Archiv für den Monat: Januar 2024

Perspektive DVT – „Entdecken Sie die SCS Bildgebung“

Nutzen Sie auch im Jahr 2024 bei einer Live-Demonstration der SCS Bildgebung die Gelegenheit, sich selbst ein Bild über die neue Dimension der Primärdiagnostik zu machen. Entdecken Sie die Win-Win-Win-Situation für Ihre Patienten, Ihre Praxis und Sie als behandelnden Arzt.

Unsere erfahrenen Mentoren laden Sie herzlich zu einem persönlichen Erfahrungsaustausch ein und geben Einblick in die tägliche Nutzung im Rahmen konservativer als auch operativer Patientenversorgung. Lassen Sie sich vor Ort vom Mehrwert und der Relevanz der eigenständigen 3-D-Diagnostik überzeugen.

Gerne vermitteln wir Ihnen einen Hospitationsstandort in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

Tarifsteigerungen müssen gegenfinanzierbar sein!

Obwohl sich der aktuelle Streik der Medizinischen Fachangestellten (MFA) auch gegen die eigenen Facharztpraxen wendet, unterstützt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) die Protestmaßnahmen und fordert die Politik auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die die ambulanten Strukturen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt stärken.

„Der inzwischen Jahre andauernde Fachkräftemangel und die zunehmende Kostenentwicklung zwingen die ambulanten Versorgungsstrukturen in die Knie,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Forderungen nach einer Lohnerhöhung seitens der MFA sind selbstverständlich gerechtfertigt, für viele Ärztinnen und Ärzte ist eine solche aber einfach nicht umsetzbar. Denn Tarifsteigerungen müssen für die Praxen auch unmittelbar und vollständig gegenfinanzierbar sein.“ Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Budgetierung ärztlicher Leistungen oder bei gleichzeitiger Verweigerung einer neuen GOÄ sei dies jedoch nicht der Fall.

Der SpiFa bekräftigt in diesem Zuge seine Forderung nach einem ambulanten Versorgungsgipfel für die Fachärztinnen und Fachärzte. „Wir brauchen endlich ein Aufwachen der Politik, eine Erkenntnis, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland nur dann zukunftsfähig ist und sein kann, wenn die ambulanten Versorgungstrukturen so ausgestattet sind, dass sie trotz steigender Energiekosten, Inflation und auch stetig steigenden Lohnkosten bestehen können,“ so Heinrich.

Ebenso müssen aus Sicht des SpiFa im Zuge der Debatte um fehlende bezahlbare Fachkräfte auch aktuelle und künftige Reformen beleuchtet werden, bei denen Parallelstrukturen aufgebaut werden sollen. „Bereits jetzt wandern viele MFA nach ihrer Ausbildung zur Festanstellung in die Krankenkassen ab, weil dort höhere Gehälter winken. Das heißt, die Verwaltung schwächt die Versorgung, indem sie ihr das Personal abwirbt. Ein Aufbau von Parallelstrukturen würde den Fachkräftemangel noch einmal anheizen und den Wettbewerb um MFA verstärken. Dies gilt es unbedingt zu verhindern,“ so Heinrich weiter.

Quelle: SpiFa

NEU: Der individuelle AOUC-Newsletter

Die Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) betreibt seit einigen Jahren erfolgreich das Fortbildungsportal Orthopädie und Unfallchirurgie, das nahezu alle Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen und Deutschland auflistet, die sich an Orthopäden und Unfallchirurgen richten. Die AOUC wird gemeinsam von BVOU und DGOU getragen.

Auf der Webseite www.edoucate.de finden sich neben Live- und Onlinefortbildungen auch viele Fortbildungspakete sowie die Zugänge zu Kooperationspartnern wie OrthOracle, Springer e.Med oder Thieme eRef. Für Mitglieder von BVOU und DGOU werden die meisten Fortbildungsangebote zu Sonderkonditionen angeboten.

Persönliches Nutzerkonto

Das edOUcate-Portal kann aber noch viel mehr. Interessenten können sich ein eigenes Konto anlegen und damit individuelle Vorteile freischalten.

Wenn Sie an Fortbildungsveranstaltungen von ADO, DGOOC, AOUC oder anderen Partnern wie DIGEST und IGOST teilnehmen oder BVOU-Mitglied sind, wird automatisch ein Konto auf edOUcate für Sie angelegt. BVOU-Mitglieder können sich mit ihren bekannten BVOU-Logindaten anmelden. Nichtmitglieder können über die Funktion “Passwort vergessen” prüfen, ob bereits ein Konto für sie existiert.

Kontoinhaber sehen nach dem Login ihre bereits früher besuchten Veranstaltungen. Außerdem können sie ihre Kontaktdaten ändern, Ihre EFN-Fortbildungsnummer hinterlegen und den odOUcate-Newsletter abonnieren.

Abb. 1: Nutzerdaten und Interessenprofil im Portal edOUcate

Nach dem Login sehen Sie Ihre bereits besuchten Veranstaltungen und können Ihre Kontaktdaten ändern, Ihre EFN-Fortbildungsnummer hinterlegen und den edOUcate-Newsletter abonnieren. Sie können auch Ihre persönlichen Interessen angeben, um bei jedem Login passende Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen angezeigt zu bekommen.

Individueller Newsletter

Der individuelle Newsletter von edOUcate ist ein neuer Service, der jeden Monat verschickt wird. Er berücksichtigt Ihre persönlichen Vorlieben in Bezug auf Interessensgebiete, Zielgruppe und Veranstaltungstypen.

Abb. 2: Persönlicher edOUcate Newsletter mit individuellen Fortbildungsempfehlungen

Der Newsletter enthält eine begrenzte Auswahl von Veranstaltungen, die Ihren individuellen Parametern entsprechen. Er ist kompakt, frei von Ballast, Werbung und langen Listen. Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen helfen, die Informationsflut zu reduzieren und Ihnen eine persönliche Fortbildungsempfehlung zu geben.

