Berlin – „Auch wenn die Politik an einigen Stellen auf unsere Hinweise eingegangen ist, der Gesamtbefund bleibt“, sagte Dr. med. Andreas Gassen zum Kabinettsbeschluss des sogenannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes. Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung werde „zugunsten einer kleinteiligen Steuerung ausgehöhlt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die bisher durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgestaltete Rechtsaufsicht über Organisationen wie die KBV und andere Dachorganisationen im Gesundheitswesen wie den Gemeinsamen Bundesausschuss und den GKV-Spitzenverband wird nach Gassens Einschätzung bei Umsetzung des Entwurfs „vermehrt zu einer Fachaufsicht“.
Mit dem Vorhaben würde das BMG tief in die Strukturen der bitcoin casino us Selbstverwaltung eingreifen. So kritisierte Gassen unter anderem, dass künftig drei Vorstände für die KBV vorgeschrieben werden sollen. Auch mehrere Vorstände könnten „Quertreiberei“ nicht verhindern, so die Pressemitteilung der KBV. Sie befürchtet einen neuen Regelwust.
Quelle: KBV