Hamburg – Sonderkonditionen exklusiv für BVOU-Mitglieder
Kraft Ihrer Mitgliedschaft im BVOU genießen Sie bereits automatisch Versicherungsschutz im Rahmen der Berufs-Rechtsschutz-Versicherung des Berufsverbandes.
Über den genauen Umfang der versicherten Leistungen wurden die Verbandsmitglieder bereits in der letzten Ausgabe der OUMN informiert.
Rahmenvertrag zum Anschluss-Rechtsschutz – exklusiv für BVOU-Mitglieder
Für die Absicherung der darüberhinausgehenden beruflichen und privaten Rechtsschutzrisiken, ob für Angestellte oder freiberuflich Tätige, unterhält der BVOU für seine Mitglieder – unter Vermittlung der Funk-Hospital Versicherungsmakler GmbH – den Rahmenvertrag zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung bei der ÖRAG Versicherung. Diese Sonderkonditionen gelten exklusiv für BVOU-Mitglieder und sehen zudem außerordentlich günstige Prämien vor.
Dieses Konzept schließt sich nahtlos an den bestehenden Gruppen-Rechtsschutzvertrag des Berufsverbandes an, so dass nachteilige Doppelabsicherungen und Überschneidungen der Rechtsschutzrisiken ausgeschlossen sind.
Besonderheiten der Anschluss-Rechtsschutz-Konditionen
Die Sonderkonditionen der Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung sehen inhaltlich zahlreiche Alleinstellungsmerkmale vor. So wurde zunächst eine unbegrenzte Versicherungssumme im Versicherungsfall vereinbart.
Der Vertrags-Rechtsschutz – auch im beruflichen Bereich – (z. B. im Falle der Beitreibung von Patientenhonoraren) gilt in den Sonderkonditionen der Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung ab gerichtlicher Geltendmachung automatisch mitversichert.
Die aktuellen Sonderkonditionen des Rahmenvertrages zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung sind aufgrund bestimmter in den Versicherungsschutz bereits integrierter Leistungen für Niedergelassene/Honorarärzte besonders hervorzuheben. So gelten Streitigkeiten im sozialrechtlichen Bereich automatisch bereits ab Widerspruchsverfahren versichert.
Auch angestellte BVOU-Mitglieder, welche zusätzlich einer Honorararzt-Tätigkeit nachgehen, können sich gegen diese Streitigkeiten auf Wunsch zu Sonderkonditionen versichern.
Die aktuellen Sonderkonditionen beinhalten zudem noch weitere Highlights, wie z. B. die Mitversicherung des Wettbewerbs-Rechtsschutzes (aktiv und passiv), wobei Urheberrechtsverletzungen nicht unter Versicherungsschutz fallen. Neu gelten auch Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsgerichten (mit Ausnahme der Auseinandersetzungen mit berufsständischen Versorgungseinrichtungen) automatisch mitversichert.
Wartezeiten
Lediglich für die Bereiche Arbeits-Rechtsschutz, Verwaltungsgerichts- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht eine dreimonatige Wartezeit – sofern hierfür keine Vorversicherung bestanden hat. Für alle anderen mitversicherten Risiken gelten dagegen keine Wartezeiten vereinbart!
Geltungsbereich der Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung
Der Versicherungsschutz der Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung besteht in Europa (mit Ausnahme von Sozial- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz) und gilt ohne zeitliche Begrenzung. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte bedingungsgemäß bis zu 1 Jahr weltweit vereinbart.
Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs
Es bestehen exzellente Sonderkonditionen für verschiedene Konstellationen der Berufsausübung, ob für Angestellte/ Niedergelassene bzw. für ausschließlich honorarärztlich tätige BVOU-Mitglieder, für Ärzte im Ruhestand bzw. Nachwuchsmediziner (Studenten/Famulanten) in Weiterbildung in OU.
Angebotsanforderung/Umstellung bestehender Verträge
Auf Wunsch kann gern ein unverbindliches Angebot eingeholt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch Ihren Betreuer beim Funk Ärzte Service.
Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH
Funk Ärzte Service
Valentinskamp 20
20354 Hamburg
E-Mail: o.zoellner@funk-gruppe.de
Auch bereits bestehende Einzel-Rechtsschutzverträge können kurzfristig auf die neusten Sonderkonditionen der umgestellt werden.