Berlin, 1. Juli 2016 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) kritisiert, dass orthopädische und unfallchirurgische Praxen von der neuen Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich nicht profitieren werden. Denn finanziert werden sollen nur Facharztgruppen, für die eine optionale ambulante Weiterbildungszeit von mindestens 24 Monaten vorgesehen ist. Im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie werden aber maximal 18 Monate Weiterbildungszeit in einer Praxis von den Landesärztekammern anerkannt. Üblich sind 12 Monate.
BVOU-Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher fordert deshalb, die Weiterbildung in Praxen bereits ab zwölf Monaten zu fördern. Flechtenmacher findet es falsch, dass eine Hürde von 24 Monaten gesetzt wird: „Auch in Facharztgruppen, in denen noch kein Nachwuchsmangel wie im hausärztlichen Bereich herrscht, ist die finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung nötig. Denn man braucht den Einsatz der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, um den Nachwuchs im Fach umfassend zu qualifizieren, zum Beispiel im Bereich der konservativen und der Kinderorthopädie.“
Am 1. Juli 2016 tritt eine Vereinbarung zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Kraft. Dann sollen jährlich 7.500 ambulante Weiterbildungsstellen für angehende Hausärztinnen und Hausärzte und weitere 1.000 für Fachärztinnen und Fachärzte anderer Fachgruppen gefördert werden. Sie erhalten 4.800 Euro pro Monat sowie Zuschläge für den Einsatz in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten. Das Gehalt wird paritätisch von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen finanziert.
Rückfragen an: Sabine Rieser, BVOU