Archiv für den Monat: Dezember 2023

Faktencheck: „Aussage des Gesundheitsministers ist unangebracht und ungerechtfertigt.“

Aufgrund von Protestmaßnahmen bleiben bundesweit zwischen den Jahren viele Arztpraxen geschlossen. Das kann der Gesundheitsminister jedoch nicht nachvollziehen. Dazu sagte er am 27.12.23 im ZDF, er verstehe nicht, warum gestreikt wird. „Viele Facharztgruppen wie beispielsweise Radiologen oder Orthopäden verdienen im internationalen Vergleich ausgezeichnet.“. Dazu ein Faktencheck des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.

Karl Lauterbach erklärte sich zum Abbau bürokratischer Hindernisse bereit, sieht beim Honorar jedoch keinen Handlungsbedarf und verweist auf ein klärendes Treffen im Januar mit den hausärztlichen Verbänden.

„Es ist bedauerlich, dass Karl Lauterbach in einem Interview nun erneut behauptet, dass insbesondere Orthopäden zu viel verdienen würden. Die Aussage des Gesundheitsministers ist nicht nur unangebracht, sondern auch ungerechtfertigt. Das haben wir als Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. bereits im August klargestellt“, kritisiert Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU.

Er ergänzt: „Es bringt auch nichts, diese Aussage zu wiederholen. Dadurch wird sie auch nicht zur Wahrheit. Den Äußerungen des Ministers stellen wir den aktuellen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor. Die neuesten Zahlen sind für das Quartal 3/2022 vorhanden.“

Umsatz ist nicht gleich Ertrag, Gewinn pro Praxis nicht Gewinn pro Arzt

Dem Honorarbericht ist zu entnehmen, dass

  • der Umsatz pro Versicherten („Scheinwert“) bei Orthopäden 58,18 Euro (S.65), bei den Hausärzten hingegen 68,78 Euro (S.17) beträgt
  • der Überschuss pro Quartal bei den Orthopäden (S.88) 23.520 Euro bei den Hausärzten (S.23) 30.465 Euro beträgt
  • die Orthopäden und Chirurgen bei den Überschüssen somit im unteren Drittel liegen (S.88).

Wenn man bedenkt, dass der Überschuss eines selbstständigen Arztes nicht mit dem Einkommen eines angestellten Arztes vergleichbar ist, dann wird klar, dass die Erträge aus der kassenärztlichen Tätigkeit nicht mehr konkurrenzfähig zum Angestelltengehalt sind. „Es nützt daher nichts, wenn man wiederholt das Klischee vom porschefahrenden Orthopäden bedient, um eine Neiddebatte zu provozieren und Honorarforderungen abzubügeln. Die Fakten zeigen klar ein anderes Bild von der Einkommenssituation“, betont der BVOU-Präsident.

Rahmenbedingungen machen selbstständige Tätigkeit für Fachärzte zunehmend unattraktiv

Die Fakten zeigen, dass im Gegensatz zu den Aussagen des Bundesgesundheitsminister, die Honorarsituation bei vielen Fachärzten noch viel prekärer ist als bei den hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Wenn der Bundesgesundheitsminister im Januar den hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen die Entbudgetierung verkünden, so geht dies am Thema vorbei, da die Entbudgetierung dort in den meisten KVen Realität ist. Sollte er dort noch eine weitere Umverteilung zuungunsten der Fachärzte verkünden will, so geht auch dies am Thema vorbei, wie die o.g. Fakten zeigen. Dr. Lembeck zeigt sich besorgt: „Wie soll denn die Bevölkerung in der Zukunft ambulant versorgt werden, insbesondere wenn auf den niedergelassenen Bereich mit den absehbaren massenhaften Schließungen von Kliniken eine immer größer werdende Versorgungslast zukommt?“

Gehaltsvergleich mit anderen europäischen Ländern hinkt

Was den Vergleich mit den europäischen Ländern anbelangt, so muss für den fachärztlichen Bereich festgehalten werden, dass es außer in der Schweiz oder Österreich vergleichbare Versorgungsstrukturen nicht gibt. In den meisten europäischen Ländern sind die orthopädisch unfallchirurgischen Kollegen in Kliniken als leitende Ärzte, d.h. Consultants, tätig. Ein flächendeckender Einkommensvergleich dieser Consultants auf europäischer Ebene ist uns nicht bekannt. Die Gehälter der uns bekannten Consultants liegen aber allesamt deutlich über den Überschüssen für Orthopäden, wie sie der o.g. Honorarbericht ausweist.