Wenn Sie den persönlichen edOUcate-Newsletter erhalten möchten, müssen Sie ein Konto auf edOUcate haben. Falls Sie noch nicht registriert sind, können Sie dies einfach auf www.edoucate.de  tun. Klicken Sie auf den Button “Mein EDOUCATE” und folgen Sie den Anweisungen unter „Jetzt Mitglied werden“, um ein kostenfreies Konto anzulegen. Nach der Registrierung können Sie sofort von den vielen Vorteilen der Plattform profitieren.

Die Parameter für Ihren persönlichen edOUcate-Newsletter können Sie jederzeit ändern. Dies funktioniert entweder in den Einstellungen Ihres edOUcate-Kontos oder direkt aus dem empfangenen Newsletter heraus. Dort haben wir unter „Daten ändern“ einen Link direkt in Ihre Nutzereinstellungen integriert. Wenn Sie darauf klicken, gelangen Sie ohne lästiges Login direkt in Ihre persönlichen Einstellungen.

Probieren Sie es am besten gleich aus, wenn Sie der nächste edOUcate-Newsletter erreicht.

Ihre Vorteile

Das Fortbildungsportal Orthopädie und Unfallchirurgie bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei Ihrer kontinuierlichen Weiter- und Fortbildung. Dabei stellt edOUcate die Breite unseres Faches besonders umfassend dar und präsentiert nahezu alle Veranstaltungen, die für deutschsprachige Kolleginnen und Kollegen angeboten werden.

EdOUcate begleitet Sie ein Leben lang und bietet Ihnen zahlreiche Komfortfunktionen, von der Kursbuchung und -bewertung bis hin zum individualisierten Newsletter. Sie erhalten Informationen über neue Fortbildungsformate und -angebote, Erinnerungen an bevorstehende Kurse und die Möglichkeit zur Buchung von Veranstaltungen.

Die Buchung von Veranstaltungen, die über die AOUC organisiert werden, geht dabei besonders leicht von der Hand, da alle Felder im Registrierungsformular bereits vorausgefüllt werden.

Viele Veranstalter informieren auf edOUcate ausführlich über ihre Seminare und Workshop sowie über digitale Weiter- und Fortbildungsangebote. Laden Sie Programme und weitere Informationen herunter und melden Sie sich zu exklusiven Sonderpreisen zu Veranstaltungen im In- und Ausland an.

In der e.Academy haben wir gemeinsam mit Partnern für den Nachwuchs in Orthopädie und Unfallchirurgie attraktive digitale Lernpakete entwickelt, von e-Books über e-Referenzen bis hin zu klassischen Zeitschriften. Dabei genießen Mitglieder von DGOU und BVOU über edOUcate eine Reihe exklusiver Preisvorteile und kommen in den Genuss von Angeboten, die auf dem freien Markt nicht verfügbar sind.

Probieren Sie es gleich aus und lassen Sie sich bei Ihrer Weiter- und Fortbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie von einem starken Portal und einer engagierten Community unterstützen.

Dr. Jörg Ansorg
Geschäftsführer BVOU und AOUC

Prof. Dr. Tobias Renkawitz
Leiter AOUC für den BVOU

Prof. Dr. Ulrich Stöckle
Leiter AOUC für die DGOU

Ärzteverbände legen Positionspapier zur Reform der Notfallversorgung vor

Berlin – Der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben sich in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Das Positionspapier wird vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) unterstützt. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen. Damit grenzen sich die Verbände in zentralen Punkten auch von den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ab.

Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erklärt: „Die Perspektive der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte hat in der politischen Diskussion um die Reform der Akut- und Notfallversorgung bisher leider kaum eine Rolle gespielt. Eine erfolgreiche Reform kann jedoch nicht aus dem Elfenbeinturm heraus, sondern nur unter intensiver Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte vor Ort gelingen. Mit dem vorliegenden Positionspapier schaffen wir den Schulterschluss und legen einen gemeinsamen Vorschlag der Ärzteschaft aus dem stationären sowie dem ambulanten Bereich vor.“ Die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof.

Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, ergänzt: „Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden ärztlichen Ressourcen und der stetig steigenden Arbeitsbelastung braucht es ein grundlegendes Umdenken bei der Akut- und Notfallversorgung: Es muss Schluss sein mit dem Prinzip `Alle machen immer alles´. Stattdessen braucht es eine verbindliche und verlässliche Steuerung, sodass sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, mit ihren spezifischen Beschwerden an der richtigen Stelle versorgt zu werden. Was wir dabei klar ablehnen, sind neue und überflüssige Doppelstrukturen, die zusätzliche Ressourcen binden. Leider schlägt die Regierungskommission an vielen Stellen genau dies vor, beispielsweise indem sie dafür plädiert, die KV-Notdienstpraxen auch zu den normalen Praxisöffnungszeiten standardmäßig zu betreiben.“

Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen so gestaltet sein, dass Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die Versorgung erhalten, die sie im Einzelfall tatsächlich brauchen. Diese Verlässlichkeit ist ein Gebot der staatlichen Daseinsfürsorge und Grundlage des ärztlichen Sicherstellungsauftrags. Dafür müssen die Strukturen besser aufeinander abgestimmt werden. Es gibt viele gute Beispiele für eine solche integrierte Notfallversorgung, wo die Notaufnahme des Krankenhauses und die ambulante Notdienstpraxis eine Behandlung aus einer Hand gewährleisten. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, um doppelte Inanspruchnahmen zu vermeiden, die nicht nur Mehraufwand bedeuten, sondern zusätzliches Personal binden, das vielerorts schon jetzt überlastet ist. Klar ist auch: Die Einbeziehung des Rettungsdienstes und eine lückenlose Datenübermittlung müssen Bestandteil der Notfallreform sein.“

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten kommt letztlich allen Beteiligten zugute: Die hilfesuchenden Menschen erreichen ohne Umwege die für sie richtige Stelle, wo sie passgenau und adäquat versorgt werden. Gleichzeitig werden die knappen medizinischen Ressourcen vor der ansonsten drohenden Überlastung geschützt. Entscheidend wird vor diesem Hintergrund eine wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung sein. Das Konzept wurde von denjenigen entwickelt, die letztlich die Arbeit machen. Es deckt sich mit den Forderungen, die auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen aufgestellt wurden.“

Marburger Bund, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Hausärztinnen und Hausärzteverband

Webinaraufzeichnung: Umgang mit neuen Hybrid-DRG nach § 115f SGB V in O&U

Ende 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung die ersten Hybrid-DRGs definiert und die Einführung ab dem 1.1.2024 verfügt.

