissenschaftliche Themen. Damit Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten das Fach O und U in seiner ganzen Breite kennenlernen und sich mit Gleichgesinnten treffen können, starten der BVOU und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) eine besondere Aktion.
Freier DKOU-Eintritt bei Doppelmitgliedschaft
Weiterzubildende, die vor Kongressbeginn am 24. Oktober 2023 ihre Mitgliedschaft in beiden Gesellschaften vorweisen können, erhalten freien Eintritt zum DKOU.
Das Angebot gilt für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung, die bislang weder Mitglied in der DGOU noch im BVOU sind. Ebenfalls gilt es für bereits bestehende BVOU-Mitglieder, die dann allerdings zusätzlich die DGOU-Mitgliedschaft erwerben müssen.
Für Doppelmitglieder spezieller Registrierungslink
Weiterzubildende, die bereits in BVOU und DGOU Mitglied sind, können den speziellen Anmeldelink zum DKOU nutzen und sich so direkt den kostenfreien Eintritt sichern. Für die Registrierung werden die jeweiligen Mitgliedsnummern von BVOU und DGOU sowie ein entsprechender Nachweis über den Weiterbildungsstatus benötigt, z. B. die aktuelle Ermäßigungsbescheinigung, die den Mitgliedsstatus als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung ausweist.
Der DKOU 2023 findet vom 24. bis zum 27. Oktober in Berlin unter dem Motto „Kompetent in Qualität und Fortschritt“ statt. Die diesjährigen Schwerpunktthemen sind:
Dienstag: Sektorenübergreifende Notfallversorgung in O&U
Mittwoch: Zwischen Science-Fiction und Klinikalltag – KI-gestützte Anwendungen in O&U – Chancen, Grenzen und Verantwortung
Mittwoch: Nachwuchsförderung & Podium
Donnerstag: Nachhaltigkeit in O&U – wie sollen wir damit umgehen?
Speziell für den medizinischen Nachwuchs organisiert das Junge Forum O und U weitere Veranstaltungen, unter anderem diese:
Mittwoch: Tag der Studierenden, Jubiläumssitzung 20 Jahre Junges Forum, Science Slam, Rookie-Night
Donnerstag: „Meet and Eat“ für interessierte Weiterzubildende
mit großer Freude dürfen wir Ihnen den Jahresbericht des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie präsentieren. Das vorliegende Heft soll Ihnen einen Überblick über unsere Tätigkeiten und Erfolge im vergangenen sowie im laufenden Jahr geben.
In einer schnelllebigen und turbulenten berufspolitischen Zeit ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir als Orthopäden und Unfallchirurgen miteinander vernetzt sind und gemeinsam für unsere Interessen eintreten. Der BVOU spielt dabei eine zentrale Rolle. Er vertritt unsere immer jünger werdenden Mitglieder und stellt sicher, dass unsere Stimmen Gehör finden. Dafür haben wir uns in den letzten Monaten eingesetzt und werden das auch in Zukunft tun.
Der vorliegende Jahresbericht spiegelt die Vielfalt unserer Aktivitäten wider: Wir haben uns intensiv für die Förderung und Weiterentwicklung unseres Fachgebiets eingesetzt. Der Ausbau der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC), die Implementierung des neuen RheFo Curriculums sind nur einige Beispiele hierfür. Durch die Organisation und Gestaltung von Fortbildungen und Kongressen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, immer auf dem neuesten Stand von O und U zu sein. Engagierte Referatsleiter haben sich mit den vielfältiger Themenpalette beschäftigt und viele lohnende Projekte, Fortbildungsangebote und Kampagnen auf den Weg gebracht.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit lag auf der Vertretung unserer Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgern. Es ist unerlässlich, dass wir aktiv an der Gestaltung der Gesundheitspolitik teilhaben, um die bestmögliche Versorgung unserer Patienten sicherzustellen. Bei den Themen der sektorengleichen Vergütung ambulant erbrachter Operationen und der Neugestaltung der Notfallversorgung waren wir ganz vorne mit dabei, haben uns als Vertreter unseres Faches bemerkbar gemacht und konstruktive aber auch unbequeme Kritik zum Ausdruck gebracht.
Ein ganz besonderer Dank gebührt dabei Ihnen: Unseren Mitgliedern. Ihre engagierte Mitarbeit und Unterstützung ermöglichen es uns, unsere Ziele zu erreichen. Sei es durch die Teilnahme an unseren Bundes-, Landes- und Regionalveranstaltungen, an Kongressen, Seminaren und Webinaren: Sie sind Teil des stärksten Netzwerkes in Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie alle tragen dazu bei, dass unser Berufsverband stark und effektiv arbeitet.
Der Jahresbericht bietet nicht nur einen Rückblick auf das vergangene Jahr, sondern gibt Ihnen auch einen Ausblick auf die laufenden Herausforderungen und Aufgaben. Wir müssen uns weiterhin aktiv in die Gestaltung einbringen. Nur gemeinsam werden wir die Herausforderungen der Zukunft meistern und die Qualität unserer Arbeit auf einem hohen Niveau halten können.
Wir freuen uns, dass Sie Teil des Berufsverbands sind und laden Sie herzlich ein, mit uns weiterhin an einer starken Vertretung unseres Faches und unserer Interessen zu arbeiten. Gemeinsam können wir viel erreichen.
Berlin – Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des §115f SGB V im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das BMG in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann. Diese Ausgestaltung seitens des BMG wurde für Ende Juni angekündigt, lässt aber derweil immer noch auf sich warten. Der SpiFa hatte seinerseits hierfür gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit geraumer Zeit vor. Ob der Bundesgesundheitsminister das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung jedoch nutzen möchte, scheint derzeit fraglich.
Aus diesem Grund verstärkt der SpiFa seine kommunikativen Maßnahmen und setzt sich für einen breit aufgestellten Maßnahmenkatalog ein.