Referenzen:
1) KBV-Honorarbericht Quartal 3/2022:
https://www.bvou.net/wp-content/uploads/2016/10/KBV_Honorarbericht_Q3-2022.pdf
2) Interview mit Karl Lauterbach, heute journal update vom 27. Dezember: https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/heute-journal-update/sgs-lauterbach-goekdemir-100.html
3) BVOU-Pressemitteilung vom 15.08.2023:
https://www.bvou.net/von-ausgewogener-berichterstattung-kann-beim-bmg-keine-rede-sein/?parent_cat=300

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

E-Rezept-Pflicht ab 1. Januar: Das sollten Sie wissen

Mehrere Anläufe waren nötig, doch jetzt kommt das E-Rezept für alle: Ab 2024 wird es für Ärzte verpflichtend sein, elektronische Arztrezepte auszustellen. Das bedeutet, dass herkömmliche Papierrezepte abgeschafft und durch digitale Versionen ersetzt werden. Diese Neuerung bringt einige Vorteile mit sich, die die Arbeitsabläufe in den Praxen effizienter gestalten und die Patientenversorgung verbessern sollen. Der „rosa Zettel“ wird dann nur noch bei bestimmten Verordnungen wie Hilfs- und Verbandmittel, bei Hausbesuchen oder technischen Störungen zum Einsatz kommen.

„Das E-Rezept bietet in jedem Falle ein großes Potential gewisse Abläufe zu vereinfachen. In vielen Praxen läuft es schon problemlos. Allerdings muss der Bund auch dafür Sorge tragen, eine funktionierende Daten-Autobahn bereitzustellen. Da bin ich besonders gespannt, nachdem das Ganze im großen Stil aufgezogen wurde“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident.

Aber nicht nur die Technik, sondern auch die notwendigen Finanzmittel sind wichtig. Ärzte  stemmen die Anschaffungs- und Einrichtungskosten für die Digitalisierung aus eigenen Mitteln, ganz ohne Förderung. Und die Umstellung der Prozesse geschieht nicht von heute auf morgen, sondern wird einige Wochen dauern.

INFO: Das E-Rezept auf einen Blick

  • Die Praxis erstellt das elektronische Rezept und lädt es über ein Verbindungsgerät zur geschützten „Daten-Autobahn“ des Gesundheitswesens in die bundesweite Telematik-Infrastruktur (TI) hoch.
  • Das Rezept wird dann über diesen gesetzlich vorgeschriebenen, sicheren Übertragungsweg im zentralen E-Rezept-Fachdienst der Bundesdigitalagentur gematik gespeichert.
  • Es gibt drei Einlösewege: Das E-Rezept ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App und einen Ausdruck mit einer dem QR-Code ähnlichen Grafik („Token“) einlösbar.
  • Beispiel elektronische Gesundheitskarte: Nach dem Einstecken der eGK in das Kartenlesegerät der Apotheke kann diese das E-Rezept aus dem Fachdienst der gematik abrufen.
  • E-Rezept-App: Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte eine NFC-fähige eGK mit PIN bestellen, falls sie noch keine besitzen. Damit lässt sich die App der gematik freischalten, die in den gängigen AppStores verfügbar ist und einen erweiterten Service rund ums E-Rezept bietet.
  • Bei Hausbesuchen, Störfällen oder noch nicht unterstützten Verordnungsarten wird weiterhin das bisherige Papierrezept („Muster 16“) verwendet.
  • Das E-Rezept ist auch durch beauftragte Personen wie pflegende Angehörige einlösbar.
  • Künftig soll das E-Rezept auch in Apps der Krankenkassen integriert werden.

Quellen: KBV/KVWL

Petition „Vergütung für medizinische Leistungen“: Quorum erreicht

Die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ hat das erforderliche Quorum erreicht: Mehr als 70.000 Menschen haben sie online und offline mitgezeichnet.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre tatkräftige Unterstützung und Bekanntmachung der Petition!