Ziel ist es, bislang vorwiegend stationär erbrachte Leistungen maßgeblich ambulant zu erbringen. 

Wie können Ärztinnen und Ärzte mit dem § 115f SGB V und den Hybrid DRGs in diesem Jahr umgehen? Was ändert sich, was kann so weitergehen? Die Unsicherheiten in Klinik und Praxis sind erheblich – den BVOU erreichen eine Menge Anfragen. 
 
Im Rahmen eines kostenfreien Webinars am Dienstag, 16. Januar, hat BVOU-Präsident Dr. Lembeck dargelegt, inwieweit die neue Rechtsverordnung Orthopäden und Unfallchirurgen betrifft, wie diese umgesetzt werden kann, welche Handlungsoptionen Ärztinnen und Ärzte haben und was perspektivisch auf diese zukommen werden.  

Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker, für die mit Beginn des Jahres 2024 bei bestimmten Konstellationen Hybrid DRGs verpflichtet sind, als auch an Niedergelassene, die eine Wahlmöglichkeit zwischen Hybrid-DRG und bestehendem EBM haben.  

Außerdem haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten in den FAQ für Sie erarbeitet. Diese und weitere Informationen zum Thema Ambulantisierung finden Sie im Themendossier. 

Das Webinar wird Ihnen auf unserer Veranstaltungsplattform O&U Events präsentiert. Sollten Sie dort noch kein Konto besitzen können Sie sich kostenfrei ein Profil anlegen. Sobald Sie eingeloggt sind, finden Sie unter der Überschrift „Zukünftige Events“ die Veranstaltung zur Hybrid-DRG-Verordnung:

 

FAQ zu den wichtigsten Fragen

Der BVOU hat zudem ein FAQ erstellt, das wir den Kollegen an die Hand geben wollen. Das Dokument finden Sie unten im Download-Bereich.

Mit OrthoCast spannendes hören: Neuer Podcast auf Orthinform

Das Gesundheitsportal Orthinform hat seit Dezember 2023 eine eigene Podcast-Serie online. Sie unterstützt interessierte Laien, mehr Verständnis über Gesundheit und Erkrankungen des Bewegungsapparates zu entwickeln.

Der neue Orthinform-Podcast ist für die breite Bevölkerung gedacht und vermittelt interessante Informationen rund um Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Prävention.

Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie werden dabei laienverständlich von Dr. Anna-Katharina Doepfer, niedergelassene Orthopädin in Hamburg und BVOU-Vorstandsmitglied, sowie Dr. Robert Hudek, niedergelassener Orthopäde in Hamburg, interviewt. Die ca. 30-minütigen Podcasts greifen dabei Themen aus Unfallchirurgie und Orthopädie, aus konservativer und operativer Therapie ebenso auf wie spezielle Präventionsempfehlungen zur Vermeidung von Erkrankungen des Bewegungs­apparates. Die Podcasts sind in leicht verständlicher Sprache verfasst.

In der ersten Staffel werden die folgenden Themen bearbeitet und passsende Experten befragt.

  1. Was passiert, wenn ich einen schweren Unfall erleide?

DGU-Präsident Prof. Steffen Ruchholtz, Uni Marburg, erläutert, welche Mechanismen und Prozesse im Fall des Falles bei der Versorgung Schwerverletzter in der Notaufnahme und im Schockraum ablaufen. Dabei wird auch das Konzept der flächendeckenden Traumazentren in Deutschland erläutert.

  1. Eingeschlafene Hände – der Stau im Karpaltunnel

Dr. Henning Leunert aus Teltow erläutert das Phänomen der eingeschlafenen Hände und mögliche Ursachen jenseits einer zu lange eingehaltenen Zwangsposition, die natürlich harmlos ist.

  1. Kreuzbandriss und Meniskusverletzung

Die häufig durch Sport verursachten Kniebinnenverletzungen sowie deren Therapie werden von Prof. Phillip Niemeyer aus München vorgestellt. Hier geht es natürlich auch um eine wirkungsvolle Prävention durch die richtige Erwärmung, Einschätzung der eigenen Fähigkeiten sowie regelmäßiges Training.

  1. Gelenkerhalt vor Gelenkersatz

„Es muss nicht immer gleich eine Prothese sein…,“ sagt Prof. Wolfgang Zinser aus Knittelfeld in Österreich. Knorpelschäden bis hin zum arthrosebedingten Knorpelverschleiß können durch moderne Therapieverfahren zum Knorpelersatz behandelt werden. Indikationen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Therapie stellt Prof. Zinser in seinem Podcast vor.

  1. Skoliose im Kindesalter – Halt Dich gerade!

Die Skoliose ist eine seltenere, aber schwerwiegende und einschränkende Erkrankung im Kindesalter. Prof. Matthias Pumberger aus Berlin erläutert, dass die beste Therapie nicht zwingend eine Operation ist und viele Kinder auch konservativ behandelt werden können.

Die Podcasts der gesamten 1. Staffel von OrthoCast sind über eine spezielle Seite auf Orthinform erreichbar, siehe Button unten. 