Schreiben an Gesundheitsminister Lauterbach, die Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und seine Mitgliedsverbände
begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, nachhaltige Reformansätze an
der Schnittstelle zwischen der ambulanten und stationären Versorgung umzusetzen, wie
dies der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorsieht. Diese
Reformansätze folgen dabei vor allem der Patientensouveränität und sind zugleich wirtschaftlich für unser Gesundheitssystem. Mit der Einführung einer sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V könnte endlich eine Lösung herbeigeführt werden, durch die ambulante Operationen gefördert werden. Dadurch holt Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung auf, Krankenhäuser werden entlastet und Kosten werden reduziert.
Im Zuge der Ausgestaltung dieses Gesetzes im Rahmen einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchten wir jedoch drauf hinweisen, dass dieses Vorhaben nur dann sein Potenzial entfalten kann, wenn ein möglichst großer Katalog an Leistungen hierfür berücksichtigt wird. Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen innerhalb der Selbstverwaltung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV‐Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft im Frühjahr vornehmlich an dieser Frage gescheitert sind, ist nun das BMG in der Pflicht, einen solchen Katalog vorzugeben.
Nur unter Einbeziehung möglichst vieler Leistungen, die ambulant erbracht werden können und im internationalen Vergleich auch ambulant durchgeführt werden, kann die von Ihnen als Gesetzgeber auf den Weg gebrachte gesetzliche Regelung seine Kraft im deutschen Gesundheitswesen entfalten. Damit werden dem Gesundheitssystem auf Dauer Kosten gespart sowie die Versorgung Patienten‐fokussiert gefördert. Zusätzlich werden Deutschlands Krankenhäuser von vielen unnötig stationär behandelten Fällen entlastet, was wiederum auch die Umsetzung der Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig unterstützt.
Der SpiFa hat hierfür gemeinsam mit seinen 36 angeschlossenen ärztlichen Berufsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Ob der Bundesgesundheitsminister das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung jedoch nutzen möchte, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen.
Aus Sicht des SpiFa und seiner Mitgliedsverbände kann die Umsetzung des § 115f SGB V nicht nur für sich selbst betrachtet ein Meilenstein im deutschen Gesundheitssystem sein, sie wird auch eine der tragenden Säulen bei weiteren angestrebten Gesundheitsreformen sein. Ob Krankenhaus‐ oder Notfallreform oder künftige Versorgungsgesetze: das Heben des Potenzials ambulanter Versorgung für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Stärkung der ambulanten Versorgung werden maßgeblich zum Erfolg dieser Reformen beitragen. Dafür bedarf es aber eines mutigen und entschlossenen Schrittes, dieses Potenzial auch vollumfänglich auszuschöpfen!
Bitte fordern Sie als Abgeordnete diesen entschlossenen Schritt auch ein und tragen Sie damit dazu bei, dass diese Reform gelingt und tatsächlich nachhaltig und nachweislich etwas bewirkt und nicht nur auf dem Papier bestehen bleibt.
Warum ist uns dieses Thema so wichtig?
Ohne die Nutzung des Potenzials der Ambulantisierung sowie eine verzahnte Organisation mit der Notfall‐ und Krankenhausreform sind die geplanten Reformen Makulatur! Die Ambulantisierung muss jetzt gefördert werden und nicht erst, wenn Strukturen erneut zementiert sind. Wir fangen den Reformprozess sonst wieder von vorn an.
Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben ab. Diesen erheblichen Abzügen können Arbeitsparteien entgegentreten, indem sie steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile vereinbaren. Arbeitgeber können ihren Angestellten, wie Praxismitarbeitern und MFA, geldwerte Zusatzleistungen gewähren, die im Gegensatz zum regulären Arbeitslohn steuerlich begünstigt werden oder sogar komplett steuerfrei sind. Hiervon können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren – von der Zahlung kommt dann ein höheres Netto im Geldbeutel des Arbeitnehmers an als bei einer regulären Gehaltserhöhung. Die Möglichkeiten im Überblick:
Kommunikationstechnik: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer beispielsweise die laufenden Kosten für einen Handyvertrag lohnsteuerfrei erstatten, sofern der Vertrag mit dem betrieblichen Handy genutzt wird. Privates Telefonieren ist mit dem Gerät ausdrücklich erlaubt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu eine entsprechende Steuergestaltungsmöglichkeit abgesegnet: Im verhandelten Fall hatten die Arbeitnehmer ihre privaten Handys zunächst für einen symbolischen Preis von einem bis sechs Euro an ihren Arbeitgeber verkauft. Dieser stellte die Geräte dann anschließend den Arbeitnehmern wieder als betriebliches Telekommunikationsgerät für die private und dienstliche Nutzung zur Verfügung und übernahm die Kosten für die laufenden Mobilfunkverträge der Arbeitnehmer (gedeckelter Höchstbetrag nach ergänzender Vereinbarung zum Arbeitsvertrag. Die Überlassung der Geräte war an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses geknüpft. Das Finanzamt war nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung der Auffassung, dass der vorherige Ankauf der privaten Handys ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch sei und die Kostenerstattung daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führe. Der BFH entschied jedoch, dass die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber steuerfrei zu belassen war. Entscheidend war in diesem Zusammenhang, dass die Telefone nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber herauszugeben waren und Letzterer als Eigentümer auch das Risiko trug, dass die Geräte beschädigt wurden oder „untergingen“. Den Arbeitnehmern war lediglich der Gebrauch der Geräte während des aktiven Arbeitsverhältnisses gestattet.
Inflationsausgleichsprämie: Relativ neu ist diese Prämie, bei der Unternehmen ihren Mitarbeitern zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 Zahlungen von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren können, um die gestiegene Inflation auszugleichen. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum normalen Arbeitslohn erfolgt.
