Berlin – Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat Eckpunkte für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Modellvorhaben zur Blankoverordnung festlegt. „Ergo- und Physiotherapeuten übernehmen gern mehr Verantwortung, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und ein Mehrwert in der Patientenversorgung entsteht“, erklärte die SHV-Vorsitzende Ute Repschläger. So hält es der SHV nach eigenen Angaben für unverzichtbar, „in den Modellvorhaben eine neue Leistungsposition ,therapeutische Diagnostik‘ zu erproben, um so die Indikation abzusichern“. Der SHV fordert weiterhin „randomisierte Studien mit Kontrollgruppen, die gezielt Diagnosen sowie ausgewählte primäre und sekundäre Endpunkte untersuchen“.
Der BVOU hatte sich bereits im Frühjahr kritisch zu den Modellvorhaben geäußert. „Eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die Therapie zu planen, notwendige Heil- und Hilfsmittel wie zum Beispiel Physiotherapie zu verordnen und den Verlauf der Genesung zu kontrollieren und zu bewerten – all das zählt zu den ärztlichen Aufgaben“, betonte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. „Teile davon lassen sich nicht ohne Risiken auf andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten übertragen.“
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sieht Modellvorhaben zur Blankoverordnung in allen Bundesländern vor. Danach sollen Heilmittel zwar weiter von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Doch die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Podologen sollen im Rahmen der Modellvorhaben Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie eigenverantwortlich bestimmen können.