Alle Podcasts können direkt auf der Orthinform-Webseite angehört werden. Sie finden sich zusätzlich auf den üblichen Podcast-Kanälen wie Spotify, Apple Podcasts, Deezer, Amazon Music, Overcast, Tune.in und vielen anderen angehört werden

Die Podcasts werden auf Orthinform mit Lexikonbeiträgen und Fachartikel verknüpft, sodass sie sich an vielen Stellen des Gesundheitsportals wiederfinden. So schaffen wir maximale Aufmerksamkeit bei den über 300.000 Menschen, die Orthinform jeden Monat besuchen. Zusätzlich werden die Podcasts regelmäßig auf den Social-Media-Kanälen des BVOU geteilt und angekündigt.

Die Aufnahmen für die 2. und 3. Staffel wurden bereits durchgeführt. Die resultierenden Podcasts werden Anfang 2024 konsekutiv publiziert und stehen in der OrthoCast-Bibliothek zur Verfügung.

Obwohl die Podcasts für Laien produziert wurden, freuen wir uns auch über Zuhörer aus der O&U Community. Senden Sie und gern Ihrer Kritik den Podcasts und nennen Sie uns gern Themen, die Ihrer Meinung nach unbedingt in einem Podcast für Laien thematisiert werden sollten.

Orthocast-Moderatorenduo: Dr. med. Anna-Katharina Doepfer und PD Dr. med. Robert Hudek

Ernüchterung nach Spitzentreffen: Fachärzte weiter im Protestmodus!

 Nach dem Spitzentreffen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK), des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zeigt sich der SpiFa ernüchtert. Eine Kursänderung des Ministers sei nicht zu erkennen, von Maßnahmen für eine nachhaltige Stärkung der fachärztlichen ambulanten Versorgungsstrukturen könne weiterhin keine Rede sein.

„Der Krisengipfel war nicht der große Durchbruch“, so das Fazit des SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich. „Als Konsequenz müssen Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten auch weiterhin im Protestmodus bleiben.“ Die Interessen der Fachärzteschaft wurden zwar zur Kenntnis genommen, die Probleme in der ambulanten Versorgung würden bearbeitet, jedoch gab es keine Zusagen, sondern nur Ankündigungen des Ministers. So drohten weiterhin eine Verschärfung der Versorgungsengpässe, noch längere Wartezeiten auf Facharzttermine, Wartelisten und weitere Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten.

Das bloße Anerkennen von Problemen von Problemen und die eigene Unfähigkeit, die Budgetierung ärztlicher Leistungen heute noch zu begründen, reichen nicht aus. Es braucht zur Stärkung der fachärztlichen ambulanten Versorgung konkrete Zusagen zur Entbudgetierung.

Die bereits seit zweieinhalb Jahren im Koalitionsvertrag angekündigte Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte sei zu begrüßen. Gleichwohl müsse man wissen, dass diese nur noch die Hausärztinnen und Hausärzte in Hamburg und Berlin besserstelle, da bereits in allen anderen Bundesländern eine Auszahlungsquote von 100% vorherrsche. Der Bundesgesundheitsminister verkenne dabei auch die Tatsache, dass die medizinische Grundversorgung der deutschen Bevölkerung eben nicht nur in hausärztlichen Praxen, sondern gleichwohl von vielen Fachärztinnen und Fachärzten übernommen werde, und das mit steigender Tendenz.

„Wir fordern daher weiterhin eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen über alle Facharztgruppen hinweg. Und das möglichst bevor eine Versorgungskrise in einzelnen Versorgungsbereichen entsteht, wie wir sie im vergangenen Winter bei den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten erleben mussten. Dass der Minister noch nicht einmal die Entbudgetierung der Facharztgruppen vorsieht, die häufig unmittelbar in Anspruch genommen werden müssen, wie z.B. der Augenheilkunde und Frauenheilkunde, ist besonders enttäuschend. Wir haben auch weitere Vorschläge wie z.B. die Entbudgetierung aller überwiesenen Patientinnen und Patienten, das Einziehen einer Mindestauszahlungsquote und die Entbudgetierung von Ärztinnen und Ärzten in sozialen Brennpunkten ins Gespräch gebracht. Aber auch für diese Patientinnen und Patienten wollte der Minister nichts tun. Es geht nämlich nicht um die Praxis selbst, sondern um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Diese sind am Ende die Leidtragenden,“ so Heinrich.

Quelle: SpiFa

RhefO-Kurs im neuen Format ein voller Erfolg

Vom 27. – 28. Oktober 2023 fand im Berliner Novotel am Tiergarten das Abschlussseminar des neugestalten RhefO-Curriculums statt. Insgesamt reisten 23 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet zu dieser Veranstaltung nach Berlin.

Dieses neu gestaltete Curriculum wurde von der gemeinsamen Akademie AOUC entwickelt und organisiert und teilte sich in einen Online-Teil, zwei Webinare und den zweitätigen Präsenzkurs in Berlin im Anschluß an den DKOU.

Das Abschlussseminar wurde von den 3 orthopädischen Rheumatologen Dr. Monika Schulze-Bertram, Falkensee, Dr. Klaus Thierse, Berlin und Dr. Wolfgang Böker, Lüneburg, geleitet. Zusätzlich waren am Samstag noch der Unfallchirurg Dr. Jörg Schmidt, Reha Assist Berlin, und Dr. Christoph Kuhn, internistischer Rheumatologe und Immunologe aus Karlsruhe, aktiv als Referenten und Tutoren dabei.

1. Seminartag

Das gesamte Curriculum stellt die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen mit Betonung auf Rheumatoid-Arthritis (RA), Psoriasis-Arthritis (PsA) und Spondylarthritis systematisch vor. Im abschließenden praktischen Seminar geht es in Kleingruppenarbeit um die Erhebung der Anamnese, die Erstellung der functional assessments mittels Scores sowie die bildgebende Diagnostik einschließlich Röntgen, MRT und Arthrosonographie.