Steuerfreie Beihilfe: In Notfällen wie Krankheit oder Unfall können Unternehmen betroffenen Mitarbeitern eine Beihilfe von bis zu 600 € im Jahr steuerfrei zahlen. Die Beihilfe gilt beispielsweise auch für Mitarbeiter, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.
Mobilität: Mitarbeiter können entlastet werden, wenn sich Unternehmen an deren Fahrtkosten beteiligen. Beim Jobticket für den ÖPNV übernehmen Betriebe entweder zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung oder im Rahmen der Barlohnumwandlung die Kosten des Tickets. Das Jobticket ist steuer- und abgabenfrei. Das neue 49-€-Ticket kann ebenfalls steuerlich als Jobticket begünstigt werden.
Job-Rad und E-Bike: Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt ein Fahrrad oder E-Bike zur beruflichen sowie privaten Nutzung zur Verfügung, ist dies ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Nutzung von betriebseigenen E-Ladesäulen gestatten oder sich am Erwerb bzw. der Nutzung einer privaten E-Ladesäule finanziell beteiligen. Gewährte Zuschüsse werden arbeitgeberseitig pauschal mit 25 % versteuert.
Kinderbetreuung: Ebenfalls keine Steuern und Sozialabgaben fallen an, wenn Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten für die Kinderbetreuung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes des Mitarbeiters zahlen oder diese Kosten vollständig übernehmen.
Gutscheine: Mitarbeiter können steuer- und abgabenfrei Gutscheine für Waren und Dienstleistungen (z.B. Einkaufs- oder Tankgutscheine) bis zu einem Wert von maximal 50 € pro Monat erhalten.
Weiterbildung: Auch Zuschüsse zu Weiterbildungen und Sprachkursen bleiben steuer- und abgabenfrei.
Gesundheitsförderung: Kosten für Kurse zur Stärkung der mentalen und körperlichen Fitness der Mitarbeiter (z.B. Ernährungsberatung oder Raucherentwöhnung) können bis zu einem Betrag von 600 € pro Jahr steuer- und abgabenfrei übernommen werden.
Alle Vorteile unter einem Dach mit dem MFA-Förderprogramm vom BVOU: Der Berufsverband unterstützt seine niedergelassenen Mitglieder dabei, den MFA die verdiente Wertschätzung zukommen zu lassen. Dafür wurde ein Paket mit attraktiven Angeboten geschnürt. Die Teilnahme ist sowohl für die Mitarbeiter als auch für die BVOU Mitglieder kostenfrei, mit Ausnahme weiterführender Seminare und Kurse. Das Angebot besteht für MFA aus drei Säulen:
MFA Benefits: Die MFAs Ihrer Praxis erhalten Zugriff auf ein eigenes Einkaufsportal mit vielen exklusiven Angeboten von bekannten und starken Marken
MFA Akademie: Der BVOU hat besondere Fortbildungsangebote für die unverzichtbaren Allroundtalente in der Praxis zusammengestellt. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in den Angeboten stöbern und bieten so die Möglichkeit der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten.
MFA Community: In der MFA Community, einer digitalen Gemeinschaft exklusiv für medizinische fachangestellte von BVOU-Mitgliedern, können sich MFAs aus ganz Deutschland miteinander vernetzen und austauschen. Wir haben dafür einen eigenen Bereich in der O&U Events App eingerichtet.
Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Gewürze, Bademode, Gartenartikel oder Versicherungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.
Berlin – Mit dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) öffnet vom 24. bis 27. Oktober 2023 in Berlin einer der größten Medizinkongresse Europas seine Türen. Der Fachkongress unter dem Motto „Kompetent in Qualität und Fortschritt“ bietet für den medizinischen und wissenschaftlichen Austausch ein umfassendes und vielseitiges Programm, das ab sofort auf der Kongresswebsite dkou.org abrufbar ist. Im Fokus stehen neben der ärztlichen Nachwuchsförderung auch Ansätze für ein nachhaltiges, ressourcenschonendes Gesundheitswesen sowie Fragen zum Einsatz von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz in der Orthopädie und Unfallchirurgie.
Das Programm des Kongresses umfasst rund 260 Sitzungen und enthält neben Vorträgen und Diskussionspanels auch Science Slams und Live-Operationen. Neben den Themen Nachwuchsförderung und Nachhaltigkeit bildet in diesem Jahr der Einsatz digitalisierter Verfahren und neuer Technologien in Orthopädie und Unfallchirurgie einen Schwerpunkt. So werden in zahlreichen Veranstaltungen Themen wie KI-gestützte Systeme, digitale Therapieformen, digitale Endoprothetik, 3D Bildgebung und Robotik oder Hybrid-OPs diskutiert. Mit dem Vortrag „Zwischen Science-Fiction und Klinikalltag – KI-gestützte Anwendungen in O und U“ rückt Prof. Dr. Christoph-Eckhard Heyde, einer der drei Kongresspräsidenten, das Thema am zweiten Tag in den Mittelpunkt. „KI eröffnet uns als Behandelnde vielfältige Möglichkeiten, von der Bildanalyse bis zur Entwicklung individualisierter Therapiepläne“, sagt Prof. Heyde, der Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Plastische Chirurgie am Universitätsklinikum Leipzig ist. „Doch neben den Chancen müssen wir auch über die Grenzen und unsere Verantwortung sprechen. Was nützt Patienten wirklich? Wie schützen wir sensible medizinische Daten? Auch für diese wichtige Diskussion wollen wir den DKOU nutzen.“
Weitere Top-Themen des Kongressprogramms sind
Die Sektorenübergreifende Notfallversorgung in O und U – Dienstag, 24.10.2023
Die Nachwuchsförderung in O und U – Mittwoch, 25.10.2023
Nachhaltigkeit und ökologischer Fußabdruck in O und U – Donnerstag, 26.10.2023
Die Akkreditierung für Journalisten ist bereits jetzt unter dkou.org/presse möglich.
