Berlin – Zum zweiten Mal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) den Bürokratiekostenindex (BIX) für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten erstellt. Er zog im Vergleich zum Vorjahr leicht an – und zwar um 0,2 Prozent oder rund 115.000 Nettoarbeitsstunden. „Man sieht deutlich, dass der Schwerpunkt der Informationspflichten im Bereich Arzneimittel und Verordnungen liegt“, erläuterte Prof. Volker Wittberg, Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau der FHM, Ende Oktober. Die Nettostunden lägen ähnlich wie 2016 bei 54 Millionen; dies entspreche 60 Tagen im Jahr und Nettokosten von rund 2,4 Milliarden Euro.
Landesregelungen bleiben außen vor
Für den BIX werden Informationspflichten aus den Bereichen Gemeinsamer Bundesausschuss, Bundesmantelvertrag Ärzte, Bundesärztekammer, KBV und von sonstigen Kostenträgern wie zum Beispiel der Unfallversicherung betrachtet. Nicht analysiert werden unter anderem bundesgesetzliche Vorgaben und Regelungen auf Landes- und kommunaler Ebene, Leistungen für Privatversicherte, Informationspflichten patientenferner Fachgebiete wie Labormedizin – aber auch Informationspflichten aus regionalen Regelungen von KVen oder Landesärztekammern. Erfasst wurden für den zweiten Index alle Regelungen, die bis 31.3.2017 beschlossen und bis 30.9.2017 in Kraft getreten waren.
Krankenbeförderung bedeutet mehr Verwaltungsaufwand
Als große Veränderung werden nach den Worten von Wittberg solche von mehr als 100.000 Stunden plus beziehungsweise minus gewertet. An erster Stelle der Belastungen 2017 stand die Verordnung Krankenbeförderung. Hier seien die Fallzahlen gestiegen, und zwar deutlich, erklärte Wittberg. Er führte dies auch auf älter werdende Patienten und ihre Bedürfnisse zurück. An zweiter Stelle stand die Individuelle Patienteninformation Psychotherapie, an dritter die Präventionsempfehlung Erwachsene.
Entlastung bei Formularen für dauerbehandelte Patienten
Bei den Entlastungen zeigten sich ähnliche Effekte wie im Vorjahr. An erster Stelle stand demnach die Aufklärung des Patienten bei Überschreitung der Festbetragsgrenze. Offenbar seien im beobachteten Zeitraum weniger Medikamente in diesen Bereichen verordnet worden als zuvor, mutmaßte Wittberg. An zweiter Stelle der Entlastungen stehe der Umfang der Bescheinigungen bei dauerbehandelter Krankheit, an dritter die Erhebung von Daten im Ersatzverfahren. Eine der größten Entlastungen ist nach seinen Worten entstanden durch die Vereinfachung der Chroniker-Bescheinigung. Hier ist mittlerweile ein einheitliches Muster im Einsatz, was nach den Berechnungen der FHM zu 300.000 Stunden Entlastung an Verwaltungsarbeit geführt hat: „Das ist ein perfektes Beispiel für Bürokratieabbau.“
KBV-Vorstand Thomas Kriedel betonte, Dokumentationen seien notwendig. Entscheidend sei, diese auf das notwendige Maß zurückzuführen. Das sei keinesfalls nur ein theoretisches Anliegen. Für eine Studie der Universität Trier habe man angestellte Ärzte danach gefragt, was für sie gegen die Niederlassung spreche. Zwei Drittel hätten geantwortet, sie ließen sich nicht nieder, weil sie die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand in der Praxis fürchteten. „Das ist für die KBV ein Haupttreiber, warum wir an diesem Thema bleiben“, betonte Kriedel.