Der Freitagnachmittag stand vor allem im Zeichen der praktischen Untersuchungen in kleinen Gruppen mit den Patient Partners der Rheuma-Liga. Der Kontakt kam über Fr. Dr. Monika Schulze-Bertram als Vorstandsmitglied der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, zustande. Hier kann das erworbene Wissen an realen Patienten angewendet werden.

Die Patient Partner sind Mitglieder der Rheuma-Liga e.V. und leiden seit Jahren an einer chronischen Form einer schweren ausgeprägten rheumatischen Erkrankung. Das Besondere daran ist, dass diese Patienten von der Rheumaliga für diese Veranstaltungen im Vorfeld geschult wurden. Sie haben ihre Krankheitsgeschichte auf Augenhöhe in angenehmer Umgebung vorgetragen. Anschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Patienten zu untersuchen und auch an den zwei bereitgestellten Ultraschallgeräten eine Arthrosonographie an den peripheren Gelenken der Hände und Finger durchzuführen.

Eine dritte Gruppe wertete Knochendichtebefunde aus der Praxis von Fr. Dr. Schulze-Bertram aus, die vierte Gruppe intensivierte ihre Handfunktions­untersuchungen mit Dr. Thierse.

Ein besonderer Höhepunkt, waren sicherlich die mitgebrachten sog. Rheumahandschuhe, ein Piloprojekt der Rheuma-Liga Brandenburg. Das sind besonders konzipierte dicke Handschuhe, die angezogen werden und die Behinderungen und Einschränkungen simulieren, die Rheuma-Patienten durch ihre Deformierungen im Alltag erfahren. Auch das Tastgefühl geht in diesen Handschuhen völlig verloren, ähnlich wie es die Patienten im täglich erleben. Die Seminarteilnehmer mußten versuchen, mit diesen Handschuhen eine Bluse zu öffnen oder auch nur eine Getränkeflasche mit und ohne Hilfsmittel zu öffnen. Jetzt ist allen Beteiligten klar, warum Rheuma-Patienten so ungern Blusen oder Hemden tragen und ein T-Shirt bevorzugen. Aber auch die Einschränkungen im täglichen Umfeld werden damit erlebbar.

An dieser Stelle noch mal der besondere Dank an die Rheuma-Liga und insbesondere Fr. Barbara Krahl, Präsidentin der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg e.V. sowie ihre 3 Kolleginnen, allesamt patient partner der Rheuma-Liga, dass sie die Anreise nicht scheuten und sich für diesen Nachmittag ehrenamtlich zur Verfügung stellten.

2. Seminartag

Am 2. Tag stand die medikamentöse und auch die nichtmedikamentöse Therapie im Vordergrund. Der Tag begann mit einem Referat des internistischen Rheumatologen und Immunologen Herrn Dr. Christoph Kuhn über die medikamentöse Therapie, einschließlich Basistherapie auf Ebene der DMARDs und den Umgang mit den Biologika bzw. Biosimilars.

Anschließend wurden in Kleingruppen Krankheitsverläufe simuliert und diskutiert. Hier wurden intensiv reale Fälle vorgestellt und deren medikamentöse Therapie besprochen.

Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der konservativen und operativen Therapie. Es zeigte sich, dass hier die Kernkompetenz bei den orthopädischen Rheumatologen liegt. In Kleingruppen wurde über die Fallstricke bei der operativen Therapie gesprochen sowie die physikalische und manuelle Therapie praktisch angewendet und das vorhandene Wissen vertieft.

Nach dem Abschlusstestat haben sich alle Teilnehmer noch einmal getroffen und über das Ergebnis der letzten zwei Tage und auch den gesamten Kurs diskutiert.

Feedback, Manöverkritik und Ausblick

Zunächst bleibt festzustellen, dass sich ausnahmslos alle Teilnehmer sehr intensiv in die interaktiven Falldiskussionen eingebracht haben. Die Teilnehmer waren äußerst motiviert und interessiert. Die Arbeit in den Gruppen und auch die Diskussionen über die zahlreichen mitgebrachten Fälle wurden von den Teilnehmern als besonders wertvoll bezeichnet.

Ebenso war der Umgang mit „echten“ Patienten, wo man die rheumatischen Erkrankungen selber „erfühlen und erfahren“ konnte, ein besonders Highlight des Abschluss-Seminars. So konnten alle von diesem Kurs profitieren und sind mit einem deutlich geschulten Auge hinsichtlich der rheumatologischen Erkrankungen nach Hause gefahren.

Der Kurs richtet sich an alle Orthopädinnen und Orthopäden, die die Voraussetzungen für die Zusatz-Weiterbildung orthopädische Rheumatologie nicht erfüllt haben, sich aber trotzdem in die Versorgung von rheumatologischen Patienten einbringen möchten. Grundsätzlich fallen laut Weiterbildungsordnung die entzündlichen Gelenkerkrankungen in das Fachgebiet und die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie.

Es handelt sich hier um ein ausgesprochenes Mangelfach, die Versorgung der Rheuma-Patienten ist in Deutschland keineswegs gesichert. Die Wartezeiten sowohl für ambulante als auch stationäre Versorgungen sind lang, zeitweise dauert es Monate bis Jahre, bis die Patienten einen kompetenten Ansprechpartner finden. Dies wurde auch von dem anwesenden internistischen Rheumatologen mehr als eindrücklich bestätigt.

Der Kurs hat das Ziel, die Teilnehmer in der Sicherheit der Diagnostik zu stärken und die Therapieschritte der ersten Monate zu klären. Auf dieser Basis „anbehandelte“ Patienten werden (auch durch die Vermittlung der TSS) bei Problemen mit dem weiteren Procedere sicherlich deutlich schneller Termine bei orthopädischen oder internistischen Rheumatologen bekommen.

Insofern ist es wichtig, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen mit der Facharztqualifikation Orthopädie und Unfallchirurgie an der Versorgung von Rheuma-Patienten beteiligen.

