Archiv für den Monat: November 2024

HVM Änderung in Niedersachsen: Zusammenführung der Arztgruppen Chirurgie und Orthopädie

Am 9. November, welch ein geschichtsträchtiges Datum, hat die Vertreterversammlung der KV Niedersachsen beschlossen, beide als Gruppen (Chirurgie und Orthopädie) zu einer gemeinsamen Arztgruppe, über einen Zeitraum von drei Jahren, zusammen zu führen.

Hintergrund der Maßnahme ist die seit Jahren bestehende zunehmende Dysbalance zwischen beiden Arztgruppen. Durch die Verschmelzung der Unfallchirurgie mit der Orthopädie fallen fast alle Kolleginnen und Kollegen, die für die kassenärztliche Tätigkeit zugelassen werden, in die Gruppen der Orthopäden. Dadurch wächst die Anzahl der Orthopäden und Unfallchirurgen deutlich an, während die Zahl der Chirurgen im gleichen Maße sinkt. Die Töpfe blieben bislang aber gleich groß, so dass es zu einer ungleichen Verteilung der Honorare gekommen ist. Unterm Strich haben die Chirurgen deutlich profitiert, die Orthopäden mussten sich die Einnahmen mit immer mehr Köpfen teilen.

Über Jahre hatte man gehofft, dass es zu einer Lösung auf Bundesebene kommt, dies ist aber aus verschiedenen Gründen, insbesondere durch die Zulassung der Allgemeinchirurgen gescheitert. Die Gründe sind vielschichtig, konnten aber offensichtlich in Berlin nicht gelöst werden, so dass sie jetzt eine Initiative auf Landesebene ergriffen wurde.

Beginnend mit dem ersten 1. Quartal 2025 wird je genannter Arztgruppe die Differenz im Vorjahresquartal zwischen der mit der gemeinsamen RLV/QZV Vergütungsquote bewerteten RLV/QZV Leistungsanforderung und dem RLV/QZV Honorar für die jeweilige Arzt Gruppe gebildet. Hierdurch ergibt sich somit jeweils die Differenz zwischen dem RLV/QZV Honorar und dem hypothetischen RLV/QZV Honorar, welches sich für die jeweilige Arztgruppe nach der Zusammenlegung ergebe. Anschließend wird diese mit einem Prozentsatz von 33,3 % multipliziert und von dem jeweiligen arztgruppenspezifischen Verteilungsvolumen in Form eines Vorwegabzuges abgezogen beziehungsweise hinzugesetzt. Der Prozentsatz wird bis zum Kalenderjahr 2027 angehoben so dass er für 2026 50 % und für 2027 100 % beträgt.

Bis einschließlich des Kalenderjahres 2027 bleiben beide Arztgruppen in Anlage 2 erhalten. Ab dem 1. Quartal 2028 erfolgt die Zusammenführung zu einer gemeinsamen Arztgruppe.

Die Verhandlungen haben insgesamt fünf Jahre gedauert. Es ist am Ende sicherlich als Erfolg zu werden, dass dieser Kompromiss zustande gekommen ist, der die zunehmende Verschlechterung der Honorarsituation der Orthopäden beendet hat, und zu einer Angleichung und leistungsgerechten Verteilung der Honorare führen wird.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz besonders bei Helmut Weinhart bedanken, der ein ähnliches Modell in Bayern bereits verwirklicht hat, und mir bei den Verhandlungen in Niedersachsen persönlich sehr geholfen hat.

Dr. Wolfgang Böker

Perspektive DVT – „Das revolutionäre Diagnostikverfahren mit geringer Strahlendosis“

Die 2-D-Röntgendiagnostik hat sich über die Jahrzehnte hinweg im Praxisalltag etabliert, doch die Bildqualität wurde inzwischen längst überholt. Das CT bietet zwar eine deutlich bessere Auflösung als das herkömmliche 2-D-Röntgen, allerdings müssen Patienten hierbei eine hohe Strahlendosis in Kauf nehmen. Deshalb stellt dieses bildgebende Verfahren keine zufriedenstellende Alternative dar. Mit der SCS Bildgebung steht eine Option zur Verfügung, die beide Probleme meistert.

Das SCS MedSeries® H22 ist unsere zukunftsorientierte Lösung, die bei einer sehr geringen Strahlendosis aussagekräftige 3-D-Schnittbilder in multiplanarer Ansicht erstellt und sich dabei auf Augenhöhe mit der Bildqualität der CT befindet. Mit der Implementierung dieses Systems erhalten Sie eine Kombination aus hochauflösenden Aufnahmen, die nicht nur Ihre Diagnosesicherheit deutlich erhöht, sondern gleichzeitig – dank der verringerten Strahlung – auch den Schutz und die Sicherheit Ihrer Patienten.

Wissenschaftlich bestätigt: Die signifikante Verringerung der Strahlendosis

Durch §§6 und 8 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist der Arzt bei seiner Wahl der Diagnostik angewiesen, das Verfahren mit der geringstmöglichen Strahlenbelastung zu wählen. Die SCS Bildgebung ist mit dem Super-Ultra-Low-Dose-Protokoll (kurz: SULD) ausgestattet, das von Medizinphysik-Experten entwickelt wurde.

Damit kann die resultierende Dosis unter der eines typischen, digitalen Projektionsröntgen in zwei Ebenen eingeordnet werden.

SULD-Protokoll auf Basis der Studienergebnisse mit Medizinphysik-Experten entwickelt.

Maximaler Informationsgehalt bei minimaler Strahlenbelastung

Die spezialisierte Kombination aus geringer Dosis und hoher Bildauflösung, die im knöchernen Bereich notwendig ist, kann im herkömmlichen Röntgen nicht erreicht werden. Aus diesem Grund setzt Herr Dr. med. Michael Glatzel M. Sc. in seiner Praxis seit November 2020 auf die SCS Bildgebung. Das vorhandene SULD-Protokoll wird dort in nahezu 100 % der Fälle angewandt.

 

„Die 3-D-Aufnahmen der SCS Bildgebung unterstützen die möglichst schnelle Genesung des Patienten durch eine Therapiewahl, die auf Basis hochauflösender, ossärer Bildinformationen ohne Projektionsverluste ggf. additiv mit MRT- oder Sonographieergebnissen getroffen werden kann.“

Dr. med. Michael Glatzel M. Sc. · Bensheim

Genau wie Dr. Glatzel werden auch Sie im Praxisalltag feststellen, dass die hohe Auflösung des strahlenarmen SCS MedSeries® H22 viele knöcherne Veränderungen klar und deutlich sichtbar macht, die im herkömmlichen Röntgen verborgen geblieben wären.

Die SCS Bildgebung schützt Kinder vor unnötiger Strahlung

Stellen sich verletzte Kinder in den Praxen der Ärzte vor, stehen diese oft vor einem Dilemma, denn der Einsatz von Röntgenstrahlung ist bei Kindern und Jugendlichen im besten Fall stets zu vermeiden. Oftmals gibt es aber keine Möglichkeit, die Heranwachsenden ohne Strahlung zu untersuchen. In solchen Situationen müssen Sie als Arzt sicherstellen, dass die Belastung so niedrig wie möglich ist, um Ihre jungen Patienten gemäß dem ALARA-Prinzip zu schützen.

Die Bildqualität des 2-D-Röntgens ist inzwischen bei vielen Indikationen unzureichend und die Diagnostik per MRT im knöchernen Bereich nicht aussagekräftig genug. Während eine CT-Aufnahme zwar eine bessere Qualität liefert, werden Heranwachsende im Gegenzug dafür mit einer sehr hohen Strahlendosis belastet.

Herr Dr. Tobias Deutsch hat in Hannover ein neuartiges Plattformkonzept geschaffen, in welchem Ärzte die Möglichkeit haben, eine hochmoderne Praxis und deren diagnostische Verfahren für den Zeitraum einer Untersuchung zu mieten. Er empfiehlt seinen Ärzten unsere Lösung, da diese mit Einsatz des SULD-Protokolls eine schonendere Untersuchung bietet. Vor allem im pädiatrischen Bereich rät er zum Schutze sensibler Patientengruppen zur Primärdiagnostik durch die SCS Bildgebung:

„Im 2-D-Röntgen kommt es bei einer vergleichsweise geringen Aussagekraft zu einer unvermeidbaren Streustrahlung. Daher ist der Einsatz der SCS Bildgebung in der Pädiatrie vorzuziehen.“

Dr. Tobias Deutsch · Hannover

Zusätzlich dazu ist die Wertigkeit der 3-D-Schnittbilder, die im DVT entstehen, in Anbetracht der überlagerungsfreien, multiplanaren Darstellung in 0,2 mm Schichten erheblich größer. Da die Heranwachsenden aufgrund der noch offenen Epi- und Apophysenfugen ein spezifisches Verletzungs- und Schadensmuster aufweisen, welches sich der Projektionsradiographie in nicht ausgeprägten Fällen häufig entzieht, sollte der Untersuchung mit der SCS Bildgebung in der Pädiatrie immer Vorrang gegeben werden.

Setzen Sie neue Maßstäbe in Ihrer Praxis

Eine Praxis, die die SCS Bildgebung betreibt, arbeitet gemäß dem ALARA-Prinzip. Die Lösung definiert den Schutz sowie die Sicherheit der Patienten neu und hebt die strahlenarme 3-D-Diagnostik gleichzeitig auf das nächste Level.

Vereinen Sie mit dem SCS MedSeries® H22 das Beste aus zwei Welten – gestochen scharfe 3-D-Schnittbilder bei einer Strahlenbelastung, die mit Anwendung des SULD-Protokolls unter den Werten des 2-D-Röntgens liegt.

Erschienen in: SCS Magazin | Ausgabe 12 | Frühjahr 2024

Umfrage AGA Trauma Komitee – Bitte teilnehmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie hiermit herzlich ein, an unserer Online-Umfrage zum Thema „Avulsionen am kindlichen Knie“ teilzunehmen. 

Wir arbeiten derzeit an einem systematischen Review zu diesem Thema und haben festgestellt, dass zur Versorgung und Nachbehandlung dieser seltenen, aber schwerwiegenden Verletzungen bislang nur begrenzte Evidenz vorliegt. Vor allem die ärztliche Sicht ist bisher unbeschrieben.

Mit der Umfrage möchten wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Behandlung und die Versorgungsrealität von Avulsionsverletzungen des Kniegelenkes im Kindesalter (z. B. knöcherner Ausriss von VKB/HKB) im deutschsprachigen Raum gewinnen. Die Beantwortung der Umfrage dauert lediglich 2–3 Minuten.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung! 

Ambulantisierung in O & U: Wie geht es weiter?

Im Koalitionsvertrag von 2021 einigten sich die Koalitionspartner darauf, „unnötig“ stationär erbrachte Leistungen zügig zu ambulantisieren. Dazu wurde zur Aufhebung von Sektorengrenzen ein neuer Sektor, §115f SGB V, die Sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid DRGs geschaffen.

Der Gesetzgeber beauftragte die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit der Umsetzung und gab mit drei Monaten einen sehr knappen Zeitrahmen vor. In dieser kurzen Zeit konnten sich die Selbstverwaltungspartner, welche ein völlig neues System erstellen sollten, auf kein Ergebnis einigen. Dies führte dazu, dass das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Gesundheitsminister  Professor Karl Lauterbach eine Rechtsverordnung erließ, die über den neuen Paragraphen 115f SGB V den Bereich der sektorengleichen Vergütung regelte. Der Gesundheitsminister führte Grundsätze für die sektorengleiche Vergütung ein, von welchen er sich aktuell im stationären Bereich verabschieden möchte, nämlich Fallpauschalen – die Hybrid-DRGs. Im September 2023 veröffentlichte das Gesundheitsministerium einen Referentenentwurf, der für große Verunsicherung insbesondere bei den ambulant tätigen Operateuren, aber auch insgesamt bei allen Beteiligten des Gesundheitswesens sorgte.

Es wurde festgelegt, dass der neue Bereich zum 1.1.2024 in Kraft trete und eine Gültigkeit für ein Jahr, bis zum 31.12.2024, habe. Die in der Anlage der Rechtsverordnung genannten Operationen, definiert durch die OPS-Codes, konnten ab dem Startdatum als Hybrid-DRG durchgeführt werden. Zur Definition, ob ein Eingriff eine Hybrid-DRG auslöst, muss ein Grouper, wie er bereits im stationären Bereich essentiell ist, verwendet werden. Eine Voraussetzung für die Auslösung einer Hybrid-DRG ist, dass der Eingriff ambulant durchgeführt wird, also keine stationäre Behandlung erfolgt. Von dem Betrag der Hybrid-DRG müssen alle Kosten, die am OP-Tag in Zusammenhang mit der OP anfallen, beglichen werden, inklusive der Leistungen von Anästhesie und ggf. weiteren Leistungserbringern am OP-Tag wie z. B. Pathologie usw.