Über den DKOU
Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) ist mit circa 8.500 Teilnehmenden die bedeutendste Veranstaltung für „O und U“ in Europa. Mit dem Motto „Kompetent in Qualität und Fortschritt“ liegt 2023 ein besonderer Fokus auf der effektiven Steuerung der Behandlungsqualität sowie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technologischen Möglichkeiten für die Patientenversorgung. Die Präsidenten des Kongresses sind in diesem Jahr Prof. Dr. Christoph-Eckhard Heyde, Kongresspräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), Prof. Dr. Steffen Ruchholtz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und Prof. Dr. Maximilian Rudert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC).
Zusammen mit seinem Kollegen Herrn Jens Seydel, führt Herr Dr. med. Dietmar Göbel seit 2004 eine Gemeinschaftspraxis in Donaueschingen in Baden-Württemberg. Dort bieten sie den Patienten ganzheitliche Orthopädie, Chiro- und physikalische Therapie sowie Naturheilverfahren an, haben aber einen besonderen Fokus auf der Sportmedizin. Deshalb sind schnelle Diagnosen und Therapiefindungen wichtig, um verletzte Sportler nach ihrer Genesung zügig wieder in den Trainingsalltag zurückzuführen. Um diesem Anspruch der aktiven Patienten nachkommen zu können, entschied sich das Ärzteduo im Februar 2019 für die Installation eines DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse.
In unserem Interview erzählt Herr Dr. Göbel, der selbst einen leistungssportlichen Hintergrund als ehemaliger Kunstturner der Nationalmannschaft und als heutiger Ultraläufer hat, von der Entscheidungsphase und wie das DVT den Alltag in der Praxis optimiert hat.
Belastete Aufnahmen und unmittelbare Verfügbarkeit überzeugten
Während eines Kongresses für Orthopädie, Sportmedizin und Unfallchirurgie auf Kreta war Herrn Dr. Göbel 2018 zum ersten Mal das DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse aufgefallen. Bei seiner Recherche kristallisierte sich schon bald heraus, dass die SCS Bildgebung sich für die Sportmedizin bestens qualifiziert und ihn bei seiner täglichen Arbeit in der Praxis unterstützen kann. „Also mich hat es wahnsinnig geärgert, dass ich immer auf irgendwelche Befunde von Radiologen warten musste“, erklärt der Facharzt. „Bei Sportunfällen, bei denen die Sportler erst viel zu spät die Praxis aufsuchen, obwohl sie in ein paar Tagen ein Event haben, an dem sie gerne teilnehmen würden und ein schnelles Ergebnis brauchen, war man immer von der Terminfindung beim Radiologen abhängig. Mit dem DVT habe ich ein Instrument in meiner Praxis, das sofort verfügbar ist und eine Funktionsuntersuchung darstellt.“
Mit der Möglichkeit des „Weight-Bearing“ können Aufnahmen unter Belastung aufgenommen werden – das macht den Einsatz der SCS Bildgebung in der O&U besonders wertig, da Patienten die Schmerzen in den unteren Extremitäten oft erst bei natürlicher Belastung wahrnehmen. Für Herrn Dr. Göbel war diese Funktion neben der unmittelbaren Verfügbarkeit in den eigenen Räumen das wichtigste Argument. „Dass ich im Fuß- und Kniebereich belastet arbeiten kann, war für mich entscheidend. Ich kann natürlich auch bestimmte Handgelenksverletzungen belastet untersuchen, aber das betrifft in unserer Praxis hauptsächlich die Vorfußbelastung, das Sprunggelenk und die Kniebelastung. Diese sofortige Verfügbarkeit, Unabhängigkeit und die Funktionsuntersuchung, diese Punkte waren für mich das ganz Entscheidende.“
Begeisterte und aufgeklärte Patienten
Für die Patienten der Gemeinschaftspraxis in Donaueschingen war diese Art der Aufnahme 2019 etwas völlig Neues, erzählt der Facharzt. Einer der Vorteile der SCS Bildgebung ist die direkte Verfügbarkeit vor Ort, die den Patienten den Umweg über andere Praxen erspart. „Anfangs war mir erst gar nicht so bewusst, dass es für die Patienten ein riesiger Benefit ist, die Aufnahmen direkt mit Ihrem Arzt besprechen zu können. Sie müssen nicht mehr mit der Aufnahme vom Radiologen erst zum Hausarzt oder Orthopäden, um über die Bilder zu sprechen.“
Durch die einfache 3-D-Darstellung in der mitgelieferten Software kann der Arzt dem Patienten den Befund leicht und anschaulich darstellen. Auch Herr Dr. Göbel macht von dieser Funktion Gebrauch: „In der Regel können die Patienten die Bilder funktionell verstehen. Ich drehe ihnen die 3-D-Darstellung so, dass sie es nachvollziehen können. Ich erläutere ihnen die Darstellung dann, damit sie die Schichttechnik verstehen und gehe die Schichten einzeln mit ihnen durch.“
Zunächst dachte der Facharzt, dass die Aufnahmen und die nachfolgenden Besprechungen einen großen Zeitaufwand darstellen, doch schnell wurde klar, dass zwischen einer Aufnahme im DVT und dem Nativröntgen zeitlich für seine Mitarbeiterinnen eine große Zeitersparnis besteht. „Spätestens wenn man am Kniegelenk eine Tangentialaufnahme macht oder bei einer Sprunggelenksverletzung vielleicht ein drittes oder viertes Bild oder bei einem Sturz auf das Handgelenk, bei dem man eine Kahnbeinserie mit 4 Bildern braucht – also da ist eine Aufnahme mit dem DVT deutlich schneller, was wir so gar nicht erwartet hätten.“
Immer präzise Diagnostik – auch im Schuh
Das DVT findet in der Gemeinschaftspraxis von Herrn Dr. Göbel und Herrn Seydel am häufigsten im Knie- und Sprunggelenksbereich seinen Einsatz. Dort haben sich nicht nur die Aufnahmen unter natürlicher Gelenkbelastung schnell bewährt, sondern auch noch andere Vorteile ergeben, die ihm und seinen Kollegen dabei helfen, ihre Diagnostik zu präzisieren: „Ich untersuche, ob Einlagen oder Laufschuhe tatsächlich den Support im Vorfußbereich bringen, den der entsprechende Patient braucht. Mit dem DVT kann ich Einlagen und Abrollsysteme mit der Auswirkung aufs Kniegewölbe im Schuh untersuchen – das kann ich in keinem anderen Computertomographen. Im DVT brauche ich mir keine Gedanken zu machen, ob der Schuh jetzt eine Schnürung oder sonstiges hat.“Darüber hinaus kann die SCS Bildgebung bei funktionellen Arthrosefragestellungen angewendet werden: „In der belasteten Aufnahme erkenne ich im Einbeinstand bzw. bei bestimmten Beugewinkeln im Knie einen kleinen Shift der medialen Femorkondyle nach ventral, was ggf. auch in Kombination mit einer Rotationskomponente sozusagen das Fass der Arthrose zum Überlaufen bringen kann.“
Das Super-Ultra-Low-Dose (SULD) Aufnahmepreset, mit dem jedes System der SCS MedSeries® H22 Klasse ausgestattet ist, wurde von Medizinphysik-Experten entwickelt. Dieses hat den Vorteil, dass die resultierende Strahlendosis unter der eines im O&U-Einsatz typischen, digitalen Projektionsröntgen in 2 Ebenen einzuordnen ist. Daher gibt es bei Herrn Dr. Göbel auch keinen Grund mehr, das 2-D-Röntgen als Primärdiagnsotik noch anzuwenden. Das Protokoll senkt die Strahlung auf ein Minimum, ohne dabei an Aufnahmequalität einzubüßen. Damit liefert es bei gleicher oder niedrigerer Strahlung deutlich mehr Informationen als das herkömmliche Röntgen. „Dadurch, dass wir jetzt das SULD-Protokoll haben, ist die Strahlenbelastung niedriger und ich habe eine viel, viel höhere Aussagekraft, so dass wir heute bei Verletzungen im Handgelenk, Ellenbogen, Unterarm, Finger, bei rheumatischen Veränderungen im Hand- und Fußbereich konsequent das DVT anwenden und nicht mehr das Nativröntgen.“
Erweitertes Einzugsgebiet durch Weiterempfehlung der Patienten
Seit der Implementierung 2019 hat die Verfügbarkeit der SCS Bildgebung und die Spezialisierung in der DVT-Diagnostik rund um Donaueschingen die Runde gemacht – inzwischen gehört ganz Süd-Baden-Württemberg zum Einzugsbereich, erzählt uns Herr Dr. Göbel.
Die Praxis ist dank des Einsatzes des DVT bekannt dafür geworden, dass Fälle schneller beurteilt werden und es zu keinen Terminketten kommt, die sich über mehrere Wochen hinweg ziehen – eine Information, die von Patient zu Patient weitergetragen wird. „Die Patienten wissen, dass sie zur Erstvorstellung oder mit einer bestimmten Frage zu uns kommen und mit einem Ergebnis, das sie auch verstehen und nachvollziehen können, wieder nach Hause gehen. Wir können sofort mit der Therapie loslegen und das hat sich herumgesprochen. Das war für uns nochmal ganz überraschend, denn damit haben wir eigentlich gar nicht so gerechnet.“ Dem Arzt fiel vor allem auf, dass das Wissen um die bessere Diagnostik inzwischen auch generationsübergreifend weitergegeben wird. So bringen ehemals verletzte, ältere Patienten ihre verunfallten Kinder in die Praxis, weil sie wissen, dass den jungen Sportlern dort eine zügige Therapie angeboten werden kann, selbst bei üblich schwer zu erkennenden Frakturen. „Bei Sportverletzungen kommen die Kinder mit einer Diagnose aus der Praxis, ohne dass sie zuvor 6 Stunden in einer Notaufnahme warten mussten. Somit haben wir indirekt schon die nächste Generation von Kindern an die Funktionen des DVT herangeführt und das zieht nach und nach auch Kreise.“
Eine wirtschaftlich sinnvolle Investition
Wirtschaftlich gesehen hat das DVT einen positiven Einfluss auf die Praxis. Als Herrn Dr. Göbel und seinem Team das Potenzial der besseren Diagnostik klar wurde, kam er mit den ersten Berechnungen auf 13 Untersuchungen pro Monat, die mit dem DVT gemacht werden müssten, um die Kosten zu decken. „Für uns hätte es gereicht, wenn wir eine Kostendeckung erzielt hätten. Jetzt haben wir jeden Monat ein Plus. Wir haben das System geleast und für uns war es auch ein wirtschaftlicher Benefit und nicht nur eine absolute Qualitätssteigerung.“ Bei der Abrechnung der 3-D-Bildgebung achtet die Praxis darauf, die DVT-Aufnahme bei IGeL-Patienten gleichwertig wie die Privatleistung anzubieten. „Wir finden, dass diese Untersuchung den Preis wert ist. Es ist eine hochwertige Qualität, die ich anbiete und die kann nicht bei einem Patienten so viel kosten und bei dem anderen so viel. Aber das ist eine persönliche Einschätzung von uns. Wir leben also rein von den Privatpatienten und für uns hat es sich wirtschaftlich rentiert.“
Große Zufriedenheit in der Praxis
Das Team der Gemeinschaftspraxis Donaueschingen ist vom Einsatz der SCS Bildgebung nach wie vor begeistert. Für Ärzte, die sich noch in der Entscheidungsfindung befinden, hat Dr. Göbel einen praktischen Tipp parat: „Wer ganz sichergehen will, dass sich das DVT lohnt, der soll unter den Rahmenbedingungen, dass er bei jeder Extremitätenverletzung des Privatpatienten eine Aufnahme machen kann, perspektivisch für zwei oder drei Wochen eine Strichliste führen oder historisch einfach die Statistik der abgerechneten Fallzahlen der 5010, 5020, 5030, 5100 der letzten 12 Monate ermitteln. Er wird sehen, dass allein das reichen wird, um die Kosten zu decken. Dazu kommt die entsprechende Selbstzufriedenheit in der Praxis mit der schnellen und genauen Diagnostik, die man selbst in der Hand hat. Die Arzthelferinnen gewinnen wertvolle Arbeitszeit, da Anrufe und Warteschleifen in den Radiologien entfallen. Sobald also eine Kostendeckung erreicht ist, kann die kleinste Praxis ein H22 anschaffen und gleichzeitig die Arbeitszufriedenheit steigern. Das möchte ich allein deswegen nicht mehr missen. Ich fühle mich als Anwender der SCS Bildgebung wohl, ich habe ein Instrument, das ich sicher anwenden kann und damit hat sich auch ein gewisser Eigenstolz auf die eigenen Praxisräumlichkeiten und deren Ausstattung entwickelt.“
Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22
SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.
Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.
Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.
Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.
In Schleswig-Holstein können sich Patienten mit Osteoporose zukünftig in einem strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) leitliniengerecht versorgen lassen. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem das DMP Osteoporose eingeführt wird. Für die Versicherten der beteiligten Krankenkassen startet das Programm am 1. Oktober 2023. Was das für Patienten und Ärzte bedeutet, berichten Dr. Monika Schliffke (Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein), Prof. Dr. med. Andreas Kurth (DVO und BVOU-Referat Osteologie) und Prof. Dr. Christopher Niedhart (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Heinsberg) im Gespräch.
Frau Dr. Schliffke, beim DMP Osteoporose sollen einerseits Patienten, die bereits an Osteoporose leiden, besser behandelt werden. Andererseits sollen auch Personen identifiziert werden, die zwar keine Beschwerden haben, aber ein erhöhtes Risiko für Knochenbrüche. Auch diese können sich in das DMP einschreiben lassen. Wie werden diese Menschen ausfindig gemacht?
Dr. med. Monika Schliffke: In das DMP Osteoporose können Frauen ab 50 Jahre und Männer ab 60 Jahre eingeschrieben werden, wenn die Diagnose einer Osteoporose bereits gesichert ist. Die Diagnosesicherung ergibt sich aus Anamnese, Befunderhebung, Ausschluss anderer Erkrankungen, ggf. bildgebenden Verfahren resp. Knochendichtemessung. Zur Diagnosesicherung gehört speziell die Befragung auf oder der Beweis des Vorliegens bereits abgelaufener Frakturen oder ein mindestens 30-prozentiges Risiko für eine Fraktur innerhalb der nächsten zehn Jahre, was aus Risikofaktoren, Alter und DXA nach dem bewährten Verfahren ermittelt wird. Diese Risikoermittlung muss arztseitig dokumentiert sein.
Bei den Patienten, die eingeschrieben werden können, liegt somit entweder bereits eine ICD-Kodierung mit M50 (Osteoporose), M51 (Osteoporose mit Fraktur) oder M52 (medikamentös bedingte Osteoporose) vor oder diese Patienten werden in der Zukunft unter dieser Kodierung diagnostiziert und behandelt.
Unter der Diagnosekodierung sind sowohl für KVen als auch für Krankenkassen die Patienten zu identifizieren. Die KVSH hat dies im Vorfeld des Vertrages summarisch getan. Wir wissen, dass es in SH ca. 70.000 Patienten mit gesicherter Diagnose gibt, darunter sind 10.000 mit stattgehabten Frakturen. Nicht sicher aus einem dreistelligen Code ist zu identifizieren, ob es sich um eine genuine Osteoporose handelt oder z.B. um eine infolge einer dauerhaften Corticoid-Therapie. Wir werden im Verlauf des DMP versuchen, auf die beteiligten Ärzte einzuwirken, zur weiteren Differenzierung tiefer zu kodieren.
Selbstverständlich gehen wir nicht davon aus, dass alle Hausärzte und Orthopäden alle kodierten Patienten einschreiben werden. Das hat zum einen Kapazitätsgründe bei den Praxen, zum anderen gibt es wie bei jedem DMP Patienten, die einer Einschreibung nicht zustimmen. Eine erreichte Quote von 30-40% in den kommenden zwei Jahren würden wir als Erfolg betrachten. Parallel dazu haben wir eine Klausel im Vertrag, die die Krankenkassen auffordert, ebenfalls anhand der ihnen vorliegenden Diagnosen – die Daten kommen von der KV zu den Kassen – die Patienten mit den gesicherten Diagnosen anzuschreiben und sie aufzufordern, sich bei ihren Ärzten zu melden und auf das DMP anzusprechen. Im Arzt-Patienten-Verhältnis kann dann geklärt werden, ob eine Einschreibung möglich und sinnvoll ist.
Herr Professor Kurth, wer soll beim DMP-Osteoporose aus Ihrer Sicht Koordinator und Lotse sein? Ist das aus Ihrer Sicht eine gute Lösung?
Prof. Dr. Andreas Kurth: Wie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, können Orthopäden und Unfallchirurgen neben Allgemeinmedizinerin und Hausärzten die Koordination von Patienten mit einem Osteoporose im Rahmen des Disease Management Programms Osteoporose übernehmen. In der Regel sind im Rahmen von DMP Allgemeinmediziner und Hausärzte für die Einschreibung und Koordination der betroffenen Patienten verantwortlich. Die Versorgungsrealität bei der Volkskrankheit Osteoporose zeigt aber, dass gerade in niedergelassenen orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen ein Großteil der Patientin mit Osteoporose geführt und therapiert werden. In absoluten Zahlen werden Osteoporosetherapien etwa gleich in orthopädischen Praxen und allgemeinmedizinischen Praxen initiiert. Wobei fünf Mal mehr Allgemeinmediziner in Deutschland ambulant tätig sind als Orthopäden und Unfallchirurgen. Damit wird ein Großteil der Patienten von Orthopäden geführt. Dies wurde durch den Beschluss vom Januar 2020 berücksichtigt. Hätte man die Hauptversorger der Osteoporose in Deutschland aus dem DMP herausgelassen, hätte das gut gemeinte DMP für die strukturierte Versorgung sich nachteilig auf die Versorgungssituation dieser Volkskrankheit ausgewirkt.
Herr Professor Niedhart, ist es geplant, dass Patienten an einer Schulung teilnehmen? Was soll bzw. kann mit einer Schulung erreicht werden? Gibt es solche Schulungsprogramme überhaupt schon? Müsste ein solches Programm nicht evaluiert sein?
Prof. Dr. Christopher Niedhart: Die Patientenschulung ist zentraler Bestandteil des DMP Osteoporose. Die Osteoporoseschulung soll die Betroffenen dabei unterstützen, sich mit ihrer Krankheit aktiv auseinander zu setzen, sie zu verstehen und zu lernen, wie sie aktiv gegen die Osteoporose vorgehen können. Informierte Patientinnen können mit ihrer Erkrankung selbst bestimmt besser umgehen. Die Patientenschulung zum DMP Osteoporose wurde von der Orthopädischen Gesellschaft für Osteologie e.V. entwickelt und vom BAS genehmigt. Die Evaluation dieses Programms erfolgt im Rahmen des DMP.
Inwieweit werden teilnehmende Ärzte geschult, wie sehen die Inhalte konkret aus?
Prof. Niedhart: Um Patienten im Rahmen des DMP Osteoporose schulen zu können, müssen schulende Ärzte oder MFA ein entsprechendes Trainer-Seminar besuchen. Dies wird über die den Dachverband Osteologie e.V. angeboten. Näheres findet sich unter academy.ostak.de.
Welche Leistungen können im neuen DMP-Osteoporose abgerechnet werden?
Prof. Kurth: In einem DMP ist die strukturierte Versorgung der Erkrankung klar vertraglich geregelt. Erbrachte Leistungen im Rahmen des DMPs werden gesondert vergütet. Dazu gehören beim DMP Osteoporose die erst Dokumentation, die Folgedokumentation pro Quartal oder halbjährlich, eine Qualitätssicherungspauschale jährlich eine Betreuungspauschale pro Quartal oder halbjährlich und eine Sturz Anamnese zweimal jährlich. Zusätzlich können und müssen die Leistungserbringer eine Patientenschulung regelhaft anbieten, die in den Praxen durchgeführt werden kann und entsprechen vergütet wird. Da die Diagnose Osteoporose für die Einschreibung zwingend notwendig ist, werden Leistungen der Diagnostik nicht vergütet. Soweit bisher bekannt, werden die notwendigen medikamentösen Therapien nicht gesondert berechnet, sondern fallen weiterhin in das Medikament-Budget.
Sehen Sie die Erstellungsprozesse der Leitlinien zu Osteoporose kritisch, ebenso wie die Entwicklungsprozesse des DMP beim G-BA? Welche Kritikpunkte haben Sie? Was würden Sie vorschlagen, um die Erstellung von Leitlinien und DMP zu verbessern?
Prof. Kurth: Die Leitlinienarbeit und der Herstellungsprozess einer Leitlinie, nicht nur für die Leitlinie Diagnostik und Therapie der Osteoporose, unterliegen den strengen formellen Kriterien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Der abschließende Konsensus-Prozess muss ebenfalls unter der Moderation der AWMF durchgeführt werden. Für die Leitlinie Osteoporose wurden über vier Jahre etwa 1000 wissenschaftliche Publikationen durchgearbeitet, bewertet und in die entsprechenden Empfehlungen eingearbeitet. Damit ist diese Leitlinie gemäß der Vorgabe der evidenzbasierten Medizin auf höchstem Niveau angesiedelt.
Der Entwicklungsprozess des DMP beim G-BA basierte auf den Leitlinien Osteoporose 2017. Das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nach einer kritischen Bewertung internationaler Leitlinien die Deutsche Leitlinie als die beste für die Entwicklung eines DMP empfohlen. Der Entwicklungsprozess war konstruktiv und das Ergebnis am Ende sinnvoll für die strukturierte Versorgung von Patienten mit einer Osteoporose in Deutschland.
Das Problem liegt sehr viel mehr auf der Umsetzung des G-BA-Beschlusses bei den regionalen KVen. Dieser Prozess hat sich nun mehr als drei Jahre hingezogen. Und trotz erster erfolgreicher Verträge wie in Schleswig-Holstein, sind wir noch weit entfernt von einer flächendeckenden nationalen Versorgung der Patienten.
Des Weiteren muss jetzt bereits die Arbeit für einen Update des DMP Osteoporose gemäß der Vorgaben des G-BA beginnen. Die neuen Leitlinien 2023 stehen jetzt dafür zur Verfügung. Gemäß dem bisherigen Zeitverlauf wäre mit einem G-BA-Beschluss in ca. drei Jahren zu rechnen. Ob bis dahin mehr Verträge zwischen KVen Krankenkassen zum DMP Osteoporose geschlossen werden ist aktuell nicht vorhersehbar. Dieser zeitliche Verzug in der Umsetzung einer sehr guten strukturierten Versorgung ist sicherlich der größte Kritikpunkt an dem Entwicklungsprozess und der Umsetzung. Damit werden sehr viele Patienten von einer Verbesserung der Versorgungsstruktur nicht profitieren können.