In der Weiterbildung kommt dieses Thema allerdings weiterhin zu kurz, weil sie im Wesentlichen in Kliniken stattfindet. Die konservative Therapie insgesamt und die Kompetenzvermittlung zu rheumatischen Erkrankungen im Speziellen nimmt nur einen kleinen oder keinen Teil der Weiterbildungszeit ein.

Dies gilt es aktiv auszugleichen, zumal der Bedarf, sehr hoch ist. Deshalb bietet der BVOU die RhefO-Kursreihe an und bespricht das Thema „Orthopädische Rheumatologie“ ausführlich in den beliebten Facharztprüfungsseminaren.

Ein Hindernis, sich in die Behandlung von Rheumapatienten einzubringen, ist sicherlich die vergleichsweise schlechte Vergütung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Hier gilt es, auch auf Seiten des Berufsverbandes, die Situation für die in der Rheumatologie tätigen Kollegen zu verbessern.

Am Ende bleibt festzustellen, dass dieses wichtige Teilgebiet der Facharztqualifikation O&U einer weiteren Unterstützung bedarf. Insofern wird das Kursangebot auch in Zukunft weiter aufrechterhalten und um RhefO-Refresherkurse ergänzt. Diese ermöglichen es erfahreneren Kolleginnen und Kollegen, sich kontinuierlich zur orthopädischen Rheumatologie fortzubilden. Die RhefO-Refresherkurse bietet die ADO traditionell im Rahmen der Kongresse VSOU und DKOU als Kompaktseminare an.

Das RhefO-Curriculum wurde durch die Ärztekammer Berlin mit 44 Fortbildungspunkten zertifiziert.

Die nächste Abschlussveranstaltung des RhefO-Curriculums wird im Rahmen des VSOU 2024 stattfinden. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich ab sofort in das Curriculum einschreiben und die digitalen Fortbildungsteile absolvieren. Im Frühjahr 2024 folgen dann noch zwei Warmup-Webinare bevor vom 25.-26.04.2024 das nächste Abschluss-Seminar in Baden-Baden stattfindet.

Dr. Wolfgang Böker
Dr. Monika Schulze-Bertram
Dr. Jörg Ansorg

Perspektive DVT – „Ein großes Plus für Patient, Praxis und Arzt“

Seinen Patienten möchte Herr Dr. Ivor Ruf eine schnelle Gesundung und eine zügige Rückkehr in die Leistungsfähigkeit ermöglichen. Seit 2020 betreibt er seine eigene orthopädische Praxis in Mering. Bei der Behandlung der Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates setzt er auf eine schonende und besonders hochwertige Therapie – stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Das moderne SCS MedSeries® H22 wurde im April 2023 in den vorhandenen Räumen installiert und trägt seither zur Erfüllung der Philosophie bei.

In einem kurzen Austausch sprach der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie über den Einsatz der SCS Bildgebung in seiner Praxis und erzählte von den Argumenten, die Ihn zur Implementierung bewegten.

Hervorragende Beratung und Implementierung

„In Baden-Baden konnte ich im Zuge des Orthopädenkongresses am Messestand der SCS die 3-D-Bildgebung erstmals live ansehen“, erinnert sich Herr Dr. Ruf. Über das Jahr hinweg nimmt die SCS GmbH auf vielen verschiedenen Kongressen teil, um Interessenten einen ersten Einblick in die ganzheitliche Lösung zu verschaffen. Das birgt die Möglichkeit, sich das DVT und dessen Handhabung live vor Ort anzusehen. Die große Falldatenbank bietet zusätzlich einen Einblick in die Bildqualität. Auch Herr Dr. Ruf machte von diesem Angebot Gebrauch und ließ sich während der Veranstaltung von den Funktionen inspirieren. „Nach dem Kongress führten SCS und ich gemeinsam eine Rentabilitätskalkulation anhand meiner individuellen GOÄ-Abrechnung der letzten Monate durch. Außerdem organisierten wir eine Hospitation bei Herrn Dr. med. Steffen Oehler in Augsburg, mit dem ich auch heute noch in engem Kontakt stehe. Von SCS habe ich mich wirklich hervorragend betreut gefühlt.“

Nachdem die Entscheidung für die eigene SCS Bildgebung gefallen war, übernahm ein persönlicher Projektleiter die Umsetzung. „Er war stets unaufdringlich, kompetent, präzise, immer erreichbar und hilfsbereit“, erzählt Herr Dr. Ruf. „Nach der Besichtigung meiner Räumlichkeiten erfolgte eine gemeinsame Abschätzung bezüglich der Aufstelloptionen. Die Planung wurde für zwei potenzielle Optionen erstellt und ich fällte dann auf Basis der Einschätzung des erfahrenen SCS-Mitarbeiters meine Entscheidung. Die Installation wurde in flexibler Abstimmung terminiert und reibungslos binnen zwei Tagen durchgeführt.“ Auch das Personal wies in diesem Zuge in die Nutzung des Systems ein: „Innerhalb von zwei Terminen erhielt mein Team direkt in der Praxis eine sehr effektive Schulung seitens der SCS-Mitarbeiter.“

Präzise Diagnostik aus einer Hand

Für Herrn Dr. Ruf ist einer der entscheidenden Aspekte die sofortige Verfügbarkeit der SCS Bildgebung in der eigenen Praxis, die ihm als Arzt und besonders seinen Patienten viele Vorteile bringt. Für letztere bedeutet die Möglichkeit zur Untersuchung vor Ort, dass sie keine langwierigen Terminketten wahrnehmen müssen und schneller einer individuellen Therapie zugeführt werden. Der Facharzt kann auch in Fällen, in denen eine umfassendere Bildgebung erforderlich ist, innerhalb eines einzigen Termins die komplette Behandlung aus der eigenen Hand bieten. „Die exzellente 3-D-Bildqualität, die mir das SCS MedSeries® H22 bietet, erhöht meine Diagnosesicherheit. Die DVT-Leistung lässt sich zudem selbstständig abrechnen, hieraus resultiert die Möglichkeit der Gewinnsteigerung. Auf all diese Vorteile möchte ich in meiner Praxis nicht mehr verzichten.“