Im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie wurden rund 70 Eingriffe der Fußchirurgie als Hybrid-DRG definiert. Die dafür durchgeführten Entgelt-Kalkulationen, welche vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) vorgenommen wurden, führen dazu, dass höher komplexe Operationen und Operationen mit hohem Materialaufwand (ab Kategorie 3 und höher) nicht mehr kostendeckend durchzuführen sind. Sie führen sogar dazu, dass bei der gewohnten Qualität der Leistungserbringung mit den bisher verwendeten Implantaten möglicherweise ein großes finanzielles Defizit entsteht. Ursache für die Diskrepanz der Ergebnisse der InEK-Berechnungen zur Realität waren zum einen die Wahl von Daten aus dem stationären Bereich mit nur einem Aufenthaltstag in der Klinik als Berechnungsgrundlage und die Nichtbeachtung von reellen Kosten und den bestehenden Abrechnungsregelungen, welche zudem in den Bundesländern unterschiedlich sind, für Material (Implantate, Sachkosten) im ambulanten Bereich. Dadurch kommt es zu Hybrid-DRGs, welche die Gesamtkosten bei Operationen mit hohen Materialaufwand oder langer OP-Zeit nicht decken.

Was der Berufsverband tut

Der Berufsverband  steckte im Vorfeld der Festsetzung der Beträge durch das Gesundheitsministerium viel Aufwand in die Auswertung von Operationsdaten, um eine korrekte Datengrundlage zur Berechnung zur Verfügung zu stellen. Wir suchten regelmäßig den Kontakt zur konstruktiven Zusammenarbeit – leider ohne Erfolg. Man hat den Eindruck, die Hybrid-DRG wurde ohne Berücksichtigung der Realität und ohne ausreichende Beteiligung der Akteure an der Basis, von unabhängigen Fachleuten aus dem stationären und ambulanten Bereich und von Berufsverbänden, eingeführt.

Ob ein Eingriff nun als Hybrid-DRG vorgenommen und abgerechnet wird oder weiterhin über EBM, ist nicht eindeutig geregelt und lässt unterschiedliche Interpretationen zu. Während die Kostenträger davon ausgehen, dass keine Wahlmöglichkeit besteht und alle Eingriffe, welche im Grouper eine Hybrid-DRG ergeben, auch als Hybrid-DRG abrechnet werden müssen, besteht für die Leistungserbringer durchaus auch die Interpretationsoption, dass auf Grund fehlender Regelungen zur Abrechnung eine Wahlmöglichkeit bestünde. Im Verlauf des Jahres 2024 mehren sich nun die Stimmen, die eine Wahlmöglichkeit ausschließen. Das Bundesministerium für Gesundheit hält zwar grundsätzlich an seiner bisherigen Position fest, wonach eine alternative Abrechnung von Hybrid-DRG-fähigen Leistungen über den EBM nach dem Gesetzes­wortlaut nicht eindeutig ausgeschlossen ist, jedoch sieht das BMG nun im Ergebnis einer Auslegung des Gesetzes doch einen möglichen Abrechnungs­ausschluss von Hybrid-DRG-fähigen Leistungen über den EBM. Das Risiko eines nachfolgenden Rechts­streits mit allen erheblichen Folgeproblemen bei Abrechnung einer Hybrid-DRG-Leistung über den EBM ist gegeben.

Gerade im ersten Quartal 2024 gab es aber keine andere Option als nur über EBM abzurechnen. Insbesondere aufgrund der Abrechnungsvereinbarung der DKG mit der GKV, in der die Wahlmöglichkeit für diesen Bereich explizit ausgeschlossen wird, steigt der Druck auch auf die Leistungserbringer im ambulanten Bereich, eine explizite Regelung einzuführen. Unter Berücksichtigung aller Aspekte wäre hier zu empfehlen, zukünftig alle OPs, die über den Grouper eine Hybrid-DRG ergeben, diese auch so durchzuführen und abzurechnen. Alle Operationen, die keine Hybrid-DRG ergeben, werden weiterhin über den EBM abgerechnet. Das Referat Niedergelassene Operateure hat eine Abrechnungsübersicht erstellt, in der man erkennen kann, welche OPS-Codes eine Hybrid-DRG auslösen – somit entsteht Klarheit über die Abrechnung. Diese ist über die Website des Berufsverbands abrufbar.

Abgesehen davon konnte eine Hybrid-DRG zu Beginn des Jahres 2024 von niedergelassenen Ärzten noch gar nicht abgerechnet werden, da die Vorgaben einer rein elektronischen Rechnungsstellung für niedergelassene Ärzte nicht umsetzbar waren. Dies führte im ersten Quartal dazu, dass zwar Hybrid-DRGs erbracht wurden, aber nicht als Hybrid-DRG abgerechnet werden konnten. Ab dem zweiten Quartal war dann eine Abrechnung über die Quartalsabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, und nun gegen Ende des Jahres 2024 bieten auch immer mehr Abrechnungsfirmen eine Abrechnungsmöglichkeit an. Da dies allerdings eine Dienstleistung ist, fällt dafür eine extra Gebühr an.

Ausblick 2025

Bereits bis zum Ende des ersten Quartals 2024 mussten die Selbstverwaltungspartner eine Aktualisierung des OP-Katalogs für Hybrid-DRGs für das Jahr 2025 vorlegen. Hier wollte man nun nicht erneut ohne Ergebnis dem Gesetzgeber die Möglichkeit geben, über Rechtsverordnung die weitere Entwicklung zu bestimmen. Deswegen gab es nach intensiven Verhandlungen einen angepassten OPS-Katalog, in den insbesondere aus anderen Fachbereichen neue Operationen aufgenommen wurden. In unserem Fachbereich wurde zunächst nur der Bereich der Osteosynthesen der Klavikula mit aufgenommen, welche aber im Verlauf der weiteren Verhandlungen wieder entfernt wurde. Die vorgelegte und von allen Selbstverwaltungspartnern unterschriebene Aktualisierung für 2025 wurde vom Gesundheitsministerium nicht akzeptiert, es erfolgte eine erneute Überarbeitung durch das InEK. Dies hat nun zur Folge, dass der OPS-Katalog für Hybrid-DRG deutlich mehr Operationen enthält; für uns kommen weitere Operationen im Bereich der bisher auch enthaltenen Fußchirurgie hinzu. Weitere wichtige Punkte, unter anderem die Berücksichtigung der korrekten Grunddaten oder die Berücksichtigung von Materialkosten, sind nicht geregelt oder entsprechen nicht unserer Auffassung.

