Berlin – Bereits am 1. August 2017 einigten sich die Tarifpartner des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) in der dritten Tarifrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) mit einer Laufzeit vom 1.4.2017 bis 31.3.2019 und auf einen neuen Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020.
Nach dem Ende der Erklärungsfrist tritt das Ergebnis nun in Kraft: Die MFA-Gehälter steigen in den medizinischen Einrichtungen, die nach Tarifvertrag bezahlen, rückwirkend zum 1.4.2017 um 2,6 Prozent linear und ab 1.4.2018 nochmals um 2,2 Prozent. Laut Pressemitteilung erhoffen sich die Tarifpartner durch die Umverteilung und Flexibilisierung der Personalkosten mittelfristig auch eine verstärkte Anwendung des Manteltarifvertrages durch die ärztlichen Arbeitgeber.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Entwicklung hat allerdings Anfang August darauf hingewiesen, dass die Personalkosten in den Praxen prozentual mit am stärksten zugelegt haben. Von 2012 bis 2015 stiegen die Ausgaben für Personal demnach um 18,1 Prozent. Dies entspricht 12.000,- Euro je Praxisinhaber und ist der in Euro bemessen größte Posten der Mehrausgaben.
Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V., Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung