Stuttgart – „Wir sind froh, dass es nun auch für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie Entlastungsassistentinnen in der Facharztpraxis gibt. Angesichts der demografischen Herausforderungen brauchen wir qualifizierte Mitarbeiterinnen, an die Ärztinnen und Ärzte wichtige Routinearbeiten delegieren können.“
Mit diesen Worten hat Dr. Burkhard Lembeck, Landesvorsitzender Württemberg des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und dortiger MEDI-Sprecher, das neue Angebot einer Orthopädie-EFA gewürdigt. „Wir hoffen, dass sich viele Praxisteams zur Weiterbildung von Entlastungsassistentinnen entscheiden“, ergänzte er. Die jetzige Honorierung der Orthopädie-EFA sei ein Anfang. Praxen erhalten danach einen Aufschlag von fünf Euro pro Beratungspauschale im Quartal. Dieser ist auf 200 Pauschalen im Quartal begrenzt.
Hintergrund: Ab 1. Januar 2018 fördern AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK auch im Facharztvertrag Orthopädie die besondere Tätigkeit der „Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis“ (EFA). Sie soll den Arzt durch die Übernahme delegationsfähiger Aufgaben unterstützen und damit zu einer verbesserten Patientenversorgung beitragen. Derzeit sind EFA bereits in den Fachgebieten Kardiologie, Gastroenterologie und Neurologie aktiv. Im neu hinzugekommenen Bereich Orthopädie/Unfallchirurgie hat die Weiterbildung zur EFA im September 2017 begonnen. Insgesamt rechnet MEDI Baden-Württemberg über alle Fachgebiete bis Ende 2017 mit rund 400 weitergebildeten EFA.
Das neue Modul wurde vom BVOU in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI-Verbünde entwickelt. Das Fortbildungskonzept, welches 80 Unterrichtseinheiten umfasst, ist von der Bundesärztekammer zertifiziert. Im Fokus des Curriculums stehen die Krankheitsbilder Rückenschmerz, Gelenkerkrankungen, Osteoporose und Arthrose. Teilnehmerinnen müssen sich an insgesamt acht Schulungswochenenden qualifizieren. Nach einer erfolgreichen Online-Abschlussprüfung erhalten sie ein Weiterbildungszeugnis.