Wir als Berufsverband haben dieser Vereinbarung unter Protest zugestimmt, einfach um die Verhandlungsdynamik gerade in der aktuellen unklaren politischen Situation nicht zu unterbrechen. Für uns ist aber klar, dass sich im Jahr 2025 für die Regelungen ab 2026 viele Punkte ändern müssen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist weiterhin unklar, ob das Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungs-Gesetz, welches bereits im Bundestag beschlossen wurde, am 22.11. 2024 durch den Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen wird. In diesem sind weitere Regelungen enthalten, die den Bereich § 115f SGB V stark beeinflussen und verändern werden. Dies bleibt abzuwarten, hier werden wir erneut berichten.

Insofern erwarten wir im Jahr 2025 richtungsweisende Entscheidungen, die die Ambulantisierung grundlegend verändern werden. Hier sehen wir als Berufsverband ganz klar unsere Aufgabe, diese Entscheidungen im Sinne unseres Fachbereichs mitzugestalten.

Dr. Alexander Rucker
Leiter des Referats Niedergelassene Operateure und Schnittstellen

 

Übersicht Abrechnungsdienstleister Hybrid-DRG

Wir stellen unseren Mitgliedern eine Übersicht der Abrechnungsdienstleister für Hybrid-DRG zur Verfügung.

Wer? Konditionen Ab wann? Weiterführende Informationen
Helmsauer

REBECA health care GmbH

Spezielle BVOU-Konditionen:

  • normale Abrechnung: 1,49 % brutto = 1,25 % netto
  • 14-tägige Vorfinanzierung: 2,92 % brutto = 2,45 % netto
Ab sofort. Helmsauer Gruppe: REBECA Health Care (helmsauer-gruppe.de)
medicalnetworks 1,73 % brutto = 1,45 % netto

Ab 500 Fällen pro Jahr sind Sonderkonditionen möglich.

Ab sofort. Hybrid-DRG Abrechnung §115f – medicalnetworks.de
MEDIVERBUND AG Weitere Informationen erfolgen zeitnah. Voraussichtlich ab 01.01.2025 Weitere Informationen erfolgen zeitnah.
SpiFa

Sanakey Contract GmbH

Spezielle BVOU-Konditionen:

2,08 % brutto = 1,75 % netto

Ab sofort. Sanakey-Portal Hybrid-DRG OnePager

HOUT: Programm aus Politik und Medizin

Der Hessische Orthopäden und Unfallchirurgentag (HOUT) war auch in diesem Jahr ein gemischtes Programm aus den Bereichen Politik und Medizin.

Herr Dr. Rauch gab zunächst einen Überblick über die aktuellen Probleme, die durch den PKV-Verband und die BÄK einseitig in den neuen Entwurf zur GOÄ-Reform eingebracht wurden. Zudem wurden die möglicherweise anstehenden umfassenden Krankenhausreformen sowie Lösungsmöglichkeiten für das eklatante Problem des Mangels an Medizinischen Fachangestellten (MFAs) und Sekretärinnen thematisiert.

Es gibt bereits KI-unterstützte Telefonassistenzsysteme sowie neu entwickelte KI-Sprechstundenassistenzprogramme. Ein Beispiel hierfür ist das neue Programm Eudaria, das von Anwendern für Anwender entwickelt wurde. Mit diesem Programm kann mithilfe eines Raummikrofons der gesamte Sprechstundendialog aufgenommen werden. Die medizinisch relevanten Passagen werden extrahiert, während nicht relevante Informationen automatisch aus dem KI-erstellten Transkript gelöscht werden.

Der Befund wird den Patienten laut vorgelesen und gleichzeitig übernommen. Auch der Röntgenbefund wird als Diktat aufgenommen. Die Diagnose wird diktiert und gleichzeitig mit der ICD-Codierung versehen. Zudem wird ein EBM-Abrechnungsvorschlag erstellt. Nach etwa zwei Minuten ist der Arztbrief fertig und kann dem Patienten mitgegeben oder als E-Arztbrief an den überweisenden Hausarzt und gegebenenfalls an Fachärzte gesendet werden. Die Dokumentation für die elektronische Patientenakte wird ebenfalls perfekt erfasst. Über diese KI-gestützten Möglichkeiten gab es eine lebhafte Diskussion, und viele Kollegen zeigten großes Interesse an dem Programm.

Auch andere Anbieter beschäftigen sich mit diesen Entwicklungen. Herr Dr. Rauch wies darauf hin, dass er an diesem Projekt beteiligt ist.

Des Weiteren stellte Dr. Rauch den neuen AOK Priomed Selektivvertrag zur Behandlung von Gon- und Coxarthrose vor. Durch diesen Vertrag können die Kollegen durch zwei Patientenkontakte mit Beratung zusätzliches Honorar bei Patienten mit Gon- und Coxarthrose generieren. Der Primärkontakt mit Untersuchung und Einschreibung wird mit 15 € und die Abschlussuntersuchung mit 40 € vergütet. Der Gesamtertrag von 55 € wird also zusätzlich zum normalen EBM-Erlös generiert. Herr Dr. Lembeck empfahl, ein Pop-up-Fenster im Display zu programmieren, um an die jeweiligen Selektivverträge zu erinnern.

Anschließend hielt Dr. Rauch einen Vortrag über die Funktion als Mannschaftsarzt im Hochleistungssport, am Beispiel der Handball-Bundesligamannschaft MT Melsungen, die er betreut. Zusammenfassend wurde dargestellt, dass die Rolle des Mannschaftsarztes alles andere als einfach ist. Neben Präventionsmaßnahmen, Dopingkontrollen, schneller Diagnostik und Therapie sowie der Koordination mit Kardiologen, Allgemeinmedizinern und Physiotherapeuten ist es häufig eine Gratwanderung zwischen Spieler, Management, Trainern und Physiotherapeuten, die alle Einfluss auf den Spieler nehmen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Verwaltungs-BG. Die daraus resultierenden Probleme, insbesondere wenn die Mannschaft nicht erfolgreich spielt, wurden ausführlich diskutiert. Mehrere andere Mannschaftsärzte beteiligten sich lebhaft an den Diskussionen.

Anschließend hielt Herr Prof. Andreas Kurth einen Vortrag über den aktuellen Stand der Diagnostik und Therapie der Osteoporose. Er stellte viele evidenzbasierte Aussagen vor, die belegen, dass insbesondere ab einem Alter von 70 Jahren eine Knochendichtemessung angezeigt ist. Auch Männer sollten stärker in die Diagnostik und das Screening einbezogen werden. Prof. Kurth hob die Bedeutung der neuen Leitlinien hervor, die 2023 konsentiert wurden. Bei einer entsprechenden Berechnung des Frakturrisikos im Dreijahresbereich über 10 % sollte anstelle von Alendronsäure grundsätzlich mit osteoanabolen Substanzen gearbeitet werden, um das Frakturrisiko signifikant zu senken.

