Berlin, 27.11.2015 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Forderung der Ärztekammer Berlin, bei den Verhandlungen zur GOÄ-Novelle, durch einen außerordentlichen Ärztetag die Position der BÄK zu stärken. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in ihrer Informationsveranstaltung zum Verhandlungsstand mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe die grundsätzlichen Bedenken zum Paragraphenteil der GOÄ-Neu nicht ausräumen können. „Die Befürchtungen, es könnte einen Paradigmenwechsel in Richtung einer Angleichung an die Strukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben, stehen nach wie vor im Raum, sie wurden eher verstärkt.“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars F. Lindemann.Die von der Ärzteschaft eingeforderte sachgerechte Transparenz wurde nicht herge-stellt. Die Informationsveranstaltung war auch nicht dazu geeignet, die durch die bisher bekannt gewordenen Einzelheiten erschütterte Vertrauensgrundlage wiederherzustellen. „Dabei wäre dies ein Leichtes gewesen, indem die BÄK ihren Ausgangsentwurf für eine GOÄ-Neu, mit dem sie in die Verhandlungen gegangen ist, mit den Verbänden diskutiert und zur Verfügung gestellt hätte. Entsprechende von der PKV oder der Beihilfe geforderte Abweichungen hätte man auf dieser Basis transparent erläutern können. Dies stellt in dieser Form auch keine Verletzung der vertraulichen Verhandlungen dar. Es wäre vielmehr die Chance gewesen, für die Verbände und deren Mitglieder nachvollziehbar darzustellen, welche Forderungen seitens der PKV und der Politik aufgestellt wurden, die man heute in der nicht offiziell veröffentlichten, aber auch nicht dementierten dem BMG übergebenen Version der GOÄ-Neu findet und kritisiert. Den Verbänden wird durch das Vorgehen jede Möglichkeit genommen, gegen inakzeptable Forderungen der PKV und der Politik die Bundesärztekammer zu unterstützen“, so Lindemann weiter.
Er verweist auf die Zahnärzte, die 2012 ihre intern abgestimmte Honorarordnung (HOZ) veröffentlicht haben und damit in die Verhandlungen um ihre Gebührenordnung (GOZ) mit der notwendigen Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und konkreten Forderungen gegenüber der PKV eingestiegen sind. In der damals neugefassten GOZ ist keines der Elemente zu finden, die offenbar in die jetzt überarbeitete GOÄ-Neu Eingang gefunden haben.
Hier hingegen werden Budgetierung, die Einrichtung der Gemeinsamen Kommission (GeKo) und die strikte Beschränkung der Steigerungsmöglichkeiten von Gebührensätzen verankert. Lindemann: „Damit werden die Grundprinzipien der ärztlichen Gebührenordnung, die bis heute im Kern einen Interessenausgleich zwischen Arzt und Patient ermöglichen soll, in einem nicht nachvollziehbaren Maß verändert.“ Der Paragraphenteil der GOÄ-Neu regelt nicht mehr wie bisher diesen Interessenausgleich Arzt-Patient, vielmehr werden die Interessen der PKV und der Beihilfe mit einbezogen, was zunächst erklärungsbedürftig ist. Wenn sodann von den Verhandlungsführern dargelegt werde, „die Ärzteschaft müsse sich daran gewöhnen, dass es einen Paradigmenwechsel gegeben habe und die PKV zukünftig immer mit am Verhandlungstisch sitze“, dann fordert der SpiFa hierzu eine Erklärung seitens der Spitze der BÄK, da grundlegende und tragende Prinzipien der freiberuflichen Tätigkeit hiervon betroffen sind.
Inzwischen hat sich die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin aus besagten Gründen einstimmig für einen außerordentlichen Ärztetag ausgesprochen. Dieser gäbe der BÄK die Möglichkeit, diesen Paradigmenwechsel, der bisher in der ärztlichen Öffentlichkeit nicht diskutiert wurde, zu erläutern und sich den Rückhalt der Ärzteschaft einzuholen. Lindemann: „Diese Forderung unterstütze ich vollumfänglich. Damit erhielte die BÄK die Möglichkeit, ihre Verhandlungsposition als Vertreter ihrer Ärzteschaft deutlich zu verbessern.“
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