Hamburg – Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben gestern mehrere Beschlüsse gefasst, die das Bundesgesundheitsministerium gefordert hatte. Das berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ). „Insgesamt haben wir von der Vertreterversammlung ein eindeutiges und klares Votum erhalten“, so der VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas im Anschluss an den nicht-öffentlichen Teil der VV.
Die Beschlüsse betreffen finanzielle Zusagen an den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler beziehungsweise Versorgungszusagen, die dieser während seiner Zeit in der KBV gegeben hatte. Die VV beschloss entsprechende Rückforderungen und das Vorgehen in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Einsatz eines Staatskommissars scheint verhindert
„Wir gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen nun kein Staatskommissar vom Bundesgesundheitsministerium geschickt wird“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen dem DÄ zufolge vor Journalisten im Anschluss an die Sitzung. Damit hatte das Bundesgesundheitsministerium zuvor gedroht.
In seiner Rede vor der Vertreterversammlung war Gassen auch auf diese Auseinandersetzung eingegangen. „Wir alle wissen, dass es derzeit Stimmen aus der Politik gibt, die eine strengere Kontrolle der KBV und der gemeinsamen Selbstverwaltung fordern“, sagte er. „Wir alle wissen auch: Die KBV hat auch Fehler gemacht. An deren Aufbereitung arbeiten wir gemeinsam bereits seit Monaten intensiv. Im Vertrauensausschuss, im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und natürlich hier in der Vertreterversammlung ringen wir gemeinsam hart um den richtigen Weg.“ Die KBV habe ein ureigenes Interesse daran, Fehler und Versäumnisse lückenlos aufzuarbeiten. Dabei gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Gassen ergänzte: „Wir sind nicht nur auf einem guten Weg, die Fehler zu beseitigen, wir werden diese auch in Zukunft vermeiden.“
Satzungsentwurf soll im Juni vorliegen
Für Juni kündigte der KBV-Vorstandsvorsitzende zudem einen komplett überarbeiteten Satzungsentwurf zur Diskussion an. „Auch wenn sich diese neue Satzung im bestehenden SGB-V-Rahmen bewegt, formulieren wir an den Gesetzgeber durchaus Wünsche. Der wichtigste, weil drängendste: Keine weiteren Fesseln für die Selbstverwaltung! Selbstverwaltung muss Beinfreiheit haben, sonst ist sie keine!“
Sabine Rieser