Im Anschluss hielt Dr. Burkhard Lembeck, unser BVOU-Präsident, einen ausführlichen Vortrag über die aktuellen vielschichtigen Themen wie die GOÄ-Reform, Krankenhausreform und die neuen Projekte des BVOU.

Ein Schwerpunkt stellte das Thema Hybrid DRG da: Der BVOU ist hier am Ball und sitzt bei den Verhandlungen zum Katalog und den Preisen mit am Tisch. Ob der geplante Änderungsantrag kommt, ist mit dem KHVVG verknüpft. Ein weiters Problem stellt das Poolarzt Urteil und die Reform der Notfallversorgung da. Auch hier ist der BVOU an den Lösungen beteiligt. Zudem präsentierte er die zahlreichen Selektivverträge des BVOU (z. B. TK Schmerztherapie) und die aktuellen Entwicklungen bei den DMP-Programmen Osteoporose und Rücken.

Danach sprach Frank Dastych, unser KV-Vorsitzender der KV Hessen, über die Auswirkungen der Krankenhausreform. Diese ist als Bundesgesetz angelegt, jedoch findet am 22. November die entscheidende Sitzung im Bundesrat statt, um zu klären, ob das Gesetz in den Vermittlungsausschuss kommt oder nicht. Sollte es in der jetzigen Form verabschiedet werden, würde es zu erheblichen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führen. Die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sogenannte sektorübergreifende Versorgungszentren wird nicht unproblematisch sein. Allgemeinärzte könnten auch bei Überversorgung zugelassen werden, während Fachärzte nur an Versorgungszentren teilnehmen können, wenn nach der Bedarfsplanung eine Unterversorgung besteht.

Die Frage bleibt, wer die entsprechenden Stellen besetzen kann. Für die allgemeine Chirurgie müssen drei Fachärzte zur Verfügung stehen, ebenso für die Innere Medizin. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, bleibt abzuwarten. Zudem wurden die Anforderungen an Belegabteilungen deutlich erhöht; beispielsweise müssen in HNO-Belegabteilungen mindestens drei Fachärzte vorhanden sein, um einen ordnungsgemäßen Rufdienst sicherzustellen.

Autoren:

Dr. Gerd Rauch, Dr. Burkhard Lembeck

RhefO-Kurs im neuen Format zum dritten Mal in Folge

Vom  25. bis 26. Oktober fand das Abschlussseminar des neugestalten RhefO-Curriculums erneut in Berlin, diesmal in den Räumen der BVOU Geschäftsstelle.

Neun Teilnehmer aus Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen reisten zu dieser Veranstaltung an. Alle haben das Testat und damit den Kurs erfolgreich absolviert und somit 44 Fortbildungspunkte der Ärztekammer Berlin auf ihr Konto gutgeschrieben.

Das neu gestaltete RhefO-Curriculum wurde zum dritten Mal von der Akademie AOUC organisiert und teilte sich in einen Online-Teil, ein Webinar und den besagten zweitätigen Präsenzkurs in Berlin parallel bzw. im Anschluss an den DKOU.

Der zweitätige Präsenzkurs incl. Abschlusstestat  wurde wie bisher von den orthopädischen Rheumatologen Dr. Monika Schulze-Bertram, FÄ für Orthopädie und Unfallchirurgie, niedergelassen mit SP Rheumatologie in Falkensee und Dr. Wolfgang Böker, Lüneburg, Leiter Referat Rheumatologie und Landesvorsitzender Niedersachsen im BVOU geleitet.

Als weitere Referenten im Team waren Dr. Martin Arbogast, CA der Abteilung für Rheumaorthopädie und Handchirurgie Oberammergau, Dr. Christoph Kuhn, internistischer Rheumatologe und Immunologe aus Karlsruhe, der Unfallchirurg Dr. Jörg Schmidt, CA ärztl. Dienst der Reha Assist Deutschland und Ärztlicher Direktor des Institutes für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management und Dr. Klaus Thierse, orthopädischer Rheumatologe Berlin tätig.

Der erste Tag des Präsenzseminars zur Erlangung des Zertifikats rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde (RhefO) dient der Diagnostik.

Zunächst wurden die entzündlich rheumatischen Erkrankungen mit Betonung auf RA, PsA und SpA nochmals systematisch vorgestellt, und im praktischen Teil in Kleingruppen anschließend die Erhebung der Anamnese und die Erstellung der Functional Assessments mittels Scores (DAS 28, FFbH, BASDAI, GEPARD) geübt. Speziell in der Rheumadiagnostik ist es wichtig, Kriterien zu erheben, um eine exakte rheumatologische Diagnose zu stellen.

Parallel dazu wurde die bildgebende Diagnostik, einschließlich Röntgen, MRT und Arthrosonographie besprochen. Die Gruppen wechselten die Räume.

Der Donnerstagnachmittag stand vor allem im Zeichen der praktischen Untersuchungen in Kleingruppen mit den Patient Partners der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, e.V.

Der Kontakt kam zustande über Fr. Dr. Monika Schulze-Bertram als Vize-präsidentin der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, e.V. Die Planung fand seit August 2024 statt.

Die Patient Partner sind Mitglieder der Rheuma-Liga e.V. und leiden seit Jahren an einer chronischen Form einer schweren ausgeprägten rheumatischen Erkrankung, bei diesen Patienten an einer RA. Das Besondere daran ist, dass die Patient Partner von der Rheumaliga für diese Veranstaltungen im Vorfeld geschult wurden. Sie trugen ihre Krankheitsgeschichten überzeugend vor.

Anschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Patienten zu untersuchen und auch am bereitgestellten Ultraschallgerät unter technischer Einweisung eine Arthrosonographie an den peripheren Gelenken der Hände und Finger durchzuführen. Die Teilnehmer rotierten räumlich, so dass alle die Gelegenheit hatten, die Gelenke sonographisch zu untersuchen.

Parallel hielt Fr. Dr. Schulze-Bertram zweimal einen Vortrag zur Osteoporose bei RA und wertete in einem weiteren Raum in Kleingruppen anonymisiert aktuelle Knochendichtebefunde aus ihrer Praxis, die erst kürzlich von der ärztlichen Stelle Röntgen Cottbus nach der neuen DVO-Leitlinie aus 2023 geprüft wurden, mithilfe der BVOU-Osteoporose-App aus.

Hervorzuheben sind hier die Diskussionsbeiträge eines Teilnehmers, der als Osteologe bereichernde Hinweise geben konnte.