Die Petition mitsamt Zahlen finden Sie weiterhin unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ mit der ID 158622 auf:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_10/_15/Petition_158622.html.

Quelle:KBV

Weihnachtliche Grüße und Präsente vom Präsidenten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und für das neue Jahr möchte ich mich für die Feiertage von Euch verabschieden.

Das Miteinander im Kreis der Familie ist für mich die notwendige Kraftquelle für den Alltag im neuen Jahr.

Feiern, gemeinsam essen und trinken, lachen und beschenken, das sollen und müssen wir gerade jetzt, in diesen Zeiten.

Das Jahr 2023 war für unseren BVOU ein gutes: Der Verband wächst, er steht wirtschaftlich kerngesund da und ich bin dankbar für alle Mitglieder, Mandatsträger, Referatsleiter , Vorständler und die Profis in der Geschäftsstelle, die das möglich gemacht haben.

Berufspolitisch haben wir zwei Schwerpunktthemen konstruktiv bearbeiten und beeinflussen können:

Bei der Ambulantisierung haben wir mit in einer Arbeitsgruppe das „Wiesbadener Modell“ geschaffen- , einen Katalog an ambulantisierbaren Leistungen verbunden mit einem fairen und transparentem Preismodell, das auf einer riesigen Datenbank fußt.

Das Modell haben wir publiziert und in vielen Sessions vorgetragen. Unter https://www.bvou.net/themendossier-ambulantisierung-hybrid-drg/ sind Kataloge und Preislisten sowie einige Publikationen hinterlegt.

Das Modell hat es bis ins Bundesgesundheitsministerium geschafft und wir konnten Karl Lauterbach anhand unserer Daten klar darlegen, dass der jetzige Reformentwurf des §115f nur dazu führen wird, dass mehr ausgegeben wird, ohne die benötigten Ambulantisierungseffekte zu erreichen.

Letztlich werden wir den Prozess auch in 2024 begleiten müssen, um dann hoffentlich im Jahr 2025 zu einem besseren Start zu kommen.

Zur Notfallreform haben wir gemeinsam mit den Fachgesellschaften ein Eckpunktepapier veröffentlicht: Verpflichtende Ersteinschätzung, Neustrukturierung und Konzentration der ambulanten Notfallpraxen, Aufbau telemedizinischer Dienste sind unseres Erachtens unverzichtbare und einander bedingende Bestandteile einer Reform, die den Kollaps verhindern soll, da wir  die personellen Ressourcen nicht mehr haben. Es ist erfreulich zu sehen, dass in Baden Württemberg die dortige KV mit dem KV Vorstand Dr. Karsten Braun gerade eine derartige Reform auf den Weg bringt.

Im kommenden Jahr werden wir im BVOU weitere berufspolitische Schwerpunktthemen angehen:

Ärztliche Verbundweiterbildung und KI – beides werden wir gewohnt konstruktiv begleiten, in dem wir Modellverträge vorlegen, politische Initiativen initiieren oder auch eigene Anwendungen herausbringen.

Beim Thema Honorar konnten wir unseren Mitgliedern ganzjährig kleine Geschenke machen:

Unsere Selektivverträge bringen den Mitgliedern z.T. erhebliche Einkommensgewinne: OrthoHeroBKK, OrthoKids, Orthovertrag Baden-Württemberg, TK Vertrag zu den bildwandlergestützen Wirbesäuleninfiltrationen bieten inhaltlich und finanziell viel. Dank auch hier an alle, die diese Verträge pflegen und mit Leben füllen.

Schaut nach, ob Ihr nicht mit dabei sein könnt: Unter https://www.bvou.net/selektivvertrage/ sind alle Informationen vorhanden.

Für die Mitglieder in Hessen darf ich schon vor dem Heiligen Abend ein kleines Geschenk vorweg ankündigen: Im kommenden Jahr wird es für Euch dort einen sehr attraktiven Selektivvertrag zum Thema Gon- und Koxarthrose geben.

Mehr sei noch nicht verraten.

Beim den DMPs kommen wir bei der Osteoporose voran: In immer mehr KVen werden Verträge dazu abgeschlossen  – wir begleiten dies – inhaltlich und kommunikativ.

Dazu passend packen wir für BVOU Mitglieder ein weiteres Präsent aus: Wir haben einen Osteoporose App entwickelt, mit der sich exemplarisch die Risikofaktorenberechnung in der neuen Leitlinie überprüfen lassen. Viele sind der Einladung zur Testung gefolgt und haben mitgeholfen, dieses BVOU Tool weiterzuentwickeln. Ohne eine solche App dürfte es schwer werden, die neue Leitlinie in die Versorgung zu implementieren.

Auch hier vielen Dank allen Beteiligten!

Beim Thema EBM haben wir in der Vergangenheit die Umsetzung des TSVG begleitet und kommuniziert. Durch die teilweise Rückabwicklung ist es leider in einigen KVen zu erheblichen Verwerfungen gekommen, während in anderen dies so nicht der Fall war.

Wir nehmen dies zum Anlass die länderspezifischen Unterschiede beim Kassenhonorar unter die Lupe zu nehmen: Wie kommt es, dass Fallwerte differieren, welche Rolle spielen die HVMs, die Gesamtvergütungen usw.?

Dazu bauen wir eine Datenbank auf, um die Situation erst einmal zu analysieren, um dann ggfs. für die Ländern Empfehlungen geben zu können. Danke auch hier an alle, die sich dieser Aufgabe annehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das war ein erlebnisreiches, pralles und erfolgreiches Jahr für unseren Berufsverband – viel Engagement im Bund und vor Ort, ein toller DKOU Kongress – ich persönlich habe viele engagierte, intelligente Menschen treffen dürfen – das hat mich reicher gemacht.

Jetzt ist die Zeit zu feiern – ich wünsche allen eine gute Zeit – und freue mich auf 2024

Euer / Ihr

Burkhard Lembeck

Viele Praxen zwischen Weihnachten und Neujahr zu

Berlin – Zwischen dem 27. und 29. Dezember bleiben von Bayern bis Schleswig-Holstein tausende Hausarzt- und Facharztpraxen geschlossen. Die Praxen protestieren unter dem Motto „Praxis in Not“ gegen die Gesundheitspolitik von SPD-Minister Karl Lauterbach.

Inklusive der Feiertage sperren die Praxen diesmal in Summe ganze 10 Tage zu. Damit erreicht der seit über 15 Monaten anhaltende Protest der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine neue Dimension.

Zahlreiche Berufsverbände, darunter der Virchowbund, hatten gemeinsam zu den Warn-Schließungen aufgerufen. Die Kampagne „Praxis in Not“ wird aktuell von 23 Verbänden unterstützt, darunter auch der Verband der medizinischen Fachberufe, der die Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Arzthelferinnen vertritt.

Die Kernforderungen von „Praxis in Not“ lauten:

  • Als erster Sofortschritt: Wiedereinführung der Neupatientenregelung
  • Schluss mit der Budgetierung in allen Fachgruppen
  • Eine Krankenhausreform, die das Ambulantisierungspotential voll statt einseitig ausschöpft
  • Mindestens 5.000 Medizinstudienplätze mehr
  • Eine neue gesetzliche Preisfindung bei den Finanzierungsverhandlungen zum Orientierungspunktwert (OPW), welche die Kostenentwicklung durch Inflation und Tarifabschlüsse unmittelbar statt mit zwei Jahren Verzögerung abbildet
  • Ein klares Bekenntnis von Politik und Kassen zur Freiberuflichkeit der Ärzte in Wort und Tat sowie zum Erhalt der ambulanten dezentralen Strukturen und damit der freien Arztwahl für Patienten

Praxen sind überlastet

„Wo man auch hinblickt: Beinahe jede Arztpraxis ist aktuell massiv überlastet. Besonders bitter dabei ist, dass die meisten schon den ‚Zero Pay Day‘ erreicht haben, also rechnerisch seit Mitte November keinen Cent für die Behandlung von Kassenpatienten erhalten“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes.

Die systematische Unterfinanzierung verschärft den Fachkräftemangel in den Arztpraxen. Die Gehaltsentwicklung der MFA in den Praxen hinkt jener des Klinikpersonals weit hinterher, denn anders als die Krankenhäuser erhalten die Arztpraxen Tarifsteigerungen erst mit mehreren Jahren Verzögerung von den Krankenkassen refinanziert. Auch der Corona-Bonus wurde nur für Kliniken gewährt, nicht für Praxen – obwohl dort 19 von 20 Corona-Patienten versorgt wurden.

Mit dem Protest möchten die Praxen einerseits auf diese Misere hinweisen. Andererseits sollen die zusätzlichen freien Tage zum Jahresende ein positives Signal an die MFA sein, um sie trotz der täglichen Belastung und der fehlenden Wertschätzung aus der Politik zu motivieren.

Wartelisten drohen

„Arztpraxen sind systemrelevant. Wir haben mit den Praxen ein weltweit einzigartiges Netz aus rund 100.000 dezentralen, flexiblen Vor-Ort-Einrichtungen. Diese Versorgungsstruktur soll nun ohne Not zerstört werden. Dagegen wehren wir uns“, sagt der Virchowbund-Vorsitzende Dr. Heinrich. „Wenn Medizin in Zukunft nur noch in Großstrukturen unter staatlicher Aufsicht stattfinden soll, ist das Recht der Patienten auf freie Arztwahl tot. Karl Lauterbach sollte den Bürgerinnen und Bürgern auch ehrlich sagen, dass ein zentral gelenktes System wie in Großbritannien unweigerlich zu massiv längeren Wartezeiten führt.“

Die Praxisschließungen sind ein Vorgeschmack auf die Zustände, die unter der aktuellen Politik drohen. Noch ist allerdings für die medizinische Versorgung gesorgt: Geschlossene Praxen benennen Vertreter für dringende Notfälle. An den Feiertagen können Patientinnen und Patienten sich an den ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden.  In einigen Bundesländern haben die Kassenärztlichen Vereinigungen diesen Bereitschaftsdienst auch für die Zeit der Proteste eingerichtet.

Quelle: Virchowbund

Perspektive DVT – “Sophisticated Computertomographic Solution – Das Magazin”

Entdecken Sie in unserem neuen Magazin, wie die SCS Bildgebung die hohen und spezifischen Anforderungen der O&U nicht nur erfüllt, sondern weit übertrifft. Unsere DVT- Anwender geben einen Einblick in die tägliche Nutzung im Rahmen konservativer als auch operativer Patientenversorgung und zeigen damit den Mehrwert und die Relevanz der eigenständigen 3-D-Diagnostik.

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Maria Sperling Consultant · E-Mail: msperling@myscs.com · Telefon: 0151 551 486 44
Orthopädisch, Technische, Fachassistenz, Orthopädie, MFA, Medizinische, Fachangestellte, Unfallchirurgie

Wieder da: Unsere OTF-Seminarreihe

Wir freuen uns sehr, dass wir die Weiterbildung zur Orthopädisch-Traumatologischen Fachassistenz (OTF) mit der Hilfe von Dr. Christoph Weinhardt und Birgitt Krenz wiederbeleben konnten und somit das erfolgreiche Konzept in Kürze fortführen werden.

Die neue Seminarreihe zeichnet sich durch drei Lernmodule aus:

  1. Digitale Fortbildungsmodule zur Bearbeitung ohne Zeitdruck
  2. Warm-up-Webinar zur Rekapitulation und Falldiskussion – Termin 12.01.2024 als Videokonferenz
  3. Abschlusskurs: Eintägiges Seminar mit praktischen Übungen am 27.01.2024 in Berlin

Nach erfolgreichem absolvieren der digitalen Fortbildungsmodule nehmen Sie an einem Webinar zur Rekapitulation des Erlernten und zur Besprechung interessanter Fälle aus der Praxis teil. Dieses Webinar findet kurz vor dem abschließenden Präsenzseminar statt und macht Sie noch einmal fit für den letzten Teil des Curriculums. Während des Präsenzseminars werden Sie dann selbst aktiv. Bei den vielen praktischen Übungen werden Sie von unserer erfahrenen Faculty unterstützt, die sich für die Seminare extra zur Verfügung stellen. Die digitalen Fortbildungseinheiten inkl. der aufgezeichneten Webinare stehen den Teilnehmern auch nach Kursende zur Verfügung.

Tickets
Sie können die gesamte Reihe im Paketpreis buchen oder aber einzelne Module, sofern Ihnen noch welche fehlen. Wenn Sie den BVOU-Mitgliederpreis wählen, muss ihr Vorgesetzter Mitglied im BVOU sein. Bitte geben Sie dann bei der Buchung die Mitgliedsnummer an.