Von den Vorzügen der SCS Bildgebung ist Herr Dr. Ruf überzeugt, weswegen er den eigenständigen DVT-Betrieb seinen Kollegen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie ans Herz legt: „Lassen Sie sich von SCS anhand Ihrer letzten Abrechnungen beraten, inwieweit die realistisch errechneten, zu erwartenden Mehreinnahmen die Finanzierungskosten übersteigen. Wenn der wirtschaftliche Aspekt geklärt ist, können Sie sich auf ein großes Plus für Ihre Patienten und sich selbst als Arzt freuen.“

Orthopädische Praxis Dr. Ivor Ruf
Münchener Straße 62a
86415 Mering
www.orthopaede-mering.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22 

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen. 

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer. 

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist. 

Jetzt Beratung und DVT-Live-Demo anfordern 
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung. 

BVOU-Initiative: Vergütung der Gutachten im Auftrage der Deutschen Rentenversicherung

Die derzeitige Vergütungsstruktur wird von den in der Begutachtung tätigen Kolleginnen und Kollegen als in jeglicher Hinsicht unangemessen angesehen. Dies gilt zum einen in Bezug auf die Vergütung der ärztlichen Leistungen für das freie Gutachten an sich, dann aber auch für die seit über 10 Jahren nicht angepassten Schreibgebühren.

Der BVOU unter Initiative von  Dr. med. Stefan Middeldorf (Chefarzt der Orthopädischen Klinik, Schön Klinik Bad Staffelstein) regt an, in eine Überarbeitung der Vergütung einzutreten. Der BVOU möchte einen Verhandlungsprozess anstoßen. Maßgeblich innerhalb unseres Vorstandes wird auch Dr. Tobias Riedel, selbst gutachterlich tätig für verschiedene Deutsche Rentenversicherungen, Ansprechpartner sein.

Herr Dr. Middeldorf, was ist der Anlass, sich an die DRV zu wenden?
Dr. med. Stefan Middeldorf: In den vergangenen Monaten sind wir vermehrt von Mitgliedern des Berufsverbandes, die gutachterlich tätig sind, auf die als unangemessen und wenig wertschätzende Vergütung angesehen der Vergütung der sozialmedizinischen Gutachten, die im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellt werden, angesprochen worden. Grund hier war auch die allgemeine Teuerung, die sich natürlich auch auf die Erstellung von Gutachten und die dafür bestehenden Voraussetzungen niederschlägt. Die angebotenen Vergütungsanpassungen wurden in diesem Zusammenhang als in höchsten Maße unangemessen empfunden. Dabei ist diese Problematik bereits längerfristig bekannt, auch von Seiten der Deutschen Rentenversicherung, sowohl Bund, als auch Regional, erhielten wir den klaren Hinweis, dass es zunehmend schwieriger sei, geeignete Gutachter zu finden, die unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen noch tätig werden wollen. Gleichzeitig sei in diesem Zusammenhang festzustellen, dass die Qualität der Gutachten zunehmend abnehme. Das ist auch nachvollziehbar, denn für deutlich unter 300 € brutto, der Basissatz liegt bei um 228 €, lässt sich ein auch gerichtsfestes und fundiertes fachärztliche Sachverständigengutachten nun wirklich nicht erstellen, es sei denn als Liebhaberei oder Hobby.

Gemäß Ausführungen Bd. 21  DRV-Schriften aus dem Jahr 2018 leisten die ärztlicherseits erstellten sozialmedizinischen Gutachten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des genannten Auftraggebers. Die erstellten Gutachten würden in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle spielen bei der sorgfältigen Sammlung und fachlichen Bewertung von Informationen und Sachverhalten, auch, um die individuellen Bedürfnisse und Problemlagen der Versicherten zu erfassen, zu berücksichtigen und gleichzeitig eine Gleichbehandlung aller Versicherten zu gewährleisten.

Die Hinweise zur Begutachtung für die Ersteller, als Paper Print und im Internet einsehbar, nehmen deutlich mehr als 60 Seiten ein und unterstreichen damit nochmals die Bedeutung des beauftragten Sachverständigengutachtens.

Bei gewissenhafter Erstellung des freien ärztlichen Gutachtens wird der Umfang in der Regel nicht unter 15-20 Seiten liegen können, eher mehr.

Bei der Ausfertigung wird zum einen das freie ärztliche Gutachten erstellt, dann noch ein weiterer Gutachten-Anteil als tabellarische Ergänzung und Darstellung  zu Aspekten der gestellten Diagnosen, zum qualitativen und quantitativen Leistungsvermögens, zur Wegefähigkeit, das Formular S0080-00.

Etwaig für erforderlich gehaltene und durchgeführte Diagnostik, z. B. Arthrosonografie oder Röntgenuntersuchungen, sind in der im weiteren noch zu beschreibenden Kostenkalkulation integriert, werden nicht extra vergütet.

Was möchten Sie bezwecken?
Dr. med. Stefan Middeldorf:  Zunächst wollen wir mit unserer Initiative Transparenz schaffen in Bezug auf den bestehenden Arbeitsumfang und der derzeit angebotenen Vergütung. Zudem wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass es zum einen der Deutschen Rentenversicherung gelingt, auch in Zukunft kompetente ärztliche Gutachterin und Gutachter als Auftragnehmer gewinnen, auch ist Begutachtung für viele unserer Kolleginnen und Kollegen eine interessanter und herausfordernder Arbeitsinhalt im Rahmen des Spektrums unserer ärztlichen Tätigkeiten.

Die Vergütung der ärztlichen Leistungen für die gesetzliche Rentenversicherung werden in der Regel verhandelt zwischen der Bundesärztekammer und der Deutschen Rentenversicherung selbst. Nach unserem Kenntnisstand kam es jedoch bei den letzten Verhandlungen nicht zu einer Einigung, sodass die Tarife einseitig festgelegt wurden.

In der Anlage zum Rundschreiben vom 18.10.2022, Aktenzeichen: 0450/00-40-24-30-0 0,00-40-24-50-00, finden sich die Empfehlungen zur Vergütung ärztlicher Leistungen (Gutachten und Befundberichte) für die Gesetzliche Rentenversicherung. Bei § 1 (1) 4. findet sich der Bereich Orthopädie/(Unfall-) Chirurgie/Physikalische und rehabilitative Medizin mit einem hinterlegten Wert ab dem 1.1.2023  in Euro von 228,63.

Dabei findet sich in Bezug auf die insgesamt aufgeführten 14 Fachbereiche eine Spreizung der Vergütung zwischen 144,63 € (Gynäkologie) und 481,63 € (Rheumatologie; Berücksichtigt wird hier das umfängliche Labor).

Nimmt die von Seiten der DRV vorgelegte Aktenlage mehr als 50 Seiten ein, so lässt sich der genannte Kostensatz erhöhen um 29,14 €.

Als Schreibgebühr können pro Seite 3,50 € zusätzlich angesetzt werden. Ebenso ergänzt sich das Porto für den Versand.

Die oben genannte Vergütung in Höhe von 228,63 € berücksichtigt in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Honorar (gemäß Veröffentlichung) um 3,6 % (nachgeprüft 1,55%) für die vergangenen 2 Jahre, wobei sich dies aus Sicht der DRV begründet mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex. Betrachtet man die Entwicklung der Honorierung von 2013 (213 Euro) bis 2023 (228,63 Euro), so ergibt sich eine Steigerung von 7,35% , die Löhne sind hingegen bundesweit in diesem Zeitraum gestiegen um 28,5%.

Bereits langjährig für die DRV als Gutachter tätige Kolleginnen und Kollegen beschreiben, dass sich die Preisentwicklung für die genannten Gutachten in den vergangenen 10 Jahren deutlich in negativer Hinsicht abgekoppelt hat von der Preisentwicklung an sich und insbesondere auch der Lohnkosten-Entwicklung. Auch haben sich beispielsweise in den vergangenen 10 Jahren die Vergütung der Schreib-Kosten pro Seite nicht verändert. Bei den Berufsgenossenschaften wurde im vergangenen Jahr dieser Satz auf 4,73 € angehoben.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch noch, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen einer angestellten Tätigkeit, z. B. als Oberärztin oder Oberarzt einer Rehabilitationsklinik, entsprechende Gutachten erstellen, meist gegenüber dem Arbeitgeber eine Abgabe für die Nutzung von Ressourcen (Raum, Personal) in Höhe von meist 30 % leisten müssen.

Nach einer aktuellen Abfrage bei den ALKOU-Mitgliedern und auch innerhalb des Vorstandes des Berufsverbandes, wurde deutlich, dass der weit überwiegende Anteil der Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Begutachtung aktiv sind, den Bereich der Begutachtung für die Deutsche Rentenversicherung meiden, und dies nicht aus Desinteresse, sondern aufgrund der Einschätzung, dass die Vergütung als nicht angemessen, nicht kostendeckend und auch in Bezug auf andere Auftraggeber der Begutachtung nicht konkurrenzfähig angesehen werden.

Welchen Erfolg erhoffen Sie sich von Ihrer Initiative bzw. den Verhandlungen?
Dr. med. Stefan Middeldorf: Die Erstellung von ärztlichen Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung ist, auch und gerade unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorbemerkungen, Forderungen zur inhaltlichen Struktur und Qualitätsanspruch des Auftraggeber, eine Aufgabe für in der Sozialmedizin und ihrem Fachgebiet erfahrene ärztliche Kolleginnen und Kollegen. Da die entsprechenden Gutachten von Seiten des Auftraggeber DRV in der Regel ausgelöst werden, wenn der Versicherte einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt hat, wird deutlich, dass diese Gutachten auch gerichtsfest sein müssen, was die erforderliche Sorgfalt, Abgleich mit gutachtlichen Standards, Plausibilität und Konsistenz angeht.

Die derzeitige Vergütungsstruktur wird von den in der Begutachtung tätigen Kolleginnen und Kollegen als in jeglicher Hinsicht unangemessen angesehen. Dies gilt zum einen in Bezug auf die Vergütung der ärztlichen Leistungen für das freie Gutachten an sich, dann aber auch für die seit über 10 Jahren nicht angepassten Schreibgebühren.

Nach interner Kalkulation kommen wir zu der Einschätzung, dass eine Vergütung von mindestens vergleichbar dem UV GOÄ-Satz Ziffer 161 (Begutachtung für die Gesetzliche Unfallversicherung; Ziffer 161 aktuell: 598,50 Euro plus Porto) als angemessen anzusehen ist.

Der Berufsverband der Ärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, als berufspolitischer Vertreter für die gutachterlich Tätigen, hier in meiner Person als Vorsitzender des Referat Rehabilitation/ALKOU , regt gegenüber der Deutschen Rentenversicherung an, in eine Überarbeitung der Vergütung einzutreten. Die in den vergangenen Jahren erfolgten Anpassungen im Umfang des sogenannten Verbraucherpreisindex entsprechen nicht der bundesdeutschen Realität in Bezug auf die Lohnkosten-Entwicklung und sind darüber hinaus derzeit auch kein Zeichen der Wertschätzung für eine ärztliche Aufgabe, die nur mit Engagement, Kompetenz und Erfahrung zu einem qualitativ hochwertigen und den Ansprüchen des Auftraggebers genügenden Ergebnis führt.