Ein besonderer Höhepunkt waren sicherlich für alle Teilnehmer die mitgebrachten sog. Rheumahandschuhe. Das sind besonders konzipierte dicke Handschuhe, die angezogen werden und die Behinderungen und Einschränkungen simulieren, die Rheuma-Patienten durch ihre Deformierungen täglich erfahren. Auch das Tastgefühl geht in diesen Handschuhen völlig verloren, ähnlich wie es die Patienten im Alltag erleben. Anschließend mussten die Teilnehmer versuchen, mit diesen Handschuhen eine Bluse zu öffnen oder auch nur eine Getränkeflasche mit und ohne Hilfsmittel zu öffnen. Jetzt ist allen Beteiligten klar, warum Rheuma-Patienten so ungern Blusen oder Hemden tragen und ein T-Shirt bevorzugen. Aber auch die Einschränkungen im täglichen Umfeld werden damit erlebbar. Außerdem wurden alle Teilnehmer in der Versorgung von Rheumakranken mit Handprothesen geschult.

An dieser Stelle nochmals der besondere Dank an die Patient Partner der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, und insbesondere die Präsidentin Fr. Krahl, dass sie die Anreise nicht scheuten und sich für diesen Nachmittag ehrenamtlich zur Verfügung stellten.

Am zweiten Tag des Präsenzkurses standen die Rheumatherapien, medikamentös und nicht-medikamentös, im Vordergrund.

Folgerichtig referierte der internistische Rheumatologe und Immunologe Herr Dr. Christoph Kuhn, Karlsruhe, über die medikamentöse Therapie, einschließlich Basistherapie auf Ebene der csDMARDs und den klinischen Umgang mit den Biologika bzw. Biosimilars.

Anschließend wurden Krankheitsverläufe vorgestellt und diskutiert. Die Kriterien zur Diagnostellung einer RA wurden vom Vortag wiederholt und deren medikamentöse Therapie auf Ebene der csDMARDS, die weiterhin als Standard in der Therapie der RA gelten, besprochen und intensiv diskutiert.

Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der konservativen und operativen Therapie. Es zeigte sich, dass hier die Kernkompetenz bei den orthopädischen Rheumatologen liegt. Auch hier wurde wieder über die Fallstricke bei der operativen Therapie gesprochen, sowie die physikalische und manuelle Therapie nochmals vertieft. Hervorzuheben war der Vortrag von Dr. Arbogast zu operativen Themen in der Rheumatologie.

Es folgte das Abschlusstestat, welches sämtliche Teilnehmer erfolgreich bestanden. Somit wurden von der AOUC innerhalb eines Jahres 51 Kolleginnen und Kollegen rheumatologisch fortgebildet und erhielten ihr RhefO-Zertifikat.

Zunächst bleibt festzustellen, dass sich ausnahmslos alle Teilnehmer sehr intensiv in die interaktiven Falldiskussionen eingebracht haben. Die Teilnehmer waren äußerst motiviert und interessiert. Die Arbeit in den Gruppen und auch die Diskussionen über die zahlreichen mitgebrachten Fälle wurden von den Teilnehmern als besonders wertvoll bezeichnet. Natürlich auch der Umgang mit „echten“ Patienten, wo man die rheumatischen Erkrankungen selbst „erfühlen und erfahren“ konnte. So konnten alle von diesem Kurs profitieren und sind mit einem deutlich geschulten Auge hinsichtlich der rheumatologischen Erkrankungen nach Hause gefahren.

Der Kurs richtet sich an alle Orthopäden, die die Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie nicht erfüllt haben, sich aber trotzdem in die Versorgung der orthopädischen Patienten einbringen möchten. Grundsätzlich fallen laut Weiterbildungsordnung die entzündlichen Gelenkerkrankungen in das Fach Orthopädie /Unfallchirurgie.

Es handelt sich bei auf dem Gebiet der Rheumatologie um ein ausgesprochenes Mangelfach, die Versorgung der Rheuma-Patienten ist in Deutschland keineswegs gesichert. Die Wartezeiten sowohl für ambulante als auch stationäre Versorgungen sind lang, zeitweise dauert es Monate bis Jahre, bis die Patienten einen kompetenten Ansprechpartner finden, sowohl orthopädisch als auch internistisch rheumatologisch.

Der Kurs hat das Ziel, die Teilnehmer in der Sicherheit der Diagnostik zu stärken und die Therapieschritte der ersten Monate zu klären. Auf dieser Basis „anbehandelte“ Patienten werden (auch durch die Vermittlung durch die TSS) bei Problemen mit dem weiteren Procedere sicherlich deutlich schneller Termine bei orthopädischen oder internistischen Rheumatologen bekommen.

Insofern ist es wichtig, dass sich deutlich mehr Orthopäden an der Versorgung der Rheuma-Patienten beteiligen. In der Weiterbildung kommt dieses Fach allerdings weiterhin zu kurz. Auch durch die Einbindung der Unfallchirurgie wurde die konservative Therapie, und damit die Lehre über die rheumatischen Erkrankungen weiter geschwächt. Dies gilt, es, aktiv auszugleichen, zumal der Bedarf, wie oben beschrieben, sehr hoch ist. Ein Hindernis ist sicherlich die vergleichsweise unzureichende Vergütung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich, insbesondere bei den orthopädisch tätigen Kollegen und Kolleginnen, sowohl konservativ als auch operativ.

Hier gilt es, auch auf Seiten des Berufsverbandes, die Situation für die in der Rheumatologie tätigen Kollegen zu verbessern.

Am Ende bleibt festzustellen, dass dieses wichtige Fach einer weiteren Unterstützung bedarf, insofern wird das Kursangebot auch in Zukunft weiter aufrechterhalten und auch noch ausgebaut werden.

Die gesamte Veranstaltung wurde durch die Ärztekammer Berlin wie im Vorjahr mit 44 Fortbildungspunkten bedacht.

Wir möchten schon jetzt alle Interessierten auf die kommende Veranstaltung im Rahmen des VSOU in Baden-Baden hinweisen. Diese Präsenzveranstaltung wird voraussichtlich vom 01. bis 02. Mai stattfinden. Es sind noch wenige Plätze frei. Die gesamte Veranstaltung, bestehend aus Curriculum, Präsenskurz und Vorab-Webinar wurde 2024 mit 37 Fortbildungspunkten von der Ärztekammer Baden-Württemberg bewertet. Diese werden für 2025 wieder beantragt.