Termine

  • Die digitalen Online-Module werden auf unserer Veranstaltungsplattform präsentiert und können dort von Ihnen in eigenem Tempo bearbeitet werden.
  • Das Warm-up-Webinar findet am Freitag, den 12.01.2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr als Videokonferenz statt.
  • Das eintägige Abschlussseminar findet am Samstag, den 27.01.2024 in Berlin statt.

​​​​​​​Hintergrund zur Kursreihe
Die optimale Versorgung von orthopädisch-traumatologischen Patienten in Klinik und Praxis basiert auf einer Teamleistung, in der Ärzte, Pflege und Assistenzpersonal Hand in Hand arbeiten.
Gerade in Praxen fehlt jedoch häufig die Zeit für eine kontinuierliche Weiter- und Fortbildung des Assistenz­personals. Dafür haben wir gemeinsam mit der ADO die zertifizierte Weiterbildung des medizinischen Assistenzpersonals zur „orthopädisch-traumatologischen Fachassistenz (OTF)“ entwickelt.
Das Angebot richtet sich an junges Assistenzpersonal und ist fokussiert auf Themen rund um die praktische Versorgung von Notfällen im orthopädischen und traumatologischen Alltag einer Klinik oder Praxis.
Dabei wird theoretisches Wissen (Anatomie, Frakturlehre, Materialkunde von Cast/Gips/Hilfsmittel) und praktische Fähigkeiten (Gipsen, Casten, Taping etc.) vermittelt.
Renommierte Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie sowie erfahrene Tutoren vermitteln Theorie und Praxis berufsbegleitend in Online-Modulen und festigen das Erlernte Wissen mit Ihnen gemeinsam durch Webinare und einen Präsenztag mit praktischen Übungen.

Hinweis
Gern können Sie auch später in die Kursreihe einsteigen oder die Module einzeln buchen. Das OTF-Abschlusszertifikat erhalten alle Teilnehmer, die alle Module sowie den Präsenztag am Ende der Kursreihe erfolgreich absolviert haben.
Es werden auch nach dem 27.01.2024 weitere Präsenztage folgen.

Weitere Informationen
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen der ADO unter ado@bvou.net zur Verfügung.

 

Liste&Poster zum Druck: Petition Vergütung für medizinische Leistungen

Um online an der Petition teilnehmen zu können, müssen Sie sich registrieren. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen. Der Bundestag benötigt Ihre Daten, um sicherzustellen, dass Sie eine echte Person sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Petition unter Pseudonym zu zeichnen.

Handschriftlich unterzeichnen

Alternativ können Sie die Petition handschriftlich unterzeichnen. Druckvorlagen unten auf der Seite.  Zudem gibt es Praxisaushänge, um auf die Petition aufmerksam zu machen. Die Vorlage „Hinweise zur Datenverarbeitung“ können für eventuelle Rückfragen von Patienten genutzt werden (siehe Kasten “Infomaterial fürs Wartezimmer”).

So reichen Sie die Unterschriftenlisten ein

Praxen können die ausgefüllten Unterschriftenliste per Brief, als Scan per E-Mail oder Fax einreichen.

Postanschrift:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

E-Mail: post.pet@bundestag.de

Die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Deutschland steht auf dem Spiel – die Praxen stehen vor dem Kollaps. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere Aktionen gestartet, um auf die Krise aufmerksam zu machen.

Ärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal und Patienten sind aufgerufen, die Aktionen zu unterstützen und die Politik zum Handeln aufzufordern.

Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Derzeit steht die Sicherstellung dieser Gesundheitsversorgung in Deutschland auf dem Spiel. Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige.

Petition – bis 20. Dezember mitzeichnen

Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) unterzeichnet werden – online oder handschriftlich.

„Es ist fünf vor zwölf. Wenn die Politik nicht bald aktiv wird, wird es die medizinische Versorgung, so wie die Bürger sie schätzen, bald nicht mehr geben. Wir brauchen mindestens 50.000 Unterschriften, um unser Anliegen persönlich vortragen zu können“, betont der Vorstand der KBV.

Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich

Berlin  – Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.

Quelle: G-BA