Dr. Schliffke: Bezüglich der Leitlinienentwicklung hat die KVSH keine kritische Haltung, sie ist unseres Ermessens bei den Fachgesellschaften in exakt den richtigen Händen. Bei jeder Leitlinienentwicklung oder Aktualisierung ist zu erkennen, dass man sich sehr viel Mühe macht, auch den internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Häufigkeit der Aktualisierungen ist sicher eine Kapazitätsfrage, bisher bestand allerdings immer der Eindruck, dass auf wesentliche medizinische Innovationen auch in angemessener Zeit reagiert wurde. Eine Beteiligung anderer Gremien an Leitlinienentwicklung – womöglich politischer Gremien – ist aus medizinischer Sicht abzulehnen. Nationale Versorgungsleitlinien stellen eher die Metaebene dar. Aus KV-Sicht ist höchstens zu beklagen, dass diagnostische und therapeutische Innovationen, die sich gemäß Leitlinie in wünschenswerter Weise möglichst schnell in die Versorgung umsetzen sollten, ihre zu langen Wege in den Verhandlungen mit der GKV für den (am Ende nicht auskömmlichen) EBM haben oder sogar auf Jahre gesehen vollkommen scheitern.
Zum DMP-Prozess des G-BA gehört zwingend eine Recherche der deutschen und internationalen Leitlinien, die das IQTIG durchführt, ebenso wie das Stellungsnahmeverfahren, mit dem die breite Palette der Fachgesellschaften annonciert wird. Diese Prozesse sind zwar zeit- und personalaufwändig, unseres Ermessens aber angemessen. Eine politische Entscheidung zu der jetzt diskutierten Erweiterung der beteiligten Parteien im G-BA wird den Verlauf eher erschweren als erleichtern.
Frau Dr. Schliffke, Herr Professor Kurth, Herr Professor Niedhart, vielen Dank für das Gespräch.
Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. In Berlin kamen die Gesundheitsminister*innen, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und die Fraktionen der Ampel-Koalition zusammen, um die letzten Streitpunkte auszuräumen. Anschließend wurde ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für einen Gesetzentwurf veröffentlicht.
BundesgesundheitsministerProf.Lauterbach betont, dass nur Kliniken, die die Qualitätskriterien für bestimmte Leistungen auch erfüllen, die Vorhaltepauschalen erhalten: „Die Patienten können sich darauf verlassen, dass die angebotenen Krankenhausbehandlungen auch immer nötig sind und vom Krankenhaus mit der entsprechenden Qualität durchgeführt werden können.“ Außerdem sei die Vorhaltepauschale von 60% eine Existenzgarantie für kleine Klinken. So könne eine flächendeckende medizinische Versorgung vor allem auf dem Land gesichert werden – trotz einbrechender Fallzahlen.
Die Einigung im Detail:
Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patient*innen können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
Der Bund legt nach der Sommerpause ein eigenes Gesetz zur Transparenz vor. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.
Über den Sommer wird auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Gesetzentwurf erarbeitet und danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, wird die Reform fortlaufend evaluiert, um die Wirkung beurteilen zu können.
Berlin – Die geplante Krankenhausreform will sogenannten Level-Ii-Krankenhäusern, Kliniken der niedrigsten Versorgungsstufe, einen Schwerpunkt in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung zuweisen. „Im Verbund mit anderen Kliniken sollen sie eine zentrale Rolle in der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal bekommen“, heißt es im Eckpunktepapier. „Diese Pläne sind völlig unverständlich“, kritisiert Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). „Weltweit findet Fort- und Weiterbildung in den Häusern mit der höchsten Versorgungsstufe statt und hat in der Regel einen akademischen Hintergrund.“
Damit schließt sich die DGCH der Kritik von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Spitzenverband Fachärzte Deutschland (SpiFa), Bundesärztekammer und Deutschem Hausärzteverband an. „In der Tat wäre dies eine Katastrophe für die Qualität der ärztlichen Weiterbildung, die weit zurückgeworfen würde“, betont Schmitz-Rixen. Weiterbildung erfordere die Kenntnis eines breiten Spektrums an Fällen. „Angehende Fachärztinnen und Fachärzte müssen häufige, aber auch seltenere Erkrankungen sehen, um ein tiefergehendes medizinisches Verständnis zu entwickeln“, betont der DGCH-Generalsekretär.
Auch könnten die jungen Ärztinnen und Ärzte in den Level-Ii-Kliniken weder die Notfallversorgung noch spezialisierte Fächer wie Gynäkologie oder Kardiologie kennenlernen, ganz abgesehen von den verschiedenen chirurgischen Disziplinen. Dies sei nur in Häusern höherer Versorgungsstufen gegeben. „Weder die für die Weiterbildung notwendige Falldichte und Falltiefe noch die notwendigen personellen Ressourcen können an der Basis gewährleistet werden“, kritisiert Schmitz-Rixen. „Es drängt sich der Eindruck auf, man will mit dem angehenden fachärztlichen Personal sicher zu erwartende Personallücken in Level-Ii-Kliniken stopfen“, meint der DGCH-Generalsekretär. „Ein derart unausgegorener Vorschlag schadet leider der geplanten Krankenhausreform, die wir im Grundsatz für sehr sinnvoll und unterstützenswert halten“, fügt der Chirurg hinzu. In Deutschland absolvieren angehende Fachärzte und Fachärztinnen der großen Fächer gegenwärtig mehr als 60 Prozent ihrer Weiterbildungszeit in Universitätsklinika, wie erste Ergebnisse laufender Analysen zeigen, die demnächst publiziert werden sollen.
In Deutschland arbeiten mehr als 400.000 Fachärztinnen und Fachärzte, davon 90 Prozent im ambulanten und stationären Bereich. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte können unter 49 Facharztausbildungen wählen, die zwischen vier und sechs Jahre dauern.
Quelle: Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)