Dr. Monika Schulze-Bertram

Dr. Wolfgang Böker

Niedersachsen: Bericht über BVOU-Landestagung 2024

Am Mittwoch 25.09.2024 führte der BVOU-Landesverband Niedersachsen seine Landestagung 2024 durch, diesmal  in den Tagungsräumen des Berg & Tal Abenteuer Resort Lüneburger Heide in Bispingen, mit Blick auf die Indoor-Skipiste der Anlage.

Im Vorfeld führte der Landesvorstand eine Mitgliederbefragung zur bevorzugten Form einer Landesveranstaltung (virtuelle Fortbildung, Präsenzfortbildung als Abendveranstaltung mit gemeinsamem Essen oder als ganztägiger Kongress) unter den Mitgliedern durch, wobei alle Varianten zu etwa gleichen Teilen Zuspruch bekamen. Daraufhin wurde sich von den Organisatoren Dr. Wolfgang Böker und Dr. Marcus Hausdorf für einen Zeitrahmen von 17:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr an einem Mittwoch entschieden.

Die Veranstaltung bot ein interessantes Tagungsprogramm mit fachlichen und berufspolitischen Vorträgen: Der stellvertretende Landesvorsitzende Niedersachsens, Dr. Marcus Hausdorf, begann nach der gemeinsamen Begrüßung mit einem Vortrag über die Behandlung der Osteoporose unter Berücksichtigung der neuen DVO-Leitlinie von 6/2023 mit einem Themenschwerpunkt auf den wirtschaftlichen Aspekten. Daran thematisch anknüpfend, berichtete Niedersachsens Landesvorsitzender Dr. Wolfgang Böker stellvertretend für den leider verhinderten KV-Experten Dr. Jörg Amoulong von der KVN Hannover zum Thema Schutz vor Regressen bei der Verordnung von „teuren“ Medikamenten. Im Anschluss an diese beiden Vorträge gab es eine rege Diskussion der teilnehmenden Landesmitglieder und der Referenten zu verschiedenen Teilaspekten der beiden Vorträge. Abgerundet wurde das Vortragsprogramm von einem sehr interessanten Fachvortrag über neue Trends und aktuelle Behandlungskonzepte in der Fußchirurgie, den der leitende Oberarzt des Department Fuß- und Sprunggelenkschirurgie des Diakovere Annastift Hannover PD Dr. Christian Plaaß hervorragend (in Vertretung für seine Chefärztin Prof. Dr. Christina Stukenborg-Colsman, die leider kurzfristig zu einem Auslandsvortrag abreisen musste, und somit verhindert war) vortrug. Der Vortrag insbesondere über die eigenen Erfahrungen neuer Operationstechniken im Vergleich auch zu anderen qualifizierten Operateuren der Region wurde mit großem Interesse verfolgt und anschließend ebenfalls lebhaft diskutiert.

Gegen Ende der Veranstaltung gab es noch ausreichend Gelegenheit zum Austausch der Teilnehmer und Referenten bei einem zünftigen bayrischen Essen. Als Incentive gab es die Option am Tagungstag bis zum Beginn der Veranstaltung die Ski-Halle vor Ort für etwas Wintervergnügen zu nutzen, was von wenigen, aber anschließend begeisterten Teilnehmern angenommen wurde.

Auch wenn, wie auch bei den meisten BVOU-Landesversammlungen bundesweit, ein Trend zu eher überschaubaren Teilnehmerzahlen zu verzeichnen war, ist die Veranstaltung bei begeisterten Teilnehmern, die im Flächenland Niedersachen teilweise Anreisen über 100km in Kauf genommen hatten, dennoch als voller Erfolg zu werten.

Dr. Marcus HausdorfStellv. Landesvorsitzender BVOU Niedersachsen

 

Interne Fixation einer proximalen Unterarmfraktur: Henry-Zugang zum Unterarm

Übersetzt aus dem Englischen:

Erlernen Sie die chirurgische Technik der Internen Fixation einer proximalen Unterarmfraktur: Henry-Zugang zum Unterarm mit schrittweisen Anleitungen auf OrthOracle. Unsere E-Learning-Plattform bietet hochauflösende Bilder sowie eine zertifizierte Fortbildungseinheit (CME) zur chirurgischen Prozedur der Internen Fixation einer proximalen Unterarmfraktur: Henry-Zugang zum Unterarm.

Der Henry-Zugang wurde erstmals 1945 von Arnold K. Henry beschrieben, einem emeritierten Professor für Chirurgie an der Universität von Ägypten und Mitglied des Royal College of Surgeons of Ireland. Sein Buch „Extensile Exposure Applied to Limb Surgery“ gilt als Meilenstein in der orthopädischen Ausbildung und als zeitloses Meisterwerk.

Selbst 79 Jahre nach seiner Veröffentlichung besticht das Buch durch die Klarheit seiner Texte und die präzise Ausführung der wenigen Zeichnungen, die einem halbwegs erfahrenen Chirurgen sicher durch eine Reihe von Schlüsselbereichen führen können.

Meiner Meinung nach gehören die besten Beschreibungen in diesem Werk zu den Zugängen am posterioren Oberschenkel und Unterschenkel, am posterioren Humerus sowie an der volaren Seite des Unterarms. Letzteren Zugang habe ich in dieser Anleitung mit Freude demonstriert.

Original Intro:

Internal fixation of proximal forearm fracture: Henry’s approach to the forearm

Learn the Internal fixation of proximal forearm fracture: Henry’s approach to the forearm surgical technique with step by step instructions on OrthOracle. Our e-learning platform contains high resolution images and a certified CME of the Internal fixation of proximal forearm fracture: Henry’s approach to the forearm surgical procedure.

Henry’s approach was first described in 1945 by Arnold K Henry, Emeritus Professor of Surgery at the University of Egypt and a fellow of the Royal College of Surgeons of Ireland. His book, “Extensile Exposure applied to limb surgery” is a landmark publication in Orthopaedic education and a work of time-proven genius.

Now, 79 years after it published if you could get hold of a copy the clarity of its text and its few perfectly executed drawings would by themselves still guide a half decent surgeon safely through a number of key areas for the first time.

The best in my opinion are his exposures to the posterior thigh and calf, the posterior humerus and to the volar aspect to the forearm, which it is my pleasure to demonstrate in this technique.

Henrys’ original landmarks were proximally the biceps tendon insertion into the proximal radius (radial / lateral side); to the distal radius styloid. Subsequently it has been modified so that distally the landmark is the Flexor Carpi Radialis (FCR) tendon / volar scaphoid tubercle. Surgeons will be familiar with the FCR approach for the fixation of distal radius fractures and access to the distal third of the radius, this is sometimes called the Modified Henry’s approach.

