Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in jährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch.
Wir möchten Sie hiermit vorweg über die anstehende Kostenstrukturerhebung, die sich auf das Berichtsjahr 2023 bezieht, informieren.
Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt.
Um die Belastung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.
Der Versand der Heranziehungsbescheide an die auskunftspflichtigen Praxen erfolgt Anfang Oktober diesen Jahres auf Basis einer rotierenden Stichprobenziehung. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer der vorangegangenen Erhebung, mit Ausnahme der Angehörigen von Schichten mit sehr hohem Auswahlsatz, nicht in die aktuelle Erhebung einbezogen werden. Mit den Ergebnissen kann aus derzeitiger Sicht im Sommer 2025 gerechnet werden. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Quelle: destatis