The approach utilises an internervous plane:

  • Proximally between brachioradialis (radial nerve) and pronator teres (median nerve).
  • Distally between brachioradialis (radial nerve) and flexor carpi radialis (median nerve).

Although it uses an internervous plane between the muscles, the actual approach at the superficial level is between the radial artery and superficial radial nerve, and both must be carefully dissected and protected throughout the procedure. I recommend that the nerve and vessel are inspected at the end of the procedure to ensure their continuity and assuage any concerns that you may experience in the follow up clinic, if there is any superficial radial nerve dysfunction.

In this case I’ve used  the approach for access to a very comminuted fracture of the proximal and middle third of the radius caused by a gunshot injury. This is a challenging case as the comminution makes it difficult to correctly judge the true radial length, alignment and rotation. Also the pronator teres insertion can act as a deforming force displacing the reduction or obstructing access to the radius, and may need to be released. The following technique will describe strategies for how to address each of these challenges.

OrthOracle readers will find the following associated instructional techniques also of interest:

Galeazzi radial fracture-dislocation: Fixation using Synthes LCP locking plate

Open Reduction Internal Fixation of a Monteggia forearm fracture dislocation using the Synthes small fragment LCP plate

Ulnar corrective osteotomy: Distal periarticular osteotomy fixed with Synthes Hook plate

Author: Mr Ross Fawdington FRCS (Tr & Orth)

Institution: The Queen Elizabeth hospital, Birmingham, UK.

Clinicians should seek clarification on whether any implant demonstrated is licensed for use in their own country.

In the USA contact: fda.gov
In the UK contact: gov.uk
In the EU contact: ema.europa.eu

zum Artikel auf OrthOracle

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Daumen-Teilamputation: Mikrochirurgische Revaskularisation

Übersetzt aus dem Englischen:

Erlernen Sie die chirurgische Technik der Daumen-Teilamputation: Mikrochirurgische Revaskularisation mit schrittweisen Anleitungen auf OrthOracle. Unsere E-Learning-Plattform enthält hochauflösende Bilder sowie eine zertifizierte Fortbildungseinheit (CME) zur chirurgischen Prozedur der Daumen-Teilamputation: Mikrochirurgische Revaskularisation.

Teilamputationen der Finger sind in der Handtraumatologie häufig. Während viele dieser Verletzungen lediglich die Fingerkuppen betreffen und relativ einfach zu behandeln sind, erfordern andere die Reparatur von Knochen, Sehnen, Nerven und Gefäßen.

Fälle mit vaskulärer Beeinträchtigung benötigen jedoch dringendere Eingriffe als vollständig amputierte Finger. Der Grund hierfür ist die sogenannte warme Ischämie, die bei teilamputierten Fingern auftritt, während vollständig amputierte Finger in Eis und Wasser konserviert werden können.

Es ist wichtig, zwischen den Begriffen Replantation und Revaskularisation zu unterscheiden:

  • Replantation bezeichnet die Wiederanbringung eines vollständig amputierten Körperteils durch die Reparatur anatomischer Strukturen.
  • Revaskularisation hingegen bezieht sich auf die Reparatur von Gefäßen in einem teilamputierten Körperteil, gegebenenfalls auch mit der Reparatur anderer Strukturen. Selbst wenn der Finger nur noch durch eine schmale Hautbrücke verbunden ist, handelt es sich technisch gesehen um eine Revaskularisation.

Die Entscheidungsfindung spielt bei der Behandlung dieser Verletzungen eine zentrale Rolle.
Die wichtigste Frage ist, ob eine Revaskularisation versucht werden sollte oder ob eine vollständige Amputation die bessere Option ist.

Original Intro:

Thumb partial amputation: Microsurgical revascularisation

Learn the Thumb partial amputation: Microsurgical revascularisation surgical technique with step by step instructions on OrthOracle. Our e-learning platform contains high resolution images and a certified CME of the Thumb partial amputation: Microsurgical revascularisation surgical procedure.

Partial amputations of the digits are common in hand trauma practice. Whilst many of them are simply fingertip injuries and are simple to treat others will need repair of bone tendons, nerves and vessels.

Those which present with vascular compromise however need urgent intervention and are in fact more urgent than completely amputated digits. This is because they suffer with warm ischaemia whereas the ones which are complete amputations can be preserved in ice and water.

It is important to make the distinction between the terms replantation and revascularisation.
Replantation is the reattachment of a completed amputated body part through repair of anatomical structures whereas a revascularisation is repair of vessels in a partially amputated body part, with or without repair of other structures. Even if the digit is held by a narrow skin bridge it is technically a re vascularisation.
Decision making is important in managing these injuries.
The main decision is whether it is worth attempting revascularisation or to do an amputation.

The general principles guiding these decisions in the hand are covered within the indications section of this operative technique.
Thumb should be reconstructed unless distal to IP joint where repair or reconstruction of vessels and nerves are technically not possible. When there is an amputation distal to IP joint, the aim is to preserve length by doing a local flap. Examples of such flaps include a Moberg flap where the skin is advanced from the rest of the volar skin or Foucher flap where tissues are taken from the dorsum of the index finger.

The case discussed here is a partial amputation of the thumb through the interphalangeal joint in a 55 year old man who was using a circular saw and accidentally cut through his thumb from the volar aspect . Both the digital nerves, arteries and FPL tendon were divided. The volar skin was ragged and there was a soft tissue loss. There was also a fracture through the head of the proximal phalanx with loss of bone and comminution which was not  fixable.
The decision was made to stabilise the IP joint and repair the vessels and nerves. The FPL did not require repairing as the IP joint was severely damaged and will be fused later.  In this case the thumb had perfusion through the skin bridge which meant urgent rather than immediate surgery was not required.
It is important to have microsurgery training before undertaking revascularisation procedures.

OrthOracle readers will also find the following instructional techniques of interest:

Thumb partial amputation: Foucher Flap to reconstruct volar soft tissue defect

Thumb partial amputation: Moberg volar advancement flap

Digital nerve repair: Autograft using medial cutaneous nerve of forearm

Digital nerve repair: Reconstruction with Axogen Avance processed nerve allograft

Digital nerve repair: Conduit-assisted repair with Neurolac (Polyganics)

Digital nerve neurolysis plus Vivosorb barrier wrap (Polyganics) and Z-plasties to scar contracture left little finger

 

Author: Rajive Jose FRCS

Institution: Queen Elizabeth Hospital, Birmingham, UK.

Clinicians should seek clarification on whether any implant demonstrated is licensed for use in their own country.

In the USA contact: fda.gov
In the UK contact: gov.uk
In the EU contact: ema.europa.eu

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